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Keine Sachkundeprüfung für Makler und Verwalter

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

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Karriere 22.06.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser Legislaturperiode festgezurrt. Der Haken an der Sache: Die im Kabinettsbeschluss vom August 2016 vorgesehene Sachkundeprüfung bleibt angeblich auf der Strecke, aus Angst der Wirtschaftsliberalen in CDU und CSU vor zu viel Berufsregulierung.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) gehen jedenfalls fest davon aus, dass die Regierungskoalition den Gesetzentwurf mit dieser und ein paar anderen Änderungen am 22. Juni im Bundestag beschließen wird. Dann steht die zweite und dritte Lesung an. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist - also nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf -, gelten die beiden anstehenden Lesungen im Bundestag als letzte Hürde.

Der DDIV will erfahren haben, dass die Koalition sich insbesondere wegen der avisierten Alte-Hasen-Regelung nicht auf die verpflichtende Einführung eines Sachkundenachweises einigen konnte. Vorgesehen war, dass von der Sachkundeprüfung befreit sein sollte, wer bereits länger als sechs Jahre am Markt ist. Damit wäre de facto "ein sehr großer Teil" der gewerblichen Verwalter und Makler von der Prüfung befreit gewesen. Die für die Nutzung der Ausnahmeregel zu erbringenden Nachweise und die Prüfung durch die Erlaubnisbehörde seien der Koalition als zu bürokratisch und zu regulatorisch erschienen.

Für WiE wäre die Pflicht zu einem Sachkundenachweis - neben der, zumindest für Verwalter, ebenfalls vorgesehenen Versicherungspflicht - der wichtigste Gesetzesinhalt (gewesen). Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert der Verbraucherschützerverband, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien. Deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags gelte insbesondere der Verhinderung von Überregulierung. Entsprechend "hinterfragten sie den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni vom Bundestag verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen bezüglich ihrer Qualifikation gestellt. Und auch bereits am Markt tätige Akteure, egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer, müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen. WiE beruft sich auf ein internes Beschlusspapier, das in der nächsten Sitzungswoche vom Bundestag beschlossen werden solle. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs ist am heutigen Donnerstag für den Zeitraum von 22.05 bis 22.35 Uhr anberaumt.

Mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD "in letzter Minute" für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE.

Gleichsam als Trostpflaster für den entfallenden Sachkundenachweis soll es den Verbänden zufolge nun eine Weiterbildungspflicht geben. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende und ein Teil der im operativen Geschäft tätigen Angestellten alle drei Jahre nachweisen müssen, dass sie sich regelmäßig fortbilden - allerdings in einer eher homöopathischen Dosis von nur 20 Stunden. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt mitbringt, soll in den ersten drei Jahren nach der Aufnahme der Tätigkeit von der Weiterbildungspflicht befreit sein.

Faktisch gibt es mit der nun bekannt gewordenen Lösung keine Eintrittsbarriere in puncto Bildung für Makler und Verwalter. Die Erlaubnisvoraussetzungen für den Immobilienverwalter umfassen künftig, so der DDIV, lediglich Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Makler liegt die Latte noch niedriger: Die ursprünglich auch für sie vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung ist im Gesetzgebungsverfahren schon vor längerer Zeit auf der Strecke geblieben.

"Wir hatten uns mehr erhofft, denn wir haben immer noch keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter. Ihre einzig nennenswerte Voraussetzung wäre eine 20-Stunden-Fortbildung in drei Jahren. Das ist deutlich zu wenig und wird der Tätigkeit und dem Verbraucherschutz auch nicht gerecht", stimmt auch DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler in den Chor der Enttäuschten ein.

Eingang ins Gesetz finden soll neben einer Fortbildungspflicht auch das Wörtchen "Wohnimmobilienverwalter": Das Verhandlungsergebnis sieht laut DDIV nämlich auch vor, dass die geplante Erlaubnispflicht nicht nur für WEG-Verwalter gilt, sondern auch auf Mietverwalter ausgedehnt wird. Im Begriff des Wohnimmobilienverwalters soll diese Ausdehnung ihre sprachliche Abbildung erfahren. Schließlich soll dem gewerblichen Verwalter eine Informationspflicht über abgelegte Fortbildungen gegenüber seinem Auftraggeber auferlegt werden.

