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Verwalter brauchen IHK-Zertifikat

Karriere 02.12.2021
Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, ... 

Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, die sich anderweitig qualifiziert haben.

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag der Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt. Demnach können Wohnungseigentümer ab dem 1. Dezember 2022 einen Hausverwalter verlangen, der ein Zertifikat über notwendige rechtliche, technische und kaufmännische Kenntnisse nachweisen kann. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen die Verwalter eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Von der Prüfungspflicht befreit werden sollen Volljuristen, geprüfte Immobilienfachwirte und Personen, die eine abschlossene immobilienwirtschaftliche Berufsausbildung, oder ein Hochschulstudium mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt nachweisen können. Sie werden dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt. Setzt die Bundesregierung diese Änderung nun um, kann sie direkt in Kraft treten.

Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD) und Vorsitzender des IVD-Bundesausschusses Verwalter, hofft jetzt auf die schnelle Festlegung einer Prüfungsordnung. "Wir werden unsere Mitglieder auf die Prüfung adäquat vorbereiten. Der Ansturm an Prüfinteressenten wird indes nur zu bewältigen sein, wenn die Prüfungen so früh wie möglich angeboten werden können." Bis die erforderlichen Prüfungsausschüsse gebildet sind und alle Prüfungsinhalte und -abläufe feststehen, werde es aber noch eine Zeit lang dauern, befürchtet er.

Ebenfalls nun vom Bundesrat beschlossen wurde die schon lange vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) geforderte Regelung, dass juristische Personen und Personengesellschaften mit zertifizierten Verwaltern gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass alle im Unternehmen mit der Verwaltung beschäftigten Mitarbeiter die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder diesem aufgrund ihrer Qualifikation nach § 7 der Zertifizierter- Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) gleichgestellt sind.

Ampelkoalition plant den Sachkundenachweis

Weitere Fortschritte bei der Verwalterqualifikation verspricht der Koalitionsvertrag der angehenden Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, der in der vergangenen Woche vorgestellt wurde. Die Koalition will demnach einen Sachkundenachweis für WEG-Verwalter zur Pflicht machen. "Nachdem im WEG bereits seit Dezember 2020 die IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter verankert ist, besteht jetzt die Chance, eine echte Berufszulassungsvoraussetzung für WEG-Verwalter einzuführen", betont Thomas Meier, Präsident des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI).

IVD-Vize Jugan sieht die Zertifizierung als WEG-Verwalter sogar als "obsolet" an, wenn der Sachkundenachweis als Vorgabe der Gewerbeordnung kommt. Beides basiere auf Prüfungen vor der IHK. Der IVD weist darauf hin, dass bereits die vorherige Bundesregierung über den Sachkundenachweis beraten hat, sich dann auf Drängen der CDU aber stattdessen für eine Kombination aus Versicherungs- und Weiterbildungspflicht sowie dem von der Gewerbeordnung unabhängigen IHK-Zertifikat entschied. "Es wäre gut, wenn der Gesetzgeber schnell den Sachkundenachweis einführt und die Regelungen im WEG aufhebt", meint Jugan.



Janina Stadel und Lars Wiederhold

Bundesrat stimmt Prüfungsordnung für WEG-Verwalter zu

Karriere 26.11.2021
Ab Dezember 2022 dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Von dieser Prüfungspflicht sollen jedoch Personen ... 

Ab Dezember 2022 dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Von dieser Prüfungspflicht sollen jedoch Personen ausgenommen werden, die sich anderweitig zum Verwalter qualifiziert haben, etwa Volljuristen und Personen, die eine abgeschlossene immobilienwirtschaftliche Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt nachweisen können.  



Der Bundesrat hat diesen Freitag der Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt. Demnach können Wohnungseigentümer ab dem 1. Dezember einen Hausverwalter verlangen, der ein Zertifikat über notwendige rechtliche, technische und kaufmännische Kenntnisse nachweisen kann. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen die Verwalter künftig eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Eine Befreiung von der Prüfungspflicht für Verwalter, soll es für Volljuristen und Personen mit abgeschlosser Berufsausbildung oder abgeschlossenem Hochschulstudium im immobilienwitschaftlichen Bereich geben, ebenso für geprüfte Immobilienfachwirte. Sie werden dem zertifizierten WEG-Verwalter gleichgestellt. Setzt die Bundesregierung diese Änderung nun um, kann sie am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. 

