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Bautarif: Arbeitgeber sagen Ja zum Schlichterspruch

Karriere 01.06.2018
Um den neuen Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe ist lange gerungen worden, nun ist er perfekt. Nach der wenig überraschenden Zustimmung der Gewerkschaft IG Bau zum Schlichtervorschlag von ... 

Um den neuen Tarifvertrag für das Bauhauptgewerbe ist lange gerungen worden, nun ist er perfekt. Nach der wenig überraschenden Zustimmung der Gewerkschaft IG Bau zum Schlichtervorschlag von Ex-Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement haben sich auch die Arbeitgeber zu einem Ja durchgerungen. Wie die beiden Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, erklären, wollten ihre Mitglieder einen bei einem Nein drohenden Arbeitskampf vermeiden und haben dem Schlichterspruch "schlussendlich zugestimmt". Leicht getan hätten sie sich damit nicht: "5,7% plus Einmalzahlungen sind für viele Bauunternehmen kaum zu verkraften, denn die Baukonjunktur verläuft regional und branchenbezogen sehr unterschiedlich", wird Frank Dupré, der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, in einer gemeinsamen Mitteilung der Arbeitgeberverbände zitiert. Die Unternehmen haben der Umsetzung des Schlichtungsergebnisses nicht zuletzt auch deshalb zugestimmt, weil die 26-monatige Laufzeit des neuen Tarifvertrags ihnen immerhin Planungssicherheit verschafft. Für die IG Bau stellt die ausgehandelte Anhebung von Löhnen und Gehältern schlicht eine "angemessene Beteiligung der Beschäftigten am Bau-Boom" dar.

Harald Thomeczek

Gerüstbauer bekommen ab Mai mindestens 11,35 Euro die Stunde

Karriere 13.03.2018
Der Mindestlohn für Gerüstbauer steigt - das ist aber auch die einzige Einigung, die die Tarifpartner bisher erzielt haben. ... 

Der Mindestlohn für Gerüstbauer steigt - das ist aber auch die einzige Einigung, die die Tarifpartner bisher erzielt haben.

Mehr als ein Vierteljahr nach dem Abbruch der Tarifverhandlungen für das Gerüstbauhandwerk nach der dritten Verhandlungsrunde haben sich die Bundesinnung Gerüstbau und die Gewerkschaft IG Bau auf einen neuen Mindestlohn von 11,35 Euro in der Stunde geeinigt. Dieser gilt ab dem 1. Mai 2018. Bisher bekamen Gerüstbauer mindestens 11 Euro die Stunde. Wäre der alte Mindestlohn am 30. April ohne gesicherten Anschlussmindestlohn ausgelaufen, hätten den Beschäftigten womöglich ein Rückfall auf die gesetzlich garantierten 8,84 Euro gedroht.

Voraussetzung dafür, dass der Mindestlohn für alle ca. 24.000 Gerüstbauer in Deutschland in rund sechs Wochen tatsächlich steigt, sei, dass die neue Bundesregierung bis dahin die Allgemeinverbindlichkeit für den neuen Branchenmindestlohn erklärt habe, so die IG Bau. Erst dann müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tarifgebunden sind.

„Jetzt wollen wir ein faires Plus für die Tariflöhne verhandeln“

Die Gewerkschafter verstehen die erzielte Einigung beim Thema Mindestlohn als Startschuss für weitere Lohnerhöhungen: „Jetzt wollen wir ein faires Plus für die Tariflöhne verhandeln und sind mit den Arbeitgebern dazu in Vorbereitungsgesprächen“, wird der stellvertretende Bundesvorsitzende der IG Bau, Dietmar Schäfers, in einer Presseaussendung zitiert. Die IG Bau fordert ein Plus von 1 Euro auf 16,80 Euro pro Stunde für den Ecklohn. Außerdem sollen auch Azubis mehr Geld bekommen. Die Arbeitgeberseite bestätigt die Wiederaufnahme der Verhandlungen in einer eigenen Mitteilung: „Für die Verhandlungen zum Lohntarifvertrag wird es einen weiteren Termin geben.“ Der alte Lohntarifvertrag für den Gerüstbau ist im August 2017 ausgelaufen.

