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EuGH kippt verbindliche Honorarsätze der HOAI

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

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Karriere 04.07.2019
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht. ... 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht.

Nach dem heute Morgen verkündeten Urteil verstößt Deutschland mit den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, nach der in einem freien europäischen Binnenmarkt Wettbewerb grundsätzlich auch über den Preis möglich sein soll. Der Argumentation Deutschlands, der feste Preisrahmen der HOAI sei unerlässlichlich für die Bauqualität und den Verbraucherschutz, folgten die Richter nicht. Sie hielten vielmehr dagegen: In allen anderen EU-Mitgliedsstaaten würden auch ohne verbindliche Honorarsätze qualitätsvolle Architektur- und Ingenieurleistungen erbracht.

Deutschland hat nun voraussichtlich bis zu einem Jahr Zeit, auf die Entscheidung des EuGH zu reagieren. Die Bundesarchitektenkammer forderte umgehend, "die Leistungsbilder und Honorarsätze der HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest als abgeprüften Referenzrahmen zu erhalten".

Erfolgsaussichten für Aufstockungsklagen gesunken

Unmittelbare Konsequenzen dürfte das EuGH-Urteil aber schon jetzt entfalten: Zum einen sind die Erfolgsaussichten für sogenannte Aufstockungsklagen gesunken. Es kommt immer wieder vor, dass z.B. ein Architekt, der mit seinem Auftraggeber zunächst vertraglich ein Pauschalhonorar unterhalb des HOAI-Mindestsatzes vereinbart hat, im Nachhinein ebendiesen Mindestsatz einzuklagen versucht. Bisher standen die Chancen gut, mit einer solchen Aufstockungsklage erfolgreich zu sein.

Eine zweite direkte Folge des heutigen Urteils: Ein Angebot in einem Vergabeverfahren der öffentlichen Hand auszuschließen, weil es die Mindestsätze der HOAI unterschreitet - oder, was aber seltener vorkommen dürfte - die Höchstsätze überschreitet, dürfte ab heute daher nicht mehr zulässig sein. Darauf weist u.a. die Kanzlei Kapellmann und Partner hin.

Die Entscheidung des EuGH kommt nicht überraschend: Bereits der für den Fall zuständige Generalanwalt hatte in seinen Schlussanträgen im Februar 2019 moniert, dass das bindende Preisrecht der HOAI Architekten und Ingenieure in unzulässiger Weise daran hindere, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren.

Interessant ist, dass die europäischen Richter Mindestsätze für Planungsleistungen mit Blick auf den deutschen Markt mit vielen kleinen und mittelgroßen Marktteilnehmern nicht grundsätzlich für das falsche Mittel halten, eine hohe Bauqualität sicherzustellen. Die deutsche Regelung sei jedoch inkohärent: Denn in Deutschland könnten Planungsleistungen nicht nur von Architekten und Ingenieuren, sondern auch von Dienstleistern erbracht werden, die keine entsprechende fachliche Eignung nachweisen müssen. Daraus schließen die Richter: Mindestsätze seien nicht geeignet, eine hohe Planungsqualität zu erreichen, wenn für die Erbringer dieser Leistungen, die ebendiesen Mindestsätzen unterliegen, nicht selbst auch Mindestanforderungen gälten.

Harald Thomeczek

Haftstrafe für Regensburger Bauunternehmer Tretzel gefordert

Köpfe 07.05.2019
Der Regensburger Bauunternehmer Volker Tretzel soll wegen Bestechung, Vorteilsgewährung und Verstößen gegen das Parteiengesetz für viereinhalb Jahre hinter Gitter. ... 

Der Regensburger Bauunternehmer Volker Tretzel soll wegen Bestechung, Vorteilsgewährung und Verstößen gegen das Parteiengesetz für viereinhalb Jahre hinter Gitter.

Mit den Plädoyers der Staatsanwälte neigt sich der nun schon seit sieben Monaten laufende Mammutprozess gegen einen mutmaßlich korrupten Oberbürgermeister und einen der Bestechung verdächtigen Bauunternehmer dem Ende entgegen.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg fordert in dem Korruptionsprozess gegen den Bauunternehmer Volker Tretzel und den suspendierten Oberbürgermeister der Stadt, Joachim Wolbergs, jeweils Haftstrafen von vier Jahren und sechs Monaten.