IVD befürwortet die Regelung

Markus Jugan, Vizepräsident des Verbands IVD und Vorsitzender des IVD-Bundesausschusses Verwalter, hofft jetzt auf die schnelle Festlegung einer Prüfungsordnung. "Wir werden unsere Mitglieder auf die Prüfung adäquat vorbereiten. Der Ansturm an Prüfinteressenten wird indes nur zu bewältigen sein, wenn die Prüfungen so früh wie möglich angeboten werden können. Bis die erforderlichen Prüfungsausschüsse gebildet sind, und alle Prüfungsinhalte und -abläufe feststehen, werde es aber noch eine Zeit lang dauern, befürchtet er. 

Weitere Fortschritte bei der Verwalterqualifikation verspricht der Koalitionsvertrag der designierten Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, der diese Woche vorgestellt wurde. Die Koalition will demnach einen Sachkundenachweis für WEG-Verwalter zur Pflicht machen. „Nachdem im WEG bereits seit Dezember 2020 die IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter verankert ist, besteht jetzt die Chance, eine echte Berufszulassungsvoraussetzung für WEG-Verwalter einzuführen“, betont BVI-Präsident Thomas Meier.



Janina Stadel

"Kein Zwang zu Homeoffice!"

Andreas Wende ist froh, dass sich Arbeitsminister Heil wieder von seinen Plänen für einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten verabschiedet hat.

Andreas Wende ist froh, dass sich Arbeitsminister Heil wieder von seinen Plänen für einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten verabschiedet hat.

Urheber: Andreas Wende

Karriere 16.11.2020
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seinen geplanten Rechtsanspruch auf 24 Tage mobiles Arbeiten im Jahr de facto begraben. "Da die Union bei dieser Frage offensichtlich noch ... 

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seinen geplanten Rechtsanspruch auf 24 Tage mobiles Arbeiten im Jahr de facto begraben. "Da die Union bei dieser Frage offensichtlich noch nicht im Jahre 2020 angekommen ist, bin ich bereit, den Anspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr zurückzustellen", sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Nun will er nur noch einen "modernen Rahmen" für Heimarbeit mit dem Koalitionspartner beschließen. Andreas Wende, Managing Partner des Maklerhauses NAI apollo, ist erleichtert darüber, dass die Union Heils Vorstoß gestoppt hat. "Multilokales Arbeiten" sei auch ohne staatlichen Zwang längst in den Köpfen der Chefs angekommen.

Immobilien Zeitung: Herr Wende, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat seine Pläne für ein Recht auf mobiles Arbeiten nach anhaltendem Widerstand aus der Union de facto begraben. Auf LinkedIn haben Sie Kanzlerin Merkel neulich schon öffentlich dafür gedankt, Heils Gesetzentwurf kassiert zu haben. Warum? 24 Tage Homeoffice im ganzen Jahr sind doch nicht die Welt.

Wende: Es geht nicht um die 24 Tage, es geht um die Garantie. Heils Entwurf hat in vielen Punkten sicher seine Berechtigung, aber: Er greift in die unternehmerische Freiheit ein, in die Prozesshoheit, wie Unternehmen produzieren und arbeiten möchten. Der Unternehmer muss schon selbst entscheiden können, ob er Homeoffice oder etwas Vergleichbares einführt. Der Staat darf hier nicht eingreifen. Das wäre fahrlässig. Außerdem müssen auch Mitarbeiter selbst entscheiden können, ob sie ins Homeoffice wollen. Nicht jeder möchte zuhause arbeiten.

IZ: Urlaub und Sozialversicherung sind auch Eingriffe in die unternehmerische Freiheit...

Wende: Es gibt auch praktische Probleme, auf die der Entwurf überhaupt nicht eingeht. Viele Beschäftigte haben sich in den letzten Monaten einen notdürftigen Arbeitsplatz in der Küche oder im Schlafzimmer eingerichtet. Wenn wir als Unternehmen jedem Mitarbeiter einen zweiten Arbeitsplatz bezahlen müssten, würden ganz schöne Kosten auf uns zukommen.

