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Das waren die meistgelesenen Personalien 2023

Centrum-Chef Uwe Reppegather.

Centrum-Chef Uwe Reppegather.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Christoph von Schwanenflug

Köpfe 29.12.2023
Kurze Gastspiele und Abschiede nach langer Zugehörigkeit: Auch 2023 hat sich das Personalkarusell wieder gedreht. Doch welche Nachrichten schafften es dieses Jahr in die Top Ten der ... 

Kurze Gastspiele und Abschiede nach langer Zugehörigkeit: Auch 2023 hat sich das Personalkarusell wieder gedreht. Doch welche Nachrichten schafften es dieses Jahr in die Top Ten der meistgelesenen Personalien? Mit dabei: Centrum-Gruppe, Signa und Colliers.

Angeführt wird das Ranking der meistgelesenen Personalien von Uwe Reppegather. Der Immobilien-Unternehmer und Centrum-Geschäftsführer hatte im August dieses Jahres beim Amtsgericht Düsseldorf Privatinsolvenz angemeldet. Für die Holding und weitere Gesellschaften wurden die Anträge beim Düsseldorfer Insolvenzgericht Anfang Juli gestellt. Das Unternehmen entwickelte seit der Gründung 1998 mit Reppegather als persönlich haftendem Gesellschafter Handelsimmobilien in ganz Deutschland und verlagerte seine Schwerpunkte in den vergangenen Jahren auf Premiumlagen.

Eine Spitzenposition nimmt auch die Absage des Unternehmensberaters Ralf Schmitz an Signa mit Platz zwei ein. Er hatte das Mandat als Sanierungsvorstand bei Signa Development und Signa Prime abgelehnt. Kurz zuvor hatte Signa noch verkündet, dass Schmitz als Chief Restructuring Officer die Restrukturierung des Konzerns als zusätzliches Vorstandsmitglied bei den Gesellschaften Signa Prime und Signa Development verantworten sollte. Inzwischen hat Dr. Erhard F. Grossnigg diese Rolle übernommen. 

Viel Aufmerksamkeit und damit den dritten Platz erhielt die Meldung zu Matthias Leube, Ex-Chef von Colliers. Im November hatte er die Makler-Gruppe überraschend verlassen. An seine Stelle als CEO rückte Achim Degen, der schon fast zum Inventar des Unternehmens gehört.

Dem Immobilienvolk war auch die Meldung zu Barbara Lewandowicz viele Aufrufe wert. Ihr Abschied von NAI Apollo etablierte sich auf Platz vier der Hitliste. Nach nur einem halben Jahr hatte Lewandowicz das Maklernetzwerk im Juni dieses Jahres wieder verlassen. Der plötzliche Abschied der Geschäftsführerin erfolgte in einer schwierigen Marktlage. Ein Jahr zuvor, im November 2022, hatte NAI Apollo einen Umbruch im Management verkündet. Nach fünf Jahren an der Spitze verließ zum Jahreswechsel 2022/2023 Andreas Wende die Geschäftsführung und Lewandowicz übernahm dessen Position.

Auf Rang fünf schaffte es die Personalie Klaus-Michael Dengler. Die Stadt München hatte sich im März vom Geschäftsführer der städtischen Münchner Wohnungsgesellschaft Gewofag getrennt. Er stolperte über die sogenannte Schriftproben-Affäre. Beim Versuch, den Schreiber eines anonymen Briefs herauszufinden, soll Dengler auch zwei CSU-Abgeordnete verdächtigt haben. In dem anonymen Schreiben wurde er des Mobbings und der Vetternwirtschaft beschuldigt.

Ab 1. Oktober sollte dann Andreas Lehner, Ex-Vorstandchef der Deutschen Wohnen, neuer Chef der Gewofag werden. Doch nach nur wenigen Wochen als Geschäftsführer verließ er aber die Wohnungsbaugesellschaft wieder: Platz sechs.

Der Anlass für die Meldung, die auf dem siebten Rang geklickt worden ist, ist ein trauriger: der Tod von Proximus-Gründer Michael Kunz. Er verstarb im November nach kurzer, schwerer Krankheit im Alter von 54 Jahren. Kunz, eine feste Größe unter Kölns Projektentwicklern, gründete das Unternehmen seinerzeit mit seinem Bruder Florian.

