Karriere-News

MAT: Anna Salcher

Urheber: Andreas Fuchs

Karriere 25.05.2023
Werkstudentin bei Frauen in Führung (F!F), Studentin der Irebs an der Universität Regensburg. Geboren 2000. ... 

Werkstudentin bei Frauen in Führung (F!F), Studentin der Irebs an der Universität Regensburg. Geboren 2000.

Werdegang

Praktikum in der Marketingabteilung bei Springer Medizin Verlag, studentische Hilfskraft bei der Kandler-Gruppe, einem Darlehensvermittler für Kommunalfinanzierung. Werkstudentin im Verein Frauen in Führung e.V. (seit März 2022).

Top-Projekte

Akquise bei institutionellen Geldgebern für ein Finanzierungsobjekt von Verband Region Stuttgart bei der Kandler Kommunalfinanzgruppe. Verantwortung für die Umsetzung und den Aufbau des Speakerinnen-Pools/der Male-Ally-Kampagne beim Verein Frauen in Führung. Organisation der 26. Irebs Personalmesse im Rahmen meiner ehrenamtlichen Tätigkeit bei Irebs Core mit über 30 Unternehmen, 200 Studierenden und knapp 400 Gesprächen.

Ziele

Mein Studium (inkl. Master) erfolgreich an der Irebs abzuschließen und nebenher den Verein F!F weiterhin zu unterstützen, damit dieser seine Ziele erreicht. Danach werde ich ins Berufsleben einsteigen, in welchem ich mich weiter mit dem Thema ESG beschäftigen möchte. Mein Ziel ist es, das S in ESG in der Immobilienbranche zu etablieren. Dies bedeutet für mich eine Umsetzung auf Unternehmensebene sowie auf der Ebene der Gebäude/Quartiere selbst. In Unternehmen muss es die gleichen Chancen für Frauen sowie Minderheiten geben. Bei Städten muss Einkommensabgrenzung vermieden werden, um Kindern aus sozial schwachen Haushalten Zukunftsaussichten zu schaffen.

Motivation als MAT

Ich habe in meinem Leben erlebt, wie Klassenkamerad:innen in sozialem Wohnungsbau aufgewachsen sind und welche Schwierigkeiten sie dadurch hatten, welche mir erspart blieben. Wissend um mein Privileg, möchte ich mich mit meinem Engagement für eine sozialere Immobilienwirtschaft einsetzen, um so eine Perspektive für zukünftige Generationen zu schaffen. Das macht mich zum MAT.

Ethische Grundsätze

Chancengleichheit. Die gleichen Chancen für Männer und Frauen im Berufsleben, aber auch unter sozialen Schichten. Immobilien/Städte tragen hierbei eine große Verantwortung.

Netzwerke und Engagements

Ich bin neben meinem Ehrenamt bei Irebs Core auch selbst als Mitglied aktiv tätig.

Kontakt:

Immobilien Zeitung

Freitags sind sie nie da

Die Viertagewoche soll Arbeitgeber interessanter für neue Mitarbeiter  machen und die Belegschaft zufriedener.

Die Viertagewoche soll Arbeitgeber interessanter für neue Mitarbeiter machen und die Belegschaft zufriedener.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber Kalenderblätter: Brad Pict; Urheber Icons: Icons-Studio

Karriere 24.11.2022
Ein neues Arbeitsmodell hält Einzug in deutschen Unternehmen. Immer mehr Firmen gönnen ihren Angestellten eine Viertagewoche. In der Immobilienwirtschaft überwiegt die Skepsis. Lange ... 

Ein neues Arbeitsmodell hält Einzug in deutschen Unternehmen. Immer mehr Firmen gönnen ihren Angestellten eine Viertagewoche. In der Immobilienwirtschaft überwiegt die Skepsis. Lange werden die Arbeitgeber ihre Zurückhaltung aber nicht aufrechterhalten können, wenn sich das Modell in anderen Branchen durchsetzt.

