Karriere-News

Dirk Otto bleibt Präsident von RealFM

Köpfe 23.11.2020
Dirk Otto von RGM Facility Management, München, bleibt Präsident von RealFM. Otto wurde vergangenen Freitag von der Mitgliederversammlung des Berufsverbands für Facility und Real Estate Manager ... 

Dirk Otto von RGM Facility Management, München, bleibt Präsident von RealFM. Otto wurde vergangenen Freitag von der Mitgliederversammlung des Berufsverbands für Facility und Real Estate Manager im Amt bestätigt.

Im Präsidium gab es aber auch Veränderungen, u.a. auf der Position des 1. Vizepräsidenten. Heinrich Quaderer von E.on Country Hub Germany, München, der dieses Amt seit der Vereinsgründung im Jahr 2006 innehatte, trat nicht mehr zur Wahl an. In Quaderers Fußstapfen als 1. Vizepräsident tritt Jörg Petri von Bayer, Berlin. Petri wirkte in dem Verband bisher als 2. Vizepräsident.

Petris Nachfolger als 2. Vizepräsident wiederum ist das bisherige Präsidiumsmitglied Danilo Schön vom Flughafenbetreiber Flughafen Berlin Brandenburg. Robert Paul von Linde Material Handling, Aschaffenburg, wurde als gewöhnliches Präsidiumsmitglied bestätigt. Neu ins Amt gewählt wurde Jürgen Janda vom Europäischen Patentamt in München.

Harald Thomeczek

Bauminister Schleswig-Holsteins muss zurücktreten

Hans-Joachim Grote ist als Innen- und Bauminister zurückgetreten.

Hans-Joachim Grote ist als Innen- und Bauminister zurückgetreten.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Friedhelm Feldhaus

Köpfe 29.04.2020
Am gestrigen Dienstag hat der Innen- und Bauminister Schleswig-Holsteins, Hans-Joachim Grote (CDU), seinen Rücktritt erklärt. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) verwies auf einen ... 

Am gestrigen Dienstag hat der Innen- und Bauminister Schleswig-Holsteins, Hans-Joachim Grote (CDU), seinen Rücktritt erklärt. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) verwies auf einen Vertrauensverlust. Stolperstein für Grote war wohl sein Austausch mit einem Redakteur der Kieler Nachrichten.

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration - im Titel taucht die Zuständigkeit für das Bauen nicht auf. Gleichwohl war Hans-Joachim Grote, ehedem Oberbürgermeister von Norderstedt, für das Bauressort zuständig. Gestern trat der Christdemokrat von seinem Posten im Jamaika-Kabinett überraschend zurück. Grote verwies darauf, dass "im Zuge eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens gegen einen Beamten der Landespolizei (...) dem Ministerpräsidenten in den vergangenen Tagen auch der Schriftwechsel zwischen mir und einem Journalisten übermittelt worden" sei. "Dazu gab es eine Aussprache mit dem Ministerpräsidenten."

"Erkenntnisse, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ausschließen"

Diese Aussprache fand am 14. April statt, informierte anschließend Ministerpräsident Daniel Günther in einer Erklärung, nachdem ein erster Bericht der Staatsanwaltschaft Kiel am 11. März für Redebedarf sorgte. "Nach den Erklärungen des Innenministers zu diesem Sachverhalt hat mir ein weiterer seit dem 21. April vorliegender Bestra-Bericht neue Erkenntnisse erbracht, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Innenminister ausschließen." Bestra ist das Kürzel für Berichtspflichten in Strafsachen, die die Staatsanwaltschaft gegenüber der Landesregierung in besonders bedeutsamen Strafverfahren hat.

