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Freitags sind sie nie da

Die Viertagewoche soll Arbeitgeber interessanter für neue Mitarbeiter  machen und die Belegschaft zufriedener.

Die Viertagewoche soll Arbeitgeber interessanter für neue Mitarbeiter machen und die Belegschaft zufriedener.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber Kalenderblätter: Brad Pict; Urheber Icons: Icons-Studio

Karriere 24.11.2022
Ein neues Arbeitsmodell hält Einzug in deutschen Unternehmen. Immer mehr Firmen gönnen ihren Angestellten eine Viertagewoche. In der Immobilienwirtschaft überwiegt die Skepsis. Lange ... 

Ein neues Arbeitsmodell hält Einzug in deutschen Unternehmen. Immer mehr Firmen gönnen ihren Angestellten eine Viertagewoche. In der Immobilienwirtschaft überwiegt die Skepsis. Lange werden die Arbeitgeber ihre Zurückhaltung aber nicht aufrechterhalten können, wenn sich das Modell in anderen Branchen durchsetzt.

Wer freitags bei Unternehmen anruft, hört zukünftig wohl häufiger die Bandansage "Sie rufen außerhalb unserer Geschäftszeiten an. Diese sind montags bis donnerstags ...". Denn freitags ist frei. Nachdem der Trend zu einer verkürzten Arbeitswoche in diesem Jahr schon in den USA und einigen europäischen Ländern Einzug gehalten hat, experimentieren inzwischen immer mehr deutsche Unternehmen mit der Viertagewoche. Sie verspricht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weniger Stress und mehr Zeit für Familie und Hobbys. Die Arbeitgeber bekommen im Gegenzug zufriedenere Angestellte und müssen gleichzeitig keine Einbußen bei der Produktivität hinnehmen. Das legen zumindest die Ergebnisse einiger Testläufe und erste Studien aus anderen Ländern nahe.

Seit Mai 2022 haben 38 Unternehmen in den USA für sechs Monate die 4-Day-Week eingeführt. Gearbeitet wird an vier Arbeitstagen zusammengerechnet 32 statt 40 Stunden bei gleichem Gehalt. Die ersten Erfahrungen sind so positiv, dass die Bundesstaaten Kalifornien und New York nun überlegen, Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zur Viertagewoche zu verpflichten.

Weniger Arbeitszeit bei gleicher Bezahlung und gleicher Produktivität

Der größte Feldversuch läuft derzeit in Großbritannien. Etwas mehr als 70 Unternehmen und Organisationen mit 3.300 Beschäftigten probieren dort seit Anfang Juni die Arbeitszeitverkürzung aus. Grundlage ist das "100:80:100-Modell". Das bedeutet, die Mitarbeitenden bekommen 100% Lohn und reduzieren ihre Arbeitszeit auf 80%. Die Bedingung dabei ist, dass die Produktivität bei 100% bleibt. Die ersten Zwischenergebnisse zeigen, dass beide Seiten zufrieden sind. So meldeten fast 90% der Unternehmen, dass die Arbeitszeitverkürzung gut funktioniere. Knapp die Hälfte der Firmen gab an, die Produktivität sei ungefähr gleich geblieben. Die andere Hälfte beobachtet sogar eine leichte (34%) oder erhebliche Verbesserung (15%) der Produktivität. Mehr als 80% der teilnehmenden Unternehmen überlegen, das Arbeitszeitmodell nach der Testphase beizubehalten.

In Deutschland ist die Viertagewoche ebenfalls keine Fiktion mehr. Quer durch alle Branchen und Unternehmensgrößen bieten Firmen ihren Beschäftigten an, freitags frei zu haben. So lässt der deutsche Bekleidungshersteller Gerry Weber künftig seine Mitarbeiter entscheiden, ob sie ihre Wochenarbeitszeit auf vier oder fünf Tage verteilen wollen. Einzige Bedingung: Die Abteilungen müssen weiter durchgehend erreichbar sein. Selbst in der Immobilienbranche trauen sich erste Unternehmen an diese Art des New Work heran. Allen voran im Handwerk und bei Bauzulieferern versuchen Unternehmen so Arbeitskräfte anzulocken. Der Fassadenbauer Boetker Metall und Glas aus Stuhr bei Bremen oder Remotex Gebäudetechnik aus Wetzlar sind zwei Beispiele.

In München schickt der Projektentwickler Michael Schwaiger seine zwölf Angestellten seit Anfang des Jahres regelmäßig am Donnerstagabend ins Wochenende – bei vollem Lohnausgleich. Nach einer zweimonatigen Probezeit gilt die Regelung unbefristet. "Ich wollte meinen Angestellten etwas zurückgeben, weil sie hier keinen Nine-to-five-Job machen", erklärt Schwaiger seine Motivation. Homeoffice und flexible Modelle, bei denen jeder selber entscheiden kann, wann er arbeitet, haben ihn nicht überzeugt. "Wir tun den Mitarbeitern keinen Gefallen, wenn wir sie ins Homeoffice auslagern. Die meisten wollten wieder zurück ins Büro", beschreibt Schwaiger seine Erfahrungen mit den Modellen, die seit der Pandemie in vielen Büros Einzug gehalten haben.

