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HOAI: Showdown vor dem EuGH?

Müssen bzw. dürfen all jene, die hierzulande Architekten- und Ingenieurleistungen erbringen, ihre Honorierung künftig mit dem Bauherrn frei verhandeln?

Müssen bzw. dürfen all jene, die hierzulande Architekten- und Ingenieurleistungen erbringen, ihre Honorierung künftig mit dem Bauherrn frei verhandeln?

Bild: Fotolia.de/endostock

Karriere 14.03.2016
Die EU-Kommission lässt in puncto HOAI nicht locker: Die Bundesregierung konnte sie nicht von der Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze überzeugen. ... 

Die EU-Kommission lässt in puncto HOAI nicht locker: Die Bundesregierung konnte sie nicht von der Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze überzeugen.

Die EU-Kommission sieht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ein unnötiges Hindernis für die Niederlassungsfreiheit und eine freie Preisbildung. "Auf dem Papier geht es zwar nicht darum, die HOAI zu Fall zu bringen, sondern darum, dass sie vertraglich ausgeschlossen werden kann", erklärt Tillman Prinz, Bundesgeschäftsführer der Bundesarchitektenkammer (BAK). Aber: "De facto würde das einer Abschaffung gleichkommen, dem reinen Preiswettbewerb wären Tür und Tor geöffnet."

Seit der HOAI-Novellierung 2009 beschränkt sich diese auf hierzulande niedergelassene Büros. "Das hat den Dienstleistungsverkehr aber kaum angekurbelt. Darum zündet die EU-Kommission jetzt die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren", sagt Prinz.

Deutschland hat nach der Antwort aus Brüssel Ende Februar zwei Monate Zeit, seine Stellungnahme so nachzubessern, dass die Kommission eine Rechtfertigbarkeit festgeschriebener Vergütungssätze erkennt - oder dem vermeintlichen Missstand abzuhelfen. Weil nach Einschätzung der BAK beides eher unwahrscheinlich ist ("Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung bei ihrem Wort bleibt"), könnte es auf einen Showdown vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinauslaufen.

Schlechtere Qualität - und das auch noch zu höheren Preisen?

Die BAK fände das sogar gut: "Dann hätten wir endlich Klarheit." Wie groß im Falle einer Klage vor dem EuGH die Wahrscheinlichkeit ist, dass alles bleibt, wie es ist? "Die Chancen stehen 70:30, dass sich die Bundesregierung durchsetzt", schätzt Prinz. Käme die HOAI doch zu Fall, drohten ihm zufolge womöglich nicht nur ein Qualitätsverlust bei Planungsleistungen, sondern möglicherweise auch langfristig steigende - und nicht etwa sinkende - Preise: "In Frankreich sind die Preise laut den dortigen Architektenkammern nach der Abschaffung einer verbindlichen Honorarordnung nach oben gegangen. Große Büros können nach einem Konzentrationsprozess leichter Preise diktieren", sagt Prinz.

Harald Thomeczek

EU-Kommission attackiert die HOAI

Im Berlaymont-Gebäude hat die Europäische Kommission ihren Sitz. Sie sieht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie.

Im Berlaymont-Gebäude hat die Europäische Kommission ihren Sitz. Sie sieht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie.

Bild: European Union 2007/Christian Lambiotte

Karriere 03.09.2015
Die Europäische Kommission hat gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Thema ist u.a. die aus Kommissionssicht wettbewerbshindernde Honorarordnung für ... 

Die Europäische Kommission hat gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Thema ist u.a. die aus Kommissionssicht wettbewerbshindernde Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Ihr Wegfall würde allerdings keinen einzigen weiteren Job für Architekten bringen, sagt Tillman Prinz, Geschäftsführer der Bundesarchitektenkammer.

Immobilien Zeitung: Herr Prinz, die HOAI verletze die Dienstleistungsrichtlinie, konkret die Niederlassungsfreiheit, heißt es vonseiten der Europäischen Kommission. Warum reibt sich die Europäische Kommission daran?

