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Makler und Verwalter müssen auf die Schulbank

Tabula rasa: Welche Themen bei einer Sachkundeprüfung von Maklern und WEG-Verwaltern abgefragt werden, steht noch nicht fest.

Tabula rasa: Welche Themen bei einer Sachkundeprüfung von Maklern und WEG-Verwaltern abgefragt werden, steht noch nicht fest.

Bild: denisismagilov/Fotolia.com

Karriere 15.09.2016
Immobilienmakler und WEG-Verwalter müssen in Zukunft nachweisen, dass sie das Zeug zu ihrem Job haben. Der Sachkundenachweis, der so lange im Gesetzgebungsverfahren festhing, hat endlich ... 

Immobilienmakler und WEG-Verwalter müssen in Zukunft nachweisen, dass sie das Zeug zu ihrem Job haben. Der Sachkundenachweis, der so lange im Gesetzgebungsverfahren festhing, hat endlich die Hürde Kabinett genommen. Wer den Sachkundenachweis wird führen müssen und wer nicht, steht noch nicht endgültig fest. Auch die Kriterien der Qualifikation müssen sich erst noch herauskristallisieren. Allzu hoch wird die neue Eintrittsbarriere wohl nicht werden.

Betätigen Sie sich als Immobilienverwalter oder Wohnungseigentumsverwalter oder liebäugeln mit der Aufnahme einer solchen Tätigkeit? Dann dürfte es Sie interessieren, dass Sie bald beweisen müssen, dass Sie - zumindest theoretisch - etwas von Ihrem Fach verstehen. Das Bundeskabinett hat Ende August den Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und WEG-Verwalter aus dem Hause von Wirtschaftsminister Gabriel beschlossen. Mehr als ein Jahr, nachdem der Referentenentwurf vorlag.

Doch wer muss seine Sachkunde nachweisen und wer ist davon befreit? Und wie umfangreich und tiefgreifend wird so eine Sachkundeprüfung ausfallen? Fest steht: Mietverwalter sind per se ausgenommen, ebenso nicht-gewerbliche WEG-Verwalter. Einen Sachkundenachweis nicht erbringen müssen zudem alle jene WEG-Verwalter und Makler, die entweder eine dreijährige Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. zur -kauffrau abgeschlossen haben oder per Fortbildung den nicht-akademischen Grad eines Immobilienfachwirts erlangt haben. "Diese Ausbildungsabschlüsse werden einem Sachkundenachweis gleichgestellt", sagt eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums.

Ob weitere Abschlüsse und, wenn ja, welche ebenfalls von der Pflicht zum Sachkundenachweis befreien, ist noch offen: Dies werde noch im Rahmen der Erarbeitung einer Rechtsverordnung geprüft bzw. in dieser festgelegt, so die Sprecherin weiter.

Unerheblich wird das für die sogenannten alten Hasen sein: Wer belegen kann, dass er seit mindestens sechs Jahren "ununterbrochen selbstständig" als WEG-Verwalter bzw. Immobilienmakler tätig ist, muss ebenfalls nicht nachweisen, dass er auch das Zeug dazu hat. Doch wie viele alte Hasen gibt es eigentlich? Das Wirtschaftsministerium geht im aktuellen Gesetzentwurf davon aus, dass "rund 50% der derzeit im Markt tätigen Gewerbetreibenden von der Bestandsschutzregelung Gebrauch machen können". Bei insgesamt rund 27.000 Immobilienmaklern und rund 17.700 Wohnungseigentumsverwaltern, die "laut Dienstleistungsstatistik und Angaben der Berufsverbände" bereits im Markt tätig sind, wie es im Entwurf heißt, wären also insgesamt 22.350 Gewerbetreibende - 13.500 Makler und 8.850 Verwalter - von der Prüfung befreit.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) macht für seine Klientel eine andere Rechnung auf: Unter der Annahme von 20.000 aktiven Verwaltern, so rechnet der Verband vor, und einer in den letzten Jahren stabilen Anzahl von Neuverwaltern von 500 pro Jahr ergeben sich bei einer Alten-Hasen-Regelung von sechs Jahren rund 17.000 alte Hasen. Von den verbleibenden 3.000 Verwaltern werden nach DDIV-Schätzung rund 70% eine Sachkundeprüfung ablegen müssen. Die restlichen 30% dürften bereits qualifiziert sein, also z.B. eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann gemacht haben.

