Karriere-News

IG Bau fordert Kurzarbeitergeld für Minijobber

Karriere 24.03.2020
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) fordert die Bundesregierung auf, auch Minijobbern in der Coronakrise den Zugang zu staatlicher Hilfe - sprich: Kurzarbeitergeld - zu ... 

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) fordert die Bundesregierung auf, auch Minijobbern in der Coronakrise den Zugang zu staatlicher Hilfe - sprich: Kurzarbeitergeld - zu gewähren. Im Blick hat die Gewerkschaft nicht zuletzt die rund 200.000 geringfügig Beschäftigten in der Gebäudereinigung.

Aktuell erhalten geringfügig Beschäftigte kein Kurzarbeitergeld, weil sie von der Arbeitslosenversicherung ausgenommen sind. Die Versicherungspflicht ist aber Voraussetzung für den Anspruch auf diese Leistung. Viele Minijobber in der Gebäudereinigung bangten daher um ihre Existenz, da "nur noch wenig gearbeitet" werde, so die IG Bau.

"Wir fordern von der Bundesregierung umgehend eine Nachversicherung der Betroffenen, damit sie Kurzarbeitergeld erhalten können", sagt Ulrike Laux, Bundesvorstandsmitglied der IG Bau. Gleichzeitig fordert Laux von der Bundesregierung, das Kurzarbeitergeld auf 90% zu erhöhen. Die Arbeitgeber sollen das Kurzarbeitergeld dann bis zur vollen Höhe aufstocken.

Derzeit übernimmt die Arbeitsagentur 60% (bzw. 67% bei Beschäftigten mit Kind) des entgangenen Nettolohns. In der Gebäudereinigung beträgt der Mindestlohn im Westen 10,80 Euro die Stunde (im Osten gilt das ab dem 1. Dezember 2020). "Bei Kurzarbeit bleiben davon nur 6,48 Euro übrig – das ist zum Leben zu wenig", rechnet Laux vor.

Harald Thomeczek

Meisterpflicht würde Bauen weiter verteuern

Karriere 04.04.2019
Die Bundesregierung prüft eine Rückvermeisterung u.a. für Bauberufe. Das soll für weniger Pfusch am Bau sorgen. Teurer würde Bauen wohl auf jeden Fall. ... 

Die Bundesregierung prüft eine Rückvermeisterung u.a. für Bauberufe. Das soll für weniger Pfusch am Bau sorgen. Teurer würde Bauen wohl auf jeden Fall.

Der Bundesrat, der sich für eine Wiedereinführung der Meisterpflicht ausgesprochen hat, argumentiert u.a. mit Qualitätssicherung. In diese Kerbe schlagen auch Verbände. So hat die Fachgemeinschaft Bau Berlin Brandenburg mit Blick auf das Fliesenlegerhandwerk "mangelhafte Ausführungen, Schwarzarbeit und oft teure Nachbesserungen, die den Verbraucher zu Recht ärgern und zu einer Rufschädigung der gesamten Branche führen", als Folgen der 2004 abgeschafften Meisterpflicht ausgemacht. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) beruft sich auf Umfragen unter Sachverständigen. Demnach arbeite nur jeder fünfte Betrieb ohne Qualifikation mangelfrei. Dagegen sähen Sachverständige bei ca. 90% der Betriebe mit Gesellen- und/oder Meisterqualifikation eine Ausführung ohne Mängel.

Der Bundesregierung liegen jedoch keine Informationen dazu vor, ob und wie sich die Abschaffung der Meisterpflicht auf die Qualität der Arbeit ausgewirkt hat, wie sie Ende 2018 in einer Antwort auf eine Anfrage von Grünen-Abgeordneten schreibt. Sie verweist in diesem Zusammenhang auch auf die amtliche Statistik der Gerichtsverfahren. Im Werksvertragsrecht bei Baurechtsstreitigkeiten z.B. sei die Anzahl der abgeschlossenen Gerichtsverfahren deutlich zurückgegangen. So sank die Zahl der vor Amtsgerichten erledigten Zivilprozesssachen im Bau- und Architektenrecht laut Statistischem Bundesamt zwischen 2004 und 2016 trotz eines gewachsenen Bauvolumens von 26.094 auf 11.215 Verfahren.

Eine andere Frage ist, ob Bauen durch eine Rückvermeisterung nicht noch teurer werden würde, als es ohnehin schon ist. "Betriebe mit Meisterqualifikation erbringen hochwertige Arbeit. Die Preise mögen dabei zunächst etwas höher sein. Allerdings hält die Arbeit auch, was sie verspricht", hält Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, dagegen. Der ZDB macht sich für eine Wiedereinführung bei Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern, Betonstein- und Terrazzoherstellern sowie Estrich- und Parkettlegern stark. Ein anderer Punkt, auf den der Bundesrat abhebt, ist, dass viele Betriebe in zulassungsfreien Gewerken kaum oder gar nicht ausbilden. Pakleppa warnt: "Die Ausbildungsleistung ist bereits stark rückläufig. Sollte sich die Anzahl qualifizierter Betriebe weiter verringern, wird sich das langfristig auch auf die Preise auswirken."

Im zweiten Quartal 2019 findet eine Anhörung der zulassungsfreien Handwerke statt. "Im Sommer soll dann ein Gesetzentwurf erarbeitet werden", teilt eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mit.

Harald Thomeczek