Tillman Prinz: Das hat einen rein ordnungspolitischen Hintergrund, der heißt: Gebührenordnungen gehen schon einmal gar nicht. Die Europäische Kommission hat sich erst mal die Architekten und Ingenieure sowie die Steuerberater vorgenommen, denn das ist nach Auffassung der Kommission ein relativ einfaches Unterfangen. Die Vergütung ärztlicher Leistungen neu zu regeln, wäre beispielsweise ein viel schwierigeres Thema. Deutschland ist zudem das einzige Land mit einer Gebührenordnung für die Leistungen von Architekten und Planern. Es ließe sich durch einen Wegfall also auch eine europäische Vereinheitlichung herbeiführen. Dennoch irritiert, enttäuscht und verärgert es uns, dass sich die Europäische Kommission abermals die HOAI herausgreift. Denn wir haben die Honorarordnung schon 2009 entsprechend den europäischen Vorgaben novelliert und jetzt kommen die nach sechs Jahren ...

IZ: Was kritisiert die Europäische Kommission an der aktuellen Regelung?

Prinz: Nach heutiger Rechtslage müssen ausländische Architekten, die eine Niederlassung in Deutschland gründen, gemäß der HOAI abrechnen. Die Kommission kritisiert, dass es ihnen dadurch nicht möglich sei, ihren Preisvorteil aus dem Ausland mitzubringen, d.h. sie dürfen ihre Leistungen in Deutschland nicht billiger als in Deutschland niedergelassene Architekten anbieten. Anders verhält es sich für ausländische Architekten, die ohne Niederlassung in Deutschland ihre Dienstleistung auf dem deutschen Markt anbieten. Ihre Honorare sind frei verhandelbar. Mit ihrer Offensive nimmt die Europäische Kommission zudem für sich in Anspruch, sie sei auch für die rein inländische Niederlassungsfreiheit zuständig, obwohl sie nur zur Regelung der zwischenstaatlichen Dienstleistungsbeziehungen ein Mandat hat.

IZ: Mit welchen Auswirkungen rechnen Sie, wenn die HOAI wegfallen sollte?

Prinz: Wir befürchten einen Preiskampf, eine Machtkonzentration und einen Qualitätsverlust. Den breiten Mittelstand, den wird es dann nicht mehr geben. Stattdessen werden auch in Deutschland, wie schon in Großbritannien zu beobachten ist, große Büros mit mehr als 1.000 Mitarbeitern entstehen. Doch in der letzten Krise haben genau diese Büros rund die Hälfte ihrer Mitarbeiter freigesetzt, während es in Deutschland keine Massenentlassungen gab. Hierzulande zählen rund 80% der Büros ein bis vier Mitarbeiter. Es gibt eine große inhaltliche Vielfalt und regionale Verbreitung. Deutschland hat die höchste Architektendichte und nahezu die höchste Bürodichte in der EU. Diese Strukturen werden von der HOAI geschützt. Wir sind vollkommen überzeugt, dass ein Wegfall der HOAI keinen einzigen zusätzlichen Job für Architekten bringen wird.

IZ: Wie viele HOAI-Flüchtlinge zählen Sie denn schon?

Prinz: Sie meinen, ob Büros in Aachen jetzt nach Maastricht gehen, und von dort ihre Leistungen anbieten? Von keiner der 16 Kammern haben wir Entsprechendes gehört. Wir wissen von keinem Architekten, dass er Deutschland aufgrund der HOAI verlässt. Zumal die Honorarordnung schon jetzt nicht für jeden Auftrag verpflichtend ist. Werden Planungs- und Bauleistungen gemeinsam aus einer Hand beauftragt, dann ist die HOAI auch auf den Planungsteil nicht anwendbar.

