Karriere-News

Hausverwalter, spute dich!

Karriere 27.02.2019
Hausverwalter brauchen neuerdings eine Gewerbeerlaubnis. Wer eine solche noch nicht beantragt hat, sollte sich sputen: Die Übergangsfrist endet in diesen Tagen. ... 

Hausverwalter brauchen neuerdings eine Gewerbeerlaubnis. Wer eine solche noch nicht beantragt hat, sollte sich sputen: Die Übergangsfrist endet in diesen Tagen.

Zum 1. August 2018 sind die neuen Berufszulassungsregeln für Immobilienmakler und Hausverwalter in Kraft getreten. Seitdem benötigen Wohnimmobilienverwalter eine Gewerbeerlaubnis. Vorher mussten sie ihre Tätigkeit lediglich anmelden. (Immobilienmakler benötigten schon in der Vergangenheit eine Gewerbeerlaubnis.)

Verwaltern, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Spielregeln schon tätig waren, wurde eine Übergangsfrist eingeräumt - diese läuft dieser Tage jedoch ab: "Am 1. März 2019 endet für Verwalter von Wohnimmobilien die Übergangsfrist zur Beantragung einer Gewerbeerlaubnis. Wer den Antrag bisher noch nicht gestellt hat, sollte sich also sputen", sagt Markus Jugan, Vorsitzender des Bundesfachausschusses Verwalter beim Immobilienverband IVD.

Schnell noch den Antrag stellen - und fehlende Dokumente rasch nachreichen

Um diese Frist zu wahren, genügt es, den Antrag bis zum 1. März bei der Gewerbeaufsichtsbehörde zu stellen. "Allerdings sollten alle Dokumente rasch nachgereicht werden. Anderenfalls besteht durchaus die Gefahr, dass der Antrag mangels Prüfbarkeit abgelehnt und ein Bußgeld wegen fehlender Erlaubnis festgesetzt wird", warnt Jugan.

Zusammen mit dem Antrag bzw. kurz danach müssen in aller Regel u.a. folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • der Personalausweis oder Pass
  • ein polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist
  • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, die nicht älter als drei Monate ist (eine Art polizeiliches Führungszeugnis für Gewerbetreibende bzw. juristische Personen)
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Insolvenzgerichts und des Zentralen Vollstreckungsgerichts (Bestätigung der Insolvenzfreiheit!)
  • ein Auszug aus dem Handelsregister
  • ein Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro

Benötigte Unterlagen können von Behörde zu Behörde abweichen

Welche Dokumente genau benötigt werden, wird von Behörde zu Behörde unterschiedlich geregelt. Deshalb ist es wichtig, dass der Hausverwalter rechtzeitig bei seiner Behörde erfragt, welche Unterlagen er konkret benötigt.

Harald Thomeczek

Von DIM zu JLL: Detlef Kalthoff springt zum nächsten Job

Detlef Kalthoff.

Detlef Kalthoff.

Urheber: Detlef Kalthoff

Köpfe 15.08.2018
Ulrike Janssen verlässt JLL nach mehr als vier Jahren und gibt ihre Aufgaben als Head of Property Management Germany an Detlef Kalthoff weiter. Dieser hatte erst vor zehn Monaten den ... 

Ulrike Janssen verlässt JLL nach mehr als vier Jahren und gibt ihre Aufgaben als Head of Property Management Germany an Detlef Kalthoff weiter. Dieser hatte erst vor zehn Monaten den Geschäftsführerposten bei der DIM Property Value angenommen.

Detlef Kalthoff packt nach nur etwa zehn Monaten schon wieder die Umzugkartons und schleppt sein Hab und Gut aus seinem Büro bei der Berliner DIM Deutsche Immobilien Management. Dort war er als Geschäftsführer der Tochtergesellschaft DIM Property Value engagiert. Sein künftiger Schreibtisch steht bei JLL. Dort wird der Immobilienökonom (ebs) und MRICS mit Wirkung zum 1. September 2018 Head of Property Management Germany.

Schon seine Station vor der Zeit bei DIM war nur von kurzer Dauer. Nach rund anderthalb Jahren als Leiter REM und Vertrieb für die Strabag Property und Facility Services (Strabag PFS) sowie als Geschäftsführer der Strabag Residential Property Services strich er dort die Segel.

