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Ab morgen gelten neue Spielregeln für Makler und Verwalter

Makler und Wohnimmobilienverwalter sind ab diesen Mittwoch zur Weiterbildung verpflichtet. Verwalter müssen außerdem neuerdings nachweisen, dass sie zuverlässig sind, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und eine Berufshaftpflicht abgeschlossen haben.

Makler und Wohnimmobilienverwalter sind ab diesen Mittwoch zur Weiterbildung verpflichtet. Verwalter müssen außerdem neuerdings nachweisen, dass sie zuverlässig sind, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und eine Berufshaftpflicht abgeschlossen haben.

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Karriere 31.07.2018
Morgen ist der 1. August 2018 - und ab diesem Tag gilt die neue Berufszulassungsregelung bzw. die Weiterbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter. Darauf erlaubt sich der Verband ... 

Morgen ist der 1. August 2018 - und ab diesem Tag gilt die neue Berufszulassungsregelung bzw. die Weiterbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter. Darauf erlaubt sich der Verband IVD Mitte hinzuweisen.

Die neue Berufszulassungsregelung sieht vor, dass WEG- und Miethausverwalter ab dem 1. August eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung beantragen müssen, wollen sie ihrer Tätigkeit (weiter) nachgehen. Immobilienmakler waren dazu schon in der Vergangenheit verpflichtet. Erteilt wird die Erlaubnis nur, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er zuverlässig ist, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und eine Berufshaftpflicht gegen Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von jährlich 500.000 Euro vorweisen können.

Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Berufshaftpflicht

Was unter "Zuverlässigkeit" zu verstehen ist - bzw. was nicht -, erläutert z.B. die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main auf ihrer Internetseite: Demnach besitzt die erforderliche Zuverlässigkeit "in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrags wegen eines Verbrechens (im Mindestmaß: Strafandrohung von einem Jahr oder mehr) oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist".

Was den Aspekt "geordnete Vermögensverhältnisse" angeht, disqualifiziert sich laut IHK Frankfurt in aller Regel derjenige Antragsteller, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder wenn er in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozessordnung) eingetragen ist.

Immobilienverwalter, die schon als Verwalter unterwegs sind, haben übergangsweise bis zum 1. März 2019 Zeit, sich eine Erlaubnis zu besorgen.

Über Weiterbildungen muss erst auf Nachfrage informiert werden

Ab Mittwoch sind Immobilienverwalter und -makler außerdem dazu verpflicht, sich weiterzubilden, und zwar in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Diese Pflicht gilt sowohl für den Geschäftsinhaber als auch für alle Beschäftigten, die direkt an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit - also an der Immobilienvermittlung oder -verwaltung - mitwirken. Makler und Verwalter müssen allerdings nicht automatisch, sondern erst auf Anfrage ihres Auftraggebers über ihre - berufsspezifischen! - Qualifikationen und absolvierte Weiterbildungen Auskunft geben. Auch gegenüber der erlaubniserteilenden Behörde müssen sie erst auf Nachfrage tätig werden und diesen Nachweis erbringen.

Der IVD Mitte lässt die Gelegenheit nicht aus, darauf hinzuweisen, dass er die neuen Hürden für Marktteilnehmer bei Weitem nicht hoch genug hält. Ein qualifizierter Sachkundenachweis, der im Gesetzgebungsverfahren für die neuen Spielregeln für Makler und Verwalter auf der Strecke blieb, ist für den Verband weiter das Maß der Dinge.

Harald Thomeczek

Vonovia-Chef verdient 117-mal so viel wie seine Untergebenen

Karriere 23.07.2018
Rolf Buch, der Vorstandsvorsitzende von Vonovia, hat im Jahr 2017 117-mal so viel verdient wie ein durchschnittlicher Beschäftigter des Wohnungskonzerns. Im DAX-30-Vergleich steht der ... 