Arbeitgeberseite sperrte sich gegen Mindestlohn für Facharbeiter

Die Bundesinnung für das Gerüstbauerhandwerk hatte nach dem Verhandlungsabbruch im November 2017 erklärt, sie habe eine dreiprozentige Erhöhung des Lohntarifvertrags bei einer zweijährigen Laufzeit angeboten. Beim Mindestlohn war sie nach eigenen Angaben zu einer Steigerung von 6,4% in den nächsten drei Jahren bereit, was einen Anstieg auf 11,70 Euro in diesem Zeitraum bedeutet hätte.

Die von der Gewerkschaft geforderte Einführung eines Mindestlohns 2 für Facharbeiter in Höhe von 14,70 Euro bezeichnete die Arbeitgeberseite im Dezember als „indiskutabel“: „Wir sehen in einem Mindestlohn 2 für Facharbeiter kein Verbesserungspotential für den Wettbewerb, solange nicht sichergestellt ist, dass der Facharbeitermindestlohn auch flächendeckend kontrolliert wird“, hatte Marcus Nachbauer, Verhandlungsführer der Tarifkommission auf Arbeitgeberseite, damals verlauten lassen. Von einem Mindestlohn 2 ist in den aktuellen Mitteilungen beider Seiten allerdings keine Rede.

Harald Thomeczek

IG Bau fordert Weihnachtsgeld für Gebäudereiniger

Ein 13. Monatsgehalt werden Gebäudereiniger so schnell wohl nicht bekommen. Die Gewerkschaft will aber jetzt den ersten Schritt auf dieses Fernziel zu schaffen.

Ein 13. Monatsgehalt werden Gebäudereiniger so schnell wohl nicht bekommen. Die Gewerkschaft will aber jetzt den ersten Schritt auf dieses Fernziel zu schaffen.

Quelle: <a href="https://www.pixelio.de/" target="_blank">pixelio.de</a>, Urheber: Dieter Schütz

Karriere 27.02.2018
Zumindest einen Enstieg in das bisher in der Branche unübliche Weihnachtsgeld will die IG Bau in den aktuellen Tarifverhandlungen für die Gebäudereiniger schaffen. Außerdem geht es um ... 

Zumindest einen Enstieg in das bisher in der Branche unübliche Weihnachtsgeld will die IG Bau in den aktuellen Tarifverhandlungen für die Gebäudereiniger schaffen. Außerdem geht es um den Erhalt von Urlaubsansprüchen beim Wechsel der Betriebszugehörigkeit.

Die IG Bau bringt sich für die anstehenden Verhandlungen zum allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag für Gebäudereiniger in Stellung. Die Gewerkschaft geht u.a. mit der Forderung ins Rennen, dass die rund 600.000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung einen verbindlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld erhalten sollen. In einer Presseaussendung ist von einem "Einstieg in ein Weihnachtsgeld" die Rede. Was das genau bedeuten soll, kreist Ruprecht Hammerschmidt, Abteilungsleiter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, auf IZ-Nachfrage so ein: "Um die Maximalforderung - ein 100%-iges 13. Monatsgehalt - geht es uns nicht." Bisher hätten die Beschäftigen gar keinen Anspruch auf ein wie auch immer geartetes Weihnachtsgeld.

Putzkräfte sollen Urlaubsansprüche behalten

Das Forderungspaket der Gewerkschafter, das am vergangenen Wochenende von der Bundesfachgruppenkonferenz der IG Bau für das Gebäudereinigerhandwerk beschlossen wurde, sieht außerdem dies vor: Putzkräfte sollen einmal erworbene Urlaubsansprüche behalten, wenn ein Kunde - was nicht selten vorkomme - einen Reinigungsauftrag für ein Gebäude an einen anderen Dienstleister vergibt und dieser das mit dem Auftrag und dem Gebäude vertraute Personal übernimmt.

