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Corestate präsentiert drei neue Köpfe

Köpfe 06.09.2018
Corestate Capital vermeldet drei personelle Neuzugänge. Erstens sitzt Dirk Lembke seit August in der Geschäftsführung der Serviced-Apartments-Tochter Upartments Real Estate. Lembke war in der ... 

Corestate Capital vermeldet drei personelle Neuzugänge. Erstens sitzt Dirk Lembke seit August in der Geschäftsführung der Serviced-Apartments-Tochter Upartments Real Estate. Lembke war in der Vergangenheit neun Jahre bei Atos Asset Management für den Bereich Investment und Controlling zuständig. Bei Upartments kümmert er sich um die Vertriebslinie Youniq. Die Geschäftsführung teilt er sich mit Oliver Kasties, der Anfang 2018 an Bord gegangen ist. Von Bord gegangen sind dagegen die beiden bisherigen Upartments-Geschäftsführer Heiko Henneberg und Alexander Kersting: Sie wechselten zum 1. September zur neuen Capital-Bay-Tochter CB Micro Living.

Am gleichen Tag - zumindest auf dem Papier - bei Corestate angefangen hat Dr. Ralf Klann. Als Managing Director leitet Klann zusammen mit Dr. Michel Hermes und Tobias Gollnest den Commercial-Bereich von Corestate. Außerdem teilt er sich mit Hermes den Job des Heads of Asset Management Commercial. Klann bringt eine knapp dreijährige Vergangenheit als Managing Director bei Apleona (früher: Bilfinger Real Estate) mit. Ebenfalls zum 1. September in neuer Rolle zu sehen ist Kathrin Aigner. Jetzt bei Corestate als Chief Compliance Officer für die gesamte Gruppe unterwegs, war sie vorher Immobilienrechtlerin bei der Kanzlei Hogan Lovells zu bewundern.

Harald Thomeczek

Im Ernstfall kein Kuschelmandat

Vier Stühle, drei Aufsichtsräte: Wer einen Aufsichtsposten anstrebt, sollte wissen, worauf er sich einlässt.

Vier Stühle, drei Aufsichtsräte: Wer einen Aufsichtsposten anstrebt, sollte wissen, worauf er sich einlässt.

Bild: Rawpixel.com/Fotolia.com

Karriere 11.08.2016
Aufsichtsratsmandate sind keine Frühstücksdirektorenposten. Aufsichtsräte dürfen dem Vorstand zwar nicht ins Handwerk pfuschen. Im Zweifel sind sie es aber, die die Reißleine ziehen ... 

Aufsichtsratsmandate sind keine Frühstücksdirektorenposten. Aufsichtsräte dürfen dem Vorstand zwar nicht ins Handwerk pfuschen. Im Zweifel sind sie es aber, die die Reißleine ziehen (sollten), wenn dem Unternehmen ein größerer wirtschaftlicher Schaden zu drohen scheint. Aufseherposten in der Immobilienwirtschaft gelten als besonders verantwortungsvolle Mandate.

Kaufmännisch gesehen hat sich der Aufsichtsrat da sicher nicht mit Ruhm bekleckert. Zwei Einzelrisiken dürfen ein Unternehmen nicht in die Pleite reißen", sagt Daniel Bauer. Der Vorstandsvorsitzende der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger aus München schätzt, dass insgesamt nur rund 1% der Aufsichtsräte von börsennotierten deutschen Aktiengesellschaften ihre Aufgabe nicht mehr ausreichend erfüllen. "Was nicht heißt, dass die restlichen 99% einen Superjob machen; die Bandbreite reicht in Schulnoten ausgedrückt von eins bis vier. Aber im Großen und Ganzen funktionieren die allermeisten Kontrollgremien schon."

Im bekannten Fall einer börsennotierten Gewerbeimmobilien-AG, die sich nicht zuletzt mit einer kostenexplosiven, milliardenschweren Projektentwicklung am Frankfurter Flughafen und dem Erwerb eines Londoner Landmark-Buildings verhoben hatte, ist die Sache für Bauer klar: "Der Aufsichtsrat hat versagt. Wie sonst soll man es bewerten, dass das Unternehmen in die Insolvenz rutschte? Hochtief - um einen fiktiven Vergleich zu wählen - ging ja auch nicht gleich Pleite, nur weil die Elbphilharmonie nicht lief."

