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Bei langer Krankheit ist Reden Gold

Auch wer lange Zeit erkrankt ist, sollte den Kontakt zum Arbeitgeber nicht abreißen lassen.

Auch wer lange Zeit erkrankt ist, sollte den Kontakt zum Arbeitgeber nicht abreißen lassen.

Bild: BilderBox.com

Karriere 16.04.2015
Ab dem 60. Lebensjahr dauert eine Krankschreibung im Mittel mehr als 20 Tage. Das betrifft auch die Immobilienbranche. Deshalb berät der Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft ... 

Ab dem 60. Lebensjahr dauert eine Krankschreibung im Mittel mehr als 20 Tage. Das betrifft auch die Immobilienbranche. Deshalb berät der Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft seine Mitglieder zu Langzeiterkrankungen. Damit die betriebliche Eingliederung gelingt, müssen individuelle Lösungen gesucht werden - und die Beteiligten miteinander reden.

Bandscheibenprobleme, Unterschenkelbrüche und Brustkrebs sind nur drei Diagnosen, die zu einer langen Arbeitsunfähigkeit von 41 bis 100 Tagen führen. Das zeigt der aktuelle Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse, die dafür die Daten ihrer 4,1 Mio. Mitglieder ausgewertet hat. Für das Jahr 2013 errechnete die Krankenkasse einen Krankenstand von 4,02% für ihre Mitglieder, das entspricht einer durchschnittlichen Fehlzeit von 14,7 Tagen pro Erwerbsperson. Auch wenn nur knapp 5% der Krankmeldungen eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen (42 Tage) nach sich ziehen, so entfällt doch fast die Hälfte der Fehlzeiten (47,8%) auf genau solche Langzeiterkrankungen.

Fast jedes Unternehmen dürfte betroffen sein. "Im Schnitt täglich" berät denn auch Prof. Dr. Michael Worzalla, Mitglied im Vorstand des Arbeitgeberverbands der Deutschen Immobilienwirtschaft, die Mitgliedsunternehmen zu diesem Thema. Die rechtliche Beratung mache dabei nur 30% bis 40% der Gespräche aus. 60% bis 70% sind hingegen Tipps aus der Praxis. Denn Angestellte, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, haben Anrecht auf ein Wiedereingliederungsgespräch. Anders als bei Selbstständigen, für die die krankheitsbedingte Auszeit durchaus einen Karriereknick bedeuten kann (vgl. "Krebs ist immer noch ein Tabuthema", IZ 14/2015), können Angestellte an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Bei dem Wiedereingliederungsgespräch soll festgestellt werden, "wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann", heißt es im Sozialgesetzbuch. Dabei muss der Mitarbeiter nichts zur Art der Erkrankung sagen, das Unternehmen darf nicht fragen. Ein Vertreter des Betriebsrats soll bei dem Gespräch dabei sein. Der Mitarbeiter könnte sich auch von einem Rechtsbeistand begleiten lassen, sagt Gerhard Citrich von der IG BAU. Er könnte selbst Vorschläge machen, welche Einsatzmöglichkeiten er nach der Rückkehr sieht.

Bei dem Gespräch handele es sich um ein ganz formloses Verfahren, das der Arbeitnehmer jedoch nicht absolvieren muss. 30% bis 40% der Arbeitnehmer lehnten ein solches Gespräch ab, habe Worzalla die Erfahrung gelehrt. Doch das Gespräch sei sehr wichtig für den Arbeitgeber, um abschätzen zu können, ob der Mitarbeiter zurückkehren wird und wenn ja, in welchem zeitlichen Umfang.

Damit die Kontaktaufnahme nach langer Krankheit nicht so schwerfällt, sollte der Kontakt am besten gar nicht erst abbrechen. Ist der Mitarbeiter zwar noch krankgeschrieben, aber nicht ans Bett gefesselt, könnte er während der Mittagspause im Betrieb vorbeischauen oder einfach mal zum Hörer greifen. Auch das Unternehmen kann Kontakt durch die Zusendung der Mitarbeiterzeitung halten oder sich bei der Familie melden. Zu Beginn der Erkrankung sei die Solidarität meist groß, doch dann bestehe die Gefahr, dass der Erkrankte in Vergessenheit gerate, sagt Citrich.

Auch NCC Deutschland legt Wert darauf, dass bei einer langfristigen Erkrankung der Kontakt nicht abreißt. Einer aus dem Team, die Personalabteilung oder die Führungskraft halte die Verbindung aufrecht, sagt Personalleiterin Kathrin Alisch. Es gehe auch darum, "gutgemeinte Bombardierungen" mit Genesungswünschen von dem kranken Mitarbeiter fernzuhalten. Bei der Wiedereingliederung gebe es keinen allgemeingültigen Prozess. "Die Situationen sind so vielfältig wie die Menschen", sagt Alisch. Vielmehr werde nach individuellen Lösungen gesucht. Braucht der Mitarbeiter einen höhenverstellbaren Tisch oder muss er zwei Mal die Woche früher gehen können, um die Physiotherapie zu machen? Das Unternehmen fördert mit einem jährlichen Awareness Day die Unfallprävention.

Die DekaBank setzt ebenfalls auf individuelle Lösungen bei der Wiedereingliederung von Mitarbeitern. "Mit mehr als 300 verschiedenen Arbeitszeitmodellen bietet das rund 4.200 Mitarbeiter große Unternehmen viele Wahlmöglichkeiten. "Da geht es eher darum, dass in Abstimmung mit der Führungskraft ein passendes Modell gewählt wird", sagt Katrin Becker von der DekaBank. Um die Wiedereingliederung besser planen zu können, empfiehlt sie Transparenz im Umgang mit der Krankheit. "Doch das ist eine persönliche Entscheidung des Mitarbeiters. Manche sind dabei sehr offensiv, andere eher zurückhaltend", sagt Becker." "Kommunizieren, kommunizieren" lautet ebenfalls Worzallas Tipp für die Unternehmen und ihre Mitarbeiter. "In diesem Fall ist Reden ausnahmsweise mal Gold".

