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Sachkundenachweis für Immobilienmakler geht ins Kabinett

Der geplante Sachkundenachweis für Immobilienmakler bleibt bestehen.

Der geplante Sachkundenachweis für Immobilienmakler bleibt bestehen.

Bild: Bilderbox.com

Karriere 08.06.2016
In den vergangenen Monaten ist es ruhig geworden um den geplanten verpflichtenden Sachkundenachweis für Immobilienmakler. Jetzt soll der entsprechende Gesetzentwurf offenbar noch vor der ... 

In den vergangenen Monaten ist es ruhig geworden um den geplanten verpflichtenden Sachkundenachweis für Immobilienmakler. Jetzt soll der entsprechende Gesetzentwurf offenbar noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Zwar gibt es den Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium bereits seit dem Sommer 2015, dieser war aber auf erhebliche Einwände des Nationalen Normenkontrollrats gestoßen und zur Überarbeitung an das Ministerium zurückgegangen. Der Normenkontrollrat soll die Bundesregierung beim Abbau von durch Gesetze verursachten Bürokratiekosten unterstützen bzw. die Entstehung solcher unnötigen Kosten vermeiden helfen.

Nach Angaben der Bundesregierung wird der Referentenentwurf aktuell überarbeitet. Es bleibt aber auch in der inzwischen fast fertigen Neufassung beim geplanten Sachkundenachweis. Noch vor der Sommerpause 2016, also spätestens Anfang Juli, soll das Kabinett demnach den abschließenden Entwurf beschließen, der dann im September in die parlamentarische Beratung gehen könnte.

Am Bestellerprinzip wird nicht gerüttelt

Eine Petition für die Einführung des Sachkundenachweises, die dem schleppenden Gesetzgebungsverfahren anscheinend auf die Sprünge helfen sollte, unterstützt der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Er hat diese Petition laut Bundestagsverwaltung an das Bundeswirtschaftsministerium weitergereicht. Die Petenten sind auch der Auffassung, dass das im Mietrechtsnovellierungsgesetz enthaltene Bestellerprinzip, wonach bei der Vermietung von Wohnimmobilien derjenige den Makler bezahlt, der ihn auch beauftragt hat, es Mietinteressenten unmöglich mache, einen Makler zu beauftragen. Diese Sicht der Dinge teilt der Petitionsausschuss jedoch nicht.

Volker Thies,Harald Thomeczek

HOAI: Showdown vor dem EuGH?

Müssen bzw. dürfen all jene, die hierzulande Architekten- und Ingenieurleistungen erbringen, ihre Honorierung künftig mit dem Bauherrn frei verhandeln?

Müssen bzw. dürfen all jene, die hierzulande Architekten- und Ingenieurleistungen erbringen, ihre Honorierung künftig mit dem Bauherrn frei verhandeln?

Bild: Fotolia.de/endostock

Karriere 14.03.2016
Die EU-Kommission lässt in puncto HOAI nicht locker: Die Bundesregierung konnte sie nicht von der Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze überzeugen. ... 

Die EU-Kommission lässt in puncto HOAI nicht locker: Die Bundesregierung konnte sie nicht von der Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze überzeugen.

Die EU-Kommission sieht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ein unnötiges Hindernis für die Niederlassungsfreiheit und eine freie Preisbildung. "Auf dem Papier geht es zwar nicht darum, die HOAI zu Fall zu bringen, sondern darum, dass sie vertraglich ausgeschlossen werden kann", erklärt Tillman Prinz, Bundesgeschäftsführer der Bundesarchitektenkammer (BAK). Aber: "De facto würde das einer Abschaffung gleichkommen, dem reinen Preiswettbewerb wären Tür und Tor geöffnet."

Seit der HOAI-Novellierung 2009 beschränkt sich diese auf hierzulande niedergelassene Büros. "Das hat den Dienstleistungsverkehr aber kaum angekurbelt. Darum zündet die EU-Kommission jetzt die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren", sagt Prinz.

