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Hausverwalter, spute dich!

Karriere 27.02.2019
Hausverwalter brauchen neuerdings eine Gewerbeerlaubnis. Wer eine solche noch nicht beantragt hat, sollte sich sputen: Die Übergangsfrist endet in diesen Tagen. ... 

Hausverwalter brauchen neuerdings eine Gewerbeerlaubnis. Wer eine solche noch nicht beantragt hat, sollte sich sputen: Die Übergangsfrist endet in diesen Tagen.

Zum 1. August 2018 sind die neuen Berufszulassungsregeln für Immobilienmakler und Hausverwalter in Kraft getreten. Seitdem benötigen Wohnimmobilienverwalter eine Gewerbeerlaubnis. Vorher mussten sie ihre Tätigkeit lediglich anmelden. (Immobilienmakler benötigten schon in der Vergangenheit eine Gewerbeerlaubnis.)

Verwaltern, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Spielregeln schon tätig waren, wurde eine Übergangsfrist eingeräumt - diese läuft dieser Tage jedoch ab: "Am 1. März 2019 endet für Verwalter von Wohnimmobilien die Übergangsfrist zur Beantragung einer Gewerbeerlaubnis. Wer den Antrag bisher noch nicht gestellt hat, sollte sich also sputen", sagt Markus Jugan, Vorsitzender des Bundesfachausschusses Verwalter beim Immobilienverband IVD.

Schnell noch den Antrag stellen - und fehlende Dokumente rasch nachreichen

Um diese Frist zu wahren, genügt es, den Antrag bis zum 1. März bei der Gewerbeaufsichtsbehörde zu stellen. "Allerdings sollten alle Dokumente rasch nachgereicht werden. Anderenfalls besteht durchaus die Gefahr, dass der Antrag mangels Prüfbarkeit abgelehnt und ein Bußgeld wegen fehlender Erlaubnis festgesetzt wird", warnt Jugan.

Zusammen mit dem Antrag bzw. kurz danach müssen in aller Regel u.a. folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • der Personalausweis oder Pass
  • ein polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist
  • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, die nicht älter als drei Monate ist (eine Art polizeiliches Führungszeugnis für Gewerbetreibende bzw. juristische Personen)
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Insolvenzgerichts und des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Bestätigung der Insolvenzfreiheit!)
  • ein Auszug aus dem Handelsregister
  • ein Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro

Benötigte Unterlagen können von Behörde zu Behörde abweichen

Welche Dokumente genau benötigt werden, wird von Behörde zu Behörde unterschiedlich geregelt. Deshalb ist es wichtig, dass der Hausverwalter rechtzeitig bei seiner Behörde erfragt, welche Unterlagen er konkret benötigt.

Harald Thomeczek

TLG-Aufsichtsratschef sieht Aktionärswohl gefährdet

TLG-Chefaufseher Michael Zahn wollte sein Amt nach eigenem Bekunden sowieso im Mai abgeben. TLG-Großaktionär Ouram will ihn jetzt schon im März aus dem Amt befördern.

TLG-Chefaufseher Michael Zahn wollte sein Amt nach eigenem Bekunden sowieso im Mai abgeben. TLG-Großaktionär Ouram will ihn jetzt schon im März aus dem Amt befördern.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheberin: Monika Leykam

Köpfe 28.01.2019
Die Ouram Holding, der Großaktionär von TLG Immobilien, will den Aufsichtsrat der Gewerbeimmobilien-AG umkrempeln. Jetzt hat sich Aufsichtsratschef Michael Zahn zu Wort gemeldet. ... 

Die Ouram Holding, der Großaktionär von TLG Immobilien, will den Aufsichtsrat der Gewerbeimmobilien-AG umkrempeln. Jetzt hat sich Aufsichtsratschef Michael Zahn zu Wort gemeldet.

Zahn, sein Stellvertreter Michael Bütter und Helmut Ullrich, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, sollen das Kontrollgremium, so will es Ouram, verlassen und durch vier von Ouram vorgeschlagene Kandidaten ersetzt werden. Vier, weil der langjährige Aufseher Claus Nolting seinen Posten zum 31. Dezember 2018 vorzeitig geräumt hatte. Die Neubesetzung des Aufsichtsrats soll im März erfolgen, weshalb der mit gut 23% größte Minderheitsaktionär der TLG die zügige Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung beantragt hat. Der TLG-Vorstand hat signalisiert, dass er dem Willen des Großaktionärs entsprechen will.

