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Freitags sind sie nie da

Die Viertagewoche soll Arbeitgeber interessanter für neue Mitarbeiter  machen und die Belegschaft zufriedener.

Die Viertagewoche soll Arbeitgeber interessanter für neue Mitarbeiter machen und die Belegschaft zufriedener.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber Kalenderblätter: Brad Pict; Urheber Icons: Icons-Studio

Karriere 24.11.2022
Ein neues Arbeitsmodell hält Einzug in deutschen Unternehmen. Immer mehr Firmen gönnen ihren Angestellten eine Viertagewoche. In der Immobilienwirtschaft überwiegt die Skepsis. Lange ... 

Ein neues Arbeitsmodell hält Einzug in deutschen Unternehmen. Immer mehr Firmen gönnen ihren Angestellten eine Viertagewoche. In der Immobilienwirtschaft überwiegt die Skepsis. Lange werden die Arbeitgeber ihre Zurückhaltung aber nicht aufrechterhalten können, wenn sich das Modell in anderen Branchen durchsetzt.

Wer freitags bei Unternehmen anruft, hört zukünftig wohl häufiger die Bandansage "Sie rufen außerhalb unserer Geschäftszeiten an. Diese sind montags bis donnerstags ...". Denn freitags ist frei. Nachdem der Trend zu einer verkürzten Arbeitswoche in diesem Jahr schon in den USA und einigen europäischen Ländern Einzug gehalten hat, experimentieren inzwischen immer mehr deutsche Unternehmen mit der Viertagewoche. Sie verspricht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weniger Stress und mehr Zeit für Familie und Hobbys. Die Arbeitgeber bekommen im Gegenzug zufriedenere Angestellte und müssen gleichzeitig keine Einbußen bei der Produktivität hinnehmen. Das legen zumindest die Ergebnisse einiger Testläufe und erste Studien aus anderen Ländern nahe.

Seit Mai 2022 haben 38 Unternehmen in den USA für sechs Monate die 4-Day-Week eingeführt. Gearbeitet wird an vier Arbeitstagen zusammengerechnet 32 statt 40 Stunden bei gleichem Gehalt. Die ersten Erfahrungen sind so positiv, dass die Bundesstaaten Kalifornien und New York nun überlegen, Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zur Viertagewoche zu verpflichten.

Weniger Arbeitszeit bei gleicher Bezahlung und gleicher Produktivität

Der größte Feldversuch läuft derzeit in Großbritannien. Etwas mehr als 70 Unternehmen und Organisationen mit 3.300 Beschäftigten probieren dort seit Anfang Juni die Arbeitszeitverkürzung aus. Grundlage ist das "100:80:100-Modell". Das bedeutet, die Mitarbeitenden bekommen 100% Lohn und reduzieren ihre Arbeitszeit auf 80%. Die Bedingung dabei ist, dass die Produktivität bei 100% bleibt. Die ersten Zwischenergebnisse zeigen, dass beide Seiten zufrieden sind. So meldeten fast 90% der Unternehmen, dass die Arbeitszeitverkürzung gut funktioniere. Knapp die Hälfte der Firmen gab an, die Produktivität sei ungefähr gleich geblieben. Die andere Hälfte beobachtet sogar eine leichte (34%) oder erhebliche Verbesserung (15%) der Produktivität. Mehr als 80% der teilnehmenden Unternehmen überlegen, das Arbeitszeitmodell nach der Testphase beizubehalten.

In Deutschland ist die Viertagewoche ebenfalls keine Fiktion mehr. Quer durch alle Branchen und Unternehmensgrößen bieten Firmen ihren Beschäftigten an, freitags frei zu haben. So lässt der deutsche Bekleidungshersteller Gerry Weber künftig seine Mitarbeiter entscheiden, ob sie ihre Wochenarbeitszeit auf vier oder fünf Tage verteilen wollen. Einzige Bedingung: Die Abteilungen müssen weiter durchgehend erreichbar sein. Selbst in der Immobilienbranche trauen sich erste Unternehmen an diese Art des New Work heran. Allen voran im Handwerk und bei Bauzulieferern versuchen Unternehmen so Arbeitskräfte anzulocken. Der Fassadenbauer Boetker Metall und Glas aus Stuhr bei Bremen oder Remotex Gebäudetechnik aus Wetzlar sind zwei Beispiele.

In München schickt der Projektentwickler Michael Schwaiger seine zwölf Angestellten seit Anfang des Jahres regelmäßig am Donnerstagabend ins Wochenende – bei vollem Lohnausgleich. Nach einer zweimonatigen Probezeit gilt die Regelung unbefristet. "Ich wollte meinen Angestellten etwas zurückgeben, weil sie hier keinen Nine-to-five-Job machen", erklärt Schwaiger seine Motivation. Homeoffice und flexible Modelle, bei denen jeder selber entscheiden kann, wann er arbeitet, haben ihn nicht überzeugt. "Wir tun den Mitarbeitern keinen Gefallen, wenn wir sie ins Homeoffice auslagern. Die meisten wollten wieder zurück ins Büro", beschreibt Schwaiger seine Erfahrungen mit den Modellen, die seit der Pandemie in vielen Büros Einzug gehalten haben.