Zudem sind die technischen Voraussetzungen oft nicht vorhanden. Die LTE-Versorgung muss da sein, Glasfaser muss da sein – ist es aber häufig nicht. Viele unserer Mitarbeiter haben etwa kaum eine Chance, zuhause mit großen Film- und Fotodateien in der Cloud zu arbeiten.

Und der Arbeitnehmer hätte nach Heils Plänen alle vier Monate neue Wünsche für mobiles Arbeiten anmelden können, die die Firma dann hätte prüfen müssen. Das wäre ein Riesenaufwand.

IZ: Viele Arbeitnehmer haben sich über Heils Vorstoß gefreut, weil ihnen so ein Mitspracherecht eingeräumt worden wäre. Bisher können Firmen schlimmstenfalls nach Gutsherrenart entscheiden, ob, wie oft und wem sie Heimarbeit erlauben.

Wende: Viele Unternehmen, auch unter unseren Kunden, bieten aktiv multilokales Arbeiten an. Dem kann sich kein Arbeitgeber im War for Talents entziehen. Ich kenne keinen, der seinen Mitarbeitern da Daumenschrauben anlegt. Multilokales Arbeiten ist längst in den Köpfen der Chefs angekommen. Das ist eine der größten Disruptionen im Bürobereich.

IZ: Wie oft arbeiten Sie selbst im Homeoffice?

Wende: Ich bin ein großer Freund von multilokalem Arbeiten. Ich arbeite 60, 70% meiner Zeit multilokal, weil ich in Hamburg lebe, aber in Frankfurt arbeite. Und viele unserer Kunden sitzen in Berlin oder München.

IZ: Wie oft können Ihre rund 100 Mitarbeiter zuhause arbeiten?

Wende: Ein, zwei Tage pro Woche. Im Investment ist das eher möglich, in den Vermietungsteams weniger, weil die mehr kommunizieren und sich sehen müssen.

IZ: Und was machen Mitarbeiter, die keinen so lockeren Chef haben wie Sie?

Wende: Chefs werden sich ändern müssen, sonst verlieren sie unter Umständen Mitarbeiter. Die Mitarbeiter werden aber 70, 80% ihrer Zeit immer im Büro verbringen müssen: Meetings, Innovationsworkshop – Kreativität benötigt Raum und Zufall.

IZ: Was sollen Mitarbeiter tun, die zumindest ab und an von zuhause arbeiten wollen und deren Tätigkeit das auch zulässt – und die sich keinen neuen Job suchen wollen?

Wende: Verpflichtende Regelungen braucht es jedenfalls nicht. Das sind alles gelebte Prozesse, das funktioniert auf Zuruf, wenn ein Mitarbeiter morgen mal zuhause arbeiten will. Wir dürfen das Selbstbewusstsein von Mitarbeitern nicht unterschätzen.

IZ: Ihre Researcher haben ausgerechnet, dass Homeoffice in Frankfurt im schlimmsten Fall bis zu 2 Mio. qm Bürofläche leeren könnte. Sie selbst haben schon zu Beginn der Corona-Krise einen Nachfragerückgang auf dem Büromarkt von 10%, 20% prophezeit.

Wende: Plötzlich haben alle festgestellt, dass multilokales Arbeiten funktioniert. In Unternehmen, die vorher 100% im Büro waren, arbeiten die Mitarbeiter jetzt vielleicht zu 30% mobil. Aber das bedeutet nicht unbedingt, dass Unternehmen auch so viel Fläche sparen. Schreibtische werden vielleicht reduziert, aber dafür werden andere Bereiche ausgebaut: Flächen für Kollaboration, wo die Leute sich ums Lagerfeuer scharen können. Der durchschnittliche Bedarf pro Mitarbeiter ist in der Vergangenheit in Deutschland von 28 auf 24 qm gesunken - und der Pro-Kopf-Bedarf wird weiter sinken. Ein Revival der Einzelzelle werden wir sicher nicht erleben.

