Karriere-News

Ihre gewählten Filter:

Berliner Senator für Stadtentwicklung vorgestellt

Andreas Geisel.

Andreas Geisel.

Bild: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Köpfe 21.11.2014
Der designierte Regierende Bürgermeister Berlins, Michael Müller (49), derzeit Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, hat heute seine Senatsmannschaft präsentiert. Neuer ... 

Der designierte Regierende Bürgermeister Berlins, Michael Müller (49), derzeit Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, hat heute seine Senatsmannschaft präsentiert. Neuer Stadtentwicklungssenator soll Andreas Geisel (48) werden, seit 2011 Bürgermeister des Bezirks Lichtenberg. Das berichtet u.a. der Berliner SPD-Landesverband. Der Bezirksbürgermeister leitet die Abteilung Wirtschaft, Personal und Finanzen und ist in dieser Funktion u.a. für die Wirtschaftsförderung sowie den Steuerungsdienst inklusive Sozialraumorientierte Planungskoordination zuständig.

Geisel (SPD) habe mit seinem Bündnis für Wohnen in Lichtenberg Maßstäbe gesetzt, heißt es in einer SPD-Mitteilung. Lichtenberg sei unter seiner Führung seit 2011 zu einem der Wohnbezirke mit dem stärksten Zuzug und zu einem Labor der wachsenden Stadt geworden. In enger Kooperation habe er mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften den Wohnungsbau vorangebracht.

Vor seiner Wahl zum Bezirksbürgermeister war Geisel seit 2006 stellvertretender Bezirksbürgermeister von Lichtenberg sowie Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr gewesen, heißt es auf dem offiziellen Hauptstadtportal. 1995 war Geisel in den Bezirksstadtrat gewählt worden und verantwortete die Ressorts Bauen und Wohnen, später dann Bauen, Umwelt und Immobilien und war seit 2001 für Umwelt und Gesundheit zuständig gewesen. Über die Nachfolge des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit wird am 11. Dezember 2014 entschieden.

Sonja Smalian

Joachim Seeler kandidiert für die Hamburger Bürgerschaft

Joachim Seeler.

Joachim Seeler.

Bild: IZ

Karriere 03.11.2014
Der scheidende Lloyd-Fonds-Vorstand Joachim Seeler strebt in die Hamburger Landespolitik. Wie der 50-Jährige heute der Immobilien Zeitung bestätigte, wurde er von der ... 

Der scheidende Lloyd-Fonds-Vorstand Joachim Seeler strebt in die Hamburger Landespolitik. Wie der 50-Jährige heute der Immobilien Zeitung bestätigte, wurde er von der Landesvertreterversammlung der Hamburger SPD am Samstag mit fast 90% Zustimmung auf Platz 15 der Liste für die Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 gewählt. Der Platz gilt bei den Genossen als vergleichsweise sicher dafür, in die 121 Sitze zählende Bürgerschaft einzuziehen.

"In der Wirtschaft wird immer viel über die Politik gemeckert, aber es engagiert sich auch niemand", sagt Seeler, der vor seiner Zeit bei Lloyd Fonds das Emissionshaus Hamburg Trust gegründet hatte. Davor führte er an der Seite von Angelika Kunath die Geschäfte der HSH-Real-Estate-Tochter HGA Capital. Er wolle mit seiner Kandidatur einen Kontrapunkt zur generellen Zurückhaltung von Unternehmenslenkern setzen, die sich nach seinem Eindruck zu wenig in die Politik einbringen.

Sollte Seeler in das Landesparlament einziehen, wäre die Immobilienbranche dort mit mindestens einem Sitz vertreten. ZIA-Geschäftsführer Klaus-Peter Hesse, der bislang für die CDU in der Bürgerschaft sitzt, scheidet 2015 aus dem Parlament aus.