Schwaiger zieht ein positives Fazit aus seinen ersten Monaten mit der Viertagewoche. Weder die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden noch die des Unternehmens habe sich durch die Verkürzung verringert. "Ich finde, dass die Produktivität sogar zugenommen hat", freut er sich. Im Büro werde konzentrierter gearbeitet, weil jeder wisse, dass der Freitag nicht mehr zur Verfügung steht. Einen strafferen Ablauf des Büroalltags belegen die bisherigen Studien. So werden etwa Meetings kürzer und konzentrierter abgehalten. Auf der Kostenseite machen sich geringere Strom- und Heizkosten bemerkbar.

Schwaiger kommt mit seiner Experimentierfreude offenbar einem Wunsch vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland entgegen. Nach einer Umfrage von Yougov für die Berufe-Studie des Versicherers HDI von September können sich drei Viertel aller Berufstätigen in Deutschland die Viertagewoche vorstellen, wenn sie dafür keine Einbußen beim Gehalt hinnehmen müssen. Eine Forsa-Umfrage für RTL und NTV kommt zu dem gleichen Ergebnis.

"Arbeitszeit spielt grundsätzlich eine immer größere Rolle. Hier machen die Beschäftigten in der Immobilienbranche keine Ausnahme", bestätigt Norbert Reuter, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Die Umsetzung flexibler Zeitmodelle könne "die Attraktivität in der Immobilienbranche erhöhen und so dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken", vermutet er. Daher werde sich die Immobilienbranche der Debatte um flexiblere Arbeitszeiten nicht entziehen können. Allerdings müssten die Unternehmen gleichzeitig die Stundenlöhne erhöhen, damit die Beschäftigten keine Lohneinbußen hinnehmen müssen. "Ansonsten wäre es nur ein schlichtes Teilzeitmodell", sagt Reuter.

Holger Schäfer, Experte für Beschäftigung und Arbeitslosigkeit beim Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln (IW), sieht in dem starren Wegfall eines Tages hingegen nicht nur Vorteile für Arbeitnehmer. Angestellte und Betriebe hätten bei der Viertagewoche kaum noch Spielraum, die tägliche Arbeitszeit bedarfsgerecht und flexibel zu handhaben, warnt Schäfer. Das sieht auch Gewerkschaftler Reuter so. "Da heute Vollzeitbeschäftigte auch in der Immobilienbranche länger als 32 Stunden pro Woche arbeiten, würde eine Viertagewoche auch eine Verkürzung der Arbeitszeit nach sich ziehen müssen." Beide plädieren daher für mehr Flexibilität statt starren Regelungen.

In der Praxis ist die Umsetzung ohnehin nicht so einfach. Das bestätigt Maximilian Seil vom Frankfurter Immobilienmanager Seil Real Estate. Er hat für seine Mitarbeiter eingeführt, dass jeweils der letzte Freitag im Monat frei ist. Diese zwölf freien Tage im Jahr mehr in die Arbeitsverträge so zu integrieren, dass sie nicht als Urlaub gelten und damit beliebig genommen werden können und auch keinen anderen rechtlichen Vorteil darstellen, sind eine Herausforderung für Juristen.

Praktische Probleme wie die Erreichbarkeit, wenn am Freitag bei einem Projekt mal eine Frage auftaucht, sieht Seil hingegen nur wenige. "Die Branche arbeitet mittlerweile so mobil und remote, dass das lösbar ist." Nach seiner Erfahrung suchen die Mitarbeiter im gegenseitigen Austausch selbst Lösungen für solche Schwierigkeiten. "Allein das führt zu mehr Produktivität", sagt Seil. Gleichzeitig stiegen die Motivation und die Zufriedenheit. "Wir müssen uns als Arbeitgeber viel mehr die Frage stellen, was wir für unsere Arbeitnehmer machen können. Wir wollen zufriedene Menschen, keine Roboter", fordert Seil zum Umdenken auf.

Viele Vertreter aus der Immobilienbranche beobachten die Diskussion allerdings skeptisch. "Eine Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich erscheint momentan unrealistisch", sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV). Gerade kleinere Unternehmen dürfte eine solche Flexibilisierung vor große Herausforderungen stellen. "Immer sollte dabei bedacht werden, dass zunächst Umsatz und Gewinn erwirtschaftet werden müssen. Bei einem Wegfall eines kompletten Arbeitstags kann sich jeder selbst ausrechnen, ob das aufgehen kann."

Realistisches Modell oder Arbeitnehmer-Fantasie?

"Eine generelle Viertagewoche erscheint mir eher fantasievoll als realistisch", sagt ebenfalls Ralf Büschl, Geschäftsführer des Münchner Projektentwicklers Büschl-Gruppe. Gerade jetzt, wo sich "das Wohlfühlklima unserer Immobilienwirtschaft" weiter abkühle, müssten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer anstrengen, um die Herausforderungen zu meistern. "Mit weniger Arbeit wird das wohl nicht klappen", glaubt Büschl.

Auch für Michael Schneider, Geschäftsführer der Immobilien-Service-KVG Intreal, ist die Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich schwer vorstellbar. "Wir bräuchten für die gleiche Arbeit mehr Mitarbeiter. Die können wir derzeit und künftig nicht finden, außerdem können wir die Mehrkosten in einem wettbewerbsintensiven Umfeld nicht oder nicht vollständig weiterreichen", gibt er zu bedenken. Daher sei das lange Wochenende "keine realistische Arbeitgeberoption".