Schwaiger zieht ein positives Fazit aus seinen ersten Monaten mit der Viertagewoche. Weder die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden noch die des Unternehmens habe sich durch die Verkürzung verringert. "Ich finde, dass die Produktivität sogar zugenommen hat", freut er sich. Im Büro werde konzentrierter gearbeitet, weil jeder wisse, dass der Freitag nicht mehr zur Verfügung steht. Einen strafferen Ablauf des Büroalltags belegen die bisherigen Studien. So werden etwa Meetings kürzer und konzentrierter abgehalten. Auf der Kostenseite machen sich geringere Strom- und Heizkosten bemerkbar.

Schwaiger kommt mit seiner Experimentierfreude offenbar einem Wunsch vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland entgegen. Nach einer Umfrage von Yougov für die Berufe-Studie des Versicherers HDI von September können sich drei Viertel aller Berufstätigen in Deutschland die Viertagewoche vorstellen, wenn sie dafür keine Einbußen beim Gehalt hinnehmen müssen. Eine Forsa-Umfrage für RTL und NTV kommt zu dem gleichen Ergebnis.

"Arbeitszeit spielt grundsätzlich eine immer größere Rolle. Hier machen die Beschäftigten in der Immobilienbranche keine Ausnahme", bestätigt Norbert Reuter, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Die Umsetzung flexibler Zeitmodelle könne "die Attraktivität in der Immobilienbranche erhöhen und so dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken", vermutet er. Daher werde sich die Immobilienbranche der Debatte um flexiblere Arbeitszeiten nicht entziehen können. Allerdings müssten die Unternehmen gleichzeitig die Stundenlöhne erhöhen, damit die Beschäftigten keine Lohneinbußen hinnehmen müssen. "Ansonsten wäre es nur ein schlichtes Teilzeitmodell", sagt Reuter.

Holger Schäfer, Experte für Beschäftigung und Arbeitslosigkeit beim Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln (IW), sieht in dem starren Wegfall eines Tages hingegen nicht nur Vorteile für Arbeitnehmer. Angestellte und Betriebe hätten bei der Viertagewoche kaum noch Spielraum, die tägliche Arbeitszeit bedarfsgerecht und flexibel zu handhaben, warnt Schäfer. Das sieht auch Gewerkschaftler Reuter so. "Da heute Vollzeitbeschäftigte auch in der Immobilienbranche länger als 32 Stunden pro Woche arbeiten, würde eine Viertagewoche auch eine Verkürzung der Arbeitszeit nach sich ziehen müssen." Beide plädieren daher für mehr Flexibilität statt starren Regelungen.

In der Praxis ist die Umsetzung ohnehin nicht so einfach. Das bestätigt Maximilian Seil vom Frankfurter Immobilienmanager Seil Real Estate. Er hat für seine Mitarbeiter eingeführt, dass jeweils der letzte Freitag im Monat frei ist. Diese zwölf freien Tage im Jahr mehr in die Arbeitsverträge so zu integrieren, dass sie nicht als Urlaub gelten und damit beliebig genommen werden können und auch keinen anderen rechtlichen Vorteil darstellen, sind eine Herausforderung für Juristen.

Praktische Probleme wie die Erreichbarkeit, wenn am Freitag bei einem Projekt mal eine Frage auftaucht, sieht Seil hingegen nur wenige. "Die Branche arbeitet mittlerweile so mobil und remote, dass das lösbar ist." Nach seiner Erfahrung suchen die Mitarbeiter im gegenseitigen Austausch selbst Lösungen für solche Schwierigkeiten. "Allein das führt zu mehr Produktivität", sagt Seil. Gleichzeitig stiegen die Motivation und die Zufriedenheit. "Wir müssen uns als Arbeitgeber viel mehr die Frage stellen, was wir für unsere Arbeitnehmer machen können. Wir wollen zufriedene Menschen, keine Roboter", fordert Seil zum Umdenken auf.

Viele Vertreter aus der Immobilienbranche beobachten die Diskussion allerdings skeptisch. "Eine Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich erscheint momentan unrealistisch", sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV). Gerade kleinere Unternehmen dürfte eine solche Flexibilisierung vor große Herausforderungen stellen. "Immer sollte dabei bedacht werden, dass zunächst Umsatz und Gewinn erwirtschaftet werden müssen. Bei einem Wegfall eines kompletten Arbeitstags kann sich jeder selbst ausrechnen, ob das aufgehen kann."

Realistisches Modell oder Arbeitnehmer-Fantasie?

"Eine generelle Viertagewoche erscheint mir eher fantasievoll als realistisch", sagt ebenfalls Ralf Büschl, Geschäftsführer des Münchner Projektentwicklers Büschl-Gruppe. Gerade jetzt, wo sich "das Wohlfühlklima unserer Immobilienwirtschaft" weiter abkühle, müssten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer anstrengen, um die Herausforderungen zu meistern. "Mit weniger Arbeit wird das wohl nicht klappen", glaubt Büschl.