Die Frage ist bei allen Kunden die gleiche: Wie viele Fläche brauche ich, wenn das mit dem Homeoffice funktioniert? Dabei geht es aber nicht in erster Linie um Quadratmeterreduzierung, sondern um eine Aufwertung der Fläche. Das geht aber nicht von heute auf morgen, denn die Mietverträge laufen noch drei, fünf oder sieben Jahre.

Ein positiver Effekt ist, dass Coworking wieder hochgeht: Unternehmen geben ihren Leuten die Möglichkeit, an wohnortnahen Standorten zu arbeiten. Immer mehr Unternehmen gehen in Coworking-Flächen, auch wegen der kürzeren Mietverträge mit Laufzeiten zwischen einem und zwölf Monaten. Unser Coworking-Mietvertrag bei Spaces läuft z.B. nur drei Monate. Aber Flexibilität hat natürlich auch ihren Preis.

IZ: Unionspolitiker haben schon einen Gegenentwurf zu Heil vorgelegt. Ein Rechtsanspruch auf mobile Arbeit findet sich dort nicht.

Wende: Dieser Entwurf vermittelt deutlich mehr Praxisnähe. Statt auf Pflichten setzen die Unionspolitiker auf Möglichkeiten. Gut ist auch der Vorschlag, die Einrichtung von Büros mit flexiblen Arbeitsplätzen im ländlichen Raum zu fördern. Doch nach wie vor fehlt eine zwingend notwendige Novellierung der Arbeitsstättenverordnung. Diese ist zu schwerfällig, um multilokales Arbeiten im Sinne der Mitarbeiter rechtssicher zu ermöglichen.

IZ: Herr Wende, Danke für das Gespräch!

Das Gespräch führte Harald Thomeczek.

Harald Thomeczek

Büromarkt: Heil will Homeoffice für alle und immer

Karriere 26.04.2020
Mit dem Lockdown Mitte März sind ganze Abteilungen und sogar Firmen schlagartig ins Homeoffice umgezogen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will für Büroarbeiter ein dauerhaftes Recht ... 

Mit dem Lockdown Mitte März sind ganze Abteilungen und sogar Firmen schlagartig ins Homeoffice umgezogen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will für Büroarbeiter ein dauerhaftes Recht darauf schaffen, das klassische Office mit dem häuslichen Arbeitsplatz zu tauschen – auch nach der Corona-Zeit.

"Ich arbeite an einem neuen Gesetz für ein Recht auf Homeoffice, das ich bis Herbst vorlegen werde. Jeder, der möchte und bei dem es der Arbeitsplatz zulässt, soll im Homeoffice arbeiten können – auch wenn die Corona-Pandemie wieder vorbei ist", sagte Arbeitsminister Heil in einem Interview mit der Bild am Sonntag.

Vor der Krise war Homeoffice meist nur etwas für bestimmte Berufsgruppen, z.B. Vertriebler, die viel auf Reisen sind und daher ohnehin eher selten im klassischen Büro tätig sind. Oder die Arbeitgeber machten die Anwesenheit im Büro zur Regel und die Arbeit in den heimischen vier Wänden zur Ausnahme. Heil schwebt offenbar ein großzügigerer Gebrauch von Heimarbeit vor: "Man darf entweder komplett auf Homeoffice umsteigen oder auch für ein oder zwei Tage die Woche."

Auch Parteikollege und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) outete sich in dem Interview mit der Bild am Sonntag als Anhänger moderner Arbeitsformen: "Die vergangenen Wochen haben gezeigt, wie viel im Homeoffice möglich ist - das ist eine echte Errungenschaft, hinter die wir nicht mehr zurückfallen sollten." Schätzungen zufolge soll sich der Anteil der Mitarbeiter, die zuhause ihren Job machen, durch den Shutdown auf 25% verdoppelt haben.

Harald Thomeczek

Krawinkel sieht AfD-Spende als "Zeichen des Gegengewichts"

Der von Björn Höcke geführte Thüringer Landesverband der AfD darf sich über eine Großspende über 100.000 Euro des Berliner Immobilienentwicklers Christian Krawinkel freuen.

Der von Björn Höcke geführte Thüringer Landesverband der AfD darf sich über eine Großspende über 100.000 Euro des Berliner Immobilienentwicklers Christian Krawinkel freuen.

