Karriere-News

Zweite Verurteilung wegen Korruption in Regensburg

Köpfe 17.06.2020
In den Regensburger Prozessen um Parteispenden an den früheren Oberbürgermeister der Stadt, Joachim Wolbergs, bestätigt sich immer mehr ein System der Korruption zwischen Bauunternehmen und ... 

In den Regensburger Prozessen um Parteispenden an den früheren Oberbürgermeister der Stadt, Joachim Wolbergs, bestätigt sich immer mehr ein System der Korruption zwischen Bauunternehmen und Wolbergs. In einem zweiten Prozess wurden nun der Ex-OB und ein Bauunternehmer verurteilt.

Das Landgericht Regensburg verurteilte den früheren Oberbürgermeister wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Der mitangeklagte Regensburger Bauunternehmer Ferdinand Schmack muss wegen Bestechung 63.000 Euro Geldstrafe bezahlen. In anderen Punkten wurde Wolbergs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafen, die Verteidiger Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist wahrscheinlich.

Es handelte sich mal wieder um die Parteispenden, die Wolbergs im Wahlkampf 2014 von verschiedenen Regensburger Baufirmen und Projektentwicklern bekommen hatte. Insgesamt gingen mehr als 250.000 Euro auf das Konto von Wolbergs früheren SPD-Ortsverein ein. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass diese Gelder nicht ohne Gegenleistung und Versprechen geflossen sind.

Im nun zu Ende gegangenen zweiten Korruptionsprozess bestätigten die Richter, dass ein Oberbürgermeister als Vorsitzender des Planungsausschusses entscheidenden Einfluss auf die Bauleitplanung in der Stadt habe.

Mehrere Immobilienunternehmer verurteilt

Schmack ist nicht der einzige Immobilienunternehmer, der in den Skandal verwickelt ist. Im Februar wurde der frühere Geschäftsführer eines mittelfränkischen Immobilienunternehmens wegen Bestechung zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei einem anderen Unternehmer wurde das Verfahren nach einer Geldzahlung eingestellt.

Im vergangenen Jahr wurde der Regensburger Immobilienunternehmer Volker T. für Vorteilsgewährung und Verschleierung von Parteispenden zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 500.000 Euro verurteilt. Wolbergs wurde in dem Prozess ebenfalls wegen Vorteilsannahme verurteilt, bekam aber keine Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird vom BGH überprüft. Der frühere Bauunternehmer Thomas D. akzeptierte schon im Frühjahr 2018 einen Strafbefehl wegen Bestechung.

Korruptes System

Die zahlreichen Verurteilungen und Strafen offenbaren ein System, bei dem sich Immobilienunternehmer offenbar gegen Spenden Vorteile für ihre Projekte erhofften. In der Tat bekamen in den Jahren danach die spendenden Unternehmen immer wieder Erleichterungen und mehr Baurecht.

Alexander Heintze

Ludwigshafens Baudezernent Klaus Dillinger geht in Ruhestand

Klaus Dillinger.

Klaus Dillinger.

Quelle: imago images, Urheber: masterpress

Köpfe 09.01.2020
Klaus Dillinger (CDU) gibt aus gesundheitlichen Gründen sein Amt als Bau- und Umweltdezernent der rheinland-pfälzischen Stadt Ludwigshafen ab und verabschiedet sich zum 1. Februar in den ... 

Klaus Dillinger (CDU) gibt aus gesundheitlichen Gründen sein Amt als Bau- und Umweltdezernent der rheinland-pfälzischen Stadt Ludwigshafen ab und verabschiedet sich zum 1. Februar in den Ruhestand. Im Sommer erlitt der 59-jährige Diplom-Ingenieur für Raum- und Umweltplanung einen Herzinfarkt. Er leitete seit Juni 2010 das Dezernat für Bau, Umwelt, Verkehr und WBL.

Die Stelle soll nun schnellstmöglich ausgeschrieben werden, teilt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck (SPD) mit. An künftigen Herausforderungen mangelt es Dillingers Nachfolger nicht. Derzeit steht der Umgang mit den beiden sanierungswürdigen Hochstraßen, dem neuen Rathaus und den Schulsanierungen im Hausaufgabenheft.

