Karriere-News

Andrea Gebhard wird Präsidentin der Bundesarchitektenkammer

Neue BAK-Präsidentin: Andrea Gebhard

Neue BAK-Präsidentin: Andrea Gebhard

Quelle: mahl gebhard konzepte, Urheber: Sonja Weber

Köpfe 31.05.2021

Weltfrauentag ist Gender-Pay-Gap-Tag

Architektinnen verdienen meistens weniger als vergleichbare männliche Pendants - wie man die Sache auch dreht und wendet.

Architektinnen verdienen meistens weniger als vergleichbare männliche Pendants - wie man die Sache auch dreht und wendet.

Quelle: Imago, Urheber: Westend61

Karriere 11.03.2021
Am Montag dieser Woche, am 8. März, war Weltfrauentag. Viele Organisationen nehmen diesen zum Anlass, die Lohnlücke zu beklagen, die zwischen Männern und Frauen klafft. In der ... 

Am Montag dieser Woche, am 8. März, war Weltfrauentag. Viele Organisationen nehmen diesen zum Anlass, die Lohnlücke zu beklagen, die zwischen Männern und Frauen klafft. In der Immobilienwirtschaft stoßen die Bundesarchitektenkammer, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und das Netzwerk Frauen in der Immobilienwirtschaft in dieses Horn. Dabei ist es nicht so ganz einfach, die Lücke konkret zu erfassen. Klar ist jedoch: Sie ist da.

Es sind 26% - so groß ist auf den ersten Blick der Unterschied der Jahresgehälter angestellter weiblicher und männlicher Architekten. Allerdings bleiben hier einige Faktoren außen vor. Das ist etwa die Berufserfahrung, beeinflusst auch durch Kinderauszeiten. Zudem die Art und Größe des Arbeitgebers, denn Frauen zieht es eher in Architekturbüros, Männer eher zu Immobilienunternehmen oder Projektentwicklern/Bauträger - und diese zahlen deutlich besser zahlen. Ebenfalls nicht berücksichtigt ist die Arbeitszeit - Frauen arbeiten viel öfter in Teilzeit, in Teilzeit ist der Stundenlohn aber niedriger -, sowie die Position im Unternehmen.

Werden besagte 26% um diese Faktoren bereinigt, wie es die Marktforscher von Reiß & Hommerich für die Bundesarchitektenkammer (BAK) getan haben, schrumpft die Lücke zusammen. Junge Frauen in leitender Tätigkeit in mittelgroßen Architektur- und Stadtplanungsbüros verdienen durchschnittlich sogar ca. 2% mehr als ihre männlichen Kollegen. Sonst behalten aber die Männer die Oberhand, teils sehr deutlich. Mit 13% am größten ist ihr Vorsprung bei Leitungspositionen in kleinen Büros sowie in Büros mit mehr als 50 Mitarbeitenden.

6% in der Architektur, 24% auf dem Bau, 2,87% bei Immobilien

Insgesamt liegt der Gender-Pay-Gap zwischen Architektinnen und Architekten laut BAK etwa auf dem Niveau, das das Statistische Bundesamt im vergangenen Jahr branchenübergreifend errechnet hat - bei ca. 6%. Die BAK hält das für einen schwachen Trost. Sie sieht in dem verbleibenden Delta "ein Indiz mangelnder Gleichbehandlung", zumal Frauen deutlich seltener als Männer in leitender Funktion angestellt sind. Beim Vergleich ausschließlich vollzeittätiger Angestellter mit vergleichbarer Berufserfahrung in Büros ähnlicher Größe zeigt sich, dass Frauen überdurchschnittlich häufig in weisungsgebundenen Positionen arbeiten, während Männer überproportional oft leitende Tätigkeiten ausüben - die mit höheren Löhnen einhergehen.

