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Zweite Verurteilung wegen Korruption in Regensburg

Köpfe 17.06.2020
In den Regensburger Prozessen um Parteispenden an den früheren Oberbürgermeister der Stadt, Joachim Wolbergs, bestätigt sich immer mehr ein System der Korruption zwischen Bauunternehmen und ... 

In den Regensburger Prozessen um Parteispenden an den früheren Oberbürgermeister der Stadt, Joachim Wolbergs, bestätigt sich immer mehr ein System der Korruption zwischen Bauunternehmen und Wolbergs. In einem zweiten Prozess wurden nun der Ex-OB und ein Bauunternehmer verurteilt.

Das Landgericht Regensburg verurteilte den früheren Oberbürgermeister wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Der mitangeklagte Regensburger Bauunternehmer Ferdinand Schmack muss wegen Bestechung 63.000 Euro Geldstrafe bezahlen. In anderen Punkten wurde Wolbergs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafen, die Verteidiger Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist wahrscheinlich.

Es handelte sich mal wieder um die Parteispenden, die Wolbergs im Wahlkampf 2014 von verschiedenen Regensburger Baufirmen und Projektentwicklern bekommen hatte. Insgesamt gingen mehr als 250.000 Euro auf das Konto von Wolbergs früheren SPD-Ortsverein ein. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass diese Gelder nicht ohne Gegenleistung und Versprechen geflossen sind.

Im nun zu Ende gegangenen zweiten Korruptionsprozess bestätigten die Richter, dass ein Oberbürgermeister als Vorsitzender des Planungsausschusses entscheidenden Einfluss auf die Bauleitplanung in der Stadt habe.

Mehrere Immobilienunternehmer verurteilt

Schmack ist nicht der einzige Immobilienunternehmer, der in den Skandal verwickelt ist. Im Februar wurde der frühere Geschäftsführer eines mittelfränkischen Immobilienunternehmens wegen Bestechung zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei einem anderen Unternehmer wurde das Verfahren nach einer Geldzahlung eingestellt.

Im vergangenen Jahr wurde der Regensburger Immobilienunternehmer Volker T. für Vorteilsgewährung und Verschleierung von Parteispenden zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 500.000 Euro verurteilt. Wolbergs wurde in dem Prozess ebenfalls wegen Vorteilsannahme verurteilt, bekam aber keine Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird vom BGH überprüft. Der frühere Bauunternehmer Thomas D. akzeptierte schon im Frühjahr 2018 einen Strafbefehl wegen Bestechung.

Korruptes System

Die zahlreichen Verurteilungen und Strafen offenbaren ein System, bei dem sich Immobilienunternehmer offenbar gegen Spenden Vorteile für ihre Projekte erhofften. In der Tat bekamen in den Jahren danach die spendenden Unternehmen immer wieder Erleichterungen und mehr Baurecht.

Alexander Heintze