IZ: Einen ersten Teilsieg haben die Architekten errungen. Der Deutsche Bundestag hat sich für einen Erhalt der Honorarordnungen ausgesprochen.

Prinz: Ja, aber das ist vor allem ein Teilsieg der Verbraucher, also der Bauherren, für die auch wir kämpfen. Zudem haben wir die Zusage, dass das Bundeswirtschaftsministerium bis Ende September eine Rechtfertigung der HOAI verfassen wird. Das Ministerium hat sich auf die Fahnen geschrieben, die Gründer und jungen Büros sowie Mikrostandorte zu stützen.

IZ: Und wenn die Europäische Kommission die Rechtfertigung der Bundesregierung nicht anerkennt?

Prinz: Dann könnte die Kommission die Bundesregierung verklagen. Schlussendlich bleibt dann noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof. Ich glaube, das Thema HOAI bleibt ein Dauerbrenner.

IZ: Herr Prinz, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Sonja Smalian.

Die Bundesarchitektenkammer hat unter www.change.org (Stichwort: HOAI) eine Petition zum Erhalt der HOAI eingestellt. Bislang haben rund 21.000 Unterstützer unterschrieben.

Sonja Smalian

Petra Wesseler zur neuen BBR-Präsidentin ernannt

Petra Wesseler.

Petra Wesseler.

Bild: Ulf Dahl

Köpfe 17.12.2014

GdW holt Spanier nach Deutschland

Die Wohnungswirtschaft kann über die neue GdW-Initiative junge Mitarbeiter aus Spanien gewinnen. Der Aufwand für die Unternehmen ist gering, denn auch um die Anerkennung ausländischer Zeugnisse kümmern sich die Ansprechpartner aus den Förderprogrammen.

Die Wohnungswirtschaft kann über die neue GdW-Initiative junge Mitarbeiter aus Spanien gewinnen. Der Aufwand für die Unternehmen ist gering, denn auch um die Anerkennung ausländischer Zeugnisse kümmern sich die Ansprechpartner aus den Förderprogrammen.

Bild: <a href="http://www.azubi-kampagne.de" target="_blank">www.azubi-kampagne.de</a>/Screenshot IZ

Karriere 20.03.2014
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen will spanische Jugendliche für ein Praktikum und später auch eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann nach Deutschland ... 

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen will spanische Jugendliche für ein Praktikum und später auch eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann nach Deutschland holen.

Bei der Ausbildungsinitiative gehe es nicht nur darum, den Fachkräftemangel in Deutschland zu mindern, sondern auch Verantwortung in Europa zu übernehmen, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko. Es habe Kontakte zur spanischen Botschaft, zur Bundesagentur für Arbeit und zur Europäischen Kommission gegeben. Nun wurde ein Programm für die Wohnungswirtschaft aufgelegt, um spanische Jugendliche, die im Heimatland keine Beschäftigung finden, für eine Ausbildung zum/r Immobilienkaufmann/-frau nach Deutschland zu holen.

Unterstützt wird die Ausbildungsinitiative durch das EU-Förderprogramm MobiPro-EU. Dabei erhalten sowohl die spanischen Bewerber wie auch die deutschen Unternehmen viel Unterstützung durch verschiedene Organisationen. So erfolge die Ansprache der Jugendlichen zunächst vor Ort durch die Bundesagentur für Arbeit. Geeignete Kandidaten erhielten dann 400 Stunden Deutschunterricht in ihrem Heimatland. Danach sei ein dreimonatiges Praktikum in Deutschland vorgesehen, währenddessen die Teilnehmer weiterhin deutschen Sprachunterricht erhalten und zudem auch sozialpädagogisch betreut werden.

Sprachkurse und Betreuung gewährleistet.