Aufsichtsratsposten müssen im Mai ohnehin nachbesetzt werden

Zahn versteht nicht, so schreibt er in einem auf den 24. Januar datierten und auf der Internetseite der TLG veröffentlichen Brief an die (übrigen) Aktionäre, weshalb die Neubesetzung des Aufsichtsrats nicht bis zu der für den 10. Mai 2019 geplanten ordentlichen Hauptversammlung des Gewerbeimmobilienbestandshalters warten kann. Schließlich hätte dann ohnehin über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern entschieden werden müssen: Sein - Zahns - Mandat ende dann nämlich und er stehe nicht für eine Fortsetzung desselben zur Verfügung - was Vorstand und Aufsichtsrat auch "seit geraumer Zeit" wüssten und weshalb bereits ein Auswahlprozess für Nachfolgekandidaten laufe. Zudem läuft im Mai auch der Vertrag von Bütter aus, und der Posten von Ex-Kollege Nolting muss ja sowieso nachbesetzt werden.

Ouram hatte im Mai 2018 bereits einen Vertreter aus den eigenen Reihen in den Aufsichtsrat der TLG entsendet: Intown-Deutschlandchef Sascha Hettrich. Zur gleichen Zeit zog auch Stefan Kowski auf Vorschlag des zweitgrößten TLG-Aktionärs Gerhard Schmidt (16%) in das Kontrollgremium ein. Nun sollen nach dem Willen von Ouram auch Beatrice Ruskol, Amir Ramot, Klaus Krägel und Jon Lurie in den Aufsichtsrat gewählt werden. Damit wären fünf von dann sechs Aufsichtsräten gleichsam dem Ouram-Lager zuzurechnen.

Vor diesem Hintergrund könnte, warnt der scheidende Chefaufseher Zahn, "zukünftig von einem Minderheitsaktionär kontrolliert werden, ohne dass dieser den anderen Aktionären die Möglichkeit gibt, ihm Aktien im Rahmen eines Kontrollübernahmeangebots anzudienen". Denn Ouram würde selbst mit den 6% der TLG-Anteile, die sich das Unternehmen des israelischen Investors Amir Dayan vergangenen Dezember gesichert hat, unterhalb der magischen 30%-Schwelle bleiben. Erst deren Überschreiten löst eine Pflicht zu einem solchen Übernahmeangebot an die anderen Anteilseigner aus.

"Die Geschäftspolitik der TLG nach seinen Wünschen auszurichten"

"Mit einer Kontrolle über den Aufsichtsrat", schreibt Zahn weiter, "wäre es Herrn Dayan möglich, den Vorstand neu zu besetzen und damit die Geschäftspolitik der TLG nach seinen Wünschen und Prioritäten auszurichten. Somit könnten Unternehmensinteressen, insbesondere die der anderen Aktionäre, vernachlässigt oder gar ignoriert werden." Wie wahrscheinlich ein abermaliger Austausch des Vorstands ist, sei dahingestellt: Die beiden amtierenden Vorstandsmitglieder, COO Jürgen Overath und CFO Gerald Klinck, waren erst im September 2018, also lange nach dem Einstieg von Ouram Anfang des vergangenen Jahres, für Niclas Karoff und Peter Finkbeiner ins Amt gekommen.

Besonders fragwürdig findet Zahn, dass Dayan auch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Ullrich, dessen Mandat noch bis 2021 läuft, so kurz vor der Hauptversammlung durch jemanden ersetzen will, der mit den TLG-Zahlen nicht vertraut ist. Auch dies zeige, so Zahn, dass Dayan "möglichst schnell und ohne unabhängigen Aufsichtsratsbesetzungsprozess in eine Position kommen will, die TLG zu kontrollieren".

Ouram sieht dringenden Handlungsbedarf

Ouram mag diese Kritik nicht auf sich sitzen lassen. Auf Anfrage der Immobilien Zeitung erklärt der Investor mit folgenden Worten, weshalb er es so eilig mit der Neubesetzung des TLG-Aufsichtsrats hat: "Wir sind besorgt, dass Mitglieder des Aufsichtsrats von TLG Immobilien möglicherweise nicht länger in der Position sind, die Entwicklung des Unternehmens effektiv zu unterstützen. Es handelt sich hierbei um eine dringliche Angelegenheit, denn mehrere Aufsichtsratsmitglieder haben entschieden, ihre Ämter als Aufsichtsräte zur Verfügung zu stellen."

Den Vorwurf, die TLG als Minderheitsaktionär kontrollieren zu wollen, weist Ouram zurück: "Anschuldigungen, dass Ouram versuche, das Unternehmen über den Aufsichtsrat zu kontrollieren, entbehren jeder Grundlage. Ouram ruft andere Aktionäre auf, eigene Kandidaten vorzuschlagen, und ist offen dafür, geeignete Kandidaten zu unterstützen. Wir streben eine Lösung an, die im Sinne aller Aktionäre und des Unternehmens ist."

