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IZ-Karriereforum 2019 ist praktisch ausverkauft

Auf dem IZ-Karriereforum loten Studierende, Absolventen, Berufstätige und Auszubildende ihre Job- und Karrierechancen in der Immobilienwirtschaft aus.

Auf dem IZ-Karriereforum loten Studierende, Absolventen, Berufstätige und Auszubildende ihre Job- und Karrierechancen in der Immobilienwirtschaft aus.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheberin: Melanie Bauer

Karriere 10.04.2019
Das IZ-Karriereforum ist auch dieses Jahr wieder ausverkauft. Genau 47 Unternehmen und zehn Hochschulen haben einen Stand als Aussteller gemietet. Eine Reihe von Unternehmen stellt sich ... 

Das IZ-Karriereforum ist auch dieses Jahr wieder ausverkauft. Genau 47 Unternehmen und zehn Hochschulen haben einen Stand als Aussteller gemietet. Eine Reihe von Unternehmen stellt sich dieses Jahr zum ersten Mal ins Arbeitgeberschaufenster.

Das IZ-Karriereforum, eine von der Immobilien Zeitung (IZ) und Heuer Dialog veranstaltete Jobmesse für die Immobilienwirtschaft, findet am Samstag, den 25. Mai 2019, zum zehnten Mal statt. Zum ersten Mal als Aussteller mit von der Partie werden folgende Unternehmen sein (in alphabetischer Reihenfolge): apollo real estate, d.i.i. Deutsche Invest Immobilien, DI Management, Dream Global Advisors Germany, Goodman Germany, Nuveen Real Estate Management Germany, Real I.S., Signa Prime Selection und W+S Real Estate Services.

Die meisten Studenten suchen einen Job für den Direkteinstieg

Die Arbeitgeber und Hochschulen werden an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main vor allem auf Studenten, aber auch auf Absolventen, Berufstätige und Auszubildende treffen. Von den bisher knapp 200 Besuchern, die sich schon ein Ticket gekauft haben, studieren mehr als 80%. Die meisten Besucher kommen, weil sie einen Job für einen Direkteinstieg nach dem Studium suchen. Auf Platz zwei und drei der Motive rangieren: einen Praktikumsplatz oder einen Werkstudentenjob finden.

Aussteller bringen Jobs und Praktika mit

Tatsächlich sollten die Jobsucher auf dem Karriereforum auf ihre Kosten kommen: Im vergangenen Jahr hatten die Aussteller 551 Jobs mit im Gepäck, darunter 248 Stellen für (Young) Professionals, 119 Jobs für Berufseinsteiger, 40 Traineestellen und 114 Praktikumsplätze. Neben Jobs erwarten die Besucher in diesem Jahr ein Karriere-Coaching, ein Bewerbungsmappencheck, die Möglichkeit, sich für ein Bewerbungsfoto ablichten zu lassen, und das Tagungsprogramm mit namhaften Sprechern aus der Immobilienwirtschaft.

Im vergangenen Jahr war die Veranstaltung erstmals ausgebucht

Anno 2018 war das IZ-Karriereforum zum ersten Mal ausgebucht. Damals zeigten sogar 58 Aussteller – 47 Unternehmen und elf Bildungseinrichtungen – an ihrem Stand Flagge. "Wir haben allerdings auch umgebaut, da es die Meile mit den Corporate Real Estate Managern nur alle zwei Jahre gibt", berichtet Martina Walker, Leiterin Stellenmärkte bei der IZ.

Allen Arbeitgebern, die noch auf den fahrenden Zug aufspringen wollen, sei gesagt: "Es gibt theoretisch noch einen Platz zu verkaufen", verrät Walker. So oder so wird es auch dieses Jahr wieder rappelvoll werden im Casino-Gebäude auf dem Campus Westend der Frankfurter Goethe-Universität. Im vergangenen Jahr tummelten sich auf den Ausstellungsflächen, in den Vortragssälen und in den Chillecken rund 650 Menschen: knapp 350 Jobsucher und rund 300 Personalverantwortliche der Unternehmen sowie Fach- und Führungskräfte aus dem operativen Geschäft.

Für Jobsucher geht es hier zur Anmeldung für das IZ-Karriereforum am Samstag, den 25. Mai 2019, in Frankfurt am Main.