Die Details zur Weiterbildungs- und der Informationspflicht sollen in einer Rechtsverordnung ausgestaltet werden. Dort soll auch geregelt werden, wie der Gewerbetreibende gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass er seiner Weiterbildungsverpflichtung nachkommt. Wann das Gesetz verkündet werden soll, steht noch nicht fest. Die Verordungsermächtigung - also der Startschuss für die Ausarbeitung der das Gesetz ausgestaltenden Verordnung - tritt jedenfalls direkt nach der Verkündung in Kraft. Für die anderen Inhalte des Gesetzes gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten.

WiE-Geschäftsführerin Heinrich bringt sich schon einmal für die nächste Legislaturperiode in Stellung: Sie empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten nämlich allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche Weiterbildungen absolvieren könne. Die Aussagekraft solcher Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung liege bei Null.

Harald Thomeczek

Verband will Sachkundenachweis als Wahlkampfthema sehen

Karriere 14.06.2017
Das auf der Zielgeraden befindliche Berufszulassungsgesetz für Immobilienmakler und gewerbliche WEG- und Mietverwalter ist noch nicht mal beschlossen, da bringt sich der Eigentümerverband Wohnen ... 

Das auf der Zielgeraden befindliche Berufszulassungsgesetz für Immobilienmakler und gewerbliche WEG- und Mietverwalter ist noch nicht mal beschlossen, da bringt sich der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) schon in Stellung für die nächste Legislaturperiode: Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE, empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird.

Denn mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD nun für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern "in letzter Minute" gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Heinrich. Sie beruft sich dabei auf ein internes Beschlusspapier für die nächste Sitzungswoche im Bundestag: Dieses sehe zwar eine Erlaubnis- und Versicherungspflicht für u.a. WEG-Verwalter vor - aber nicht den vom WiE sowie von Immobilienbranchenverbänden und auch dem Deutschen Mieterbund geforderten Sachkundenachweis. Entsprechende Informationen liegen auch dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) vor.

Schließlich hätte der Sachkundenachweis, neben der Versicherungspflicht, ursprünglich der wichtigste Gesetzesinhalt werden sollen. Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen - oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert WiE, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien, deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags insbesondere der Verhinderung von Überregulierung gelte. Diese "hinterfragten den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Fortbildungspflicht ist nur ein schwacher Trost

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen an ihre Qualifikation gestellt, und auch bereits am Markt tätige Akteure - egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer - müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen.

Kurzum: Mit dem jetzt ausgehandelten Kompromiss werde das neue Gesetz "das Qualifikationsniveau in der Verwaltungsbranche nicht verbessern". Die anstelle eines Sachkundenachweises nun vorgesehene Fortbildungspflicht sei - mit 20 Stunden alle drei Jahre - ziemlich knapp bemessen. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche absolvieren könne. Die Aussagekraft, die solche Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung haben, hält Heinrich für recht überschaubar.

Die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU haben in Heinrichs Augen mit der nun angepeilten Weiterbildungspflicht zudem auch ihr eigenes Ziel, die Bürokratiekosten nicht unnötig zu erhöhen, "gründlich verfehlt". Denn wenn allein schon wegen der Erlaubnis- und Fortbildungspflicht "ein Register aufgebaut und regelmäßig aktualisiert werden muss, dann kostet das Geld und Aufwand bei definitiv viel zu geringem Nutzen für die Wohnungseigentümer", kritisiert sie.

Harald Thomeczek

Neue Geschäftsführer für Münchner GWG und Gewofag

Köpfe 11.10.2016
Die städtischen Münchner Wohnungsbaugesellschaften GWG und Gewofag erhalten im November neue Geschäftsführer. Zwei der drei Neubesetzungen sind nicht ganz unumstritten. ... 

Die städtischen Münchner Wohnungsbaugesellschaften GWG und Gewofag erhalten im November neue Geschäftsführer. Zwei der drei Neubesetzungen sind nicht ganz unumstritten.

Bei der Gewofag und der GWG werden drei von insgesamt vier Geschäftsführern ausgetauscht. Die GWG bekommt gleich eine komplett neue Geschäftsführung: Die beiden amtierenden Geschäftsführer Dietmar Bock und Hans-Otto Kraus, beide 66 Jahre alt, gehen nach rund dreizehn bzw. elf Jahren in der GWG-Geschäftsführung in Rente. Dafür hat der Aufsichtsrat den Münchner Stadtrat Christian Amlong (SPD) und Gerda Peter von der CBRE-Tochter Preuss Unternehmensgruppe zum 21. November 2016 in die Geschäftsführung bestellt. Amlong wechselt von den Stadtwerken München, wo er als Bereichsleiter Recht/Konzernangelegenheiten tätig ist, zu der Wohnungsgesellschaft. Die Architektin Peter leitete als Prokuristin den Bereich Wohnungs- und Kommunalbau bei Preuss. Amlong wird in dem neuen Gespann als Sprecher der Geschäftsführung agieren.