Rolf Buch, der Vorstandsvorsitzende von Vonovia, hat im Jahr 2017 117-mal so viel verdient wie ein durchschnittlicher Beschäftigter des Wohnungskonzerns. Im DAX-30-Vergleich steht der Vonovia-Boss damit recht gut da: Der Median der CEO-to-Worker-Pay-Ratio liegt beim 85fachen. Die Hälfte der Chefs der DAX-30-Unternehmen liegt also darüber, die andere darunter. Die Spanne ist sehr breit und liegt zwischen Faktor 232 (Deutsche Post) und Faktor 25 (Commerzbank). Das alles steht in einem Report des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Schere zwischen der Managervergütung und der Entlohnung gemeiner Mitarbeiter geht laut der Untersuchung immer weiter auseinander. Wirft man Vorstandsvorsitzende und Vorstandsmitglieder der 30 DAX-Konzerne in einen Topf, berechnet das durchschnittliche Vorstandsgehalt und setzt es ins Verhältnis zum bereinigten Konzernpersonalaufwand pro Mitarbeiter, ergibt sich eine Manager-to-Worker-Pay-Ratio von 71. Das ist neuer Rekord: Als die Hans-Böckler-Stiftung sich 2005 zum ersten Mal dem Verhältnis von Vorstands- und Mitarbeitervergütung widmete, notierte die Pay-Ratio in der damaligen Zusammensetzung des Aktienindex gerade mal beim 42fachen. Anno 2014 lag der entsprechende Wert beim 57fachen. Die Studie wurde bis dato alle drei Jahre erstellt. Der Vonovia-Vorstand im Ganzen schneidet - ebenso wie CEO Buch in der Einzelwertung - mit einem Wert von 88 aktuell klar überdurchschnittlich ab.

Harald Thomeczek

SSN: Bernhard Hansen löst Jürgen Overath ab

Köpfe 10.04.2018
Bernhard Hansen kehrt auf die große Immobilienbühne zurück. Der Ex-Chef von Vivico bzw. CA Immo Deutschland ist neuer CEO von SSN Development. ... 

Bernhard Hansen kehrt auf die große Immobilienbühne zurück. Der Ex-Chef von Vivico bzw. CA Immo Deutschland ist neuer CEO von SSN Development.

Der 63-Jährige tritt in die Fußstapfen von Jürgen Overath, der erst im April 2017 als Deutschlandchef bei der Schweizer SSN Group angefangen hatte. Overath soll den Führungswechsel in den kommenden Monaten noch unterstützen, wie die Schweizer verlauten lassen.

Hansen trägt nun die Verantwortung für das deutsche Entwicklungsportfolio von SSN mit einer Fläche von rund 750.000 qm, verteilt auf mehr als zehn verschiedene Standorte. Die Schweizer hatten sich letztes Frühjahr mehrheitlich an einem Portfolio der Gerchgroup aus neun Projektentwicklungen beteiligt und damit eine deutliche Ausweitung ihrer hiesigen Entwickleraktivitäten eingeläutet.

Hansen war Ende 2013 von der großen Bühne abgetreten, sprich: aus der Geschäftsführung von CA Immo Deutschland, Frankfurt, sowie aus dem Vorstand der börsennotierten Wiener CA Immo ausgeschieden. Seitdem trat er vor allem im Executive Committee bzw. Advisory Board von ULI Germany, als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender von bulwiengesa und als Gründer (Hansen Real Estate, Limeshain) in Erscheinung. Mit seinem Namen sind und bleiben jedoch vor allem Stadtentwicklungsprojekte wie das Europaviertel in Frankfurt mit dem Tower 185, die Europacity in Berlin mit dem Tour Total oder der Arnulfpark in München verbunden. Vor der Gründung seiner eigenen Firma Mitte 2016 agierte Hansen laut seinem Profil auf dem Karriereportal LinkedIn zwischenzeitlich zweieinhalb Jahre lang als Privatier.

Harald Thomeczek

Frost legt Baustellen lahm

Karriere 06.04.2018
Das Wetter hat im Februar 2018 so manche Baustelle auf Eis gelegt. Das legt zumindest die Auswertung der Beitragsmeldungen nahe, die die Bauunternehmen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft ... 

Das Wetter hat im Februar 2018 so manche Baustelle auf Eis gelegt. Das legt zumindest die Auswertung der Beitragsmeldungen nahe, die die Bauunternehmen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft (Soka-Bau) übermittelt haben.

Die Anzahl der lohnzahlungspflichtigen Stunden gewerblicher Arbeitnehmer, die die meldepflichtigen Unternehmen für Februar gemeldet haben, sind saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat (Januar 2018) um 5% geschrumpft. Auch im Vergleich zum Vorjahresmonat (Februar 2017) steht ein klares Minus von 4,6% zu Buche. Im Januar war das effektive Arbeitsvolumen gegenüber Dezember 2017 zwar auch schon gesunken - um 3,6% -, im Vorjahresvergleich hatte es jedoch um 3,4% zugelegt.

Effektives Arbeitsvolumen und Bruttolohnsumme kräftig gesunken

Die Bruttolohnsumme sank im Februar 2018 ebenfalls kräftig und zwar um satte 6% gegenüber Januar 2018 und um 4,1% gegenüber Februar 2017. Im Januar hatte die Bruttolohnsumme dagegen zugelegt: um 1,3% (Vormonat) bzw. um 13,5% (Vorjahr). Die Zahl der gewerblichen Arbeitnehmer blieb im Februar konstant. Zu der schwächeren Bautätigkeit hat wohl auch das Wetter beigetragen, mutmaßt Soka-Bau: Der Monat Februar war viel kälter als üblich und brachte teilweise strengen Frost über das Land.

