Karriere-News

Die IZ befragt Studierende zu ihren Karrierewünschen

Karriere 11.03.2024
Die Arbeitsmarktumfrage 2024 der Immobilien Zeitung (IZ) hat begonnen. Bis zum 21. April können Studierende aus immobilienwirtschaftlichen Studiengängen Arbeitgeber bewerten sowie ihre ... 

Die Arbeitsmarktumfrage 2024 der Immobilien Zeitung (IZ) hat begonnen. Bis zum 21. April können Studierende aus immobilienwirtschaftlichen Studiengängen Arbeitgeber bewerten sowie ihre Vorstellungen bei Gehalt und Tätigkeit angeben.

Beim Einstieg in die Immobilienbranche suchen sich Nachwuchstalente ihren Arbeitgeber ganz bewusst aus. Dafür achten sie auf den Ruf der Unternehmen und fragen gezielt nach Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Aber auch von ihrem Einstiegsgehalt haben sie genaue Vorstellungen. Das zeigte die letztjährige IZ-Arbeitsmarktumfrage, an der mehr als 400 Studenten, die kurz vor ihrem Abschluss standen, teilgenommen haben. Die meisten von ihnen träumten von einer Karriere in der Projektentwicklung und von großen Konzernen erwarteten sie höhere Gehälter als bei mittelständischen Unternehmen. 

Doch wie sieht es in diesem Jahr aus? Wie sicher sind sich die Studenten, schon mit Abgabe der Abschlussarbeit einen Job in der Tasche zu haben, und was wollen sie in den ersten Berufsjahren verdienen? Diesen Fragen geht die IZ mit der diesjährigen Umfrage nach, die bis Sonntag, 21. April läuft.

Teilnahme online möglich

Teilnehmen können Studierende, die in den kommenden vier Semestern ein Studium in einem Fach mit immobilienwirtschaftlichem Bezug an einer Hochschule beenden. Dazu gehören z.B. angehende Architekten und BWLer, Studenten der Fächer Facility-Management und Gebäudetechnik genauso wie die, die Geografie oder auch Immobilienwirtschaft/-management und Bau-/Projektmanagement, Stadtplanung/Raumplanung und Ingenieurwesen belegt haben. 

Wer eine gültige Studienbescheinigung hochlädt, kann den Fragebogen online ausfüllen. Die Teilnahme dauert etwa 15 bis 20 Minuten. Damit sich die Mühe lohnt, werden unter allen Teilnehmern Preise verlost. Es winken Abos der Immobilien Zeitung, Tickets für das IZ-Karriereforum, das am 8. Juni in Frankfurt Arbeitgeber und den Nachwuchs zusammenbringt, Eintrittskarten für den Europa Park, Rucksäcke von Got Bag, ein Apple iPad der 10. Generation und Airpods der 3. Generation. 

Als Partner unterstützen in diesem Jahr BNP Paribas Real Estate Deutschland, CBRE, Drees & Sommer, die ECE Group, Swiss Life Asset Managers Deutschland, Patrizia, Kaufland Immobilien, die LBBW Immobilien-Gruppe, Art-Invest Real Estate, Commerz Real, HIH Real Estate, Europa Park und die Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung (Gif) die Arbeitsmarktumfrage der Immobilien Zeitung. 

Janina Stadel

Konkursverfahren über René Benko eröffnet

Die Gläubiger von René Benko könnten womöglich nicht mal 20% ihrer Forderungen wiedersehen.

Die Gläubiger von René Benko könnten womöglich nicht mal 20% ihrer Forderungen wiedersehen.

Quelle: Imago, Urheber: Eibner Europa

Karriere 08.03.2024
Das Insolvenzgericht in Innsbruck eröffnet diesen Freitag ein Konkursverfahren über das Vermögen von René Benko als Einzelunternehmer. Für die Experten des Gläubigerverbands KSV ... 

Das Insolvenzgericht in Innsbruck eröffnet diesen Freitag ein Konkursverfahren über das Vermögen von René Benko als Einzelunternehmer. Für die Experten des Gläubigerverbands KSV 1870 kommt es überraschend, dass Benko die Eröffnung eines Konkurs- und nicht etwa eines Sanierungsverfahrens beantragt hat. Benko haftet nun mit seinem gesamten Privatvermögen. Spannend ist dabei die Frage, was alles unter sein Vermögen fällt.

