Karriere-News

Ihre gewählten Filter:

6,5% mehr für Beschäftigte von Wohnungsfirmen!

Karriere 13.04.2017
6,5% mehr Lohn und Gehalt - das fordert die Gewerkschaft verdi für die 40.000 Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft, die unter die Tarifbindung der Flächentarifverträge fallen. Für die ... 

6,5% mehr Lohn und Gehalt - das fordert die Gewerkschaft verdi für die 40.000 Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft, die unter die Tarifbindung der Flächentarifverträge fallen. Für die unteren Entgeltgruppen sollen es mindestens 150 Euro mehr sein. Azubis sollen 100 Euro mehr bekommen und außerdem unbefristet übernommen werden. Die erste Verhandlungsrunde ist ohne Einigung, ja "ohne ein konkretes Angebot der Arbeitgeber" zu Ende gegangen, wie verdi berichtet.

"Der Branche geht es wirtschaftlich sehr gut, aber die Beschäftigten leiden unter Arbeitsverdichtung und Personalknappheit. Sie erwarten deswegen eine deutliche materielle Anerkennung ihrer Leistung", begründet Ute Kittel, Mitglied im verdi-Bundesvorstand, die 6,5%-Forderung. verdi verhandelt zusammen mit der IG Bau.

Die zweite Verhandlungsrunde ist auf den 16. Mai 2017 terminiert. Der aktuelle, im Juli 2015 geschlossene Tarifvertrag, der eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017 hat, sah eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,4% ab dem 1. Juli 2015 vor. In einer zweiten Stufe, zum 1. Juli 2016, wurden diese um weitere 2,2% angehoben. Diese Erhöhungen hatten die Gewerkschaften für damals rund 64.000 Beschäftigte ausgehandelt, über ein Drittel mehr als heute.

Harald Thomeczek

ver.di: 6,5% mehr für Beschäftigte der Wohnungswirtschaft!

Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen, die unter die Tarifbindung der Flächentarifverträge fallen, haben 6,5% mehr Lohn und Gehalt verdient - finden die Gewerkschaften.

Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen, die unter die Tarifbindung der Flächentarifverträge fallen, haben 6,5% mehr Lohn und Gehalt verdient - finden die Gewerkschaften.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: ah_fotobox

Karriere 05.04.2017
6,5% mehr Lohn und Gehalt - das fordert die Gewerkschaft ver.di für die 64.000 Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft, die unter die Tarifbindung der Flächentarifverträge fallen. ... 

6,5% mehr Lohn und Gehalt - das fordert die Gewerkschaft ver.di für die 64.000 Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft, die unter die Tarifbindung der Flächentarifverträge fallen.

Für die unteren Entgeltgruppen sollen es mindestens 150 Euro mehr sein. Azubis sollen 100 Euro mehr bekommen und außerdem unbefristet übernommen werden. Die erste Verhandlungsrunde in Düsseldorf ist gestern ohne Einigung, ja "ohne ein konkretes Angebot der Arbeitgeber" zu Ende gegangen, wie ver.di berichtet.

Beschäftigte "leiden unter Arbeitsverdichtung und Personalknappheit"

"Der Branche geht es wirtschaftlich sehr gut, aber die Beschäftigten leiden unter Arbeitsverdichtung und Personalknappheit. Sie erwarten deswegen eine deutliche materielle Anerkennung ihrer Leistung", erklärt Ute Kittel, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, die 6,5%-Forderung. Ver.di verhandelt zusammen mit der IG Bau.

Die zweite Verhandlungsrunde ist auf den 16. Mai 2017 terminiert. In diesem Jahr geht es den Gewerkschaften übrigens nicht nur um mehr Geld: Nach den Entgeltverhandlungen wollen sie auch den Manteltarifvertrag, in dem alle Arbeitsbedingungen geregelt sind, "modernisieren".

Der aktuell gültige Tarifvertrag, auf den sich die Verhandlungsparteien im Juli 2015 geeinigt hatten und der eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017 hat, sah u.a. eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,4% ab dem 1.Juli 2015 vor. In einer zweiten Stufe, zum 1. Juli 2016, wurden die Löhne und Gehälter um weitere 2,2% angehoben.

