Karriere-News

Ihre gewählten Filter:

"Stechuhr-Urteil" ist umstritten

Karriere 13.06.2019
Viele Praktiker aus der Branche sehen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das Arbeitgeber zur umfassenden Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter verpflichten will, kritisch. Dafür ... 

Viele Praktiker aus der Branche sehen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das Arbeitgeber zur umfassenden Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter verpflichten will, kritisch. Dafür sei die Trennung zwischen Privat- und Arbeitszeit zu unscharf.

Wohnungsmaklerin Susanne hat gerade eingeparkt. Auf dem Weg zurück ins Büro macht sie Halt am Supermarkt, um schnell ein paar Sachen fürs Abendessen zu besorgen. Flott aus dem Auto rausspringen und in den Markt huschen war gestern. Jetzt bleibt Susanne noch sitzen und greift zum Dienst-Smartphone. Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. In der App zur Arbeitszeiterfassung hat sie von Arbeits- auf Privatzeit umgeschaltet.

An den Obstregalen schaut sich Susanne gerade die Bananen an, da schallt es in ihr Ohr: "Frau Schmitt! Huhu! Gut, dass ich Sie treffe!" Eine Kundin, für die sie gerade ein Haus verkauft. "Ach, Frau Hübner", antwortet Susanne. "Einen Moment bitte!" Und wieder der Griff zum Smartphone: Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Privatzeit aus, Arbeitszeit an. Zehn Minuten später, Frau Hübner hat jetzt alle offenen Fragen geklärt, greift Susanne wieder zum Handy: Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Zurück zu den Bananen ... In der Warteschlange an der Supermarktkasse klingelt Susannes Telefon - ein Kollege. Sie soll ihm bei einem technischen Problem helfen. "Moment", sagt Susanne. Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. 15 Minuten später, Problem gelöst. Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Jetzt kann Susanne zahlen, kauft noch etwas in der Bäckerei, setzt sich anschließend mit ihren Einkäufen ins Auto. Und: Wisch, wisch, tipp, warten, tipp - fertig. Ab ins Büro.

Das Beispiel mit Maklerin Susanne ist fiktiv. Doch ist es wirklich so unrealistisch? Der Europäische Gerichtshof hat im Mai in einem Urteil gefordert, dass die Mitgliedsstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten sollen, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Objektiv, verlässlich und für alle Arbeitnehmer zugänglich soll das geschehen. Das kann z.B. handschriftlich sein oder per App erfolgen, wobei immer auch der Datenschutz berücksichtigt werden muss.

Die Frage nach der passenden Technik ist allerdings das kleinere Übel, über das sich die Immobilienbranche Gedanken macht. Praktiker fragen sich vielmehr, wie die Erfassung und damit einhergehend die strikte Trennung zwischen Arbeits- und Privatzeit grundsätzlich umgesetzt werden soll. Der Kölner Wohnimmobilienmakler Roland Kampmeyer sieht darin ein Problem - gerade bei mobil arbeitenden Dienstleistern, deren Arbeitstag durchsetzt ist mit privaten Aktivitäten. "Flexibilität ist die einzige Chance, die wir haben, um uns als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren", sagt er. Und das gerade für eine junge Generation, für die die Arbeit nicht mehr wie selbstverständlich an erster Stelle steht. Stichwort Work-Life-Balance. Er wünscht sich eine je nach Branche individualisierte Lösung.

Auch Thomas Beyerle, Head of Research der Catella Group, sieht die Vorgabe aus Luxemburg kritisch. Er selbst hat mit Catella Vertrauensarbeitszeit vereinbart, die Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden ist dabei schwierig. "Die App-Welt sorgt dafür, dass eine funktionale Trennung nicht mehr möglich ist."

Als "realitätsfern" bezeichnet Richard-Emanuel Goldhahn, Deutschlandchef von Cobalt Recruitment, das Urteil. "Ich sehe noch nicht, dass das Urteil mit Leben gefüllt wird." Vielmehr sollte auf die Verantwortung der Arbeitgeber gesetzt werden, ihre Mitarbeiter vor zu viel Arbeit zu schützen.

Mit diesem Urteil spiele das Gericht Arbeitnehmerschutzrechte gegen Vertrauensarbeitszeit aus, sagt Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer beim Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. "Wir erwarten heute immer größere Flexibilität, Mobilität und Erreichbarkeit", führt er weiter aus. "Unsere Unternehmen arbeiten mit komplexen Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten, die heute schon an der Zumutbarkeitsgrenze liegen." Babiel warnt davor, jetzt auch flexibel tätige, gut bezahlte und führende Angestellte so wie Mindestlöhner unter Kontrolle zu stellen. Er spricht von möglichen "atmosphärischen Störungen". Vielmehr brauche die Bauindustrie mehr Flexibilität in den Arbeitszeitmodellen. Der Acht-Stunden-Tag des Arbeitszeitgesetzes stamme aus einem anderen Jahrtausend.