Bei einem Konkursverfahren verliert ein Schuldner die Verfügungsmacht über sein Vermögen. „Der ursprüngliche Insolvenzeröffnungsantrag der Finanzprokuratur war ebenfalls auf die Eröffnung eines Konkursverfahrens gerichtet. Aus verfahrensrechtlicher Sicht macht für den KSV 1870 ein Eröffnungsantrag durch René Benko selbst nur dann Sinn, wenn dadurch das von der Finanzprokuratur angestrebte Konkursverfahren verhindert und im Eigenantrag ein Sanierungsverfahren beantragt wird“, erklärt der Gläubigerverband.

Benko befindet sich nun also genau in jener Art von Insolvenzverfahren, welches von der Finanzprokuratur – der rechtlichen Vertreterin der Republik Österreich – bei ihrem Insolvenzantrag gegen die Person René Benko Ende Januar angestrebt wurde. Benko stellte gestern einen eigenen Insolvenzantrag als Einzelunternehmer. Er kam damit anscheinend einem Insolvenzbescheid durch das Innsbrucker Gericht zuvor und gestand selbst ein, zahlungsunfähig zu sein. Zum Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Andreas Grabenweger aus Innsbruck bestellt.

Benko haftet mit seinem gesamten Privatvermögen

Das Konkursverfahren umfasst laut KSV 1870 das Beratungsunternehmen und sämtliches Privatvermögen von Benko. Der Signa-Gründer hatte bei der Unternehmensgruppe seit 2013 kein operatives Amt mehr inne, sondern fungierte nur noch als deren Berater. Er hält aber über Privatstiftungen wesentliche Anteile daran. Gleichzeitig erstreckt sich die Wirkung eines in Österreich eröffneten Insolvenzverfahrens auch auf etwaiges im Ausland liegendes Vermögen. „Kurz zusammengefasst geht es nun um das gesamte Vermögen des René Benko“, resümiert Klaus Schaller, Regionalleiter West beim KSV 1870.

Dass Benko direkt ein Konkursverfahren statt einer Sanierung beantragt, könnte vordergründig ein Hinweis darauf sein, dass ein Schuldner nicht davon ausgeht, die bei einem Sanierungsverfahren erforderliche Mindestquote von 20% der Forderungen erfüllen zu können. Andererseits stellt sich die Frage, was genau alles unter „gesamtes Privatvermögen des René Benko“, mit dem der nun haftet, fällt. Experten verweisen zum Beispiel darauf, dass Benko einen großen Teil seines Vermögens in Privatstiftungen untergebracht hat, bei denen nicht er selbst, sondern etwa Familienmitglieder die wirtschaftlich Begünstigten sind. Inwieweit Forderungen von Gläubigern auch mit diesem Geld befriedigt werden können, wäre zu klären. „Die Stiftungen sind so konstruiert, dass da keiner ran kann, und daher ist das dann keine Haftungsmasse“, sagt ein Insider. Benko sei wohl nur bei der in Liechtenstein ansässigen Stiftung der direkt Begünstigte.

Mammutaufgabe mit Spannungsmomenten

Den vom Insolvenzrichter Hannes Seiser bestellten Insolvenzverwalter Andreas Grabenweger sieht Schaller vor einer Mammutaufgabe. „Primär muss der Insolvenzverwalter klären, ob das Beratungsunternehmen des René Benko ohne weitere Nachteile für die Gläubiger fortgeführt werden kann. Daneben besteht seine Hauptaufgabe darin, sich rasch ein Bild über die Vermögenslage des Signa-Gründers zu verschaffen. Spannend wird dabei insbesondere die Frage, ob und wenn ja welche wechselseitigen Ansprüche zu Signa-Gesellschaften bestehen und welche Vermögensbewegungen in der Vergangenheit in der privaten Vermögenssphäre des René Benko stattgefunden haben“, sagt Schaller.