Dem Vernehmen nach geht es um die Ermittlungen gegen Thomas Nommensen, Vizelandesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), wegen Geheimnisverrats gegenüber den Medien, insbesondere gegenüber einem Redakteur der Kieler Nachrichten. Bei der Sichtung der beschlagnahmten Unterlagen und Computer des Polizisten sei Korrespondenz zwischen Grote und dem Redakteur gefunden worden. Zudem hatte es ein Treffen zwischen Grote und Nommensen gegeben, nachdem dieser bereits suspendiert war. Der zweite Bestra-Bericht am 21. April habe den Einlassungen Grotes gegenüber Günther nur zum Teil entsprochen, womit für den Ministerpräsidenten die Vertrauensbasis zum Parteikollegen zerstört war.

Verbände würdigen Grote

Andreas Breitner, Direktor des Wohnungsverbands VNW, und Sönke Struck, Vorstandsvorsitzender des BFW Nord, würdigten Kompetenz und Verlässlichkeit Grotes. Nachfolgerin Grotes ist die bisherige Justizministerin Sabine-Sütterlin-Waack (CDU), die Erfahrungen als Bundestagsabgeordnete hat sowie als Bürgermeisterin ihrer schleswig-holsteinischen Heimatkommune Lürschau. Breitner wünscht sich von ihr, "dass Schleswig-Holstein seinen pragmatischen wohnungspolitischen Kurs der vergangenen Jahre fortsetzt".

Friedhelm Feldhaus

Köln setzt auf BIM

Karriere 06.12.2017
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und die Technische Hochschule (TH) Köln sind eine Kooperation im Bereich Building Information Modeling (BIM) eingegangen. ... 

Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und die Technische Hochschule (TH) Köln sind eine Kooperation im Bereich Building Information Modeling (BIM) eingegangen.

Die städtische Gebäudewirtschaft setze bei der Planung, Ausführung und Bewirtschaftung ihres Immobilienbestands künftig auf BIM und treibe damit auf lokaler Ebene eine Entwicklung voran, die die Bundesregierung als strategisches Ziel definiert habe, teilen die beiden Partner mit. Als BIM-Modellprojekt wenden sie die neue Planungsmethode der Bauwerksdatenmodellierung im kommenden Jahr im Rahmen der Generalinstandsetzung des Bestandsgebäudes sowie für die Neubauten des Gymnasiums Kreuzgasse an.

Wissenstransfer in beide Richtungen

An der TH Köln ist BIM an der Fakultät für Bauingenieurwesen und Umwelttechnik im Lehrgebiet Baubetrieb, Bauwirtschaft und Baumangement angesiedelt. Die TH erhofft sich von der Zusammenarbeit u.a. Impulse für die Lehre, etwa in Form von Gastvorträgen der städtischen Gebäudewirtschaft. Außerdem sollen die Studenten Praxiserfahrungen bei konkreten Bauprojekten der Stadt sammeln können oder Abschlussarbeiten zu Fragestellungen schreiben, die den städtischen Gebäudedienstleister umtreiben. Dieser wiederum will sich das in den Studentenköpfen vorhandene Wissen und den Innovationsgeist der Nachwuchskräfte bei Bauvorhaben und dem Unterhalt von Schulen, Kindergärten oder Verwaltungsgebäuden zu Nutze machen. Und hofft, last but not least, darauf, mit der Kooperation "dringend benötigte Fachkräfte" zu gewinnen, wie es heißt.

Die Gebäudewirtschaft kümmert sich um alle städtischen Gebäude der Domstadt. Das sind exakt 277 Schulen, 81 Verwaltungsgebäude, 236 Kindergärten und 70 Aufbauten auf Grünflächen. Die aktuell 518 Mitarbeiter planen Gebäudetechnik- und Hochbaumaßnahmen jedweder Art und führen diese auch durch, inklusive der Architekten- und Ingenieurleistungen.

Harald Thomeczek

Pflicht zur Fortbildung

Karriere 28.09.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat nun auch der Bundesrat durchgewunken. ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat nun auch der Bundesrat durchgewunken.

