Karriere-News

Ihre gewählten Filter:

So zahlt die Branche ihre Praktikanten

Wer im Betrieb bloß seine Abschlussarbeit schreibt, unterliegt nicht dem Mindestlohngesetz. Nichtsdestotrotz können Unternehmen und Studierende etwas anderes vereinbaren.

Wer im Betrieb bloß seine Abschlussarbeit schreibt, unterliegt nicht dem Mindestlohngesetz. Nichtsdestotrotz können Unternehmen und Studierende etwas anderes vereinbaren.

Bild: pressmaster/Fotolia.com

Karriere 18.06.2015
Praktika sind längst nicht mehr nur Kür, sondern gehören in vielen immobilienwirtschaftlichen Studiengängen zum Pflichtprogramm. Dieser kleine Unterschied hat große Auswirkung auf die ... 

Praktika sind längst nicht mehr nur Kür, sondern gehören in vielen immobilienwirtschaftlichen Studiengängen zum Pflichtprogramm. Dieser kleine Unterschied hat große Auswirkung auf die Vergütung. Wie bezahlt die Immobilienwirtschaft die künftigen Kollegen beim Reinschnuppern? Unternehmen und Studierende geben Antwort.

Kopieren und Kaffeekochen - das waren die Standardaufgaben von Praktikanten, früher einmal. Heute gehört das Praktikum als Abrundung des Profils zu einer akademischen Ausbildung fast schon als fester Bestandteil dazu. 69% der Studierenden haben bis zu vier Semester vor Abschluss ein Praktikum absolviert. Das zeigt die diesjährige Umfrage zur Joboffensive, einer Initiative der Immobilien Zeitung (IZ), an der sich 428 Studenten immobilienwirtschaftlicher und verwandter Fachrichtungen beteiligten. 69% der Befragten waren 25 Jahre alt oder jünger.

Erhielten die Studierenden während ihres Praktikums eine Vergütung? Die Antwort überrascht für eine Branche, die regelmäßig Millionentransaktionen stemmt. Denn den künftigen Kollegen wird nichts geschenkt: 34% der absolvierten Praktika waren unbezahlt, heißt es vonseiten der Studierenden.

Der Prozentsatz halbiert sich, wenn die Immobilienunternehmen gefragt werden: Nur 17% ihrer vergebenen Praktika seien nicht vergütet gewesen. Damit hinkt die Immobilienbranche hinter der Gesamtwirtschaft hinterher. Denn bundesweit und branchenübergreifend sind nur noch 5% der Praktika nicht vergütet, zeigt der Clevis Praktikantenspiegel 2015. Dass das Gehalt zu den vier wichtigsten Kriterien bei der Auswahl des künftigen Arbeitgebers laut IZ-Umfrage zählt, scheinen die Immobilienunternehmen bei der Praktikumsvergütung teilweise auszublenden. Genau 100 Unternehmen der Immobilienbranche beteiligten sich an der IZ-Umfrage. 72% von ihnen bieten Praktika an, um frühzeitig Kontakt zu den baldigen Berufseinsteigern aufzubauen und sich als Arbeitgeber zu präsentieren.

Zahlen die Unternehmen ihren Praktikanten hingegen eine Vergütung, so liegt diese im Schnitt zwischen 8,60 Euro und 11,70 Euro pro Stunde - und damit über dem seit Jahresanfang gültigen Mindestlohn von 8,50 pro Stunde. Die Praktikanten werden zwischen acht und 40 Stunden pro Woche eingesetzt. Im Mittel sind es 31 Stunden in der Woche, der belastbarere Median kommt auf 37,5 Stunden. Letztere Zahl würde einen Brutto-Monatslohn bei durchschnittlich 21 Arbeitstagen pro Monat von 1.354 Euro (8,60 Euro/Stunde) bis 1.843 Euro (11,70 Euro/Stunde) ergeben. Damit liegt die Immobilienwirtschaft rechnerisch im branchenübergreifenden Vergleich plötzlich wieder ganz weit vorn: Mit rund 771 Euro wird ein Praktikumsmonat mit einer Wochenarbeitszeit von im Schnitt 37,8 im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt vergütet, zeigt der Clevis Praktikantenspiegel 2015. Das Baugewerbe bietet im Mittel 1.015 Euro/Monat, der Bereich Unternehmensberatung rund 920 Euro und die Finanzwirtschaft, also Banken und Versicherungen, kommen auf etwa 889 Euro.