Im Allgemeinen sind die Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften nicht schlecht besetzt, findet auch Jürgen Kurz, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). In den vergangenen Jahren habe sich einiges in Richtung Professionalisierung getan: "Die Zeiten, in denen die Besetzung gut dotierter Aufsichtsratsmandate auf dem Golfplatz verhandelt wurde, sind zwar noch nicht ganz vorbei, aber doch so gut wie." Dafür haben nicht zuletzt die erhöhten Haftungsrisiken und die gesteigerten Kompetenzanforderungen an die Kandidaten gesorgt, die etwa im Deutschen Corporate Governance Kodex festgeschrieben sind.

Eine ernüchternde Botschaft hat Kurz aber auch parat: "Ob das jeweilige Kontrollgremium tatsächlich über die notwendige Kompetenz verfügt, zeigt sich häufig genug erst im Krisenfall." Wer ein Aufsichtsratsmandat anstrebt, sollte sich darum über die Verantwortung im Klaren sein, die er sich damit auf die Schultern lädt.

"Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen." So steht es im Aktiengesetz. Um diesen Satz mit Leben zu füllen, muss sich ein Aufsichtsrat zunächst regelmäßig vom Vorstand Bericht erstatten lassen: "Ein guter Aufsichtsrat lässt sich monatlich eine betriebswirtschaftliche Auswertung vom Vorstand zukommen und eine Einschätzung zum Geschäftsverlauf geben", sagt Anlegerschützer Bauer.

Auf den Aufsichtsratssitzungen können die Unternehmensaufseher Vorstände befragen und - wenn nötig - fehlende Unterlagen nachfordern. Außerdem erlaubt das Aktiengesetz dem Gremium, die Bücher der Gesellschaft und die Vermögensgegenstände einzusehen und zu prüfen.

Die Unternehmenssatzung oder der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung hat zu bestimmen, dass gewisse Arten von Geschäften nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Dieser Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte wird für jedes Unternehmen individuell von der Hauptversammlung oder dem Aufsichtsrat ausgestaltet.

"Dort, wo operative Fehler gemacht werden, endet der Spielraum eines Aufsichtsrats irgendwann", ergänzt Martin Kaspar, Senior Manager Board Services bei der Beratungsgesellschaft PwC, die Unternehmen und Aufsichtsräte in Sachen Unternehmensüberwachung berät. Das Kontrollgremium sei schließlich nicht der bessere Vorstand oder die bessere Geschäftsführung: "Der Aufsichtsrat sucht den Vorstand aus und muss ihn zur Rede stellen, wenn ihm etwas Spanisch vorkommt, wenn es ihm z.B. so vorkommt, als wolle der Vorstand unverhältnismäßige Risiken eingehen." Er könne jedoch nur Leitplanken einziehen und darauf hinwirken, dass der Vorstand sich auch an diesen orientiert: "Trifft der Vorstand eine unternehmerische Entscheidung, und etwas geht schief, ist nicht der Aufsichtsrat dafür verantwortlich", so Kaspar.

Damit der Aufsichtsrat als Organ grundsätzlich in der Lage dazu ist, seine Kontrollfunktion auszuüben, muss er "sich so zusammensetzen, dass seine Mitglieder insgesamt alle notwendigen Qualifikationen abdecken", weiß Sabine Ernst, Rechtsanwältin von Hogan Lovells, die u.a. auf Gesellschafts- und Aktienrecht spezialisiert ist. Natürlich kann und soll nicht jeder alles wissen und können, aber: Jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied müsse gleichwohl alle Mindestkenntnisse und -fähigkeiten mitbringen oder sich aneignen, die es in die Lage versetzen, ohne fremde Hilfe alle normalen Geschäftsvorgänge zu verstehen und sachgerecht zu beurteilen, so Ernst.

Die Anforderungen an Aufsichtsräte in der Immobilienwirtschaft hält DSW-Sprecher Kurz für "besonders hoch", denn: "Gerade bei Immobiliengesellschaften entstehen häufig Probleme, weil Immobilien bilanziell nicht zum richtigen Ansatz bewertet werden." Daniel Bauer von der SdK legt den Finger in dieselbe Wunde: "Das Manipulationspotenzial ist in der Immobilienbranche besonders groß", sagt er. "Immobilienunternehmen basieren auf Immobilienbewertungen, und besonders bei einer Bilanzierung nach IFRS ist es sehr leicht, Objekte z.B. nach ihrem Erwerb hochzuschreiben."