Andere Unternehmen probieren das Modell jedoch gerade aus oder entwickeln eigene Ansätze. So gibt der Projektentwickler UBM Development seinen Mitarbeitenden seit Juli 26 Freitage im Jahr frei (siehe "UBM verlängert jedes zweite Wochenende"). Seit dem Sommer testet auch die in Deutschland tätige österreichische United Benefits Holding bei ihren Tochtergesellschaften, dem Projektentwickler Invester und dem Asset-Manager Ekazent, die Viertagewoche bei gleichbleibendem Lohn (siehe "Die Mitarbeiter sind kreativer und produktiver").

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) rät dazu, sich mit der kurzen Arbeitswoche zu befassen. "Wenn das Modell in vielen Branchen zur Umsetzung kommt, wird sich auch die Immobilienbranche damit auseinandersetzen müssen", ist sich der Verband sicher. Dieser Meinung ist schließt sich Arbeitsmarktforscher Enzo Weber vom Lehrstuhl für Empirische Wirtschaftsforschung der Universität Regensburg an: "Die Viertagewoche ist aus der aktuellen arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitischen Diskussion nicht wegzudenken." Falsch sei aber die Aussage, die jüngere Generation wolle schlicht weniger arbeiten. Vielmehr gehe es um ein Mehr an Flexibilität. "Beschäftigte sind mit ihrer Arbeitssituation vor allem dann zufrieden, wenn sie ihre Arbeitszeit selbst beeinflussen können", sagt Weber. Er plädiert für die Viertagewoche – "für diejenigen, die sie wollen. Wer fünf Tage möchte, soll fünf bekommen, wer drei will, drei."

Alexander Heintze

Mit der Größe des Arbeitgebers wächst das Gehalt für Verwalter

© Immobilien Zeitung; Quelle: Ergebnisse der VDIV-Umfrage 2022 „Gehaltsbenchmark“

Karriere 24.11.2022
Die Größe des Unternehmens spielt bei der Gehaltsgestaltung von Immobilienverwaltern eine zentrale Rolle. Sie wirkt sich nicht nur bei Mitarbeitern in Führungspositionen stärker auf die ... 

Die Größe des Unternehmens spielt bei der Gehaltsgestaltung von Immobilienverwaltern eine zentrale Rolle. Sie wirkt sich nicht nur bei Mitarbeitern in Führungspositionen stärker auf die jährliche Vergütung aus als die Berufserfahrung in Jahren und eine zentrale Lage des Unternehmens.

Nicht nur nach Ausbildung und Berufserfahrung, sondern auch nach Regionen und Größe des Unternehmens unterscheiden sich die Gehälter von Mitarbeitern und Führungskräften in der Immobilienverwaltung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV).

Mit dem Ziel, eine berufsspezifische Gehaltsbenchmark zu erstellen, hat der Verband fast 450 Antwortsätze einer Onlineumfrage unter Geschäftsführern und Führungskräften in Immobilienverwaltungen deutschlandweit ausgewertet. Verbandsgeschäftsführer Martin Kaßler fasst zusammen: "Je mehr verwaltete Einheiten im Portfolio des jeweiligen Unternehmens, desto höher sind die Gehälter der mitarbeitenden Führungskräfte. Während die Geschäftsführer von Immobilienverwaltungen mit bis zu 500 Einheiten im Median etwa 60.000 Euro im Jahr verdienen, kommen sie bei Unternehmen mit mehr als 6.000 Einheiten mit rund 120.000 Euro jährlich auf das Doppelte. Mitarbeiter der WEG-Verwaltung, die Eigentümerversammlungen (ETV) leiteten, bekommen in kleinen Unternehmen etwa 40.000 Euro im Jahr, in großen Unternehmen liegt das Jahresgehalt im Median bei 48.700 Euro.

Einen weiteren Verdacht Kaßlers konnte die Umfrage ebenfalls belegen: In Städten fallen die Gehälter im Durchschnitt höher aus als in ländlichen Regionen. Die Unterschiede stufen die Autoren der Studie jedoch als minimal ein. So unterscheiden sich die Bruttojahresvergütungen für Mitarbeiter ohne Führungspositionen im Mittel um 1.000 bis 4.400 Euro, Führungskräfte verdienen in Städten jährlich rund 5.000 Euro mehr und Geschäftsführer kommen auf bis zu 11.000 Euro mehr als ihre Kollegen in ländlichen Gebieten.

Sonderzahlungen für gute Leistungen erhielten knapp die Hälfte der Befragten. 64% von ihnen wurden Prämien bei Neukundenwerbung bezahlt, etwa ein Viertel erhielt eine Sonderzahlung für Schnelligkeit. Genauso viele Unternehmen belohnten das Anwerben neuer Mitarbeiter.

Janina Stadel

Hausverwalter auf dem Prüfstand

Hausverwalter müssen bald eine Zertifizierung nachweisen können.