Bei der Gewofag scheidet Geschäftsführer Sigismund Mühlbauer zum 1. November 2016 aus der Geschäftsführung aus. Für ihn rückt der Stadtrat und ehemalige Gewofag-Aufsichtsrat Max Straßer (CSU) nach. Dr. Klaus-Michael Dengler bleibt Sprecher der Gewofag-Geschäftsführung.

Posten waren angeblich schon vor der Ausschreibung praktisch vergeben

Laut Müncher Lokalzeitungen haben sich die beiden Fraktionen der Großen Koalition in München die Posten in den Geschäftsführungen der Wohnungsgesellschaften - die fachliche Eignung der beiden Herren unbestritten - quasi gegenseitig zugeschanzt. Bereits im April 2016 waren Straßer und Amlong als heiße Kandidaten auf die Chefposten gehandelt worden. Gestern teilte die Stadt München mit, dass beide Stadträte tatsächlich das Rennen gemacht haben. Die Süddeutsche Zeitung findet das "trotz einer Ausschreibung wenig überraschend", denn: "Die Posten galten nach einem Deal der im Rathaus regierenden Fraktionen als sicher vergeben, aussichtsreiche Kandidaten von außen sollen sich deshalb kaum beworben haben."

Um die fachliche Eignung der beiden designierten Geschäftsführer zu unterstreichen, führt die Stadt bei Straßer u.a. dessen langjährige Tätigkeit bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt und seine Tätigkeit als Mitglied des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung sowie sein Engagement als Aufsichtsrat bei der Gewofag ins Feld. Bei Amlong werden dessen Tätigkeit als Korreferent des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, sein Wirken als stellvertretender Vorsitzender der Stadtgestaltungskommission sowie seine Tätigkeiten als (stellvertretender) Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsbaugesellschaft Heimag, der Gewofag und der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung angeführt.

GWG und Gewofag haben insgesamt ca. 63.000 Wohnungen im Bestand.

Harald Thomeczek

Olaf Cunitz wechselt die Seiten

Frankfurts Ex-Planungsdezernent Olaf Cunitz tritt im November seinen ersten Job in der Immobilienwirtschaft an.

Frankfurts Ex-Planungsdezernent Olaf Cunitz tritt im November seinen ersten Job in der Immobilienwirtschaft an.

Bild: api

Köpfe 18.08.2016
Der frühere Frankfurter Planungsdezernent und Bürgermeister Olaf Cunitz (Die Grünen) wechselt nach seiner Abberufung aus dem Magistrat der Stadt in die Immobilienwirtschaft. Cunitz hat ... 

Der frühere Frankfurter Planungsdezernent und Bürgermeister Olaf Cunitz (Die Grünen) wechselt nach seiner Abberufung aus dem Magistrat der Stadt in die Immobilienwirtschaft. Cunitz hat ein Jobangebot vom Stadtentwickler DSK angenommen.

Bei der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft in Wiesbaden wird Cunitz zum 1. November 2016 die Leitung des Bereichs Bauland- und Projektentwicklung übernehmen. Er habe nach seiner vorzeitigen Abwahl durch das Frankfurter Stadtparlament "schnell spannende Angebote auf dem Tisch gehabt, die sich alle um mein altes Betätigungsfeld drehten, teils aus der Immobilienwirtschaft", sagte Cunitz der Immobilien Zeitung nach Bekanntwerden seines neuen Engagements. Das Angebot der DSK sei "am reizvollsten gewesen"; auch "weil ich aus familiären Gründen das Rhein-Main-Gebiet nicht verlassen wollte", so Cunitz. Der Job bei der DSK wird seine erste Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft sein.

Cunitz' unfreiwilliger Abschied nach rund viereinhalb Jahren als Planungsdezernent und Bürgermeister steht im Zusammenhang mit der Abwahl der schwarz-grünen Koalition im Römer bei der Kommunalwahl im Frühjahr 2016. Die Grünen rutschten bei der Stadtverordnetenwahl zur drittstärksten Kraft ab und mussten zwei von vier Dezernaten abgeben. Das neue Stadtparlament aus CDU, SPD und Grünen wählte u.a. Cunitz vor Ablauf seiner sechsjährigen Amtszeit als hauptamtliches Magistratsmitglied ab. Seit dem 15. Juli 2016 füllt Mike Josef (SPD) die Rolle des Planungsdezernenten aus.