Die Aussagen der Immobilienstudenten addieren sich jedoch zu anderen Größenordnungen: Durchschnittlich 7,90 Euro pro Stunde haben sie als Praktikanten erhalten, wobei der statistisch etwas stabilere Median nur 7,00 Euro Stundenlohn anzeigt - und damit 1,50 Euro unter dem Mindestlohn liegt. Das ist nicht weiter verwunderlich, weil sicherlich einige der Studierenden ihr Praktikum schon vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes absolviert haben, zumal der Mindestlohn gar nicht für alle Praktika verpflichtend ist.

Ausgenommen vom Mindestlohn sind die vorgeschriebenen Pflichtpraktika in Schule, Ausbildung und Studium sowie freiwillige, studienbegleitende Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten, heißt es vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 8,50 Euro pro Stunde gibt es hingegen bei freiwilligen, studienbegleitenden Praktika, die länger als drei Monate dauern. Dafür wird dann der Mindestlohn schon ab dem ersten Tag und nicht erst ab dem vierten Monat fällig, und zwar auch wenn ein zunächst auf drei Monate befristetes Praktikum verlängert wird. Wie viel das nächste Praktikum finanziell bringt, zeigt der Mindestlohnrechner (www.der-mindestlohn-gilt.de).

Wer noch auf der Suche nach einem Praktikumsplatz ist oder schon seinen Berufseinstieg plant, der sollte das sechste IZ-Karriereforum nicht verpassen. Am Samstag, den 20. Juni 2015, findet die Jobmesse für die Immobilienwirtschaft auf dem Campus der Goethe-Universität in Frankfurt statt. Für Kurzentschlossene gibt es noch Eintrittskarten an der Tageskasse (Preis: 39 Euro). Info: www.iz-jobs.de/karriereforum

Sonja Smalian

Bei langer Krankheit ist Reden Gold

Auch wer lange Zeit erkrankt ist, sollte den Kontakt zum Arbeitgeber nicht abreißen lassen.

Auch wer lange Zeit erkrankt ist, sollte den Kontakt zum Arbeitgeber nicht abreißen lassen.

Bild: BilderBox.com

Karriere 16.04.2015
Ab dem 60. Lebensjahr dauert eine Krankschreibung im Mittel mehr als 20 Tage. Das betrifft auch die Immobilienbranche. Deshalb berät der Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft ... 

Ab dem 60. Lebensjahr dauert eine Krankschreibung im Mittel mehr als 20 Tage. Das betrifft auch die Immobilienbranche. Deshalb berät der Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft seine Mitglieder zu Langzeiterkrankungen. Damit die betriebliche Eingliederung gelingt, müssen individuelle Lösungen gesucht werden - und die Beteiligten miteinander reden.

Bandscheibenprobleme, Unterschenkelbrüche und Brustkrebs sind nur drei Diagnosen, die zu einer langen Arbeitsunfähigkeit von 41 bis 100 Tagen führen. Das zeigt der aktuelle Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse, die dafür die Daten ihrer 4,1 Mio. Mitglieder ausgewertet hat. Für das Jahr 2013 errechnete die Krankenkasse einen Krankenstand von 4,02% für ihre Mitglieder, das entspricht einer durchschnittlichen Fehlzeit von 14,7 Tagen pro Erwerbsperson. Auch wenn nur knapp 5% der Krankmeldungen eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen (42 Tage) nach sich ziehen, so entfällt doch fast die Hälfte der Fehlzeiten (47,8%) auf genau solche Langzeiterkrankungen.