Harald Thomeczek

Weiterbildungspflicht mit Haken

Weiterbilden muss sein. In der Praxis müssen sich gerade kleine Firmen genau überlegen, wie sie ihre Pflicht erfüllen.

Weiterbilden muss sein. In der Praxis müssen sich gerade kleine Firmen genau überlegen, wie sie ihre Pflicht erfüllen.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Robert Kneschke

Karriere 04.04.2019
Makler und Verwalter von Wohnimmobilien sollten den Kalender im Blick haben. Der erste Dreijahreszeitraum, in dem 20 Stunden in die Weiterbildung investiert werden müssen, neigt sich der ... 

Makler und Verwalter von Wohnimmobilien sollten den Kalender im Blick haben. Der erste Dreijahreszeitraum, in dem 20 Stunden in die Weiterbildung investiert werden müssen, neigt sich der Halbzeit zu. In der Praxis gibt es ein paar Fallstricke zu beachten.

Für lernfaule Makler oder Wohnimmobilienverwalter wird es langsam Zeit, sich Gedanken um interessante Seminare zu machen. Die gesetzlich geregelte Weiterbildungspflicht (§15b MaBV) ist zwar noch recht jung, sie trat erst im August vergangenen Jahres in Kraft. Doch der Dreijahreszeitraum, in dem die geforderten 20 Stunden Weiterbildung abgeleistet werden müssen, läuft schon seit Anfang 2018. Das gilt übrigens auch für solche Verwalter, die sich aufgrund der neuen Regeln ihren Gewerbeschein erst innerhalb der Übergangsfrist Anfang 2019 geholt haben. Wer auf seinem Lernstundenkonto jetzt noch eine mickrige Null stehen hat, hat noch etwa 21 Monate, um daraus mindestens eine 20 zu machen. Und wer sowohl makelt als auch verwaltet, muss sogar 40 Zeitstunden anstreben.

Das Ziel ist also klar definiert. Nur bei der Umsetzung ergeben sich so manche Fragen. Eine zentrale ist: Wer muss sich überhaupt weiterbilden? Die kurze Antwort: jeder, der aktiv als Makler oder als Verwalter von WEGs oder Mietshäusern auf den ahnungslosen Bürger trifft. Diesbezüglich sitzt ein Geschäftsführer eines international tätigen Unternehmens in einem Boot mit einem Kollegen, der nur hin und wieder seine Schubladenerlaubnis hervorkramt. Ausgenommen sind die Mitarbeiter im Backoffice, z.B. in dem Sekretariat, der Buchhaltung oder der Personalabteilung. Darüber hinaus gibt es ein paar Sonderregelungen, z.B. für Beschäftigte, die Immobilienkaufleute oder Geprüfte Immobilienfachwirte sind. Sie müssen sich erst drei Jahre nach Erwerb des Abschlusses weiterbilden. Auch aktuelle Azubis können ihr wachsendes Wissen unter Umständen als Weiterbildung anrechnen lassen.

Ein weiteres Extra gibt es für einen Geschäftsführer, der nicht ins operative Geschäft eingreift. Er kann die Weiterbildungspflicht an einen Mitarbeiter übertragen, der den weiteren Beschäftigten gegenüber weisungsbefugt ist. In aller Regel ist das ein Abteilungsleiter. Diese Delegation hat dabei keine Auswirkungen auf das Stundenkonto des Mitarbeiters, für ihn gelten immer noch die 20 Stunden. Werner Merkel, Vorstandsvorsitzender beim hessischen Verwalterverband VDIVH und Präsidiumsmitglied des DDIV, weist allerdings auf ein Risiko hin, das besonders kleine Betriebe betrifft: Sollte nämlich dieser auserwählte Abteilungsleiter das Unternehmen verlassen, nimmt er seine Weiterbildungsstunden mit. Bei einer amtlichen Prüfung, die zunächst die Stunden der Chefs im Blick hat, könnte die Firma ihre Pflicht im schlimmsten Fall nicht erfüllt haben. Merkel rät daher, dass sich die Gewerbetreibenden im Zweifelsfall doch besser selbst weiterbilden sollten.