Hausverwalter müssen bald eine Zertifizierung nachweisen können.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber: pressmaster

Karriere 22.08.2021
Noch vor der Einführung der Zertifizierungspflicht für Hausverwalter ist im Sommer ein Lehrgang gestartet, der auf die Prüfung vorbereiten soll. Zudem will der VDIV herausfinden, bei ... 

Noch vor der Einführung der Zertifizierungspflicht für Hausverwalter ist im Sommer ein Lehrgang gestartet, der auf die Prüfung vorbereiten soll. Zudem will der VDIV herausfinden, bei welchen Themen noch Weiterbildungsbedarf in der Branche besteht.

Sobald im Dezember 2022 die Übergangsfrist abläuft, die in der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) festgelegt ist, können Wohnungseigentümer einen zertifizierten Hausverwalter verlangen (siehe "Das WEG wird zum 1. Dezember angepasst", IZ 42/2020). Für Verwalter, die keine IHK-Prüfung abgelegt haben, bedeutet das, dass sie von einem einzelnen Eigentümer abgelehnt werden können, statt durch einen Mehrheitsbeschuss der Eigentümerversammlung. Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz betrifft diese Neuregelung rund 28.500 Angestellte bundesweit. Für sie erarbeitet das Ministerium derzeit eine entsprechende Rechtsverordnung, die den Ablauf und die Inhalte der Prüfung festlegt. Bisher gibt es nur einen Verordnungsentwurf.

Auf diesem basiert der Lehrgang "Fachmann/Fachfrau für Wohnimmobilienverwaltung", den die IHK Frankfurt seit Sommer zusammen mit der Akademie für Finanzberatung Going Public und dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) anbietet. "In der Kürze der Zeit hatten wir mit rund 45 Teilnehmern eine sehr hohe Anmeldequote", berichtet Timo Gasparini vom Bildungszentrum der IHK Frankfurt kurz nach Beginn des ersten Durchlaufs. "Rund ein Viertel der Teilnehmer stammt nicht aus dem direkten Einzugsgebiet der IHK Frankfurt", ergänzt Gasparini. Überraschend sei das für ihn nicht, es bestätige aber seine Vermutung, dass der Lehrgang bundesweit auf Interesse stößt. Doch: "Ob und ab wann der Kurs auch an anderen Standorten angeboten werden kann, steht derzeit noch nicht fest." Im Moment können ihn Interessierte bei der Frankfurter IHK und beim Partner Going Public in Berlin belegen, der Großteil des Lehrgangs findet online statt.

"Schon jetzt besteht eine Weiterbildungspflicht für Verwalter von 20 Stunden in drei Jahren", erinnert Gasparini, daran ändert sich auch nichts. Welche Themen dabei am meisten gefragt sind, kann er schwer abschätzen. "Oft werden ganze Blöcke gebucht, die mehrere Themen beinhalten", sagt der IHK-Vertreter. Beim VDIV hingegen zeichnet sich gerade der Trend ab, dass z.B. Informationen zur Installation von E-Ladestationen besonders nachgefragt sind, erklärt Geschäftsführer Martin Kaßler. Außerdem würden Onlineseminare zu Themen wie klimafreundliches Sanieren und zum CO2-Preis bei den Hausverwaltern immer beliebter. "Die Qualität der Weiterbildungsangebote ist dabei abhängig davon, inwieweit es gelingt, dem tatsächlichen Bedarf der Branche gerecht zu werden", betont Kaßler.

Um herauszufinden, welche Inhalte Hausverwaltern wichtig sind, hat der VDIV eine Online-Umfrage gestartet. Die Teilnehmer sollen unter anderem ihren Kenntnisstand zu Themen wie Sanierungen, kaufmännisches Wissen und Digitalisierung einschätzen und angeben, in welcher Form und wie oft sie bisher an Weiterbildungen teilgenommen haben. "Auf Basis der Umfrageergebnisse werden im Bedarfsfall die Lehrgangs- und entsprechend Prüfungsinhalte angepasst", erläutert Kaßler.

Die Online-Umfrage des VDIV läuft noch bis zum 10. September unter www.vdiv.de/weiterbildungsbedarf.

Janina Stadel

Verwalterverband bastelt an freiwilligem Sachkundelehrgang

Karriere 18.09.2019
Die geplante Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat die Diskussion um einen Sachkundenachweis für Immobilienverwalter neu angefacht. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (kurz: ... 

Die geplante Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat die Diskussion um einen Sachkundenachweis für Immobilienverwalter neu angefacht. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (kurz: VDIV, einst: DDIV) nimmt diese Vorlage auf und tüftelt schon mal an einem freiwilligen Sachkundelehrgang. "Da sich der Gesetzgeber bislang nicht in der Lage sah, einen verpflichtenden Sachkunde­nachweis für Wohnimmobilienverwalter einzuführen, müssen wir zum Schutz der Verbraucher und zur weiteren Professionalisierung unserer Branche selbst aktiv werden", erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. Den Beschluss, besagten Lehrgang für eine freiwillige Basisqualifikation zu entwickeln, hat die Delegiertenversammlung des VDIV letzte Woche auf dem diesjährigen Deutschen Verwaltertag gefasst.