Dicht gefolgt und damit auf Rang acht ist die Meldung zu Alexander Pauls. Zuletzt Chief Development Officer der Gerchgroup, hat er das Unternehmen im November verlassen und sich selbstständig gemacht. Pauls arbeitete seit rund acht Jahren für das Unternehmen.

Schon im März verkündete der Projektentwickler Soravia den Abschied von CEO Stefan Spilker. Über das Businessnetzwerk Linkedin verriet Spilker, sich eine berufliche Auszeit bis zum Sommer nehmen zu wollen, um ab dann eine neue Aufgabe zu ergreifen. Und tatsächlich trat er im September beim Entwickler Fox Real Estate die Position des Geschäftsführers an.

Auf dem zehnten Platz findet sich mit dem Tod von Ron Hillmann wieder eine traurige Nachricht. Der Co-Founder der Berliner Immobilien-Plattform Allmyhomes verstarb nach schwerer Krankheit. Als Investor und Entrepreneur wirkte er seit der Gründung der Berliner Agentur für Neubauimmobilien 2016 dort unter anderem im Onlinemarketing mit. 

Alexandra Bertram

Wie die Branche den Nachwuchs begeistern kann

Nur wer die Branche kennt,  steigt auch ein.

Nur wer die Branche kennt, steigt auch ein.

Quelle: Career Pioneer, Urheber: Alexander Sell

Karriere 25.05.2023
Wenn Nachwuchskräfte vor der Wahl ihrer Ausbildung stehen, kennen viele die Möglichkeiten in der Immobilienwirtschaft nicht. Um sie für die Branche zu gewinnen, müssen die Berufsbilder ... 

Wenn Nachwuchskräfte vor der Wahl ihrer Ausbildung stehen, kennen viele die Möglichkeiten in der Immobilienwirtschaft nicht. Um sie für die Branche zu gewinnen, müssen die Berufsbilder transparenter werden und die Generationen sich austauschen.

Rund 30% der deutschen Arbeitnehmer gehen laut Hochrechnungen des Statistischen Bundesamts im Laufe der nächsten 15 Jahre in den Ruhestand. Sie gehören den geburtenstarken Jahrgängen 1946 bis 1964 an und werden bei ihrem Renteneintritt auch in der Bau- und Immobilienwirtschaft weitere Lücken in der Personaldecke hinterlassen. Dabei werden geeignete Experten für viele Positionen in der Branche schon jetzt händeringend gesucht.

"Wir müssen uns dem Thema jetzt wirklich annehmen", sagt Sunniva Stüven. Die Investmentmanagerin hat für ihre Masterarbeit an der EBS Universität mit fast 300 Young Professionals und mit Führungskräften aus der Immobilienwirtschaft über Bedürfnisse und Herausforderungen am Arbeitsmarkt gesprochen. Ein Problem sind dabei kleiner werdende Jahrgänge, wodurch weniger junge Leute nachrücken könnnen. 

Um den Personalmangel zu reduzieren, steht für sie deshalb fest: "Wir müssen zusehen, dass die Digitalisierung voranschreitet", denn mithilfe von Innovationen aus Proptechs können langfristig Arbeitsschritte, etwa aus der Sachbearbeitung, an digitale Tools übergehen. "Diese müssen aber erst entwickelt werden und den Bedürfnissen der Endnutzer auch entsprechen. Dafür ist ein enger Austausch zwischen den Immobilienunternehmen und den Proptechs nötig."

Durch den verstärkten Einsatz von digitalen Tools erweitere sich langfristig das Spektrum an Fachgebieten, die in der Branche mitwirken. Es werden mehr ITler nötig sein. Diese bilden einen ganz neuen Pool an Nachwuchskräften, die die Branche für sich gewinnen kann.

Berufsbilder sind oft große Unbekannte

Nach ihren Beobachtungen ist vielen Schulabgängern während der Phase ihrer Berufsorientierung nicht klar, welche Aufgabengebiete die Immobilienwirtschaft abdeckt. "Viele denken als erstes an den Makler oder an den Hausverwalter", berichtet sie. "Dass die Tätigkeitsfelder viel vielfältiger sind, ist gerade jungen Menschen bei der Wahl ihrer Ausbildung gar nicht klar." Vor allem die gestalterischen Möglichkeiten, durch die Branche Wirkung entfalten kann, müssen aus ihrer Sicht besser kommuniziert werden – außerhalb der üblichen Immobilienkreise.