Fast jedes Unternehmen dürfte betroffen sein. "Im Schnitt täglich" berät denn auch Prof. Dr. Michael Worzalla, Mitglied im Vorstand des Arbeitgeberverbands der Deutschen Immobilienwirtschaft, die Mitgliedsunternehmen zu diesem Thema. Die rechtliche Beratung mache dabei nur 30% bis 40% der Gespräche aus. 60% bis 70% sind hingegen Tipps aus der Praxis. Denn Angestellte, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, haben Anrecht auf ein Wiedereingliederungsgespräch. Anders als bei Selbstständigen, für die die krankheitsbedingte Auszeit durchaus einen Karriereknick bedeuten kann (vgl. "Krebs ist immer noch ein Tabuthema", IZ 14/2015), können Angestellte an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Bei dem Wiedereingliederungsgespräch soll festgestellt werden, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann", heißt es im Sozialgesetzbuch. Dabei muss der Mitarbeiter nichts zur Art der Erkrankung sagen, das Unternehmen darf nicht fragen. Ein Vertreter des Betriebsrats soll bei dem Gespräch dabei sein. Der Mitarbeiter könnte sich auch von einem Rechtsbeistand begleiten lassen, sagt Gerhard Citrich von der IG BAU. Er könnte selbst Vorschläge machen, welche Einsatzmöglichkeiten er nach der Rückkehr sieht.

Bei dem Gespräch handele es sich um ein ganz formloses Verfahren, das der Arbeitnehmer jedoch nicht absolvieren muss. 30% bis 40% der Arbeitnehmer lehnten ein solches Gespräch ab, habe Worzalla die Erfahrung gelehrt. Doch das Gespräch sei sehr wichtig für den Arbeitgeber, um abschätzen zu können, ob der Mitarbeiter zurückkehren wird und wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang.

Damit die Kontaktaufnahme nach langer Krankheit nicht so schwerfällt, sollte der Kontakt am besten gar nicht erst abbrechen. Ist der Mitarbeiter zwar noch krankgeschrieben, aber nicht ans Bett gefesselt, könnte er während der Mittagspause im Betrieb vorbeischauen oder einfach mal zum Hörer greifen. Auch das Unternehmen kann Kontakt durch die Zusendung der Mitarbeiterzeitung halten oder sich bei der Familie melden. Zu Beginn der Erkrankung sei die Solidarität meist groß, doch dann bestehe die Gefahr, dass der Erkrankte in Vergessenheit gerate, sagt Citrich.

Auch NCC Deutschland legt Wert darauf, dass bei einer langfristigen Erkrankung der Kontakt nicht abreißt. Einer aus dem Team, die Personalabteilung oder die Führungskraft halte die Verbindung aufrecht, sagt Personalleiterin Kathrin Alisch. Es gehe auch darum, "gutgemeinte Bombardierungen" mit Genesungswünschen von dem kranken Mitarbeiter fernzuhalten. Bei der Wiedereingliederung gebe es keinen allgemeingültigen Prozess. "Die Situationen sind so vielfältig wie die Menschen", sagt Alisch. Vielmehr werde nach individuellen Lösungen gesucht. Braucht der Mitarbeiter einen höhenverstellbaren Tisch oder muss er zwei Mal die Woche früher gehen können, um die Physiotherapie zu machen? Das Unternehmen fördert mit einem jährlichen Awareness Day die Unfallprävention.

Die DekaBank setzt ebenfalls auf individuelle Lösungen bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern. "Mit mehr als 300 verschiedenen Arbeitszeitmodellen bietet das rund 4.200 Mitarbeiter große Unternehmen viele Wahlmöglichkeiten. "Da geht es eher darum, dass in Abstimmung mit der Führungskraft ein passendes Modell gewählt wird", sagt Katrin Becker von der DekaBank. Um die Wiedereingliederung besser planen zu können, empfiehlt sie Transparenz im Umgang mit der Krankheit. "Doch das ist eine persönliche Entscheidung des Mitarbeiters. Manche sind dabei sehr offensiv, andere eher zurückhaltend", sagt Becker." "Kommunizieren, kommunizieren" lautet ebenfalls Worzallas Tipp für die Unternehmen und ihre Mitarbeiter. "In diesem Fall ist Reden ausnahmsweise mal Gold".

Am 10. Juni 2015 findet in Berlin die Tagung "Gesunde Mitarbeiter - zukunftsfähige Unternehmen" der Deutschen Gesellschaft für Personalführung statt. Dabei geht es u.a. um die Ansprüche an ein zeitgemäßes betriebliches Eingliederungsmanagement bei psychischen Langzeiterkrankungen. Grundlegende Informationen zum Krankengeld und zur Wiedereingliederung gibt es u.a. unter www.tk.de (Menü: Leistungen - TK-Leistungen - Leistungen A-Z).

Sonja Smalian