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Vorläufiges Ende im Regensburger Spendenskandal

Bis zur zumindest teilweisen Aufarbeitung der Regensburger Immobilienaffäre war es ein weiter Weg.

Bis zur zumindest teilweisen Aufarbeitung der Regensburger Immobilienaffäre war es ein weiter Weg.

Quelle: Pixabay, Urheber: Leonhard Niederwimmer

Köpfe 03.02.2023
Der Regensburger Bauunternehmer Volker Tretzel ist im Bestechungsprozess um den ehemaligen Oberbürgermeister Joachim Wolbergs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ... 

Der Regensburger Bauunternehmer Volker Tretzel ist im Bestechungsprozess um den ehemaligen Oberbürgermeister Joachim Wolbergs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Damit ist aus Sicht der Immobilienbranche der wesentliche Teil der Regensburger Bestechungsaffäre aufgearbeitet.

Die Strafkammer am Münchner Landgericht verurteilte den Gründer des Regensburger Immobilienunternehmens Bauteam Tretzel (BTT) außerdem zu einer Geldstrafe in Höhe von 1,5 Mio. Tretzel habe sich der Vorteilsgewährung schuldig gemacht und gegen das Parteiengesetz verstoßen.

Tretzel hatte, wie andere Regensburger Bauträger auch, dem damaligen Oberbürgermeister-Kandidaten der Stadt, Joachim Wolbergs (damals SPD), im Wahlkampf und danach über Strohmänner erhebliche Spenden und andere Vergünstigungen zukommen lassen. Ein früherer Geschäftsführer der BTT, der das Regensburger Spendensystem mitorganisiert hatte, erhielt ein Jahr und drei Monate auf Bewährung sowie eine Geldstrafe.

Um sich „Wohlwollen“ zu sichern

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Allerdings hatten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zuvor verständigt, sodass eine Berufung unwahrscheinlich ist. Nachdem der 80-jährige Tretzel jahrelang eine Bestechungsabsicht verneint hatte, legte er zu Prozessbeginn ein Geständnis ab. Darin gab er zu, Spenden an Wolbergs Ortsverein gestückelt zu haben, um sie nicht öffentlich machen zu müssen. Mit dem Geld habe er sich „das Wohlwollen“ des späteren Oberbürgermeisters sichern wollen. Da gelang offenbar auch. In Regensburg gab es in der Folgezeit immer wieder Irritationen über Zuschläge von städtischen Grundstücken und die Genehmigung von Baurecht für Regensburger Immobilienunternehmen.

Damit ist – was die Seite der Immobilienwirtschaft angeht – der wesentliche Teil der Regensburger Bestechungsaffäre aufgearbeitet. Anfang 2017 ließ die Staatsanwaltschaft Regensburg unter anderem Wolbergs und Tretzel wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Bestechung verhaften.Im Verlauf der Ermittlungen stellte sich heraus, dass auch andere Regensburger Immobilienunternehmen großzügige Spender waren. Später gab es immer wieder auffällig Vergaben von städtischen Grundstücken an die Unternehmen. Mehrere Personen, darunter die Immobilienunternehmer Thomas D. und Ferdinand S. wurden mittlerweile verurteilt oder akzeptierten Strafbefehle.

Joachim Wolbergs Prozess steht noch aus

Tretzel und Wolbergs wurden 2019 in Regensburg zwar schuldig gesprochen. Die Strafen fielen allerdings sehr milde aus. Tretzel bekam zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 500.000 Euro Geldstrafe. Wolbergs ging sogar straffrei aus. Der Bundesgerichtshof hob die Urteile später auf. Nun bekam Tretzel eine härtere Strafe. Der Fall Wolbergs muss noch neu verhandelt werden. Dann dürfte relevant sein, dass Tretzel jetzt zugegeben hat, die Spendenpraxis mit Wolbergs besprochen zu haben. Wolbergs und seine Anwälte haben allerdings eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, die noch nicht entschieden ist.

Alexander Heintze

Zweite Verurteilung wegen Korruption in Regensburg

Köpfe 17.06.2020
In den Regensburger Prozessen um Parteispenden an den früheren Oberbürgermeister der Stadt, Joachim Wolbergs, bestätigt sich immer mehr ein System der Korruption zwischen Bauunternehmen und ... 