Damit werden Besagte alle drei Jahre nachweisen müssen, sich in einem Umfang von 20 Stunden weitergebildet zu haben. Das Gesetz wird laut dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter voraussichtlich im Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet. Dem Immobilienverband Deutschland zufolge tritt es wahrscheinlich am 1. August 2018 in Kraft. Makler und Verwalter werden also erst ab dem Jahr 2021 einen Nachweis über eine erfolgte Fortbildung führen müssen. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder den -fachwirt sein Eigen nennt, ist in den ersten drei Jahren nach Aufnahme seiner Tätigkeit von dieser Pflicht befreit.

Welche Fortbildungsmaßnahmen und Bildungseinrichtungen anerkannt werden, wird erst in einer Rechtsverordnung festgelegt. Diese wird während einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach der Gesetzesverkündung vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Das Gesetz sieht zudem vor, dass WEG- und Mietverwalter künftig eine Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung beantragen und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen müssen. Mindestanforderungen an die Ausbildung und Sachkunde von Maklern und Verwaltern gibt es jedoch weiterhin nicht: Der von den Verbänden geforderte Sachkundenachweis kam im Gesetzgebungsverfahren abhanden.

Harald Thomeczek

Makler und Verwalter müssen sich künftig fortbilden

Karriere 23.06.2017
Der Bundestag hat das Gesetz zur Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gestern am späten Abend mit den Stimmen der Großen Koalition wie erwartet ... 

Der Bundestag hat das Gesetz zur Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gestern am späten Abend mit den Stimmen der Großen Koalition wie erwartet durchgewunken. Er ist damit seinem Wirtschaftsausschuss gefolgt, der am Mittwoch für den in einigen wesentlichen Punkten geänderten Gesetzentwurf gestimmt hatte. Überraschungen gab es nicht: So werden weder bestehende Makler und WEG- bzw. Mietverwalter nachträglich noch neue Anbieter vor ihrem Markteintritt ihre Sachkunde im Rahmen von Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern nachweisen müssen.

Bisher mussten Immobilienverwalter ihr Gewerbe lediglich anmelden. Nun müssen sie eine Erlaubnis beantragen, die nur erteilt wird, wenn der Gewerbetreibende „zuverlässig“ ist, seine Vermögensverhältnisse als „geordnet“ bezeichnet werden können - er also bislang z.B. keine ihm anvertrauten Gelder veruntreut hat - und er eine Berufshaftpflichtversicherung nachweist.

Die Pflichten des Immobilienverwalters sind den aktuellen Anforderungen im § 34 c der Gewerbeordnung angepasst und mit wenigen Aussagen auf den Verwalter zugeschnitten, z.B. mit der Pflicht, „die Vermögenswerte getrennt zu verwalten“.

Lange Zeit sollten die neuen Spielregeln nur für WEG-Verwalter gelten. Auf den letzten Metern schafften es aber auch die Mietverwalter ins Gesetz. Makler müssen wie bisher keine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Bußgeld bei Verstoß gegen Weiterbildungspflicht

Beide Berufsgruppen sind verpflichtet, sich alle drei Jahre fortzubilden, und zwar in einem Ausmaß von 20 Stunden. De facto werden Makler und Verwalter also nicht vor dem Jahr 2021 nachweisen müssen, dass sie ihrer Fortbildungsverpflichtung nachgekommen sind. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung soll mit einem Bußgeld von 5.000 Euro geahndet werden.

Bei der Aufnahme einer Tätigkeit als Makler oder Verwalter müssen Marktteilnehmer ihre Sachkunde jedoch wie eh und je weiterhin nicht unter Beweis stellen. Von der Fortbildungsverpflichtung in den ersten drei Jahren voraussichtlich ausgenommen werden soll, wer einen Abschluss als Immobilienkaufmann oder -fachwirt vorweisen kann oder ein immobilienwirtschaftliches Studium absolviert hat.