Verwalter - ebenso wie Immobilienmakler - müssen sich seit dem vergangenen Jahr zwar regelmäßig fortbilden, doch eine grundlegende Qualifikation zur Ausübung ihrer Tätigkeit müssen sie bis dato nicht nachweisen. Mit der vorgesehenen WEG-Reform würden die Befugnisse von Verwaltern deutlich ausgeweitet. Diese Kompetenzerweiterung lässt es der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die die Grundlagen für diese Reform erarbeitet hat, angeraten erscheinen, einen Sach- und Fachkundenachweis für WEG-Verwalter einzuführen.

Harald Thomeczek

Bundesrat schwächt Fortbildungsregeln weiter ab

Karriere 26.04.2018
Ab dem 1. August 2018 sind Wohnimmobilienverwalter und Makler gesetzlich verpflichtet, sich alle drei Jahre 20 Stunden fortzubilden. Der Entwurf für die entsprechende Verordnung zur Änderung der ... 

Ab dem 1. August 2018 sind Wohnimmobilienverwalter und Makler gesetzlich verpflichtet, sich alle drei Jahre 20 Stunden fortzubilden. Der Entwurf für die entsprechende Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung sah vor, dass die Gewerbetreibenden die zuständige Behörde von sich aus regelmäßig über ihre Weiterbildungsanstrengungen informieren. Jetzt sollen sie nur noch auf Nachfrage der Behörde Nachweise über absolvierte Fortbildungen vorlegen.

Der Entwurf steht morgen auf der Tagesordnung des Bundesrats. Dessen Wirtschaftsausschuss "empfiehlt" der Ländervertretung, den Passus zu streichen, wonach die Gewerbetreibenden für sich und ihre operativ tätigen Mitarbeiter (Objektbetreuer/Makler) unaufgefordert eine Erklärung über die abgeleistete Weiterbildung an die Behörde übermitteln und zugleich Nachweise darüber vorlegen.

Der Ausschuss befürchtet eine Überlastung der Gewerbeämter, wenn die 46.500 betroffenen Gewerbetreibende alle mehr oder weniger auf einen Schlag ihre Mitteilungen abgeben: "Durch diese stoßartige, umfangreiche Belastung würden die Gewerbeämter voraussichtlich für längere Zeit faktisch keine anderen Gewerbeüberwachungsaufgaben mehr wahrnehmen können." Zur Erinnerung: Der Verordnungsentwurf sah vor, dass Makler und Verwalter alle drei Jahre - jeweils bis Ende Januar des Folgejahres - automatisch Meldung machen.

"Ernsthaftere Weiterbildung" bei Kontrollen

Stattdessen sollen die Gewerbetreibenden jetzt nur noch auf Verlangen des Amtes nachweisen, dass sie und ihre relevanten Mitarbeiter ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind. "Dies brächte die gewichtigen Vorteile, dass zum einen die Gewerbeamtskontrollen planbar sind und damit eine gleichbleibende Arbeitsbelastung erreicht wird", wirbt der Wirtschaftsausschuss für seine Empfehlung. Doch damit nicht genug: Der Ausschuss sieht auf diese Weise "eine intensivere Prüfung der Mitteilung und echte Prävention ermöglicht. Denn die Gewerbetreibenden müssten auf Grund der intensiveren Kontrollen bei unrichtigen Mitteilungen eher mit Entdeckung rechnen und würden daher die Weiterbildung ernsthafter betreiben bzw. diese bei ihren Beschäftigten nachhalten."

Stellt sich die Frage, wie oft die Behörden nachhaken. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) bezweifelt, dass das allzu oft geschehen wird: "Es ist davon auszugehen, dass die Behörden allenfalls bei konkreten Verdachtsfällen aktiv werden", glaubt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Wenig begeistert zeigt sich auch der Verband Wohnen im Eigentum: "Nur noch auf Nachfrage sollen die durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen dem Gewerbeamt mitgeteilt werden müssen. Welches Gewerbeamt wird hier jemals eine Kontrolle durchführen?" Einig sind sich beide Verbände auch in der Annahme, dass der Bundesrat die Verordnung inklusive Streichung morgen verabschieden wird.

Schon das Bundeswirtschaftsministerium, dessen Feder der Verordnungsentwurf entstammt, war den Betroffenen kürzlich entgegengekommen: Der ursprüngliche Entwurf hatte vorgesehen, dass Makler und Wohnimmobilienverwalter das zuständige Amt jedes Jahr über ihre Weiterbildungsbemühungen auf dem Laufenden halten. Laut der unlängst aktualisierten Fassung sollen sie nur noch alle drei Jahre Bericht erstatten.

Harald Thomeczek

Makler und Verwalter müssen sich ab 2021 fortbilden

Karriere 22.09.2017
Das Gesetz zur Einführung von Berufszulassungsregelungen von (gewerblichen) Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat heute auch der Bundesrat durchgewunken. Exakt drei Monate nach dem ... 

Das Gesetz zur Einführung von Berufszulassungsregelungen von (gewerblichen) Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat heute auch der Bundesrat durchgewunken. Exakt drei Monate nach dem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestags.

