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Keine Sachkundeprüfung für Makler und Verwalter

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

Auch Jungmaklern und -verwaltern - und nicht nur Alten Hasen - soll die geplante Sachkundeprüfung im Rahmen der Berufszulassung erspart bleiben.

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Karriere 22.06.2017
Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser ... 

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und -verwalter, das lange Zeit auf der Kippe stand, wird nun offenbar doch noch in dieser Legislaturperiode festgezurrt. Der Haken an der Sache: Die im Kabinettsbeschluss vom August 2016 vorgesehene Sachkundeprüfung bleibt angeblich auf der Strecke, aus Angst der Wirtschaftsliberalen in CDU und CSU vor zu viel Berufsregulierung.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) gehen jedenfalls fest davon aus, dass die Regierungskoalition den Gesetzentwurf mit dieser und ein paar anderen Änderungen am 22. Juni im Bundestag beschließen wird. Dann steht die zweite und dritte Lesung an. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist - also nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf -, gelten die beiden anstehenden Lesungen im Bundestag als letzte Hürde.

Der DDIV will erfahren haben, dass die Koalition sich insbesondere wegen der avisierten Alte-Hasen-Regelung nicht auf die verpflichtende Einführung eines Sachkundenachweises einigen konnte. Vorgesehen war, dass von der Sachkundeprüfung befreit sein sollte, wer bereits länger als sechs Jahre am Markt ist. Damit wäre de facto "ein sehr großer Teil" der gewerblichen Verwalter und Makler von der Prüfung befreit gewesen. Die für die Nutzung der Ausnahmeregel zu erbringenden Nachweise und die Prüfung durch die Erlaubnisbehörde seien der Koalition als zu bürokratisch und zu regulatorisch erschienen.

Für WiE wäre die Pflicht zu einem Sachkundenachweis - neben der, zumindest für Verwalter, ebenfalls vorgesehenen Versicherungspflicht - der wichtigste Gesetzesinhalt (gewesen). Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert der Verbraucherschützerverband, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien. Deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags gelte insbesondere der Verhinderung von Überregulierung. Entsprechend "hinterfragten sie den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni vom Bundestag verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen bezüglich ihrer Qualifikation gestellt. Und auch bereits am Markt tätige Akteure, egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer, müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen. WiE beruft sich auf ein internes Beschlusspapier, das in der nächsten Sitzungswoche vom Bundestag beschlossen werden solle. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs ist am heutigen Donnerstag für den Zeitraum von 22.05 bis 22.35 Uhr anberaumt.

Mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD "in letzter Minute" für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE.

Gleichsam als Trostpflaster für den entfallenden Sachkundenachweis soll es den Verbänden zufolge nun eine Weiterbildungspflicht geben. Das bedeutet, dass Gewerbetreibende und ein Teil der im operativen Geschäft tätigen Angestellten alle drei Jahre nachweisen müssen, dass sie sich regelmäßig fortbilden - allerdings in einer eher homöopathischen Dosis von nur 20 Stunden. Wer einen staatlich anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluss wie den Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt mitbringt, soll in den ersten drei Jahren nach der Aufnahme der Tätigkeit von der Weiterbildungspflicht befreit sein.

Faktisch gibt es mit der nun bekannt gewordenen Lösung keine Eintrittsbarriere in puncto Bildung für Makler und Verwalter. Die Erlaubnisvoraussetzungen für den Immobilienverwalter umfassen künftig, so der DDIV, lediglich Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Berufshaftpflichtversicherung. Für Makler liegt die Latte noch niedriger: Die ursprünglich auch für sie vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung ist im Gesetzgebungsverfahren schon vor längerer Zeit auf der Strecke geblieben.

"Wir hatten uns mehr erhofft, denn wir haben immer noch keine Lösung für neu in den Markt eintretende Verwalter. Ihre einzig nennenswerte Voraussetzung wäre eine 20-Stunden-Fortbildung in drei Jahren. Das ist deutlich zu wenig und wird der Tätigkeit und dem Verbraucherschutz auch nicht gerecht", stimmt auch DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler in den Chor der Enttäuschten ein.