Die IG Bau reagiert derweil positiv auf das EuGH-Urteil. Es sei "ein Meilenstein für die Stärkung fairer Arbeit. In allen unseren Branchen - Bau, Gebäudereinigung und Agrar - prangern wir seit Jahren Lohndumping durch nichtbezahlte Arbeit an. Überstunden fallen einfach unter den Tisch", sagt IG-Bau-Bundesvorsitzender Robert Feiger. Er erhofft sich vom Staat Vorgaben einer engmaschigen Arbeitszeitkontrolle, "sodass dadurch eine effiziente Abschreckung für schwarze Schafe erzeugt wird". Das Argument der zunehmenden Bürokratie lässt Feiger nicht zu. Das sei auch schon bei der Einführung des Mindestlohns ins Feld geführt worden. "Kein einziger Betrieb ist durch die Erfassung der Arbeitszeiten in den Bankrott getrieben worden."

Anke Pipke

Haftstrafe für Regensburger Bauunternehmer Tretzel gefordert

Köpfe 07.05.2019
Der Regensburger Bauunternehmer Volker Tretzel soll wegen Bestechung, Vorteilsgewährung und Verstößen gegen das Parteiengesetz für viereinhalb Jahre hinter Gitter. ... 

Der Regensburger Bauunternehmer Volker Tretzel soll wegen Bestechung, Vorteilsgewährung und Verstößen gegen das Parteiengesetz für viereinhalb Jahre hinter Gitter.

Mit den Plädoyers der Staatsanwälte neigt sich der nun schon seit sieben Monaten laufende Mammutprozess gegen einen mutmaßlich korrupten Oberbürgermeister und einen der Bestechung verdächtigen Bauunternehmer dem Ende entgegen.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg fordert in dem Korruptionsprozess gegen den Bauunternehmer Volker Tretzel und den suspendierten Oberbürgermeister der Stadt, Joachim Wolbergs, jeweils Haftstrafen von vier Jahren und sechs Monaten.

"Korruptive Dauerbeziehung"

Nach gut 50 Verhandlungstagen sehen die Ankläger bestätigt, dass sich beide mit "hoher krimineller Energie" der Bestechlichkeit in zwei besonders schweren Fällen, mehreren Fällen von Vorteilsannahme und -gewährung sowie Verstößen gegen das Parteiengesetz schuldig gemacht haben. Die beiden Angeklagten hätten über Jahre eine "korruptive Dauerbeziehung" gehabt.

Insbesondere wird Tretzel vorgeworfen, er habe über seine Mitarbeiter Spenden in sechsstelliger Höhe gestückelt an den von Wolbergs geleiteten SPD-Ortsverein überwiesen. Das wäre ein Verstoß gegen das Parteispendengesetz. Außerdem soll der Bauunternehmer ein Ferienhaus zum Sonderpreis renoviert und großzügige Rabatte bei Wohnungskäufen von Wolbergs und seinen Angehörigen gewährt haben. Als Gegenleistung soll Tretzel lukrative Grundstücke und mehr Baurecht bekommen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft Wolbergs u.a. vor, sich bei der Ausschreibung des Areals der Nibelungenkaserne einseitig für Tretzel eingesetzt zu haben. Das sei korrupt, so Staatsanwältin Christine Ernstberger.

Vorwurf des fehlenden Unrechtsbewusstseins

Tretzel sei dabei der "Spiritus Rector", der führende Kopf, eines korruptiven Systems in der Stadt gewesen, das über Jahre aufrechterhalten wurde. Er habe den Oberbürgermeister in Abhängigkeit gehalten, um sich Vorteile zu verschaffen. So habe er auch bei der finanziellen Rettung des Fußballvereins Jahn Regensburg Gegenleistungen erwartet. Den Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft fehlendes Unrechtsbewusstsein vor. In abgehörten Telefonaten versicherten sich Wolbergs und Tretzel gegenseitig immer wieder, dass sie nichts Illegales tun würden.

Jetzt sind die Verteidiger am Zug

Nun haben die Verteidiger die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Sie haben immer wieder betont, ihre Mandanten hätten nichts Unrechtes getan und darauf verwiesen, dass bei einer Verurteilung das Spenden an Parteien unmöglich gemacht würden. Ein Urteil könnte es Ende Juni geben.