Zur Erinnerung: Der geplante Sachkundenachweis für Makler und Verwalter blieb im Laufe des Gesetzgebungsverfahren auf der Strecke. Die Vertreter dieser Berufsgruppen werden ihre Kenntnisse also doch nicht in Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern belegen müssen. Eine Art Trostpflaster für den abhandengekommenen Sachkundenachweis ist eine Fortbildungspflicht für WEG- und Mietverwalter sowie Makler. Diese ist allerdings ziemlich überschaubar: Makler und Verwalter werden künftig alle drei Jahre nachweisen müssen, sich in einem Umfang von 20 Stunden weitergebildet zu haben.

Bestimmte Abschlüsse befreien erstmal von der Fortbildungspflicht

Das Gesetz wird laut dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) voraussichtlich im Oktober 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Dem Immobilienverband Deutschland (IVD) zufolge tritt es wahrscheinlich am 1. August 2018 in Kraft. Makler und Verwalter werden also erst ab dem Jahr 2021 einen Nachweis über eine erfolgte Fortbildung führen müssen. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder den Immobilienfachwirt sein Eigen nennt, ist in den ersten drei Jahren nach Aufnahme seiner Tätigkeit von dieser Pflicht befreit.

Welche Fortbildungsmaßnahmen und Bildungseinrichtungen anerkannt werden, wird erst in einer Rechtsverordnung festgelegt. Diese wird während einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach der Gesetzesverkündung vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet.

Neben der Fortbildungspflicht sieht das Gesetz vor, dass WEG- und Mietverwalter künftig eine Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung beantragen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen. Die Pflicht zum Abschluss einer solchen Versicherung tritt am Tag nach der Gesetzesverkündung in Kraft. Makler sind davon ausgenommen.

Verbände geben sich mit dem Erreichten nicht zufrieden

Mindestanforderungen an die Ausbildung und Sachkunde von Maklern und Verwaltern gibt es aber weiterhin nicht: Lediglich ein freies Vorstrafenregister und sogenannte geordnete Vermögensverhältnisse sind erforderlich, um auf diesem oder jenem Gebiet tätig werden zu können.

Die Branchenverbände sind von dieser Tatsache nicht begeistert: "Wir sehen die neue Berufszulassungsregelung nur als einen ersten Schritt. Unser Ziel bleibt die Einführung eines substanziellen Sachkundenachweises. Wir geben uns mit dem Gesetz nicht zufrieden und werden den Sachkundenachweis in der nächsten Legislaturperiode weiter vorantreiben", sagt IVD-Bundesgeschäftsführerin Sun Jensch.

In dasselbe Horn stößt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler: "Ob eine 20-Stunden-Weiterbildungspflicht wiederkehrend alle drei Jahre ausreichend ist, um als Verwalter mehr als 60 Gesetze und Verordnungen rechtssicher anwenden zu können, darf bezweifelt werden. Eine Grundqualifikation zur Aufnahme der Tätigkeit als Verwalter ist damit nicht erreicht. Wir halten daher an der Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter fest", so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Harald Thomeczek

Verwalter heben die Preise an

Hausverwalter lassen sich ihre Dienste für die WEG-Verwaltung heute real rund 6% höher vergüten als 2010. In der Mietverwaltung beträgt das inflationsbereinigte Plus 4,7%. Das ist nicht genug, findet der Branchenverband DDIV.

Hausverwalter lassen sich ihre Dienste für die WEG-Verwaltung heute real rund 6% höher vergüten als 2010. In der Mietverwaltung beträgt das inflationsbereinigte Plus 4,7%. Das ist nicht genug, findet der Branchenverband DDIV.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: magele

Karriere 09.06.2017
Verwalter von Wohneigentümergemeinschaften (WEG) und Mietkomplexen verlangen auch inflationsbereinigt immer höhere Honorare. Nur bei WEGs und Mietgebäuden mit über 100 Einheiten liegen ... 

Verwalter von Wohneigentümergemeinschaften (WEG) und Mietkomplexen verlangen auch inflationsbereinigt immer höhere Honorare. Nur bei WEGs und Mietgebäuden mit über 100 Einheiten liegen die Vergütungssätze im Vergleich zu 2010 auch heute noch niedriger, wie aus dem 5. Branchenbarometer des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hervorgeht. Der Verband sieht trotz des überwiegenden Anstiegs der Verwalterhonorare noch Luft nach oben.

Die Vergütungen für WEGs ab 100 Wohnungen haben laut der DDIV-Jahresumfrage zwischen 2013 und 2016 inflationsbereinigt um 4,3% auf 15,70 Euro pro Einheit zugelegt. Der entsprechende Wert von 2010 - 16,20 Euro - ist damit jedoch immer noch 3,1% entfernt. Und: In diesem Jahr nahmen mehr größere Unternehmen, die u.a. durch Zukäufe zuletzt stark gewachsen sind, an der Umfrage teil als in der Vergangenheit. Da diese meist in den Städten und Ballungsräumen mit einem höheren Bedarf an Verwalterleistungen aktiv sind, können sie auch höhere Honorare verlangen als Anbieter im ländlichen Raum - und ziehen damit den Schnitt nach oben.

Der DDIV hebt in seiner Studie daher auch auf den Rückgang im Sechsjahreszeitraum ab und erklärt sich diesen mit dem gestiegenen Wettbewerb um große WEGs: Die Verwaltung großer Eigentümergemeinschaften sei aufgrund von Skaleneffekten für die Anbieter ertragreicher. Das mache große WEGs zu begehrten Objekten, was die Konkurrenz eben steigen lasse - und die Preise sinken.

