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Makler und Verwalter müssen sich ab 2021 fortbilden

Karriere 22.09.2017
Das Gesetz zur Einführung von Berufszulassungsregelungen von (gewerblichen) Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat heute auch der Bundesrat durchgewunken. Exakt drei Monate nach dem ... 

Das Gesetz zur Einführung von Berufszulassungsregelungen von (gewerblichen) Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat heute auch der Bundesrat durchgewunken. Exakt drei Monate nach dem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestags.

Zur Erinnerung: Der geplante Sachkundenachweis für Makler und Verwalter blieb im Laufe des Gesetzgebungsverfahren auf der Strecke. Die Vertreter dieser Berufsgruppen werden ihre Kenntnisse also doch nicht in Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern belegen müssen. Eine Art Trostpflaster für den abhandengekommenen Sachkundenachweis ist eine Fortbildungspflicht für WEG- und Mietverwalter sowie Makler. Diese ist allerdings ziemlich überschaubar: Makler und Verwalter werden künftig alle drei Jahre nachweisen müssen, sich in einem Umfang von 20 Stunden weitergebildet zu haben.

Bestimmte Abschlüsse befreien erstmal von der Fortbildungspflicht

Das Gesetz wird laut dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) voraussichtlich im Oktober 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Dem Immobilienverband Deutschland (IVD) zufolge tritt es wahrscheinlich am 1. August 2018 in Kraft. Makler und Verwalter werden also erst ab dem Jahr 2021 einen Nachweis über eine erfolgte Fortbildung führen müssen. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder den Immobilienfachwirt sein Eigen nennt, ist in den ersten drei Jahren nach Aufnahme seiner Tätigkeit von dieser Pflicht befreit.

Welche Fortbildungsmaßnahmen und Bildungseinrichtungen anerkannt werden, wird erst in einer Rechtsverordnung festgelegt. Diese wird während einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach der Gesetzesverkündung vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet.

Neben der Fortbildungspflicht sieht das Gesetz vor, dass WEG- und Mietverwalter künftig eine Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung beantragen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen. Die Pflicht zum Abschluss einer solchen Versicherung tritt am Tag nach der Gesetzesverkündung in Kraft. Makler sind davon ausgenommen.

Verbände geben sich mit dem Erreichten nicht zufrieden

Mindestanforderungen an die Ausbildung und Sachkunde von Maklern und Verwaltern gibt es aber weiterhin nicht: Lediglich ein freies Vorstrafenregister und sogenannte geordnete Vermögensverhältnisse sind erforderlich, um auf diesem oder jenem Gebiet tätig werden zu können.

Die Branchenverbände sind von dieser Tatsache nicht begeistert: "Wir sehen die neue Berufszulassungsregelung nur als einen ersten Schritt. Unser Ziel bleibt die Einführung eines substanziellen Sachkundenachweises. Wir geben uns mit dem Gesetz nicht zufrieden und werden den Sachkundenachweis in der nächsten Legislaturperiode weiter vorantreiben", sagt IVD-Bundesgeschäftsführerin Sun Jensch.

In dasselbe Horn stößt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler: "Ob eine 20-Stunden-Weiterbildungspflicht wiederkehrend alle drei Jahre ausreichend ist, um als Verwalter mehr als 60 Gesetze und Verordnungen rechtssicher anwenden zu können, darf bezweifelt werden. Eine Grundqualifikation zur Aufnahme der Tätigkeit als Verwalter ist damit nicht erreicht. Wir halten daher an der Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter fest", so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Harald Thomeczek

Aroundtown mit Frank Roseen, Axel Froese und Markus Kreuter

Köpfe 13.09.2017
Die Aktionäre von Aroundtown haben Frank Roseen, Dr. Axel Froese und Markus Kreuter auf der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung in das Board of Directors von Deutschlands größter ... 

Die Aktionäre von Aroundtown haben Frank Roseen, Dr. Axel Froese und Markus Kreuter auf der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung in das Board of Directors von Deutschlands größter Gewerbeimmobilien-AG gewählt.

Roseen war lange Jahre CEO von GE Capital Real Estate für u.a. Deutschland und vom 1. September 2015 bis zum 5. Mai 2016 CFO von WCM. Froese war Head of Asset Management bei Cordea Savills in Deutschland; heute führt er seine eigene Firma Froese Asset Management. Und Kreuter arbeitet seit August 2017 als Head of Real Estate Finance and Private Equity beim luxemburger Beratungshaus Simres Real Estate. Vorher war er Team Leader Debt Advisory bei JLL sowie für das Neugeschäft der Deutschen Bank in der gewerblichen Immobilienfinanzierung zuständig. Während Kreuter und Froese jeweils als Independent Director firmieren, wirkt Roseen als Director für Aroundtown.

Firmensitz wird nach Luxemburg verlagert

Aroundtown hält ein 7,8 Mrd. Euro schweres Gewerbeimmobilienportfolio und ist mit 36% am Wohnungsinvestor Grand City Properties beteiligt. Neben den personellen Veränderungen haben die Anteilseigner heute auch einer Verlegung des Firmensitzes von Zypern nach Luxemburg zugestimmt. Zum 18. September steigt Aroundtown zudem in den SDax auf und peilt einen weiteren Aufstieg in den MDax an. Zuvor im unregulierten Alternext-Segment der Pariser Börse Euronext und im Freiverkehr der Frankfurter Börse gelistet, hatte sich das Unternehmen mit diesem Ziel vor Augen für eine (ausschließliche) Notierung im geregelten Markt der Börse Frankfurt entschieden. Mit all den genannten Maßnahmen will Aroundtown die Sichtbarkeit und die Handelbarkeit der eigenen Aktie erhöhen.

Harald Thomeczek

Die Howoge wird jetzt von einem gemischten Doppel geführt

Thomas Felgenhauer.

Thomas Felgenhauer.

Urheberin: Arlett Mattescheck

Köpfe 07.09.2017