Konkrete Details zu etwaigen Ausnahmeregelungen sowie zur Versicherungshöhe oder der ebenfalls vorgesehenen Informationspflicht gegenüber Kunden wird jedoch erst die Rechtsverordnung klären, die das nun verabschiedete Gesetz mit Leben füllt. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Mai 2018 in Kraft.

„Eingangsnachweis schon bei Gewerbeanmeldung!“

Der Makler- und Verwalterverband IVD und der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) sind glücklich, dass die schwere Geburt von Berufszugangsvoraussetzungen für Makler und Verwalter noch in dieser Legislaturperiode einen Abschluss gefunden hat, hätten sich aber mehr gewünscht, allem voran einen Sachkundenachweis. Oder zumindest einen Eingangsnachweis schon bei der Gewerbeanmeldung, für die der IVD plädiert.

Harald Thomeczek

Keine Sachkundeprüfung für Makler und Verwalter

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Photographee.eu

Karriere 22.06.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser Legislaturperiode festgezurrt. Der Haken an der Sache: Die im Kabinettsbeschluss vom August 2016 vorgesehene Sachkundeprüfung bleibt angeblich auf der Strecke, aus Angst der Wirtschaftsliberalen in CDU und CSU vor zu viel Berufsregulierung.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) gehen jedenfalls fest davon aus, dass die Regierungskoalition den Gesetzentwurf mit dieser und ein paar anderen Änderungen am 22. Juni im Bundestag beschließen wird. Dann steht die zweite und dritte Lesung an. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist - also nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf -, gelten die beiden anstehenden Lesungen im Bundestag als letzte Hürde.

Der DDIV will erfahren haben, dass die Koalition sich insbesondere wegen der avisierten Alte-Hasen-Regelung nicht auf die verpflichtende Einführung eines Sachkundenachweises einigen konnte. Vorgesehen war, dass von der Sachkundeprüfung befreit sein sollte, wer bereits länger als sechs Jahre am Markt ist. Damit wäre de facto "ein sehr großer Teil" der gewerblichen Verwalter und Makler von der Prüfung befreit gewesen. Die für die Nutzung der Ausnahmeregel zu erbringenden Nachweise und die Prüfung durch die Erlaubnisbehörde seien der Koalition als zu bürokratisch und zu regulatorisch erschienen.

Für WiE wäre die Pflicht zu einem Sachkundenachweis - neben der, zumindest für Verwalter, ebenfalls vorgesehenen Versicherungspflicht - der wichtigste Gesetzesinhalt (gewesen). Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert der Verbraucherschützerverband, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien. Deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags gelte insbesondere der Verhinderung von Überregulierung. Entsprechend "hinterfragten sie den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni vom Bundestag verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen bezüglich ihrer Qualifikation gestellt. Und auch bereits am Markt tätige Akteure, egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer, müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen. WiE beruft sich auf ein internes Beschlusspapier, das in der nächsten Sitzungswoche vom Bundestag beschlossen werden solle. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs ist am heutigen Donnerstag für den Zeitraum von 22.05 bis 22.35 Uhr anberaumt.

Mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD "in letzter Minute" für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE.

Gleichsam als Trostpflaster für den entfallenden Sachkundenachweis soll es den Verbänden zufolge nun eine Weiterbildungspflicht geben. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende und ein Teil der im operativen Geschäft tätigen Angestellten alle drei Jahre nachweisen müssen, dass sie sich regelmäßig fortbilden - allerdings in einer eher homöopathischen Dosis von nur 20 Stunden. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt mitbringt, soll in den ersten drei Jahren nach der Aufnahme der Tätigkeit von der Weiterbildungspflicht befreit sein.