Dabei kommen Architektinnen im Vergleich mit weiblichen Führungskräften aus der Bauwirtschaft noch gut weg. Zwar hat der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Frauen, die in der Baubranche eine leitende Position bekleiden, dank der guten Baukonjunktur in den vergangenen zehn Jahren um 46% zugelegt. Verdienten diese 2010 im Schnitt 4.347 Euro, waren es 2020 schon 6.335 Euro. Der Abstand zu ihren männlichen Pendants ist jedoch nicht kleiner geworden, wie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) anhand von Zahlen des Statistischen Bundesamts belegt. Mit besagten 6.335 Euro erreichen Frauen in leitender Stellung am Bau nur 76% des Gehaltsniveaus der Männer. Vor zehn Jahren waren es 77%.

Um dem Vorwurf zuvorzukommen, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, versieht der HDB diese Zahlen allerdings gleich mit dem Hinweis: "Die Statistik unterscheidet nicht nach Betriebszugehörigkeit, sondern vergleicht den Verdienst langjähriger männlicher Mitarbeiter mit relativ neu hinzugekommenen weiblichen." Eine Gehaltslücke zwischen Frauen und Männern bestehe aber gleichwohl - und "wir müssen dafür sorgen, dass sich diese Lücke schließt", fordert Tim Lorenz Vizepräsident Wirtschaft beim HDB, seine Mitgliedsunternehmen auf.

Auch das Netzwerk Frauen in der Immobilienwirtschaft nimmt den Weltfrauentag zum Anlass, auf Verdienstunterschiede aufmerksam zu machen. Diese fallen allerdings überraschend gering aus: Das bereinigte Delta in der Immobilienbranche beträgt nach Zahlen des Gehaltsportals Gehalt.de, auf das die Immobilienfrauen Bezug nehmen, nur 2,87%. Vergangenes Jahr hatte Gehalt.de noch bereinigte 12,8% ermittelt - womit die Immobilienwirtschaft im Branchenvergleich das unrühmliche Schlusslicht bildete. Im Vorjahresvergleich hat sich allerdings die Datenbasis verdoppelt, auch wurde das Bereinigungsverfahren verfeinert. Insofern ist ein Vergleich der aktuellen mit der Vorjahreszahl nicht ganz sauber. Die Gehaltslücke ist weit weniger stark als die bereinigte geschrumpft (von 16,5% auf 12%).

Harald Thomeczek

Planern droht ein Dilemma

Karriere 07.05.2020
Noch benötigen viele Planer in der Corona-Krise keine finanzielle Hilfe. In den kommenden Monaten rechnen die meisten aber mit einer Verdüsterung ihrer Lage. ... 

Noch benötigen viele Planer in der Corona-Krise keine finanzielle Hilfe. In den kommenden Monaten rechnen die meisten aber mit einer Verdüsterung ihrer Lage.

Bei Planern tritt die Krise um Monate verzögert ein, weil sie im Homeoffice bestehende Aufträge abarbeiten und im Moment noch Geld für alte Rechnungen erhalten", sagt Joachim Brenncke, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer (BAK). Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer (BIngK), ergänzt: "Schon jetzt ist abzusehen, dass die Probleme im Planungswesen z.B. durch nachgelagerte Rechnungslegung verzögert auftreten." Das Dilemma dabei: Viele Nothilfeprogramme laufen nur drei Monate - "aber viele Planer bekommen erst danach Probleme", sagt Brenncke.

Die ersten Vorboten einer Krise sind schon da: Jedes zweite Büro (50%) beklagt laut einer Umfrage des Marktforschers Reiß & Hommerich im Auftrag von BAK und BIngK bereits jetzt, dass Kunden Aufträge auf Eis legen oder ganz absagen. Und die Auftragsakquise werde immer schwieriger, weil Bauherren Vergabeverfahren zurückstellten. Zu schaffen machen den Planern zudem Verzögerungen im Genehmigungsprozess (38%), die durch eine unterbesetzte öffentliche Verwaltung ausgelöst werden, sowie verzögerte Materiallieferungen auf der Baustelle und Personalengpässe bei den ausführenden Betrieben (jeweils 31%).

Nur 16% der gut 9.200 Befragten, davon rund 6.000 Architekten und 3.200 Ingenieure, haben jetzt schon Liquiditätsprobleme oder sehen, dass sich finanzielle Engpässe noch im ersten Halbjahr 2020 abzeichnen. Doppelt so viele (33%) rechnen damit, in der zweiten Jahreshälfte in Schwierigkeiten zu geraten.