Passen das Unternehmen und der Bewerber zueinander, können beide einen Ausbildungsvertrag zum/r Immobilienkaufmann/-frau abschließen. Das Programm umfasst auch Zuschüsse zu den Reise- und Lebenshaltungskosten in der Ausbildungszeit. Schon zwei Tage nach Bekanntwerden des Projekts hätten sich zehn Wohnungsunternehmen online registriert. Die Anmeldung ist für die Unternehmen unverbindlich. Es sei wirklich fantastisch, was die EU und die Bundesregierung so schnell für Einzelpersonen auf die Beine gestellt hätten, lobt Gedaschko. Trotz der vielfältigen Unterstützung ist das Programm nicht für jeden geeignet. Voraussetzung sei, dass die Teilnehmer Lust darauf haben, sich einzulassen und in einem fremden Land etwas Neues zu machen, sagt Gedaschko.

Während sich viele Projekte auf die Metropolen konzentrierten, werde die GdW-Initiative auch die ländlichen Regionen ins Auge fassen. Das sei ein Tipp der spanischen Botschaft gewesen. Der GdW werde dorthin gehen, wo sein Angebot gut angenommen werde, sagt Gedaschko. Dafür soll nun ein Testballon gestartet werden.

Das aktuelle Projekt ist nicht die erste Ausbildungsinitiative, die der GdW unterstützt. 2009 hatte der Verband mit seinen Mitgliedsverbänden und dem AGV Arbeitgeberverband der deutschen Immobilienwirtschaft eine deutschlandweite Imagekampagne für den Beruf des Immobilienkaufmanns gestartet. Mit dem Slogan "Du bist mehr Immobilienpro" als du denkst!" traten die Wohnungsunternehmen in den Wettbewerb um Talente ein. Dafür konnten sie Marketingartikel wie Flyer, Plakate und Stellenanzeigen in einem einheitlichen Grunddesign nutzen und für die eigenen Erfordernisse anpassen. Wenn die neue Initiative gelingt, könnten die ersten jungen Spanier schon im Spätsommer dieses Jahres nach Deutschland kommen.

Sonja Smalian

ZDB begrüßt Beschluss

Karriere 26.09.2013
Die Bundesregierung hat am 18. September beschlossen, die im Bau-Tarifvertrag ab dem 1. Januar 2014 vereinbarten Mindestlöhne für allgemeinverbindlich zu erklären. Das teilte der Zentralverband ... 

Die Bundesregierung hat am 18. September beschlossen, die im Bau-Tarifvertrag ab dem 1. Januar 2014 vereinbarten Mindestlöhne für allgemeinverbindlich zu erklären. Das teilte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) mit, der die Entscheidung ausdrücklich begrüßte.

ZDB-Vize Frank Dupré betonte, die Entscheidung leiste "einen wichtigen Beitrag dazu, dass trotz des erheblichen Arbeitskostengefälles innerhalb der europäischen Bauwirtschaft Bauleistungen in Deutschland zu fairen Arbeitsbedingungen angeboten werden". Da die Übergangsregelungen für bulgarische und rumänische Arbeitskräfte zum Jahresende auslaufen, könne nur durch allgemeinverbindliche Mindestlöhne verhindert werden, "dass Baubetriebe, die heimische Arbeitskräfte beschäftigen und hier Steuern und Sozialabgaben entrichten, durch einen unfairen Wettbewerb vom Markt verdrängt werden". Tarifliche Mindestlöhne, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurden, gelten für alle Betriebe und Beschäftigten in der jeweiligen Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind.

Bauhauptgewerbe führte als erste Branche Mindestlohn ein

Das Bauhauptgewerbe war einst Vorreiter bei der Einführung eines Mindestlohns gewesen. Auf der Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes hatte die Branche zum 1. Januar 1997 den ersten Mindestlohn in Deutschland eingeführt.

Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von vier vollen Kalenderjahren bis Ende 2017. Dabei handelt es sich um die längste Mindestlohnvereinbarung seit Einführung des Instruments im Jahr 1997.