"Korruptive Dauerbeziehung"

Nach gut 50 Verhandlungstagen sehen die Ankläger bestätigt, dass sich beide mit "hoher krimineller Energie" der Bestechlichkeit in zwei besonders schweren Fällen, mehreren Fällen von Vorteilsannahme und -gewährung sowie Verstößen gegen das Parteiengesetz schuldig gemacht haben. Die beiden Angeklagten hätten über Jahre eine "korruptive Dauerbeziehung" gehabt.

Insbesondere wird Tretzel vorgeworfen, er habe über seine Mitarbeiter Spenden in sechsstelliger Höhe gestückelt an den von Wolbergs geleiteten SPD-Ortsverein überwiesen. Das wäre ein Verstoß gegen das Parteispendengesetz. Außerdem soll der Bauunternehmer ein Ferienhaus zum Sonderpreis renoviert und großzügige Rabatte bei Wohnungskäufen von Wolbergs und seinen Angehörigen gewährt haben. Als Gegenleistung soll Tretzel lukrative Grundstücke und mehr Baurecht bekommen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft Wolbergs u.a. vor, sich bei der Ausschreibung des Areals der Nibelungenkaserne einseitig für Tretzel eingesetzt zu haben. Das sei korrupt, so Staatsanwältin Christine Ernstberger.

Vorwurf des fehlenden Unrechtsbewusstseins

Tretzel sei dabei der "Spiritus Rector", der führende Kopf, eines korruptiven Systems in der Stadt gewesen, das über Jahre aufrechterhalten wurde. Er habe den Oberbürgermeister in Abhängigkeit gehalten, um sich Vorteile zu verschaffen. So habe er auch bei der finanziellen Rettung des Fußballvereins Jahn Regensburg Gegenleistungen erwartet. Den Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft fehlendes Unrechtsbewusstsein vor. In abgehörten Telefonaten versicherten sich Wolbergs und Tretzel gegenseitig immer wieder, dass sie nichts Illegales tun würden.

Jetzt sind die Verteidiger am Zug

Nun haben die Verteidiger die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Sie haben immer wieder betont, ihre Mandanten hätten nichts Unrechtes getan und darauf verwiesen, dass bei einer Verurteilung das Spenden an Parteien unmöglich gemacht würden. Ein Urteil könnte es Ende Juni geben.

Für Wolbergs ist das Thema damit noch nicht erledigt. Er muss sich nach dem Ende des Verfahrens erneut vor Gericht verantworten. Denn auch bei zwei weiteren Regensburger Bauträgern vermutet die Staatsanwaltschaft Korruption.

Alexander Heintze

Anklage gegen Tiggemann

Köpfe 26.10.2017
Düsseldorf. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Untreue gegen den früheren Chef des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB), Ferdinand Tiggemann, erhoben. ... 

Düsseldorf. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Untreue gegen den früheren Chef des Bau- und Liegenschaftsbetriebs (BLB), Ferdinand Tiggemann, erhoben.

Rund sieben Jahre dauerten die Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Untreue. Wie eine Sprecherin des Düsseldorfer Landgerichts bestätigte, sei nun die Anklage gegen den Ex-Chef des landeseigenen Immobilienunternehmens seitens der Staatsanwaltschaft eingegangen.

Konkret geht es um den Bau des neuen Landesarchivs in Duisburg. Dabei soll der BLB auf Anweisung Tiggemanns die Grundstücke zum Bau des Projekts für 30 Mio. Euro gekauft haben, obwohl sie laut einem Gutachten nur 21,8 Mio. Euro wert waren. Er habe keine Nachverhandlungen geführt und auf Rücktrittsrechte verzichtet. Später sind die Kosten für das Vorhaben komplett aus dem Ruder gelaufen: Statt der geplanten 30 Mio. Euro hat der Bau rund 200 Mio. Euro verschlungen.

Tiggemann befindet sich bereits wegen des Verdachts der Korruption bei anderen landeseigenen Bauprojekten in Untersuchungshaft. Zudem wurde er im Februar wegen Bestechlichkeit und Untreue zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt, wobei dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Tiggemann wurde damals noch im Gerichtssaal verhaftet.

Thorsten Karl