Auch für Michael Schneider, Geschäftsführer der Immobilien-Service-KVG Intreal, ist die Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich schwer vorstellbar. "Wir bräuchten für die gleiche Arbeit mehr Mitarbeiter. Die können wir derzeit und künftig nicht finden, außerdem können wir die Mehrkosten in einem wettbewerbsintensiven Umfeld nicht oder nicht vollständig weiterreichen", gibt er zu bedenken. Daher sei das lange Wochenende "keine realistische Arbeitgeberoption".

Andere Unternehmen probieren das Modell jedoch gerade aus oder entwickeln eigene Ansätze. So gibt der Projektentwickler UBM Development seinen Mitarbeitenden seit Juli 26 Freitage im Jahr frei (siehe "UBM verlängert jedes zweite Wochenende"). Seit dem Sommer testet auch die in Deutschland tätige österreichische United Benefits Holding bei ihren Tochtergesellschaften, dem Projektentwickler Invester und dem Asset-Manager Ekazent, die Viertagewoche bei gleichbleibendem Lohn (siehe "Die Mitarbeiter sind kreativer und produktiver").

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) rät dazu, sich mit der kurzen Arbeitswoche zu befassen. "Wenn das Modell in vielen Branchen zur Umsetzung kommt, wird sich auch die Immobilienbranche damit auseinandersetzen müssen", ist sich der Verband sicher. Dieser Meinung ist schließt sich Arbeitsmarktforscher Enzo Weber vom Lehrstuhl für Empirische Wirtschaftsforschung der Universität Regensburg an: "Die Viertagewoche ist aus der aktuellen arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitischen Diskussion nicht wegzudenken." Falsch sei aber die Aussage, die jüngere Generation wolle schlicht weniger arbeiten. Vielmehr gehe es um ein Mehr an Flexibilität. "Beschäftigte sind mit ihrer Arbeitssituation vor allem dann zufrieden, wenn sie ihre Arbeitszeit selbst beeinflussen können", sagt Weber. Er plädiert für die Viertagewoche – "für diejenigen, die sie wollen. Wer fünf Tage möchte, soll fünf bekommen, wer drei will, drei."

Alexander Heintze

Mit der Größe des Arbeitgebers wächst das Gehalt für Verwalter

© Immobilien Zeitung; Quelle: Ergebnisse der VDIV-Umfrage 2022 „Gehaltsbenchmark“

Karriere 24.11.2022
Die Größe des Unternehmens spielt bei der Gehaltsgestaltung von Immobilienverwaltern eine zentrale Rolle. Sie wirkt sich nicht nur bei Mitarbeitern in Führungspositionen stärker auf die ... 

Die Größe des Unternehmens spielt bei der Gehaltsgestaltung von Immobilienverwaltern eine zentrale Rolle. Sie wirkt sich nicht nur bei Mitarbeitern in Führungspositionen stärker auf die jährliche Vergütung aus als die Berufserfahrung in Jahren und eine zentrale Lage des Unternehmens.

Nicht nur nach Ausbildung und Berufserfahrung, sondern auch nach Regionen und Größe des Unternehmens unterscheiden sich die Gehälter von Mitarbeitern und Führungskräften in der Immobilienverwaltung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV).

Mit dem Ziel, eine berufsspezifische Gehaltsbenchmark zu erstellen, hat der Verband fast 450 Antwortsätze einer Onlineumfrage unter Geschäftsführern und Führungskräften in Immobilienverwaltungen deutschlandweit ausgewertet. Verbandsgeschäftsführer Martin Kaßler fasst zusammen: "Je mehr verwaltete Einheiten im Portfolio des jeweiligen Unternehmens, desto höher sind die Gehälter der mitarbeitenden Führungskräfte. Während die Geschäftsführer von Immobilienverwaltungen mit bis zu 500 Einheiten im Median etwa 60.000 Euro im Jahr verdienen, kommen sie bei Unternehmen mit mehr als 6.000 Einheiten mit rund 120.000 Euro jährlich auf das Doppelte. Mitarbeiter der WEG-Verwaltung, die Eigentümerversammlungen (ETV) leiteten, bekommen in kleinen Unternehmen etwa 40.000 Euro im Jahr, in großen Unternehmen liegt das Jahresgehalt im Median bei 48.700 Euro.

Einen weiteren Verdacht Kaßlers konnte die Umfrage ebenfalls belegen: In Städten fallen die Gehälter im Durchschnitt höher aus als in ländlichen Regionen. Die Unterschiede stufen die Autoren der Studie jedoch als minimal ein. So unterscheiden sich die Bruttojahresvergütungen für Mitarbeiter ohne Führungspositionen im Mittel um 1.000 bis 4.400 Euro, Führungskräfte verdienen in Städten jährlich rund 5.000 Euro mehr und Geschäftsführer kommen auf bis zu 11.000 Euro mehr als ihre Kollegen in ländlichen Gebieten.