Ab dem kommenden Jahr beträgt der Mindestlohn in der Lohngruppe eins 11,10 Euro im Westen und 10,50 Euro im Osten. Dieser gilt u.a. für die Ausführung einfacher Bau- und Montagearbeiten. In der Tarifgruppe zwei beträgt der Mindestlohn im Westen 13,95 Euro.

Eine weitere Besonderheit des Tarifvertrags ist die schrittweise Angleichung des Mindestlohns eins West mit dem Mindestlohn eins Ost auf einen bundeseinheitlichen Mindestlohn eins in Höhe von 11,30 Euro zum 1. Januar 2017. Das sei ein wesentlicher Schritt, um die Lohneinheit in Deutschland zu erreichen, heißt es beim ZDB.

Peter Maurer,Sonja Smalian,Andreas Nöthen

Beruf bleibt ohne Zugangshürden

Karriere 09.08.2012
Die Bundesregierung sieht mit Blick auf energetisch sanierende Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) keine Notwendigkeit, für Wohnungsverwalter Berufszugangsvoraussetzungen einzuführen oder ... 

Die Bundesregierung sieht mit Blick auf energetisch sanierende Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) keine Notwendigkeit, für Wohnungsverwalter Berufszugangsvoraussetzungen einzuführen oder von ihnen eine Zertifizierung zu fordern. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion hervor.

Der SPD-Fraktion zufolge spielen Verwalter eine "entscheidende Rolle" bei der Umsetzung von energetischen Sanierungen, weil sie "die entsprechenden Beschlüsse in der Eigentümerversammlung herbeiführen, informieren, beraten und begleiten" können. Zugleich seien damit die Anforderungen in Bereichen wie Finanzierung, Sanierung, Verkehrssicherung sowie Recht/Verordnungen gestiegen, heißt es.

Grundrecht auf Berufsfreiheit

Auch die Tatsache, dass Verwalter nach §5 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu ihrem Tätigkeitsfeld gehörende Rechtsdienstleistungen für Dritte erbringen können, bereitet der Fraktion offensichtlich Unbehagen. Sie verweist daher auf Österreich, Frankreich und Großbritannien, wo es "umfangreiche Zugangsvoraussetzungen und Prüfkriterien zur Zulassung von Immobilienverwaltern" gebe. Die Bundesregierung lehnt dies mit der Begründung ab, dass bislang keine "gravierenden Missstände" bekannt seien. Außerdem würden für einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hohe Hürden bestehen.

Christine Rose

BFW-Präsident Walter Rasch übernimmt BSI-Vorsitz

Walter Rasch, neuer Präsident der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI).

Walter Rasch, neuer Präsident der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI).

Bild: BFW

Köpfe 29.06.2012
Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, wird zum 1. Juli turnusmäßig für ein Jahr den Vorsitz der Bundesvereinigung der Spitzenverbände ... 

Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, wird zum 1. Juli turnusmäßig für ein Jahr den Vorsitz der Bundesvereinigung der Spitzenverbände Immobilienwirtschaft (BSI) übernehmen. Er folgt damit auf Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW).

Gedaschkos Amtszeit-Fazit: Die BSI habe "einige wichtige Projekte auf die Strecke gebracht und die Politik als Korrektiv unterstützt". So seien die Mietrechtsnovelle und die Sanierungs-AfA angestoßen worden, eine Zwangssanierung im Rahmen der EU-Energieeffizienz-Richtlinie sei, wie von der BSI gefordert, vom Tisch. Dass die Bundesregierung bis Ende 2013 jährlich 1,5 Mrd. Euro fürs CO2-Gebäudesanierungsprogramm zur Verfügung stellt, wertet Gedaschko als "gut", aber nicht ausreichend. Notwendig sind seiner Ansicht nach mindestens 5 Mrd. Euro jährlich. Die "schweren Aufgaben", nämlich bessere Rahmenbedingungen für den Wohnungsbauer und -sanierer zu schaffen, sieht er von der Politik nicht bewältigt.

Christine Rose