Wer freitags bei Unternehmen anruft, hört zukünftig wohl häufiger die Bandansage "Sie rufen außerhalb unserer Geschäftszeiten an. Diese sind montags bis donnerstags ...". Denn freitags ist frei. Nachdem der Trend zu einer verkürzten Arbeitswoche in diesem Jahr schon in den USA und einigen europäischen Ländern Einzug gehalten hat, experimentieren inzwischen immer mehr deutsche Unternehmen mit der Viertagewoche. Sie verspricht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weniger Stress und mehr Zeit für Familie und Hobbys. Die Arbeitgeber bekommen im Gegenzug zufriedenere Angestellte und müssen gleichzeitig keine Einbußen bei der Produktivität hinnehmen. Das legen zumindest die Ergebnisse einiger Testläufe und erste Studien aus anderen Ländern nahe.

Seit Mai 2022 haben 38 Unternehmen in den USA für sechs Monate die 4-Day-Week eingeführt. Gearbeitet wird an vier Arbeitstagen zusammengerechnet 32 statt 40 Stunden bei gleichem Gehalt. Die ersten Erfahrungen sind so positiv, dass die Bundesstaaten Kalifornien und New York nun überlegen, Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zur Viertagewoche zu verpflichten.

Weniger Arbeitszeit bei gleicher Bezahlung und gleicher Produktivität

Der größte Feldversuch läuft derzeit in Großbritannien. Etwas mehr als 70 Unternehmen und Organisationen mit 3.300 Beschäftigten probieren dort seit Anfang Juni die Arbeitszeitverkürzung aus. Grundlage ist das "100:80:100-Modell". Das bedeutet, die Mitarbeitenden bekommen 100% Lohn und reduzieren ihre Arbeitszeit auf 80%. Die Bedingung dabei ist, dass die Produktivität bei 100% bleibt. Die ersten Zwischenergebnisse zeigen, dass beide Seiten zufrieden sind. So meldeten fast 90% der Unternehmen, dass die Arbeitszeitverkürzung gut funktioniere. Knapp die Hälfte der Firmen gab an, die Produktivität sei ungefähr gleich geblieben. Die andere Hälfte beobachtet sogar eine leichte (34%) oder erhebliche Verbesserung (15%) der Produktivität. Mehr als 80% der teilnehmenden Unternehmen überlegen, das Arbeitszeitmodell nach der Testphase beizubehalten.

In Deutschland ist die Viertagewoche ebenfalls keine Fiktion mehr. Quer durch alle Branchen und Unternehmensgrößen bieten Firmen ihren Beschäftigten an, freitags frei zu haben. So lässt der deutsche Bekleidungshersteller Gerry Weber künftig seine Mitarbeiter entscheiden, ob sie ihre Wochenarbeitszeit auf vier oder fünf Tage verteilen wollen. Einzige Bedingung: Die Abteilungen müssen weiter durchgehend erreichbar sein. Selbst in der Immobilienbranche trauen sich erste Unternehmen an diese Art des New Work heran. Allen voran im Handwerk und bei Bauzulieferern versuchen Unternehmen so Arbeitskräfte anzulocken. Der Fassadenbauer Boetker Metall und Glas aus Stuhr bei Bremen oder Remotex Gebäudetechnik aus Wetzlar sind zwei Beispiele.

In München schickt der Projektentwickler Michael Schwaiger seine zwölf Angestellten seit Anfang des Jahres regelmäßig am Donnerstagabend ins Wochenende – bei vollem Lohnausgleich. Nach einer zweimonatigen Probezeit gilt die Regelung unbefristet. "Ich wollte meinen Angestellten etwas zurückgeben, weil sie hier keinen Nine-to-five-Job machen", erklärt Schwaiger seine Motivation. Homeoffice und flexible Modelle, bei denen jeder selber entscheiden kann, wann er arbeitet, haben ihn nicht überzeugt. "Wir tun den Mitarbeitern keinen Gefallen, wenn wir sie ins Homeoffice auslagern. Die meisten wollten wieder zurück ins Büro", beschreibt Schwaiger seine Erfahrungen mit den Modellen, die seit der Pandemie in vielen Büros Einzug gehalten haben.

