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Kemal Zeyveli und Anton Holler leiten Büros von Colliers

Köpfe 24.09.2019
Beim Maklerhaus Colliers International werden ab Anfang kommenden Jahres neue Regionalmanager in Berlin und Frankfurt tätig sein. Die Berliner Niederlassung wird künftig von Kemal Zeyveli ... 

Beim Maklerhaus Colliers International werden ab Anfang kommenden Jahres neue Regionalmanager in Berlin und Frankfurt tätig sein. Die Berliner Niederlassung wird künftig von Kemal Zeyveli geführt, der bereits seit Februar 2018 im Team Capital Markets von Colliers in der Bundeshauptstadt aktiv ist. Davor war er unter anderem bei PwC, JP Morgan, CBRE sowie Berlin Hyp tätig und bringt Kompetenz aus den Bereichen Investment und Finanzierung mit. Er folgt auf Robert-Christian Gierth, der sich als Projektentwickler selbständig macht.

In der Mainmetropole wird der bisherige Regionalmanager Matthias Stanke bei Colliers zwar künftig Geschäftsführer bleiben und als solcher im Bereich Bürovermietung strategische Kunden betreuen. Die Leitung des Regionalbüros in Frankfurt aber wird Stanke aus eigenem Wunsch abgeben. Wie aus Branchenkreisen zu hören ist, wird Anton Holler dessen Position übernehmen und Geschäftsführer werden. Holler ist derzeit Executive Director und Head of Investor beim Frankfurter Investment- und Assetmanager GEG German Estate Group. Der Manager leitete vor seinem Anheuern bei GEG unterschiedliche Investmentteams etwa bei Cushman & Wakefield und Deutsche Immobilien Chancen.

Peter Dietz

Katrin Williams von Vodafone führt Immofrauennetzwerk

Der neue und der alte Vorstand bei der Staffelübergabe (v.l.n.r.): Jovita Galster-Döring, Angelika Knaus, Dr. Maria Wolleh, Katrin Williams, Stefanie Risse, Patricia Friebel und Cornelia Eisenbacher. Nicht auf dem Foto: Anna Klaft.

Der neue und der alte Vorstand bei der Staffelübergabe (v.l.n.r.): Jovita Galster-Döring, Angelika Knaus, Dr. Maria Wolleh, Katrin Williams, Stefanie Risse, Patricia Friebel und Cornelia Eisenbacher. Nicht auf dem Foto: Anna Klaft.

Quelle: Frauen in der Immobilienwirtschaft e.V., Urheber: Tim Neiertz

Köpfe 18.09.2019
Katrin Williams, Gebietsmanagerin Immobilienwirtschaft bei Vodafone Kabel Deutschland in Leipzig, ist die neue Vorstandvorsitzende von Frauen in der Immobilienwirtschaft. ... 

Katrin Williams, Gebietsmanagerin Immobilienwirtschaft bei Vodafone Kabel Deutschland in Leipzig, ist die neue Vorstandvorsitzende von Frauen in der Immobilienwirtschaft.

Williams wurde Ende vergangener Woche auf dem 16. Bundeskongress ("Visionale") des Netzwerks gewählt. Ebenfalls neu in den sechsköpfigen Vorstand eingezogen sind Steuerberaterin Angelika Knaus von der Kanzlei Ebner Stolz in Stuttgart, Dr. Maria Wolleh, Partnerin/Geschäftsführerin bei der kallan Rechtsanwaltsgesellschaft in Berlin, und Anna Klaft, nationale Vertriebsleiterin bei Wisag in Frankfurt am Main.

Für weitere zwei Jahre im Amt bestätigt wurden die beiden Vorstandsmitglieder Patricia Friebel, Mitglied der Geschäftsleitung der MK Beteiligungsgesellschaft in Dresden, und Stefanie Risse, Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei Dr. Stiff und Partner mit Sitz im westfälischen Münster und Palma de Mallorca.