Nachtrag, 10. Januar 2020: Inwieweit durch Dillingers Rückzug als Dezernent auch sein Geschäftsführerposten bei der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft (W.E.G.) Ludwigshafen betroffen ist, werde noch geklärt, teilt Prokurist Christian Schmitt auf Anfrage der Immobilien Zeitung mit. "Auf jeden Fall ist garantiert, dass die W.E.G. über den 31. Januar hinaus geschäftsfähig bleibt und bis auf Weiteres die Aufgaben der Wirtschaftsförderung für die Stadt Ludwigshafen wahrnehmen wird."

Anke Pipke

Bayern braucht wohl demnächst einen neuen Bauminister

Bayerns Bau- und Verkehrsminister Hans Reichhart ist noch nicht mal ein Jahr im Amt und denkt schon über seinen Abgang nach.

Bayerns Bau- und Verkehrsminister Hans Reichhart ist noch nicht mal ein Jahr im Amt und denkt schon über seinen Abgang nach.

Quelle: Immobilen Zeitung, Urheber: Alexander Heintze

Karriere 17.09.2019
Der bayerische Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) muss sich im kommenden Jahr wohl einen neuen Bau- und Verkehrsminister suchen. Der amtierende Minister Hans Reichhart (CSU) will ... 

Der bayerische Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) muss sich im kommenden Jahr wohl einen neuen Bau- und Verkehrsminister suchen. Der amtierende Minister Hans Reichhart (CSU) will nämlich Landrat werden. Reichhart war nach der Landtagswahl im vergangenen Jahr zum Bauminister ernannt worden.

Im März werden in Bayern neue Kommunalparlamente, Bürgermeister und Landräte gewählt. Der 37-Jährige kündigte an, bei der Wahl in seinem Heimatlandkreis für das Amt des Landrats kandidieren zu wollen. Sollte er bei der Wahl erfolgreich sein, will er sein Ministeramt aufgeben. Der amtierende Landrat in Günzburg, Hubert Hafner (CSU), kann nach 24 Jahren im Amt aus Altersgründen nicht mehr antreten. "Der Landkreis Günzburg ist meine Heimat und liegt mir besonders am Herzen", begründet Reichhart den Schritt gegenüber der Immobilien Zeitung.

Bis zur Kommunalwahl will er auf jeden Fall Minister bleiben. Die Opposition im Landtag fordert dagegen seinen sofortigen Rückzug. "Wenn die Bauminister nur ne Halbwertszeit von knapp nem Jahr haben, wie soll das denn in dem Top-Thema Wohnen vorwärtsgehen?!", twitterte etwa Bayerns SPD-Chefin Natascha Kohnen. Es sei kein gutes Zeichen, "wenn ein Minister nach noch nicht mal einem Jahr im Amt das Handtuch wirft. Und der Nachfolger braucht dann wieder Einarbeitungszeit", bemerkte Landtags-Vizepräsident Markus Rinderspacher (SPD) auf demselben Wege.

Viele Ankündigungen

Die Ankündigung kommt auch für die Immobilienbranche zur Unzeit. Reichhart hatte sich zu Beginn seiner Amtszeit viel vorgenommen. Unter anderem wollte er den Ersterwerb von Wohneigentum von der Grunderwerbsteuer ausnehmen und die bayerische Bauordnung kräftig entrümpeln. Erste Vorschläge dafür hatte der Minister in der vergangenen Woche vorgestellt.

Der promovierte Jurist Reichhart war von Söder überraschend ins Kabinett geholt worden. Politische Beobachter sahen darin eine Anerkennung für die Unterstützung Söders im Machtkampf mit seinem Vorgänger und heutigen Bundesbauminister Horst Seehofer. Reichhart war Vorsitzender der Jungen Union Bayern, die vehement den Rücktritt von Horst Seehofer als Parteichef gefordert und Söder als dessen Nachfolger unterstützt hatte.