Die Diskrepanz zu den Zahlen des Wirtschaftsministeriums erklärt sich u.a. daraus, dass dieses eine mehr als doppelt so hohe Fluktuationsquote unter den Immobilienverwaltern ansetzt wie der DDIV, erläutert Tilman Müller, Referent der DDIV-Geschäftsführung.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) hält sich mit Zahlenspielen zurück: Die Zahl 27.000 aus dem Gesetzentwurf komme von ImmobilienScout24, sagt IVD-Bundesgeschäftsführerin Sun Jensch. "Ob alle davon im Vollerwerb makeln, weiß auch IS24 nicht. Eine solche Aussage ist unseriös. Entscheidend ist, dass die sogenannten Gelegenheitsmakler, oft mit zu wenig Fachkompetenz, den Sachkundenachweis nicht erbringen."

Auch, welche Inhalte bei der Sachkundeprüfung abgefragt werden, wird erst die Rechtsverordnung zeigen. "Anzunehmen ist, dass eine Qualifikation vergleichbar zum IHK-Zertifikat Makler und Verwalter als Maßstab gesetzt wird. Das entspricht in etwa rund 120 Ausbildungsstunden, also rund zweieinhalb Wochen", mutmaßt Jensch. "Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein." Das Ministerium hält sich in dieser Frage bedeckt und teilt dazu nur mit: "Die Arbeiten an der Rechtsverordnung laufen."

Die Kosten für eine Sachkunde sind ebenfalls noch schwer zu beziffern, weil die Inhalte der Prüfung ja noch nicht fix sind - und die am Markt aktiven Makler und Verwalter bzw. die künftigen Neueinsteiger natürlich nicht alle dasselbe theoretische Rüstzeug mitbringen. Für die IHK-Prüfung selbst werden rund 400 Euro zu berappen sein.

Je nachdem, wie die Kriterien für die Qualifikation genau aussehen werden, kommen eventuell noch Kosten für eine Fortbildung obendrauf. Die Kosten für einen IHK-Zertifikatslehrgang, der laut Jensch ausreichen dürfte, um die Mindestqualifikation abzudecken, liegen z.B. bei einer Akademie, zu deren Trägern auch der IVD gehört, bei rund 1.500 Euro. Der Lehrgang zum Immobilienverwalter, den der DDIV beispielhaft nennt, kostet 1.800 Euro.

Eine Sachkundeprüfung muss übrigens nur der Geschäftsinhaber ablegen, nicht seine Mitarbeiter. Sofern diese jedoch "aktiv an der erlaubnispflichtigen Vermittlungs- oder Verwaltungstätigkeit mitwirken" (Gesetzentwurf), also z.B. Exposés erstellen oder Eigentümerversammlungen durchführen, muss ihr Chef prüfen, ob sie eine "angemessene Qualifikation" mitbringen.

Das Gesetzgebungsverfahren soll laut Ministerium "nach derzeitiger Planung" Ende 2016 abgeschlossen sein. Neun Monate später, in diesem Szenario also im vierten Quartal 2017, träte das Gesetz in Kraft. Die vorgesehene Übergangsfrist von zwölf Monaten für bereits im Markt tätige Makler und Verwalter beginnt mit Inkrafttreten des Gesetzes, also voraussichtlich Ende 2017. Bis Ende 2018 hätten alte Hasen Zeit nachzuweisen, dass sie welche sind.