Quelle: Imago Images, Urheber: foto2press

Karriere 12.02.2020
Der Berliner Immobilienunternehmer Christian Krawinkel hat der als rechtspopulistisch geltenden AfD 100.000 Euro gespendet. Eingegangen ist die Spende bei der Partei am 7. Februar - zwei ... 

Der Berliner Immobilienunternehmer Christian Krawinkel hat der als rechtspopulistisch geltenden AfD 100.000 Euro gespendet. Eingegangen ist die Spende bei der Partei am 7. Februar - zwei Tage, nachdem der FDP-Politiker Thomas Kemmerich sich mit Schützenhilfe von AfD und CDU zum Ministerpräsidenten Thüringens hatte wählen lassen.

Kemmerich ist inzwischen nach massiver Kritik von seinem Amt zurückgetreten und nur noch geschäftsführend als Ministerpräsident tätig. Dies hat Krawinkel zu seiner Großspende an den Thüringer Landesverband der AfD bewogen.

In einer Stellungnahme vom heutigen Tage, die der Immobilien Zeitung (IZ) vorliegt, erklärt der Chef von CKV Vermögensverwaltung: "Was sich zum Thema Thüringen abspielt, beschädigt unsere Demokratie, da die Menschen so vermittelt bekommen, dass Entscheidungen frei gewählter Abgeordneter aus den Parteizentralen in Berlin ferngesteuert werden und die Führung der Union erst zufrieden ist, wenn ein abgewählter Ministerpräsident der Linkspartei zurück ins Amt gehoben wird."

"Was sich zum Thema Thüringen abspielt, beschädigt unsere Demokratie"

Krawinkel verhehlt nicht, wem seine Empörung besonders gilt: "Eine CDU-Kanzlerin, die einen demokratisch legitimierten und von der CDU selbst mitgewählten Ministerpräsidenten der bürgerlichen Mitte wegputscht, um einen vormals vom Verfassungsschutz beobachteten Linken-Kandidaten zu installieren, hat jeden Bezug zur Demokratie und den Bürgern verloren." Seine Spende fasst Krawinkel als "Zeichen des Gegengewichts hierzu" auf.

Sowohl in der Stellungnahme wie in dem auf den 7. Februar datierten Schreiben an die Geschäftsstelle der Thüringer AfD, das der IZ ebenfalls vorliegt, betont Krawinkel, parteipolitisch ungebunden zu sein. So listet er in dem heutigen Statement Spenden an andere politische Parteien auf. Die Münchner SPD habe er z.B. einst mit 100.000 D-Mark für den Kommunalwahlkampf des ehemaligen Oberbürgermeisters Christian Ude unterstützt. Eine weitere Geldspende über 20.000 D-Mark sei an die CSU in München gegangen.

"Ich werde auch weiterhin an verschiedene politische Parteien spenden"

Krawinkels jüngste Spende soll nicht die letzte gewesen sein: "Ich werde auch weiterhin an verschiedene politische Parteien spenden, um meiner Meinung nach die fehlenden demokratischen Grundsätze in Deutschland durchzusetzen und den gezielten Lobbyismus endlich zu beseitigen", kündigt der Immobilieninvestor an.

Die finanzielle Zuwendung des Projektentwicklers ist die größte Spende an die AfD seit mehr als drei Jahren. Spenden über mehr als 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages angezeigt und als Drucksache sowie auf der Internetseite des Bundestags veröffentlicht werden. Der letzte AfD-Eintrag datiert von Ende Dezember 2016: Damals hatte eine gewisse Marianne Zubrzycki-Lederhausen der Partei ebenfalls 100.000 Euro überwiesen.

Krawinkel hatte zuletzt im Sommer 2019 für Schlagzeilen gesorgt, als er für knapp 500.000 Euro bei einer Zwangsversteigerung Memorabilia von Tennisstar Boris Becker erstand. Der Immobilienunternehmer wollte Becker die Erinnerungsstücke später im Rahmen einer "geordneten Finanzplanung" zurückgeben. Zwischenzeitlich hat sich Krawinkel jedoch für eine "alternative Nutzung der Sammlung" entschieden. Ein persönlicher Kontakt zu Becker kam nie zustande, wie Krawinkel der Bild-Zeitung im November 2019 sagte. Stattdessen sollte er die Sammlung an eine Tennisakademie ausleihen, die im hessischen Hochheim entstehen soll.