Frühindikatoren schwächeln

Auch die Frühindikatoren hätten zuletzt geschwächelt. So seien die Auftragseingänge im Februar deutlich - nämlich um 12,8% - eingebrochen. Im Januar war das deutsche Bauhauptgewerbe nach Zahlen des Statistischen Bundesamts noch mit einem deutlichen Orderplus ins neue Jahr gestartet. Die Baugenehmigungen im Hochbau waren zu Jahresbeginn rückläufig (Januar 2018: minus 4,8%). Dieser Rückgang erstreckte sich sowohl über den Wohnungs- wie über den Nichtwohnungsbau.

Harald Thomeczek

Gerüstbauer bekommen ab Mai mindestens 11,35 Euro die Stunde

Karriere 13.03.2018
Der Mindestlohn für Gerüstbauer steigt - das ist aber auch die einzige Einigung, die die Tarifpartner bisher erzielt haben. ... 

Der Mindestlohn für Gerüstbauer steigt - das ist aber auch die einzige Einigung, die die Tarifpartner bisher erzielt haben.

Mehr als ein Vierteljahr nach dem Abbruch der Tarifverhandlungen für das Gerüstbauhandwerk nach der dritten Verhandlungsrunde haben sich die Bundesinnung Gerüstbau und die Gewerkschaft IG Bau auf einen neuen Mindestlohn von 11,35 Euro in der Stunde geeinigt. Dieser gilt ab dem 1. Mai 2018. Bisher bekamen Gerüstbauer mindestens 11 Euro die Stunde. Wäre der alte Mindestlohn am 30. April ohne gesicherten Anschlussmindestlohn ausgelaufen, hätten den Beschäftigten womöglich ein Rückfall auf die gesetzlich garantierten 8,84 Euro gedroht.

Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohn für alle ca. 24.000 Gerüstbauer in Deutschland in rund sechs Wochen tatsächlich steigt, sei, dass die neue Bundesregierung bis dahin die Allgemeinverbindlichkeit für den neuen Branchenmindestlohn erklärt habe, so die IG Bau. Erst dann müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tarifgebunden sind.

„Jetzt wollen wir ein faires Plus für die Tariflöhne verhandeln“

Die Gewerkschafter verstehen die erzielte Einigung beim Thema Mindestlohn als Startschuss für weitere Lohnerhöhungen: „Jetzt wollen wir ein faires Plus für die Tariflöhne verhandeln und sind mit den Arbeitgebern dazu in Vorbereitungsgesprächen“, wird der stellvertretende Bundesvorsitzende der IG Bau, Dietmar Schäfers, in einer Presseaussendung zitiert. Die IG Bau fordert ein Plus von 1 Euro auf 16,80 Euro pro Stunde für den Ecklohn. Außerdem sollen auch Azubis mehr Geld bekommen. Die Arbeitgeberseite bestätigt die Wiederaufnahme der Verhandlungen in einer eigenen Mitteilung: „Für die Verhandlungen zum Lohntarifvertrag wird es einen weiteren Termin geben.“ Der alte Lohntarifvertrag für den Gerüstbau ist im August 2017 ausgelaufen.

Arbeitgeberseite sperrte sich gegen Mindestlohn für Facharbeiter

Die Bundesinnung für das Gerüstbauerhandwerk hatte nach dem Verhandlungsabbruch im November 2017 erklärt, sie habe eine dreiprozentige Erhöhung des Lohntarifvertrags bei einer zweijährigen Laufzeit angeboten. Beim Mindestlohn war sie nach eigenen Angaben zu einer Steigerung von 6,4% in den nächsten drei Jahren bereit, was einen Anstieg auf 11,70 Euro in diesem Zeitraum bedeutet hätte.

Die von der Gewerkschaft geforderte Einführung eines Mindestlohns 2 für Facharbeiter in Höhe von 14,70 Euro bezeichnete die Arbeitgeberseite im Dezember als „indiskutabel“: „Wir sehen in einem Mindestlohn 2 für Facharbeiter kein Verbesserungspotential für den Wettbewerb, solange nicht sichergestellt ist, dass der Facharbeitermindestlohn auch flächendeckend kontrolliert wird“, hatte Marcus Nachbauer, Verhandlungsführer der Tarifkommission auf Arbeitgeberseite, damals verlauten lassen. Von einem Mindestlohn 2 ist in den aktuellen Mitteilungen beider Seiten allerdings keine Rede.

Harald Thomeczek