Bisher verlören viele Beschäftigte bei einem Wechsel zum neuen Dienstleister Ansprüche, die sie im Laufe ihrer Betriebszugehörigkeit beim alten Auftragnehmer erworben hätten: "Nehmen wir mal an, ein Beschäftigter hatte im ersten Jahr Anspruch auf 28 Urlaubstage, im zweiten Jahr 29 Tage und ab dem dritten Jahr hat er 30 Tage Urlaub, dann soll er diese 30 Tage behalten, wenn er zum neuen Dienstleister mitwechselt", so Hammerschmidt.

Die Verhandlungen mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks für die Rahmenbedingungen in der Branche beginnen im Frühjahr. Eine Einigung auf einen neuen Lohn- und Mindestlohntarifvertrag hatten die Tarifpartner schon Ende 2017 erzielt.

Harald Thomeczek

Gleicher Ort, gleicher Lohn

Karriere 02.11.2017
Die Arbeits- und Sozialminister der EU einigen sich auf eine Reform der Entsenderichtlinie. Das löst gemischte Gefühle aus. ... 

Die Arbeits- und Sozialminister der EU einigen sich auf eine Reform der Entsenderichtlinie. Das löst gemischte Gefühle aus.

Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Der Kerngedanke: gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Entsandte Arbeiter sollen also im Prinzip genauso bezahlt werden wie einheimische Kollegen. Firmen, die Bauarbeiter z.B. aus dem osteuropäischen Ausland auf deutsche Baustellen schicken, könnten damit zukünftig dazu verpflichtet werden, außer dem Mindestlohn auch andere Vergütungsbestandteile, die in Deutschland z.B. für schwere Arbeiten fällig werden, zu zahlen.

Während die Gewerkschaft IG Bau die Reformpläne begrüßt, weil sie den "durch die bisherigen Regelungen der Entsenderichtlinie verursachten Lohndruck deutlich reduziert", hält der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes die Pläne für wenig praxistauglich, nicht zielführend und kontraproduktiv: Schon die Einhaltung des Mindestlohns sei schwer zu kontrollieren - wie solle das erst aussehen, wenn z.B. auch die Zahlung von Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen kontrolliert werden müsste?

Daran, dass entsandte Arbeitnehmer nicht zu den gleichen Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie deutsche Facharbeiter, werde sich außerdem ohnehin nichts ändern, denn z.B. die Sozialabgaben für ausländische Arbeitnehmer seien ja weiterhin deutlich niedriger als für deutsche Beschäftigte, so der Arbeitgeberverband. Würden die Reformpläne in der Baubranche umgesetzt, sei dies nicht etwa zum Wohl entsandter Arbeitnehmer, im Gegenteil: Damit würde "der Scheinselbstständigkeit und damit dem Unterlaufen von Mindeststandards Tür und Tor geöffnet".

Harald Thomeczek

Entsenderichtlinie: Reform löst gemischte Gefühle aus

Von ausländischen Firmen entsandte Arbeiter sollen auf deutschen Baustellen künftig genauso bezahlt werden wie ihre deutschen Kollegen.

Von ausländischen Firmen entsandte Arbeiter sollen auf deutschen Baustellen künftig genauso bezahlt werden wie ihre deutschen Kollegen.

Quelle: <a href="http://www.pixelio.de" target="_blank">Pixelio.de</a>, Urheber: Bernd Sterzl

Karriere 25.10.2017
Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Während die Gewerkschaft IG Bau dies begrüßt, hält der ... 

Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Während die Gewerkschaft IG Bau dies begrüßt, hält der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes die Reformpläne für wenig praxistauglich, nicht zielführend und kontraproduktiv.

