Karriere-News

Früherer OB Stuttgarts wird Chefaufseher der Gerchgroup

Köpfe 26.04.2021
Der Aufsichtsrat des Düsseldorfer Projektentwicklers Gerchgroup steht nun unter der Führung von Prof. Dr. Wolfgang Schuster, dem früheren Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart. ... 

Der Aufsichtsrat des Düsseldorfer Projektentwicklers Gerchgroup steht nun unter der Führung von Prof. Dr. Wolfgang Schuster, dem früheren Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart.

Schuster war in den Jahren 1997 bis 2013 das Stadtoberhaupt Stuttgarts. Ebenso war er etwa Mitglied des Rats für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung. Beim Institut für Nachhaltige Stadtentwicklung hat er den Geschäftsführerposten inne.

Neben Schuster gehören zudem sein Stellvertreter Dr. Wolfgang Scholl, geschäftsführender Partner der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein, sowie Wolfgang Buchholz, Geschäftsführer von tax advice, dem Aufsichtsrat an.

Die einzige Aktionärin der AG ist die Marathon Beteiligungsgesellschaft, hinter der die Familien der Vorstände Mathias Düsterdick (CEO) und Christoph Hüttemann (CFO) stehen. Zum Vorstand zählen außerdem Dominique Gutsmann (Finanzierungen), Alexander Pauls (Development) und Marc K. Thiel (Transaction).

Anke Pipke

Gebäudereiniger streiken für Weihnachtsgeld

In Vollzeit beschäftigte Gebäudereiniger sollen künftig ein Weihnachtsgeld in Höhe von mindestens 80 Stundenlöhnen - oder einen halben Monatslohn - erhalten, fordern Gewerkschafter.

In Vollzeit beschäftigte Gebäudereiniger sollen künftig ein Weihnachtsgeld in Höhe von mindestens 80 Stundenlöhnen - oder einen halben Monatslohn - erhalten, fordern Gewerkschafter.

Quelle: Pixabay, Urheber: MichaelGaida

Karriere 19.11.2018
Beschäftigte im Gebäudereinigerhandwerk sind heute dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Mit den Sonntagnacht gestarteten Warnstreiks will die Gewerkschaft IG Bau bei den ... 

Beschäftigte im Gebäudereinigerhandwerk sind heute dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Mit den Sonntagnacht gestarteten Warnstreiks will die Gewerkschaft IG Bau bei den Arbeitgebern die Bereitschaft wecken, den bundesweit rund 600.000 Beschäftigten ein tarifliches Weihnachtsgeld zu zahlen.

"Wir fordern als Einstieg 80 Stundenlöhne, bei längerer Betriebszugehörigkeit mehr. Teilzeitbeschäftigte sollen anteilig ihrer Arbeitszeit berücksichtigt werden", sagt Ruprecht Hammerschmidt, Leiter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der IG Bau. Die Arbeitgeber seien nicht einmal bereit, Verhandlungen zu diesem Thema auch nur aufzunehmen - obwohl die Gebäudereiniger einige der wenigen Branchen sei, in denen kein Weihnachtsgeld gezahlt werde -, und hatten die Arbeitnehmer(innen) nur per Pressemitteilung wissen lassen, dass es mit ihnen keinen Tarifvertrag über ein Weihnachtsgeld geben werde, moniert die Gewerkschaft. Daher sind heute um Mitternacht die ersten Warnstreiks angelaufen.

Gestreikt wird an Flughäfen, in Krankenhäusern, in Verwaltungen und an Industriestandorten

Bis zur Mittagszeit sind laut einer Zwischenbilanz der IG Bau rund 150 Reinigungsobjekte im gesamten Bundesgebiet bestreikt worden. Betroffen seien Flughäfen in München und Frankfurt, Industriebetriebe, Krankenhäuser sowie Schulen und Verwaltungen. Bis zum Mittag streikten den Angaben zufolge in den einzelnen Objekten in der Spitze mehr als 200 Teilnehmer.