Eingang ins Gesetz finden soll neben einer Fortbildungspflicht auch das Wörtchen "Wohnimmobilienverwalter": Das Verhandlungsergebnis sieht laut DDIV nämlich auch vor, dass die geplante Erlaubnispflicht nicht nur für WEG-Verwalter gilt, sondern auch auf Mietverwalter ausgedehnt wird. Im Begriff des Wohnimmobilienverwalters soll diese Ausdehnung ihre sprachliche Abbildung erfahren. Schließlich soll dem gewerblichen Verwalter eine Informationspflicht über abgelegte Fortbildungen gegenüber seinem Auftraggeber auferlegt werden.

Die Details zur Weiterbildungs- und der Informationspflicht sollen in einer Rechtsverordnung ausgestaltet werden. Dort soll auch geregelt werden, wie der Gewerbetreibende gegenüber der zuständigen Behörde nachweist, dass er seiner Weiterbildungsverpflichtung nachkommt. Wann das Gesetz verkündet werden soll, steht noch nicht fest. Die Verordungsermächtigung - also der Startschuss für die Ausarbeitung der das Gesetz ausgestaltenden Verordnung - tritt jedenfalls direkt nach der Verkündung in Kraft. Für die anderen Inhalte des Gesetzes gilt eine Übergangsfrist von neun Monaten.

WiE-Geschäftsführerin Heinrich bringt sich schon einmal für die nächste Legislaturperiode in Stellung: Sie empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten nämlich allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche Weiterbildungen absolvieren könne. Die Aussagekraft solcher Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung liege bei Null.

Harald Thomeczek

Verband will Sachkundenachweis als Wahlkampfthema sehen

Karriere 14.06.2017
Das auf der Zielgeraden befindliche Berufszulassungsgesetz für Immobilienmakler und gewerbliche WEG- und Mietverwalter ist noch nicht mal beschlossen, da bringt sich der Eigentümerverband Wohnen ... 

Das auf der Zielgeraden befindliche Berufszulassungsgesetz für Immobilienmakler und gewerbliche WEG- und Mietverwalter ist noch nicht mal beschlossen, da bringt sich der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) schon in Stellung für die nächste Legislaturperiode: Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied von WiE, empfiehlt den Parteien, in ihre Wahlprogramme für den Bundestagswahlkampf eine Novellierung des kurz vor der Verabschiedung stehenden Gesetzes - sowie eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes - aufzunehmen. Damit der im Koalitionsvertrag ursprünglich avisierte Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer bei Dienstleistungen zur WEG-Verwaltung endlich wirklich in die Tat umgesetzt wird.

Denn mit dem Kompromiss, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD nun für die Berufszulassungsregelung von u.a. WEG-Verwaltern "in letzter Minute" gefunden hätten, werde "der Verbraucherschutz auf ein intransparentes Konstrukt zusammengestrichen", bemängelt Heinrich. Sie beruft sich dabei auf ein internes Beschlusspapier für die nächste Sitzungswoche im Bundestag: Dieses sehe zwar eine Erlaubnis- und Versicherungspflicht für u.a. WEG-Verwalter vor - aber nicht den vom WiE sowie von Immobilienbranchenverbänden und auch dem Deutschen Mieterbund geforderten Sachkundenachweis. Entsprechende Informationen liegen auch dem Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) vor.

Schließlich hätte der Sachkundenachweis, neben der Versicherungspflicht, ursprünglich der wichtigste Gesetzesinhalt werden sollen. Verwalter hätten eine sachgemäße Ausbildung vorweisen - oder ihre Qualifikation durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen müssen. Und im Gesetzgebungsverfahren, resümiert WiE, sei ja lange Zeit auch alles seinen Gang gegangen - ehe die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU ins Spiel gekommen seien, deren Engagement im Wirtschaftsausschuss des Bundestags insbesondere der Verhinderung von Überregulierung gelte. Diese "hinterfragten den Gesetzentwurf grundsätzlich, sahen zu hohen Bürokratieaufwand, zu hohe Kosten für die Verwaltungen und einen fehlenden Nutzen für die Wohnungseigentümer", berichtet der Verband.

Fortbildungspflicht ist nur ein schwacher Trost

Das Ergebnis: An Einsteiger in den Beruf des Immobilienverwalters werden, wenn der verwässerte Gesetzentwurf wie befürchtet am 22. Juni verabschiedet wird, wie bisher keine Anforderungen an ihre Qualifikation gestellt, und auch bereits am Markt tätige Akteure - egal ob Alte Hasen mit sechs und mehr Jahren Berufserfahrung oder weniger erfahrene Marktteilnehmer - müssten ihre Sachkunde auch in Zukunft nicht unter Beweis stellen.