Aus diesem Grund sollten, findet Bauer, besonders Vorstände börsennotierter Immobilien-AGs nach ihrem Ausscheiden aus dem Vorstand die vom Corporate Governance Index empfohlene zweijährige Karenzzeit einhalten und nicht - vorausgesetzt, 25% der Anteilseigner stimmen zu - nahtlos in den Aufsichtsrat wechseln: "Würden Sie Bewertungen in Zweifel ziehen, die derjenige zu verantworten hat, der über Ihren Bonus oder die Verlängerung Ihres Vertrags entscheidet?", fragt er rhetorisch.

Im Idealfall sollten stets mindestens ein Bilanzierungsexperte, ein Branchenfachmann und ein Jurist in dem Gremium vertreten sein. Gerade bei kleineren Unternehmen bzw. Aufsichtsräten, die sich z.B. nur aus drei Personen zusammensetzen, ist das nicht immer ganz einfach.

Als Winfried Schwatlo, Geschäftsführer des Projektentwicklers Schwatlo Management aus München, vor ein paar Jahren ein Aufsichtsratsmandat bei einem Projektentwickler und Wohnbauträger angetragen bekam, war die für ihn vorgesehene Rolle klar umrissen: "Ich wurde ausgewählt, damit ich die vorhandenen Aufsichtsratsmitglieder mit meiner Immobilien- bzw. Projektentwicklungsexpertise ergänze: Der Vorsitzende ist ein Profi-Aufsichtsrat, das andere Aufsichtsratsmitglied ein erfahrener Wirtschaftsprüfer", erzählt Schwatlo. Und noch eines sei ihm schnell klar gewesen: "Das würde kein Kuschelmandat werden; darauf wies mich mein künftiger Aufsichtsratsvorsitzender hin".

Zu nicht weniger als 15 Sitzungen, darunter vier Telefonkonferenzen, kamen die Mitglieder des dreiköpfigen Gremiums im Jahr 2014 zusammen. Mehr als üblich: "Normal sind mindestens vier, häufig aber auch fünf bis sieben Sitzungen im Jahr. Wobei man Pi mal Daumen mit jeweils einem weiteren Tag für die Vorbereitung und einem Tag zusätzlich für die Nachbereitung kalkulieren sollte. Hinzu kommen noch Sitzungen von einzelnen Ausschüssen, wenn ein Aufsichtsrat solche gebildet hat", stellt Martin Kaspar von PwC fest.

Zusätzlich zu den 15 Aufsichtsratssitzungen sei er, so Schwatlo, etwa genauso viele Arbeitstage lang mit der vom gesamten Aufsichtsrat und später von der Hauptversammlung abgesegneten "Beratung" des - zwischenzeitlich ausgetauschten - Vorstands bei einer Projektentwicklung beschäftigt gewesen. Denn: "Ich und meine Aufsichtsratskollegen als gemeinsame Kontrollinstanz des Vorstands mochten dieses Vorhaben nach intensiver interner Diskussion in der vom alten Vorstand vorgesehenen Planung nicht mittragen."

Er habe seine Co-Kontrolleure davon überzeugen können, dass eine Umsetzung der ursprünglichen Pläne "brandgefährlich" für die später umbenannte und von der Börse genommene Gesellschaft geworden wäre, und der Aufsichtsrat als Organ habe ihm "aufgrund meiner Erfahrung als Projektentwickler das Okay gegeben, das Projekt als Ratgeber des neuen Vorstands umzustricken".

"Die Überwachung der Unternehmensleitung ist das Brot-und-Butter-Geschäft eines Aufsichtsrats, die Beratung des Vorstands in strategischen Fragen die Königsdisziplin. Allerdings rücken Aufsichtsräte dadurch in ihrer eigenen Wahrnehmung heute auch tendenziell immer näher an das operative Geschäft heran", stellt Berater Kaspar fest.

Schwatlo will seine Tätigkeit als Aufseher ausbauen. Darum hat er sich von der Deutschen Börse als Aufsichtsrat zertifizieren lassen und Fortbildungen der Real Estate Board Academy der ICG Initiative Corporate Governance der deutschen Immobilienwirtschaft absolviert. Für alle, die ein Aufsichtsratsmandat anstrebten bzw. ernst nähmen, sei es "eine große Notwendigkeit", sich weiterzubilden, findet er. Und sich anhand von historischen Originaldokumenten, die öffentlich verfügbar sind, zu fragen, ob man z.B. die drohende Insolvenz der IVG als deren Aufsichtsrat rechtzeitig hätte erkennen und gegensteuern können. Auch DSW-Sprecher Kurz hält "eine ständige Weiterbildung" für "dringend geboten". Schon allein wegen der dynamischen Entwicklung sowohl vieler Geschäftsfelder als auch der Bilanzierungsvorschriften.