"So könnten Interessierte schon wesentlich früher, und zwar in einem passenden Alter, abgeholt und für die Branche gewonnen werden." Dass das möglich ist, zeigt das Planspiel Urban Plan, das der Verband Urban Land Institute (ULI) seit 2017 an mehr als 40 deutschen Schulen durchgeführt hat. Schüler schlüpfen dabei in die Rolle von Stadtplanern, spielen deren Aufgaben in Workshops durch, um ganze Quartiere und deren Infrastruktur zu entwickeln. Solche Wege könnten auch Unternehmen gehen, um Interessierte für Ausbildungen in der Immobilienwirtschaft – und nicht zuletzt auch für den Bau zu gewinnen.

Stüven setzt auch auf Zuwanderung. "Neben qualifizierten Kräften aus dem Ausland müssen wir auch solche mit Potenzial gewinnen und entsprechend qualifizieren, beziehungsweise ausbilden."

Teambuilding ist eine Führungsaufgabe

Die jetzigen Immobilienprofis sieht Stüven ebenfalls in der Pflicht. "Die Generationen müssen sich austauschen. Und zwar nicht nur auf Bühnen und in Panels bei Veranstaltungen, sondern auch im Berufsalltag", appelliert sie. Experteninterviews, die Stüven für ihre wissenschaftliche Arbeit mit Führungskräften aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern geführt hat, haben ihr gezeigt, dass viele Mitarbeiter die Meinungen und Ideen der Next Gen berücksichtigen. Das funktioniere im Alltag besonders gut, wenn sich Teams aus diversen Mitgliedern  zusammensetzen. Dazu zählen u.a. verschiedene Altersgruppen. "Eine wichtige Führungsaufgabe ist, zu entscheiden, wie diese gemischten Teams sinnvoll zusammengesetzt werden."

Wenn das mit Blick auf die Berufserfahrung nicht gelingt, weiß Sebastian Wirbals, können Berufseinsteiger früh in ihrer Karriere den Spaß am Job verlieren. Wirbals ist seit zehn Jahren bei der List-Gruppe für Personal und Teams zuständig. Das Generalunternehmen, das im Sommer seinen elften Standort eröffnet, ist über die Jahre auf rund 650 Mitarbeiter gewachsen und stolz drauf, dass die meisten viele Jahre lang bleiben.

Verantwortung von Anfang an gewünscht

Nachwuchstalente als Bauingenieure oder Projekteiter spricht das Unternehmen vor allem auf Karrieremessen an. Doch die Talente können nicht von Anfang an in allen Bereichen eingesetzt werden. "Gerade komplexere Projekte wie Logistikhallen bringen ein großes Stück Verantwortung mit sich. Um das leisten zu können, braucht es oft viele Jahre Berufserfahrung", sagt Wirbals, obwohl er weiß, dass viele Berufseinsteiger am liebsten von Anfang an volle Verantwortung übernehmen würden. "Im Job geht es nicht darum, was man sich selbst zutraut, sondern darum, was man wirklich leisten kann", schränkt er ein. "Man wird beim Berufseinstieg ins kalte Wasser geworfen, doch unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass niemand friert. Denn wenn der Spaß verloren geht, springt der Nachwuchs schnell wieder ab."

Der Berater und Makler CBRE nimmt Nachwuchskräfte schon als Praktikanten oder Werkstudenten bei allen Projekten und Besprechungen dazu. Führungskräfte werden auf den richtigen Umgang mit ihnen geschult, erzählt Head of People Mike Schrottke. Durch die frühe Einbindung funktioniere eine anschließende Übernahme fließend und das Team verjünge sich automatisch. "Bei uns sind 48% der Kollegen 35 Jahre oder jünger", stellt Schrottke fest.