Schwaiger zieht ein positives Fazit aus seinen ersten Monaten mit der Viertagewoche. Weder die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden noch die des Unternehmens habe sich durch die Verkürzung verringert. "Ich finde, dass die Produktivität sogar zugenommen hat", freut er sich. Im Büro werde konzentrierter gearbeitet, weil jeder wisse, dass der Freitag nicht mehr zur Verfügung steht. Einen strafferen Ablauf des Büroalltags belegen die bisherigen Studien. So werden etwa Meetings kürzer und konzentrierter abgehalten. Auf der Kostenseite machen sich geringere Strom- und Heizkosten bemerkbar.

Schwaiger kommt mit seiner Experimentierfreude offenbar einem Wunsch vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland entgegen. Nach einer Umfrage von Yougov für die Berufe-Studie des Versicherers HDI von September können sich drei Viertel aller Berufstätigen in Deutschland die Viertagewoche vorstellen, wenn sie dafür keine Einbußen beim Gehalt hinnehmen müssen. Eine Forsa-Umfrage für RTL und NTV kommt zu dem gleichen Ergebnis.

"Arbeitszeit spielt grundsätzlich eine immer größere Rolle. Hier machen die Beschäftigten in der Immobilienbranche keine Ausnahme", bestätigt Norbert Reuter, Leiter der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Die Umsetzung flexibler Zeitmodelle könne "die Attraktivität in der Immobilienbranche erhöhen und so dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken", vermutet er. Daher werde sich die Immobilienbranche der Debatte um flexiblere Arbeitszeiten nicht entziehen können. Allerdings müssten die Unternehmen gleichzeitig die Stundenlöhne erhöhen, damit die Beschäftigten keine Lohneinbußen hinnehmen müssen. "Ansonsten wäre es nur ein schlichtes Teilzeitmodell", sagt Reuter.

Holger Schäfer, Experte für Beschäftigung und Arbeitslosigkeit beim Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln (IW), sieht in dem starren Wegfall eines Tages hingegen nicht nur Vorteile für Arbeitnehmer. Angestellte und Betriebe hätten bei der Viertagewoche kaum noch Spielraum, die tägliche Arbeitszeit bedarfsgerecht und flexibel zu handhaben, warnt Schäfer. Das sieht auch Gewerkschaftler Reuter so. "Da heute Vollzeitbeschäftigte auch in der Immobilienbranche länger als 32 Stunden pro Woche arbeiten, würde eine Viertagewoche auch eine Verkürzung der Arbeitszeit nach sich ziehen müssen." Beide plädieren daher für mehr Flexibilität statt starren Regelungen.

In der Praxis ist die Umsetzung ohnehin nicht so einfach. Das bestätigt Maximilian Seil vom Frankfurter Immobilienmanager Seil Real Estate. Er hat für seine Mitarbeiter eingeführt, dass jeweils der letzte Freitag im Monat frei ist. Diese zwölf freien Tage im Jahr mehr in die Arbeitsverträge so zu integrieren, dass sie nicht als Urlaub gelten und damit beliebig genommen werden können und auch keinen anderen rechtlichen Vorteil darstellen, sind eine Herausforderung für Juristen.

Praktische Probleme wie die Erreichbarkeit, wenn am Freitag bei einem Projekt mal eine Frage auftaucht, sieht Seil hingegen nur wenige. "Die Branche arbeitet mittlerweile so mobil und remote, dass das lösbar ist." Nach seiner Erfahrung suchen die Mitarbeiter im gegenseitigen Austausch selbst Lösungen für solche Schwierigkeiten. "Allein das führt zu mehr Produktivität", sagt Seil. Gleichzeitig stiegen die Motivation und die Zufriedenheit. "Wir müssen uns als Arbeitgeber viel mehr die Frage stellen, was wir für unsere Arbeitnehmer machen können. Wir wollen zufriedene Menschen, keine Roboter", fordert Seil zum Umdenken auf.

Viele Vertreter aus der Immobilienbranche beobachten die Diskussion allerdings skeptisch. "Eine Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich erscheint momentan unrealistisch", sagt Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV). Gerade kleinere Unternehmen dürfte eine solche Flexibilisierung vor große Herausforderungen stellen. "Immer sollte dabei bedacht werden, dass zunächst Umsatz und Gewinn erwirtschaftet werden müssen. Bei einem Wegfall eines kompletten Arbeitstags kann sich jeder selbst ausrechnen, ob das aufgehen kann."