Für Wolbergs ist das Thema damit noch nicht erledigt. Er muss sich nach dem Ende des Verfahrens erneut vor Gericht verantworten. Denn auch bei zwei weiteren Regensburger Bauträgern vermutet die Staatsanwaltschaft Korruption.

Alexander Heintze

Stuttgart: Chef der Eventus wegen Betrugs verurteilt

Mit einer Freiheitsstrafe endete der Stuttgarter Eventus-Prozess.

Mit einer Freiheitsstrafe endete der Stuttgarter Eventus-Prozess.

Quelle: Pixabay, Urheber: 3839153

Köpfe 15.03.2019
Der Vorstandsvorsitzende der Wohnungsgenossenschaft Eventus wurde vom Landgericht Stuttgart wegen mehrfachen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Bei der ... 

Der Vorstandsvorsitzende der Wohnungsgenossenschaft Eventus wurde vom Landgericht Stuttgart wegen mehrfachen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Bei der Urteilsbegründung kam auch der zuständige Prüfungsverband schlecht weg.

Das Landgericht Stuttgart hat den Gründer und Vorstandsvorsitzenden der Wohnungsbaugenossenschaft Eventus mit Sitz in Stuttgart wegen Betrugs in 25 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gleichzeitig sprach das Gericht 60 geschädigten Anlegern Forderungen gegen den Verurteilten zu. Dieser hatte von Anlegern fast zehn Mio. Euro eingesammelt, um damit angeblich Immobilien zu bauen, zu kaufen oder zu sanieren. In seiner Urteilsverkündung beschrieb der Vorsitzende Richter den Eventus-Chef als einen "Lügner und Täuscher", der unter dem Mantel der Genossenschaft ein "Schneeballsystem" betrieben habe. Das Ausmaß der gefälschten Unterlagen sei beispiellos. Das Geschäftsmodell der 2012 gegründeten Genossenschaft habe nie funktioniert, kein einziges Projekt sei erfolgreich durchgeführt worden. Zudem habe der Verurteilte Gelder für private Zwecke verwendet.

Prüfungsverband in Erklärungsnot

Das Gericht übte zudem Kritik am Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (vbw) als Prüfungsverband. Der Richter bezog sich auf ein vom Wirtschaftsministerium des Landes als Aufsichtsbehörde bestelltes Gutachten, das für den vbw "vernichtend" ausgefallen sei. Der Prüfungsverband habe seine Pflichten verletzt. Das Wirtschaftsministerium will ein aufsichtsrechtliches Verfahren zur Prüfungstätigkeit des vbw bei der Eventus noch diesen April zum Abschluss bringen. Der vbw will sich derzeit nicht äußern.

Dubioses Geschäftsmodell

Die Wohnungsgenossenschaft Eventus nahm ausschließlich investierende Mitglieder auf und hatte laut früheren Angaben rund 450 Mitglieder aus ganz Deutschland, zumeist auf Sicherheit orientierte Kleinanleger. Auch das Landesgericht Stuttgart bestätigte in seiner Urteilsbegründung, dass durch das betrügerische Vorgehen finanzielle Härtefälle entstanden sind. Die Interessensgemeinschaft der Anleger hofft zur Durchsetzung von Ansprüchen auf die baldige Herausgabe des vom Wirtschaftsministeriums beauftragten Gutachtens.

Dagmar Lange

Generalanwalt beanstandet verbindliche Mindestsätze der HOAI

Im EU-Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI hilft Architekten wohl nur noch Beten.

Im EU-Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI hilft Architekten wohl nur noch Beten.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Rui Vale de Sousa

Karriere 28.02.2019
Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat jetzt ... 

Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat jetzt der Generalanwalt gesprochen. Sein Votum lässt nichts Gutes hoffen.

Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind nicht mit EU-Recht vereinbar. Zu diesem Urteil kommt zumindest Generalanwalt Maciej Szpunar im Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, das die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt hat. Verbindliche Mindest- und Höchstsätze behinderten, argumentiert der Generalanwalt in seinen am heutigen Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen, in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit. Architekten und Ingenieure könnten sich nicht über niedrige Preise im Markt etablieren.

Generalanwälte am EuGH sind nicht mit einem Staatsanwalt, sondern mit einem Gutachter vergleichbar. Da das Gericht ihrem Urteil in den meisten Fällen folgt, gilt ihr Votum als Fingerzeig für das eigentliche Urteil. Dieses wird für das zweite oder dritte Quartal 2019 erwartet.