Sonderzahlungen für gute Leistungen erhielten knapp die Hälfte der Befragten. 64% von ihnen wurden Prämien bei Neukundenwerbung bezahlt, etwa ein Viertel erhielt eine Sonderzahlung für Schnelligkeit. Genauso viele Unternehmen belohnten das Anwerben neuer Mitarbeiter.

Janina Stadel

Verwalter setzen auf Auszubildende

Karriere 08.09.2022
Im Kampf gegen den Fachkräftemangel bei Verwaltern hat das VDIV-Branchenbarometer 2022 mehrere Trends erkannt. Zum einen werden mehr Auszubildende eingestellt, zum anderen investieren Unternehmen ... 

Im Kampf gegen den Fachkräftemangel bei Verwaltern hat das VDIV-Branchenbarometer 2022 mehrere Trends erkannt. Zum einen werden mehr Auszubildende eingestellt, zum anderen investieren Unternehmen hohe Budgets in die Weiterbildung ihrer bestehenden Mitarbeiter.

Um den anhaltenden Fachkräftemangel langfristig auszugleichen, fördern Unternehmen aus der Immobilienverwaltung ihre Nachwuchskräfte. Das geht aus dem Branchenbarometer 2022 des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) hervor. Für die Erhebung befragt der Verband jährlich bis zu 1.000 Verwaltungen deutschlandweit über einen Online-Fragebogen (siehe "GEG-Novelle überzeugt Verwalter nicht").

Bei den Antworten zeigte sich 2022 im Vergleich zur Vorjahresbefragung, dass viele Unternehmen die Zahl ihrer Ausbildungsplätze aufgestockt haben. Im Schnitt kamen alle befragten Verwalter-Unternehmen auf 17,7 beschäftigte Mitarbeiter, von denen im Mittel knapp zehn unmittelbar mit Verwaltertätigkeiten beschäftigt waren. Zum Vergleichszeitpunkt im Vorjahr waren es noch durchschnittlich elf Mitarbeiter pro Unternehmen. Gleichzeitig ist die Zahl der Auszubildenden gestiegen. Im Schnitt beschäftigten die Unternehmen 2,9 Auszubildende. Im Vorjahr waren es noch 2,4. Diese Zahlen unterbrechen den Trend der Vorjahre, in denen sich ein Abbau von Stellen erkennen ließ, die ausschließlich Verwaltertätigkeiten umfassten. Der Anstieg der Mitarbeiterzahl könnte laut den Autoren der Studie jedoch wieder abreißen, wenn sich digitale Methoden für standardisierte Verwaltung mehr durchsetzen.

Weil die Anwerbung neuer Mitarbeiter zunehmend schwerer wird, setzen die Verwalterunternehmen zudem auf Fort- und Weiterbildungen. Zum ersten Mal fragte der VDIV bei seiner branchenweiten Umfrage gezielt nach den Budgets, die die Unternehmen im kommenden Jahr in Fort- und Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter investieren wollen. Im Schnitt gaben die Befragten an, mehr als 1.300 Euro pro Mitarbeiter bereitzustellen.

Die Spanne der genannten Beträge unterschied sich dabei stark in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße. Bei großen Unternehmen mit mehr als 3.000 Verwaltungseinheiten waren es im Schnitt 2.241 Euro, Kleinst- und Kleinverwaltungen mit weniger als 400 Einheiten gaben einen Durchschnittsbetrag von 969 Euro an, also etwas weniger als die Hälfte. Als mögliche Erklärung für diese große Spanne sehen die Autoren der VDIV-Studie die Annahme, dass große Unternehmen sich bemühen, Mitarbeiter verschiedener Fachrichtungen weiterzuentwickeln.

Ein weiterer Trend, der im Branchenbarometer des Verbands auf den Fachkräftemangel zurückgeführt wird, ist das Abstoßen von unrentablen Gemeinschaften. Dadurch sollen bestehende Mitarbeiter entlastet werden. Von allen befragten Unternehmen bundesweit gaben nur 12,1% an, sich aktiv zu bemühen, neue Gemeinschaften zu akquirieren.

Janina Stadel

Reanovo startet Lernprogramm zur IHK-Zertifizierung der Verwalter

Schon jetzt bereiten sich viele Verwalter auf die IHK-Prüfung Ende des Jahres vor.

Schon jetzt bereiten sich viele Verwalter auf die IHK-Prüfung Ende des Jahres vor.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber: Robert Kneschke

Karriere 03.03.2022
Zur Vorbereitung auf die anstehende IHK-Zertifizierung Ende des Jahres hat Reanovo einen hauseigenen Lernplan für seine Verwalter erstellt. Das Unternehmen rechnet mit unterschiedlichen ... 

Zur Vorbereitung auf die anstehende IHK-Zertifizierung Ende des Jahres hat Reanovo einen hauseigenen Lernplan für seine Verwalter erstellt. Das Unternehmen rechnet mit unterschiedlichen Wissensständen, die aber durch Lernstandserhebungen, Apps und Fragerunden bis zum vierten Quartal ausgeglichen werden sollen.