Kalthoff kann allerdings auch anders. Mehr als 20 Jahre blieb er seinem Xing-Profil zufolge BNP Paribas Real Estate treu, zuletzt etwa 13 Jahre lang als Geschäftsführer von BNPPRE Property Management.

Janssen geht, Czoske steigt auf

Bei JLL tritt Kalthoff damit die Nachfolge von Ulrike Janssen an, die sich nach Angaben des Immobiliendienstleisters "entschlossen hat, JLL auf eigenen Wunsch zu verlassen, um sich einer neuen Herausforderung auf Eigentümerseite zu stellen". Janssen war seit Sommer 2014 bei JLL.

Kalthoff wird bei seiner Arbeit von Thorsten Czoske (48) unterstützt. Er ist als künftiger Deputy Head of Property Management Germany gesetzt. Zu seinen Aufgaben zählt es, den Bereich Immobilienmanagement weiterzuentwickeln. Czoske kennt sich bei JLL bereits aus. Seit Juni 2017 ist er Team Leader Property Management Düsseldorf und bleibt das auch weiterhin.

Anke Pipke

Ab morgen gelten neue Spielregeln für Makler und Verwalter

Makler und Wohnimmobilienverwalter sind ab diesen Mittwoch zur Weiterbildung verpflichtet. Verwalter müssen außerdem neuerdings nachweisen, dass sie zuverlässig sind, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und eine Berufshaftpflicht abgeschlossen haben.

Makler und Wohnimmobilienverwalter sind ab diesen Mittwoch zur Weiterbildung verpflichtet. Verwalter müssen außerdem neuerdings nachweisen, dass sie zuverlässig sind, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und eine Berufshaftpflicht abgeschlossen haben.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: goodluz

Karriere 31.07.2018
Morgen ist der 1. August 2018 - und ab diesem Tag gilt die neue Berufszulassungsregelung bzw. die Weiterbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter. Darauf erlaubt sich der Verband ... 

Morgen ist der 1. August 2018 - und ab diesem Tag gilt die neue Berufszulassungsregelung bzw. die Weiterbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter. Darauf erlaubt sich der Verband IVD Mitte hinzuweisen.

Die neue Berufszulassungsregelung sieht vor, dass WEG- und Miethausverwalter ab dem 1. August eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung beantragen müssen, wollen sie ihrer Tätigkeit (weiter) nachgehen. Immobilienmakler waren dazu schon in der Vergangenheit verpflichtet. Erteilt wird die Erlaubnis nur, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er zuverlässig ist, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und eine Berufshaftpflicht gegen Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von jährlich 500.000 Euro vorweisen können.

Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Berufshaftpflicht

Was unter "Zuverlässigkeit" zu verstehen ist - bzw. was nicht -, erläutert z.B. die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main auf ihrer Internetseite: Demnach besitzt die erforderliche Zuverlässigkeit "in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrags wegen eines Verbrechens (im Mindestmaß: Strafandrohung von einem Jahr oder mehr) oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist".

Was den Aspekt "geordnete Vermögensverhältnisse" angeht, disqualifiziert sich laut IHK Frankfurt in aller Regel derjenige Antragsteller, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder wenn er in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozessordnung) eingetragen ist.

Immobilienverwalter, die schon als Verwalter unterwegs sind, haben übergangsweise bis zum 1. März 2019 Zeit, sich eine Erlaubnis zu besorgen.

Über Weiterbildungen muss erst auf Nachfrage informiert werden

Ab Mittwoch sind Immobilienverwalter und -makler außerdem dazu verpflicht, sich weiterzubilden, und zwar in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Diese Pflicht gilt sowohl für den Geschäftsinhaber als auch für alle Beschäftigten, die direkt an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit - also an der Immobilienvermittlung oder -verwaltung - mitwirken. Makler und Verwalter müssen allerdings nicht automatisch, sondern erst auf Anfrage ihres Auftraggebers über ihre - berufsspezifischen! - Qualifikationen und absolvierte Weiterbildungen Auskunft geben. Auch gegenüber der erlaubniserteilenden Behörde müssen sie erst auf Nachfrage tätig werden und diesen Nachweis erbringen.