Alexander Heintze

Haftstrafe für Regensburger Bauunternehmer Tretzel gefordert

Köpfe 07.05.2019
Der Regensburger Bauunternehmer Volker Tretzel soll wegen Bestechung, Vorteilsgewährung und Verstößen gegen das Parteiengesetz für viereinhalb Jahre hinter Gitter. ... 

Der Regensburger Bauunternehmer Volker Tretzel soll wegen Bestechung, Vorteilsgewährung und Verstößen gegen das Parteiengesetz für viereinhalb Jahre hinter Gitter.

Mit den Plädoyers der Staatsanwälte neigt sich der nun schon seit sieben Monaten laufende Mammutprozess gegen einen mutmaßlich korrupten Oberbürgermeister und einen der Bestechung verdächtigen Bauunternehmer dem Ende entgegen.

Die Staatsanwaltschaft Regensburg fordert in dem Korruptionsprozess gegen den Bauunternehmer Volker Tretzel und den suspendierten Oberbürgermeister der Stadt, Joachim Wolbergs, jeweils Haftstrafen von vier Jahren und sechs Monaten.

"Korruptive Dauerbeziehung"

Nach gut 50 Verhandlungstagen sehen die Ankläger bestätigt, dass sich beide mit "hoher krimineller Energie" der Bestechlichkeit in zwei besonders schweren Fällen, mehreren Fällen von Vorteilsannahme und -gewährung sowie Verstößen gegen das Parteiengesetz schuldig gemacht haben. Die beiden Angeklagten hätten über Jahre eine "korruptive Dauerbeziehung" gehabt.

Insbesondere wird Tretzel vorgeworfen, er habe über seine Mitarbeiter Spenden in sechsstelliger Höhe gestückelt an den von Wolbergs geleiteten SPD-Ortsverein überwiesen. Das wäre ein Verstoß gegen das Parteispendengesetz. Außerdem soll der Bauunternehmer ein Ferienhaus zum Sonderpreis renoviert und großzügige Rabatte bei Wohnungskäufen von Wolbergs und seinen Angehörigen gewährt haben. Als Gegenleistung soll Tretzel lukrative Grundstücke und mehr Baurecht bekommen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft Wolbergs u.a. vor, sich bei der Ausschreibung des Areals der Nibelungenkaserne einseitig für Tretzel eingesetzt zu haben. Das sei korrupt, so Staatsanwältin Christine Ernstberger.

Vorwurf des fehlenden Unrechtsbewusstseins

Tretzel sei dabei der "Spiritus Rector", der führende Kopf, eines korruptiven Systems in der Stadt gewesen, das über Jahre aufrechterhalten wurde. Er habe den Oberbürgermeister in Abhängigkeit gehalten, um sich Vorteile zu verschaffen. So habe er auch bei der finanziellen Rettung des Fußballvereins Jahn Regensburg Gegenleistungen erwartet. Den Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft fehlendes Unrechtsbewusstsein vor. In abgehörten Telefonaten versicherten sich Wolbergs und Tretzel gegenseitig immer wieder, dass sie nichts Illegales tun würden.

Jetzt sind die Verteidiger am Zug

Nun haben die Verteidiger die Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Sie haben immer wieder betont, ihre Mandanten hätten nichts Unrechtes getan und darauf verwiesen, dass bei einer Verurteilung das Spenden an Parteien unmöglich gemacht würden. Ein Urteil könnte es Ende Juni geben.

Für Wolbergs ist das Thema damit noch nicht erledigt. Er muss sich nach dem Ende des Verfahrens erneut vor Gericht verantworten. Denn auch bei zwei weiteren Regensburger Bauträgern vermutet die Staatsanwaltschaft Korruption.