Als "dringend notwendig, aber sehr kurzfristig" bezeichnet Tom Goerke, Head of HR von Reanovo, die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), die vorsieht, dass Wohnungseigentümer ab Dezember 2022 auf einen IHK-zertifizierten Verwalter bestehen können. Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sind bundesweit rund 28.500 Angestellte von der Neuregelung betroffen, knapp 300 allein bei Reanovo. Sie müssen bis Ablauf der Frist ihre Fachkompetenz für den Beruf nachweisen und von der Industrie- und Handelskammer (IHK) zertifizieren lassen. "Deshalb haben wir ein Programm mit Zeitplan erstellt. Wir können nicht länger warten", fasst Goerke die aktuelle Situation zusammen. Die Inhalte, die in der Prüfung abgefragt werden, seien inzwischen klar und setzen sich aus Fragen aus dem rechtlichen, technischen und kaufmännischen Bereich zusammen. Außerdem sollen Grundkenntnisse der Immobilienwirtschaft abgefragt werden. Geplant sind eine 90-minütige schriftliche und eine 15-minütige mündliche Prüfung.

Weil die IHKs sich selbst noch auf den Prüfungsansturm vorbereiten müssen, rechnet Goerke damit, dass die Prüfungen erst im vierten Quartal angeboten werden. Besonders bei der Abstimmung der Termine für die mündliche Prüfung prophezeit er einen hohen organisatorischen Aufwand sowohl für die Verwalter als auch für IHKs. "Uns wäre es natürlich am liebsten, wenn wir alle Reanovo-Verwalter bei einer einzigen IHK zertifizieren lassen könnten. Auch wenn wir 50 Standorte in ganz Deutschland haben, wäre die Organisation so am einfachsten", hofft er auf einen reibungslosen Ablauf.

Einstufungstest zur Lerngruppenbildung

Damit die Verwalter bis zum Startschuss der Zertifizierungsphase bereit sind für die Fragen, starten bei Reanovo schon im April die Vorbereitungen. Die Quereinsteiger durchlaufen dann ein festes Lernprogramm, alle anderen legen einen Einstufungstest ab, damit sie einer Lerngruppe zugeordnet werden können. "Wir gehen davon aus, dass sich drei Gruppen herauskristallisieren werden. Das sind zum einen diejenigen, die seit Jahren im Beruf sind und nur ein dreitägiges Webinar zur Auffrischung brauchen. Dann haben wir diejenigen, die zwar schon einige Jahre Erfahrung haben, aber ursprünglich aus einer anderen Branche gewechselt sind. Sie bekommen Studienbriefe mit Lerninhalten für 50 Stunden. Und dann gibt es noch die Quereinsteiger, die zusätzlichen Input brauchen werden, weil sie alles nachholen müssen, was andere im Studium oder durch viele Jahre Berufserfahrung gelernt haben." Gerade bei dieser Gruppe geht Goerke davon aus, dass in den Sommermonaten mit der ein oder anderen Überstunde zu rechnen ist. "Die Aufträge pausieren in dieser Zeit nicht, denn die Immobilien müssen natürlich weiter verwaltet werden – schließlich betrifft es alle Verwalter in Deutschland. Deswegen müssen sich unsere Mitarbeiter geschickt organisieren und gegenseitig unterstützen."

Für die Auffrischung der Kenntnisse greift das Unternehmen auf seine hauseigene Akademie zurück. Das digitale Tool wird schon jetzt genutzt, damit die Verwalter ihrer Fortbildungspflicht von 20 Stunden in drei Jahren nachkommen können. Um einen einfachen Einstieg ins Lernen zu ermöglichen, bekommen sie außerdem vorab Input zu Lerntechniken. Zudem sollen wöchentliche Fragerunden organisiert werden, in denen sich die Lernenden austauschen können. "Wir überlegen noch, ob wir Zwischenstandsüberprüfungen einführen. So, dass die Verwalter erst dann in eine nächste Lernphase aufsteigen, wenn sie auch bereit dafür sind." Dabei versichert Goerke, dass der individuelle Lernstand gegenüber den Kollegen und gegenüber dem Unternehmen geheim gehalten wird.

Trotz des organisatorischen Aufwands findet Goerke: "Die Neuregelung macht den Berufs des Verwalters langfristig attraktiver." Dabei denkt er vor allem an Quereinsteiger, für die das Vorbereitungsprogramm für die Zertifizierung langfristig bestehen bleiben soll. Sie sollen sich so in Zukunft innerhalb kurzer Zeit alles notwendige Wissen für die Verwaltertätigkeit aneignen können. Gleichzeitig betreibe das Unternehmen damit Qualitätssicherung. "Diese Form der Professionalisierung war schon lange dringend notwendig in der Branche. Sie hilft uns die Qualität unserer Verwalter und somit die Qualität unserer Leistungen zu gewährleisten."