Architekten hoffen darauf, dass EuGH-Richter "Vernunft walten lassen"

"Die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar sind ein schwerer Rückschlag. Wir bedauern es außerordentlich, dass ihn die Argumente der Bundesregierung nicht überzeugt haben", zeigt sich Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, enttäuscht. Die Bundesregierung als Beklagte habe "ausführlich dargelegt, dass über ein gesellschaftlich so hohes Gut wie die Baukultur nicht im Preis-, sondern vielmehr im Qualitätswettbewerb entschieden werden muss".

Die Hoffnung freilich stirbt zuletzt: "Wir setzen darauf, dass die europäischen Richter, deren Entscheidung nun erst ansteht, gerade vor dem Hintergrund der kürzlich verabschiedeten europäischen Davoser Erklärung zur Baukultur Vernunft walten lassen und dem Votum des Generalanwaltes nicht folgen."

"Bestehende Verträge behalten ihre Gültigkeit"

Die Bundesingenieurkammer weist darauf hin, dass bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens gilt: "Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind derzeit geltendes Recht. Das laufende Gerichtsverfahren hat hierauf bis zum Abschluss keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen. Alle bestehenden Verträge, einschließlich der vereinbarten Honorarsätze der HOAI, behalten wie bisher Gültigkeit."

Harald Thomeczek

EuGH-Richter urteilen über HOAI-Honorare

Die Hoffnung stirbt zuletzt: Vor allem kleinere und mittelgroße Architektur- und Ingenieurbüros dürften beten, dass der EuGH die verbindlichen Honorare nicht antastet.

Die Hoffnung stirbt zuletzt: Vor allem kleinere und mittelgroße Architektur- und Ingenieurbüros dürften beten, dass der EuGH die verbindlichen Honorare nicht antastet.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Rui Vale de Sousa

Karriere 10.01.2019
Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland steuert auf eine Entscheidung zu. Der Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird spätestens für diesen ... 

Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland steuert auf eine Entscheidung zu. Der Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird spätestens für diesen Sommer erwartet. Die Chancen, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die der EU-Kommission ein Dorn im Auge sind, Bestand haben, werden in den Reihen der beiden Berufsgruppen auf fifty-fifty geschätzt - maximal.

Der Ausgang des Verfahrens ist völlig offen", sagt Volker Schnepel, der Leiter des Justiziariats bei der Bundesarchitektenkammer (BAK), der bei der mündlichen Verhandlung am 7. November vor dem EuGH in Luxemburg dabei war. Dort konnten die Verfahrensbeteiligten, also die Bundesrepublik Deutschland als Beklagte und die EU-Kommission, ihre Sicht der Dinge darlegen und mussten Fragen des Gerichts und des Generalanwalts beantworten. Letzterer ist nicht etwa mit einem Staatsanwalt zu vergleichen, sondern fungiert vielmehr als eine Art Gutachter.

Der Generalanwalt hat angekündigt, seine Schlussanträge am 30. Januar 2019 vorzulegen. Erst dann wird sich abzeichnen, ob der EuGH die Mindest- und Höchstsätze der HOAI für konform mit EU-Recht hält - oder eben nicht. Das Gericht folgt nämlich in etwa 80% aller Fälle der Einschätzung des Generalanwalts. Mit einer Entscheidung ist drei bis sechs Monate nach den Schlussanträgen, also im zweiten oder Anfang des dritten Quartals, zu rechnen.

Nach der Anhörung jedenfalls kann auch Martin Falenski, Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der Bundesingenieurkammer, die Frage, wohin sich die Waage neigen wird, nicht seriös beantworten: "Die Kammer war kritisch, insbesondere der Berichterstatter Rosin wollte klar und widerspruchsfrei erklärt bekommen, warum Deutschland diese Regelungen so getroffen hat und an ihnen festhält, wo doch andere Mitgliedsstaaten Mindest- und Höchstsätze im Planungs- und Bauwesen überhaupt nicht kennen."

Mag der Ausgang auch noch offen sein, so gehört zur Wahrheit doch auch: "Die Ausgangschancen für uns waren von vornherein nicht so gut", konstatiert Schnepel nüchtern. Denn die EU-Dienstleistungsrichtlinie, die u.a. die Niederlassungsfreiheit regelt, erlaubt Mindestsätze nur dann, wenn diese als unbedingt nötig angesehen werden können. Doch der Nachweis, dass Mindesttarife für Ingenieur- und Architektenleistungen für die Qualität am Bau und den Verbraucherschutz zwingend erforderlich sind, ist nicht leicht zu führen.