Einer von ihnen ist Lukas Schultz. Der 26-Jährige ist technischer Berater im An- und Verkauf. Dass er nach seinem Studium zum Wirtschaftsingenieur in der Immobilienbranche Fuß gefasst hat, bezeichnet er selbst als "Zufall". Die Entscheidung, nach dem Studentenjob bei CBRE zu bleiben, habe er gefällt, weil ihm das Gefühl eines "begleitenden Berufseinstiegs" vermittelt wurde und er schon früh mit großen Kunden arbeiten durfte.

Sein Beispiel zeigt, dass die Immobilienunternehmen beim Recruiting nicht nur vor der Aufgabe stehen, die einzelnen Berufsbilder und Karrierechancen bekannter zu machen. Um Nachwuchskräfte nach der Einstellung auch langfristig in der Branche halten zu können, müssen Führungskräfte bereit sein, die Next Gen von Anfang an wirklich einzubeziehen.

Janina Stadel

Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter nimmt Formen an

Makler müssen ihrer Fortbildungspflicht nicht unbedingt auf der Schulbank nachkommen. Sie können ihr Weiterbildungspensum auch im Selbststudium erbringen.

Makler müssen ihrer Fortbildungspflicht nicht unbedingt auf der Schulbank nachkommen. Sie können ihr Weiterbildungspensum auch im Selbststudium erbringen.

Quelle: fotolia.com, Urheber: Monkey Business

Karriere 30.11.2017
Immobilienmakler und -verwalter müssen sich bekanntlich ab dem 1. August 2018 in schöner Regelmäßigkeit fortbilden. So sieht es das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung ... 

Immobilienmakler und -verwalter müssen sich bekanntlich ab dem 1. August 2018 in schöner Regelmäßigkeit fortbilden. So sieht es das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vor. Details dazu - wie zu anderen Gesetzesinhalten - wird eine Rechtsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums regeln. Ein Referentenentwurf für die "Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung" zeigt, wohin die Reise gehen soll.

Dem Gesetz zufolge müssen sich Makler und gewerbliche Miet- und WEG-Verwalter ab dem 1. August 2018 alle drei Jahre 20 Stunden fortbilden. Betroffen sind der Gewerbetreibende und seine an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit beteiligten Mitarbeiter. Wer eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. zur Immobilienkauffrau oder eine Weiterbildung zum/zur Immobilienfachwirt(in) gemacht hat, für denjeningen/diejenige greift die Weiterbildungspflicht erst drei Jahre nach Aufnahme seiner bzw. ihrer Tätigkeit.

Präsenzform, Selbststudium, betriebsinterne Maßnahmen - oder andere geeignete Form

Im Referentenentwurf wird nun präzisiert, wie die gesetzlich geforderte Weiterbildung erbracht werden kann: nämlich "in Präsenzform, im Selbststudium, durch betriebsinterne Maßnahmen des Gewerbetreibenden oder in einer anderen geeigneten Form". In jedem Fall gelte jedoch: "Einer Weiterbildungsmaßnahme muss eine Planung zugrunde liegen, sie muss systematisch organisiert und die Qualität derjenigen, die die Weiterbildung durchführen, muss sichergestellt sein."

Was die Inhalte angeht, listet der Referentenentwurf einen ganzen Katalog auf, ohne ins Detail zu gehen. Makler sollen sich z.B. in puncto Kundenberatung, Verbraucherschutz oder Finanzierung und Steuern schulen, Verwalter ihr Wissen u.a. zu altersgerechten und barrierefreien Umbauten, zu energetischen Gebäudesanierungen und Modernisierungen sowie zur Beantragung von Fördermitteln und zum Einsatz derselben aufpolieren.

Zuständige Behörde muss immer zu Jahresbeginn informiert werden

Makler und Verwalter können selbst entscheiden, ob sie die 20 Stunden am Stück oder scheibchenweise absolvieren. In jedem Fall müssen sie die zuständige Behörde zu Beginn eines jeden Kalenderjahres (konkret: immer bis zum 31. Januar) "unaufgefordert und in Textform" darüber informieren, ob und, wenn ja, wie sie sich weitergebildet haben. Auch wenn der Betroffene sich in einem Jahr nicht weitergebildet hat, muss er dies also der Behörde melden. Erstmals wird eine solche Auskunft am 31. Januar 2020 fällig. Erfolgen soll sie grundsätzlich möglichst auf elektronischem Wege und über ein vorgefertigtes Formular, das im Referentenentwurf enthalten ist. Wer der jährlichen Anzeigepflicht nicht nachkommt, kann mit einem Bußgeld über 5.000 Euro belegt werden.