Harald Thomeczek

Immobilienverwalter verkaufen ihre Dienste nicht teuer genug

Die Grundvergütung von Immobilienverwaltern ist in den vergangenen Jahren offenbar weniger stark gestiegen als die Anforderungen an Verwalter.

Die Grundvergütung von Immobilienverwaltern ist in den vergangenen Jahren offenbar weniger stark gestiegen als die Anforderungen an Verwalter.

Bild: magele/fotolia.com

Karriere 18.05.2016
Die Vergütungssätze von Immobilienverwaltern sind in den vergangenen fünf Jahren kaum gestiegen – beziehungsweise real eigentlich gar nicht, sondern sogar eher gesunken. Diesen Schluss ... 

So habe sich die durchschnittliche monatliche Vergütung in der WEG-Verwaltung bei Objekten mit weniger als 49 Wohneinheiten um weniger als zwei Euro netto auf 19,67 Euro netto erhöht. In der WEG-Verwaltung von mehr als 100 Wohneinheiten betrage die Steigerung im selben Zeitraum durchschnittlich nur 0,90 Euro netto.

Ähnlich ist die Entwicklung den Verbänden zufolge in der Mietverwaltung verlaufen. Bei Mietshäusern mit weniger als zehn Wohnungen erhält der Verwalter laut der Cres-Studie im Durchschnitt 22,74 Euro netto pro Monat. Anno 2010 bekam er laut BSI-Studie 21,31 Euro. Immerhin: Bei Miethäusern mit bis zu 29 Wohneinheiten hat sich seine Vergütung im Schnitt von 19,39 Euro auf 25,00 Euro gesteigert.

Anforderungen an Immobilienverwalter sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen

Dass die Vergütung von Immobilienverwaltern aber nicht nur kaum gestiegen ist, sondern tatsächlich sogar rückläufig ist, begründen die Verbände wie folgt: Der Verbraucherpreisindex in Deutschland sei im betrachteten Zeitraum um sieben Punkte gestiegen, 100 Euro seien heute also rund 6,54 Euro weniger wert als vor fünf Jahren. Dabei seien die Anforderungen an Immobilienverwalter in den letzten Jahren "gerade durch politisch motivierte Zusatzaufgaben wie die Pflichten im Zuge des Meldegesetzes, des Mess- und Eichgesetzes und des Mindestlohngesetzes" deutlich gewachsen.

Marco Wöfle, Wissenschaftlicher Leiter des Cres und Autor der aktuellen Studie, kann keinen direkten, belastbaren Vergleich ziehen, da das Cres erstmals eine solche Erhebung durchgeführt hat. Die Argumentation, dass die Verwalterentgelte de facto rückläufig sind, findet er zumindest nicht unplausibel: Ein Blick in die BSI-Studie zeige, dass "unsere Werte nicht so weit von den BSI-Werten weg sind". Als Beispiel führt auch er die Vergütungssätze von WEG-Verwaltern von Wohnanlagen ab 100 Einheiten an: In dieser Kategorie bewegten sich die Grundvergütungssätze in der BSI-Studie von 2010 zwischen 15,14 Euro und 17,26 Euro. Die Cres-Untersuchung kommt in dieser Kategorie auf 15,58 Euro bis 17,82 Euro.

"Mehr Inhalt zum gleichen Preis"

Die Verwalter würden also "nicht viel mehr verlangen" als vor fünf Jahren, hätten dafür aber mehr zu tun als damals, so Wölfle. Denn all die Gesetze und Verordnungen, die sie inzwischen beachten müssten, hätten ihren Aufwand erheblich erhöht: "Mietrechtsnovellierung, energetische Vorschriften, Brandschutz: All das produziert einen höheren Kostendruck, und es ist fraglich, ob dieser Druck eins zu eins an die Auftraggeber weitergegeben werden konnte", so Wölfle. Mit hoher Wahrscheinlichkeit gebe es heute "mehr Inhalt zum gleichen Preis".