Da die Zeit bis zum Dezember 2022 recht knapp ist, steht die Frage im Raum, ob es Übergangsregelungen geben wird, die in besonderen Personalsituationen greifen. Goerke denkt dabei an Langzeitkranke oder Kollegen, die zum Start der Lernphasen in Elternzeit sind. "Wir wissen noch nicht, ob eine erfahrene Verwalterin, die im Dezember aus dem Mutterschutz kommt, auch direkt wieder vollumfänglich arbeiten kann, oder ob sie bis zur nächsten Zertifizierungsphase aussetzen muss", nennt Goerke ein Beispiel. Ähnlich sehe es mit Zeitarbeitskräften aus. "Diese setzen wir zwar selten, aber hin und wieder ein. Was ist, wenn ihnen eine Zertifizierung fehlt? Ob sie dann nur Hilfsarbeiten machen dürfen, ist noch nicht klar geregelt." Eine Karenzzeit bis 1. Juni 2024 soll es für Verwalter nur für konkrete Gemeinschaften geben, wenn sie den Verwalter schon vor Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember 2020 bestellt haben.

In der ersten Zertifizierungsrunde, die voraussichtlich im Oktober beginnt, rechnet Goerke mit Kosten von rund 700 Euro pro Verwalter. "Viele kleine und mittelständische Unternehmen werden größere Probleme bei der Vorbereitung auf die Zertifizierung haben", fürchtet er. Er schätzt, dass sie in vielen Fällen auf teure Vorbereitungskurse von externen Anbietern zurückgreifen müssen.

Die Sorge um wirtschaftliche Einbußen durch nicht bestandene Prüfungen fällt in der Branche bisher gering aus. Bei einer Sondererhebung im Rahmen des 9. Branchenbarometers des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) haben von 310 Teilnehmern lediglich 4% angegeben, Einbußen für das Unternehmen durch die Neuregelung zu fürchten. Knapp die Hälfte der Befragten (47%) erklärte, dass sie von ihrer Qualität überzeugt ist und keine wirtschaftlichen Nachteile auf sich zukommen sieht. Weitere 49% haben geäußert, nicht mit einer WEG zusammenarbeiten zu wollen, die auf den Zertifikatsnachweis besteht. Die Begründung: Sie sehen dies als Zeichen, dass ihnen nicht genug Vertrauen entgegengebracht wird.

Janina Stadel

Verwalter brauchen IHK-Zertifikat

Karriere 02.12.2021
Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, ... 

Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, die sich anderweitig qualifiziert haben.

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag der Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt. Demnach können Wohnungseigentümer ab dem 1. Dezember 2022 einen Hausverwalter verlangen, der ein Zertifikat über notwendige rechtliche, technische und kaufmännische Kenntnisse nachweisen kann. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen die Verwalter eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Von der Prüfungspflicht befreit werden sollen Volljuristen, geprüfte Immobilienfachwirte und Personen, die eine abschlossene immobilienwirtschaftliche Berufsausbildung, oder ein Hochschulstudium mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt nachweisen können. Sie werden dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt. Setzt die Bundesregierung diese Änderung nun um, kann sie direkt in Kraft treten.

Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD) und Vorsitzender des IVD-Bundesausschusses Verwalter, hofft jetzt auf die schnelle Festlegung einer Prüfungsordnung. "Wir werden unsere Mitglieder auf die Prüfung adäquat vorbereiten. Der Ansturm an Prüfinteressenten wird indes nur zu bewältigen sein, wenn die Prüfungen so früh wie möglich angeboten werden können." Bis die erforderlichen Prüfungsausschüsse gebildet sind und alle Prüfungsinhalte und -abläufe feststehen, werde es aber noch eine Zeit lang dauern, befürchtet er.

Ebenfalls nun vom Bundesrat beschlossen wurde die schon lange vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) geforderte Regelung, dass juristische Personen und Personengesellschaften mit zertifizierten Verwaltern gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass alle im Unternehmen mit der Verwaltung beschäftigten Mitarbeiter die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder diesem aufgrund ihrer Qualifikation nach § 7 der Zertifizierter- Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) gleichgestellt sind.

Ampelkoalition plant den Sachkundenachweis

Weitere Fortschritte bei der Verwalterqualifikation verspricht der Koalitionsvertrag der angehenden Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, der in der vergangenen Woche vorgestellt wurde. Die Koalition will demnach einen Sachkundenachweis für WEG-Verwalter zur Pflicht machen. "Nachdem im WEG bereits seit Dezember 2020 die IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter verankert ist, besteht jetzt die Chance, eine echte Berufszulassungsvoraussetzung für WEG-Verwalter einzuführen", betont Thomas Meier, Präsident des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI).