Faktisch gibt es mit der nun bekannt gewordenen Lösung keine Eintrittsbarriere in puncto Bildung für Makler und Verwalter. Die Erlaubnisvoraussetzungen für den Immobilienverwalter umfassen künftig, so der DDIV, lediglich Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Makler liegt die Latte noch niedriger: Die ursprünglich auch für sie vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung ist im Gesetzgebungsverfahren schon vor längerer Zeit auf der Strecke geblieben.

"Wir hatten uns mehr erhofft, denn wir haben immer noch keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter. Ihre einzig nennenswerte Voraussetzung wäre eine 20-Stunden-Fortbildung in drei Jahren. Das ist deutlich zu wenig und wird der Tätigkeit und dem Verbraucherschutz auch nicht gerecht", stimmt auch DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler in den Chor der Enttäuschten ein.

Eingang ins Gesetz finden soll neben einer Fortbildungspflicht auch das Wörtchen "Wohnimmobilienverwalter": Das Verhandlungsergebnis sieht laut DDIV nämlich auch vor, dass die geplante Erlaubnispflicht nicht nur für WEG-Verwalter gilt, sondern auch auf Mietverwalter ausgedehnt wird. Im Begriff des Wohnimmobilienverwalters soll diese Ausdehnung ihre sprachliche Abbildung erfahren. Schließlich soll dem gewerblichen Verwalter eine Informationspflicht über abgelegte Fortbildungen gegenüber seinem Auftraggeber auferlegt werden.

Die Details zur Weiterbildungs- und der Informationspflicht sollen in einer Rechtsverordnung ausgestaltet werden. Dort soll auch geregelt werden, wie der Gewerbetreibende gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass er seiner Weiterbildungsverpflichtung nachkommt. Wann das Gesetz verkündet werden soll, steht noch nicht fest. Die Verordungsermächtigung - also der Startschuss für die Ausarbeitung der das Gesetz ausgestaltenden Verordnung - tritt jedenfalls direkt nach der Verkündung in Kraft. Für die anderen Inhalte des Gesetzes gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten.

WiE-Geschäftsführerin Heinrich bringt sich schon einmal für die nächste Legislaturperiode in Stellung: Sie empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten nämlich allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche Weiterbildungen absolvieren könne. Die Aussagekraft solcher Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung liege bei Null.

Harald Thomeczek

Weiterbildung boomt, aber auch in der Branche?

Alle wollen Weiterbildung - Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Denn sie ist längst für Unternehmen ein wichtiges Werkzeug im Kampf um Talente bei der Rekrutierung und später bei der Mitarbeiterbindung geworden.

Alle wollen Weiterbildung - Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Denn sie ist längst für Unternehmen ein wichtiges Werkzeug im Kampf um Talente bei der Rekrutierung und später bei der Mitarbeiterbindung geworden.

Bild: BilderBox.com

Karriere 28.11.2013
In Deutschland nahmen im Jahr 2012 so viele Menschen an Weiterbildungen teil wie nie zuvor. Immer häufiger werden diese von den Betrieben initiiert. Dennoch sind die jährlichen ... 

In Deutschland nahmen im Jahr 2012 so viele Menschen an Weiterbildungen teil wie nie zuvor. Immer häufiger werden diese von den Betrieben initiiert. Dennoch sind die jährlichen Weiterbildungsausgaben pro Kopf in der Immobilienwirtschaft in den vergangenen Jahren kaum gestiegen. Dabei könnten Unternehmen in Bayern und Baden-Württemberg für ihre Weiterbildungsaktivitäten hohe Fördergelder aus dem Europäischen Sozialfonds erhalten - sie müssten sie nur abrufen.

In Deutschland hat mit 49% knapp die Hälfte der Bevölkerung im erwerbstätigen Alter im Zeitaum von April 2011 bis Juni 2012 an einer Weiterbildung teilgenommen. Das ist ein Plus von fünf Prozentpunkten im Vergleich zur letzten Untersuchung im Jahr 2007. Zu diesem Ergebnis kommt eine Erhebung von TNS Infratest Sozialforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Damit hat sich seit der ersten Untersuchung im Jahr 1979 die Weiterbildungsquote in Deutschland von damals 23% mehr als verdoppelt.