Alexander Heintze

Keine Sachkundeprüfung für Makler und Verwalter

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Photographee.eu

Karriere 22.06.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser Legislaturperiode festgezurrt. Der Haken an der Sache: Die im Kabinettsbeschluss vom August 2016 vorgesehene Sachkundeprüfung bleibt angeblich auf der Strecke, aus Angst der Wirtschaftsliberalen in CDU und CSU vor zu viel Berufsregulierung.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) gehen jedenfalls fest davon aus, dass die Regierungskoalition den Gesetzentwurf mit dieser und ein paar anderen Änderungen am 22. Juni im Bundestag beschließen wird. Dann steht die zweite und dritte Lesung an. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist - also nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf -, gelten die beiden anstehenden Lesungen im Bundestag als letzte Hürde.

Der DDIV will erfahren haben, dass die Koalition sich insbesondere wegen der avisierten Alte-Hasen-Regelung nicht auf die verpflichtende Einführung eines Sachkundenachweises einigen konnte. Vorgesehen war, dass von der Sachkundeprüfung befreit sein sollte, wer bereits länger als sechs Jahre am Markt ist. Damit wäre de facto "ein sehr großer Teil" der gewerblichen Verwalter und Makler von der Prüfung befreit gewesen. Die für die Nutzung der Ausnahmeregel zu erbringenden Nachweise und die Prüfung durch die Erlaubnisbehörde seien der Koalition als zu bürokratisch und zu regulatorisch erschienen.

Für WiE wäre die Pflicht zu einem Sachkundenachweis - neben der, zumindest für Verwalter, ebenfalls vorgesehenen Versicherungspflicht - der wichtigste Gesetzesinhalt (gewesen). Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert der Verbraucherschützerverband, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien. Deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags gelte insbesondere der Verhinderung von Überregulierung. Entsprechend "hinterfragten sie den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni vom Bundestag verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen bezüglich ihrer Qualifikation gestellt. Und auch bereits am Markt tätige Akteure, egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer, müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen. WiE beruft sich auf ein internes Beschlusspapier, das in der nächsten Sitzungswoche vom Bundestag beschlossen werden solle. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs ist am heutigen Donnerstag für den Zeitraum von 22.05 bis 22.35 Uhr anberaumt.

Mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD "in letzter Minute" für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE.

Gleichsam als Trostpflaster für den entfallenden Sachkundenachweis soll es den Verbänden zufolge nun eine Weiterbildungspflicht geben. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende und ein Teil der im operativen Geschäft tätigen Angestellten alle drei Jahre nachweisen müssen, dass sie sich regelmäßig fortbilden - allerdings in einer eher homöopathischen Dosis von nur 20 Stunden. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt mitbringt, soll in den ersten drei Jahren nach der Aufnahme der Tätigkeit von der Weiterbildungspflicht befreit sein.

Faktisch gibt es mit der nun bekannt gewordenen Lösung keine Eintrittsbarriere in puncto Bildung für Makler und Verwalter. Die Erlaubnisvoraussetzungen für den Immobilienverwalter umfassen künftig, so der DDIV, lediglich Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Makler liegt die Latte noch niedriger: Die ursprünglich auch für sie vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung ist im Gesetzgebungsverfahren schon vor längerer Zeit auf der Strecke geblieben.

"Wir hatten uns mehr erhofft, denn wir haben immer noch keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter. Ihre einzig nennenswerte Voraussetzung wäre eine 20-Stunden-Fortbildung in drei Jahren. Das ist deutlich zu wenig und wird der Tätigkeit und dem Verbraucherschutz auch nicht gerecht", stimmt auch DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler in den Chor der Enttäuschten ein.

Eingang ins Gesetz finden soll neben einer Fortbildungspflicht auch das Wörtchen "Wohnimmobilienverwalter": Das Verhandlungsergebnis sieht laut DDIV nämlich auch vor, dass die geplante Erlaubnispflicht nicht nur für WEG-Verwalter gilt, sondern auch auf Mietverwalter ausgedehnt wird. Im Begriff des Wohnimmobilienverwalters soll diese Ausdehnung ihre sprachliche Abbildung erfahren. Schließlich soll dem gewerblichen Verwalter eine Informationspflicht über abgelegte Fortbildungen gegenüber seinem Auftraggeber auferlegt werden.