In den Regensburger Prozessen um Parteispenden an den früheren Oberbürgermeister der Stadt, Joachim Wolbergs, bestätigt sich immer mehr ein System der Korruption zwischen Bauunternehmen und Wolbergs. In einem zweiten Prozess wurden nun der Ex-OB und ein Bauunternehmer verurteilt.

Das Landgericht Regensburg verurteilte den früheren Oberbürgermeister wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Der mitangeklagte Regensburger Bauunternehmer Ferdinand Schmack muss wegen Bestechung 63.000 Euro Geldstrafe bezahlen. In anderen Punkten wurde Wolbergs freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte höhere Strafen, die Verteidiger Freispruch gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist wahrscheinlich.

Es handelte sich mal wieder um die Parteispenden, die Wolbergs im Wahlkampf 2014 von verschiedenen Regensburger Baufirmen und Projektentwicklern bekommen hatte. Insgesamt gingen mehr als 250.000 Euro auf das Konto von Wolbergs früheren SPD-Ortsverein ein. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass diese Gelder nicht ohne Gegenleistung und Versprechen geflossen sind.

Im nun zu Ende gegangenen zweiten Korruptionsprozess bestätigten die Richter, dass ein Oberbürgermeister als Vorsitzender des Planungsausschusses entscheidenden Einfluss auf die Bauleitplanung in der Stadt habe.

Mehrere Immobilienunternehmer verurteilt

Schmack ist nicht der einzige Immobilienunternehmer, der in den Skandal verwickelt ist. Im Februar wurde der frühere Geschäftsführer eines mittelfränkischen Immobilienunternehmens wegen Bestechung zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei einem anderen Unternehmer wurde das Verfahren nach einer Geldzahlung eingestellt.

Im vergangenen Jahr wurde der Regensburger Immobilienunternehmer Volker T. für Vorteilsgewährung und Verschleierung von Parteispenden zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 500.000 Euro verurteilt. Wolbergs wurde in dem Prozess ebenfalls wegen Vorteilsannahme verurteilt, bekam aber keine Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird vom BGH überprüft. Der frühere Bauunternehmer Thomas D. akzeptierte schon im Frühjahr 2018 einen Strafbefehl wegen Bestechung.

Korruptes System

Die zahlreichen Verurteilungen und Strafen offenbaren ein System, bei dem sich Immobilienunternehmer offenbar gegen Spenden Vorteile für ihre Projekte erhofften. In der Tat bekamen in den Jahren danach die spendenden Unternehmen immer wieder Erleichterungen und mehr Baurecht.

Alexander Heintze

Meistgelesene Personalien 2018

Immobilienentwickler Ardi Goldman.

Immobilienentwickler Ardi Goldman.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Lars Wiederhold

Köpfe 30.12.2018
Haftantritt, Umstrukturierung, kurze Gastspiele oder Abschiede nach Jahrzehnten der Zugehörigkeit: Auch 2018 gab es wieder viele spannende personelle Veränderungen in der deutschen ... 

Haftantritt, Umstrukturierung, kurze Gastspiele oder Abschiede nach Jahrzehnten der Zugehörigkeit: Auch 2018 gab es wieder viele spannende personelle Veränderungen in der deutschen Immobilienszene. Angeführt wird das Ranking der meistgelesenen Personalien von Ardi Goldman.

Goldman steht sogar auf den Plätzen eins und zwei. Zur Erinnerung: Der Immobilienentwickler Ardi Goldman war 2015 vom Landgericht Frankfurt wegen Bestechung zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Damals erlangte der Prozess bundesweite Aufmerksamkeit. Goldman zog schließlich vor den Bundesgerichtshof, der jedoch Anfang des Jahres seine Revision für unbegründet erklärte. Im Sommer trat der Unternehmer seine Haft in Euskirchen an.

