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2020: Das waren die meistgelesenen Personalien

2020 war die gesammte Palette an personellen Veränderungen vertreten.

2020 war die gesammte Palette an personellen Veränderungen vertreten.

Quelle: Pixabay, Urheber: Gerd Altmann

Köpfe 31.12.2020
Wer kam? Wer ging? Im Jahr 2020 war die gesamte Palette an personellen Veränderungen vertreten. Doch welche Nachrichten haben das Leserinteresse geweckt und haben es in die Top Ten ... 

Wer kam? Wer ging? Im Jahr 2020 war die gesamte Palette an personellen Veränderungen vertreten. Doch welche Nachrichten haben das Leserinteresse geweckt und haben es in die Top Ten geschafft? Mit dabei: Avison Young, JLL und ECE.

Der Anlass ist ein trauriger, weswegen gleich zwei Meldungen auf den ersten Plätzen der meistgelesenen Personalien stehen: Der Tod von Kai Richter (52), Mitgründer und geschäftsführender Gesellschafter von 12.18., und der von Wisag-Geschäftsführer Ralf Hempel (59). Richter führte seit 2013 zusammen mit Jörg Lindner 12.18. Investment Management, das sich auf touristisch geprägte Immobilien mit Potenzial fokussiert. Schon Jahre zuvor haben die beiden gemeinsam an Plänen zum Ausbau des Nürburgrings in der Eifel gearbeitet. Richter ist nach kurzer und schwerer Erkrankung gestorben. Plötzlich und unerwartet war auch der Tod von Ralf Hempel. Der Wisag-Geschäftsführer war mehr als ein Vierteljahrhundert für den Facility-Manager tätig. Darüber hinaus galt er viele Jahre als eines der Gesichter der Brancheninitiative Die Möglichmacher und damit der gesamten FM-Branche.

Platz vier: Rosskur bei Avison Young

Eine ganz andere Meldung stieß ebenfalls auf großes Interesse. Der SPD-Vizechef Kevin Kühnert hatte am Rande des Branchentreffs Quo Vadis mitgeteilt, dass er für den Bereich Immobilien, Bauen und Wohnen im SPD-Vorstand zuständig sei. Die Aufgaben hatte er gerade einige Tage vor dem Immobilienkongress übernommen.

Auf Platz vier der zehn meistgelesenen Personalmeldungen steht die Rosskur bei Avison Young. Im Sommer hatte das Maklerhaus die Belegschaft um etwa 15% reduziert. Mit dem Schnitt habe das Unternehmen auf die durch die Corona-Krise ausgelösten Veränderungen am Markt reagiert, erklärte Deutschlandchef Udo Stöckl seinerseits dazu.

Das Mittelfeld der Klickcharts dominieren ferner JLL-Personalien. Es sind die Nachwehen aus dem Vorjahr, die sich in 2020 auswirkten. Zur Erinnerung: 2019 gab es eine ganze Serie von personellen Abgängen bei JLL. Noch Anfang dieses Jahres verließ ein Investmentteam das Unternehmen, um bei Eastdil Secured anzuheuern. Im Frühjahr war schließlich die Nachfolge von Timo Tschammler, der alle Ämter mit Wirkung zum 31. März 2020 niederlegte, geklärt. Mit Sabine Eckhardt übernahm eine Branchenfremde den Chefposten. Sie hatte bisher nicht in der Immobilien- sondern der Medienbranche Karriere gemacht. Eckhardt übernahm nicht nur die Verantwortung für das Deutschlandgeschäft, sondern auch für Zentraleuropa.

Die Ankündigung, dass ECE sich zum 1. Januar 2021 neu aufstellt, erhielt ebenfalls viel Aufmerksamkeit. Danach wird das Unternehmen seine unterschiedlichen Geschäftsbereiche zukünftig als eigenständige Gesellschaften führen.

Tina Maren Below, Elisabeth Michalowski sowie Dr. Andreas Muschter beschließen Top Ten

Auf den beiden letzten Plätzen der Top Ten: Anfang des Jahres taten sich zwei ehemalige Comfort-Mitarbeiterinnen, Tina Maren Below und Elisabeth Michalowski, zusammen und gründeten in Köln die Maklerfirma Tilli City Immobilien.

Dr. Andreas Muschter verließ im Sommer die Commerz Real und ging als Chief Financial Officer zu The Student Hotel, einem niederländischen Entwickler, Betreiber und Investor von Hotels und Coworkingspaces. Vorerst, denn schon im November wurde bekannt, dass der frühere Commerz-Real-Vorstandschef ab Februar 2021 in den Vorstand der Zech-Group wechseln wird.

IZ

Kein Zwang zu Homeoffice!

Karriere 26.11.2020
Andreas Wende, Managing Partner des Maklerhauses NAI apollo, ist froh, dass Kanzlerin Merkel den Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für ein Recht auf mobiles Arbeiten gestoppt ... 

Andreas Wende, Managing Partner des Maklerhauses NAI apollo, ist froh, dass Kanzlerin Merkel den Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für ein Recht auf mobiles Arbeiten gestoppt hat. Dabei hat er gegen mobiles Arbeiten eigentlich gar nichts.

Immobilien Zeitung: Herr Wende, auf LinkedIn haben Sie der Kanzlerin öffentlich dafür gedankt, dass sie den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Heil für ein Recht auf mobile Arbeit kassiert hat. Warum? 24 Tage Homeoffice im ganzen Jahr sind doch nicht die Welt.

Andreas Wende: Es geht nicht um die 24 Tage, es geht um die Garantie. Der Entwurf hat in vielen Punkten sicher seine Berechtigung, aber: Er greift in die unternehmerische Freiheit ein, in die Prozesshoheit, wie Unternehmen produzieren und arbeiten möchten. Der Unternehmer muss schon selbst entscheiden können, ob er Homeoffice oder etwas Vergleichbares einführt. Der Staat darf hier nicht eingreifen. Das wäre fahrlässig.

IZ: Urlaub und Sozialversicherung sind ebenso Eingriffe in die unternehmerische Freiheit.