Die europäischen Arbeits- und Sozialminister haben sich auf eine Reform der sogenannten Entsenderichtlinie von 1996 geeinigt. Der Kerngedanke: gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Entsandte Arbeiter sollen also im Prinzip genauso bezahlt werden wie einheimische Kollegen. Firmen, die Bauarbeiter z.B. aus dem osteuropäischen Ausland auf deutsche Baustellen schicken, könnten damit zukünftig dazu verpflichtet werden, außer dem Mindestlohn auch andere Vergütungsbestandteile, wie sie in Deutschland z.B. für schwere Arbeiten fällig werden, zu zahlen.

Gewerkschaft IG Bau begrüßt Reformpläne

Während die Gewerkschaft IG Bau die Reformpläne begrüßt, weil sie den "durch die bisherigen Regelungen der Entsenderichtlinie verursachten Lohndruck deutlich reduziert", hält der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes die Pläne für wenig praxistauglich, nicht zielführend und kontraproduktiv: Schon die Einhaltung des Mindestlohns sei schwer zu kontrollieren - wie solle das erst aussehen, wenn z.B. auch die Zahlung von Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen kontrolliert werden müsste?

Daran, dass entsandte Arbeitnehmer nicht zu den gleichen Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie deutsche Facharbeiter, werde sich außerdem ohnehin nichts ändern, denn z.B. die Sozialabgaben für ausländische Arbeitnehmer seien ja weiterhin deutlich niedriger als für deutsche Beschäftigte, so der Arbeitgeberverband. Würden die Reformpläne in der Baubranche umgesetzt, sei dies nicht etwa zum Wohl entsandter Arbeitnehmer, im Gegenteil: Damit würde "der Scheinselbstständigkeit und damit dem Unterlaufen von Mindeststandards Tür und Tor geöffnet".

Harald Thomeczek

4,6% mehr Geld für Beschäftigte der Wohnungswirtschaft

Die Löhne und Gehälter der 64.000 Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft steigen zum 1. Juli 2017.

Die Löhne und Gehälter der 64.000 Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft steigen zum 1. Juli 2017.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Andrey Popow

Karriere 06.06.2017
Es ist nicht ganz das, was sich ver.di und die IG Bau vorgestellt hatten, aber immerhin: Die 64.000 Beschäftigten der Wohnungswirtschaft erhalten 4,6% mehr Geld. Darauf hat sich der ... 

Es ist nicht ganz das, was sich ver.di und die IG Bau vorgestellt hatten, aber immerhin: Die 64.000 Beschäftigten der Wohnungswirtschaft erhalten 4,6% mehr Geld. Darauf hat sich der Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft in der dritten Verhandlungsrunde mit den Gewerkschaften ver.di und IG Bau geeinigt.

Ursprünglich hatten die Gewerkschaften 6,5% mehr Geld gefordert. Anscheinend sind sie aber mit dem Ergebnis, dass sie "nach zähen Tarifverhandlungen" errungen haben wollen, ganz zufrieden: "Der Wohnungswirtschaft geht es gut. Deswegen ist es richtig, dass die Beschäftigten durch höhere Entgelte an den guten Ergebnissen der Branche beteiligt werden. Zumal die Beschäftigten mit Arbeitsverdichtung zu kämpfen haben", so ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ute Kittel.

Die Tariferhöhung greift zum 1. Juli 2017. Die Löhne und Gehälter werden in zwei Schritten erhöht, in den unteren Entgeltgruppen und für Auszubildende gibt es laut ver.di überproportional mehr Geld. Konkret klettern die Löhne und Gehälter kommenden Monat um 2,4%, mindestens jedoch um 65 Euro. Zum 1. Juli 2018 folgt die zweite Stufe der Tariferhöhung mit 2,2%. Azubis erhalten ab dem 1. Juli 2017 40 Euro mehr und zum 1. Juli 2018 weitere 30 Euro obendrauf. Der Tarifvertrag gilt für die nächsten zwei Jahre, also bis zum 30. Juni 2019.

Harald Thomeczek