Mehrere Gutachten, die der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarverordnung (AHO) gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer in Auftrag gegeben haben, kommen zwar zu dem Schluss: Die HOAI ist sehr wohl mit dem Europarecht vereinbar und sie trägt den Besonderheiten des deutschen Marktes Rechnung, ohne zugleich ausländische Büros, die nach HOAI abrechnen müssen, wenn sie hierzulande eine Niederlassung unterhalten, zu benachteiligen. Damit würde die HOAI - anders als von der EU-Kommission behauptet - die von der EU-Dienstleistungsrichtlinie geschützte Niederlassungsfreiheit nicht untergraben. Ein Wirtschaftsgutachten von Clemens Schramm, Professor für Planungs- und Baumanagement an der Jade Hochschule, zeigt laut AHO zudem einen signifikanten Zusammenhang zwischen Qualität und verbindlichem Preisrecht in bestimmten Märkten auf.

Das Grundproblem lösen jedoch auch diese Gutachten nicht: Ein mathematischer exakter Beweis ist bei diesem Thema per se ein Ding der Unmöglichkeit. Die Bundesregierung konnte die Vereinbarkeit einer festen Honorarspanne mit EU-Recht und den Zusammenhang von verbindlichem Preisrecht und Qualität letztlich also nur mit Indizien untermauern. "Die Frage ist hier natürlich - und damit steht und fällt der Ausgang des Verfahrens -, welchen qualitativen Anspruch der Gerichtshof an diese beigebrachten Beweise stellt. Braucht es den unwiderlegbaren Beweis oder sind hinreichende und belastbare Indizien ausreichend?", fragt Falenski.

Ob Indizien das Gericht respektive den Generalanwalt überzeugt haben? Im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium mag man keine Prognose für den Ausgang des Verfahrens abgeben: "Die Bundesregierung hat in der mündlichen Verhandlung ihre Rechtsauffassung verteidigt, dass die HOAI in Übereinstimmung mit der Dienstleistungsrichtlinie und der Niederlassungsfreiheit steht. Zu näheren Details können wir uns nicht äußern, da es sich um ein laufendes Gerichtsverfahren handelt", teilt eine Sprecherin mit.

Aufseiten der Interessenvertreter setzt man sich vorsorglich bereits mit dem Worst Case auseinander: "Auch wenn wir davon überzeugt sind, dass in juristischer Hinsicht die besseren Argumente für uns sprechen, wäre es fahrlässig, sich nicht auch mit einem möglichen Negativszenario auseinanderzusetzen", sagt Falenski.

Denn sollte der EuGH die Mindest- und Höchstsätze der HOAI nicht für konform mit EU-Recht halten, wird es erst richtig interessant: "Der EuGH hat unseres Erachtens nicht darüber zu bestimmen, ob die HOAI als solche kippt oder nicht, sondern kann ausschließlich die Mindest- und Höchstsätze für EU-rechtskonform halten oder nicht. Was bei einem etwaigen negativen Urteil dann auf nationaler Ebene mit der HOAI gemacht wird, ist die spannende Frage", erläutert Schnepel.

Vorstellbar ist etwa, dass nur die Verbindlichkeit der Mindestsätze eingeklammert wird, ohne die Honorarspanne als solche abzuschaffen. Zwar "gibt es zwischen verbindlich und unverbindlich nicht viel", wie BAK-Justiziar Schnepel einräumt. Aber es mache doch "einen gewaltigen Unterschied, ob man die HOAI komplett abschafft oder die Leistungsbilder und die Honorarvorgaben behält, aber dazuschreibt, dass diese nur gelten, wenn die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben". Dann also wäre das Preisgerüst der HOAI ein Standard, der zunächst automatisch zur Anwendung käme, auch wenn die Honorare im Prinzip frei verhandelbar wären.

Um ein Preisdumping zu verhindern und einen Leistungswettbewerb im Sinne des sachunkundigen Verbrauchers zu garantieren, könnte, falls der EuGH das Aus für feste Mindestpreise beschließen sollte, zudem auf einen "Angemessenheitsvorbehalt" zurückgegriffen werden, so Schnepel. Obwohl dann frei verhandelbar, müssten die Honorare in jedem Fall den erbrachten Leistungen "angemessen" sein. Was das allerdings im Einzelfall heißt, zumal wenn es keine gesetzlich vorgeschriebene Untergrenze mehr gibt, dürfte dann die Juristen beschäftigen.