Wende: Es gibt auch praktische Probleme, auf die der Entwurf überhaupt nicht eingeht. Viele Beschäftigte haben sich in den letzten Monaten einen notdürftigen Arbeitsplatz in der Küche oder im Schlafzimmer eingerichtet. Wenn wir als Unternehmen jedem Mitarbeiter einen zweiten Arbeitsplatz bezahlen müssten, würden ganz schöne Kosten auf uns zukommen. Zudem sind die technischen Voraussetzungen oft nicht vorhanden. Die LTE-Versorgung muss da sein, Glasfaser muss da sein - ist es aber häufig nicht. Viele unserer Mitarbeiter haben etwa kaum eine Chance, zuhause mit großen Film- und Fotodateien in der Cloud zu arbeiten.

IZ: Viele Arbeitnehmer freuen sich über Heils Initiative, weil er ihnen ein Mitspracherecht einräumt. Bisher können Firmen nach Gutsherrenart entscheiden, ob, wie oft und wem sie Heimarbeit erlauben.

Wende: Viele Unternehmen, auch unter unseren Kunden, bieten aktiv multilokales Arbeiten an. Dem kann sich kein Arbeitgeber im War for Talents entziehen. Ich kenne keinen, der seinen Mitarbeitern da Daumenschrauben anlegt. Multilokales Arbeiten ist längst in den Köpfen der Chefs angekommen. Das ist eine der größten Disruptionen im Bürobereich.

IZ: Wie oft arbeiten Sie selbst im Homeoffice?

Wende: Ich bin ein großer Freund von multilokalem Arbeiten. Ich arbeite 60%, 70% meiner Zeit multilokal, weil ich in Hamburg lebe, aber in Frankfurt arbeite. Und viele unserer Kunden sitzen in Berlin oder München.

IZ: Wie oft können Ihre rund 100 Mitarbeiter zuhause arbeiten?

Wende: Ein, zwei Tage pro Woche. Im Investment ist das eher möglich, in den Vermietungsteams weniger, weil die mehr kommunizieren und sich sehen müssen.

IZ: Und was machen Mitarbeiter, die keinen so lockeren Chef haben wie Sie?

Wende: Die können sich ja einen neuen Arbeitgeber suchen. Außerdem werden Mitarbeiter 70%, 80% ihrer Zeit immer im Büro verbringen müssen: Meetings, Innovationsworkshop - Kreativität benötigt Raum und Zufall.

IZ: Was sollen Mitarbeiter tun, die zumindest ab und an von zuhause arbeiten wollen und deren Tätigkeit das auch zulässt - und die sich keinen neuen Job suchen wollen?

Wende: Verpflichtende Regelungen braucht es jedenfalls nicht. Das sind alles gelebte Prozesse, das funktioniert auf Zuruf, wenn ein Mitarbeiter morgen mal zuhause arbeiten will. Wir dürfen das Selbstbewusstsein von Mitarbeitern nicht unterschätzen.

IZ: Ihre Researcher haben ausgerechnet, dass Homeoffice in Frankfurt im schlimmsten Fall bis zu 2 Mio. m² Bürofläche leeren könnte. Sie selbst haben schon zu Beginn der Corona-Krise einen Nachfragerückgang auf dem Büromarkt von 10%, 20% prophezeit.

Wende: Plötzlich haben alle festgestellt, dass multilokales Arbeiten funktioniert. In Unternehmen, die vorher 100% im Büro waren, arbeiten die Mitarbeiter jetzt vielleicht zu 30% mobil. Aber das bedeutet nicht unbedingt, dass Unternehmen auch so viel Fläche sparen. Schreibtische werden vielleicht reduziert, aber dafür werden andere Bereiche ausgebaut: Flächen für Kollaboration, wo die Leute sich ums Lagerfeuer scharen können. Der Durchschnittsbedarf pro Mitarbeiter ist in der Vergangenheit in Deutschland von 28 m² auf 24 m² gesunken. Und der Pro-Kopf-Bedarf wird weiter sinken. Ein Revival der Einzelzelle werden wir sicher nicht erleben. Die Frage ist bei allen Kunden dieselbe: Wie viel Fläche brauche ich, wenn das mit Homeoffice funktioniert? Dabei geht es aber nicht in erster Linie um Quadratmeterreduzierung, sondern um eine Aufwertung der Fläche.

IZ: Unionspolitiker haben einen Gegenentwurf zu Heil vorgelegt. Ein Rechtsanspruch auf mobile Arbeit findet sich dort nicht.

Wende: Dieser Entwurf vermittelt deutlich mehr Praxisnähe. Statt auf Pflichten setzen die Unionspolitiker auf Möglichkeiten. Gut ist auch der Vorschlag, die Einrichtung von Büros mit flexiblen Arbeitsplätzen im ländlichen Raum zu fördern. Doch nach wie vor fehlt eine zwingend notwendige Novellierung der Arbeitsstättenverordnung. Diese ist zu schwerfällig, um multilokales Arbeiten im Sinne der Mitarbeiter rechtssicher zu ermöglichen.

IZ: Herr Wende, herzlichen Dank für das Gespräch!

Die Fragen stellte Harald Thomeczek.

Harald Thomeczek

"Kein Zwang zu Homeoffice!"

Andreas Wende ist froh, dass sich Arbeitsminister Heil wieder von seinen Plänen für einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten verabschiedet hat.

Andreas Wende ist froh, dass sich Arbeitsminister Heil wieder von seinen Plänen für einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten verabschiedet hat.

Urheber: Andreas Wende

Karriere 16.11.2020
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seinen geplanten Rechtsanspruch auf 24 Tage mobiles Arbeiten im Jahr de facto begraben. "Da die Union bei dieser Frage offensichtlich noch ... 