Die Interessenvertretungen bringen sich darum schon frühzeitig mit einem Forderungskatalog in Stellung. Statt verbilligter Förderkredite sollen Zuschüsse ihren Mitgliedern Luft verschaffen. BAK und BIngK schweben außerdem eine "großzügige" Bewilligung von Steuerstundungen und Absenkungen der Vorauszahlungen durch die Finanzbehörden sowie "großzügigere" Verlustverrechnungsmöglichkeiten vor.

Harald Thomeczek

Planer machen sich auf schwere Zeiten gefasst

Architekten und Ingenieure können sich, besagt eine aktuelle Umfrage, ausrechnen, wann ihre Auftragspipeline versiegt.

Architekten und Ingenieure können sich, besagt eine aktuelle Umfrage, ausrechnen, wann ihre Auftragspipeline versiegt.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber: goodluz

Karriere 23.04.2020
Noch arbeiten viele Architekten und Ingenieure Aufträge ab, die sie vor dem Lockdown erhalten haben. Zwei Drittel der Büroinhaber benötigen derzeit keine finanzielle Hilfe, wie eine ... 

Noch arbeiten viele Architekten und Ingenieure Aufträge ab, die sie vor dem Lockdown erhalten haben. Zwei Drittel der Büroinhaber benötigen derzeit keine finanzielle Hilfe, wie eine aktuelle Umfrage der Bundesarchitekten- und der Bundesingenieurkammer zeigt. Für das zweite Halbjahr 2020 rechnen die Planer aber wegen der Corona-Krise mit einer deutlichen Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Lage. Die Interessenvertretungen bringen sich für Hilfeersuchen in Stellung.

"Bei Planern tritt die Krise um Monate verzögert ein, weil sie im Homeoffice bestehende Aufträge abarbeiten und im Moment noch Geld für alte Rechnungen erhalten", sagt Philip Steden, Referatsleiter Wirtschaftspolitik bei der Bundesarchitektenkammer (BAK). Deshalb hätten viele Büros derzeit noch keine Liquiditätsprobleme.

Doch die ersten Vorboten einer Krise sind bereits da: Jedes zweite Büro (50%) beklagt laut der Umfrage schon jetzt, dass Aufträge auf Eis gelegt oder gar ganz abgesagt werden. Und die Akquise neuer Aufträge werde sowieso immer schwieriger, weil Bauherren Vergabeverfahren zurückstellten, so Steden.

Zurückgestellte Aufträge und Verzögerungen

Zu schaffen machen den Planern zudem Verzögerungen im Genehmigungsprozess (38%), die durch eine unterbesetzte öffentliche Verwaltung ausgelöst werden, sowie verzögerte Materiallieferungen auf der Baustelle und Personalengpässe bei den ausführenden Betrieben (jeweils 31%).

In Schwierigkeiten steckt aber nur ein kleiner Teil der 9.226 Befragten. Lediglich 16% sagen, sie hätten bereits Liquiditätsprobleme oder sähen schon jetzt, dass sich finanzielle Engpässe noch im ersten Halbjahr 2020 abzeichnen. Doppelt so viele (33%) rechnen jedoch für die zweite Jahreshälfte mit Liquiditätsproblemen.

Das dicke Ende kommt noch

"Noch schaffen es glücklicherweise viele Ingenieurbüros, die Folgen der Corona-Krise abzufangen. Allerdings ist jetzt schon abzusehen, dass die Probleme im Planungswesen z.B. durch nachgelagerte Rechnungslegung erst verzögert auftreten", sagt Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer (BIngK). Das Dilemma dabei: "Viele Nothilfeprogramme laufen nur drei Monate - aber viele Planer bekommen erst danach Probleme", so Steden.

Zuschüsse statt Förderkredite

Die Interessenvertretungen bringen sich darum schon frühzeitig mit einem Forderungskatalog für ihre Mitglieder in Stellung. Sie wollen u.a. Hilfspakete für planende Berufe angepasst sehen. Statt verbilligter Förderkredite sollen Zuschüsse Architekten und Ingenieuren Luft verschaffen. Von den Planern selbst sagen aktuell 20%, dass sie schon jetzt Zuschüsse nötig haben.