Und was fällt konkret unter den Begriff der Weiterbildung? Darunter sind klassische Präsenzseminare eines externen Anbieters, aber auch ein begleitetes Selbststudium mit nachweisbarer Lernerfolgskontrolle wie z.B. Webinare oder E-Learning-Konzepte sowie betriebsinterne Maßnahmen zu verstehen. Sparfüchse sehen sich mit ihren Mitarbeitern schon an der Kaffeemaschine stehen und Reden über Präsentationstechniken schwingen oder sie stecken ihren Mitarbeitern im Vorbeigehen ein Buch in die Hand. So nicht, entgegnet der Gesetzgeber. Eine Weiterbildung muss bestimmte Kriterien erfüllen: Sie muss mit einem gewissen Vorlauf geplant worden sein. Es liegt dem Teilnehmer also eine schriftliche Einladung vor, in der u.a. der Inhalt der Weiterbildung beschrieben und der Umfang in Zeitstunden angegeben ist. Der Lehrende muss derweil ein gewisses, aber nicht näher beschriebenes Anforderungsprofil erfüllen, um sicherzustellen, dass es tatsächlich eine "Weiter"-bildung für die Teilnehmer ist und nicht nur die Festigung eines Status quo.

Auch zu den relevanten Themen einer Weiterbildung hat sich der Gesetzgeber Gedanken gemacht. Eine lange Liste ist in der Anlage 1 der MaBV zu finden. Generell geht es um Grundlagenwissen aus den beiden Tätigkeitsfeldern Maklerwesen und Immobilienverwaltung, u.a. auch um rechtliches und kaufmännisches Basiswissen. Hinzu kommen Themen aus den Bereichen Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht. Unter IVD-Mitgliedern seien vor allem Seminarthemen im Zusammenhang mit einem Haftungsrisiko, abmahnfähigen Fehlern im Wettbewerbsrecht und aktuellen rechtlichen Regelungen wie DSGVO und Geldwäsche beliebt, erklärt Christian Osthus, stellvertretender Geschäftsführer des IVD. Etwa 90% der Informationen, die in IVD-Seminaren vermittelt werden, seien seiner Meinung nach relevant im Sinne der MaBV. Der Verwalterverband DDIV will sogar versuchen, seine Weiterbildungsangebote mittels einer Zertifizierung MaBV-fest zu machen. Osthus bezeichnet das als "nette Idee", warnt allerdings davor, in die Seminarbeschreibung eine Formulierung wie "(...) wird anerkannt nach §15b MaBV" einzufügen. Die Anerkennung liege allein im Ermessen der zuständigen Behörde. Eine Zertifizierungsinstanz gibt es nicht.

Ist nun der Zeitpunkt erreicht, da der Gewerbetreibende zufrieden auf die vergangenen drei Jahre und ein gefülltes Lernstundenkonto zurückblickt, kann es ab dem Jahr 2021 sein, dass die zuständige Behörde (je nach Bundesland eine andere) bei ihm klingelt und Nachweise fordert. Die Überprüfung erfolgt in aller Regel nur vereinzelt und betrifft im Detail zunächst nur die Weiterbildung der Chefetage, Einzelnachweise für die Maßnahmen der Mitarbeiter müssen aber zumindest griffbereit sein. In Anlage 3 der MaBV ist ein Muster hinterlegt, wie die Seminare & Co. nachgewiesen werden müssen. Wichtig ist es für den Unternehmer, die Dokumentation - angefangen bei der Einladung bis hin zu den Ergebnissen der Lernerfolgskontrolle - fünf Jahre lang auf einem dauerhaften Datenträger aufzubewahren.

Die Überprüfung findet zudem nicht zu einem bestimmten Stichtag statt. Das birgt ein Problem, auf das der Deutsche Dachverband der Immobilienverwalter (DDIV) aufmerksam macht. Die Verordnung könne derzeit so ausgelegt werden, dass eine "gleitende" Prüfung möglich ist. Ein Beispiel: Angenommen Verwalter Hans hat im Jahr 2018 schon seine 20 Stunden Fortbildung absolviert, lehnt sich die nächsten beiden Jahre zurück und macht nichts. Er hat ja sein Soll erfüllt. Im Jahr 2021 besucht er ein Seminar mit fünf Stunden, die ihm anerkannt werden. Er denkt sich, den Rest werde er irgendwann später absolvieren, er hat ja noch Zeit, bis sein zweiter Dreijahreszeitraum vorbei ist. Im Jahr 2022 klingelt allerdings die Behörde und schaut sich die Weiterbildung von Verwalter Hans in den vergangenen drei Jahren an. Der große Brocken aus dem Jahr 2018 fällt dabei raus. Auf seiner Rechnung stehen lediglich 2019 und 2020 mit jeweils 0 Stunden und 2021 mit 5 Stunden. Hat Hans sich dann zu wenig weitergebildet? Die Antwort darauf kann selbst das Bundeswirtschaftsministerium derzeit nicht geben, nur so viel: In der Regelung "sind keine festen Dreijahreszeiträume festgelegt". Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es zu zeitlichen Überschneidungen hinsichtlich des Weiterbildungszeitraums und der Überprüfung kommt. "Hier sollte jedoch zunächst abgewartet werden, wie die Regelung im Vollzug angewandt wird." Bis zur Klärung ist es wohl ratsam, jedes Jahr mindestens sieben Stunden Weiterbildung zu absolvieren. Dann kann die Behörde prüfen, wann sie will.