Die Summe der berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten von Benko ist noch nicht klar. Es bleibe abzuwarten, ob durch Signa-Gesellschaften oder Signa-Gläubiger Ansprüche gegen Benko geltend gemacht werden, so der Gläubigerverband. Denkbar sei etwa, dass Benko persönliche Haftungen für Signa-Verbindlichkeiten übernommen hat. Derzeit nicht abschätzbar ist auch das Ausmaß möglicher Schadenersatzansprüche aufgrund des wirtschaftlichen Niedergangs von wesentlichen Signa-Gesellschaften, welche gegenüber Benko geltend gemacht werden könnten. Auch solche Ansprüche müssten im Konkursverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck zur Anmeldung kommen. Die Tagsatzung zur Prüfung der angemeldeten Forderung legten die Innsbrucker Richter auf den 24. April.

Insolvenzverwalter kann die „wirtschaftliche Gebarung des Schuldners“ zehn Jahre rückwirkend durchleuchten

So oder so dürften auf Benko hohe Forderungen zukommen. Diese könnten zusätzlich wachsen, wenn der Insolvenzverwalter Geschäftsfälle aus der weiter zurückreichenden Vergangenheit untersucht: Der österreichische Gesetzgeber gebe dem Insolvenzverwalter mit dem Anfechtungsrecht ein sehr mächtiges Werkzeug in die Hand, gibt Gläubigervertreter Schaller zu bedenken. So könnten Anfechtungen des Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen Gläubiger schlechter stellende Rechtsakte nachträglich nichtig machen.

Der Insolvenzverwalter werde das wirtschaftliche Gebaren des Schuldners daher im Detail bis zu zehn Jahre zurück überprüfen. Es sei dabei zu klären, ob der Haftungsfonds der nunmehrigen Gläubiger in der Vergangenheit ungebührlich verringert wurde.

Harald Thomeczek

René Benko meldet sich selbst insolvent

René Benko.

René Benko.

Quelle: Imago, Urheber: Vistapress

Köpfe 07.03.2024
Signa-Chef René Benko hat nun selbst einen Insolvenzantrag gestellt. Ausgangspunkt war der Insolvenzantrag der Finanzprokuratur von Ende Januar gegen ihn. ... 

Signa-Chef René Benko hat nun selbst einen Insolvenzantrag gestellt. Ausgangspunkt war der Insolvenzantrag der Finanzprokuratur von Ende Januar gegen ihn.

„René Benko hat einen Eigenantrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt“, bestätigt Klaus Jennewein, Vizepräsident des Landesgerichtes Innsbruck, einen Bericht der österreichischen Zeitung Krone gegenüber der Immobilien Zeitung. Der Antrag sei heute eingegangen, und es soll eine schnelle Entscheidung fallen: „Der Antrag wird schnell behandelt.“ Je nachdem, ob noch Unterlagen benötigt werden, soll noch heute, spätestens morgen über Benkos Insolvenzantrag beschieden werden. Noch hat Richter Jennewein keinen Blick in Benkos Unterlagen geworfen. Sollte das Verfahren eröffnet werden, würde es angesichts der Bedeutung des Falls unmittelbar im österreichischen Insolvenzedikt angezeigt.

Ausgangspunkt für Benkos Antrag war der Insolvenzantrag der Finanzprokuratur der Republik Österreich gegen ihn persönlich. Die rechtliche Vertreterin des österreichischen Staats stellte Ende Januar einen Insolvenzantrag gegen den Signa-Gründer persönlich. „Der Eigenantrag ist ein Hinweis darauf, dass René Benko nicht den Nachweis hat erbringen können, dass er zahlungsfähig ist“, erklärt Richter Jennewein. Bei natürlichen Personen kommt nur Zahlungsunfähigkeit als Auslöser für einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Frage. „Mit einem solchen Antrag hat er selbst anzeigt, dass er fällige Verbindlichkeiten nicht begleichen kann“, ergänzt Jennewein. Sollte Benkos Eigenantag eröffnet werden, wäre der Antrag der Finanzprokuratur hinfällig. Der Richter legt jedoch Wert auf folgende Feststellung: „Es handelt sich um keine Privatinsolvenz, sondern um eine Unternehmerinsolvenz.“ Benko haftet also für seine Verbindlichkeiten als Einzelunternehmer. Sein Vermögen dürfte aber nicht zuletzt in seinen Privatstiftungen gebündelt sein.

