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Pflicht zur Fortbildung

Karriere 28.09.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat nun auch der Bundesrat durchgewunken. ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat nun auch der Bundesrat durchgewunken.

Damit werden Besagte alle drei Jahre nachweisen müssen, sich in einem Umfang von 20 Stunden weitergebildet zu haben. Das Gesetz wird laut dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter voraussichtlich im Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet. Dem Immobilienverband Deutschland zufolge tritt es wahrscheinlich am 1. August 2018 in Kraft. Makler und Verwalter werden also erst ab dem Jahr 2021 einen Nachweis über eine erfolgte Fortbildung führen müssen. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder den -fachwirt sein Eigen nennt, ist in den ersten drei Jahren nach Aufnahme seiner Tätigkeit von dieser Pflicht befreit.

Welche Fortbildungsmaßnahmen und Bildungseinrichtungen anerkannt werden, wird erst in einer Rechtsverordnung festgelegt. Diese wird während einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach der Gesetzesverkündung vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Das Gesetz sieht zudem vor, dass WEG- und Mietverwalter künftig eine Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung beantragen und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen müssen. Mindestanforderungen an die Ausbildung und Sachkunde von Maklern und Verwaltern gibt es jedoch weiterhin nicht: Der von den Verbänden geforderte Sachkundenachweis kam im Gesetzgebungsverfahren abhanden.

Harald Thomeczek

Wie viel Geld bekommt die zweite Reihe?

Führungskräfte aus der zweiten Reihe gehen mit höchst unterschiedlichen Gehaltspaketen nach Hause.

Führungskräfte aus der zweiten Reihe gehen mit höchst unterschiedlichen Gehaltspaketen nach Hause.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: olly

Karriere 28.09.2017
Arbeitgeber sprechen ja nicht gerne über Geld. Der Personalberatung Kienbaum und dem Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) haben 23 Unternehmen jetzt verraten, was sie Führungskräften ... 

Arbeitgeber sprechen ja nicht gerne über Geld. Der Personalberatung Kienbaum und dem Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) haben 23 Unternehmen jetzt verraten, was sie Führungskräften unterhalb der Top-Ebene zahlen. Manch eine Position ist überraschend dürftig dotiert.

Die ermittelten Vergütungsdaten beziehen sich zwar "nur" auf knapp zwei Dutzend Immobilienunternehmen, doch die Mehrheit der Befragten beschäftigt mehr als 200 Mitarbeiter, wie Markus Amon, Head of Real Estate bei Kienbaum in Frankfurt, erläutert: "Insgesamt liegen 40.000 Datensätze hinter der Studie, was sehr beachtlich für diese Teilnehmerzahl ist." Die Daten, so Amon weiter, fußten auf tatsächlichen Positionsdaten, also realen Mitarbeiterdaten einzelner Beschäftigter. Die Gehälter wurden Kienbaum in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.

Im Fokus waren Gehälter von Führungskräften unterhalb des Vorstands bzw. der Geschäftsführung. Die Spitzenverdiener aus der zweiten Reihe sind diejenigen, die das Vermietungsmanagement leiten. Sie kassieren ein Jahresgehalt in Höhe von 215.400 Euro im Median. Das heißt: Die eine Hälfte verdient mehr, die anderen 50% kriegen weniger als das. Die genannte Zahl bezieht sich auf die Gesamtvergütung, schließt also neben der Fixvergütung auch variable Bestandteile mit ein.

Überraschend deutlich ist der Abstand zum Leiter Portfoliomanagement und dem Leiter Asset-Management, die auf den Plätzen zwei und drei der Top-Verdiener aus der zweiten Garde liegen. Hier liegt der Median bei 125.200 Euro bzw. 116.700 Euro. "Darin spiegelt sich sowohl die Zusammensetzung des Teilnehmerfeldes, insbesondere die im Teilnehmerfeld vertretenen mittelständischen Unternehmen, als auch die Bandbreite der Realität wieder", erläutert Amon.

Weit unter den genannten Werten verkaufen sich Führungskräfte, die nicht direkt am Kerngeschäft mitwirken: So erhält z.B. ein Leiter Facility-Management im Median nur 68.400 Euro, und ein Leiter Kundenbetreuung kommt auf eine Jahresgesamtvergütung von 56.800 Euro. "Das hat uns überrascht, gibt aber tatsächlich die Realität wieder", so Amon. Vertriebschefs dagegen können mit 114.500 Euro rechnen und liegen damit auf dem Niveau des Asset-Managements.