IVD-Vize Jugan sieht die Zertifizierung als WEG-Verwalter sogar als "obsolet" an, wenn der Sachkundenachweis als Vorgabe der Gewerbeordnung kommt. Beides basiere auf Prüfungen vor der IHK. Der IVD weist darauf hin, dass bereits die vorherige Bundesregierung über den Sachkundenachweis beraten hat, sich dann auf Drängen der CDU aber stattdessen für eine Kombination aus Versicherungs- und Weiterbildungspflicht sowie dem von der Gewerbeordnung unabhängigen IHK-Zertifikat entschied. "Es wäre gut, wenn der Gesetzgeber schnell den Sachkundenachweis einführt und die Regelungen im WEG aufhebt", meint Jugan.



Janina Stadel und Lars Wiederhold

Hausverwalter auf dem Prüfstand

Hausverwalter müssen bald eine Zertifizierung nachweisen können.

Hausverwalter müssen bald eine Zertifizierung nachweisen können.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber: pressmaster

Karriere 22.08.2021
Noch vor der Einführung der Zertifizierungspflicht für Hausverwalter ist im Sommer ein Lehrgang gestartet, der auf die Prüfung vorbereiten soll. Zudem will der VDIV herausfinden, bei ... 

Noch vor der Einführung der Zertifizierungspflicht für Hausverwalter ist im Sommer ein Lehrgang gestartet, der auf die Prüfung vorbereiten soll. Zudem will der VDIV herausfinden, bei welchen Themen noch Weiterbildungsbedarf in der Branche besteht.

Sobald im Dezember 2022 die Übergangsfrist abläuft, die in der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) festgelegt ist, können Wohnungseigentümer einen zertifizierten Hausverwalter verlangen (siehe "Das WEG wird zum 1. Dezember angepasst", IZ 42/2020). Für Verwalter, die keine IHK-Prüfung abgelegt haben, bedeutet das, dass sie von einem einzelnen Eigentümer abgelehnt werden können, statt durch einen Mehrheitsbeschuss der Eigentümerversammlung. Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz betrifft diese Neuregelung rund 28.500 Angestellte bundesweit. Für sie erarbeitet das Ministerium derzeit eine entsprechende Rechtsverordnung, die den Ablauf und die Inhalte der Prüfung festlegt. Bisher gibt es nur einen Verordnungsentwurf.

Auf diesem basiert der Lehrgang "Fachmann/Fachfrau für Wohnimmobilienverwaltung", den die IHK Frankfurt seit Sommer zusammen mit der Akademie für Finanzberatung Going Public und dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) anbietet. "In der Kürze der Zeit hatten wir mit rund 45 Teilnehmern eine sehr hohe Anmeldequote", berichtet Timo Gasparini vom Bildungszentrum der IHK Frankfurt kurz nach Beginn des ersten Durchlaufs. "Rund ein Viertel der Teilnehmer stammt nicht aus dem direkten Einzugsgebiet der IHK Frankfurt", ergänzt Gasparini. Überraschend sei das für ihn nicht, es bestätige aber seine Vermutung, dass der Lehrgang bundesweit auf Interesse stößt. Doch: "Ob und ab wann der Kurs auch an anderen Standorten angeboten werden kann, steht derzeit noch nicht fest." Im Moment können ihn Interessierte bei der Frankfurter IHK und beim Partner Going Public in Berlin belegen, der Großteil des Lehrgangs findet online statt.

"Schon jetzt besteht eine Weiterbildungspflicht für Verwalter von 20 Stunden in drei Jahren", erinnert Gasparini, daran ändert sich auch nichts. Welche Themen dabei am meisten gefragt sind, kann er schwer abschätzen. "Oft werden ganze Blöcke gebucht, die mehrere Themen beinhalten", sagt der IHK-Vertreter. Beim VDIV hingegen zeichnet sich gerade der Trend ab, dass z.B. Informationen zur Installation von E-Ladestationen besonders nachgefragt sind, erklärt Geschäftsführer Martin Kaßler. Außerdem würden Onlineseminare zu Themen wie klimafreundliches Sanieren und zum CO2-Preis bei den Hausverwaltern immer beliebter. "Die Qualität der Weiterbildungsangebote ist dabei abhängig davon, inwieweit es gelingt, dem tatsächlichen Bedarf der Branche gerecht zu werden", betont Kaßler.

Um herauszufinden, welche Inhalte Hausverwaltern wichtig sind, hat der VDIV eine Online-Umfrage gestartet. Die Teilnehmer sollen unter anderem ihren Kenntnisstand zu Themen wie Sanierungen, kaufmännisches Wissen und Digitalisierung einschätzen und angeben, in welcher Form und wie oft sie bisher an Weiterbildungen teilgenommen haben. "Auf Basis der Umfrageergebnisse werden im Bedarfsfall die Lehrgangs- und entsprechend Prüfungsinhalte angepasst", erläutert Kaßler.

Die Online-Umfrage des VDIV läuft noch bis zum 10. September unter www.vdiv.de/weiterbildungsbedarf.

Janina Stadel

ZIA übernimmt BID-Vorsitz

Andreas Mattner.

Andreas Mattner.

Quelle: ZIA, Urheber: Anna-Lena Ehlers

Köpfe 06.05.2021
Nach einem turnusmäßigen Wechsel hat der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) nun den Vorsitz der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) inne. Andreas Ibel, ... 