Steuervorauszahlungen drücken

Den Kammern schweben außerdem eine "großzügige" Bewilligung von Steuerstundungen und Absenkungen der Vorauszahlungen durch die Finanzbehörden vor - und zwar über das zweite Quartal 2020 hinaus. Der Gesetzgeber sollte darüber hinaus, fordern BAK und BIngK, "großzügigere" Verlustverrechnungsmöglichkeiten beschließen. Was die von BAK und BIngK vertretenen Architekten und Ingenieure angeht, rufen 21% bereits heute nach einer Entlastung bei den Steuervorauszahlungen.

Die Online-Befragung fand vom 6. bis zum 14. April 2020 statt. Durchgeführt wurde sie vom Marktforschungsunternehmen Reiß & Hommerich im Auftrag von BIngK und BAK. Mitgemacht haben 9.226 Befragte: 6.013 Mitglieder der Architekten- und 3.213 Mitglieder der Ingenieurkammer.

Harald Thomeczek

EuGH kippt verbindliche Honorarsätze der HOAI

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Florian Bauer

Karriere 04.07.2019
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht. ... 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht.

Nach dem heute Morgen verkündeten Urteil verstößt Deutschland mit den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, nach der in einem freien europäischen Binnenmarkt Wettbewerb grundsätzlich auch über den Preis möglich sein soll. Der Argumentation Deutschlands, der feste Preisrahmen der HOAI sei unerlässlichlich für die Bauqualität und den Verbraucherschutz, folgten die Richter nicht. Sie hielten vielmehr dagegen: In allen anderen EU-Mitgliedsstaaten würden auch ohne verbindliche Honorarsätze qualitätsvolle Architektur- und Ingenieurleistungen erbracht.

Deutschland hat nun voraussichtlich bis zu einem Jahr Zeit, auf die Entscheidung des EuGH zu reagieren. Die Bundesarchitektenkammer forderte umgehend, "die Leistungsbilder und Honorarsätze der HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest als abgeprüften Referenzrahmen zu erhalten".

Erfolgsaussichten für Aufstockungsklagen gesunken

Unmittelbare Konsequenzen dürfte das EuGH-Urteil aber schon jetzt entfalten: Zum einen sind die Erfolgsaussichten für sogenannte Aufstockungsklagen gesunken. Es kommt immer wieder vor, dass z.B. ein Architekt, der mit seinem Auftraggeber zunächst vertraglich ein Pauschalhonorar unterhalb des HOAI-Mindestsatzes vereinbart hat, im Nachhinein ebendiesen Mindestsatz einzuklagen versucht. Bisher standen die Chancen gut, mit einer solchen Aufstockungsklage erfolgreich zu sein.

Eine zweite direkte Folge des heutigen Urteils: Ein Angebot in einem Vergabeverfahren der öffentlichen Hand auszuschließen, weil es die Mindestsätze der HOAI unterschreitet - oder, was aber seltener vorkommen dürfte - die Höchstsätze überschreitet, dürfte ab heute daher nicht mehr zulässig sein. Darauf weist u.a. die Kanzlei Kapellmann und Partner hin.

Die Entscheidung des EuGH kommt nicht überraschend: Bereits der für den Fall zuständige Generalanwalt hatte in seinen Schlussanträgen im Februar 2019 moniert, dass das bindende Preisrecht der HOAI Architekten und Ingenieure in unzulässiger Weise daran hindere, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren.

Interessant ist, dass die europäischen Richter Mindestsätze für Planungsleistungen mit Blick auf den deutschen Markt mit vielen kleinen und mittelgroßen Marktteilnehmern nicht grundsätzlich für das falsche Mittel halten, eine hohe Bauqualität sicherzustellen. Die deutsche Regelung sei jedoch inkohärent: Denn in Deutschland könnten Planungsleistungen nicht nur von Architekten und Ingenieuren, sondern auch von Dienstleistern erbracht werden, die keine entsprechende fachliche Eignung nachweisen müssen. Daraus schließen die Richter: Mindestsätze seien nicht geeignet, eine hohe Planungsqualität zu erreichen, wenn für die Erbringer dieser Leistungen, die ebendiesen Mindestsätzen unterliegen, nicht selbst auch Mindestanforderungen gälten.