Deutschland hat nach der Antwort aus Brüssel Ende Februar zwei Monate Zeit, seine Stellungnahme so nachzubessern, dass die Kommission eine Rechtfertigbarkeit festgeschriebener Vergütungssätze erkennt - oder dem vermeintlichen Missstand abzuhelfen. Weil nach Einschätzung der BAK beides eher unwahrscheinlich ist ("Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung bei ihrem Wort bleibt"), könnte es auf einen Showdown vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinauslaufen.

Schlechtere Qualität - und das auch noch zu höheren Preisen?

Die BAK fände das sogar gut: "Dann hätten wir endlich Klarheit." Wie groß im Falle einer Klage vor dem EuGH die Wahrscheinlichkeit ist, dass alles bleibt, wie es ist? "Die Chancen stehen 70:30, dass sich die Bundesregierung durchsetzt", schätzt Prinz. Käme die HOAI doch zu Fall, drohten ihm zufolge womöglich nicht nur ein Qualitätsverlust bei Planungsleistungen, sondern möglicherweise auch langfristig steigende - und nicht etwa sinkende - Preise: "In Frankreich sind die Preise laut den dortigen Architektenkammern nach der Abschaffung einer verbindlichen Honorarordnung nach oben gegangen. Große Büros können nach einem Konzentrationsprozess leichter Preise diktieren", sagt Prinz.

Harald Thomeczek

"Kein Grund zur Bescheidenheit": IG Bau will 5,9% mehr Lohn

Bauarbeiter sollen 5,9% höhere Löhne erhalten. Auch Auszubildende sollen mehr Geld in der Lohntüte vorfinden.

Bauarbeiter sollen 5,9% höhere Löhne erhalten. Auch Auszubildende sollen mehr Geld in der Lohntüte vorfinden.

Bild: BHW Bausparkasse

Karriere 17.02.2016
Berechtigte Forderung oder unerfüllbare Erwartung? Die IG Bau will 5,9% mehr Geld für Beschäftigte im Baugewerbe. Die Gewerkschaft verweist zur Untermauerung ihrer Lohnforderung ... 

Berechtigte Forderung oder unerfüllbare Erwartung? Die IG Bau will 5,9% mehr Geld für Beschäftigte im Baugewerbe. Die Gewerkschaft verweist zur Untermauerung ihrer Lohnforderung insbesondere auf den anziehenden Wohnungsbau.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) geht mit einer Forderung von 5,9% höheren Löhnen und Gehältern für die rund 785.000 Beschäftigten in der Bauwirtschaft in die Tarifrunde 2016. Außerdem fordert die Bundestarifkommission der IG Bau u.a. eine Erhöhung der Vergütung Auszubildender um monatlich hundert Euro für jedes Ausbildungsjahr sowie die Einführung eines Mindestlohns II für Ostdeutschland, wie es ihn im Westen bereits gibt.

"Die Bauwirtschaft läuft rund. Es besteht kein Grund zur Bescheidenheit", erklärte der Stellvertretende Bundesvorsitzende der IG Bau, Dietmar Schäfers. In diesem Jahr rechne die Bauwirtschaft mit einem Umsatzwachstum von 3%, argumentiert die Gewerkschaft. Mit rund 60 Prozent sei der Wohnungsbau die größte Bausparte, die voraussichtlich um 5% zulegen werde. Der öffentliche Bau erwarte ein Wachstum von 4%. "Wir haben gerade in Ballungsgebieten einen enormen Nachholbedarf an bezahlbaren Wohnungen und Sozialwohnungen. Gleichzeitig müssen die Verkehrswege saniert und ausgebaut werden", so Schäfers. Das Wachstum sei stabil - und die Beschäftigten müssten an der guten Entwicklung beteiligt werden.

