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Verwalter brauchen IHK-Zertifikat

Karriere 02.12.2021
Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, ... 

Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, die sich anderweitig qualifiziert haben.

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag der Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt. Demnach können Wohnungseigentümer ab dem 1. Dezember 2022 einen Hausverwalter verlangen, der ein Zertifikat über notwendige rechtliche, technische und kaufmännische Kenntnisse nachweisen kann. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen die Verwalter eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Von der Prüfungspflicht befreit werden sollen Volljuristen, geprüfte Immobilienfachwirte und Personen, die eine abschlossene immobilienwirtschaftliche Berufsausbildung, oder ein Hochschulstudium mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt nachweisen können. Sie werden dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt. Setzt die Bundesregierung diese Änderung nun um, kann sie direkt in Kraft treten.

Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD) und Vorsitzender des IVD-Bundesausschusses Verwalter, hofft jetzt auf die schnelle Festlegung einer Prüfungsordnung. "Wir werden unsere Mitglieder auf die Prüfung adäquat vorbereiten. Der Ansturm an Prüfinteressenten wird indes nur zu bewältigen sein, wenn die Prüfungen so früh wie möglich angeboten werden können." Bis die erforderlichen Prüfungsausschüsse gebildet sind und alle Prüfungsinhalte und -abläufe feststehen, werde es aber noch eine Zeit lang dauern, befürchtet er.

Ebenfalls nun vom Bundesrat beschlossen wurde die schon lange vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) geforderte Regelung, dass juristische Personen und Personengesellschaften mit zertifizierten Verwaltern gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass alle im Unternehmen mit der Verwaltung beschäftigten Mitarbeiter die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder diesem aufgrund ihrer Qualifikation nach § 7 der Zertifizierter- Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) gleichgestellt sind.

Ampelkoalition plant den Sachkundenachweis

Weitere Fortschritte bei der Verwalterqualifikation verspricht der Koalitionsvertrag der angehenden Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, der in der vergangenen Woche vorgestellt wurde. Die Koalition will demnach einen Sachkundenachweis für WEG-Verwalter zur Pflicht machen. "Nachdem im WEG bereits seit Dezember 2020 die IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter verankert ist, besteht jetzt die Chance, eine echte Berufszulassungsvoraussetzung für WEG-Verwalter einzuführen", betont Thomas Meier, Präsident des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI).

IVD-Vize Jugan sieht die Zertifizierung als WEG-Verwalter sogar als "obsolet" an, wenn der Sachkundenachweis als Vorgabe der Gewerbeordnung kommt. Beides basiere auf Prüfungen vor der IHK. Der IVD weist darauf hin, dass bereits die vorherige Bundesregierung über den Sachkundenachweis beraten hat, sich dann auf Drängen der CDU aber stattdessen für eine Kombination aus Versicherungs- und Weiterbildungspflicht sowie dem von der Gewerbeordnung unabhängigen IHK-Zertifikat entschied. "Es wäre gut, wenn der Gesetzgeber schnell den Sachkundenachweis einführt und die Regelungen im WEG aufhebt", meint Jugan.



Janina Stadel und Lars Wiederhold

Bundesrat stimmt Prüfungsordnung für WEG-Verwalter zu

Karriere 26.11.2021
Ab Dezember 2022 dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Von dieser Prüfungspflicht sollen jedoch Personen ... 

Ab Dezember 2022 dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Von dieser Prüfungspflicht sollen jedoch Personen ausgenommen werden, die sich anderweitig zum Verwalter qualifiziert haben, etwa Volljuristen und Personen, die eine abgeschlossene immobilienwirtschaftliche Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt nachweisen können.  



Der Bundesrat hat diesen Freitag der Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt. Demnach können Wohnungseigentümer ab dem 1. Dezember einen Hausverwalter verlangen, der ein Zertifikat über notwendige rechtliche, technische und kaufmännische Kenntnisse nachweisen kann. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen die Verwalter künftig eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Eine Befreiung von der Prüfungspflicht für Verwalter, soll es für Volljuristen und Personen mit abgeschlosser Berufsausbildung oder abgeschlossenem Hochschulstudium im immobilienwitschaftlichen Bereich geben, ebenso für geprüfte Immobilienfachwirte. Sie werden dem zertifizierten WEG-Verwalter gleichgestellt. Setzt die Bundesregierung diese Änderung nun um, kann sie am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. 