Die Details zur Weiterbildungs- und der Informationspflicht sollen in einer Rechtsverordnung ausgestaltet werden. Dort soll auch geregelt werden, wie der Gewerbetreibende gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass er seiner Weiterbildungsverpflichtung nachkommt. Wann das Gesetz verkündet werden soll, steht noch nicht fest. Die Verordungsermächtigung - also der Startschuss für die Ausarbeitung der das Gesetz ausgestaltenden Verordnung - tritt jedenfalls direkt nach der Verkündung in Kraft. Für die anderen Inhalte des Gesetzes gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten.

WiE-Geschäftsführerin Heinrich bringt sich schon einmal für die nächste Legislaturperiode in Stellung: Sie empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten nämlich allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche Weiterbildungen absolvieren könne. Die Aussagekraft solcher Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung liege bei Null.

Harald Thomeczek

Neue Geschäftsführer für Münchner GWG und Gewofag

Köpfe 11.10.2016
Die städtischen Münchner Wohnungsbaugesellschaften GWG und Gewofag erhalten im November neue Geschäftsführer. Zwei der drei Neubesetzungen sind nicht ganz unumstritten. ... 

Die städtischen Münchner Wohnungsbaugesellschaften GWG und Gewofag erhalten im November neue Geschäftsführer. Zwei der drei Neubesetzungen sind nicht ganz unumstritten.

Bei der Gewofag und der GWG werden drei von insgesamt vier Geschäftsführern ausgetauscht. Die GWG bekommt gleich eine komplett neue Geschäftsführung: Die beiden amtierenden Geschäftsführer Dietmar Bock und Hans-Otto Kraus, beide 66 Jahre alt, gehen nach rund dreizehn bzw. elf Jahren in der GWG-Geschäftsführung in Rente. Dafür hat der Aufsichtsrat den Münchner Stadtrat Christian Amlong (SPD) und Gerda Peter von der CBRE-Tochter Preuss Unternehmensgruppe zum 21. November 2016 in die Geschäftsführung bestellt. Amlong wechselt von den Stadtwerken München, wo er als Bereichsleiter Recht/Konzernangelegenheiten tätig ist, zu der Wohnungsgesellschaft. Die Architektin Peter leitete als Prokuristin den Bereich Wohnungs- und Kommunalbau bei Preuss. Amlong wird in dem neuen Gespann als Sprecher der Geschäftsführung agieren.

Bei der Gewofag scheidet Geschäftsführer Sigismund Mühlbauer zum 1. November 2016 aus der Geschäftsführung aus. Für ihn rückt der Stadtrat und ehemalige Gewofag-Aufsichtsrat Max Straßer (CSU) nach. Dr. Klaus-Michael Dengler bleibt Sprecher der Gewofag-Geschäftsführung.

Posten waren angeblich schon vor der Ausschreibung praktisch vergeben

Laut Müncher Lokalzeitungen haben sich die beiden Fraktionen der Großen Koalition in München die Posten in den Geschäftsführungen der Wohnungsgesellschaften - die fachliche Eignung der beiden Herren unbestritten - quasi gegenseitig zugeschanzt. Bereits im April 2016 waren Straßer und Amlong als heiße Kandidaten auf die Chefposten gehandelt worden. Gestern teilte die Stadt München mit, dass beide Stadträte tatsächlich das Rennen gemacht haben. Die Süddeutsche Zeitung findet das "trotz einer Ausschreibung wenig überraschend", denn: "Die Posten galten nach einem Deal der im Rathaus regierenden Fraktionen als sicher vergeben, aussichtsreiche Kandidaten von außen sollen sich deshalb kaum beworben haben."

Um die fachliche Eignung der beiden designierten Geschäftsführer zu unterstreichen, führt die Stadt bei Straßer u.a. dessen langjährige Tätigkeit bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt und seine Tätigkeit als Mitglied des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung sowie sein Engagement als Aufsichtsrat bei der Gewofag ins Feld. Bei Amlong werden dessen Tätigkeit als Korreferent des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, sein Wirken als stellvertretender Vorsitzender der Stadtgestaltungskommission sowie seine Tätigkeiten als (stellvertretender) Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsbaugesellschaft Heimag, der Gewofag und der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung angeführt.