Ob das überschaubare Teilnehmerfeld und dessen Zusammensetzung es erlauben, die genannten Zahlen als Benchmark zu gebrauchen? "Mit 40.000 Datensätzen genügt die Studie aus quantitativer Hinsicht, um als repräsentativ betrachtet werden zu können", findet Amon. Gehaltsmuster seien auf dieser Basis eindeutig erkennbar. Doch Luft nach oben sieht er durchaus: "Für die Zukunft wünschen wir uns natürlich weitere Teilnehmer, um so für einzelne Marktsegmente repräsentative Aussagen treffen zu können."

Kienbaum hat die Firmen nicht nur in puncto Gehälter gelöchert, sondern z.B. auch danach gefragt, welche Eigenschaften sie unbedingt besitzen bzw. erwerben sollten. Die Antwort: vor allem flache Hierarchien und eine digitale Infrastruktur. Mit der Umsetzung hapert es in so manchem Unternehmen noch, wie die Studie zutage fördert. Dies sollten die Firmen zügig ändern, "nicht zuletzt im Sinne der Arbeitgeberattraktivität", mahnt Amon. Und noch ein interessantes Ergebnis: Der größte Einfluss auf den Geschäftserfolg wird nicht etwa der digitalen Transformation oder dem Umgang mit Big Data beigemessen, sondern dem Talent-Management, also der Anwerbung und Bindung kluger Köpfe.

Harald Thomeczek

FM-Unternehmen bieten Tagespraktika mit Managern an

Karriere 08.09.2017
Harald Thomeczek

Expo Real: 70% mehr Aussteller auf dem Career Day

Auf dem Career Day loten Studenten, Absolventen und Young Professionals ihre Chancen auf Praktika oder Jobs in der Immobilienwirtschaft aus.

Auf dem Career Day loten Studenten, Absolventen und Young Professionals ihre Chancen auf Praktika oder Jobs in der Immobilienwirtschaft aus.

Quelle: Messe München

Karriere 22.08.2017
Der dritte Tag der Gewerbeimmobilienmesse Expo Real ist traditionell u.a. für das Thema Job und Karriere reserviert. In diesem Jahr stellen sich auf dem Career Day am Freitag, den 6. ... 

Der dritte Tag der Gewerbeimmobilienmesse Expo Real ist traditionell u.a. für das Thema Job und Karriere reserviert. In diesem Jahr stellen sich auf dem Career Day am Freitag, den 6. Oktober, nicht weniger als 38 Immobilienunternehmen ins Arbeitgeberschaufenster - so viele wie noch nie.

Der neue Rekordwert von 38 Ausstellern übertrifft den alten Höchswert um Längen: In den beiden Vorjahren waren jeweils 22 Unternehmen in den Career Corners anzutreffen. Das Plus beträgt also satte 73%. "Wir standen einer erhöhten Nachfrage gegenüber. Daher haben wir die Fläche der Meet & Retreat Lounge vergrößert", erklärt Projektreferentin Isabell Kaiser von der Messe München. Im Vorjahr war die Meet & Retreat Lounge noch 644 qm groß, dieses Jahr misst sie 824 qm. Schon damals war die Nachfrage größer als das Angebot an Karriere-Ecken gewesen: 2016 gingen sieben Unternehmen leer aus. Und in diesem Jahr waren ursprünglich 30 Career Corners vorgesehen gewesen.