Harald Thomeczek

Bei WEG-Verwaltern folgt auf jedes zweite Angebot ein Auftrag

Mehr Geschäft, bitte! Die Mehrheit der WEG-Verwalter würde sich weitere Anfragen nach Angeboten wünschen. Nur fünf Befragte sind durch die Angebotsabgabe zu sehr belastet.

Mehr Geschäft, bitte! Die Mehrheit der WEG-Verwalter würde sich weitere Anfragen nach Angeboten wünschen. Nur fünf Befragte sind durch die Angebotsabgabe zu sehr belastet.

Bild: BilderBox.com

Karriere 19.11.2015
Die Diskussion über die Einführung einer Fachkundeprüfung rückte die Verwalter in den vergangenen Monaten ins Rampenlicht. Wie ihr Berufsalltag aussieht und welche Entgelte sie aufrufen, wird ... 

Die Diskussion über die Einführung einer Fachkundeprüfung rückte die Verwalter in den vergangenen Monaten ins Rampenlicht. Wie ihr Berufsalltag aussieht und welche Entgelte sie aufrufen, wird derzeit in einer Umfrage erforscht.

Der durchschnittliche Stundensatz eines Geschäftsführers oder Inhabers einer Immobilienverwaltung, die in der Wohnungseigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) tätig ist, beträgt netto 69,78 Euro. Damit erhält der Chef einer Verwaltung den höchsten Stundensatz. Prokuristen müssen sich mit 64,55 Euro und Ingenieure mit 64,47 Euro begnügen.

Zu diesem vorläufigen Zwischenergebnis kommt eine aktuelle Studie, die der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen in Zusammenarbeit mit dem ZIA Zentralen Immobilien Ausschuss und dem BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter konzipiert hat. Durchgeführt wird die Studie von Marco Wölfle, Professor am Center for Real Estate Studies der Steinbeis-Hochschule Berlin und der DIA Deutschen Immobilien-Akademie. Wölfle findet die Stundensätze für Ingenieure im Vergleich "fast ein bisschen niedrig". Er könne nicht ausschließen, dass eventuell das Ego des Geschäftsführers beim Ausfüllen eine Rolle gespielt hat.

Dass der Chef einer Verwaltung automatisch den höchsten Stundensatz erzielt, ist nicht selbstverständlich, wie das dritte Branchenbarometer des DDIV Dachverband Deutscher Immobilienverwalter in diesem Frühjahr offenbarte. In jener Studie erhielten die Ingenieure mit 64,49 Euro etwas mehr als Geschäftsführer/Inhaber (63,79 Euro) und führten das Ranking der Stundensätze an.

Die jetzt von Wölfle präsentierten Zahlen weisen für Sachbearbeiter 49,82 Euro und für Techniker 51,17 Euro als Stundensatz aus. Beide liegen etwa vier Euro über den Werten des DDIV-Branchenbarometers von 2015. Ein Auszubildender schlägt laut IVD-Studie mit einem Stundensatz von 32,12 Euro zu Buche.

Bislang haben sich 343 Verwalter an der Studie von IVD, ZIA und BVI beteiligt, die noch nicht abgeschlossen ist. Im Schnitt erwirtschaften die Befragungsteilnehmer 72% ihres Umsatzes mit Verwaltung, bei 83% macht die Verwaltungstätigkeit mehr als 50% des Umsatzes aus, d.h. es gibt kaum kleine "Krauter" unter den Befragten.

Dennoch sind die Verwalter von der Mitarbeiterzahl eher klein. 43% der Befragten zählen weniger als fünf Mitarbeiter (durchschnittliche Mitarbeiterzahl in dieser Gruppe: 2,62). In der WEG-Verwaltung sind 60% engagiert. Ein Drittel ist in der Mietverwaltung aktiv und nur 7% in der Verwaltung von Gewerbeimmobilien. Da die WEG-Verwaltung dominiert, wird auch die Abrechnungsbasis pro Einheit (EH) am häufigsten angewandt.