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat seinen geplanten Rechtsanspruch auf 24 Tage mobiles Arbeiten im Jahr de facto begraben. "Da die Union bei dieser Frage offensichtlich noch nicht im Jahre 2020 angekommen ist, bin ich bereit, den Anspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr zurückzustellen", sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Nun will er nur noch einen "modernen Rahmen" für Heimarbeit mit dem Koalitionspartner beschließen. Andreas Wende, Managing Partner des Maklerhauses NAI apollo, ist erleichtert darüber, dass die Union Heils Vorstoß gestoppt hat. "Multilokales Arbeiten" sei auch ohne staatlichen Zwang längst in den Köpfen der Chefs angekommen.

Immobilien Zeitung: Herr Wende, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat seine Pläne für ein Recht auf mobiles Arbeiten nach anhaltendem Widerstand aus der Union de facto begraben. Auf LinkedIn haben Sie Kanzlerin Merkel neulich schon öffentlich dafür gedankt, Heils Gesetzentwurf kassiert zu haben. Warum? 24 Tage Homeoffice im ganzen Jahr sind doch nicht die Welt.

Wende: Es geht nicht um die 24 Tage, es geht um die Garantie. Heils Entwurf hat in vielen Punkten sicher seine Berechtigung, aber: Er greift in die unternehmerische Freiheit ein, in die Prozesshoheit, wie Unternehmen produzieren und arbeiten möchten. Der Unternehmer muss schon selbst entscheiden können, ob er Homeoffice oder etwas Vergleichbares einführt. Der Staat darf hier nicht eingreifen. Das wäre fahrlässig. Außerdem müssen auch Mitarbeiter selbst entscheiden können, ob sie ins Homeoffice wollen. Nicht jeder möchte zuhause arbeiten.

IZ: Urlaub und Sozialversicherung sind auch Eingriffe in die unternehmerische Freiheit...

Wende: Es gibt auch praktische Probleme, auf die der Entwurf überhaupt nicht eingeht. Viele Beschäftigte haben sich in den letzten Monaten einen notdürftigen Arbeitsplatz in der Küche oder im Schlafzimmer eingerichtet. Wenn wir als Unternehmen jedem Mitarbeiter einen zweiten Arbeitsplatz bezahlen müssten, würden ganz schöne Kosten auf uns zukommen.

Zudem sind die technischen Voraussetzungen oft nicht vorhanden. Die LTE-Versorgung muss da sein, Glasfaser muss da sein – ist es aber häufig nicht. Viele unserer Mitarbeiter haben etwa kaum eine Chance, zuhause mit großen Film- und Fotodateien in der Cloud zu arbeiten.

Und der Arbeitnehmer hätte nach Heils Plänen alle vier Monate neue Wünsche für mobiles Arbeiten anmelden können, die die Firma dann hätte prüfen müssen. Das wäre ein Riesenaufwand.

IZ: Viele Arbeitnehmer haben sich über Heils Vorstoß gefreut, weil ihnen so ein Mitspracherecht eingeräumt worden wäre. Bisher können Firmen schlimmstenfalls nach Gutsherrenart entscheiden, ob, wie oft und wem sie Heimarbeit erlauben.

Wende: Viele Unternehmen, auch unter unseren Kunden, bieten aktiv multilokales Arbeiten an. Dem kann sich kein Arbeitgeber im War for Talents entziehen. Ich kenne keinen, der seinen Mitarbeitern da Daumenschrauben anlegt. Multilokales Arbeiten ist längst in den Köpfen der Chefs angekommen. Das ist eine der größten Disruptionen im Bürobereich.

IZ: Wie oft arbeiten Sie selbst im Homeoffice?

Wende: Ich bin ein großer Freund von multilokalem Arbeiten. Ich arbeite 60, 70% meiner Zeit multilokal, weil ich in Hamburg lebe, aber in Frankfurt arbeite. Und viele unserer Kunden sitzen in Berlin oder München.

IZ: Wie oft können Ihre rund 100 Mitarbeiter zuhause arbeiten?

Wende: Ein, zwei Tage pro Woche. Im Investment ist das eher möglich, in den Vermietungsteams weniger, weil die mehr kommunizieren und sich sehen müssen.

IZ: Und was machen Mitarbeiter, die keinen so lockeren Chef haben wie Sie?

Wende: Chefs werden sich ändern müssen, sonst verlieren sie unter Umständen Mitarbeiter. Die Mitarbeiter werden aber 70, 80% ihrer Zeit immer im Büro verbringen müssen: Meetings, Innovationsworkshop – Kreativität benötigt Raum und Zufall.

IZ: Was sollen Mitarbeiter tun, die zumindest ab und an von zuhause arbeiten wollen und deren Tätigkeit das auch zulässt – und die sich keinen neuen Job suchen wollen?

Wende: Verpflichtende Regelungen braucht es jedenfalls nicht. Das sind alles gelebte Prozesse, das funktioniert auf Zuruf, wenn ein Mitarbeiter morgen mal zuhause arbeiten will. Wir dürfen das Selbstbewusstsein von Mitarbeitern nicht unterschätzen.

IZ: Ihre Researcher haben ausgerechnet, dass Homeoffice in Frankfurt im schlimmsten Fall bis zu 2 Mio. qm Bürofläche leeren könnte. Sie selbst haben schon zu Beginn der Corona-Krise einen Nachfragerückgang auf dem Büromarkt von 10%, 20% prophezeit.

Wende: Plötzlich haben alle festgestellt, dass multilokales Arbeiten funktioniert. In Unternehmen, die vorher 100% im Büro waren, arbeiten die Mitarbeiter jetzt vielleicht zu 30% mobil. Aber das bedeutet nicht unbedingt, dass Unternehmen auch so viel Fläche sparen. Schreibtische werden vielleicht reduziert, aber dafür werden andere Bereiche ausgebaut: Flächen für Kollaboration, wo die Leute sich ums Lagerfeuer scharen können. Der durchschnittliche Bedarf pro Mitarbeiter ist in der Vergangenheit in Deutschland von 28 auf 24 qm gesunken - und der Pro-Kopf-Bedarf wird weiter sinken. Ein Revival der Einzelzelle werden wir sicher nicht erleben.

