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Verwalter brauchen IHK-Zertifikat

Karriere 02.12.2021
Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, ... 

Ab Dezember kommenden Jahres dürfen sich Hausverwalter nur als WEG-zertifiziert bezeichnen, wenn sie eine entsprechende IHK-Prüfung abgelegt haben. Ausnahmen soll es für Personen geben, die sich anderweitig qualifiziert haben.

Der Bundesrat hat vergangenen Freitag der Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt. Demnach können Wohnungseigentümer ab dem 1. Dezember 2022 einen Hausverwalter verlangen, der ein Zertifikat über notwendige rechtliche, technische und kaufmännische Kenntnisse nachweisen kann. Um dieses Zertifikat zu erhalten, müssen die Verwalter eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen. Von der Prüfungspflicht befreit werden sollen Volljuristen, geprüfte Immobilienfachwirte und Personen, die eine abschlossene immobilienwirtschaftliche Berufsausbildung, oder ein Hochschulstudium mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt nachweisen können. Sie werden dem zertifizierten Verwalter gleichgestellt. Setzt die Bundesregierung diese Änderung nun um, kann sie direkt in Kraft treten.

Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD) und Vorsitzender des IVD-Bundesausschusses Verwalter, hofft jetzt auf die schnelle Festlegung einer Prüfungsordnung. "Wir werden unsere Mitglieder auf die Prüfung adäquat vorbereiten. Der Ansturm an Prüfinteressenten wird indes nur zu bewältigen sein, wenn die Prüfungen so früh wie möglich angeboten werden können." Bis die erforderlichen Prüfungsausschüsse gebildet sind und alle Prüfungsinhalte und -abläufe feststehen, werde es aber noch eine Zeit lang dauern, befürchtet er.

Ebenfalls nun vom Bundesrat beschlossen wurde die schon lange vom Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) geforderte Regelung, dass juristische Personen und Personengesellschaften mit zertifizierten Verwaltern gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass alle im Unternehmen mit der Verwaltung beschäftigten Mitarbeiter die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder diesem aufgrund ihrer Qualifikation nach § 7 der Zertifizierter- Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV) gleichgestellt sind.

Ampelkoalition plant den Sachkundenachweis

Weitere Fortschritte bei der Verwalterqualifikation verspricht der Koalitionsvertrag der angehenden Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, der in der vergangenen Woche vorgestellt wurde. Die Koalition will demnach einen Sachkundenachweis für WEG-Verwalter zur Pflicht machen. "Nachdem im WEG bereits seit Dezember 2020 die IHK-Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter verankert ist, besteht jetzt die Chance, eine echte Berufszulassungsvoraussetzung für WEG-Verwalter einzuführen", betont Thomas Meier, Präsident des Bundesfachverbands der Immobilienverwalter (BVI).

IVD-Vize Jugan sieht die Zertifizierung als WEG-Verwalter sogar als "obsolet" an, wenn der Sachkundenachweis als Vorgabe der Gewerbeordnung kommt. Beides basiere auf Prüfungen vor der IHK. Der IVD weist darauf hin, dass bereits die vorherige Bundesregierung über den Sachkundenachweis beraten hat, sich dann auf Drängen der CDU aber stattdessen für eine Kombination aus Versicherungs- und Weiterbildungspflicht sowie dem von der Gewerbeordnung unabhängigen IHK-Zertifikat entschied. "Es wäre gut, wenn der Gesetzgeber schnell den Sachkundenachweis einführt und die Regelungen im WEG aufhebt", meint Jugan.



Janina Stadel und Lars Wiederhold

"Den ganz großen Homeoffice-Hype sehe ich nicht"

Viele Arbeitnehmer sind wegen Corona ins Homeoffice gewechselt. Ob sie auch dort bleiben, ist aber ungewiss.

Viele Arbeitnehmer sind wegen Corona ins Homeoffice gewechselt. Ob sie auch dort bleiben, ist aber ungewiss.

Quelle: imago images, Urheber: Skata

Karriere 28.05.2020
Die Corona-Pandemie hat die Art und Weise, wie und wo Menschen arbeiten, innerhalb kürzester Zeit massiv verändert. Welche dieser Veränderungen Bestand haben werden, muss sich aber noch ... 

Die Corona-Pandemie hat die Art und Weise, wie und wo Menschen arbeiten, innerhalb kürzester Zeit massiv verändert. Welche dieser Veränderungen Bestand haben werden, muss sich aber noch zeigen. Homeoffice könnte den Büroflächenbedarf reduzieren, die Angst vor Ansteckungen Einfluss auf die technische Ausstattung der Arbeitsplätze nehmen. Branchenexperten sehen der Entwicklung gelassen entgegen.