Die Mehrheit dieser Weiterbildungsmaßnahmen wurde aus beruflichen Gründen durchgeführt. So sagten nur 19% der insgesamt knapp 8.000 Befragten, dass sie sich überwiegend aus privaten Gründen für die Weiterbildung entschieden hätten - der Rest braucht das Zusatzwissen für seinen Job. Von den Teilnehmern, die noch einmal neues Wissen erwarben, waren 83% erwerbstätig und weitere 3% in der Ausbildung, heißt es im Trendbericht "Weiterbildungsverhalten in Deutschland".

Und diese Wissbegierde wird durch die Unternehmen stark gefördert, wie die Ergebnisse einer Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit zeigen. Demnach haben 53% aller Betriebe ihren Mitarbeitern im Jahr 2011 Weiterbildungen ermöglicht. Und ihr Engagement lassen sich die Unternehmen etwas kosten, das zeigt wiederum der BMBF-Trendbericht: Sie finanzierten in 58% der Fälle zumindest teilweise die anfallenden Kosten für die Maßnahmen.

Das Interesse an Weiterbildungen hat in den vergangenen Jahren zugenommen und ist inzwischen auf beiden Seiten stark ausgeprägt. Doch dieser Trend spiegelt sich kaum in der Höhe der jährlichen Weiterbildungsaufwendungen pro Kopf wieder. Diese sind in der Immobilienwirtschaft in den vergangenen Jahren nur wenig gestiegen: von 558 Euro im Jahr 2005 auf 617 Euro in diesem Jahr (siehe Artikel "Weniger Personalentwicklungskonzepte", IZ 44/13).

Das ist erstaunlich, können die Unternehmen doch schon bei der Rekrutierung mit Weiterbildungsangeboten punkten. Für Berufseinsteiger in der Immobilienwirtschaft ist solch ein Angebot das zweitwichtigste Kriterium für die Wahl eines Arbeitgebers, wie die Umfrage zur IZ-Joboffensive zeigt.

Angesichts dieser Nachfrage ist es verwunderlich, dass die Unternehmen Weiterbildungsfördergelder ungenutzt lassen. So sei in Bayern und Baden-Württemberg eine Förderung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für Maßnahmen in der Immobilienwirtschaft möglich, sagt Klaus Grimmeißen, Geschäftsführer der AWI Akademie der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Stuttgart. Allein für Weiterbildungsmaßnahmen in bayerischen Unternehmen stünden rund 700.000 Euro aus dem ESF zur Verfügung. Damit können Maßnahmen aus dem Bereich Personalentwicklung, Coaching sowie Weiterbildung u.a. zu den Gebieten Vermittlung, Verwaltung, Bestandsmanagement und Facility-Management bis zu einer Höhe von 45%, bezogen auf die Lehrgangskosten sowie die Personalfreistellungskosten, bezuschusst werden. Das Programm laufe noch bis 2015. Der Antrag für die Fördersumme wird über die AWI gestellt, die auch der Weiterbildungsträger der Maßnahmen ist. Für Makler, Verwalter oder Bauträger sei das Programm beispielsweise maßgeschneidert, sagt Grimmeißen.

Auch für Baden-Württemberg gebe es etwas Ähnliches. Dort werden Maßnahmen ausschließlich zur Personalentwicklung zu 50% und bis zu einer Höhe von 12.000 Euro bezuschusst. Interessierte Unternehmen müssten sich dort aber sputen - die Antragsfrist für das ESF-Programm läuft nur noch bis Ende des Jahres.