Arbeitgeber: "Kein Verteilungsspielraum für Lohnerhöhungen"

Die Arbeitgebervertreter werfen der IG Bau vor, sie wecke mit einer Lohnforderung von 5,9% "unerfüllbare Erwartungen": Dieser Forderung "stehen weiterhin niedrige Umsatzrenditen der Betriebe im Baugewerbe gegenüber. Die nur gering gestiegenen Umsätze haben nicht zu höheren Umsatzrenditen geführt; es besteht nach wie vor ein hoher Wettbewerbsdruck, der weiterhin über die Preise ausgetragen wird", sagte der Verhandlungsführer auf Arbeitgeberseite für die diesjährige Tarifrunde und Vizepräsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, Frank Dupré. Weil Bauen arbeitsintensiv sei und der Lohnkostenanteil um ein Vielfaches über dem der stationären Industrie liege, werde "der Kostenwettbewerb vor allem auf dem Rücken der tarifgebundenen Betriebe ausgetragen". Billiglohnkonkurrenz und immer mehr Scheinselbstständige verhinderten zudem bei vielen Aufträgen auskömmliche Preise. Vor diesem Hintergrund habe ein Umsatzwachstum von "gerade mal einem Prozent im vergangenen Jahr" nicht zu einem Verteilungsspielraum für Lohnerhöhungen geführt.

Die Tarifverhandlungen sollen am 15. März 2016 beginnen.

Harald Thomeczek

Joachim Seeler kandidiert für die Hamburger Bürgerschaft

Joachim Seeler.

Joachim Seeler.

Bild: IZ

Karriere 03.11.2014
Der scheidende Lloyd-Fonds-Vorstand Joachim Seeler strebt in die Hamburger Landespolitik. Wie der 50-Jährige heute der Immobilien Zeitung bestätigte, wurde er von der ... 

Der scheidende Lloyd-Fonds-Vorstand Joachim Seeler strebt in die Hamburger Landespolitik. Wie der 50-Jährige heute der Immobilien Zeitung bestätigte, wurde er von der Landesvertreterversammlung der Hamburger SPD am Samstag mit fast 90% Zustimmung auf Platz 15 der Liste für die Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 gewählt. Der Platz gilt bei den Genossen als vergleichsweise sicher dafür, in die 121 Sitze zählende Bürgerschaft einzuziehen.

"In der Wirtschaft wird immer viel über die Politik gemeckert, aber es engagiert sich auch niemand", sagt Seeler, der vor seiner Zeit bei Lloyd Fonds das Emissionshaus Hamburg Trust gegründet hatte. Davor führte er an der Seite von Angelika Kunath die Geschäfte der HSH-Real-Estate-Tochter HGA Capital. Er wolle mit seiner Kandidatur einen Kontrapunkt zur generellen Zurückhaltung von Unternehmenslenkern setzen, die sich nach seinem Eindruck zu wenig in die Politik einbringen.

Sollte Seeler in das Landesparlament einziehen, wäre die Immobilienbranche dort mit mindestens einem Sitz vertreten. ZIA-Geschäftsführer Klaus-Peter Hesse, der bislang für die CDU in der Bürgerschaft sitzt, scheidet 2015 aus dem Parlament aus.

Seeler sitzt seit 2010 im Landesvorstand seiner Partei und verantwortet dort die Bereiche Wirtschaft und Finanzen. Diese Themen soll er auch im Hamburger Wahlkampf vertreten. Der Manager setzt mit seiner Kandidatur eine Tradition seines Elternhauses fort. Vater Hans-Joachim Seeler war von 1967 bis 1978 Mitglied des Hamburger Senats. Mutter Ingrid Seeler gehörte der Bürgerschaft von 1974 bis 1986 an.

Neben seinem Einstieg in die Politik will der Hamburger auch sein Unternehmen Dr. Seeler Verwaltungs GmbH voranbringen. Die Vermögensverwaltung hatte er 2006 gegründet, ohne damit bislang nennenswert Geschäfte gemacht zu haben.

Bernhard Bomke

ZDB begrüßt Beschluss

Karriere 26.09.2013
Die Bundesregierung hat am 18. September beschlossen, die im Bau-Tarifvertrag ab dem 1. Januar 2014 vereinbarten Mindestlöhne für allgemeinverbindlich zu erklären. Das teilte der Zentralverband ... 