Harald Thomeczek

Bayern braucht wohl demnächst einen neuen Bauminister

Bayerns Bau- und Verkehrsminister Hans Reichhart ist noch nicht mal ein Jahr im Amt und denkt schon über seinen Abgang nach.

Bayerns Bau- und Verkehrsminister Hans Reichhart ist noch nicht mal ein Jahr im Amt und denkt schon über seinen Abgang nach.

Quelle: Immobilen Zeitung, Urheber: Alexander Heintze

Karriere 17.09.2019
Der bayerische Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) muss sich im kommenden Jahr wohl einen neuen Bau- und Verkehrsminister suchen. Der amtierende Minister Hans Reichhart (CSU) will ... 

Der bayerische Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) muss sich im kommenden Jahr wohl einen neuen Bau- und Verkehrsminister suchen. Der amtierende Minister Hans Reichhart (CSU) will nämlich Landrat werden. Reichhart war nach der Landtagswahl im vergangenen Jahr zum Bauminister ernannt worden.

Im März werden in Bayern neue Kommunalparlamente, Bürgermeister und Landräte gewählt. Der 37-Jährige kündigte an, bei der Wahl in seinem Heimatlandkreis für das Amt des Landrats kandidieren zu wollen. Sollte er bei der Wahl erfolgreich sein, will er sein Ministeramt aufgeben. Der amtierende Landrat in Günzburg, Hubert Hafner (CSU), kann nach 24 Jahren im Amt aus Altersgründen nicht mehr antreten. "Der Landkreis Günzburg ist meine Heimat und liegt mir besonders am Herzen", begründet Reichhart den Schritt gegenüber der Immobilien Zeitung.

Bis zur Kommunalwahl will er auf jeden Fall Minister bleiben. Die Opposition im Landtag fordert dagegen seinen sofortigen Rückzug. "Wenn die Bauminister nur ne Halbwertszeit von knapp nem Jahr haben, wie soll das denn in dem Top-Thema Wohnen vorwärtsgehen?!", twitterte etwa Bayerns SPD-Chefin Natascha Kohnen. Es sei kein gutes Zeichen, "wenn ein Minister nach noch nicht mal einem Jahr im Amt das Handtuch wirft. Und der Nachfolger braucht dann wieder Einarbeitungszeit", bemerkte Landtags-Vizepräsident Markus Rinderspacher (SPD) auf demselben Wege.

Viele Ankündigungen

Die Ankündigung kommt auch für die Immobilienbranche zur Unzeit. Reichhart hatte sich zu Beginn seiner Amtszeit viel vorgenommen. Unter anderem wollte er den Ersterwerb von Wohneigentum von der Grunderwerbsteuer ausnehmen und die bayerische Bauordnung kräftig entrümpeln. Erste Vorschläge dafür hatte der Minister in der vergangenen Woche vorgestellt.

Der promovierte Jurist Reichhart war von Söder überraschend ins Kabinett geholt worden. Politische Beobachter sahen darin eine Anerkennung für die Unterstützung Söders im Machtkampf mit seinem Vorgänger und heutigen Bundesbauminister Horst Seehofer. Reichhart war Vorsitzender der Jungen Union Bayern, die vehement den Rücktritt von Horst Seehofer als Parteichef gefordert und Söder als dessen Nachfolger unterstützt hatte.

Alexander Heintze

Rückkehr der Meisterpflicht für Fliesenleger & Co.

Die schwarz-rote Koalition will für Fliesenleger und andere seit 2004 zulassungsfreie Bauberufe wieder die Meisterpflicht einführen.

Die schwarz-rote Koalition will für Fliesenleger und andere seit 2004 zulassungsfreie Bauberufe wieder die Meisterpflicht einführen.

Quelle: iStock.com, Urheber: Petko Ninov

Karriere 10.09.2019
Die schwarz-rote Koalition im Bund hat sich im Prinzip auf eine Wiedereinführung der Meisterpflicht für unter anderem Bauberufe geeinigt, die seit 2004 zulassungsfrei sind. Die Änderung ... 