Mit Prognosen für eine Zeit nach einem möglichen Ende der HOAI in ihrer jetzigen Gestalt halten sich die Ingenieur- und Architektenkammern vorerst lieber zurück. Sie wollen erst einmal die Schlussanträge des Generalanwalts abwarten - und ihre Mitglieder nicht unnötig nervös machen. Klar ist: Eine Konzentrationswelle ist zumindest nicht auszuschließen. Schlimmstenfalls könnte eine ganze Reihe kleiner Architektur- und Ingenieurbüros einem nur noch über den Preis ausgetragenen Wettbewerb zum Opfer fallen. Das Marktgeschehen würde sich stärker auf mittelgroße und große Anbieter konzentrieren.

Der Schutz bestehender Marktteilnehmer ist aber streng genommen auch nicht Sinn und Zweck der HOAI. "Sie ist ebenso wenig eine Bestandsgarantie für Anbieter, wie sie eine Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist. Sie ist vielmehr eine Honorarordnung für bestimmte Leistungen - egal, von wem diese erbracht werden."

Harald Thomeczek

Meistgelesene Personalien 2018

Immobilienentwickler Ardi Goldman.

Immobilienentwickler Ardi Goldman.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Lars Wiederhold

Köpfe 30.12.2018
Haftantritt, Umstrukturierung, kurze Gastspiele oder Abschiede nach Jahrzehnten der Zugehörigkeit: Auch 2018 gab es wieder viele spannende personelle Veränderungen in der deutschen ... 

Haftantritt, Umstrukturierung, kurze Gastspiele oder Abschiede nach Jahrzehnten der Zugehörigkeit: Auch 2018 gab es wieder viele spannende personelle Veränderungen in der deutschen Immobilienszene. Angeführt wird das Ranking der meistgelesenen Personalien von Ardi Goldman.

Goldman steht sogar auf den Plätzen eins und zwei. Zur Erinnerung: Der Immobilienentwickler Ardi Goldman war 2015 vom Landgericht Frankfurt wegen Bestechung zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Damals erlangte der Prozess bundesweite Aufmerksamkeit. Goldman zog schließlich vor den Bundesgerichtshof, der jedoch Anfang des Jahres seine Revision für unbegründet erklärte. Im Sommer trat der Unternehmer seine Haft in Euskirchen an.

Eine Spitzenposition nimmt auch der Wechsel von Jürgen Büllesbach mit Platz drei ein. Er hatte seinen zum Ende des Jahres auslaufenden Vertrag als CEO bei der Bayerischen Hausbau nicht verlängert. Im Sommer verabschiedete er sich dann auch und Hermann Brandstetter übernahm die Geschäfte als Sprecher des Vorstands. Büllesbach wird ab dem kommenden Jahr für das Family-Office des Knorr-Bremse-Eigentümers Heinz Hermann Thiele den Immobilienbereich weiter ausbauen.

Kurzes Gastspiel

Viel Aufmerksamkeit erhielt ebenfalls das kurze Gastspiel von Andreas Segal. Offiziell seit dem 1. September als CEO bei Gateway Real Estate im Amt hatte er nach einem Monat das Unternehmen wieder verlassen. Zuvor war er Vize beim Wohnungsunternehmen Buwog. Dort hatte Segal sein Vorstandsmandat im Rahmen der Übernahme durch Vonovia vorzeitig niedergelegt. Der Paukenschlag schaffte es auf Rang vier.

Die Nachricht, dass BNP Paribas Real Estate (BNPPRE) Anfang des Jahres auf 18 Geschäftsführer aufstockte, war dem Immobilienvolk ebenfalls viele Klicks wert. Die Neuzugänge, Nico Keller, Udo Cordts-Sanzenbacher und Christopher Raabe etablieren sich auf Platz fünf des Nachrichtenrankings. Der Ausbau der GmbH-Geschäftsführung war dem Immobilienberater zufolge dem "Wachstum des Unternehmens und den damit verbundenen inhaltlichen und organisatorischen Herausforderungen" geschuldet. Die Geschäftsführung der Holding blieb übrigens unverändert.

Dicht gefolgt und damit auf Rang sechs ist der Wechsel bei Wohninvest. Gründer und geschäftsführender Gesellschafter des Immobilienunternehmens Wohninvest Holding aus Fellbach bei Stuttgart, Harald Panzer, legte das operative Geschäft in die Hände von Bernd Fickler. Seit 2017 teilten sich beide die Geschäftsführung. Davor war Fickler fünf Jahre Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Waiblingen - dann wurde die Zusammenarbeit überraschend beendet. Laut Waiblinger Kreiszeitung ermittelte die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der Untreue gegen ihn. Die Ermittlungen wurden nach Medieninformationen im Mai eingestellt.