Nachweise müssen Makler, Verwalter und die von der Regelung betroffenen Beschäftigten jedoch nicht automatisch vorlegen, sondern nur auf ausdrücklichen Wunsch der Behörde. Sprich: "Die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme muss von dem zur Weiterbildung Verpflichteten dokumentiert werden, indem er die entsprechenden Nachweise wie Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate sammelt." Die zuständigen Behörden könnten dann im Einzelfall die Erklärung des Verpflichteten auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.

Auftraggeber müssen auch auf dem Laufenden gehalten werden

Auch ihre Kunden müssen Verwalter und Makler über ihre Bildungsaktivitäten auf dem Laufenden halten. Gewerbetreibende seien verpflichtet, ihren Auftraggebern während der jeweiligen Vertragslaufzeit regelmäßig - ebenfalls spätestens zum 31. Januar eines jeden Kalenderjahres
und erstmals zum 31. Januar 2020 - Angaben über die von ihnen im Vorjahr absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen mitzuteilen, heißt es.

Doch damit nicht genug: Kunden von Maklern und Verwaltern müssen schon "beim ersten Geschäftskontakt" und - wie gehabt - "in Textform" Informationen über deren berufliche Qualifikationen erhalten. "Dies kann zum Beispiel in Form eines Informationsblattes oder einer Angabe auf der Visitenkarte erfolgen", auch eine "elektronische Mitteilung" sei zulässig, heißt es zu diesem Punkt weiter.

IVD sieht Optimierungspotenzial

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) sieht Licht und Schatten im Entwurf zur Rechtsverordnung. Er findet es zwar gut, "dass das Bundesministerium offenbar auf Eigenverantwortlichkeit setzt, da es den Gewerbetreibenden und ihren Beschäftigten weitgehend selbst überlassen wird, wie sie sich weiterbilden und wie sie ihre Auftraggeber hierüber informieren".

Das vorgeschlagene Verfahren, wie der Informationspflicht Genüge getan werden soll, würde der IVD jedoch gern verschlankt sehen. So sei etwa besagte jährliche Erklärungspflicht gegenüber der Behörde "unverhältnismäßig". Auch die jährliche Verpflichtung, den Auftraggeber über absolvierte Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren, lehnt der Verband ab. Wie und wann der Kunde informiert wird, sollte dem Betroffenen überlassen bleiben - Hauptsache der potenzielle Auftraggeber erhält die Informationen "rechtzeitig", also bevor er einen Vertrag schließt, und "in einem angemessenen Umfang". Die Privilegierung von bestimmten Abschlüssen - Immobilienkaufmann und -fachwirt - will der Verband am liebsten gestrichen sehen. U.a. deshalb, weil es nicht nachzuvollziehen sei, warum jemand mit einem Master-Abschluss mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft nicht in den Genuss eines solchen Privilegs kommen soll.

Harald Thomeczek

Pflicht zur Fortbildung

Karriere 28.09.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat nun auch der Bundesrat durchgewunken. ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung von Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat nun auch der Bundesrat durchgewunken.

Damit werden Besagte alle drei Jahre nachweisen müssen, sich in einem Umfang von 20 Stunden weitergebildet zu haben. Das Gesetz wird laut dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter voraussichtlich im Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet. Dem Immobilienverband Deutschland zufolge tritt es wahrscheinlich am 1. August 2018 in Kraft. Makler und Verwalter werden also erst ab dem Jahr 2021 einen Nachweis über eine erfolgte Fortbildung führen müssen. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder den -fachwirt sein Eigen nennt, ist in den ersten drei Jahren nach Aufnahme seiner Tätigkeit von dieser Pflicht befreit.

Welche Fortbildungsmaßnahmen und Bildungseinrichtungen anerkannt werden, wird erst in einer Rechtsverordnung festgelegt. Diese wird während einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach der Gesetzesverkündung vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet. Das Gesetz sieht zudem vor, dass WEG- und Mietverwalter künftig eine Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung beantragen und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen müssen. Mindestanforderungen an die Ausbildung und Sachkunde von Maklern und Verwaltern gibt es jedoch weiterhin nicht: Der von den Verbänden geforderte Sachkundenachweis kam im Gesetzgebungsverfahren abhanden.