Die Frage ist bei allen Kunden die gleiche: Wie viele Fläche brauche ich, wenn das mit dem Homeoffice funktioniert? Dabei geht es aber nicht in erster Linie um Quadratmeterreduzierung, sondern um eine Aufwertung der Fläche. Das geht aber nicht von heute auf morgen, denn die Mietverträge laufen noch drei, fünf oder sieben Jahre.

Ein positiver Effekt ist, dass Coworking wieder hochgeht: Unternehmen geben ihren Leuten die Möglichkeit, an wohnortnahen Standorten zu arbeiten. Immer mehr Unternehmen gehen in Coworking-Flächen, auch wegen der kürzeren Mietverträge mit Laufzeiten zwischen einem und zwölf Monaten. Unser Coworking-Mietvertrag bei Spaces läuft z.B. nur drei Monate. Aber Flexibilität hat natürlich auch ihren Preis.

IZ: Unionspolitiker haben schon einen Gegenentwurf zu Heil vorgelegt. Ein Rechtsanspruch auf mobile Arbeit findet sich dort nicht.

Wende: Dieser Entwurf vermittelt deutlich mehr Praxisnähe. Statt auf Pflichten setzen die Unionspolitiker auf Möglichkeiten. Gut ist auch der Vorschlag, die Einrichtung von Büros mit flexiblen Arbeitsplätzen im ländlichen Raum zu fördern. Doch nach wie vor fehlt eine zwingend notwendige Novellierung der Arbeitsstättenverordnung. Diese ist zu schwerfällig, um multilokales Arbeiten im Sinne der Mitarbeiter rechtssicher zu ermöglichen.

IZ: Herr Wende, Danke für das Gespräch!

Das Gespräch führte Harald Thomeczek.

Harald Thomeczek

Fortbildungsregeln für Makler gelockert

Karriere 29.03.2018

Keine Sachkundeprüfung für Makler und Verwalter

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Photographee.eu

Karriere 22.06.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser Legislaturperiode festgezurrt. Der Haken an der Sache: Die im Kabinettsbeschluss vom August 2016 vorgesehene Sachkundeprüfung bleibt angeblich auf der Strecke, aus Angst der Wirtschaftsliberalen in CDU und CSU vor zu viel Berufsregulierung.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) gehen jedenfalls fest davon aus, dass die Regierungskoalition den Gesetzentwurf mit dieser und ein paar anderen Änderungen am 22. Juni im Bundestag beschließen wird. Dann steht die zweite und dritte Lesung an. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist - also nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf -, gelten die beiden anstehenden Lesungen im Bundestag als letzte Hürde.

Der DDIV will erfahren haben, dass die Koalition sich insbesondere wegen der avisierten Alte-Hasen-Regelung nicht auf die verpflichtende Einführung eines Sachkundenachweises einigen konnte. Vorgesehen war, dass von der Sachkundeprüfung befreit sein sollte, wer bereits länger als sechs Jahre am Markt ist. Damit wäre de facto "ein sehr großer Teil" der gewerblichen Verwalter und Makler von der Prüfung befreit gewesen. Die für die Nutzung der Ausnahmeregel zu erbringenden Nachweise und die Prüfung durch die Erlaubnisbehörde seien der Koalition als zu bürokratisch und zu regulatorisch erschienen.

Für WiE wäre die Pflicht zu einem Sachkundenachweis - neben der, zumindest für Verwalter, ebenfalls vorgesehenen Versicherungspflicht - der wichtigste Gesetzesinhalt (gewesen). Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert der Verbraucherschützerverband, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien. Deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags gelte insbesondere der Verhinderung von Überregulierung. Entsprechend "hinterfragten sie den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni vom Bundestag verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen bezüglich ihrer Qualifikation gestellt. Und auch bereits am Markt tätige Akteure, egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer, müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen. WiE beruft sich auf ein internes Beschlusspapier, das in der nächsten Sitzungswoche vom Bundestag beschlossen werden solle. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs ist am heutigen Donnerstag für den Zeitraum von 22.05 bis 22.35 Uhr anberaumt.

Mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD "in letzter Minute" für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE.

Gleichsam als Trostpflaster für den entfallenden Sachkundenachweis soll es den Verbänden zufolge nun eine Weiterbildungspflicht geben. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende und ein Teil der im operativen Geschäft tätigen Angestellten alle drei Jahre nachweisen müssen, dass sie sich regelmäßig fortbilden - allerdings in einer eher homöopathischen Dosis von nur 20 Stunden. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt mitbringt, soll in den ersten drei Jahren nach der Aufnahme der Tätigkeit von der Weiterbildungspflicht befreit sein.

Faktisch gibt es mit der nun bekannt gewordenen Lösung keine Eintrittsbarriere in puncto Bildung für Makler und Verwalter. Die Erlaubnisvoraussetzungen für den Immobilienverwalter umfassen künftig, so der DDIV, lediglich Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Makler liegt die Latte noch niedriger: Die ursprünglich auch für sie vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung ist im Gesetzgebungsverfahren schon vor längerer Zeit auf der Strecke geblieben.

"Wir hatten uns mehr erhofft, denn wir haben immer noch keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter. Ihre einzig nennenswerte Voraussetzung wäre eine 20-Stunden-Fortbildung in drei Jahren. Das ist deutlich zu wenig und wird der Tätigkeit und dem Verbraucherschutz auch nicht gerecht", stimmt auch DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler in den Chor der Enttäuschten ein.

Eingang ins Gesetz finden soll neben einer Fortbildungspflicht auch das Wörtchen "Wohnimmobilienverwalter": Das Verhandlungsergebnis sieht laut DDIV nämlich auch vor, dass die geplante Erlaubnispflicht nicht nur für WEG-Verwalter gilt, sondern auch auf Mietverwalter ausgedehnt wird. Im Begriff des Wohnimmobilienverwalters soll diese Ausdehnung ihre sprachliche Abbildung erfahren. Schließlich soll dem gewerblichen Verwalter eine Informationspflicht über abgelegte Fortbildungen gegenüber seinem Auftraggeber auferlegt werden.