Nicht mehr zur Wahl gestellt haben sich und folglich aus dem Vorstand ausgeschieden sind: Cornelia Eisenbacher, Inhaberin von Ceis FinancePartners in Berlin - sie saß acht Jahre im Vorstand, davon zwei Jahre als Vorstandsvorsitzende -, Jovita Galster-Döring, Transaktionsmanagerin bei der Deutschen Bahn in Berlin, und Carin Jahnel, Projektleiterin bei Krebs + Kiefer Ingenieure in Darmstadt.

Harald Thomeczek

EuGH kippt verbindliche Honorarsätze der HOAI

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Florian Bauer

Karriere 04.07.2019
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht. ... 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht.

Nach dem heute Morgen verkündeten Urteil verstößt Deutschland mit den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, nach der in einem freien europäischen Binnenmarkt Wettbewerb grundsätzlich auch über den Preis möglich sein soll. Der Argumentation Deutschlands, der feste Preisrahmen der HOAI sei unerlässlichlich für die Bauqualität und den Verbraucherschutz, folgten die Richter nicht. Sie hielten vielmehr dagegen: In allen anderen EU-Mitgliedsstaaten würden auch ohne verbindliche Honorarsätze qualitätsvolle Architektur- und Ingenieurleistungen erbracht.

Deutschland hat nun voraussichtlich bis zu einem Jahr Zeit, auf die Entscheidung des EuGH zu reagieren. Die Bundesarchitektenkammer forderte umgehend, "die Leistungsbilder und Honorarsätze der HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest als abgeprüften Referenzrahmen zu erhalten".

Erfolgsaussichten für Aufstockungsklagen gesunken

Unmittelbare Konsequenzen dürfte das EuGH-Urteil aber schon jetzt entfalten: Zum einen sind die Erfolgsaussichten für sogenannte Aufstockungsklagen gesunken. Es kommt immer wieder vor, dass z.B. ein Architekt, der mit seinem Auftraggeber zunächst vertraglich ein Pauschalhonorar unterhalb des HOAI-Mindestsatzes vereinbart hat, im Nachhinein ebendiesen Mindestsatz einzuklagen versucht. Bisher standen die Chancen gut, mit einer solchen Aufstockungsklage erfolgreich zu sein.

Eine zweite direkte Folge des heutigen Urteils: Ein Angebot in einem Vergabeverfahren der öffentlichen Hand auszuschließen, weil es die Mindestsätze der HOAI unterschreitet - oder, was aber seltener vorkommen dürfte - die Höchstsätze überschreitet, dürfte ab heute daher nicht mehr zulässig sein. Darauf weist u.a. die Kanzlei Kapellmann und Partner hin.

Die Entscheidung des EuGH kommt nicht überraschend: Bereits der für den Fall zuständige Generalanwalt hatte in seinen Schlussanträgen im Februar 2019 moniert, dass das bindende Preisrecht der HOAI Architekten und Ingenieure in unzulässiger Weise daran hindere, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren.

Interessant ist, dass die europäischen Richter Mindestsätze für Planungsleistungen mit Blick auf den deutschen Markt mit vielen kleinen und mittelgroßen Marktteilnehmern nicht grundsätzlich für das falsche Mittel halten, eine hohe Bauqualität sicherzustellen. Die deutsche Regelung sei jedoch inkohärent: Denn in Deutschland könnten Planungsleistungen nicht nur von Architekten und Ingenieuren, sondern auch von Dienstleistern erbracht werden, die keine entsprechende fachliche Eignung nachweisen müssen. Daraus schließen die Richter: Mindestsätze seien nicht geeignet, eine hohe Planungsqualität zu erreichen, wenn für die Erbringer dieser Leistungen, die ebendiesen Mindestsätzen unterliegen, nicht selbst auch Mindestanforderungen gälten.

Harald Thomeczek