Harald Thomeczek

Makler und Verwalter müssen sich ab 2021 fortbilden

Karriere 22.09.2017
Das Gesetz zur Einführung von Berufszulassungsregelungen von (gewerblichen) Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat heute auch der Bundesrat durchgewunken. Exakt drei Monate nach dem ... 

Das Gesetz zur Einführung von Berufszulassungsregelungen von (gewerblichen) Immobilienmaklern und Wohnimmobilienverwaltern hat heute auch der Bundesrat durchgewunken. Exakt drei Monate nach dem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestags.

Zur Erinnerung: Der geplante Sachkundenachweis für Makler und Verwalter blieb im Laufe des Gesetzgebungsverfahren auf der Strecke. Die Vertreter dieser Berufsgruppen werden ihre Kenntnisse also doch nicht in Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern belegen müssen. Eine Art Trostpflaster für den abhandengekommenen Sachkundenachweis ist eine Fortbildungspflicht für WEG- und Mietverwalter sowie Makler. Diese ist allerdings ziemlich überschaubar: Makler und Verwalter werden künftig alle drei Jahre nachweisen müssen, sich in einem Umfang von 20 Stunden weitergebildet zu haben.

Bestimmte Abschlüsse befreien erstmal von der Fortbildungspflicht

Das Gesetz wird laut dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) voraussichtlich im Oktober 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet. Dem Immobilienverband Deutschland (IVD) zufolge tritt es wahrscheinlich am 1. August 2018 in Kraft. Makler und Verwalter werden also erst ab dem Jahr 2021 einen Nachweis über eine erfolgte Fortbildung führen müssen. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder den Immobilienfachwirt sein Eigen nennt, ist in den ersten drei Jahren nach Aufnahme seiner Tätigkeit von dieser Pflicht befreit.

Welche Fortbildungsmaßnahmen und Bildungseinrichtungen anerkannt werden, wird erst in einer Rechtsverordnung festgelegt. Diese wird während einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach der Gesetzesverkündung vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet.

Neben der Fortbildungspflicht sieht das Gesetz vor, dass WEG- und Mietverwalter künftig eine Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung beantragen und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen müssen. Die Pflicht zum Abschluss einer solchen Versicherung tritt am Tag nach der Gesetzesverkündung in Kraft. Makler sind davon ausgenommen.

Verbände geben sich mit dem Erreichten nicht zufrieden

Mindestanforderungen an die Ausbildung und Sachkunde von Maklern und Verwaltern gibt es aber weiterhin nicht: Lediglich ein freies Vorstrafenregister und sogenannte geordnete Vermögensverhältnisse sind erforderlich, um auf diesem oder jenem Gebiet tätig werden zu können.

Die Branchenverbände sind von dieser Tatsache nicht begeistert: "Wir sehen die neue Berufszulassungsregelung nur als einen ersten Schritt. Unser Ziel bleibt die Einführung eines substanziellen Sachkundenachweises. Wir geben uns mit dem Gesetz nicht zufrieden und werden den Sachkundenachweis in der nächsten Legislaturperiode weiter vorantreiben", sagt IVD-Bundesgeschäftsführerin Sun Jensch.

In dasselbe Horn stößt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler: "Ob eine 20-Stunden-Weiterbildungspflicht wiederkehrend alle drei Jahre ausreichend ist, um als Verwalter mehr als 60 Gesetze und Verordnungen rechtssicher anwenden zu können, darf bezweifelt werden. Eine Grundqualifikation zur Aufnahme der Tätigkeit als Verwalter ist damit nicht erreicht. Wir halten daher an der Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter fest", so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Harald Thomeczek

IVD West: Andreas Schnellting geht auf Mitgliederakquise

Andreas Schnellting.

Andreas Schnellting.

Quelle: AS Immobilien

Köpfe 18.08.2017

Makler und Verwalter müssen sich künftig fortbilden

Karriere 23.06.2017
Der Bundestag hat das Gesetz zur Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gestern am späten Abend mit den Stimmen der Großen Koalition wie erwartet ... 