Harald Thomeczek

Gebäudereiniger entlastet

Karriere 18.08.2016
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zur Qualitätssicherung ... 

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zur Qualitätssicherung vereinbart.

Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter setzen sich seit dem Herbst vergangenen Jahres mit dem Problem auseinander, dass die Arbeitgeber in der Gebäudereinigungsbranche häufig kurze Zeit nach Tariferhöhungen die Leistungsanforderungen an ihre Mitarbeiter hochschraubten. Die erkämpfte Lohnerhöhung hatte also jeweils ihren Preis. Die Verhandlungspartner präsentierten nun eine Lösung. Der permanent wachsende Leistungsdruck soll dazu auf zwei Weisen begrenzt werden: "Erstens müssen die Beschäftigten durch Schulung in die Lage versetzt werden, die Vorgaben zu schaffen. Zweitens müssen die Arbeitsbedingungen so geregelt sein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund bleiben - und zwar an Körper und Seele", berichtet Ulrike Laux, IG-Bau-Bundesvorstandsmitglied. Dazu zähle auch die zweckmäßige Gestaltung der Arbeitsaufgabe. "Für die bessere Qualifizierung haben wir deshalb einen Rahmenlehrplan ausgearbeitet."

Anforderungen an die Arbeitsbedingungen will die IG Bau in Kürze in einer zusammen mit den Arbeitgebern erstellten Broschüre veröffentlichen. Diese soll die Grundlage dafür bieten, Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in eigener Verantwortung zu etablieren oder mit ihrer Hilfe ein bereits bestehendes Arbeitsschutzsystem zu überprüfen und bei Bedarf entsprechend anzupassen. Parallel kündigt die Gewerkschaft an, Betriebsräte, die mit ihren Arbeitgebern Betriebsvereinbarungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz abschließen wollen, zu unterstützen.

Der Rahmenlehrplan soll Vorarbeiter in der Branche ansprechen. Diese seien daraufhin wiederum gefordert, die Kollegen ihrer Arbeitsgruppen so einzuweisen, dass sie einerseits zwar effizient reinigen, aber auch genau wissen, welche Arbeiten der Kundenauftrag überhaupt umfasst. Zum Teil verlangten die Kunden nämlich mehr, als sie bezahlen. Außerdem sind die Vorarbeiter dazu aufgerufen, einzuschreiten, wenn sich später herausstellt, dass der Arbeitsumfang ihrer Mitarbeiter trotz Schulung nicht in der vorgegebenen Zeit zu schaffen ist.

Lars Wiederhold

"Kein Grund zur Bescheidenheit": IG Bau will 5,9% mehr Lohn

Bauarbeiter sollen 5,9% höhere Löhne erhalten. Auch Auszubildende sollen mehr Geld in der Lohntüte vorfinden.

Bauarbeiter sollen 5,9% höhere Löhne erhalten. Auch Auszubildende sollen mehr Geld in der Lohntüte vorfinden.

Bild: BHW Bausparkasse

Karriere 17.02.2016
Berechtigte Forderung oder unerfüllbare Erwartung? Die IG Bau will 5,9% mehr Geld für Beschäftigte im Baugewerbe. Die Gewerkschaft verweist zur Untermauerung ihrer Lohnforderung ... 

Berechtigte Forderung oder unerfüllbare Erwartung? Die IG Bau will 5,9% mehr Geld für Beschäftigte im Baugewerbe. Die Gewerkschaft verweist zur Untermauerung ihrer Lohnforderung insbesondere auf den anziehenden Wohnungsbau.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) geht mit einer Forderung von 5,9% höheren Löhnen und Gehältern für die rund 785.000 Beschäftigten in der Bauwirtschaft in die Tarifrunde 2016. Außerdem fordert die Bundestarifkommission der IG Bau u.a. eine Erhöhung der Vergütung Auszubildender um monatlich hundert Euro für jedes Ausbildungsjahr sowie die Einführung eines Mindestlohns II für Ostdeutschland, wie es ihn im Westen bereits gibt.