Schon im Januar hatte Ferdinand Rock, der lange Jahre Leiter der Münchner Niederlassung von JLL war, bei dem Münchner Projektentwickler Investa angeheuert. Gemeinsam mit zwei Co-Geschäftsführern leitet er seitdem dort den Bereich Projektentwicklung. Ihr Platz sieben.

Abschied nach 27 Jahren

Noch eine BNPPRE-Personalie hat es in die Klickcharts geschafft. Nach 27 Jahren verließ Oliver Barth, bis dahin Geschäftsführer und Niederlassungsleiter beim Immobilienberater in Frankfurt, im Sommer das Unternehmen und ging nach Florida. Für zunächst ein Jahr wollte er sich vom deutschen Alltagstrott verabschieden. "Und wer ihn kennt, weiß um seine Leidenschaft für den Sunshine-State", schrieb damals IZ-Redakteurin Anke Pipke. Der Ausstieg schaffte es auf Rang acht der Top Ten.

Als hätten sie sich verabredet: Ebenfalls nach 27 Jahren Zugehörigkeit schlug Claus Thomas das Kapitel LaSalle Investment Management zu. Ob sein Abschied damit in Zusammenhang stand, dass er im November 2017 einen neuen Vorgesetzten bekam, ist schwer zu sagen. Auf jeden Fall wird er Anfang 2019 den bisherigen CEO von BNPPRE Investment Management Germany, Reinhard Mattern, ablösen. Der geht in den Vorruhestand. Der Wechsel bescherte ihm Rang neun.

Auf dem zehnten Platz findet sich Detlef Kalthoff ein. Nur etwa zehn Monate hatte er den Posten als Geschäftsführer bei DIM Property Value inne, dann wechselte er im September 2018 zu JLL. Dort übernahm er die Aufgaben als Head of Property Management Germany von Ulrike Janssen, die sich nach Angaben des Immobiliendienstleisters "entschlossen hat, JLL auf eigenen Wunsch zu verlassen, um sich einer neuen Herausforderung auf Eigentümerseite zu stellen".

IZ

Ex-HRE-Chef Georg Funke ist tot

Ende 2017 traf die Immobilien Zeitung Georg Funke in seinem Domizil im Ausland.

Ende 2017 traf die Immobilien Zeitung Georg Funke in seinem Domizil im Ausland.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Nicolas Katzung

Köpfe 13.11.2018
Der ehemalige Chef der Hypo Real Estate (HRE), Georg Funke, ist tot. Das bestätigte der Anwalt von Funke gegenüber der Immobilien Zeitung. Funke sei bereits im Frühsommer nach einer ... 

Der ehemalige Chef der Hypo Real Estate (HRE), Georg Funke, ist tot. Das bestätigte der Anwalt von Funke gegenüber der Immobilien Zeitung. Funke sei bereits im Frühsommer nach einer Krebserkrankung im Alter von 63 Jahren verstorben. Er hinterlässt eine Ehefrau und zwei Kinder. Zuerst hatte die Süddeutsche am Dienstagnachmittag über das Ableben Funkes berichtet.

Funke hatte nach einer Lehre seine berufliche Laufbahn bei einem Wohnungsunternehmen im Ruhrgebiet begonnen. Nach einem berufsbegleitenden Studium wechselte er in den 1980er Jahren zur Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank. Dort stieg er schnell auf, wurde Leiter der Düsseldorfer Niederlassung und war einige Jahre später für das ausländische Immobilienkreditgeschäft, das aus London gesteuert wurde, verantwortlich. Nach der Fusion mit der Bayerischen Vereinsbank zur HypoVereinsbank wurde Funke zum Bereichsvorstand für das internationale Immobiliengeschäft befördert. In seinen Verantwortungsbereich fiel die Abspaltung eines Großteils des Immobiliengeschäfts in eine eigene Gesellschaft, die HRE, zu deren Vorstandsvorsitzenden er ernannt wurde.

Funke war für viele das Gesicht der Finanzkrise in Deutschland. Als die HRE im Spätsommer 2008 kurz vor dem Abgrund stand und durch ein milliardenschweres Rettungspaket vom deutschen Staat und der Finanzindustrie vor der Pleite bewahrt wurde, galt Funke schnell als der Schuldige an dem Desaster. Kurz darauf musste Funke die HRE verlassen. Vor Gericht konnte ihm eine persönliche Verantwortung an der Beinahe-Pleite jedoch nicht nachgewiesen werden. Das Strafverfahren wegen des Verdachts der Manipulation von Geschäftsberichten wurde im September 2017 gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt.