GWG und Gewofag haben insgesamt ca. 63.000 Wohnungen im Bestand.

Harald Thomeczek

Frankfurts Ex-Planungsdezernent Olaf Cunitz geht zur DSK

Olaf Cunitz.

Olaf Cunitz.

Bild: api

Köpfe 08.08.2016
Der frühere Frankfurter Planungsdezernent und Bürgermeister Olaf Cunitz (Die Grünen) wechselt nach seiner Abberufung aus dem Magistrat der Stadt in die Immobilienwirtschaft. Cunitz wird ... 

Der frühere Frankfurter Planungsdezernent und Bürgermeister Olaf Cunitz (Die Grünen) wechselt nach seiner Abberufung aus dem Magistrat der Stadt in die Immobilienwirtschaft. Cunitz wird zum 1. November 2016 den Bereich Bauland- und Projektentwicklung bei der DSK Deutsche Stadt und Grundstücksentwicklungsgesellschaft in Wiesbaden übernehmen.

Er habe nach seiner vorzeitigen Abwahl durch das Frankfurter Stadtparlament "schnell spannende Angebote auf dem Tisch gehabt, die sich alle um mein altes Betätigungsfeld drehten, teils aus der Immobilienwirtschaft", sagte Cunitz heute nach Bekanntwerden seines neuen Engagements der Immobilien Zeitung. Das Angebot der DSK sei "am reizvollsten gewesen" - auch, "weil ich aus familiären Gründen das Rhein-Main-Gebiet nicht verlassen wollte", so Cunitz. Der Job bei der DSK wird Cunitz' erste Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft sein.

Cunitz' unfreiwilliger Abschied nach rund viereinhalb Jahren als Planungsdezernent und Bürgermeister steht im Zusammenhang mit der Abwahl der schwarz-grünen Koalition im Römer bei der Kommunalwahl im Frühjahr 2016. Die Grünen rutschten bei der Stadtverordnetenwahl zur drittstärksten Kraft ab und mussten zwei von vier Dezernaten abgeben. Das neue Stadtparlament aus CDU, SPD und Grünen wählte u.a. Cunitz vor Ablauf seiner sechsjährigen Amtszeit als hauptamtliches Magistratsmitglied ab. Seit dem 15. Juli 2016 füllt Mike Josef (SPD) die Rolle des Planungsdezernenten aus.

"Die Stadt muss zu einem guten Investitionsklima beitragen"

"Wer dem Wohnungsbedarf in Frankfurt Rechnung tragen will, wird das nicht allein mit öffentlichen Unternehmen schaffen. Die Stadt muss ihren Teil zu einem guten Investitionsklima genauso beitragen, wie sie den Investoren Vorgaben – z.B. zum Bau geförderter Wohnungen – machen muss", sagt Cunitz, der als investorenfreundlicher Planungsdezernent galt. Am Ende werde sich auch in der neuen Koalition die Erkenntnis durchsetzen, dass es ein vernünftiges Miteinander von öffentlicher Hand und Privatwirtschaft brauche.

Der Koalitionsvertrag der neuen Römer-Koalition aus CDU, SPD und Grünen sieht vor, dass die zumindest teilweise städtischen Wohnungsgesellschaften ABG und NH in den kommenden fünf Jahren ihre Mieten pro Jahr nur noch um maximal 1% erhöhen dürfen. Dass bei dieser Regelung nicht auf die Höhe der Einkommen der Mieter abgestellt werden soll, stieß auf die Kritik des damals noch im Amt befindlichen Ex-Planungsdezernenten.

Vertretern der Privatwirtschaft, die Cunitz in seiner neuen Rolle als Bereichsleiter bei DSK kennenlernen wollen, sei gesagt: Cunitz fährt Anfang Oktober wie in den Vorjahren zur Expo Real nach München, um sich für seinen neuen Job warmzumachen.

Harald Thomeczek