Honorare in WEG-Verwaltung seit 2010 real um rund 6% gestiegen

In allen anderen vier Größenklassen legten die Honorare in der WEG-Verwaltung auch im Vergleich zu 2010 zu. Über alle Größenklassen hinweg sind die Honorare von WEG-Verwaltern inflationsbereinigt um rund 6% auf 18,55 Euro gestiegen - "nur", wie der DDIV betont. Besonders stark fiel der Anstieg bei kleinen WEGs mit weniger als zehn Einheiten aus. Hier ging es um fast 12% nach oben. Der DDIV führt das auf die zunehmende Abwesenheit von Wettbewerb in dieser Kategorie zurück. Die Verwaltung kleiner WEGs sei unrentabel geworden, was zu einem Nachfrageüberhang geführt habe: "Die Verwaltungen können so die Vergütung anpassen, ohne Wettbewerb fürchten zu müssen."

In der Mietverwaltung legte die Pauschalvergütung seit 2010 real über alle Größenklassen hinweg im Schnitt um 4,7% zu. Bei kleinen Gebäuden mit weniger als zehn Wohnungen kletterten die pauschalen Vergütungssätze sogar um 17,7% auf 25,07 Euro. Auch in der Mietverwaltung gab es bei großen Gebäuden mit mehr als 100 Wohnungen jedoch einen deutlichen Rückgang von 7,7% auf 17,24 Euro.

Verwalter wollen die Preise erhöhen

"Der moderate Anstieg der Vergütungen hält aber noch immer nicht Schritt mit der komplexen Tätigkeit. In nahezu allen Bereichen müssen Verwaltungen investieren. Vor allem aber in gut geschultes und ausgebildetes Personal sowie in moderne und weitgehend digitalisierte Anwendungen. Neue Anforderungen durch den Gesetzgeber und ein erweitertes Anspruchsdenken von Eigentümern und Mietern kommen hinzu", sagt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Kaßlers Sicht der Dinge teilen offenbar viele Umfrageteilnehmer: 82% der Befragten wollen die Preise in diesem Jahr erhöhen, und zwar vor allem dann, wenn eine Vertragsverlängerung ansteht. Ist das der Fall, sollen die Honorare um durchschnittlich 8% klettern. Im vergangenen Jahr erhöhten 86% ihre Honorare bei einer Vertragsverlängerung, im Schnitt um 7,1%.

Harald Thomeczek

Immobilienverwalter bilden zu wenig aus

Immobilienverwalter bilden den Nachwuchs häufiger selbst aus.

Immobilienverwalter bilden den Nachwuchs häufiger selbst aus.

Bild: Kzenon/Fotolia.com

Karriere 12.05.2016
Vier von fünf Bewerbern für eine Stelle als Immobilienverwalter sind nicht ausreichend qualifiziert. Und fast 80% der 478 Verwaltungsunternehmen, die an der Befragung für das "4. ... 

Vier von fünf Bewerbern für eine Stelle als Immobilienverwalter sind nicht ausreichend qualifiziert. Und fast 80% der 478 Verwaltungsunternehmen, die an der Befragung für das "4. Branchenbarometer" des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) teilgenommen haben, erwarten einen Fachkräftemangel. Doch nur jedes dritte Unternehmen setzt auf Ausbildung.

Immerhin ist der Anteil der Immobilienverwaltungen, die ausbilden, kräftig angestiegen. Hatten während der Vorjahresumfrage noch 22% der befragten Unternehmen Auszubildende beschäftigt, liegt dieser Wert aktuell bei knapp 32%. Zugegeben, der Markt ist zersplittert. Fast 59% der Anbieter verwalten dem aktuellen Branchenbarometer des DDIV zufolge weniger als 1.000 Wohneinheiten und beschäftigen also nur einige wenige Mitarbeiter (von Einzelkämpfern und Nebenberuflern ganz zu schweigen).

Hemmschuhe für eine höhere Ausbildungsquote sind auch: Es gibt noch immer keine gesetzlichen Mindestanforderungen an Immobilienverwalter - wenngleich sich dies dem Vernehmen nach bald ändern soll -, eine spezifische Ausbildung gibt es nicht; und nur wenige Berufsschulen bieten eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann an. Dennoch: "Es bilden zu wenige Unternehmen aus", sagt Steffen Haase, DDIV-Vizepräsident und Geschäftsführer der Immobilienverwaltung Haase & Partner aus Augsburg. Dabei "eignen sich Quereinsteiger immer weniger. Die Anforderungen an Immobilienverwalter, z.B. auf der rechtlichen Seite, haben in den letzten zehn, 15 Jahren stark zugenommen." Allein rund 50 Gesetze und Verordnungen (und deren Novellierungen) gilt es inzwischen zu beachten.

Von den 20 Mitarbeitern, die Astrid Schultheis, Geschäftsführerin der Focus Immobilienverwaltung aus Brühl bei Köln, beschäftigt, sind "mindestens die Hälfte Seiteneinsteiger". Gelernte Steuerfachgehilfen, studierte Architekten oder Juristen, die durch das zweite Staatsexamen gefallen sind, hat Schultheis schon zu Immobilienverwaltern ausgebildet.