Das sind die Ouram-Kandidaten

Bei den von Ouram vorgeschlagenen Kandidaten handelt es sich um die Finanzchefin von PBM Construction Germany, Beatrice Ruskol. Ruskol ist Jahrgang 1977 und wurde in der israelischen Stadt Haifa geboren. PBM Construction Germany ist offensichtlich Teil der Intown-Gruppe, welche wiederum zu Dayans Firmenreich gehören soll. Klaus Krägel, Baujahr 1960, ist Vorstandsvorsitzender der Holding des Property-Managers DIM Deutsche Immobilien Management. Der Israeli Amir Ramot ist Gründer und Managing Director des Investmentberaters Spark Capital, der Anfang 2018 den 500 Mio. Euro schweren Erwerb des Frankfurter Behördenzentrums für Aroundtown einfädelte. Jon Lurie wirkt als Senior Adviser Real Estate bei McKinsey in London und gründete mit dem Beratungsunternehmen ein Joint Venture zur Beratung von Immobiliendeals namens Realty Corporation.

Harald Thomeczek

Gebäudereiniger streiken für Weihnachtsgeld

In Vollzeit beschäftigte Gebäudereiniger sollen künftig ein Weihnachtsgeld in Höhe von mindestens 80 Stundenlöhnen - oder einen halben Monatslohn - erhalten, fordern Gewerkschafter.

In Vollzeit beschäftigte Gebäudereiniger sollen künftig ein Weihnachtsgeld in Höhe von mindestens 80 Stundenlöhnen - oder einen halben Monatslohn - erhalten, fordern Gewerkschafter.

Quelle: Pixabay, Urheber: MichaelGaida

Karriere 19.11.2018
Beschäftigte im Gebäudereinigerhandwerk sind heute dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Mit den Sonntagnacht gestarteten Warnstreiks will die Gewerkschaft IG Bau bei den ... 

Beschäftigte im Gebäudereinigerhandwerk sind heute dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Mit den Sonntagnacht gestarteten Warnstreiks will die Gewerkschaft IG Bau bei den Arbeitgebern die Bereitschaft wecken, den bundesweit rund 600.000 Beschäftigten ein tarifliches Weihnachtsgeld zu zahlen.

"Wir fordern als Einstieg 80 Stundenlöhne, bei längerer Betriebszugehörigkeit mehr. Teilzeitbeschäftigte sollen anteilig ihrer Arbeitszeit berücksichtigt werden", sagt Ruprecht Hammerschmidt, Leiter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der IG Bau. Die Arbeitgeber seien nicht einmal bereit, Verhandlungen zu diesem Thema auch nur aufzunehmen - obwohl die Gebäudereiniger einige der wenigen Branchen sei, in denen kein Weihnachtsgeld gezahlt werde -, und hatten die Arbeitnehmer(innen) nur per Pressemitteilung wissen lassen, dass es mit ihnen keinen Tarifvertrag über ein Weihnachtsgeld geben werde, moniert die Gewerkschaft. Daher sind heute um Mitternacht die ersten Warnstreiks angelaufen.

Gestreikt wird an Flughäfen, in Krankenhäusern, in Verwaltungen und an Industriestandorten

Bis zur Mittagszeit sind laut einer Zwischenbilanz der IG Bau rund 150 Reinigungsobjekte im gesamten Bundesgebiet bestreikt worden. Betroffen seien Flughäfen in München und Frankfurt, Industriebetriebe, Krankenhäuser sowie Schulen und Verwaltungen. Bis zum Mittag streikten den Angaben zufolge in den einzelnen Objekten in der Spitze mehr als 200 Teilnehmer.

Arbeitgeber sehen keinen Spielraum mehr

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) lehnt die Forderung unter Verweis auf schon vereinbarte Lohnerhöhungen ab. Die Arbeitgeber sehen keinen weiteren Spielraum für ein 13. Monatsgehalt: Die Sozialpartner hätten, teilt der Verband mit, kürzlich einen dreijährigen Lohntarifvertrag abgeschlossen, der eine "deutliche" Erhöhung der Tariflöhne mit einer Angleichung der Ostlöhne an das Westniveau verbinde. Ab Dezember 2020 verdienen Gebäudereiniger in Ost und West jeweils 10,80 Euro die Stunde. "Das geforderte 13. Monatsgehalt wäre eine weitere Lohnerhöhung von 4,17% und ist kurz nach Verhandlung unserer Löhne bis 2020 zurzeit nicht umsetzbar", sagt BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart.

"Die meisten arbeiten in der untersten Lohngruppe"

IG BAU-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Ulrike Laux hält dagegen: "Die Beschäftigten in der Gebäudereinigung sind sauer. Sie wollen endlich die Anerkennung, die sie sich verdient haben und nicht länger als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt werden. Die meisten arbeiten in der untersten Lohngruppe. Sie arbeiten zuverlässig und hart. Reichtümer scheffeln sie dabei nun wirklich nicht." Die Attraktivität der Gebäudereinigerbranche wachse "ganz sicher nicht mit Dumpingmethoden". Damit die Arbeitgeber aus der Branche für Beschäftigte attraktiver würden, "brauchen wir sichtbare Signale für mehr Wertschätzung und Anerkennung". Das Weihnachtsgeld, findet Laux, wäre "dafür ein gutes Beispiel".

Harald Thomeczek