Nach einem turnusmäßigen Wechsel hat der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) nun den Vorsitz der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) inne. Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen gibt den Staffelstab an ZIA-Präsident Andreas Mattner weiter.

Der ZIA hat am den Vorsitz der BID übernommen. Damit löst er den BFW ab. In der Arbeitsgemeinschaft wechselt der Vorsitz jährlich zwischen den Mitgliedsverbänden. Diese sind neben ZIA und BFW noch der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Immobilienverband (IVD), der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) und der Verband Deutscher Pfandbriefbanken (vpd).

Bei der diesjährigen Amtsübergabe blickte der neue Vorsitzende, ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner, auf die Folgen der Coronakrise zurück. "Handel und Hotel sind nach Monaten des Lockdowns in sehr vielen Fällen von Insolvenz bedroht - mit fatalen Auswirkungen auf die dahinterstehende Immobilienwirtschaft."

Weil er den Vorsitz im Jahr der Bundestagswahl übernommen hat, sieht er eine wichtige Aufgabe darin, dafür zu sorgen, dass "Politik und Immobilienwirtschaft zusammenkommen, um Stadtentwicklung voranzutreiben." Er hoffe, dass mit der Wahl im September die Weichen für mehr bezahlbaren Wohnraum und attraktivere Innenstädte gestellt werden.

Janina Stadel

Endspurt im ersten dreijährigen Weiterbildungszeitraum

Karriere 09.12.2020
Die erste Dreijahresperiode für die verpflichtende Weiterbildung von Immobilienverwaltern und -maklern endet am 31. Dezember 2020. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) hat ... 

Die erste Dreijahresperiode für die verpflichtende Weiterbildung von Immobilienverwaltern und -maklern endet am 31. Dezember 2020. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) hat rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist seine "Online-Bibliothek für Wohnimmobilienverwalter", kurz VDIV-WBThek gelauncht. So können Verwalter auch auf den letzten Metern noch die geforderten 20 Stunden Fortbildung in 36 Monaten zusammenbekommen.

Der VDIV Deutschland hat die Onlinebibliothek gemeinsam mit seinen Landesverbänden und der Going Public! Akademie für Finanzberatung am 1. Oktober 2020 eröffnet. Die VDIV-WBThek wurde speziell für Haus- und Immobilienverwalter konzipiert. Der Hintergrund: Verwaltern, die bereits seit 2018 aktiv sind, drohen Geldbußen von 5.000 Euro bei Nichterfüllung der Fortbildungspflicht. "Daher galt es bereits für das Jahr 2020 mindestens 20 Stunden anrechenbaren Weiterbildungscontent über die VDIV-WBThek zur Verfügung zu stellen, um so allen Weiterbildungspflichtigen eine kurzfristige ortsungebundene und kontaktfreie Erfüllung der Weiterbildungspflicht zu ermöglichen", sagt Maren Herbst,
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim VDIV.

Die Behörde kann ab Anfang 2021 täglich anklopfen

Die Weiterbildungspflicht betrifft alle Beschäftigten, die unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit der Wohnimmobilienverwaltung mitwirken (§ 34c Abs. 2a GewO) - also alle Angestellten, die Kundenkontakt haben und selbstständig Kundenanliegen erledigen. Diese weiterbildungspflichtigen Mitarbeiter können von der jeweils zuständigen Behörde zu jedem beliebigen Zeitpunkt aufgefordert werden, den Nachweis zu erbringen, dass sie sich wie vorgeschrieben fortgebildet haben. Auch ihren Auftraggebern müssen Verwalter auf Nachfrage Informationen zu den in den vergangenen drei Jahren absolvierten Weiterbildungen zukommen lassen, beispielsweise über eine Verlinkung auf eine Webseite.

In der Onlinebibliothek des VDIV warten rund 90 WebBasedTrainings mit einer Gesamtzeit von mehr als 21 Stunden. Im Schnitt dauert eine Trainingseinheit keine Viertelstunde. Lerneinheiten zum neuen WEG werden aktuell produziert.

"Sichergestellt, dass die Web-Trainings auch tatsächlich bearbeitet werden"

Und was, wenn ein Verwalter das Lernprogramm im Hintergrund ablaufen lässt, ohne bei der Sache zu sein? "Es ist nicht möglich in den einzelnen Web-Based-Trainings vorzuspringen. Zudem sind Kontrollfragen integriert, die die Lernenden richtig beantworten müssen, um ein Training erfolgreich zu beenden. So wird sichergestellt, dass die Web-Based-Trainings auch tatsächlich bearbeitet werden", versichert Herbst.

Die gesetzlich geregelte Weiterbildungspflicht (§15b Makler- und Bauträgerverordnung) trat erst im August 2018 in Kraft. Doch der erste Dreijahreszeitraum, in dem die geforderten 20 Stunden Weiterbildung abgeleistet werden müssen, läuft schon seit Anfang 2018.

Harald Thomeczek