Harald Thomeczek

Generalanwalt beanstandet verbindliche Mindestsätze der HOAI

Im EU-Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI hilft Architekten wohl nur noch Beten.

Im EU-Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI hilft Architekten wohl nur noch Beten.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Rui Vale de Sousa

Karriere 28.02.2019
Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat jetzt ... 

Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat jetzt der Generalanwalt gesprochen. Sein Votum lässt nichts Gutes hoffen.

Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind nicht mit EU-Recht vereinbar. Zu diesem Urteil kommt zumindest Generalanwalt Maciej Szpunar im Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, das die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt hat. Verbindliche Mindest- und Höchstsätze behinderten, argumentiert der Generalanwalt in seinen am heutigen Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen, in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit. Architekten und Ingenieure könnten sich nicht über niedrige Preise im Markt etablieren.

Generalanwälte am EuGH sind nicht mit einem Staatsanwalt, sondern mit einem Gutachter vergleichbar. Da das Gericht ihrem Urteil in den meisten Fällen folgt, gilt ihr Votum als Fingerzeig für das eigentliche Urteil. Dieses wird für das zweite oder dritte Quartal 2019 erwartet.

Architekten hoffen darauf, dass EuGH-Richter "Vernunft walten lassen"

"Die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar sind ein schwerer Rückschlag. Wir bedauern es außerordentlich, dass ihn die Argumente der Bundesregierung nicht überzeugt haben", zeigt sich Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, enttäuscht. Die Bundesregierung als Beklagte habe "ausführlich dargelegt, dass über ein gesellschaftlich so hohes Gut wie die Baukultur nicht im Preis-, sondern vielmehr im Qualitätswettbewerb entschieden werden muss".

Die Hoffnung freilich stirbt zuletzt: "Wir setzen darauf, dass die europäischen Richter, deren Entscheidung nun erst ansteht, gerade vor dem Hintergrund der kürzlich verabschiedeten europäischen Davoser Erklärung zur Baukultur Vernunft walten lassen und dem Votum des Generalanwaltes nicht folgen."

"Bestehende Verträge behalten ihre Gültigkeit"

Die Bundesingenieurkammer weist darauf hin, dass bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens gilt: "Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind derzeit geltendes Recht. Das laufende Gerichtsverfahren hat hierauf bis zum Abschluss keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen. Alle bestehenden Verträge, einschließlich der vereinbarten Honorarsätze der HOAI, behalten wie bisher Gültigkeit."

Harald Thomeczek

Architekten freuen sich über mehr Gehalt

Mehr Geld für angestellte Architekten, aber noch kein echter Geldsegen.

Mehr Geld für angestellte Architekten, aber noch kein echter Geldsegen.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: ArtFamily

Karriere 14.02.2019
Architektur- und Planungsbüros zahlen ihren Mitarbeitern deutlich mehr als noch vor ein paar Jahren. Überstunden werden jetzt häufiger vergütet. Die gute Auftragslage und das ... 

Architektur- und Planungsbüros zahlen ihren Mitarbeitern deutlich mehr als noch vor ein paar Jahren. Überstunden werden jetzt häufiger vergütet. Die gute Auftragslage und das überschaubare Personalangebot machen es möglich. Bei Versicherungen, Banken oder Immobilienunternehmen verdienen Architekten trotzdem immer noch viel besser.

Im Jahr 2017 erhielten angestellte Architekten in Architektur- bzw. Planungsbüros ein Bruttojahresgehalt von im Schnitt 48.000 Euro. Das waren fast 20% mehr als im Jahr 2012 mit durchschnittlich 40.500 Euro. Damals beteiligten sich erstmals die Architektenkammern aller Bundesländer an der Beschäftigtenbefragung des Marktforschungsunternehmens Reiß & Hommerich im Auftrag der Bundesarchitektenkammer. Die in der Studie genannten Gesamtbruttojahresgehälter verstehen sich jeweils inklusive aller zusätzlichen Geldleistungen und Überstundenvergütungen.