Kurzum: Mit dem jetzt ausgehandelten Kompromiss werde das neue Gesetz "das Qualifikationsniveau in der Verwaltungsbranche nicht verbessern". Die anstelle eines Sachkundenachweises nun vorgesehene Fortbildungspflicht sei - mit 20 Stunden alle drei Jahre - ziemlich knapp bemessen. Dreitägige Ausbildungen zum WEG-Verwalter dienten allenfalls den Bildungseinrichtungen, an denen man solche absolvieren könne. Die Aussagekraft, die solche Fortbildungszertifikate für Eigentümer auf der Suche nach einer fähigen Verwaltung haben, hält Heinrich für recht überschaubar.

Die Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU haben in Heinrichs Augen mit der nun angepeilten Weiterbildungspflicht zudem auch ihr eigenes Ziel, die Bürokratiekosten nicht unnötig zu erhöhen, "gründlich verfehlt". Denn wenn allein schon wegen der Erlaubnis- und Fortbildungspflicht "ein Register aufgebaut und regelmäßig aktualisiert werden muss, dann kostet das Geld und Aufwand bei definitiv viel zu geringem Nutzen für die Wohnungseigentümer", kritisiert sie.

Harald Thomeczek

Makeln und verwalten künftig nur mit Sachkundenachweis

Die Qualität der Leistung wird sich insbesondere durch den Sachkundenachweis erhöhen, glauben Verbandsvertreter.

Die Qualität der Leistung wird sich insbesondere durch den Sachkundenachweis erhöhen, glauben Verbandsvertreter.

Bild: Javierafael/Fotolia.com

Karriere 23.07.2015
Nach Jahren der Diskussion ist es endlich so weit. Der Zugang zum Makler- und Verwalterberuf wird in Deutschland neu geregelt. Künftig sind ein Sachkundenachweis und eine ... 

Nach Jahren der Diskussion ist es endlich so weit. Der Zugang zum Makler- und Verwalterberuf wird in Deutschland neu geregelt. Künftig sind ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorgeschrieben. So steht es im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), der seit ein paar Tagen vorliegt. Auch wenn es hier und da noch Nachbesserungswünsche gibt, der Jubel bei den Verbänden überwiegt.

Einen Tag nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs ist Martin Kaßler, Geschäftsführer des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), immer noch wohlgelaunt. "Heute ist ein guter Tag", sagt er im Hinblick auf den Gesetzentwurf. Nach Erhalt des 16 Seiten umfassenden Dokuments habe er sich abends eine Zigarre gegönnt. Seit Jahren setzt sich der DDIV wie andere Verbände auch für eine Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum ein. Eine wichtige Hürde war 2013 genommen, als die Forderungen in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aufgenommen wurden. Und nun liegt der Gesetzentwurf vor. "Die Bundesregierung hat Wort gehalten", hält Kaßler fest. Auch beim Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen ist die Freude groß. "Jetzt liegen endlich Fakten auf dem Tisch. Das kann uns keiner mehr wegnehmen. Das ist super", sagt Sun Jensch, IVD-Bundesgeschäftsführerin.

Gefeiert wird die Änderung von § 34c Gewerbeordnung. Immobilienmakler und Wohneigentumsverwalter (WEG-Verwalter) erhalten künftig nur die gewerberechtliche Erlaubnis, wenn sie einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorlegen können. Wie schon zuvor müssen die erforderliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse bestehen.

Der Fach- und Sachkundenachweis wird eine IHK-Prüfung sein, die ca. 400 Euro kostet. Wahrscheinlich werde die Hälfte der Antragsteller schon über einen beruflichen Ausbildungsabschluss verfügen, der der Sachkunde gleichgestellt ist, heißt es im Entwurf. Wie die Prüfungsinhalte für den Sachkundenachweis aussehen könnten, hat der IVD in einem Gutachten formuliert. Als Mindestanforderung sieht der Verband die Ausbildung zum/zur Immobilienkaufmann/-frau an. Doch dies spielt im Gesetzgebungsverfahren zunächst keine Rolle, sondern erst in der Rechtsordnung, die dann "mit Leben gefüllt" wird.