Seeler sitzt seit 2010 im Landesvorstand seiner Partei und verantwortet dort die Bereiche Wirtschaft und Finanzen. Diese Themen soll er auch im Hamburger Wahlkampf vertreten. Der Manager setzt mit seiner Kandidatur eine Tradition seines Elternhauses fort. Vater Hans-Joachim Seeler war von 1967 bis 1978 Mitglied des Hamburger Senats. Mutter Ingrid Seeler gehörte der Bürgerschaft von 1974 bis 1986 an.

Neben seinem Einstieg in die Politik will der Hamburger auch sein Unternehmen Dr. Seeler Verwaltungs GmbH voranbringen. Die Vermögensverwaltung hatte er 2006 gegründet, ohne damit bislang nennenswert Geschäfte gemacht zu haben.

Bernhard Bomke

Gunther Adler wechselt als Staatssekretär nach Berlin

Gunther Adler.

Gunther Adler.

Bild: Landesregierung NRW

Köpfe 18.03.2014
Gunther Adler (50), seit Juni 2012 Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Bauministerium, wechselt als beamteter Staatssekretär ins Bundesbauministerium nach Berlin. Er soll seine neue ... 

Gunther Adler (50), seit Juni 2012 Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Bauministerium, wechselt als beamteter Staatssekretär ins Bundesbauministerium nach Berlin. Er soll seine neue Position nach den Osterfeiertagen antreten. Adler wird für die Bereiche Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung zuständig sein, die bislang dem Verkehrsministerium zugeordnet waren. Mit der Berufung Adlers erhöht sich die Zahl der Staatssekretäre im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf vier. Neben den beiden Parlamentarischen Staatssekretären Rita Schwarzelühr-Sutter und Florian Pronold fungiert Jochen Flasbarth im Minsterium als beamteter Staatssekretär.

Adler war schon von 2008 bis 2012 im seinerzeitigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung tätig gewesen, zunächst als Leiter des Referats Politische Planung und Planungsbeauftragter und später als Leiter des Referats Außenwirtschaft. Von 1999 bis 2004 war er Referent im persönlichen Büro des Bundespräsidenten Dr. Dr. Johannes Rau gewesen und hatte danach (2004-2008) das Büro des SPD-Parteivorstands geleitet.

Sonja Smalian

Beruf bleibt ohne Zugangshürden

Karriere 09.08.2012
Die Bundesregierung sieht mit Blick auf energetisch sanierende Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) keine Notwendigkeit, für Wohnungsverwalter Berufszugangsvoraussetzungen einzuführen oder ... 

Die Bundesregierung sieht mit Blick auf energetisch sanierende Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) keine Notwendigkeit, für Wohnungsverwalter Berufszugangsvoraussetzungen einzuführen oder von ihnen eine Zertifizierung zu fordern. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion hervor.

Der SPD-Fraktion zufolge spielen Verwalter eine "entscheidende Rolle" bei der Umsetzung von energetischen Sanierungen, weil sie "die entsprechenden Beschlüsse in der Eigentümerversammlung herbeiführen, informieren, beraten und begleiten" können. Zugleich seien damit die Anforderungen in Bereichen wie Finanzierung, Sanierung, Verkehrssicherung sowie Recht/Verordnungen gestiegen, heißt es.

Grundrecht auf Berufsfreiheit

Auch die Tatsache, dass Verwalter nach §5 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu ihrem Tätigkeitsfeld gehörende Rechtsdienstleistungen für Dritte erbringen können, bereitet der Fraktion offensichtlich Unbehagen. Sie verweist daher auf Österreich, Frankreich und Großbritannien, wo es "umfangreiche Zugangsvoraussetzungen und Prüfkriterien zur Zulassung von Immobilienverwaltern" gebe. Die Bundesregierung lehnt dies mit der Begründung ab, dass bislang keine "gravierenden Missstände" bekannt seien. Außerdem würden für einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hohe Hürden bestehen.

Christine Rose