"Viele Architektur- und Planungsbüros befanden sich vor zehn Jahren in einer deutlichen Krise. Die Gehälter der Angestellten waren bescheiden. Die schon längere Zeit gute Baukonjunktur beschert den Büros eine gute Auftragslage. Das geben sie an ihre Mitarbeiter weiter", erklärt Nicole Reiß, Geschäftsführerin von Reiß & Hommerich, den nur auf den ersten Blick gewaltigen Anstieg der Architektengehälter.

Die Büroinhaber teilen die Früchte ihrer Arbeit freilich nicht ganz uneigennützig mit den Beschäftigten: "Sie suchen händeringend nach Personal. Da wird das Gehalt gerne als Anreiz gesetzt, um neue Mitarbeiter zu werben oder vorhandene zu halten." Positiv ist zudem: Die Überstunden werden jetzt häufiger vergolten. "Die Mitarbeiter bekommen jetzt öfter einen Gegenwert. Das war früher anders", weiß Reiß.

Die Marktforscherin konstatiert einen "Personalmangel" und eine "Nachwuchsproblematik". Diese treten allerdings nicht unbedingt in der Quantität der Absolventen, sondern in deren Qualität in Erscheinung: "Durch die Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse sind viele Architektur- und Planungsbüros unsicher, was sie von Bachelor-Absolventen erwarten können. Da kommt der Mangel teilweise auch her", beschreibt Reiß das Problem. "Nicht jeder Bachelorabsolvent hat die gleiche Qualifikation wie damals Diplom-Absolventen. Die Zahl der Masterabsolventen liegt offenbar unter dem, was der Markt zurzeit gebrauchen könnte."

Gut gebrauchen können Architekten auch Versicherungen und andere Konzerne mit großem Immobilienbestand. Dort verdienen sie deutlich besser. Anno 2017 lag das durchschnittliche Bruttojahresgehalt inklusive aller zusätzlichen Gehaltsbestandteile in der Untersuchungsgruppe gewerbliche Wirtschaft 70.000 Euro. Das entspricht einem Anstieg von rund 13% seit 2012 (62.000 Euro). "Große Unternehmen zahlen meist besser als Architekturbüros, die eher kleine Strukturen aufweisen", so Reiß.

Besser als in Architektur- und Planungsbüros verdienen Architekten auch im öffentlichen Dienst. Im Jahr 2017 lag das Jahresgehalt in diesem Bereich bei durchschnittlich 60.352 Euro. Das sind immerhin 10% mehr als im Jahr 2012 (55.000 Euro). "Auch der öffentliche Dienst hat Probleme, Mitarbeiter zu finden, wenn sie Stellen besetzen wollen", stellt Reiß fest.

An der detaillierten Online-Befragung beteiligten sich im vergangenen Jahr insgesamt rund 9.800 als Angestellte tätige Mitglieder der Architektenkammern. Sie gaben u.a. Auskunft zu den Themen Gehaltsentwicklung, Arbeitszeit, Überstunden oder Urlaubstage oder berufliche Fort- und Weiterbildung. Gut 80% von ihnen sind Hochbauarchitekten, der Rest hat Landschaftsarchitektur, Stadtplanung oder Innenarchitektur studiert. Etwas mehr als die Hälfte arbeitet in Architektur- und Planungsbüros, jeweils rund ein Viertel im öffentlichen Dienst und in der gewerblichen Wirtschaft. Etwa jeder Zehnte ist in der Immobilien- bzw. Wohnungswirtschaft oder im Bereich Projektentwicklung/-steuerung/-management tätig. Diese beiden Bereiche werden von den Verfassern der Studie unter gewerbliche Wirtschaft subsumiert.

Die kompletten Ergebnisse der Befragung finden sich auf der Internetseite der Bundesarchitektenkammer.

Harald Thomeczek