Die Verwalterentgelte (Nettomonatspauschale) für WEG-Verwalter reichen im Mittel von 25,34 Euro (100 EH). Das niedrigste Angebot beginnt bei 15,95 Euro (>100 EH) und das höchste endet bei 29,42 Euro (< 10 EH).

Bei der Mietverwaltung von Wohnungen reicht die Spanne der Entgelte von 16,78 Euro (>60 EH) bis zu 27,34 Euro (60 EH). Studienleiter Wölfle erwartet regionale Schwankungen und wird dies nach Ende der Umfrage noch für bestimmte Gebiete näher untersuchen.

Betrachtet wird auch, welche Tätigkeiten mit der Grundvergütung abgegolten sind und welche als Sonderleistung abgerechnet werden. In der Miethausverwaltung gaben 65% der Befragten an, gesetzliche Änderungen oder technische Neuerungen in der Grundleistung abzurechnen. Gut ein Drittel der Befragungsteilnehmer reagiert auf solche Entwicklungen hingegen mit einer Sondervergütung, die meist per Stundensatz oder als Jahrespauschale erhoben wird. Es hänge vom Marktumfeld ab, wie sich die Unternehmen in diesem Fall entscheiden, sagt Wölfle. Ein Startup-Unternehmen dürfte eher geneigt sein, solche Veränderungen in die Grundvergütung zu nehmen, schätzt Wölfle.

Fast jeder dritte Mietverwalter hat seine Leistung nach Einführung des Bestellerprinzips angepasst, d.h. mehr maklernahe Leistungen angeboten. Wenn WEG-Verwalter ein Angebot abgeben, dann haben sie im Schnitt eine Erfolgsquote von 52%. Gut jeder vierte WEG-Verwalter holt den Auftrag sogar in mehr als 75% der Fälle.

Sonja Smalian

"Das ist Bullshit-Bingo"

EBZ-Chef Klaus Leuchtmann fordert eine längere Qualifizierung.

EBZ-Chef Klaus Leuchtmann fordert eine längere Qualifizierung.

Bild: IZ

Karriere 06.10.2015
Der geplante Fach- und Sachkundenachweis stellt die Immobilienbranche nicht zufrieden. Sie fordert höhere Qualifikationsanforderungen für Makler und Verwalter. ... 

Der geplante Fach- und Sachkundenachweis stellt die Immobilienbranche nicht zufrieden. Sie fordert höhere Qualifikationsanforderungen für Makler und Verwalter.

Klare Worte fand Klaus Leuchtmann für die Pläne zum Nachweis der Sach- und Fachkunde für WEG-Verwalter und Makler. "Das ist Bullshit-Bingo, was wir hier spielen", sagte der Vorstandsvorsitzende des EBZ - Europäischen Bildungszentrums der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft während einer Diskussion auf dem Stand der BID - Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland.

Derzeit sei ein Kurs von rund 100 Unterrichtsstunden als Vorbereitung für die Sach- und Fachkundeprüfung geplant, sagte Sun Jensch, Geschäftsführerin des Immobilienverbands Deutschland IVD. Das ist Leuchtmann zu wenig. 480 Unterrichtsstunden sollte der Kurs als Basis haben, fordert er und erinnert daran, dass die Branche über einen gut funktionierenden Ausbildungsberuf sowie weitere Qualifizierungen verfüge.

Gegen eine rein deutsche Lösung sprach sich Peter Graf, Geschäftsführer der DIA - Deutschen Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg, aus. Er plädierte für die DIN EN 15733 als Grundnorm. Diese sei europaweit anerkannt und erfordere zudem eine kontinuierliche Weiterbildung und regelmäßige Re-Zertifizierung.

Eine zweiwöchige Qualifizierung findet auch Michael Wintzer, geschäftsführender Gesellschafter der Bayerischen Immobilien Management, zu wenig und gibt sich gelassen: "Das bereinigt nach wie vor der Markt, letztendlich."