Eine Spitzenposition nimmt auch der Wechsel von Jürgen Büllesbach mit Platz drei ein. Er hatte seinen zum Ende des Jahres auslaufenden Vertrag als CEO bei der Bayerischen Hausbau nicht verlängert. Im Sommer verabschiedete er sich dann auch und Hermann Brandstetter übernahm die Geschäfte als Sprecher des Vorstands. Büllesbach wird ab dem kommenden Jahr für das Family-Office des Knorr-Bremse-Eigentümers Heinz Hermann Thiele den Immobilienbereich weiter ausbauen.

Kurzes Gastspiel

Viel Aufmerksamkeit erhielt ebenfalls das kurze Gastspiel von Andreas Segal. Offiziell seit dem 1. September als CEO bei Gateway Real Estate im Amt hatte er nach einem Monat das Unternehmen wieder verlassen. Zuvor war er Vize beim Wohnungsunternehmen Buwog. Dort hatte Segal sein Vorstandsmandat im Rahmen der Übernahme durch Vonovia vorzeitig niedergelegt. Der Paukenschlag schaffte es auf Rang vier.

Die Nachricht, dass BNP Paribas Real Estate (BNPPRE) Anfang des Jahres auf 18 Geschäftsführer aufstockte, war dem Immobilienvolk ebenfalls viele Klicks wert. Die Neuzugänge, Nico Keller, Udo Cordts-Sanzenbacher und Christopher Raabe etablieren sich auf Platz fünf des Nachrichtenrankings. Der Ausbau der GmbH-Geschäftsführung war dem Immobilienberater zufolge dem "Wachstum des Unternehmens und den damit verbundenen inhaltlichen und organisatorischen Herausforderungen" geschuldet. Die Geschäftsführung der Holding blieb übrigens unverändert.

Dicht gefolgt und damit auf Rang sechs ist der Wechsel bei Wohninvest. Gründer und geschäftsführender Gesellschafter des Immobilienunternehmens Wohninvest Holding aus Fellbach bei Stuttgart, Harald Panzer, legte das operative Geschäft in die Hände von Bernd Fickler. Seit 2017 teilten sich beide die Geschäftsführung. Davor war Fickler fünf Jahre Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse Waiblingen - dann wurde die Zusammenarbeit überraschend beendet. Laut Waiblinger Kreiszeitung ermittelte die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts der Untreue gegen ihn. Die Ermittlungen wurden nach Medieninformationen im Mai eingestellt.

Schon im Januar hatte Ferdinand Rock, der lange Jahre Leiter der Münchner Niederlassung von JLL war, bei dem Münchner Projektentwickler Investa angeheuert. Gemeinsam mit zwei Co-Geschäftsführern leitet er seitdem dort den Bereich Projektentwicklung. Ihr Platz sieben.

Abschied nach 27 Jahren

Noch eine BNPPRE-Personalie hat es in die Klickcharts geschafft. Nach 27 Jahren verließ Oliver Barth, bis dahin Geschäftsführer und Niederlassungsleiter beim Immobilienberater in Frankfurt, im Sommer das Unternehmen und ging nach Florida. Für zunächst ein Jahr wollte er sich vom deutschen Alltagstrott verabschieden. "Und wer ihn kennt, weiß um seine Leidenschaft für den Sunshine-State", schrieb damals IZ-Redakteurin Anke Pipke. Der Ausstieg schaffte es auf Rang acht der Top Ten.

Als hätten sie sich verabredet: Ebenfalls nach 27 Jahren Zugehörigkeit schlug Claus Thomas das Kapitel LaSalle Investment Management zu. Ob sein Abschied damit in Zusammenhang stand, dass er im November 2017 einen neuen Vorgesetzten bekam, ist schwer zu sagen. Auf jeden Fall wird er Anfang 2019 den bisherigen CEO von BNPPRE Investment Management Germany, Reinhard Mattern, ablösen. Der geht in den Vorruhestand. Der Wechsel bescherte ihm Rang neun.

Auf dem zehnten Platz findet sich Detlef Kalthoff ein. Nur etwa zehn Monate hatte er den Posten als Geschäftsführer bei DIM Property Value inne, dann wechselte er im September 2018 zu JLL. Dort übernahm er die Aufgaben als Head of Property Management Germany von Ulrike Janssen, die sich nach Angaben des Immobiliendienstleisters "entschlossen hat, JLL auf eigenen Wunsch zu verlassen, um sich einer neuen Herausforderung auf Eigentümerseite zu stellen".