Die schwarz-rote Koalition im Bund hat sich im Prinzip auf eine Wiedereinführung der Meisterpflicht für unter anderem Bauberufe geeinigt, die seit 2004 zulassungsfrei sind. Die Änderung der Handwerksordnung soll schon ab Anfang 2020 in Kraft treten. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, erhalten Bestandsschutz.

"Wir werden bei einigen Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen", teilen der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann, und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol, unisono mit. Sie sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief "die beste Garantie" unter anderem für "Qualitätsarbeit" und "Verbraucherschutz" ist. Außerdem soll die Rückvermeisterung zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses beitragen.

Für insgesamt zwölf Gewerke wird die 2004 weggefallene Meisterpflicht wieder eingeführt. Darunter befinden sich auch einige Bauberufe: Fliesen-, Platten und Mosaikleger, Estrichleger, Betonstein- und Terrazzohersteller sowie Parkettleger. Den Laden dicht machen soll niemand müssen: Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen ihr Handwerk auch ohne Meisterbrief weiterhin selbstständig ausüben. Sie erhalten Bestandsschutz.

Fahrplan steht

Linnemann und Bartol werden einer Koalitionsarbeitsgruppe die skizzierte Rückkehr zur Meisterpflicht am morgigen 10. September vorschlagen. Dann wollen sie das Bundeswirtschaftsministerium bitten, zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Nach dem Beschluss durch die Bundesregierung folgen Beratungen im Bundesrat und Bundestag. Erklärtes Ziel ist, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft tritt. Nach fünf Jahren soll eine Evaluierung zeigen, was die Neuregelung gebracht hat.

Baugewerbe jubelt

Das organisierte Baugewerbe lässt schon jetzt die Korken knallen: "Wir sind sehr erfreut darüber, dass das Bundeswirtschaftsministerium nach gründlicher Prüfung der verfassungs- und europapolitischen Aspekte auch und gerade in den Bauberufen die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die Anlage A (In Anlage A der Handwerksordnung sind die zulassungspflichtigen Handwerke aufgelistet; Anm. d. Red.) zurückzuführen", jubelt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Gerade im Baubereich komme es auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an - "das war bei den meisterfreien Gewerken in großen Teil nicht mehr der Fall". Die Branche klagt schon lange über die (illegale) Billigkonkurrenz durch den Wegfall der Meisterpflicht im Ausbaugewerbe.

Harald Thomeczek

Generalanwalt beanstandet verbindliche Mindestsätze der HOAI

Im EU-Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI hilft Architekten wohl nur noch Beten.

Im EU-Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI hilft Architekten wohl nur noch Beten.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Rui Vale de Sousa

Karriere 28.02.2019
Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat jetzt ... 

Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat jetzt der Generalanwalt gesprochen. Sein Votum lässt nichts Gutes hoffen.

Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind nicht mit EU-Recht vereinbar. Zu diesem Urteil kommt zumindest Generalanwalt Maciej Szpunar im Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, das die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt hat. Verbindliche Mindest- und Höchstsätze behinderten, argumentiert der Generalanwalt in seinen am heutigen Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen, in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit. Architekten und Ingenieure könnten sich nicht über niedrige Preise im Markt etablieren.

Generalanwälte am EuGH sind nicht mit einem Staatsanwalt, sondern mit einem Gutachter vergleichbar. Da das Gericht ihrem Urteil in den meisten Fällen folgt, gilt ihr Votum als Fingerzeig für das eigentliche Urteil. Dieses wird für das zweite oder dritte Quartal 2019 erwartet.

Architekten hoffen darauf, dass EuGH-Richter "Vernunft walten lassen"

"Die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar sind ein schwerer Rückschlag. Wir bedauern es außerordentlich, dass ihn die Argumente der Bundesregierung nicht überzeugt haben", zeigt sich Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, enttäuscht. Die Bundesregierung als Beklagte habe "ausführlich dargelegt, dass über ein gesellschaftlich so hohes Gut wie die Baukultur nicht im Preis-, sondern vielmehr im Qualitätswettbewerb entschieden werden muss".