Sonja Smalian

Auch der Mietverwalter soll Sachkunde nachweisen

Auch für Mietverwalter sollte die neue Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum nach Meinung von vielen Verbänden gelten.

Auch für Mietverwalter sollte die neue Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum nach Meinung von vielen Verbänden gelten.

Bild: goodluz/Fotolia.com

Karriere 24.09.2015
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der Deutsche Mieterbund (DMB) sowie Haus & Grund Deutschland plädieren gemeinsam dafür, dass auch der Mietverwalter bei der Neuregelung ... 

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der Deutsche Mieterbund (DMB) sowie Haus & Grund Deutschland plädieren gemeinsam dafür, dass auch der Mietverwalter bei der Neuregelung der Zulassung zum Makler- und Verwalterberuf berücksichtigt wird. Auch andere Verbände haben sich zum Referentenentwurf geäußert.

Als der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Juli dieses Jahres das Ministerium verließ, jubelten die Verbände (siehe "Makeln und verwalten künftig nur mit Sachkundenachweis", IZ 29/15). Denn endlich lag ein handfestes Konzept für die Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum auf dem Tisch. Dennoch äußerten viele Seiten Änderungswünsche. Schon damals kritisierten der DDIV und der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen gemeinsam, dass der Mietverwalter im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wurde, obwohl dieser ebenfalls treuhänderisch tätig ist, genau wie der im Gesetzentwurf aufgeführte WEG-Verwalter.

Nun hat sich eine Koalition aus DDIV, DMB und Haus & Grund direkt an Bundesbauministerin Barbara Hendricks, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Justizminister Heiko Maas gerichtet. Die Verbandspräsidenten plädieren eindringlich für die Einführung einer Erlaubnispflicht auch für den Verwalter von Mietimmobilien und Sondereigentum. Sie argumentieren dabei mit den komplexen Anforderungen durch gesetzliche Neuregelungen, von denen auch der Mietverwalter betroffen ist. Zumal dieser Haftungsrisiken ausgesetzt sei und eigene Schutzpflichten gegenüber Mietern und Eigentümern habe. Zudem weisen die Verbände auf die Gefahr hin, dass WEG-Verwalter, die die Berufszulassungsanforderungen nicht erfüllten, sich künftig auf das Feld der Mietverwaltung zurückziehen könnten. Das würde aber den Anteil unqualifizierter Mietwohnungsverwalter erhöhen. Auch aus diesem Grunde sollten die Mietverwalter ebenfalls einen Sach- und Fachkundenachweis erbringen. DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler gibt sich optimistisch. Er rechnet der Verbändeallianz gute Chancen aus, dass sie Gehör finden wird.

Auch die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) äußerte sich zum Referentenentwurf. Die Berufsorganisation fordert für ihre rund 1.500 Mitglieder in Deutschland eine Befreiung von der Sachkundeprüfung. Dabei argumentiert Martin Eberhardt, Vorstandsvorsitzender von RICS Deutschland, mit der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. RICS-Mitglieder in Großbritannien würden alle einen sogenannten reglementierten Beruf ausüben. Dies erlaube ihnen, auch ohne weitere Sachkundeprüfung in einem anderen EU-Land tätig zu werden. Da in Deutschland dieselbe RICS-Zugangsprüfung gelte wie in Großbritannien, sollten auch die deutschen Mitglieder ihre Sachkunde nicht weiter nachweisen müssen. Judith Gabler, RICS-Director of Operations, Europe, ergänzt, dass mindestens 95% der Mitglieder in Deutschland über einen akademischen Abschluss verfügen würden und die Mitglieder seit zwei Jahren eine jährliche Fortbildungspflicht von 20 Stunden hätten. Doch wie viele RICS-Mitglieder überhaupt von einer möglichen Sachkundeprüfung betroffen wären, kann Gabler nicht beziffern. Die Berufsorganisation spricht sich zudem für eine Aufnahme einer Fortbildungsverpflichtung in das Gesetz aus. Damit steht sie nicht alleine. Auch der DDIV regt die Einführung einer gesetzlich verankerten und stichprobenartig überprüfbaren Weiterbildungsverpflichtung an.