Der IVD Mitte lässt die Gelegenheit nicht aus, darauf hinzuweisen, dass er die neuen Hürden für Marktteilnehmer bei Weitem nicht hoch genug hält. Ein qualifizierter Sachkundenachweis, der im Gesetzgebungsverfahren für die neuen Spielregeln für Makler und Verwalter auf der Strecke blieb, ist für den Verband weiter das Maß der Dinge.

Harald Thomeczek

Kreativer Kopf bei Ruhrwert

Karriere 01.06.2018
Die Investmentboutique Ruhrwert setzt auf ihre eigenen Ideen und leistet sich einen Creative Director. Sibel Özcan steuert in dieser Funktion die Kommunikation. ... 

Die Investmentboutique Ruhrwert setzt auf ihre eigenen Ideen und leistet sich einen Creative Director. Sibel Özcan steuert in dieser Funktion die Kommunikation.

Sie sehen ein goldenes M und denken an Burger? Sie sehen die Farbkombination orange-lila und denken an den FM-Dienstleister Piepenbrock? Oder erkennen Sie manchmal schon allein an der Schriftart des Textes den Absender des Dokuments? "Der Trend geht verstärkt dahin, visuell wahrgenommen zu werden", sagt Thorsten Laskowski, Geschäftsführer der Oberhausener Investmentboutique Ruhrwert Immobilien und Beteiligung. Um seinem Unternehmen künftig ebenfalls eine unverwechselbare Handschrift zu geben, leistet sich Ruhrwert nun einen eigenen Creative Director. Sibel Özcan hat einen Master of Scenography & Communication und war zuvor mehrere Jahre für Hydra Creative London tätig. Bei Ruhrwert hält sie alle Fäden in der Hand, wenn es um die Kommunikation des Unternehmens geht - sei es auf diversen Social-Media-Kanälen, beim Gestalten von Texten, Broschüren und Anzeigen sowie der Gesamtvermarktung des Unternehmens. Auch die Gestaltung der Webseite mit Designs, Layouts und Funktionalitäten gehört zu ihrem Aufgabengebiet. Sie muss also nicht nur Kenntnisse in gängigen Grafikprogrammen mitbringen, sondern zudem ein Talent für das Texten von Werbesprüchen und Social-Media-Posts haben. Ein Mitarbeiter steht Özcan dabei zur Seite. Das Ziel sei es, das Team weiter auszubauen, sagt Laskowski.

Özcans breite Arbeitsvielfalt setzt sich inhaltlich fort. Sie hat es nicht nur mit dem seriösen Auftritt der auf Gewerbeimmobilientransaktionen spezialisierten Marke Ruhrwert zu tun. Darüber hinaus gibt es auch noch die zu Ruhrwert gehörende Marke Bocksteen & Friends, die auf etwas lässigere Art Interessenten für Wohnungen an Rhein und Ruhr ansprechen will - auf der Webseite, auf Facebook und einem eigenen Blog.

Um einen Überblick aus erster Hand über aktuelle Projekte zu erhalten und diese im Laufe ihrer Entwicklung entsprechend kreativ zu begleiten, sitzt Özcan künftig bei vielen Sitzungen ihrer Kollegen mit am Tisch - eine Option, die Laskowski sehr schätzt. Denn das sei ein entscheidender Pluspunkt in der Frage, ob man kreative Leistungen wie die Özcans nicht auch bei einer Kommunikations- oder Werbeagentur einkaufen könnte. "Normalerweise kommt eine Agentur erst recht spät mit dazu", sagt er. Das mache die Zusammenarbeit mühsam und die Abstimmung schwieriger. "Das hat dann was von stille Post", sagt Laskowski. Zudem würden Dienstleister häufig gerne zu Standardkonzepten greifen, die sie gleich bei mehreren ihrer Kunden einsetzen. Das umgehe er mit dem einzigartigen Ideenpool seines eigenen Creative Directors. Im zweiten Schritt und bei großen Vorhaben externe Dienstleister einzuspannen, schließt er allerdings nicht aus.