IZ

Esch: Nach dem Urteil ist vor dem Prozess

Köpfe 23.07.2018
Kaum hat der Bundesgerichtshof Immobilienunternehmer Josef Esch wegen unerlaubter Bankgeschäfte verurteilt, droht ihm ein weiterer Strafprozess. Das Landgericht Köln hat Akten aus einem ... 

Kaum hat der Bundesgerichtshof Immobilienunternehmer Josef Esch wegen unerlaubter Bankgeschäfte verurteilt, droht ihm ein weiterer Strafprozess. Das Landgericht Köln hat Akten aus einem Untreueverfahren (Az. 116 KLs 12/13) aus der Schublade geholt und will darüber verhandeln.

Es geht - mal wieder - um Geschäfte mit Sal. Oppenheim. Konkret um einen gut bezahlten Repräsentantenvertrag. Esch soll den Kontrakt mit einem früheren Manager der KölnArena eingefädelt haben, ohne dass der Mann für sein Honorar etwas leistete. Die Anklage aus dem Jahr 2013 wirft Esch vor, durch den Abschluss des Vertrags Projektgesellschaften geschädigt zu haben, die er und Sal. Oppenheim hielten.

Monika Hillemacher

Mehr Rechte für Geschäftsführer

Geschäftsführer sind nicht nur für das Unternehmen zeichnungsberechtigt, sondern sind auch für ihre eigene Absicherung verantwortlich. Die neuere Rechtsprechung gesteht ihnen jedoch auch einige Arbeitnehmerrechte zu.

Geschäftsführer sind nicht nur für das Unternehmen zeichnungsberechtigt, sondern sind auch für ihre eigene Absicherung verantwortlich. Die neuere Rechtsprechung gesteht ihnen jedoch auch einige Arbeitnehmerrechte zu.

Bild: iStockphoto.com/kaisersosa67

Karriere 09.08.2012
Wer den Aufstieg vom Angestellten zum Geschäftsführer geschafft hat, der ist oben angekommen. Der vergrößerte Gestaltungsspielraum spiegelt sich nicht nur in der Verantwortung für das ... 

Wer den Aufstieg vom Angestellten zum Geschäftsführer geschafft hat, der ist oben angekommen. Der vergrößerte Gestaltungsspielraum spiegelt sich nicht nur in der Verantwortung für das Unternehmen, sondern auch in der eigenen Absicherung wider. Denn der Schutz, der bislang durch Arbeitsgesetze gesichert war, fällt weg. Nun gilt es eigenständig zu verhandeln. Doch erste Gerichtsurteile gestehen auch angestellten Geschäftsführern wieder einige Arbeitnehmerrechte zu, erläutert Sonja Riedemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Osborne Clarke.

Immobilien Zeitung: Frau Riedemann, für Geschäftsführer gilt wie für Vorstände von Aktiengesellschaften und Leitungen anderer Unternehmensformen kein Kündigungsschutz. Worauf sollten Geschäftsführer bei der eigenen Absicherung achten, bevor sie ihr Arbeitsverhältnis verhandeln?

Sonja Riedemann: Wer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingeht, sollte auf längere Kündigungsfristen als die üblichen drei Monate bestehen. Dafür bieten sich mehrere Varianten an. Denkbar sind Verträge mit Kündigungsfristen von zwölf Monaten - und dies nur zum Jahresende. Es kann auch verabredet werden, dass der Vertrag in den ersten zwei Jahren gar nicht kündbar ist, oder beides zusammen.

IZ: Was raten Sie Neu-Geschäftsführern mit befristeten Verträgen?

Riedemann: Ein befristeter Vertrag beispielsweise über drei Jahre kann vor Ablauf dieser Zeit nicht gekündigt werden. Das gilt für beide Seiten. Kommt es zum Zerwürfnis, muss das Unternehmen die noch ausstehenden Gehälter bis zum Vertragsende weiterhin zahlen.

Keine Arbeitnehmerrechte

IZ: Es sei denn, es kommt zur fristlosen Kündigung.

