"Ich bin Gründerin, weil ich Haltung zeigen will"
Heike und Lena Rath.
1994 machte sich die Immobilien-Fachanwältin Heike Rath selbstständig. Inzwischen führt sie zusammen mit ihrer Nichte Lena die Kanzlei Rath Rechtsanwältinnen.
Diese Bereitschaft hat die Anwältin 1994 mitgebracht, als sie als "Einzelkämpferin", wie sie es heute nennt, die Kanzlei ins Leben rief. "Es gab so viele Babyboomer, dass man nur durch Fleiß und viel Einsatz aus der Masse herausstechen konnte, wenn man herausragend begabt war", beschreibt sie die Konkurrenzsituation, der sie in der Anfangszeit ausgesetzt war.
Ihre vorherige Tätigkeit bei der Architektenkammer Hessen gab sie damals auf. Aus dieser Position hat sie aber jede Menge Kontakte mitgebracht, um sich von Anfang an auf das Architekten- und Immobilienrecht spezialisieren zu können. "Dieses Netzwerk war eine gute Voraussetzung für mein Vorhaben", sagt sie. Dass bereits ihre Eltern Unternehmer waren, habe sie geprägt und auf die Arbeitsbelastung vor allem in den ersten Jahren vorbereitet.
"Ich habe zeitweise bis zu 30 Tage im Jahr in Fortbildungen gesteckt, ein Vielfaches dessen, was Pflicht ist", berichtet sie. In ihrem Umfeld habe es dafür nicht immer nur Verständnis gegeben, "aber es ist bis heute mein eigener Anspruch und es macht einfach immer noch Spaß." Belohnt wurde sie damit, dass sie ihren Arbeitseinsatz inzwischen frei gestalten kann. "Das Tolle an der Selbstständigkeit ist, dass man sich seine Arbeit nach eigenen Neigungen aussuchen kann. Dazu gehört auch, Mandanten abzulehnen, weil man sich nicht mit ihren Zielen identifizieren kann, oder einfach nur aus menschlichen Gründen. Man kann Haltung zeigen und das möchte ich, denn ich sehe mich in meinem Beruf als ein Organ der Rechtspflege."
Dass ihre Kanzlei eine kleine Boutique ist, habe sie zudem immer als Vorteil für die Zusammenarbeit mit Architekten gesehen. Weil diese oft auch in kleinen Büros arbeiten, behandeln sie Rath wie ein Mitglied des eigenen Teams. Raths Mandanten vertrauen auf ihre Empfehlungen, wenn für ein Sonderproblem weitere Experten zu Rate gezogen werden müssen. So könne sie mitbestimmen, mit welchen anderen Kanzleien sie zusammenarbeitet.
Genau das schätzt Raths Nichte Lena ebenfalls. Sie sagt: "Spaß an der Arbeit ergibt sich vor allem aus dem Austausch mit den Mandanten, wenn man Bauprofis im größten Stress unterstützen, Gedanken ordnen und konstruktiv an Lösungen arbeiten kann." Deshalb schloss sie sich nach ihrem Examen ihrer Tante an. Zusammen betreiben sie als Partnerinnen die Kanzlei Rath Rechtsanwältinnen in Neu-Isenburg.
An Stillstand war für die 43-Jährige seit dieser Entscheidung vor rund zehn Jahren dabei nicht zu denken. "Selbstständigkeit bedeutet für mich, mich weiterzuentwickeln und mit der Zukunft zu befassen und diese zu gestalten. Es gibt so viele Themen wie ESG, nachhaltiges Bauen und Digitalisierung in der Baubranche, an denen kein Vorbeikommen ist, sodass man sie mit Begeisterung angehen sollte. Das bringt Veränderungen mit sich und dabei will ich meine Mandanten unterstützen, damit sie daraus einen Erfolg für sich machen können." Konkret auf ihren Job bezogen bedeutet das, dass sich die Anwältin wie ihre Tante ständig weiterbildet und zwar weit über ihre Kernkompetenzen auf dem Gebiet Bau- und Architektenrecht hinaus.
Dabei behalte sie immer die angrenzenden Branchen im Blick. Mit Begeisterung verfolge sie zum Beispiel Entwicklungen in der IT-Branche und was ambitionierte Start-ups auf die Beine stellen. "Aus diesen Zukunftsthemen ergibt sich automatisch eine neue Sinnhaftigkeit der Arbeit. Man wächst mit seinen Aufgaben, entwickelt sich weiter und entdeckt für sich neue Themen." Ob diese Flexibilität in einer Großkanzlei als Angestellte in diesem Rahmen möglich wären, bezweifelt sie und sagt deshalb: "Den Einstieg in die Kanzlei habe ich nie bereut."