Die Details zur Weiterbildungs- und der Informationspflicht sollen in einer Rechtsverordnung ausgestaltet werden. Dort soll auch geregelt werden, wie der Gewerbetreibende gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass er seiner Weiterbildungsverpflichtung nachkommt. Wann das Gesetz verkündet werden soll, steht noch nicht fest. Die Verordungsermächtigung - also der Startschuss für die Ausarbeitung der das Gesetz ausgestaltenden Verordnung - tritt jedenfalls direkt nach der Verkündung in Kraft. Für die anderen Inhalte des Gesetzes gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten.

WiE-Geschäftsführerin Heinrich bringt sich schon einmal für die nächste Legislaturperiode in Stellung: Sie empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten nämlich allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche Weiterbildungen absolvieren könne. Die Aussagekraft solcher Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung liege bei Null.

Harald Thomeczek

Verband will Sachkundenachweis als Wahlkampfthema sehen

Karriere 14.06.2017
Das auf der Zielgeraden befindliche Berufszulassungsgesetz für Immobilienmakler und gewerbliche WEG- und Mietverwalter ist noch nicht mal beschlossen, da bringt sich der Eigentümerverband Wohnen ... 

Das auf der Zielgeraden befindliche Berufszulassungsgesetz für Immobilienmakler und gewerbliche WEG- und Mietverwalter ist noch nicht mal beschlossen, da bringt sich der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) schon in Stellung für die nächste Legislaturperiode: Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE, empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird.

Denn mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD nun für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern "in letzter Minute" gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Heinrich. Sie beruft sich dabei auf ein internes Beschlusspapier für die nächste Sitzungswoche im Bundestag: Dieses sehe zwar eine Erlaubnis- und Versicherungspflicht für u.a. WEG-Verwalter vor - aber nicht den vom WiE sowie von Immobilienbranchenverbänden und auch dem Deutschen Mieterbund geforderten Sachkundenachweis. Entsprechende Informationen liegen auch dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) vor.

Schließlich hätte der Sachkundenachweis, neben der Versicherungspflicht, ursprünglich der wichtigste Gesetzesinhalt werden sollen. Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen - oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert WiE, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien, deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags insbesondere der Verhinderung von Überregulierung gelte. Diese "hinterfragten den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Fortbildungspflicht ist nur ein schwacher Trost

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen an ihre Qualifikation gestellt, und auch bereits am Markt tätige Akteure - egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer - müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen.

Kurzum: Mit dem jetzt ausgehandelten Kompromiss werde das neue Gesetz "das Qualifikationsniveau in der Verwaltungsbranche nicht verbessern". Die anstelle eines Sachkundenachweises nun vorgesehene Fortbildungspflicht sei - mit 20 Stunden alle drei Jahre - ziemlich knapp bemessen. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche absolvieren könne. Die Aussagekraft, die solche Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung haben, hält Heinrich für recht überschaubar.

Die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU haben in Heinrichs Augen mit der nun angepeilten Weiterbildungspflicht zudem auch ihr eigenes Ziel, die Bürokratiekosten nicht unnötig zu erhöhen, "gründlich verfehlt". Denn wenn allein schon wegen der Erlaubnis- und Fortbildungspflicht "ein Register aufgebaut und regelmäßig aktualisiert werden muss, dann kostet das Geld und Aufwand bei definitiv viel zu geringem Nutzen für die Wohnungseigentümer", kritisiert sie.

Harald Thomeczek

Keine Sachkundeprüfung für Makler und Verwalter

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Photographee.eu

Karriere 13.06.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser Legislaturperiode festgezurrt. Der Haken an der Sache: Die im Kabinettsbeschluss vom August 2016 vorgesehene Sachkundeprüfung bleibt angeblich, aus Angst der wirtschaftsliberalen CDU-Fraktion vor zu viel Berufsregulierung, auf der Strecke.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) geht fest davon aus, dass die Regierungskoalition den Gesetzesentwurf mit dieser und ein paar anderen Änderungen am 22. Juni im Bundestag beschließen wird. Dann steht die zweite und dritte Lesung an. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist - also nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf -, gelten die beiden anstehenden Lesungen im Bundestag als letzte Hürde.

Knackpunkt Alte-Hasen-Regelung

Der DDIV will erfahren haben, dass die Koalition sich insbesondere wegen der avisierten Alte-Hasen-Regelung nicht auf die verpflichtende Einführung eines Sachkundenachweises einigen konnte. Vorgesehen war, dass von der Sachkundeprüfung befreit sein sollte, wer bereits länger als sechs Jahre am Markt ist. Damit wäre de facto "ein sehr großer Teil" der gewerblichen Verwalter und Makler von der Prüfung befreit gewesen. Die für die Nutzung der Ausnahmeregel zu erbringenden Nachweise und die Prüfung durch die Erlaubnisbehörde seien der Koalition als zu bürokratisch und zu regulatorisch erschienen.

Überschaubare Weiterbildungspflicht

Gleichsam als Trostpflaster soll nun eine Weiterbildungspflicht an die Stelle des Sachkundenachweises treten. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende und ein Teil der im operativen Geschäft tätigen Angestellten alle drei Jahre nachweisen müssen, dass sie sich regelmäßig fortbilden - allerdings in einer eher homöopathischen Dosis von nur 20 Stunden.

Faktisch gibt es damit keine Eintrittsbarriere in puncto Bildung. Die Erlaubnisvoraussetzungen für den Wohnimmobilienverwalter umfassen künftig, so der DDIV, lediglich Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Makler liegt die Latte noch niedriger: Die ursprünglich auch für sie vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung ist im Gesetzgebungsverfahren schon vor längerer Zeit auf der Strecke geblieben.

"Keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter"

"Wir hatten uns mehr erhofft, denn wir haben immer noch keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter. Ihre einzig nennenswerte Voraussetzung wäre eine 20-Stunden-Fortbildung in drei Jahren. Das ist deutlich zu wenig und wird der Tätigkeit und dem Verbraucherschutz auch nicht gerecht", findet DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler.