Arbeitgeber sehen keinen Spielraum mehr

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks (BIV) lehnt die Forderung unter Verweis auf schon vereinbarte Lohnerhöhungen ab. Die Arbeitgeber sehen keinen weiteren Spielraum für ein 13. Monatsgehalt: Die Sozialpartner hätten, teilt der Verband mit, kürzlich einen dreijährigen Lohntarifvertrag abgeschlossen, der eine "deutliche" Erhöhung der Tariflöhne mit einer Angleichung der Ostlöhne an das Westniveau verbinde. Ab Dezember 2020 verdienen Gebäudereiniger in Ost und West jeweils 10,80 Euro die Stunde. "Das geforderte 13. Monatsgehalt wäre eine weitere Lohnerhöhung von 4,17% und ist kurz nach Verhandlung unserer Löhne bis 2020 zurzeit nicht umsetzbar", sagt BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart.

"Die meisten arbeiten in der untersten Lohngruppe"

IG BAU-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Ulrike Laux hält dagegen: "Die Beschäftigten in der Gebäudereinigung sind sauer. Sie wollen endlich die Anerkennung, die sie sich verdient haben und nicht länger als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt werden. Die meisten arbeiten in der untersten Lohngruppe. Sie arbeiten zuverlässig und hart. Reichtümer scheffeln sie dabei nun wirklich nicht." Die Attraktivität der Gebäudereinigerbranche wachse "ganz sicher nicht mit Dumpingmethoden". Damit die Arbeitgeber aus der Branche für Beschäftigte attraktiver würden, "brauchen wir sichtbare Signale für mehr Wertschätzung und Anerkennung". Das Weihnachtsgeld, findet Laux, wäre "dafür ein gutes Beispiel".

Harald Thomeczek

Ab morgen gelten neue Spielregeln für Makler und Verwalter

Makler und Wohnimmobilienverwalter sind ab diesen Mittwoch zur Weiterbildung verpflichtet. Verwalter müssen außerdem neuerdings nachweisen, dass sie zuverlässig sind, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und eine Berufshaftpflicht abgeschlossen haben.

Makler und Wohnimmobilienverwalter sind ab diesen Mittwoch zur Weiterbildung verpflichtet. Verwalter müssen außerdem neuerdings nachweisen, dass sie zuverlässig sind, in geordneten Vermögensverhältnissen leben und eine Berufshaftpflicht abgeschlossen haben.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: goodluz

Karriere 31.07.2018
Morgen ist der 1. August 2018 - und ab diesem Tag gilt die neue Berufszulassungsregelung bzw. die Weiterbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter. Darauf erlaubt sich der Verband ... 

Morgen ist der 1. August 2018 - und ab diesem Tag gilt die neue Berufszulassungsregelung bzw. die Weiterbildungspflicht für Makler und Immobilienverwalter. Darauf erlaubt sich der Verband IVD Mitte hinzuweisen.

Die neue Berufszulassungsregelung sieht vor, dass WEG- und Miethausverwalter ab dem 1. August eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung beantragen müssen, wollen sie ihrer Tätigkeit (weiter) nachgehen. Immobilienmakler waren dazu schon in der Vergangenheit verpflichtet. Erteilt wird die Erlaubnis nur, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er zuverlässig ist, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und eine Berufshaftpflicht gegen Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von jährlich 500.000 Euro vorweisen können.

Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Berufshaftpflicht

Was unter "Zuverlässigkeit" zu verstehen ist - bzw. was nicht -, erläutert z.B. die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main auf ihrer Internetseite: Demnach besitzt die erforderliche Zuverlässigkeit "in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrags wegen eines Verbrechens (im Mindestmaß: Strafandrohung von einem Jahr oder mehr) oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist".

Was den Aspekt "geordnete Vermögensverhältnisse" angeht, disqualifiziert sich laut IHK Frankfurt in aller Regel derjenige Antragsteller, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder wenn er in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozessordnung) eingetragen ist.

Immobilienverwalter, die schon als Verwalter unterwegs sind, haben übergangsweise bis zum 1. März 2019 Zeit, sich eine Erlaubnis zu besorgen.

Über Weiterbildungen muss erst auf Nachfrage informiert werden

Ab Mittwoch sind Immobilienverwalter und -makler außerdem dazu verpflicht, sich weiterzubilden, und zwar in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Diese Pflicht gilt sowohl für den Geschäftsinhaber als auch für alle Beschäftigten, die direkt an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit - also an der Immobilienvermittlung oder -verwaltung - mitwirken. Makler und Verwalter müssen allerdings nicht automatisch, sondern erst auf Anfrage ihres Auftraggebers über ihre - berufsspezifischen! - Qualifikationen und absolvierte Weiterbildungen Auskunft geben. Auch gegenüber der erlaubniserteilenden Behörde müssen sie erst auf Nachfrage tätig werden und diesen Nachweis erbringen.