20 Stunden: Mal zu viel, mal zu wenig

20 Zeitstunden müssen Makler und Verwalter in drei Jahren auf ihrem Weiterbildungskonto sammeln. Für große Unternehmen ist das meist keine Herausforderung. "Wir bilden ohnehin weiter", sagt Heinz Colligs, Prokurist bei Treureal. Seit Jahren gebe es zwei Veranstaltungen pro Jahr mit verpflichtender Teilnahme für die Mitarbeiter von Treureal PM. Darüber hinaus werden individuelle Fortbildungen angeboten. Neu sei lediglich, dass die Nachweise aufwändiger archiviert werden.

Eine ähnliche Reaktion ist aus dem Maklerhaus Aengevelt zu hören. Die Chefs legten seit jeher großen Wert auf Weiterbildung. Selbst Pressesprecher Thomas Glodek und weitere Mitarbeiter außerhalb des operativen Geschäfts absolvieren regelmäßig u.a. E-Learning-Programme zu aktuellen Themen aus dem Maklerwesen. Und auch für die Immobiliendienstleister von JLL ändert sich - abgesehen von mehr Bürokratie - nichts. "Bereits seit fünf Jahren hat JLL das hausinterne Weiterbildungsprogramm MyDevelopment mit mehreren Dutzend Weiterbildungsseminaren und -webinaren etabliert. Die Novellierung bestätigt somit das Konzept", sagt Sophie Motisi, Team Leader Talent Management.

Für kleinere Firmen sieht die Lage anders aus. Dort wirbeln Weiterbildungstage das Alltagsgeschäft durcheinander. Es sei fraglich, wie sich gerade Ein- oder Zwei-Mann-Betriebe unter diesen Vorzeichen entwickelten, gibt DDIV-Vertreter Werner Merkel zu bedenken. Dennoch hat sich der Verband eine weitergehende Selbstverpflichtung auferlegt. Denn die 20 Stunden in drei Jahren, "das ist eine Farce", sagt Merkel. Der DDIV fordert von seinen Mitgliedern 45 Stunden im gleichen Zeitraum.

Enttäuscht von dem aus seiner Sicht mickrigen Umfang der MaBV-Novellierung zeigt sich auch der IVD. Er arbeite weiter an seiner Forderung nach einem qualifizierten Sachkundenachweis. Der sei immer noch Thema in Hintergrundgesprächen mit den Abgeordneten, erklärt Christian Osthus, stellvertretender IVD-Geschäftsführer. api

Anke Pipke

Christian Wetzel führt den Branchenverband BfSW

Christian Wetzel.

Christian Wetzel.

Quelle: Christian Wetzel

Köpfe 29.03.2019
Christian Wetzel nimmt den Platz des Vorsitzenden im Bundesverband für Studentisches Wohnen (BfSW) ein. Er folgt auf Rainer Nonnengässer, der aufgrund seines Jobwechsels zu International Campus ... 

Christian Wetzel nimmt den Platz des Vorsitzenden im Bundesverband für Studentisches Wohnen (BfSW) ein. Er folgt auf Rainer Nonnengässer, der aufgrund seines Jobwechsels zu International Campus (IC) zu Jahresbeginn sein Amt niedergelegt hat. Wetzel gehört seit dem vergangenen Jahr zum Vorstand und ist seit 2017 hauptberuflich Acquisition Director bei Global Student Accommodation (GSA) Germany. Zuvor war er bei IC als Leiter Acquisition und kaufmännische Projektentwicklung Deutschland tätig. "Die Stärkung unserer Mitgliederbasis genießt oberste Priorität", beschreibt der Diplom-Kaufmann seine künftige Marschrichtung.