Realistisches Modell oder Arbeitnehmer-Fantasie?

"Eine generelle Viertagewoche erscheint mir eher fantasievoll als realistisch", sagt ebenfalls Ralf Büschl, Geschäftsführer des Münchner Projektentwicklers Büschl-Gruppe. Gerade jetzt, wo sich "das Wohlfühlklima unserer Immobilienwirtschaft" weiter abkühle, müssten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer anstrengen, um die Herausforderungen zu meistern. "Mit weniger Arbeit wird das wohl nicht klappen", glaubt Büschl.

Auch für Michael Schneider, Geschäftsführer der Immobilien-Service-KVG Intreal, ist die Viertagewoche bei vollem Lohnausgleich schwer vorstellbar. "Wir bräuchten für die gleiche Arbeit mehr Mitarbeiter. Die können wir derzeit und künftig nicht finden, außerdem können wir die Mehrkosten in einem wettbewerbsintensiven Umfeld nicht oder nicht vollständig weiterreichen", gibt er zu bedenken. Daher sei das lange Wochenende "keine realistische Arbeitgeberoption".

Andere Unternehmen probieren das Modell jedoch gerade aus oder entwickeln eigene Ansätze. So gibt der Projektentwickler UBM Development seinen Mitarbeitenden seit Juli 26 Freitage im Jahr frei (siehe "UBM verlängert jedes zweite Wochenende"). Seit dem Sommer testet auch die in Deutschland tätige österreichische United Benefits Holding bei ihren Tochtergesellschaften, dem Projektentwickler Invester und dem Asset-Manager Ekazent, die Viertagewoche bei gleichbleibendem Lohn (siehe "Die Mitarbeiter sind kreativer und produktiver").

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) rät dazu, sich mit der kurzen Arbeitswoche zu befassen. "Wenn das Modell in vielen Branchen zur Umsetzung kommt, wird sich auch die Immobilienbranche damit auseinandersetzen müssen", ist sich der Verband sicher. Dieser Meinung ist schließt sich Arbeitsmarktforscher Enzo Weber vom Lehrstuhl für Empirische Wirtschaftsforschung der Universität Regensburg an: "Die Viertagewoche ist aus der aktuellen arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitischen Diskussion nicht wegzudenken." Falsch sei aber die Aussage, die jüngere Generation wolle schlicht weniger arbeiten. Vielmehr gehe es um ein Mehr an Flexibilität. "Beschäftigte sind mit ihrer Arbeitssituation vor allem dann zufrieden, wenn sie ihre Arbeitszeit selbst beeinflussen können", sagt Weber. Er plädiert für die Viertagewoche – "für diejenigen, die sie wollen. Wer fünf Tage möchte, soll fünf bekommen, wer drei will, drei."

Alexander Heintze

EU plant verbindliche Frauenquote für börsennotierte Unternehmen

Karriere 09.06.2022
Bis 2026 sollen EU-Staaten zwischen zwei Modellen für eine Frauenquote bei der Besetzung von Führungspositionen wählen. Die Quote greift dann in allen börsennotierten Unternehmen. Anne ... 

Bis 2026 sollen EU-Staaten zwischen zwei Modellen für eine Frauenquote bei der Besetzung von Führungspositionen wählen. Die Quote greift dann in allen börsennotierten Unternehmen. Anne Tischer, Vorsitzende des immobilienwirtschaftlichen Vereins Frauen in Führung, begrüßt die Regelung.

Auf eine verbindliche Frauenquote für börsennotierte Konzerne haben sich Unterhändler der EU-Länder und des EU-Parlaments geeinigt. Sie sieht zwei Modelle vor, zwischen denen die Staaten bis 2026 wählen können. Dann müssen entweder mindestens 40% der nicht geschäftsführenden Aufsichtsratsmitglieder Frauen sein, oder ein durchschnittlicher Frauenanteil von 33% muss in Aufsichtsräten und Vorständen zusammen erreicht werden. Bei Verstößen werden Bußgelder fällig. Dieser Einigung müssen formell noch die EU-Staaten und das Europaparlament zustimmen. 