TIPP

Lust auf eine berufliche Weiterbildung? Für Arbeitnehmer gibt es im Netz den PDF-Ratgeber "Ausbildung, Job - und dann?" mit Anregungen zur Planung des weiteren Wissenserwerbs nach dem Berufseinstieg. Auch für Personalverantwortliche sowie Personal- und Betriebsräte bietet das Ministerium für Bildung und Forschung Hilfestellung: Rund 200 Seiten umfasst die Info- und Toolbox "Berufliche Weiterbildung im Betrieb", die mit zahlreichen Checklisten aufwartet. Beide Ratgeber können kostenlos im Internet heruntergeladen werden unter www.bmbf.de (Menü: Bildung - Service - Publikationen; dann am besten über die alphabetische Buchstabenvorauswahl weitersuchen. Der Titel "Ausbildung, Job - und dann?" ist über die Volltextsuche nicht auffindbar). Einen Überblick über Fördermöglichkeiten gibt es für beide Gruppen unter www.foerderdatenbank.de.

Sonja Smalian

BLB.NRW: Ferdinand Tiggemann von seinen Aufgaben entbunden

Ferdinand Tiggemann.

Ferdinand Tiggemann.

Bild: thk

Köpfe 08.11.2010
Ferdinand Tiggemann, bislang Geschäftsführer des Bau- und Liegenschaftsbetriebs des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB.NRW), ist von seinem Arbeitgeber, dem NRW-Finanzministerium, mit sofortiger ... 
Ferdinand Tiggemann, bislang Geschäftsführer des Bau- und Liegenschaftsbetriebs des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB.NRW), ist von seinem Arbeitgeber, dem NRW-Finanzministerium, mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entbunden worden. Tiggemanns Vertrag läuft formal zum 30. April 2011 aus. Über die Gründe für das Vorgehen gibt es keine offizielle Stellungnahme. Tiggemanns Abberufung wurde in einer Mail mitgeteilt. Absender dieser Mail ist Tiggemanns bisheriger Co-Geschäftsführer Rolf Krähmer. Er sei, so heißt es darin, vom Finanzministerium zum alleinigen Geschäftsführer des BLB.NRW eingesetzt worden. Bereits am Freitag erschien Tiggemann nicht zur Eröffnung des Campus Jülich der FH Aachen und wurde von Harald K. Lange, dem Leiter der Niederlassung des BLB Aachen, vertreten.

Denkbarer Grund für Tiggemanns Abberufung beim BLB.NRW könnten Untersuchungen zum Bau des Landesarchivs im Duisburger Innenhafen sein. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wuppertal für Korruptionsdelikte hat mittlerweile die Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Geheimnisverrat aufgenommen - noch gegen Unbekannt. Grund der Ermittlungen ist die Kaufpreisexplosion des Grundstücks, auf dem das Archiv gebaut wird. Statt der ursprünglichen 2 Mio. Euro, die die Fläche kosten sollte, musste das Land letztlich 21,6 Mio. Euro dafür bezahlen. Wenige Stunden vor der geplanten Kaufvertragsunterzeichnung mit dem Vorbesitzer hatte das Essener Projektentwicklungsunternehmen Kölbl Kruse die Fläche erworben. Woher dieses die Informationen hatte, dass dort das Landesarchiv entstehen soll, ist Gegenstand der Ermittlungen.

Bereits im Sommer war Tiggemann beurlaubt worden. Damals ging es um Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn um den geplanten Verkauf des Landesbehördenhauses an einen Privatinvestor. Diese Ermittlungen wurden Ende September eingestellt.

Tiggemann war seit Mai 2001 Geschäftsführer des BLB.NRW. Bis Anfang 2000 war Tiggemann bei DeTeImmobilien als Geschäftsführer für Gebäudeunterhaltung zuständig. Nach dem Korruptionsskandal bei der Landesentwicklungsgesellschaft NRW wurde er von Februar 2005 bis Januar 2006 vom Finanzministerium dort als Geschäftsführer eingesetzt - parallel zu seinen Aufgaben beim BLB.NRW.

Thorsten Karl