Besonders ausgeprägt ist der Fachkräftemangel in der Wohnungseigentumsverwaltung. Komplexe Rechtskonstruktionen, anspruchsvolle Privateigentümer, häufige Abendtermine, eine überschaubare und auch auf lange Sicht nicht in den Himmel wachsende Vergütung: Der Gründe sind viele, warum z.B. bei Schultheis "höchstens jeder zweite Auszubildende in der WEG-Verwaltung bleibt".

Der Fachkräftemangel wächst: Bei der DDIV-Umfrage im Jahr 2014 hatten "nur" knapp 62% der Verwaltungsunternehmen ein Zuwenig an qualifiziertem Personal konstatiert, nun sind es schon knapp 80%. Gestalt gewinnt der Mangel darin, dass inzwischen vermehrt Headhunter gestandenen Fachkräften Avancen machen. "Gerade in Ballungsräumen wie beispielsweise in Frankfurt finden immer wieder Abwerbeversuche von gutem Personal statt", sagt Dr. Stefan Ollig, Geschäftsführer von Vonovia Immobilien Treuhand. Deutschlands größter Wohnungseigentümer ist nach Zukäufen auch in der WEG-, Haus- und Drittverwaltung ein Schwergewicht und beschäftigt im Bereich der Verwaltungsdienstleistungen heute rund 300 Mitarbeiter.

Im laufenden Jahr sollen bei Vonovia Immobilien Treuhand 14 Azubis, die im Juni ihre Abschlussprüfung machen, einen Arbeitsvertrag erhalten. Ollig kündigt an, dass "wir in diesem Jahr einen eigenen Ausbildungszweig für Immobilienkaufleute mit dem Schwerpunkt WEG-Verwaltung ins Leben rufen und jedes Jahr fünf bis sechs WEG-Azubis einstellen und speziell ausbilden" werden. Dazu muss man wissen: An Berufsschulen kommen die Themen WEG- und Mietverwaltung in der Ausbildung zum Immobilienkaufmann nur am Rande vor.

Astrid Schultheis bildet aktuell fünf künftige Immobilienverwalter aus, darunter Quereinsteiger aus kaufmännischen oder Handwerksberufen. Statt in die Berufsschule nach Köln fahren diese zum Unterricht nach Bochum zum EBZ. U.a. deshalb, weil der Blockunterricht am EBZ sich besser mit dem Betriebsalltag vereinbaren lässt als das Modell der Berufsschule: zwei Tage Schule, drei Tage im Job. Die EBZ-Ausbildung zum Immobilienkaufmann ist WEG-Verwaltern zwar nicht auf den Leib geschneidert: "Aber die IHK fragt in den Prüfungen ja auch nichts zur WEG-Verwaltung ab", erklärt Schultheis.

Eine geringe Vergütung im Vergleich mit dem (Branchen-) Wettbewerb sehen nur 2,4% der Teilnehmer der aktuellen DDIV-Umfrage als Grund für den Fachkräftemangel an. Die Verdienstmöglichkeiten "liegen bei fachlich qualifiziertem Personal in der WEG-Verwaltung zwischen 1.800 und 3.200 Euro brutto. Die Einstufung richtet sich nach Berufserfahrung, Qualifikation, Firmenzugehörigkeit und Alter des jeweiligen Beschäftigten", sagt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Haase hält bei Berufseinsteigern 2.200 bis 2.500 Euro brutto und "im Endstadium" bis zu 4.000 Euro für möglich. Und Astrid Schultheis würde ihren Mitarbeitern "gern 30% mehr bezahlen. Aber dann müsste ich von meinen Kunden eine Grundgebühr von 30 Euro netto pro Wohneinheit verlangen. Dabei liege ich schon mit aktuell 20 Euro am oberen Ende der abgegebenen Angebote."

Harald Thomeczek

EBZ und DDIV wollen der Energiewende auf die Sprünge helfen

Karriere 13.01.2016
Das Europäische Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) in Bochum und der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) haben eine Weiterbildungseinrichtung für ... 

Das Europäische Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) in Bochum und der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) haben eine Weiterbildungseinrichtung für Immobilienverwalter gegründet. Dort sollen Hausverwalter speziell zu Fragen rund um die energetische und altersgerechte Sanierung geschult werden. EBZ und DDIV wollen damit dem Klimaschutz in der Wohnungswirtschaft Beine machen: Damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung in der Wohnungswirtschaft umgesetzt werden können, müsse die Sanierungsrate in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) von derzeit 0,6% auf 2% jährlich steigen. Dies gelinge aber nur, "wenn wir die Immobilienverwalter qualifizieren, die die Gebäude verwalten und Sanierungen anstoßen, koordinieren und begleiten", sagt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Der Strauss an Schulungsformaten der neuen Akademie umfasst Online-Seminare, Präsenzveranstaltungen und Workshops. Zudem sind "bisher nicht vorhandene Bildungsangebote vorgesehen", heißt es. Die Gründungsphase der Akademie wird in Form eines Modellprojekts durch das Bundesbau- und Umweltministerium für drei Jahre gefördert.

Harald Thomeczek