Von der Sachkundeprüfung entbunden sind mittels einer sogenannten Alte-Hasen-Regelung Makler und Verwalter, die länger als sechs Jahre ununterbrochen am Markt aktiv waren. Allerdings müssen sie diese Expertise innerhalb einer Frist nachweisen. Die Gewerbetreibenden sind zudem verpflichtet, die Qualifikation ihrer Mitarbeiter zu prüfen, sofern diese an den erlaubnispflichtigen Vermittlungs- bzw. Verwaltungstätigkeiten mitwirken, also z.B. Eigentümerversammlungen durchführen. Andernfalls kann der WEG-Verwalter bzw. Makler haftbar gemacht werden. Blaupause für diese Regelung seien die Versicherungs- und Finanzvermittler, sagt Kaßler. Auch so genannte Bankenmakler in Kreditinstituten benötigen künftig eine gewerberechtliche Erlaubnis, die auf die Sachkunde beschränkt ist.

Zweite wichtige Neuerung ist die erforderliche Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, um die gewerberechtliche Erlaubnis zu erhalten. Über eine solche Versicherung verfügen schon jetzt mehr als 97% der rund 1.850 Mitgliedsbetriebe des DDIV. Die knapp 6.000 IVD-Mitglieder müssen sowohl eine Vermögensschaden- als auch eine Betriebshaftpflichtversicherung vor Eintritt in den Verband nachweisen, sagt Jensch. Eine Vertrauensschadenversicherung erhalten sie zusätzlich über die Mitgliedschaft.

Es gibt aber auch Nachbesserungswünsche am Gesetzentwurf. Der Verein Wohnen im Eigentum (WiE) kritisiert die Alte-Hasen-Regel. WiE fordert mit Verweis auf den Verbraucherschutz, dass innerhalb der ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten der Berufszugangsregelung auch die "alten Hasen" Prüfungen ablegen sollten. So könnten sie nachweisen, dass sie ihr Fach beherrschen, sagt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich und moniert, dass die Regeln sonst erst bei der nächsten Generation greifen würden.

Die beiden Verbände IVD und DDIV bemängeln, dass im Gesetzentwurf der Mietverwalter nicht berücksichtigt wurde, obwohl dieser ebenfalls treuhänderisch tätig ist. Bei der Versicherungspflicht verfolgen beide unterschiedliche Zielsetzungen. Der DDIV setzt sich für eine Erweiterung der Versicherungspflicht auf die Deckung von Personen- und Sachschäden ein und plädiert für den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung. Der IVD hingegen hält eine Vertrauensschadenversicherung für Immobilienverwalter für erforderlich. Zudem spricht sich der DDIV für eine Weiterbildungspflicht aus. So etwas gebe es auch im Verkehrsgewerbe, beispielsweise bei Lkw-Fahrern, so Kaßler.

Nichtsdestotrotz sieht Jensch den Referentenentwurf als "Meilenstein für die Branche" an. Künftig werde es nicht mehr Juristen oder andere Gelegenheitsmakler geben, die mal schnell eine Immobilie "nebenbei" vermitteln. Allein die Tatsache, dass in Deutschland nicht einmal bekannt sei, wie viele "34c eigentlich am Markt aktiv seien", ist nach Jenschs Ansicht schon ein starkes Zeichen. So einen Wildwuchs wird das neue Gesetz eindämmen. Die Branche werde sich künftig über die Qualität selektieren, glaubt Jensch.

Den Zeitplan des BMWi für die Umsetzung der Pläne bezeichnet Jensch als "sportlich". Die Verbände müssen bis zum 7.August 2015 zum Referentenentwurf Stellung nehmen. Das Gesetzgebungsverfahren könnte dann bis zum Jahresende 2015 abgeschlossen sein, heißt es seitens des IVD. Nach Verkündung der Änderungen in der Gewerbeordnung im Bundesgesetzblatt bleiben laut Referentenentwurf neun Monate bis zum Inkrafttreten der Regelungen. Nach der jetzigen Zeitplanung wäre der 1. Oktober 2016 dann der Stichtag. Bis dahin heißt es für den Gesetzgeber noch die entsprechende Rechtsverordnung, die u.a. Prüfungsverfahren und -inhalte sowie Qualifikationsanforderungen regeln wird, zu erarbeiten. Gleiches gilt für die Prüfungsunterlagen für die Industrie- und Handelskammern.

Makler und Verwalter hätten ab dem 1.Oktober genau sechs Monate Zeit von der "Alte-Hasen-Regel" Gebrauch zu machen. Geschehe dies nicht, warnt der IVD, würde am 1. April 2017 die früher erteilte Erlaubnis entfallen - und mit ihr die Möglichkeit den Beruf auszuüben.

Sonja Smalian