"Wer dem Wohnungsbedarf in Frankfurt Rechnung tragen will, wird das nicht allein mit öffentlichen Unternehmen schaffen. Die Stadt muss ihren Teil zu einem guten Investitionsklima genauso beitragen, wie sie den Investoren Vorgaben - z.B. zum Bau geförderter Wohnungen - machen muss", sagt Cunitz, der als investorenfreundlicher Planungsdezernent galt. Auch in der neuen Koalition werde sich die Erkenntnis durchsetzen, dass es ein vernünftiges Miteinander von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft brauche. Der Koalitionsvertrag der neuen Römer-Koalition aus CDU, SPD und Grünen sieht vor, dass die zumindest teilweise städtischen Wohnungsgesellschaften ABG und NH in den kommenden fünf Jahren ihre Mieten pro Jahr nur noch um maximal 1% erhöhen dürfen. Dass bei dieser Regelung nicht auf die Höhe der Einkommen der Mieter abgestellt werden soll, stieß auf die Kritik des damals noch im Amt befindlichen Ex-Planungsdezernenten.

Vertretern der Privatwirtschaft, die Cunitz in seiner neuen Rolle als Bereichsleiter bei DSK kennenlernen wollen, sei gesagt: Cunitz fährt Anfang Oktober wie in den Vorjahren zur Expo Real nach München, um sich für seinen neuen Job warmzumachen.

Harald Thomeczek

Frankfurts Ex-Planungsdezernent Olaf Cunitz geht zur DSK

Olaf Cunitz.

Olaf Cunitz.

Bild: api

Köpfe 08.08.2016
Der frühere Frankfurter Planungsdezernent und Bürgermeister Olaf Cunitz (Die Grünen) wechselt nach seiner Abberufung aus dem Magistrat der Stadt in die Immobilienwirtschaft. Cunitz wird ... 

Der frühere Frankfurter Planungsdezernent und Bürgermeister Olaf Cunitz (Die Grünen) wechselt nach seiner Abberufung aus dem Magistrat der Stadt in die Immobilienwirtschaft. Cunitz wird zum 1. November 2016 den Bereich Bauland- und Projektentwicklung bei der DSK Deutsche Stadt und Grundstücksentwicklungsgesellschaft in Wiesbaden übernehmen.

Er habe nach seiner vorzeitigen Abwahl durch das Frankfurter Stadtparlament "schnell spannende Angebote auf dem Tisch gehabt, die sich alle um mein altes Betätigungsfeld drehten, teils aus der Immobilienwirtschaft", sagte Cunitz heute nach Bekanntwerden seines neuen Engagements der Immobilien Zeitung. Das Angebot der DSK sei "am reizvollsten gewesen" - auch, "weil ich aus familiären Gründen das Rhein-Main-Gebiet nicht verlassen wollte", so Cunitz. Der Job bei der DSK wird Cunitz' erste Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft sein.

Cunitz' unfreiwilliger Abschied nach rund viereinhalb Jahren als Planungsdezernent und Bürgermeister steht im Zusammenhang mit der Abwahl der schwarz-grünen Koalition im Römer bei der Kommunalwahl im Frühjahr 2016. Die Grünen rutschten bei der Stadtverordnetenwahl zur drittstärksten Kraft ab und mussten zwei von vier Dezernaten abgeben. Das neue Stadtparlament aus CDU, SPD und Grünen wählte u.a. Cunitz vor Ablauf seiner sechsjährigen Amtszeit als hauptamtliches Magistratsmitglied ab. Seit dem 15. Juli 2016 füllt Mike Josef (SPD) die Rolle des Planungsdezernenten aus.

"Die Stadt muss zu einem guten Investitionsklima beitragen"

"Wer dem Wohnungsbedarf in Frankfurt Rechnung tragen will, wird das nicht allein mit öffentlichen Unternehmen schaffen. Die Stadt muss ihren Teil zu einem guten Investitionsklima genauso beitragen, wie sie den Investoren Vorgaben – z.B. zum Bau geförderter Wohnungen – machen muss", sagt Cunitz, der als investorenfreundlicher Planungsdezernent galt. Am Ende werde sich auch in der neuen Koalition die Erkenntnis durchsetzen, dass es ein vernünftiges Miteinander von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft brauche.