Für den Insolvenzantrag der Finanzprokuratur gegen Benko gab es laut einem damaligen Bericht der österreichischen Zeitung Der Standard zwei Gründe: Zum einen soll Benko dem Finanzamt noch Geld in Millionenhöhe schulden. Außerdem habe er nicht die vollen 3 Mio. Euro überwiesen, die er dem Insolvenzverwalter der Signa Holding zur Finanzierung des Insolvenzverfahrens zugesagt hatte. Schon die zweite von drei Raten soll „von dritter Seite“ und nicht von Benko selbst gekommen sein.

Die Holding hat das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung inzwischen aufgegeben, der Insolvenzverwalter hat nun das Sagen. Der Insolvenzantrag der Finanzprokuratur wurde bei den zuständigen Insolvenzrichtern in Innsbruck eingereicht, die nun über Benkos Eigenantrag entscheiden. Gläubiger fordern gut 16 Mrd. von Signa-Unternehmen: 7,85 Mrd. von der Holding,
6,3 Mrd. von Signa Prime und 2,2 Mrd. von Signa Development.
Mehr News zu Signa lesen Sie im IZ-Profil des Unternehmens.
Harald Thomeczek

Jochen Schenk gibt Vorstandsvorsitz von Real I.S. an Christine Bernhofer ab

Jochen Schenk.

Jochen Schenk.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Frank Boxler

Köpfe 07.03.2024
Jochen Schenk, CEO von Real I.S., verlässt nach 32 Jahren die Bayern-LB-Fondstochter zum 30. September mit dem Auslaufen seines Vorstandsvertrags. Seine Nachfolgerin als ... 

Jochen Schenk, CEO von Real I.S., verlässt nach 32 Jahren die Bayern-LB-Fondstochter zum 30. September mit dem Auslaufen seines Vorstandsvertrags. Seine Nachfolgerin als Vorstandsvorsitzende wird Christine Bernhofer. Von Ruhestand ab dem 1. Oktober möchte der dann 62-Jährige aber nicht sprechen – neben vielen beruflichen und privaten Aktivitäten wird sich Schenk als Vizepräsident und Vorstand des Zentralverbands ZIA den Themen Fonds, Finanzierung und ESG-Regulierung widmen.

Christine Bernhofer, vormals COO von Swiss Life Asset Managers Deutschland und CEO von Swiss Life KVG, war vor fünf Monaten in das Vorstandsgremium von Real I.S. eingetreten und verantwortet dort bereits zentrale Bereiche wie Vertrieb, Fondsmanagement und Produktenwticklung. Für investmenttechnische und operative Themen soll sie ab Oktober durch ein weiteres Vorstandsmitglied Verstärkung erhalten, „gerne mit Affinität zu Bautechnik“, sagt Jochen Schenk. Vorstands-Vize bleibt wie bisher Bernd Lönner. Schenk wird dagegen nach einer sechsmonatigen Übergabephase am 30. September 2024 endgültig den Staffelstab übergeben.

Dann endet zwar seine Karriere als operativ aktiver Manager, es ist aber weder Ruhestand noch Sabbatical angesagt. „In der Woche nach meinem Ausscheiden geht es für mich auf der Expo Real 2024 gleich weiter“, verrät Schenk. Als ZIA-Vizepräsident bearbeitet er zentrale Themen aus Regulierung und Finanzierung. Hier sieht er im Zuge des EU Green Deal und den vielen Unklarheiten der ambitionierten, aber uneinheitlich umgesetzten Brüsseler Nachhaltigkeitsziele noch reichlich Arbeit zu tun. Außerdem berät er unter anderem eine große Stiftung in Immobilienfragen – „und wenn die Arbeitswoche mit alledem noch nicht komplett ausgefüllt ist, ist das auch nicht schlimm“, lächelt Schenk.

Seine Karriere bei Real I.S. begann für den Manager in der Abteilung Marketing und Vertrieb, zuvor betreute er für die Muttergesellschaft Bayern LB Großkunden im Bereich Corporate Banking. 1991 startete er das Immobilienfondsgeschäft der Landesbank, damals unter der Marke Bayernfonds. Vor sechs Jahren schob er bei Real I.S. einen weiteren Ausbau der Assets under Management an, unter anderem durch die Auflage des ersten hauseigenen offenen Publikumsfonds Realisinvest Europa.

Monika Leykam