Positives Feedback zu der Regelung kommt von Anne Tischer, Vorsitzende des Vereins Frauen in Führung: “Über die EU-Quote werden all die Unternehmen in Deutschland mit terreicht, die von der bisherigen Gesetzeslage noch gar nicht betroffen waren“, erklärt sie. 

Seit 2016 gilt für Aufsichtsräte von börsennotierten und vollmitbestimmten Unternehmen eine Quote von 30% Frauen. Für die Besetzung von Vorstandsposten gilt seit 2022, dass börsennotierte und vollmitbestimmte Unternehmen mit mehr als drei Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau in den Vorstand aufnehmen müssen.

Janina Stadel

Bundesrat stimmt Prüfungsordnung für WEG-Verwalter zu

Karriere 26.11.2021
Ab Dezember 2022 dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Von dieser Prüfungspflicht sollen jedoch Personen ... 

Ab Dezember 2022 dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Von dieser Prüfungspflicht sollen jedoch Personen ausgenommen werden, die sich anderweitig zum Verwalter qualifiziert haben, etwa Volljuristen und Personen, die eine abgeschlossene immobilienwirtschaftliche Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt nachweisen können.  



Der Bundesrat hat diesen Freitag der Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt. Demnach können Wohnungseigentümer ab dem 1. Dezember einen Hausverwalter verlangen, der ein Zertifikat über notwendige rechtliche, technische und kaufmännische Kenntnisse nachweisen kann. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen die Verwalter künftig eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Eine Befreiung von der Prüfungspflicht für Verwalter, soll es für Volljuristen und Personen mit abgeschlosser Berufsausbildung oder abgeschlossenem Hochschulstudium im immobilienwitschaftlichen Bereich geben, ebenso für geprüfte Immobilienfachwirte. Sie werden dem zertifizierten WEG-Verwalter gleichgestellt. Setzt die Bundesregierung diese Änderung nun um, kann sie am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. 

IVD befürwortet die Regelung

Markus Jugan, Vizepräsident des Verbands IVD und Vorsitzender des IVD-Bundesausschusses Verwalter, hofft jetzt auf die schnelle Festlegung einer Prüfungsordnung. "Wir werden unsere Mitglieder auf die Prüfung adäquat vorbereiten. Der Ansturm an Prüfinteressenten wird indes nur zu bewältigen sein, wenn die Prüfungen so früh wie möglich angeboten werden können. Bis die erforderlichen Prüfungsausschüsse gebildet sind, und alle Prüfungsinhalte und -abläufe feststehen, werde es aber noch eine Zeit lang dauern, befürchtet er. 

Weitere Fortschritte bei der Verwalterqualifikation verspricht der Koalitionsvertrag der designierten Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, der diese Woche vorgestellt wurde. Die Koalition will demnach einen Sachkundenachweis für WEG-Verwalter zur Pflicht machen. „Nachdem im WEG bereits seit Dezember 2020 die IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter verankert ist, besteht jetzt die Chance, eine echte Berufszulassungsvoraussetzung für WEG-Verwalter einzuführen“, betont BVI-Präsident Thomas Meier.



Janina Stadel

Rückkehr der Meisterpflicht für Fliesenleger & Co.

Die schwarz-rote Koalition will für Fliesenleger und andere seit 2004 zulassungsfreie Bauberufe wieder die Meisterpflicht einführen.

Die schwarz-rote Koalition will für Fliesenleger und andere seit 2004 zulassungsfreie Bauberufe wieder die Meisterpflicht einführen.

Quelle: iStock.com, Urheber: Petko Ninov

Karriere 10.09.2019
Die schwarz-rote Koalition im Bund hat sich im Prinzip auf eine Wiedereinführung der Meisterpflicht für unter anderem Bauberufe geeinigt, die seit 2004 zulassungsfrei sind. Die Änderung ... 