Rund 14.000 Euro hat sich Schwatlo den von Interfin Forum durchgeführten Lehrgang kosten lassen: Über 12.000 Euro fielen für den Kurs und die Prüfung an, der Rest waren Reise- und Hotelkosten. Kein Pappenstiel, wenn man bedenkt, dass die Bezüge von Aufsichtsräten, gemessen an den Gehältern von Vorständen und Geschäftsführern, eher überschaubar ausfallen: "Die Vergütung ist nicht der Anreiz, diesen Job zu machen. Salopp gesprochen: Auf die z.B. 20.000 Euro im Jahr kommt es für diejenigen, die in aller Regel für ein Aufsichtsratsmandat infrage kommen - meist ehemalige oder amtierende Vorstände und Geschäftsführer - nicht mehr an", so Berater Kaspar.

Harald Thomeczek

Hogan Lovells mit neuen Partnern im Immobilienrecht

Stefanie Kern.

Stefanie Kern.

Bild: Hogan Lovells

Köpfe 06.01.2016

Arbeitgeber bekennen sich zu ihren homosexuellen Mitarbeitern

Wer Vielfalt im Unternehmen fördern und Diskriminierung vermeiden will, darf dabei das Thema sexuelle Orientierung und sexuelle Identität nicht ausblenden.

Wer Vielfalt im Unternehmen fördern und Diskriminierung vermeiden will, darf dabei das Thema sexuelle Orientierung und sexuelle Identität nicht ausblenden.

Bild: promesaartstudio/Fotolia.com

Karriere 15.01.2015
Der Völklinger Kreis und die Karrieremesse Sticks & Stones haben erstmals das Arbeitgebersiegel "Pride 175" verliehen. Damit werden Unternehmen ausgezeichnet, die bei ihrem ... 

Der Völklinger Kreis und die Karrieremesse Sticks & Stones haben erstmals das Arbeitgebersiegel "Pride 175" verliehen. Damit werden Unternehmen ausgezeichnet, die bei ihrem Diversity-Management schwule, lesbische, bisexuelle sowie trans- und intersexuelle Menschen (LGBTI) explizit berücksichtigen. In diesem Jahr haben sich 23 Unternehmen zertifizieren lassen, darunter auch Piepenbrock und Jack-Hoang-BeratungPlanungBau.

Der Name des Arbeitgebersiegels Pride 175 erinnert an Paragraph 175 des deutschen Strafgesetzbuchs. Dieser stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern noch bis 1994 unter Strafe. Nur vier Jahre zuvor hatte die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität von der internationalen Liste der Krankheiten gestrichen, seitdem gilt Homosexualität nicht mehr als "psychische Störung". In dem Vierteljahrhundert danach ist viel passiert: Prominente wie Guido Westerwelle und Klaus Wowereit haben sich während ihres aktiven Berufslebens "geoutet". Doch so mancher, wie der Fußballstar Thomas Hitzlsperger, äußert sich erst nach dem Ende seiner aktiven Laufbahn. Wieder andere wagen niemals diesen Schritt. Dabei kostet das Verstecken oder Kaschieren der eigenen sexuellen Orientierung viel Kraft, die anderswo fehlt.

Das neue Arbeitgebersiegel will nun Unternehmen auszeichnen, die sich aktiv gegen Diskriminierung stellen und für mehr Vielfalt in ihren Unternehmen einsetzen. Diversity-Management werde in Unternehmen häufig nur partiell gefördert, sagt Bernd Ostermayer, Pressesprechers des Völklinger Kreises - Berufsverband schwuler Führungskräfte. Oftmals beschränke es sich auf einzelne Kategorien wie beispielsweise die Frauenförderung. Doch Diversity-Management beinhalte auch weitere Kategorien wie Alter, Behinderung, kulturelle Herkunft, Nationalität, Religion oder eben sexuelle Identität. Unternehmen, die auch letztere Dimension leben, sollen mit dem Siegel ausgezeichnet werden. "Unser Ziel ist ein ganzheitliches Diversity-Management", sagt Ostermayer.