Sonja Smalian

Makeln und verwalten künftig nur mit Sachkundenachweis

Die Qualität der Leistung wird sich insbesondere durch den Sachkundenachweis erhöhen, glauben Verbandsvertreter.

Die Qualität der Leistung wird sich insbesondere durch den Sachkundenachweis erhöhen, glauben Verbandsvertreter.

Bild: Javierafael/Fotolia.com

Karriere 23.07.2015
Nach Jahren der Diskussion ist es endlich so weit. Der Zugang zum Makler- und Verwalterberuf wird in Deutschland neu geregelt. Künftig sind ein Sachkundenachweis und eine ... 

Nach Jahren der Diskussion ist es endlich so weit. Der Zugang zum Makler- und Verwalterberuf wird in Deutschland neu geregelt. Künftig sind ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. So steht es im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), der seit ein paar Tagen vorliegt. Auch wenn es hier und da noch Nachbesserungswünsche gibt, der Jubel bei den Verbänden überwiegt.

Einen Tag nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs ist Martin Kaßler, Geschäftsführer des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), immer noch wohlgelaunt. "Heute ist ein guter Tag", sagt er im Hinblick auf den Gesetzentwurf. Nach Erhalt des 16 Seiten umfassenden Dokuments habe er sich abends eine Zigarre gegönnt. Seit Jahren setzt sich der DDIV wie andere Verbände auch für eine Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum ein. Eine wichtige Hürde war 2013 genommen, als die Forderungen in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aufgenommen wurden. Und nun liegt der Gesetzentwurf vor. "Die Bundesregierung hat Wort gehalten", hält Kaßler fest. Auch beim Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen ist die Freude groß. "Jetzt liegen endlich Fakten auf dem Tisch. Das kann uns keiner mehr wegnehmen. Das ist super", sagt Sun Jensch, IVD-Bundesgeschäftsführerin.

Gefeiert wird die Änderung von § 34c Gewerbeordnung. Immobilienmakler und Wohneigentumsverwalter (WEG-Verwalter) erhalten künftig nur die gewerberechtliche Erlaubnis, wenn sie einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorlegen können. Wie schon zuvor müssen die erforderliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse bestehen.

Der Fach- und Sachkundenachweis wird eine IHK-Prüfung sein, die ca. 400 Euro kostet. Wahrscheinlich werde die Hälfte der Antragsteller schon über einen beruflichen Ausbildungsabschluss verfügen, der der Sachkunde gleichgestellt ist, heißt es im Entwurf. Wie die Prüfungsinhalte für den Sachkundenachweis aussehen könnten, hat der IVD in einem Gutachten formuliert. Als Mindestanforderung sieht der Verband die Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau an. Doch dies spielt im Gesetzgebungsverfahren zunächst keine Rolle, sondern erst in der Rechtsordnung, die dann "mit Leben gefüllt" wird.

Von der Sachkundeprüfung entbunden sind mittels einer sogenannten Alte-Hasen-Regelung Makler und Verwalter, die länger als sechs Jahre ununterbrochen am Markt aktiv waren. Allerdings müssen sie diese Expertise innerhalb einer Frist nachweisen. Die Gewerbetreibenden sind zudem verpflichtet, die Qualifikation ihrer Mitarbeiter zu prüfen, sofern diese an den erlaubnispflichtigen Vermittlungs- bzw. Verwaltungstätigkeiten mitwirken, also z.B. Eigentümerversammlungen durchführen. Andernfalls kann der WEG-Verwalter bzw. Makler haftbar gemacht werden. Blaupause für diese Regelung seien die Versicherungs- und Finanzvermittler, sagt Kaßler. Auch so genannte Bankenmakler in Kreditinstituten benötigen künftig eine gewerberechtliche Erlaubnis, die auf die Sachkunde beschränkt ist.