Anke Pipke

LEG-Aufsichtsrat bleibt bei alter Besetzung

Karriere 18.05.2018
Bei der Hauptversammlung der LEG Immobilien sind die Aufsichtsratsmitglieder wiedergewählt worden. Es bleibt also dabei: Michael Zimmer, geschäftsführender Gesellschafter von Fair und Ex-CEO ... 

Bei der Hauptversammlung der LEG Immobilien sind die Aufsichtsratsmitglieder wiedergewählt worden. Es bleibt also dabei: Michael Zimmer, geschäftsführender Gesellschafter von Fair und Ex-CEO der Corpus Sireo Immobiliengruppe, ist weiterhin Vorsitzender, sein Stellvertreter ist immer noch Stefan Jütte, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Postbank. Darüber hinaus bleiben Natalie C. Hayday, Geschäftsführerin bei 7Square, Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats im Bundeskanzleramt, und Dr. Jochen Scharpe, geschäftsführender Gesellschafter von Amci und geschäftsführender Gesellschafter der Re-Turn Immobilien, dem Gremium erhalten. Ihre Amtszeit läuft nun bis zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2023.

Dr. Claus Nolting, Geschäftsführer von Lone Star Germany, macht als sechstes Mitglied den Aufsichtsrat komplett. Er ist erst 2016 bestellt worden, stand also bei der aktuellen Versammlung nicht wieder zur Wahl.

Anke Pipke

Fortbildungspflicht: Erleichterung für Makler und Verwalter

Karriere 23.03.2018
Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sind künftig bekanntlich verpflichtet, sich alle drei Jahre in einem Umfang von 20 Stunden weiterzubilden. Das Bundeswirtschaftsministerium kommt ... 

Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sind künftig bekanntlich verpflichtet, sich alle drei Jahre in einem Umfang von 20 Stunden weiterzubilden. Das Bundeswirtschaftsministerium kommt ihnen aber nun bei der Erfüllung ihrer Nachweis- und Informationspflichten entgegen.

Die Betroffenen müssen die zuständige Behörde zum einen jetzt doch nicht jedes Jahr über ihre Weiterbildungsanstrengungen informieren, sondern nur - entsprechend dem Weiterbildungsturnus - alle drei Jahre. So sehe es der aktualisierte Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung vor, berichtet der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV). Der Nachweis über die Erfüllung der Fortbildungspflicht sei erstmalig zum 31. Januar 2021 für die Kalenderjahre 2018 bis 2020 zu erbringen.

Kunde muss nachfragen

Eine weitere vorgesehene Erleichterung, in der der DDIV die Handschrift seiner Empfehlungen ans Ministerium wiedererkennt, betrifft die Informationspflicht des Gewerbetreibenden gegenüber seinen Kunden. So müssen Verwalter jetzt nicht mehr schon beim ersten Geschäftskontakt schriftlich über ihre Qualifikationen informieren. Stattdessen soll der Verwalter nun lediglich auf Anfrage Angaben zu seinen berufsspezifischen Qualifikationen sowie über die in den letzten drei Jahren absolvierten Weiterbildungen machen müssen. (Falls er erschöpfende Informationen zu diesen Punkten nicht schon auf seiner Internetseite bereitgestellt hat.) Dies gilt auch für Immobilienmakler, wie der Maklerverband IVD auf Nachfrage der Immobilien Zeitung mitteilt.

Keine Einzelnachweise für Mitarbeiter

Weiterbildungen von Mitarbeitern müssen jetzt ebenfalls nicht mehr einzeln nachgewiesen werden. Vielmehr reicht eine pauschale Bestätigung des Gewerbetreibenden, dass sich seine Beschäftigten - sofern sie am operativen Geschäft eines Maklers bzw. Immobilienverwalters beteiligt und damit weiterbildungspflichtig sind - im vorgesehenen Zeitraum in besagtem Umfang tatsächlich fortgebildet haben.

Der neue Verordnungsentwurf liegt aktuell im Bundesrat. Dessen Wirtschaftsausschuss befasst sich am 12. April mit dem aktuellen Entwurf, ehe der Bundesrat am 27. April - also in seiner nächsten Sitzung - darüber entscheidet. Gibt er grünes Licht, gilt die Verordnung als erlassen und kann am 1. August 2018, zeitgleich mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, in Kraft treten.

Harald Thomeczek