Wer sich zertifizieren lassen möchte, muss zunächst die Pride-175-Resolution durch die Geschäftsführung oder eine vertretungsberechtigte Person unterzeichnen. Alternativ kann sich das Unternehmen auch zur "Charta der Vielfalt" bekennen. Mit der Pride-175-Resolution verpflichten sich die Unterzeichner u.a. dazu, "Diskriminierung und Mobbing aufgrund von sexueller Orientierung und/oder geschlechtlicher Identität in unserem Unternehmen/unserer Organisation nicht [zu] tolerieren, dies intern [zu] kommunizieren und Maßnahmen zur Vorbeugung und zum adäquaten Umgang damit ein[zu]führen". Inwiefern LGBTI-Diversity-Maßnahmen in der Organisation umgesetzt werden, wird in einem zweiten Schritt per Fragebogen abgefragt. Des Weiteren müssen sich die Unternehmen verpflichten, an einer LGBTI-Veranstaltung bzw. -Projekt teilzunehmen oder ein solches finanziell zu fördern. Von der Unternehmenshomepage soll es einen Link zur Pride-175-Resolution bzw. der Charta der Vielfalt geben und die Unternehmen können auf ihrer Website eine Aussage zur Wertschätzung ihrer LGBTI-Mitarbeiter/innen veröffentlichen. Die Teilnahme an dem Zertifizierungsverfahren ist kostenlos. In diesem Jahr wurden 23 Unternehmen ausgezeichnet, u.a. Pfizer, Ebay, Siemens, Hogan Lovells, White & Case und auch Piepenbrock und Jack-Hoang-BeratungPlanungBau.

Arnulf Piepenbrock, geschäftsführender Gesellschafter der Piepenbrock Unternehmensgruppe, ist stolz auf die Auszeichnung: "Gerade in Zeiten des demografischen Wandels ist eine offene Unternehmenskultur ein zentrales Kriterium. Wir werden unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht und setzen aktiv auf Inklusion und Respekt gegenüber allen unseren Mitarbeitern." Das FM-Unternehmen beschäftigt rund 27.000 Mitarbeiter aus 121 Nationen. Diversity-Management ist ein Baustein des Arbeitskreises Nachhaltigkeitsmanagement. Das Unternehmen hat nicht nur die Charta der Vielfalt unterzeichnet, sondern sich auch zwei Mal am bundesweiten Diversity-Tag beteiligt. Es unterhält eine eigene Webseite zum Thema Nachhaltigkeit und verfügt über einen Code of Conduct, der "jegliche Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung" untersagt. Bei einem Ombudsmann können Verstöße anonym gemeldet werden. Im Intranet und in Seminaren zur Nachhaltigkeit wird über das Siegel berichtet werden.

Als Mitglied im Völklinger Kreis hat Ralf Jack-Hoang, Geschäftsführer von Jack-Hoang BeratungPlanungBau, frühzeitig von dem Siegel erfahren. Für ihn sei es wichtig, mit der Zertifizierung ein solches Zeichen auch gegenüber Kunden und Mitarbeitern zu setzen. Aus diesem Grund wird er das Siegel auf seine Unternehmenswebseite stellen. Mit seinem Institut für integrale Vielfalt und Chancengleichheit unterstützt er Unternehmen bei ihrem Diversity-Management. Offene Diskriminierung hat er in seiner Vergangenheit in der Immobilienbranche nicht erlebt. Dennoch habe er sich erst mit Mitte 30 geoutet, als er beruflich auf festem Boden stand. "Die Immobilienbranche ist nicht der Vorreiter", sagt Jack-Hoang. Aber sie sei auch nicht der Nachzügler. Wie mit dem Thema in Unternehmen umgegangen werde, sei von vielen Einzelfaktoren abhängig.

Von Diskriminierung in der Branche ist Professor Jürgen Erbach jedenfalls nichts zu Ohren gekommen. Er lehrt an der Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) in Holzminden und gehört dort zudem der Gleichstellungskommission an. 1997 gründete er das Unternehmen Ipem Immobilien Projektentwicklungs- und Management Aktiengesellschaft. Er selbst ist immer sehr offen mit seiner gleichgeschlechtlichen Partnerschaft umgegangen und hat es früher seinen Studenten in der ersten Vorlesung kurz erzählt. Dann hätten alle geklatscht.

Sonja Smalian