Zweite wichtige Neuerung ist die erforderliche Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, um die gewerberechtliche Erlaubnis zu erhalten. Über eine solche Versicherung verfügen schon jetzt mehr als 97% der rund 1.850 Mitgliedsbetriebe des DDIV. Die knapp 6.000 IVD-Mitglieder müssen sowohl eine Vermögensschaden- als auch eine Betriebshaftpflichtversicherung vor Eintritt in den Verband nachweisen, sagt Jensch. Eine Vertrauensschadenversicherung erhalten sie zusätzlich über die Mitgliedschaft.

Es gibt aber auch Nachbesserungswünsche am Gesetzentwurf. Der Verein Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert die Alte-Hasen-Regel. WiE fordert mit Verweis auf den Verbraucherschutz, dass innerhalb der ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten der Berufszugangsregelung auch die "alten Hasen" Prüfungen ablegen sollten. So könnten sie nachweisen, dass sie ihr Fach beherrschen, sagt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich und moniert, dass die Regeln sonst erst bei der nächsten Generation greifen würden.

Die beiden Verbände IVD und DDIV bemängeln, dass im Gesetzentwurf der Mietverwalter nicht berücksichtigt wurde, obwohl dieser ebenfalls treuhänderisch tätig ist. Bei der Versicherungspflicht verfolgen beide unterschiedliche Zielsetzungen. Der DDIV setzt sich für eine Erweiterung der Versicherungspflicht auf die Deckung von Personen- und Sachschäden ein und plädiert für den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der IVD hingegen hält eine Vertrauensschadenversicherung für Immobilienverwalter für erforderlich. Zudem spricht sich der DDIV für eine Weiterbildungspflicht aus. So etwas gebe es auch im Verkehrsgewerbe, beispielsweise bei Lkw-Fahrern, so Kaßler.

Nichtsdestotrotz sieht Jensch den Referentenentwurf als "Meilenstein für die Branche" an. Künftig werde es nicht mehr Juristen oder andere Gelegenheitsmakler geben, die mal schnell eine Immobilie "nebenbei" vermitteln. Allein die Tatsache, dass in Deutschland nicht einmal bekannt sei, wie viele "34c eigentlich am Markt aktiv seien", ist nach Jenschs Ansicht schon ein starkes Zeichen. So einen Wildwuchs wird das neue Gesetz eindämmen. Die Branche werde sich künftig über die Qualität selektieren, glaubt Jensch.

Den Zeitplan des BMWi für die Umsetzung der Pläne bezeichnet Jensch als "sportlich". Die Verbände müssen bis zum 7.August 2015 zum Referentenentwurf Stellung nehmen. Das Gesetzgebungsverfahren könnte dann bis zum Jahresende 2015 abgeschlossen sein, heißt es seitens des IVD. Nach Verkündung der Änderungen in der Gewerbeordnung im Bundesgesetzblatt bleiben laut Referentenentwurf neun Monate bis zum Inkrafttreten der Regelungen. Nach der jetzigen Zeitplanung wäre der 1. Oktober 2016 dann der Stichtag. Bis dahin heißt es für den Gesetzgeber noch die entsprechende Rechtsverordnung, die u.a. Prüfungsverfahren und -inhalte sowie Qualifikationsanforderungen regeln wird, zu erarbeiten. Gleiches gilt für die Prüfungsunterlagen für die Industrie- und Handelskammern.

Makler und Verwalter hätten ab dem 1.Oktober genau sechs Monate Zeit von der "Alte-Hasen-Regel" Gebrauch zu machen. Geschehe dies nicht, warnt der IVD, würde am 1. April 2017 die früher erteilte Erlaubnis entfallen - und mit ihr die Möglichkeit den Beruf auszuüben.

Sonja Smalian