Riedemann: Ja, genau. Doch für eine fristlose Kündigung muss ein sehr schwerwiegendes Fehlverhalten nachgewiesen werden, was oftmals nicht vorliegt oder nur schwer nachweisbar ist.

IZ: Worin unterscheidet sich arbeitsrechtlich die Position des Prokuristen von der des Geschäftsführers?

Riedemann: Während der Prokurist noch Arbeitnehmer ist, hat der Geschäftsführer keine Arbeitnehmerrechte mehr: Geschäftsführer erhalten daher auch keinen Arbeitsvertrag, sondern juristisch einen Dienstvertrag, egal ob dieser "Anstellungsvertrag" oder anders genannt wird. Dennoch zeigt die aktuelle Rechtsprechung, dass Arbeitnehmerschutzrechte auch Geschäftsführern mitunter zugebilligt werden.

IZ: Inwiefern?

Riedemann: Der Europäische Gerichtshof hat vor kurzem einer Geschäftsführerin in Lettland, die aufgrund ihrer Schwangerschaft ihre Position verloren hatte, Mutterschutzrechte zugesprochen. In Deutschland verklagte ein Geschäftsführer seinen Arbeitgeber aufgrund von Altersdiskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Bis vor kurzem hätte keiner gedacht, dass das AGG auch auf Geschäftsführer anwendbar ist. Doch der Mann bekam vom Bundesgerichtshof Recht - und den Ersatz des Verdienstausfalls zugesprochen. Das sind neue Entwicklungen, die sicherlich keine Einzelfälle bleiben werden. Hier müssen Unternehmen also künftig aufpassen und ihre Verträge entsprechend gestalten.

Klauseln mitunter ungültig

IZ: Und für die Geschäftsführer lohnt es sich genau hinzuschauen!

Riedemann: Ja, zumal es eine weitere Entwicklung gibt. Die Verständlichkeit von Arbeits- oder Geschäftsführerverträgen muss inzwischen den gleichen Anforderungen genügen, die dem Verbraucher zum Beispiel die Verständlichkeit des Kleingedruckten, also der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, garantieren soll.

IZ: Was bedeutet das in der Praxis?
"Ein Geschäftsführer kann mit dem Diskriminierungsargument sogar gegen seine Entlassung klagen und bekommt Schadenersatz."

Riedemann: Ist ein Vertrag leicht missverständlich formuliert oder enthält er viele Knebelklauseln wie zum Beispiel "Alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten", können die entsprechenden Passagen ungültig sein. Das gilt auch für Verträge von Geschäftsführern, die nicht gleichzeitig Gesellschafter des Unternehmens sind, also so genannte Fremd-Geschäftsführer. Das ist ein weiterer Bereich, in dem die Rechtsprechung immer arbeitnehmerähnlicher wird.

Immer häufiger Mischformen

IZ: Immer häufiger gründen Unternehmen für einzelne Geschäftsfelder eigenständige GmbHs, für die Geschäftsführer eingestellt werden müssen. In der Praxis werden dafür nicht selten Angestellte auf der Ebene der Bereichs- oder Abteilungsleitung oder Fachkräfte der Muttergesellschaft gewählt, die dann in Personalunion für eine einzelne Tochtergesellschaft, beispielsweise für einen Fonds, als Geschäftsführer agieren. Was gilt für diese Personen. Sind sie Angestellte oder Geschäftsführer?

Riedemann: Das kommt auf den Einzelfall an. Es kann Teil des Arbeitnehmervertrags ein, dass eine Geschäftsführerposition bei einer Tochtergesellschaft vorgesehen ist. Agiert der Angestellte als Geschäftsführer jedoch nicht frei, sondern ebenfalls weisungsbefugt, dann ist die Tätigkeit als Angestelltenverhältnis einzustufen - und entbindet die Person im Zweifelsfall von Haftungsrisiken. So selten diese "extremen Ausnahmefälle" laut Rechtsprechung zurzeit sind, so sehr vermute ich, dass diese neue Unklarheit für Arbeitnehmer-Geschäftsführer sich künftig weiter ausbreiten wird.

IZ: Frau Riedemann, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Sonja Smalian.

Sonja Smalian