Der IVD Mitte lässt die Gelegenheit nicht aus, darauf hinzuweisen, dass er die neuen Hürden für Marktteilnehmer bei Weitem nicht hoch genug hält. Ein qualifizierter Sachkundenachweis, der im Gesetzgebungsverfahren für die neuen Spielregeln für Makler und Verwalter auf der Strecke blieb, ist für den Verband weiter das Maß der Dinge.

Harald Thomeczek

So lassen sich Immobilienverwalter ihre Dienste vergüten

Immobilienverwalter erbringen ihre Grundleistungen meist auf Grundlage einheitenbezogener Pauschalen.

Immobilienverwalter erbringen ihre Grundleistungen meist auf Grundlage einheitenbezogener Pauschalen.

Bild: aik

Karriere 10.05.2016
Drei von vier Immobilienverwaltern wollen ihre Vergütungssätze in diesem Jahr anheben, hat der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) jüngst in seinem 4. DDIV-Branchenbarometer ... 

Drei von vier Immobilienverwaltern wollen ihre Vergütungssätze in diesem Jahr anheben, hat der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) jüngst in seinem 4. DDIV-Branchenbarometer herausgefunden. Im Durchschnitt wird demnach eine Preissteigerung von 5% angestrebt. Doch zu welchen Preisen bieten Verwalter ihre Leistungen zurzeit eigentlich an?

Eine Antwort auf diese Frage gibt eine Studie des Center for Real Estate Studies (CRES) aus Freiburg. Das CRES hat Ende 2015 im Auftrag dreier Branchenverbände - Immobilienverband Deutschland (IVD), Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) und Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) - per Umfrage die Struktur von Verwalterentgelten unter die Lupe genommen.

In der WEG-Verwaltung liegt die Grundvergütung bei Wohnanlagen mit mehr als 99 Einheiten demnach im Durchschnitt netto bei 17,10 Euro pro Einheit und Monat. Bei Anlagen mit 50 bis 99 Einheiten beläuft sich der Mittelwert auf 18,37 Euro und bei Gebäuden mit 20 bis 49 Wohnungen auf 19,67 Euro. Da die Verwalter oft einen objektbezogenen fixen Aufwand treiben müssen, steigt die den Eigentümern in Rechnung gestellte Grundvergütung für gewöhnlich mit einer abnehmenden Zahl an betreuten Einheiten pro Objekt. So verlangen WEG-Verwalter bei Wohnanlagen mit elf bis 19 Einheiten durchschnittlich 21,34 Euro, und bei Objekten mit zehn oder weniger Einheiten werden sogar 25,58 Euro fällig.

Hausgröße entscheidend für Kosten pro Wohneinheit

In der Verwaltung von Mietwohnungen liegen die Kosten je Einheit und Monat bei Wohnhäusern mit weniger als elf Einheiten im Schnitt bei 22,74 Euro. Wächst das Objekt auf bis zu 30 Wohnungen, wird es der Studie zufolge allerdings im Mittel der befragten Verwalter nicht billiger, wie zu erwarten wäre, sondern deutlich teurer (25 Euro). Die Spanne reicht hier jedoch von 15 Euro bis 30 Euro, während sie bei Wohnhäusern mit zehn oder weniger Einheiten in der Spitze bis zu 40 Euro reicht. Häuser mit 31 bis 60 Einheiten schlagen in der Verwaltung mit einer Grundvergütung von durchschnittlich 19,53 Euro zu Buche. Und die Verwaltung von Objekten mit mehr als 60 Wohnungen kostet den Eigentümer im Durchschnitt 18,01 Euro.

Die CRES-Studie liefert auch Zahlen zur Vergütung der Verwaltung von Gewerbeeinheiten und zur Honorierung von Leistungen, die nicht mit der Grundvergütung abgedeckt sind. Außerdem fächert sie regionale Unterschiede auf.

Harald Thomeczek