Von Aigner Immobilien bis zum TÜV Süd

Das Teilnehmerfeld ist heuer wieder bunt gemischt. Vom Makler über die Immobilienbank oder den Projektsteuerer bis hin zum Vermögensverwalter ist alles dabei. Die 38 Aussteller, die sich am 6. Oktober von 9 bis 14 Uhr im Rahmen des Career Day in Halle A2 dem Branchennachwuchs - Studierenden, Absolventen und Young Professionals - präsentieren, sind in alphabetischer Reihenfolge: Aigner Immobilien, ALHO Systembau, Angermann, Arcadis Germany, BIG BAU Investitionsgesellschaft, BNP Paribas Real Estate, Bonava, CBRE, Corpus Sireo, Cushman & Wakefield, Deloitte, Deutsche Hypo, Deutsche Pfandbriefbank, Drees & Sommer, DU Diederichs Projektmanagement, ECE, Engel & Völkers Commercial, Ernst & Young Real Estate, Estama, Gleeds Deutschland, Greif & Contzen, Heico Property Partners, Hochtief, JLL, Lidl, Kaufland, KGAL, KPMG, Lührmann, NAI apollo, Patrizia, Deutsche Asset & Wealth Management, Robert C. Spies Gewerbe & Investment, Savills, Sodexo, Spie, Thost Projektmanagement und TÜV Süd Industrie Service.

Harald Thomeczek

Makler und Verwalter müssen sich künftig fortbilden

Karriere 23.06.2017
Der Bundestag hat das Gesetz zur Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gestern am späten Abend mit den Stimmen der Großen Koalition wie erwartet ... 

Der Bundestag hat das Gesetz zur Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gestern am späten Abend mit den Stimmen der Großen Koalition wie erwartet durchgewunken. Er ist damit seinem Wirtschaftsausschuss gefolgt, der am Mittwoch für den in einigen wesentlichen Punkten geänderten Gesetzentwurf gestimmt hatte. Überraschungen gab es nicht: So werden weder bestehende Makler und WEG- bzw. Mietverwalter nachträglich noch neue Anbieter vor ihrem Markteintritt ihre Sachkunde im Rahmen von Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern nachweisen müssen.

Bisher mussten Immobilienverwalter ihr Gewerbe lediglich anmelden. Nun müssen sie eine Erlaubnis beantragen, die nur erteilt wird, wenn der Gewerbetreibende „zuverlässig“ ist, seine Vermögensverhältnisse als „geordnet“ bezeichnet werden können - er also bislang z.B. keine ihm anvertrauten Gelder veruntreut hat - und er eine Berufshaftpflichtversicherung nachweist.

Die Pflichten des Immobilienverwalters sind den aktuellen Anforderungen im § 34 c der Gewerbeordnung angepasst und mit wenigen Aussagen auf den Verwalter zugeschnitten, z.B. mit der Pflicht, „die Vermögenswerte getrennt zu verwalten“.

Lange Zeit sollten die neuen Spielregeln nur für WEG-Verwalter gelten. Auf den letzten Metern schafften es aber auch die Mietverwalter ins Gesetz. Makler müssen wie bisher keine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Bußgeld bei Verstoß gegen Weiterbildungspflicht

Beide Berufsgruppen sind verpflichtet, sich alle drei Jahre fortzubilden, und zwar in einem Ausmaß von 20 Stunden. De facto werden Makler und Verwalter also nicht vor dem Jahr 2021 nachweisen müssen, dass sie ihrer Fortbildungsverpflichtung nachgekommen sind. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung soll mit einem Bußgeld von 5.000 Euro geahndet werden.

Bei der Aufnahme einer Tätigkeit als Makler oder Verwalter müssen Marktteilnehmer ihre Sachkunde jedoch wie eh und je weiterhin nicht unter Beweis stellen. Von der Fortbildungsverpflichtung in den ersten drei Jahren voraussichtlich ausgenommen werden soll, wer einen Abschluss als Immobilienkaufmann oder -fachwirt vorweisen kann oder ein immobilienwirtschaftliches Studium absolviert hat.

Konkrete Details zu etwaigen Ausnahmeregelungen sowie zur Versicherungshöhe oder der ebenfalls vorgesehenen Informationspflicht gegenüber Kunden wird jedoch erst die Rechtsverordnung klären, die das nun verabschiedete Gesetz mit Leben füllt. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Mai 2018 in Kraft.

„Eingangsnachweis schon bei Gewerbeanmeldung!“

Der Makler- und Verwalterverband IVD und der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) sind glücklich, dass die schwere Geburt von Berufszugangsvoraussetzungen für Makler und Verwalter noch in dieser Legislaturperiode einen Abschluss gefunden hat, hätten sich aber mehr gewünscht, allem voran einen Sachkundenachweis. Oder zumindest einen Eingangsnachweis schon bei der Gewerbeanmeldung, für die der IVD plädiert.

Harald Thomeczek