Die schwarz-rote Koalition im Bund hat sich im Prinzip auf eine Wiedereinführung der Meisterpflicht für unter anderem Bauberufe geeinigt, die seit 2004 zulassungsfrei sind. Die Änderung der Handwerksordnung soll schon ab Anfang 2020 in Kraft treten. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, erhalten Bestandsschutz.

"Wir werden bei einigen Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen", teilen der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann, und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol, unisono mit. Sie sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief "die beste Garantie" unter anderem für "Qualitätsarbeit" und "Verbraucherschutz" ist. Außerdem soll die Rückvermeisterung zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses beitragen.

Für insgesamt zwölf Gewerke wird die 2004 weggefallene Meisterpflicht wieder eingeführt. Darunter befinden sich auch einige Bauberufe: Fliesen-, Platten und Mosaikleger, Estrichleger, Betonstein- und Terrazzohersteller sowie Parkettleger. Den Laden dicht machen soll niemand müssen: Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen ihr Handwerk auch ohne Meisterbrief weiterhin selbstständig ausüben. Sie erhalten Bestandsschutz.

Fahrplan steht

Linnemann und Bartol werden einer Koalitionsarbeitsgruppe die skizzierte Rückkehr zur Meisterpflicht am morgigen 10. September vorschlagen. Dann wollen sie das Bundeswirtschaftsministerium bitten, zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Nach dem Beschluss durch die Bundesregierung folgen Beratungen im Bundesrat und Bundestag. Erklärtes Ziel ist, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft tritt. Nach fünf Jahren soll eine Evaluierung zeigen, was die Neuregelung gebracht hat.

Baugewerbe jubelt

Das organisierte Baugewerbe lässt schon jetzt die Korken knallen: "Wir sind sehr erfreut darüber, dass das Bundeswirtschaftsministerium nach gründlicher Prüfung der verfassungs- und europapolitischen Aspekte auch und gerade in den Bauberufen die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die Anlage A (In Anlage A der Handwerksordnung sind die zulassungspflichtigen Handwerke aufgelistet; Anm. d. Red.) zurückzuführen", jubelt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Gerade im Baubereich komme es auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an - "das war bei den meisterfreien Gewerken in großen Teil nicht mehr der Fall". Die Branche klagt schon lange über die (illegale) Billigkonkurrenz durch den Wegfall der Meisterpflicht im Ausbaugewerbe.

Harald Thomeczek

Bohle folgt auf Adler

Anne Katrin Bohle.

Anne Katrin Bohle.

Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Köpfe 21.03.2019
Anne Katrin Bohle, derzeit Abteilungsleiterin im Bauministerium von Nordrhein-Westfalen, soll die Nachfolgerin von Baustaatssekretär Gunther Adler im Bundesinnen- und -bauministerium von ... 

Anne Katrin Bohle, derzeit Abteilungsleiterin im Bauministerium von Nordrhein-Westfalen, soll die Nachfolgerin von Baustaatssekretär Gunther Adler im Bundesinnen- und -bauministerium von Horst Seehofer (CSU) werden.

Laut einer Mitteilung aus dem Ministerium Seehofers soll Bohle die Zuständigkeit für die Bereiche Stadtentwicklung, Wohnen und Bauwesen übernehmen, die bisher von Gunther Adler betreut wurden. Adler wechselt, wie berichtet, als Geschäftsführer Personal zur neuen Autobahngesellschaft des Bundes. Die 57-Jährige Bochumerin ist die erste Frau in Seehofers Staatssekretärenriege.

Horst Seehofer sagt über die Adler-Nachfolgerin: "Anne Katrin Bohle ist eine ausgewiesene Kennerin ihres Fachs. Ich bin überzeugt, dass wir mit ihr die vielfältigen Maßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum erfolgreich fortsetzen können. Gleichzeitig möchte ich Gunther Adler für seine hervorragenden Leistungen als Baustaatssekretär und die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit danken."