Der Koalitionsvertrag der neuen Römer-Koalition aus CDU, SPD und Grünen sieht vor, dass die zumindest teilweise städtischen Wohnungsgesellschaften ABG und NH in den kommenden fünf Jahren ihre Mieten pro Jahr nur noch um maximal 1% erhöhen dürfen. Dass bei dieser Regelung nicht auf die Höhe der Einkommen der Mieter abgestellt werden soll, stieß auf die Kritik des damals noch im Amt befindlichen Ex-Planungsdezernenten.

Vertretern der Privatwirtschaft, die Cunitz in seiner neuen Rolle als Bereichsleiter bei DSK kennenlernen wollen, sei gesagt: Cunitz fährt Anfang Oktober wie in den Vorjahren zur Expo Real nach München, um sich für seinen neuen Job warmzumachen.

Harald Thomeczek

Mieterbund NRW wählt Vorstand

Hans-Jochem Witzke.

Hans-Jochem Witzke.

Bild: Mieterbund Düsseldorf

Köpfe 21.09.2015
Die Delegiertenversammlung des Deutschen Mieterbunds Nordrhein-Westfalen hat ihren neuen Vorstand gewählt. Der neue Vorsitzende ist Hans-Jochem Witzke, seit acht Jahren Vorsitzender des ... 

Die Delegiertenversammlung des Deutschen Mieterbunds Nordrhein-Westfalen hat ihren neuen Vorstand gewählt. Der neue Vorsitzende ist Hans-Jochem Witzke, seit acht Jahren Vorsitzender des Mietervereins Düsseldorf und Mitglied des Landesvorstands des DMB Deutschen Mieterbund NRW. Zudem gehörte er fünfzehn Jahre lang dem Stadtrat der Landeshauptstadt Düsseldorf an. Er führte in dieser Zeit die Ratsfraktion der SPD als stellvertretender Fraktionsvorsitzender und war wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion. An der Spitze des Mieterbunds NRW trat er die Nachfolge von Felix von Grünberg an, der sich nicht mehr zur Wahl gestellt hatte.

Dem neuen Vorstand gehören darüber hinaus Jürgen Becher, Kerstin Hein, Robert Punge und Ernst Georg Tiefenbacher (stellvertretende Vorsitzende), Hans-Jürgen Oldiges (Kassierer), Richard Schmidt (stellvertretender Kassierer), Heike Keilhofer (Schriftführerin), Joachim Knollmann (stellvertretender Schriftführer), Anke Eymann-Kapser, Siw Mammitzsch, Sabine Mosler-Kühr, Jutta Pollmann und Andreas Rimkus (MdB) an.

Sonja Smalian

Seeler und Pohl gründen Investmenthaus HSP Hamburg Invest

Joachim Seeler.

Joachim Seeler.

Bild: Seeler

Köpfe 24.02.2015
Joachim Seeler (50) und Harald Pohl (58) haben ein Investmentunternehmen namens HSP Hamburg Invest gegründet und fungieren dort beide als Geschäftsführer. Die in Hamburg ansässige Firma ... 

Joachim Seeler (50) und Harald Pohl (58) haben ein Investmentunternehmen namens HSP Hamburg Invest gegründet und fungieren dort beide als Geschäftsführer. Die in Hamburg ansässige Firma konzentriert sich im Auftrag institutioneller Investoren auf den Erwerb von Immobilien in Deutschland, besorgt Finanzierungen und bietet Anlagestrukturen für die Immobilieninvestments an.

Pohl und Seeler, der bei der Wahl am 15. Februar 2015 für die SPD in die Hamburger Bürgerschaft gewählt wurde und sich dort um die Wirtschafts- und Finanzpolitik kümmern will, setzen bei den Käufen unter anderem auf öffentlich geförderte Wohnungen (Förderung durch die KfW oder die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)) und auf Gewerbeimmobilien mit sehr langfristigen Mietverträgen.

Die beiden HSP-Geschäftsführer waren zuletzt als Vorstand (Seeler) resp. Senior Advisor (Pohl) bei Lloyds Fonds tätig. Zuvor hatten sie bei der von Seeler gegründeten Hamburg Trust jahrelang zusammengearbeitet. In früheren Jahren fungierte Seeler als Vorstand der HSH Real Estate, und Pohl war im Vorstand der DG Hyp und der Essener Hypothekenbank.

Bernhard Bomke