Die zivilrechtlichen Verfahren gegen Funke laufen noch. Nach Informationen der Immobilien Zeitung läuft es im Arbeitsprozess, bei dem Funke gegen seine fristlose Kündigung und auf Fortzahlung seiner Vorstandsbezüge und Auszahlung seiner Pensionsansprüche klagte, nach zehn Jahren Prozessdauer auf einen Vergleich hinaus.

Nicolas Katzung

Esch: Nach dem Urteil ist vor dem Prozess

Köpfe 23.07.2018
Kaum hat der Bundesgerichtshof Immobilienunternehmer Josef Esch wegen unerlaubter Bankgeschäfte verurteilt, droht ihm ein weiterer Strafprozess. Das Landgericht Köln hat Akten aus einem ... 

Kaum hat der Bundesgerichtshof Immobilienunternehmer Josef Esch wegen unerlaubter Bankgeschäfte verurteilt, droht ihm ein weiterer Strafprozess. Das Landgericht Köln hat Akten aus einem Untreueverfahren (Az. 116 KLs 12/13) aus der Schublade geholt und will darüber verhandeln.

Es geht - mal wieder - um Geschäfte mit Sal. Oppenheim. Konkret um einen gut bezahlten Repräsentantenvertrag. Esch soll den Kontrakt mit einem früheren Manager der KölnArena eingefädelt haben, ohne dass der Mann für sein Honorar etwas leistete. Die Anklage aus dem Jahr 2013 wirft Esch vor, durch den Abschluss des Vertrags Projektgesellschaften geschädigt zu haben, die er und Sal. Oppenheim hielten.

Monika Hillemacher

Ardi Goldman tritt Haft in Euskirchen an

Weil er für Grundstücke in der Cargo City Süd (hier die Grundsteinlegung seines Logistikprojekts im Jahr 2008) Schmiergelder gezahlt haben soll, muss Ardi Goldman (2.v.l.) nun eine mehrjährige Haftstrafe antreten.

Weil er für Grundstücke in der Cargo City Süd (hier die Grundsteinlegung seines Logistikprojekts im Jahr 2008) Schmiergelder gezahlt haben soll, muss Ardi Goldman (2.v.l.) nun eine mehrjährige Haftstrafe antreten.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Lars Wiederhold

Köpfe 04.06.2018
Der Frankfurter Immobilienentwickler Ardi Goldman hat seine Haft angetreten. Entgegen mehreren anderslautenden Medienberichten sitzt Goldman aber nach Informationen der Immobilien Zeitung ... 

Der Frankfurter Immobilienentwickler Ardi Goldman hat seine Haft angetreten. Entgegen mehreren anderslautenden Medienberichten sitzt Goldman aber nach Informationen der Immobilien Zeitung nicht in Köln, sondern im benachbarten Euskirchen ein. Er war 2015 vom Landgericht Frankfurt wegen Bestechung zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden.

Goldman hatte sich nach seiner Verurteilung schwer enttäuscht von seiner Heimatstadt Frankfurt gezeigt. Passenderweise ist er nun nicht dort, sondern im 200 km entfernten Euskirchen ins Gefängnis gegangen.

Im Prozess vor dem Landgericht Frankfurt, in dem es um Schmiergeldzahlungen für Erbbaurechte in der Cargo City Süd ging, hatte sich der Investor einen heftigen Schlagabtausch mit Richtern und Staatsanwälten geliefert. Gestanden hatte er nie. Entsprechend hoch fiel später die Haftstraße für ihn aus. Die Mitangeklagten kamen überwiegend mit Bewährungsstrafen davon, nur der Makler Uwe S. wurde als Haupttäter mit drei Jahren geringfügig härter bestraft.

Goldmans Revision war gescheitert

Goldman zog daraufhin vor den Bundesgerichtshof. Doch die obersten Richter erklärten im Frühjahr dieses Jahres seine Revision für unbegründet. Damit konnte der Projektentwickler seine Haft nicht mehr abwenden. Seine Vorhaben laufen aber weiter. Dazu zählt aktuell z.B. die noch bis Herbst 2018 laufende Erweiterung und Modernisierung des Frankfurter Hotels 25hours by Levi's, das künftig 25hours Hotel Bahnhofsviertel heißen wird.

Lars Wiederhold