"Die Bauwirtschaft läuft rund. Es besteht kein Grund zur Bescheidenheit", erklärte der Stellvertretende Bundesvorsitzende der IG Bau, Dietmar Schäfers. In diesem Jahr rechne die Bauwirtschaft mit einem Umsatzwachstum von 3%, argumentiert die Gewerkschaft. Mit rund 60 Prozent sei der Wohnungsbau die größte Bausparte, die voraussichtlich um 5% zulegen werde. Der öffentliche Bau erwarte ein Wachstum von 4%. "Wir haben gerade in Ballungsgebieten einen enormen Nachholbedarf an bezahlbaren Wohnungen und Sozialwohnungen. Gleichzeitig müssen die Verkehrswege saniert und ausgebaut werden", so Schäfers. Das Wachstum sei stabil - und die Beschäftigten müssten an der guten Entwicklung beteiligt werden.

Arbeitgeber: "Kein Verteilungsspielraum für Lohnerhöhungen"

Die Arbeitgebervertreter werfen der IG Bau vor, sie wecke mit einer Lohnforderung von 5,9% "unerfüllbare Erwartungen": Dieser Forderung "stehen weiterhin niedrige Umsatzrenditen der Betriebe im Baugewerbe gegenüber. Die nur gering gestiegenen Umsätze haben nicht zu höheren Umsatzrenditen geführt; es besteht nach wie vor ein hoher Wettbewerbsdruck, der weiterhin über die Preise ausgetragen wird", sagte der Verhandlungsführer auf Arbeitgeberseite für die diesjährige Tarifrunde und Vizepräsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, Frank Dupré. Weil Bauen arbeitsintensiv sei und der Lohnkostenanteil um ein Vielfaches über dem der stationären Industrie liege, werde "der Kostenwettbewerb vor allem auf dem Rücken der tarifgebundenen Betriebe ausgetragen". Billiglohnkonkurrenz und immer mehr Scheinselbstständige verhinderten zudem bei vielen Aufträgen auskömmliche Preise. Vor diesem Hintergrund habe ein Umsatzwachstum von "gerade mal einem Prozent im vergangenen Jahr" nicht zu einem Verteilungsspielraum für Lohnerhöhungen geführt.

Die Tarifverhandlungen sollen am 15. März 2016 beginnen.

Harald Thomeczek

Fortbildungen nehmen zu

Karriere 27.08.2015
In der Bauwirtschaft nimmt die Zahl der Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen kontinuierlich zu. ... 

In der Bauwirtschaft nimmt die Zahl der Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen kontinuierlich zu.

Legten im Jahr 2013 noch 913 Teilnehmer ihre Prüfung zum Vorarbeiter ab und 520 qualifizierten sich zum Werkpolier, so waren es zwei Jahre später schon deutlich mehr: 1.091 Teilnehmer absolvierten die Vorarbeiterprüfungen und 727 die Werkpolierprüfungen. Das entspricht einem Anstieg von 19% bzw. sogar 40% bei den Werkpolieren. Inzwischen haben auch die ersten beiden Frauen die Prüfung zur Werkpolierin bestanden.

Die Prüfungen zum Vorarbeiter und Werkpolier sind seit 2012 bundeseinheitlich geregelt. Basis dafür ist eine Vereinbarung der Tarifvertragsparteien. Seitdem stieg die Teilnehmerzahl deutlich, wie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes mitteilen.

Die Mehrzahl der Prüfungsteilnehmer hat zuvor eine Ausbildung in der Bauwirtschaft oder einem anderen Bereich absolviert und verfügt über einschlägige Berufspraxis. Der Zugang zur Aufstiegsfortbildung ist auch ohne Ausbildung über entsprechende Praxiserfahrung möglich. 103 Teilnehmer ohne Ausbildung haben sich inzwischen weiterqualifiziert. Die Fortbildung ist auch für Ältere interessant: Die Altersspanne reicht von 19 bis 60 Jahren.

Sonja Smalian

Aufstiegsfortbildungen in der Bauwirtschaft immer beliebter

Die Altersspanne der Arbeitnehmer, die an der Aufstiegsfortbildung teilnehmen, reicht von 19 bis 60 Jahren.