Weitere Vorstandsmitglieder des Branchenverbands sind Jan-D. Müller-Seidler, Geschäftsführer der IHT Planungsgesellschaft, und Lutz Dammaschk, Geschäftsführer der Vegis Immobilien Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft. Dammaschk hatte zuletzt den Vorsitz kommissarisch inne. Er konzentriert sich nun wieder auf seine Aufgaben als Schatzmeister des Verbands.

Anke Pipke

BWL-Studiengang mit Fokus auf Immobilienverwalter

Karriere 27.03.2019
Die Hochschule für angewandtes Management (HAM) in Ismaning bei München und der Bundesverband der Immobilienverwalter (BVI) präsentieren zwei neue Studiengänge, die sich speziell an ... 

Die Hochschule für angewandtes Management (HAM) in Ismaning bei München und der Bundesverband der Immobilienverwalter (BVI) präsentieren zwei neue Studiengänge, die sich speziell an berufstätige und angehende Immobilienverwalter richten.

"Es handelt sich um einen Bachelor- und einen Masterstudiengang der Betriebswirtschaftslehre mit dem Branchenschwerpunkt Immobilienwirtschaft", berichtet Prof. Dr. Stephan Bauer, Programmleiter für Bau- und Immobilienwirtschaft an der HAM. Basis sei ein "semivirtuelles" Studienkonzept, das ein Fernstudium mit Präsenzphasen kombiniere. Dieses soll sich besonders für Teilnehmer eignen, die gleichzeitig arbeiten und studieren wollen. "Die Studierenden stehen ihren Unternehmen so ca. 40 Wochen im Jahr zur Verfügung", wirbt Bauer. Die Fächerkonzepte seien speziell auf die Anforderungen von Immobilienverwaltungen ausgerichtet.

BVI-Präsident Thomas Meier freut sich: "Mit den nun entwickelten Studiengängen an der HAM können wir gezielt Nachwuchs- und Fachkräfte für die Immobilienverwalterbranche ausbilden und direkt an die Unternehmen binden." Die beiden Angebote existieren seit dem Wintersemester 2018/2019. Neu ist der Branchenfokus auf die Immobilienverwaltung. Im Bachelorstudiengang gibt es aktuell zehn Studierende, im Masterstudiengang sechs. Die Studiengebühren betragen 395 Euro (Bachelor) bzw. 495 Euro (Master) im Monat. Die Regelstudienzeit beträgt sieben respektive drei Semester. Studiert werden kann in München, Hamburg und Neumarkt in der Oberpfalz. Bei einem erfolgreichen Abschluss winken der akademische Grad des Bachelor bzw. Master of Arts in Betriebswirtschaftslehre.

Harald Thomeczek

Techem krempelt die Geschäftsführung um

Köpfe 26.03.2019
Techem baut nach dem Eigentümerwechsel vergangenen Sommer die Geschäftsführung um. Neu geschaffen hat der Energiedienstleister aus dem südhessischen Eschborn die Funktion des Chief Sales ... 

Techem baut nach dem Eigentümerwechsel vergangenen Sommer die Geschäftsführung um. Neu geschaffen hat der Energiedienstleister aus dem südhessischen Eschborn die Funktion des Chief Sales Officer (CSO). In diese Rolle schlüpft jetzt mit Nicolai Kuß der bisherige Chief Operating Officer (COO) von Techem. Die Verantwortung für das operative Geschehen übernimmt Carsten Sürig. Er ist schon seit ein paar Monaten als McKinsey-Berater treuer Begleiter von Techem und bekommt in der umgebauten Geschäftsführung gleich zwei Posten: nicht nur den des Chief Performance Officer (CPO), sondern auch den des Chief Finance Officer (CFO). Der bisherige Finanzchef Georg Fronja kehrt Techem zum 31. März 2019 den Rücken. Auf Beständigkeit setzt Techem dagegen an der Führungsspitze: CEO Frank Hyldmar behält Job und Position.

Harald Thomeczek

Trei-COO Dirk Braunschweig geht in Rente

Dirk Braunschweig.

Dirk Braunschweig.

Quelle: Trei Real Estate, Urheberin: Hanja Litzba (Inspiration – Photodesign und Visual Arts)

Köpfe 06.03.2019