IVD befürwortet die Regelung

Markus Jugan, Vizepräsident des Verbands IVD und Vorsitzender des IVD-Bundesausschusses Verwalter, hofft jetzt auf die schnelle Festlegung einer Prüfungsordnung. "Wir werden unsere Mitglieder auf die Prüfung adäquat vorbereiten. Der Ansturm an Prüfinteressenten wird indes nur zu bewältigen sein, wenn die Prüfungen so früh wie möglich angeboten werden können. Bis die erforderlichen Prüfungsausschüsse gebildet sind, und alle Prüfungsinhalte und -abläufe feststehen, werde es aber noch eine Zeit lang dauern, befürchtet er. 

Weitere Fortschritte bei der Verwalterqualifikation verspricht der Koalitionsvertrag der designierten Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, der diese Woche vorgestellt wurde. Die Koalition will demnach einen Sachkundenachweis für WEG-Verwalter zur Pflicht machen. „Nachdem im WEG bereits seit Dezember 2020 die IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter verankert ist, besteht jetzt die Chance, eine echte Berufszulassungsvoraussetzung für WEG-Verwalter einzuführen“, betont BVI-Präsident Thomas Meier.



Janina Stadel

Rückkehr der Meisterpflicht für Fliesenleger & Co.

Die schwarz-rote Koalition will für Fliesenleger und andere seit 2004 zulassungsfreie Bauberufe wieder die Meisterpflicht einführen.

Die schwarz-rote Koalition will für Fliesenleger und andere seit 2004 zulassungsfreie Bauberufe wieder die Meisterpflicht einführen.

Quelle: iStock.com, Urheber: Petko Ninov

Karriere 10.09.2019
Die schwarz-rote Koalition im Bund hat sich im Prinzip auf eine Wiedereinführung der Meisterpflicht für unter anderem Bauberufe geeinigt, die seit 2004 zulassungsfrei sind. Die Änderung ... 

Die schwarz-rote Koalition im Bund hat sich im Prinzip auf eine Wiedereinführung der Meisterpflicht für unter anderem Bauberufe geeinigt, die seit 2004 zulassungsfrei sind. Die Änderung der Handwerksordnung soll schon ab Anfang 2020 in Kraft treten. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, erhalten Bestandsschutz.

"Wir werden bei einigen Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen", teilen der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann, und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol, unisono mit. Sie sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief "die beste Garantie" unter anderem für "Qualitätsarbeit" und "Verbraucherschutz" ist. Außerdem soll die Rückvermeisterung zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses beitragen.

Für insgesamt zwölf Gewerke wird die 2004 weggefallene Meisterpflicht wieder eingeführt. Darunter befinden sich auch einige Bauberufe: Fliesen-, Platten und Mosaikleger, Estrichleger, Betonstein- und Terrazzohersteller sowie Parkettleger. Den Laden dicht machen soll niemand müssen: Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen ihr Handwerk auch ohne Meisterbrief weiterhin selbstständig ausüben. Sie erhalten Bestandsschutz.

Fahrplan steht

Linnemann und Bartol werden einer Koalitionsarbeitsgruppe die skizzierte Rückkehr zur Meisterpflicht am morgigen 10. September vorschlagen. Dann wollen sie das Bundeswirtschaftsministerium bitten, zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Nach dem Beschluss durch die Bundesregierung folgen Beratungen im Bundesrat und Bundestag. Erklärtes Ziel ist, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft tritt. Nach fünf Jahren soll eine Evaluierung zeigen, was die Neuregelung gebracht hat.

Baugewerbe jubelt

Das organisierte Baugewerbe lässt schon jetzt die Korken knallen: "Wir sind sehr erfreut darüber, dass das Bundeswirtschaftsministerium nach gründlicher Prüfung der verfassungs- und europapolitischen Aspekte auch und gerade in den Bauberufen die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die Anlage A (In Anlage A der Handwerksordnung sind die zulassungspflichtigen Handwerke aufgelistet; Anm. d. Red.) zurückzuführen", jubelt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Gerade im Baubereich komme es auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an - "das war bei den meisterfreien Gewerken in großen Teil nicht mehr der Fall". Die Branche klagt schon lange über die (illegale) Billigkonkurrenz durch den Wegfall der Meisterpflicht im Ausbaugewerbe.

Harald Thomeczek