Die Hoffnung freilich stirbt zuletzt: "Wir setzen darauf, dass die europäischen Richter, deren Entscheidung nun erst ansteht, gerade vor dem Hintergrund der kürzlich verabschiedeten europäischen Davoser Erklärung zur Baukultur Vernunft walten lassen und dem Votum des Generalanwaltes nicht folgen."

"Bestehende Verträge behalten ihre Gültigkeit"

Die Bundesingenieurkammer weist darauf hin, dass bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens gilt: "Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind derzeit geltendes Recht. Das laufende Gerichtsverfahren hat hierauf bis zum Abschluss keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen. Alle bestehenden Verträge, einschließlich der vereinbarten Honorarsätze der HOAI, behalten wie bisher Gültigkeit."

Harald Thomeczek

IG Bau fordert Weihnachtsgeld für Gebäudereiniger

Ein 13. Monatsgehalt werden Gebäudereiniger so schnell wohl nicht bekommen. Die Gewerkschaft will aber jetzt den ersten Schritt auf dieses Fernziel zu schaffen.

Ein 13. Monatsgehalt werden Gebäudereiniger so schnell wohl nicht bekommen. Die Gewerkschaft will aber jetzt den ersten Schritt auf dieses Fernziel zu schaffen.

Quelle: <a href="https://www.pixelio.de/" target="_blank">pixelio.de</a>, Urheber: Dieter Schütz

Karriere 27.02.2018
Zumindest einen Enstieg in das bisher in der Branche unübliche Weihnachtsgeld will die IG Bau in den aktuellen Tarifverhandlungen für die Gebäudereiniger schaffen. Außerdem geht es um ... 

Zumindest einen Enstieg in das bisher in der Branche unübliche Weihnachtsgeld will die IG Bau in den aktuellen Tarifverhandlungen für die Gebäudereiniger schaffen. Außerdem geht es um den Erhalt von Urlaubsansprüchen beim Wechsel der Betriebszugehörigkeit.

Die IG Bau bringt sich für die anstehenden Verhandlungen zum allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag für Gebäudereiniger in Stellung. Die Gewerkschaft geht u.a. mit der Forderung ins Rennen, dass die rund 600.000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung einen verbindlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld erhalten sollen. In einer Presseaussendung ist von einem "Einstieg in ein Weihnachtsgeld" die Rede. Was das genau bedeuten soll, kreist Ruprecht Hammerschmidt, Abteilungsleiter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, auf IZ-Nachfrage so ein: "Um die Maximalforderung - ein 100%-iges 13. Monatsgehalt - geht es uns nicht." Bisher hätten die Beschäftigen gar keinen Anspruch auf ein wie auch immer geartetes Weihnachtsgeld.

Putzkräfte sollen Urlaubsansprüche behalten

Das Forderungspaket der Gewerkschafter, das am vergangenen Wochenende von der Bundesfachgruppenkonferenz der IG Bau für das Gebäudereinigerhandwerk beschlossen wurde, sieht außerdem dies vor: Putzkräfte sollen einmal erworbene Urlaubsansprüche behalten, wenn ein Kunde - was nicht selten vorkomme - einen Reinigungsauftrag für ein Gebäude an einen anderen Dienstleister vergibt und dieser das mit dem Auftrag und dem Gebäude vertraute Personal übernimmt.

Bisher verlören viele Beschäftigte bei einem Wechsel zum neuen Dienstleister Ansprüche, die sie im Laufe ihrer Betriebszugehörigkeit beim alten Auftragnehmer erworben hätten: "Nehmen wir mal an, ein Beschäftigter hatte im ersten Jahr Anspruch auf 28 Urlaubstage, im zweiten Jahr 29 Tage und ab dem dritten Jahr hat er 30 Tage Urlaub, dann soll er diese 30 Tage behalten, wenn er zum neuen Dienstleister mitwechselt", so Hammerschmidt.

Die Verhandlungen mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks für die Rahmenbedingungen in der Branche beginnen im Frühjahr. Eine Einigung auf einen neuen Lohn- und Mindestlohntarifvertrag hatten die Tarifpartner schon Ende 2017 erzielt.

Harald Thomeczek