Mietverwalter hat es noch ins Gesetz geschafft

Apropos "Wohnimmobilienverwalter": Das Verhandlungsergebnis sieht auch vor, dass die geplante Erlaubnispflicht nicht nur für WEG-Verwalter gilt, sondern auch auf Mietverwalter ausgedehnt wird. Im Begriff des Wohnimmobilienverwalters soll diese Ausdehnung ihre sprachliche Abbildung erfahren. Schließlich soll dem gewerblichen Verwalter eine Informationspflicht über abgelegte Fortbildungen gegenüber seinem Auftraggeber auferlegt werden.

Die Details zur Weiterbildungs- und der Informationspflicht sollen in einer Rechtsverordnung ausgestaltet werden. Dort soll auch geregelt werden, wie der Gewerbetreibende gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass er seiner Weiterbildungsverpflichtung nachkommt. Wann das Gesetz verkündet werden soll, steht noch nicht fest. Die Verordungsermächtigung - also der Startschuss für die Ausarbeitung der das Gesetz ausgestaltenden Verordnung - tritt jedenfalls direkt nach der Verkündung in Kraft. Für die anderen Inhalte des Gesetzes gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten.

Harald Thomeczek

Zu Guttenberg wird Partner von Engel & Völkers

Zu Guttenberg in der Linzer Hauptstr. 11.

Zu Guttenberg in der Linzer Hauptstr. 11.

Bild: Engel & Völkers

Köpfe 01.04.2011
Diese Meldung war ein Aprilscherz!Wer auf eine baldige Rückkehr Karl-Theodor zu Guttenbergs in die Politk gehofft hat, wird wohl noch etwas warten müssen. Der ehemalige ... 

Diese Meldung war ein Aprilscherz!

Wer auf eine baldige Rückkehr Karl-Theodor zu Guttenbergs in die Politk gehofft hat, wird wohl noch etwas warten müssen. Der ehemalige Bundesverteidigungsminister ist beim führenden Maklerunternehmen für hochwertige Immobilien eingestiegen. Er leitet künftig den neuen Firmenbereich E&V Aristocracy advisory. Hauptaktionär der Engel & Völkers AG bleibt Christian Völkers, sein Bruder Thomas verlässt das Unternehmen.

Ute Gräfin Ballestrem, Thilo von Trotha, Felix von Saucken, Tim Freiherr von Campenhausen, Bettina Prinzessin Sayn-Wittgenstein-Berleburg - es ist kaum zu übersehen, dass Engel & Völkers-Chef Christian Völkers bei der Auswahl seiner Mitarbeiter ein Faible fürs Adlige hat. Und dass er sich gerne mit Prominenten zeigt, beweisen nicht nur die Poloturniere auf seiner mallorquinischen Finca Son Coll, sondern dies ist spätestens seit seinem Techtelmechtel mit Claudia Schiffer auch einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Dass mit zu Guttenberg nun ein weiterer exklusiver Politprominenter die Reihen ergänzt, kann da nicht verwundern, zumal sich die beiden bereits seit Jahren kennen: Bruder Philipp zu Guttenberg ist über die CC-H GmbH Lizenzpartner von E&V im österreichischen Linz, die Engel & Völkers Charity unterstützt das Hilfsprojekt Innocence in Danger, dem Stephanie zu Guttenberg vorsteht.

Über die vermögensverwaltende Guttenberg GmbH München steigen nun Philipp und Karl-Theodor zu Guttenberg bei der Engel & Völkers AG ein. Sie übernehmen sowohl den 24,62%igen Anteil von Thomas Völkers als auch die 15,1%, die bislang noch von der Peter Döhle Schiffahrts-KG gehalten werden. Thomas Völkers war Anfang 1997 an der Hamburger Maklergruppe beteiligt worden, um vor allen Dingen das Projektentwicklungsgeschäft auszuweiten. Er wird sich nun verstärkt um die Hamburger Atlas Gesellschaft für Projektentwicklung kümmern. An den übrigen Gesellschaftsverhältnissen soll sich nichts ändern.

Zu Guttenberg wird im Management zuständig sein für den neu geschaffenen Unternehmensbereich Engel & Völkers Aristocracy advisory, mit dem künftig eine genauere Überprüfung neu eingestellter Mitarbeiter möglich sein soll. Erst kürzlich entpuppte sich ein langjähriger Mitarbeiter des Maklerhauses als Hochstapler. Der angebliche Baron hatte sich auf den sogenannten „Millionärsgürtel“ rund um Frankfurt spezialisiert. Er machte sich u.a. einen Namen mit der Vermittlung von als unverkäuflich geltenden Villen und Herrschaftshäusern aus Adelskreisen. Das Haus Hessen, dessen zahllose Linien (Hanau, Butzbach, Heimrod, Homburg etc.) umfangreichen Grundbesitz in Süd- und Mittelhessen ihr eigen nennen, gehörte zu seinen Stammkunden.

F. arbeitete neun Jahre für Engel & Völkers. Am Wochenende lebte er angeblich mit seiner Familie in einem Chalet am Genfer See. Er besaß dort auch eine Adresse, ließ sich die Post aber von einem Freund nachschicken. Telefonanrufe wurden auf ein Handy mit Schweizer Vorwahl umgeleitet. Eine Schweizer Email-Adresse vervollständigte das Täuschungsmanöver. Tatsächlich verbrachte F. die Wochenenden meist in seinem Heimatort in der Pfalz, wo er sogar für die FDP im Gemeindeparlament saß.