Die Bundesregierung hat am 18. September beschlossen, die im Bau-Tarifvertrag ab dem 1. Januar 2014 vereinbarten Mindestlöhne für allgemeinverbindlich zu erklären. Das teilte der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) mit, der die Entscheidung ausdrücklich begrüßte.

ZDB-Vize Frank Dupré betonte, die Entscheidung leiste "einen wichtigen Beitrag dazu, dass trotz des erheblichen Arbeitskostengefälles innerhalb der europäischen Bauwirtschaft Bauleistungen in Deutschland zu fairen Arbeitsbedingungen angeboten werden". Da die Übergangsregelungen für bulgarische und rumänische Arbeitskräfte zum Jahresende auslaufen, könne nur durch allgemeinverbindliche Mindestlöhne verhindert werden, "dass Baubetriebe, die heimische Arbeitskräfte beschäftigen und hier Steuern und Sozialabgaben entrichten, durch einen unfairen Wettbewerb vom Markt verdrängt werden". Tarifliche Mindestlöhne, die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurden, gelten für alle Betriebe und Beschäftigten in der jeweiligen Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind.

Bauhauptgewerbe führte als erste Branche Mindestlohn ein

Das Bauhauptgewerbe war einst Vorreiter bei der Einführung eines Mindestlohns gewesen. Auf der Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes hatte die Branche zum 1. Januar 1997 den ersten Mindestlohn in Deutschland eingeführt.

Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von vier vollen Kalenderjahren bis Ende 2017. Dabei handelt es sich um die längste Mindestlohnvereinbarung seit Einführung des Instruments im Jahr 1997.

Ab dem kommenden Jahr beträgt der Mindestlohn in der Lohngruppe eins 11,10 Euro im Westen und 10,50 Euro im Osten. Dieser gilt u.a. für die Ausführung einfacher Bau- und Montagearbeiten. In der Tarifgruppe zwei beträgt der Mindestlohn im Westen 13,95 Euro.

Eine weitere Besonderheit des Tarifvertrags ist die schrittweise Angleichung des Mindestlohns eins West mit dem Mindestlohn eins Ost auf einen bundeseinheitlichen Mindestlohn eins in Höhe von 11,30 Euro zum 1. Januar 2017. Das sei ein wesentlicher Schritt, um die Lohneinheit in Deutschland zu erreichen, heißt es beim ZDB.

Peter Maurer,Sonja Smalian,Andreas Nöthen

Beruf bleibt ohne Zugangshürden

Karriere 09.08.2012
Die Bundesregierung sieht mit Blick auf energetisch sanierende Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) keine Notwendigkeit, für Wohnungsverwalter Berufszugangsvoraussetzungen einzuführen oder ... 

Die Bundesregierung sieht mit Blick auf energetisch sanierende Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) keine Notwendigkeit, für Wohnungsverwalter Berufszugangsvoraussetzungen einzuführen oder von ihnen eine Zertifizierung zu fordern. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion hervor.

Der SPD-Fraktion zufolge spielen Verwalter eine "entscheidende Rolle" bei der Umsetzung von energetischen Sanierungen, weil sie "die entsprechenden Beschlüsse in der Eigentümerversammlung herbeiführen, informieren, beraten und begleiten" können. Zugleich seien damit die Anforderungen in Bereichen wie Finanzierung, Sanierung, Verkehrssicherung sowie Recht/Verordnungen gestiegen, heißt es.

Grundrecht auf Berufsfreiheit

Auch die Tatsache, dass Verwalter nach §5 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu ihrem Tätigkeitsfeld gehörende Rechtsdienstleistungen für Dritte erbringen können, bereitet der Fraktion offensichtlich Unbehagen. Sie verweist daher auf Österreich, Frankreich und Großbritannien, wo es "umfangreiche Zugangsvoraussetzungen und Prüfkriterien zur Zulassung von Immobilienverwaltern" gebe. Die Bundesregierung lehnt dies mit der Begründung ab, dass bislang keine "gravierenden Missstände" bekannt seien. Außerdem würden für einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hohe Hürden bestehen.

Christine Rose