Am 10. Juni 2015 findet in Berlin die Tagung "Gesunde Mitarbeiter - zukunftsfähige Unternehmen" der Deutschen Gesellschaft für Personalführung statt. Dabei geht es u.a. um die Ansprüche an ein zeitgemäßes betriebliches Eingliederungsmanagement bei psychischen Langzeiterkrankungen. Grundlegende Informationen zum Krankengeld und zur Wiedereingliederung gibt es u.a. unter www.tk.de (Menü: Leistungen - TK-Leistungen - Leistungen A-Z).

Sonja Smalian

"Bündelungsinitiative" will ausbluten statt klagen

Köpfe 22.05.2003
Der Bundesverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V. heißt jetzt "Mit einer Stimme" - Bündelungsinitiative in der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V. Gleichzeitig will der Zusammenschluss ... 

Der Bundesverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V. heißt jetzt "Mit einer Stimme" - Bündelungsinitiative in der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V. Gleichzeitig will der Zusammenschluss mit dem Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), dem wichtigsten Mitglied der Konkurrenzorganisation Bundesarbeitsgemeinschaft der Deutschen Immobilienwirtschaft, kooperieren.

Damit geht der Zoff um die wahre Interessenvertretung der Branche in eine neue Runde. "Wir wollen keinen Marsch durch die Institutionen um Titel und Bezeichnungen, sondern schnell inhaltlich arbeiten", begründete Willi Alda, Präsident des Bündnisses und Vorsitzender der Geschäftsführung der Deka Immobilien, die Umbenennung des Vereins auf einer äußerst gut besuchten Mitgliederwerbeveranstaltung.

Im Januar dieses Jahres hatten 20 Gründungsmitglieder, die nach eigenen Angaben ein Immobilienvermögen von 80 Mrd. EUR managen, den Bundesverband aus der Taufe gehoben. 10.000 EUR p.a. kostet die Mitgliedschaft noch, im nächsten Jahr wird es doppelt so teuer. Ziel der "mit einer Stimme" Sprechenden ist es, gegenüber den politischen Akteuren in Berlin und Brüssel kraftvoll aufzutreten und die Interessen der Branche durchzusetzen. "Ein Lobbyist braucht Macht", brachte der als "Elder Immobilienman" vorgestellte Jürgen Ehrlich die Sache auf den Punkt. Die von Willi Alda "Altverbände" getauften Akteure am Markt, hauptsächlich Vertreter der Wohnungswirtschaft, waren bei der Gründung nicht hinzugebeten worden. Diesem "Marsch durch die Institutionen", ewig langen Gesprächen und Abstimmungen, wollten sich Willi Alda, Walter Klug (DB Real Estate), Bernd Kottmann (IVG), Jürgen Ehrlich und Angelika Kunath, Mitglied des Beirats der Initiative und im Hauptberuf Vorstandsmitglied der Hamburgische Grundbesitz Beteiligungs AG, wohl nicht aussetzen. Als Reaktion auf den Affront hatten u.a. der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen und der Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen (GdW) die "Bundesarbeitsgemeinschaft der Deutschen Immobilienwirtschaft" gegründet und dem Bundesverband die Führung des gewählten Namens untersagt. Begründung: Die Marktbedeutung der Mitglieder sei zu gering, als dass sie für die gesamte Branche sprechen könnten.

Die sich abzeichnende Kooperation der "Bündelungsinitiative" mit dem BFW dient vermutlich zweierlei Zielen, hieß es vor den Türen des Saales, wo bei Wein und Häppchen schnell viel mehr los und zu erfahren war als im Veranstaltungssaal selbst, in dem Willi Alda, Jürgen Ehrlich und Angelika Kunath darstellten, warum "die Immobilienbranche eine gemeinsame Dachlobby braucht", und kräftig um Mitstreiter warben. Zum einen sei unbestritten, dass die Initiative einen Unterbau benötigt, angefangen bei erfahrenen Lobbyisten mit Sitz in Berlin, die die Arbeit tun - "dafür habe ich schließlich nicht auch noch Zeit", sagte Willi Alda auf dem Podium -, bis hin zu einer Organisation mit Schreibkräften und Kopierern.

Doch neben diesen ganz praktischen Aspekten soll der BFW offenbar als Hebel dienen, die Bundesarbeitsgemeinschaft auszubluten und überflüssig zu machen. "Wir wollen uns nirgends unterordnen", sagte der Generalsekretär der Initiative, Nader Maleki, entschieden. GDW-Präsident Lutz Freitag hatte die "Bündeler" anlässlich der Gründung der Arbeitsgemeinschaft aufgefordert, der Arge, mit BFW-Chef Gerd Koppenhöfer an der Spitze, beizutreten.

Umgekehrt wird also ein Schuh draus. "Wenn der BFW umschwenkt und aus der Bundesarbeitsgemeinschaft austritt, ist der Zusammenschluss doch tot", munkelte der im feinen Berliner Hotel Hilton versammelte Sachverstand. "Wenn wir erst alle Akteure unter unserem Dach vereint haben", sagt Maleki denn auch ganz selbstbewusst, "dann nennen wir uns wieder um: in "Bundesverband der Deutschen Immobilienwirtschaft e.V.". Wozu also die Gerichte bemühen? (gg)

IZ