Dass der Schwindel aufflog, ist letztlich eine Folge der Guttenberg-Affäre. E&V-Chef Völkers hatte nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den früheren Verteidigungsminister eine Titelüberprüfung sämtlicher deutschen Mitarbeiter angeordnet. Träger von Doktortiteln mussten entsprechende Nachweise vorlegen. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass für Engel & Völkers in Deutschland niemand arbeitet, der promoviert hat, konzentrierten sich die Nachforschungen auf die zahllosen Prinzen und Prinzessinen, Grafen, Barone und Freiherrn im Unternehmen. Dabei flog das jahrelange Doppelleben des E&V-Maklers auf. Unter anderem stellte sich auch heraus, dass F. als Inhaber eines Uhrenhandels in Pirmasens vor über 20 Jahren wegen Insolvenzverschleppung und Scheckbetrug zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war.

„Um uns vor solchen Betrügern zu schützen, werden wir künftig deutlich genauer hinschauen, wen wir uns ins Haus holen“, erklärt Völkers. Adlige Bewerber müssen bei E&V ab sofort eine notariell beglaubigte Kopie ihres Adelsbriefs vorlegen bzw. eine entsprechende Bescheinigung des Deutschen Adelsarchivs in Marburg. Die Titelüberprüfung, die ganz in den Händen von zu Guttenberg liegen wird, soll auf alle ausländischen E&V-Mitarbeiter und Lizenznehmer ausgeweitet werden. Völkers: „Mir geht es darum auszuschließen, dass Hochstapler für unsere Firma arbeiten. Ich lasse mir unser in Jahrzehnten aufgebautes Ansehen nicht von Blendern kaputtmachen. Ohne Adelsnachweis wird bei uns in Zukunft niemand mehr eingestellt.“

Thomas Porten,Christoph von Schwanenflug

"Frankfurt hat höchste Dichte an Top-Leuten"

Köpfe 10.05.2007
Rechtsanwälte spielen bei Transaktionen und Projektentwicklungen eine immer größere Rolle. Sie haben das Ohr am Markt und wachsen so selbst in die Rolle von Experten für gewerbliche Immobilien ... 

Rechtsanwälte spielen bei Transaktionen und Projektentwicklungen eine immer größere Rolle. Sie haben das Ohr am Markt und wachsen so selbst in die Rolle von Experten für gewerbliche Immobilien hinein. Die IZ sprach mit Robin L. Fritz und Hendrik Sandmann von der Kanzlei FPS über die Aussichten des Frankfurter Büromarkts, die Qualität seiner Akteure, die Zukunft des Ostends und die politischen Ambitionen Sandmanns.

Immobilien Zeitung: Wie sehen ausländische Investoren Deutschland, wie sehen sie Frankfurt?

Hendrik Sandmann: Deutschland wird als Markt gesehen, aber die Zeit der Schnäppchen ist vorbei. Nach dem Einzelhandel in der Peripherie interessieren sich Investoren jetzt für stabile Immobilienstandorte, und da steht Frankfurt ganz weit oben. Wichtig für sie ist die hohe Investitionssicherheit in Deutschland.

IZ: Was heißt das? Dass die Investoren nicht fürchten müssen, dass ihnen jemand ihre Immobilien wieder abnimmt?

Sandmann: Das bedeutet, dass der Markt professionell und transparent geworden ist. Dazu kommt die wirtschaftliche Stabilität. Immobilien in Deutschland gelten bei unseren Mandanten als krisensicheres Investment.

Robin L. Fritz: Ich kann das bestätigen. Deutschland wird nach wie vor als sehr interessanter Investmentstandort gesehen, nicht weil es billig ist, sondern weil man, wie die Amerikaner sagen, "value for money" bekommt. In Spanien und England dagegen, um zwei Beispiele zu nennen, gilt der Markt als überreizt.

IZ: Man hört aber auch immer wieder von potenten Anlegern, für die Deutschland ausdrücklich kein Thema ist.

Fritz: Stimmt. Ich habe neulich eine Diskussion auf der Euro Finance Week in Frankfurt verfolgt. Auf dem Podium saß Sam Zell, der gerade für 36 Mrd. Euro Immobilien an Blackstone verkauft hatte. Er sagte: "Ich kann überhaupt nicht verstehen, wie man in Deutschland investieren kann. Hier gibt es kein Wachstum." Daneben saßen Bernd Knobloch von der Eurohypo oder Michael Pralle von GE Real Estate, die ja auch etwas vom Geschäft verstehen. Die vertreten die entgegengesetzte Meinung.

"Berlin, Hamburg, Frankfurt"

IZ: Es scheint zwei Lager zu geben.

Fritz: So könnte man das sehen. Beispiel: Wir vertreten die Firma RFR Real Estate aus New York, die ein Portfolio von 5 Mrd. bis 6 Mrd. Dollar aufgebaut hat. Vor zwei Jahren hat RFR angefangen, sich mit Deutschland zu beschäftigen. Sie glaubten, dass es an der Zeit sei. RFR will vor allem in drei Städte investieren. Was glauben Sie, welche das sind?

IZ: München, Berlin, Hamburg?

Fritz: Nein, Berlin, Hamburg, Frankfurt.

IZ: Hinter RFR stehen Michael Fuchs und Abi Rosen, die in Frankfurt aufgewachsen sind. Könnte das nicht ein wichtiger Grund sein, warum sie in Frankfurt kaufen wollen?

Fritz: Das sind Geschäftsleute, sie würden hier nicht investieren, wenn sie von der Stadt nicht überzeugt wären. Als erstes haben sie in Frankfurt jetzt ein Hochhaus gekauft.

"Der Markt war nie tot"

Sandmann: Man darf nicht vergessen: Selbst in schlechten Tagen geht in Frankfurt immer noch etwas. In Frankfurt ist immer eine gewisse Bewegung, der Markt war nie tot.

Fritz: Investoren wie RFR sehen die Opportunitäten, die Chancen, die sich bieten. Sie suchen werthaltige Gebäude. Das kann auch bedeuten, dass sie Leerstand kaufen, solange eine Perspektive für die Immobilie existiert.

IZ: Was sind die Argumente der Frankfurt-Gegner?

Fritz: Es gibt Investoren, die das Gefühl haben, dass sie in der Stadt zu langsam vorankommen, dass man sie z.B. in Bezug auf Projektentwicklungen nicht mit offenen Armen empfängt.