Der Bundestag hat das Gesetz zur Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gestern am späten Abend mit den Stimmen der Großen Koalition wie erwartet durchgewunken. Er ist damit seinem Wirtschaftsausschuss gefolgt, der am Mittwoch für den in einigen wesentlichen Punkten geänderten Gesetzentwurf gestimmt hatte. Überraschungen gab es nicht: So werden weder bestehende Makler und WEG- bzw. Mietverwalter nachträglich noch neue Anbieter vor ihrem Markteintritt ihre Sachkunde im Rahmen von Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern nachweisen müssen.

Bisher mussten Immobilienverwalter ihr Gewerbe lediglich anmelden. Nun müssen sie eine Erlaubnis beantragen, die nur erteilt wird, wenn der Gewerbetreibende „zuverlässig“ ist, seine Vermögensverhältnisse als „geordnet“ bezeichnet werden können - er also bislang z.B. keine ihm anvertrauten Gelder veruntreut hat - und er eine Berufshaftpflichtversicherung nachweist.

Die Pflichten des Immobilienverwalters sind den aktuellen Anforderungen im § 34 c der Gewerbeordnung angepasst und mit wenigen Aussagen auf den Verwalter zugeschnitten, z.B. mit der Pflicht, „die Vermögenswerte getrennt zu verwalten“.

Lange Zeit sollten die neuen Spielregeln nur für WEG-Verwalter gelten. Auf den letzten Metern schafften es aber auch die Mietverwalter ins Gesetz. Makler müssen wie bisher keine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Bußgeld bei Verstoß gegen Weiterbildungspflicht

Beide Berufsgruppen sind verpflichtet, sich alle drei Jahre fortzubilden, und zwar in einem Ausmaß von 20 Stunden. De facto werden Makler und Verwalter also nicht vor dem Jahr 2021 nachweisen müssen, dass sie ihrer Fortbildungsverpflichtung nachgekommen sind. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung soll mit einem Bußgeld von 5.000 Euro geahndet werden.

Bei der Aufnahme einer Tätigkeit als Makler oder Verwalter müssen Marktteilnehmer ihre Sachkunde jedoch wie eh und je weiterhin nicht unter Beweis stellen. Von der Fortbildungsverpflichtung in den ersten drei Jahren voraussichtlich ausgenommen werden soll, wer einen Abschluss als Immobilienkaufmann oder -fachwirt vorweisen kann oder ein immobilienwirtschaftliches Studium absolviert hat.

Konkrete Details zu etwaigen Ausnahmeregelungen sowie zur Versicherungshöhe oder der ebenfalls vorgesehenen Informationspflicht gegenüber Kunden wird jedoch erst die Rechtsverordnung klären, die das nun verabschiedete Gesetz mit Leben füllt. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Mai 2018 in Kraft.

„Eingangsnachweis schon bei Gewerbeanmeldung!“

Der Makler- und Verwalterverband IVD und der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) sind glücklich, dass die schwere Geburt von Berufszugangsvoraussetzungen für Makler und Verwalter noch in dieser Legislaturperiode einen Abschluss gefunden hat, hätten sich aber mehr gewünscht, allem voran einen Sachkundenachweis. Oder zumindest einen Eingangsnachweis schon bei der Gewerbeanmeldung, für die der IVD plädiert.

Harald Thomeczek

Keine Sachkundeprüfung für Makler und Verwalter

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Photographee.eu

Karriere 22.06.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser Legislaturperiode festgezurrt. Der Haken an der Sache: Die im Kabinettsbeschluss vom August 2016 vorgesehene Sachkundeprüfung bleibt angeblich auf der Strecke, aus Angst der Wirtschaftsliberalen in CDU und CSU vor zu viel Berufsregulierung.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) gehen jedenfalls fest davon aus, dass die Regierungskoalition den Gesetzentwurf mit dieser und ein paar anderen Änderungen am 22. Juni im Bundestag beschließen wird. Dann steht die zweite und dritte Lesung an. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist - also nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf -, gelten die beiden anstehenden Lesungen im Bundestag als letzte Hürde.