Die Altersspanne der Arbeitnehmer, die an der Aufstiegsfortbildung teilnehmen, reicht von 19 bis 60 Jahren.

Bild: BilderBox.com

Karriere 21.08.2015
In der Bauwirtschaft nimmt die Zahl der Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen in den vergangenen zwei Jahren kontinuierlich zu. Die Teilnahme ist auch ohne vorherige Ausbildung möglich. ... 

In der Bauwirtschaft nimmt die Zahl der Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen in den vergangenen zwei Jahren kontinuierlich zu. Die Teilnahme ist auch ohne vorherige Ausbildung möglich.

Legten im Jahr 2013 noch 913 Teilnehmer ihre Prüfung zum Vorarbeiter ab und 520 qualifizierten sich zum Werkpolier, so waren es zwei Jahre später schon deutlich mehr: 1.091 Teilnehmer absolvierten die Vorarbeiterprüfungen und 727 die Werkpolierprüfungen. Das entspricht einem Anstieg um 19% bzw. sogar 40% bei den Werkpolieren. Inzwischen haben auch die ersten beiden Frauen die Prüfung zur Werkpolierin bestanden.

Die Prüfungen zum Vorarbeiter und Werkpolier sind seit 2012 bundeseinheitlich geregelt. Basis dafür ist eine Vereinbarung der Tarifvertragsparteien. Seitdem stieg die Teilnehmerzahl deutlich, wie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes mitteilen.

Die Mehrzahl der Prüfungsteilnehmer hat zuvor eine Ausbildung in der Bauwirtschaft oder einem anderen Bereich absolviert und verfügt über einschlägige Berufspraxis. Der Zugang zur Aufstiegsfortbildung ist auch ohne Ausbildung über entsprechende Praxiserfahrung möglich. 103 Teilnehmer ohne Ausbildung haben sich inzwischen weiterqualifiziert. Die Fortbildung ist auch für Ältere interessant: Die Altersspanne reicht von 19 bis 60 Jahren.

Sonja Smalian

Wohnungswirtschaft mit neuem Tarifvertrag

Der Tarifvertrag für die Wohnungswirtschaft hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017.

Der Tarifvertrag für die Wohnungswirtschaft hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017.

Bild: BilderBox.com

Karriere 09.07.2015
In der dritten Verhandlungsrunde haben sich die Tarifvertragsparteien für die rund 64.000 Beschäftigten in der Deutschen Wohnungswirtschaft geeinigt. Gestern endete die zweiwöchige ... 

In der dritten Verhandlungsrunde haben sich die Tarifvertragsparteien für die rund 64.000 Beschäftigten in der Deutschen Wohnungswirtschaft geeinigt. Gestern endete die zweiwöchige Erklärungsfrist und somit ist der neue Tarifvertrag gültig.

Er hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017 und sieht eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,4% ab dem 1.Juli 2015 vor. Für die unteren Lohn- und Gehaltsgruppen gibt es einen Mindestbetrag von 70 Euro. In einer zweiten Stufe, zum 1. Juli 2016, werden die Löhne und Gehälter um weitere 2,2% angehoben.

Für die Ausbildungsvergütungen gelten andere Regelungen. Sie werden ab dem 1. Juli dieses Jahres um 30 Euro und ein Jahr später um weitere 25 Euro erhöht.

Die Gespräche über die Modernisierung des Manteltarifvertrags werden im kommenden Jahr fortgesetzt, sagt Prof. Dr. Michael Worzalla, Vorstand des Arbeitgeberverbands der Deutschen Immobilienwirtschaft (AGV). Danach gehe es dann in die Verhandlungen für einen Tarifvertrag zum demografischen Wandel. Dies war eine Forderung der Gewerkschaften, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sowie der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), gewesen. Dabei werde es um Themen wie die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie Beruf und Familie gehen, sagt Worzalla. Aber auch um die Frage, ob Unternehmen beispielsweise für ältere Beschäftigte Weiterbildungen verpflichtend machen könnten.

Sonja Smalian