IZ: Das stimmt. Auswärtige Entwickler klagen gelegentlich, es sei schwer, in Frankfurt Fuß zu fassen. Der Markt sei verteilt.

"Höchste Dichte an Top-Leuten"

Sandmann: Frankfurt hat in der Immobilienbranche die höchste Dichte an Top-Leuten, egal ob wir von Steuerberatern, Finanzierern, Beratern, Architekten, Entwicklern oder Anwälten sprechen ...

Fritz: In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 60 Mrd. Euro in Immobilien investiert. Der überwiegende Teil der Transaktionen ging durch Frankfurter Kanzleien.

Sandmann: ... Es ist darum kein Wunder, dass in die meisten Projekte auch Frankfurter Büros involviert sind.

Fritz: Das sehe ich auch so. Frankfurt ist ein sehr wettbewerbsintensiver, heißer Markt. Hier finden sich in vielerlei Hinsicht die besten Köpfe, "sharp minded people". Ist es ein Wunder, dass Investoren dann auf diese Büros zurückgreifen?

IZ: Gelegentlich hört man Klagen, die Verwaltung sei schwer zugänglich.

Fritz: Ja, das stimmt, aber ich sehe das anders. Frankfurt ist eine außergewöhnlich offene Stadt mit einer konstruktiven Verwaltung, die zuhört.

IZ: Woher kommt die künftige Nachfrage nach Büroflächen?

"Ein Magnet, der Späne anzieht"

Sandmann: Ein Teil entsteht durch den wachsenden Flughafen. Viele Unternehmen werden die direkte Nähe zum Airport suchen. Viel Nachfrage wird auch aus Frankfurt heraus generiert. Die Stadt hat eine eigene Kraft. Sie ist wie ein Magnet, der immer wieder Späne anzieht.

IZ: Wie beurteilen Sie die Zukunft des Ostends?

Sandmann: Ich glaube an eine Verfestigung als Immobilienstandort. Lange war das Ostend volatil. Bei einem Einbruch des Markts brach die Hanauer Landstraße früh ein. Durch die Investitionen der Automobilkonzerne und der Europäischen Zentralbank wird sich dies ändern. Wir rechnen mit einer Verstetigung.

IZ: Wann zieht die erste große Kanzlei ins Ostend?

Fritz: Die Anwälte scheinen sich in der Bockenheimer Landstraße und im Westend zu konzentrieren. Das gilt vor allem für große internationale Kanzleien, deren Geschäft im Wesentlichen durch die Banken bestimmt wird und die darum deren Nähe suchen. Ich glaube, die Anwälte werden in der Nähe des Bankenviertels bleiben.

IZ: Aber mit der Europäischen Zentralbank könnte sich das ändern.

"Zu früh für Stadtregierung"

Fritz: FPS war immer schon eine Westend-Kanzlei. Ich bevorzuge die Nähe zur Innenstadt, aber zumindest ist das Ostend für uns keine No-Go-Area.

IZ: Immer mehr Anwälte schicken uns Pressemitteilungen, wenn das Büro bei einer Transaktion oder Ähnlichem als Berater beteiligt war. FPS tut das kaum. Warum?

Fritz: Es ist nicht unser Stil, Meldungen breit zu streuen. Das Juve-Branchenmagazin bekommt von uns, wenn es der Mandant gestattet, eine Meldung. Wir haben keinen Presseverteiler, um Jubelmeldungen zu verschicken.

IZ: Herr Dr. Sandmann, zuletzt war zu lesen, in der Frankfurter CDU seien Sie als Stadtrat im Gespräch. Was ist dran an diesen Meldungen?

Sandmann: Meine Arbeit in der Politik ist als bürgerschaftliches Engagement zu sehen. Wenn sich alle aus der Politik fernhalten, ist es kein Wunder, wenn die Ergebnisse nicht zufriedenstellend ausfallen. Es gibt viele Leute, die mir eine Position in der Frankfurter Stadtregierung zutrauen und mir eine solche Position übertragen wollen. Aber ich denke, dass die Zeit dafür noch nicht reif ist.

IZ: Dr. Fritz, Dr. Sandmann, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Das Interview führte Christoph v. Schwanenflug.

Die Lokalpatrioten

Fritze Paul Selig (FPS) gelten unter den wichtigen Frankfurter Immobilienkanzleien als die Lokalpatrioten. Wenn der Geschäftsführende Partner Robin L. Fritz "wir" sagt, ist nie ganz klar, ob er gerade FPS meint oder Frankfurt. Für die Verwurzelung in der Stadt stehen auch Partner wie Hendrik Sandmann, ehemaliger Referent von Planungsdezernent Edwin Schwarz und von Jugend an für die Frankfurter Junge Union bzw. die CDU aktiv. "Wenn sich alle aus der Politik fernhalten", sagt er über sein Engagement, "ist es kein Wunder, wenn die Ergebnisse nicht zufriedenstellend ausfallen."

Sandmann und Fritz sind bekennende Netzwerker mit Kontakten in der gesamten Stadtgesellschaft (Fritz: "Es macht Spaß, interessante Menschen zusammenzuführen."). Regelmäßig sind in der Konferenzetage mit Skyline-Blick Leute aus Politik, Sport und Wirtschaft zu Gast. Jüngst kam Eintracht-Vorstandschef Heribert Bruchhagen. Der FPS-Neujahrsempfang im Restaurant Holbein's im Städel ist einer der wichtigsten gesellschaftlichen Termine der Frankfurter Immobilienszene. Daneben pflegt Fritz internationale Kontakte. FPS ist Mitglied von Meritas, einem weltweiten Bündnis von Kanzleien mit Schwerpunkt in den USA. Bekannte FPS- Mandanten sind die New Yorker Investoren Michael Fuchs und Abi Rosen (RFR), die gerade den an die Europäische Zentralbank vermieteten Eurotower gekauft haben, sowie die DIC AG. Rund ein Drittel der 55 FPS-Anwälte arbeiten im Immobilienbereich. (cvs)

IZ