Der DDIV will erfahren haben, dass die Koalition sich insbesondere wegen der avisierten Alte-Hasen-Regelung nicht auf die verpflichtende Einführung eines Sachkundenachweises einigen konnte. Vorgesehen war, dass von der Sachkundeprüfung befreit sein sollte, wer bereits länger als sechs Jahre am Markt ist. Damit wäre de facto "ein sehr großer Teil" der gewerblichen Verwalter und Makler von der Prüfung befreit gewesen. Die für die Nutzung der Ausnahmeregel zu erbringenden Nachweise und die Prüfung durch die Erlaubnisbehörde seien der Koalition als zu bürokratisch und zu regulatorisch erschienen.

Für WiE wäre die Pflicht zu einem Sachkundenachweis - neben der, zumindest für Verwalter, ebenfalls vorgesehenen Versicherungspflicht - der wichtigste Gesetzesinhalt (gewesen). Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert der Verbraucherschützerverband, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien. Deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags gelte insbesondere der Verhinderung von Überregulierung. Entsprechend "hinterfragten sie den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni vom Bundestag verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen bezüglich ihrer Qualifikation gestellt. Und auch bereits am Markt tätige Akteure, egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer, müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen. WiE beruft sich auf ein internes Beschlusspapier, das in der nächsten Sitzungswoche vom Bundestag beschlossen werden solle. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs ist am heutigen Donnerstag für den Zeitraum von 22.05 bis 22.35 Uhr anberaumt.

Mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD "in letzter Minute" für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE.

Gleichsam als Trostpflaster für den entfallenden Sachkundenachweis soll es den Verbänden zufolge nun eine Weiterbildungspflicht geben. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende und ein Teil der im operativen Geschäft tätigen Angestellten alle drei Jahre nachweisen müssen, dass sie sich regelmäßig fortbilden - allerdings in einer eher homöopathischen Dosis von nur 20 Stunden. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt mitbringt, soll in den ersten drei Jahren nach der Aufnahme der Tätigkeit von der Weiterbildungspflicht befreit sein.

Faktisch gibt es mit der nun bekannt gewordenen Lösung keine Eintrittsbarriere in puncto Bildung für Makler und Verwalter. Die Erlaubnisvoraussetzungen für den Immobilienverwalter umfassen künftig, so der DDIV, lediglich Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Makler liegt die Latte noch niedriger: Die ursprünglich auch für sie vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung ist im Gesetzgebungsverfahren schon vor längerer Zeit auf der Strecke geblieben.

"Wir hatten uns mehr erhofft, denn wir haben immer noch keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter. Ihre einzig nennenswerte Voraussetzung wäre eine 20-Stunden-Fortbildung in drei Jahren. Das ist deutlich zu wenig und wird der Tätigkeit und dem Verbraucherschutz auch nicht gerecht", stimmt auch DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler in den Chor der Enttäuschten ein.

Eingang ins Gesetz finden soll neben einer Fortbildungspflicht auch das Wörtchen "Wohnimmobilienverwalter": Das Verhandlungsergebnis sieht laut DDIV nämlich auch vor, dass die geplante Erlaubnispflicht nicht nur für WEG-Verwalter gilt, sondern auch auf Mietverwalter ausgedehnt wird. Im Begriff des Wohnimmobilienverwalters soll diese Ausdehnung ihre sprachliche Abbildung erfahren. Schließlich soll dem gewerblichen Verwalter eine Informationspflicht über abgelegte Fortbildungen gegenüber seinem Auftraggeber auferlegt werden.

Die Details zur Weiterbildungs- und der Informationspflicht sollen in einer Rechtsverordnung ausgestaltet werden. Dort soll auch geregelt werden, wie der Gewerbetreibende gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass er seiner Weiterbildungsverpflichtung nachkommt. Wann das Gesetz verkündet werden soll, steht noch nicht fest. Die Verordungsermächtigung - also der Startschuss für die Ausarbeitung der das Gesetz ausgestaltenden Verordnung - tritt jedenfalls direkt nach der Verkündung in Kraft. Für die anderen Inhalte des Gesetzes gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten.

WiE-Geschäftsführerin Heinrich bringt sich schon einmal für die nächste Legislaturperiode in Stellung: Sie empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten nämlich allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche Weiterbildungen absolvieren könne. Die Aussagekraft solcher Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung liege bei Null.

Harald Thomeczek