Bohle leitet die Abteilung für Stadtentwicklung und Denkmalpflege im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die zuständige Landesministerin ist Ina Scharrenbach (CDU). Anders als Adler ist Bohle kein SPD-Mitglied. Das Bundeskabinett muss allerdings noch über die Personalie entscheiden. Daher möchte das Ministerium auch nicht mehr als die Eckdaten zur Person preisgeben. Für die Immobilienverbände, die mit großer Spannung auf die Nachfolgerin des äußerst beliebten Adlers gewartet hatten, ist das etwas misslich. Denn die Wohnungsfachfrau ist überregional nicht sehr bekannt. Ihrem Facebook-Auftritt ist zu entnehmen, dass sie eine große Freundin des FC Bayern ist.

Vorsichtshalber und in der Hoffnung auf sehr engen Kontakt aber übermitteln schon mal alle Verbände eilig herzliche Grüße. "Wir gratulieren, wünschen viel Erfolg und freuen uns auf die Zusammenarbeit", sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen möchte sie sogleich für seinen Deutschen Immobilien-Kongress Ende März in Berlin gewinnen.

Jürgen Michael Schick, Präsident des Maklerverbands IVD, nennt Bohle "eine Frau aus der Praxis". Sie habe sich als Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen der Bauministerkonferenz länderübergreifend über viele Jahre als Fachpolitikerin etabliert. "Der Gunther" soll aber nicht zu schnell vergessen werden. Bei ihm bedankt Schick sich für die vertrauensvolle und stets ergebnisorientierte Zusammenarbeit.

Jutta Ochs

Fortbildungspflicht: Erleichterung für Makler und Verwalter

Karriere 23.03.2018
Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sind künftig bekanntlich verpflichtet, sich alle drei Jahre in einem Umfang von 20 Stunden weiterzubilden. Das Bundeswirtschaftsministerium kommt ... 

Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sind künftig bekanntlich verpflichtet, sich alle drei Jahre in einem Umfang von 20 Stunden weiterzubilden. Das Bundeswirtschaftsministerium kommt ihnen aber nun bei der Erfüllung ihrer Nachweis- und Informationspflichten entgegen.

Die Betroffenen müssen die zuständige Behörde zum einen jetzt doch nicht jedes Jahr über ihre Weiterbildungsanstrengungen informieren, sondern nur - entsprechend dem Weiterbildungsturnus - alle drei Jahre. So sehe es der aktualisierte Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung vor, berichtet der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV). Der Nachweis über die Erfüllung der Fortbildungspflicht sei erstmalig zum 31. Januar 2021 für die Kalenderjahre 2018 bis 2020 zu erbringen.

Kunde muss nachfragen

Eine weitere vorgesehene Erleichterung, in der der DDIV die Handschrift seiner Empfehlungen ans Ministerium wiedererkennt, betrifft die Informationspflicht des Gewerbetreibenden gegenüber seinen Kunden. So müssen Verwalter jetzt nicht mehr schon beim ersten Geschäftskontakt schriftlich über ihre Qualifikationen informieren. Stattdessen soll der Verwalter nun lediglich auf Anfrage Angaben zu seinen berufsspezifischen Qualifikationen sowie über die in den letzten drei Jahren absolvierten Weiterbildungen machen müssen. (Falls er erschöpfende Informationen zu diesen Punkten nicht schon auf seiner Internetseite bereitgestellt hat.) Dies gilt auch für Immobilienmakler, wie der Maklerverband IVD auf Nachfrage der Immobilien Zeitung mitteilt.

Keine Einzelnachweise für Mitarbeiter

Weiterbildungen von Mitarbeitern müssen jetzt ebenfalls nicht mehr einzeln nachgewiesen werden. Vielmehr reicht eine pauschale Bestätigung des Gewerbetreibenden, dass sich seine Beschäftigten - sofern sie am operativen Geschäft eines Maklers bzw. Immobilienverwalters beteiligt und damit weiterbildungspflichtig sind - im vorgesehenen Zeitraum in besagtem Umfang tatsächlich fortgebildet haben.

Der neue Verordnungsentwurf liegt aktuell im Bundesrat. Dessen Wirtschaftsausschuss befasst sich am 12. April mit dem aktuellen Entwurf, ehe der Bundesrat am 27. April - also in seiner nächsten Sitzung - darüber entscheidet. Gibt er grünes Licht, gilt die Verordnung als erlassen und kann am 1. August 2018, zeitgleich mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, in Kraft treten.

Harald Thomeczek