"Mitarbeiter freuen sich, ins Büro zu dürfen"

Die ersten Rückkehrer schlagen ihre Zelte wieder in ihren angestammten Büros auf. Der Papierstapel auf dem heimischen Schreibtisch wird kleiner, der im Büro wächst. In einer Umfrage des Digitalverbands bitkom gaben 49% der Befragten bereits zu Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland an, aufgrund der Einschränkungen ganz oder teilweise ins Homeoffice gewechselt zu sein. Jetzt kehren viele dieser Arbeitnehmer wieder zurück und auf den Bürofluren setzt wieder zaghaftes Leben ein. So auch bei der Helaba-Tochter OFB Projektentwicklung. "Unsere Mitarbeiter freuen sich darauf, wieder ins Büro zu dürfen. Die Kommunikation auf dem Flur fehlt einfach", berichtet Klaus Kirchberger, der Vorsitzende der Geschäftsführung.

Kirchberger rechnet nicht damit, dass die jüngsten Erfahrungen mit der Arbeit von zu Hause aus dazu führen werden, dass künftig deutlich mehr Arbeitnehmer dauerhaft im Homeoffice arbeiten werden. "Homeoffice kann in einigen Fällen durchaus sinnvoll sein und natürlich wächst das. Aber das war auch schon vor Corona der Fall. Den ganz großen Homeoffice-Hype sehe ich nicht." Entsprechend gehe er auch nicht davon aus, dass sich der Büroflächenbedarf durch ein Mehr an Homeoffice-Regelungen entscheidend verringern wird.

Das sehen Andreas Iding, Geschäftsführer von Goldbeck Services, und Norman Kustos, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens neotares, ganz ähnlich. "Einen Paradigmenwechsel bemerke ich nicht. Homeoffice kann für die Zukunft eine Ergänzung zum normalen Büroumfeld sein, aber es auf keinen Fall ersetzen", sagt Iding.

Inzwischen mehren sich allerdings auch die Wortmeldungen aus der Wirtschaft, die durchaus für die nahe Zukunft größere Umbrüche voraussehen. So hat etwa das Unternehmen Twitter angekündigt, allen seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit für die dauerhafte Heimarbeit einzuräumen. Facebook-Gründer Mark Zuckerberg prognostiziert, dass mittelfristig etwa 50% der Facebook-Angestellten von zu Hause aus arbeiten werden.

Rechtlicher Anspruch auf Homeoffice ist umstritten

Verschiebungen könnten sich in Zukunft ergeben, sollte der Gesetzgeber tatsächlich ein grundsätzliches Recht auf Homeoffice einführen. Der jüngste Vorstoß dazu stammt von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der bis zum Herbst eine entsprechende Gesetzesvorlage erarbeiten will. Ähnliches hatte er allerdings schon einmal angekündigt, dann war die Initiative aber im Sande verlaufen. Doch auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird das Thema angeschnitten. So haben die Fraktionen vereinbart, mobile Arbeit zu fördern und zu erleichtern und hierfür einen rechtlichen Rahmen zu schaffen. "Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Vorgaben des Koalitionsvertrags in dieser Legislaturperiode umzusetzen", heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Das muss zwar noch lange nicht bedeuten, dass es am Ende wirklich ein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice geben wird, es zeigt aber zumindest, dass gesetzliche Änderungen sehr wahrscheinlich sind. Kirchberger warnt jedoch davor, Arbeitnehmern pauschal die Wahlmöglichkeit für die Arbeit von zu Hause aus einzuräumen. "Das wäre schon ein wirklich großer Eingriff in die Freiheit der Unternehmen. Ich hoffe deshalb, dass dieser Plan nicht umgesetzt werden kann." Kustos führt darüber hinaus datenschutzrechtliche Bedenken ins Feld.

Davon abgesehen dürfe das Büro nicht allein auf seine Funktion als Arbeitsstätte reduziert werden. Es diene schließlich als Identifikationsort des Arbeitnehmers mit der Firma, für die er im Einsatz ist. "Die Identifikation mit dem eigenen Arbeitgeber wird künftig eine große Rolle spielen. Alleine schon, um die Arbeitskräfte an den Arbeitgeber zu binden. Dabei spielt das Büro eine wichtige Rolle, sonst wird der Arbeitgeber austauschbar." Gebremst sieht er durch die Pandemie-Erfahrungen der vergangenen Monate allerdings den Trend zu allzu offenen Bürolösungen. "Open Office ist jetzt natürlich nicht so stark angesagt."

Veränderungen könnten sich im Hinblick auf die Gebäudeausstattung ergeben. Vor allem die Lüftung spiele dabei eine Rolle. "Was eine coronasichere Lüftungstechnik angeht, gibt es derzeit eine große Nachfrage. In vielen Fällen ist so etwas machbar, etwa mit separaten Lüftungen für die einzelnen Büroräume. Aber es muss technisch und auch wirtschaftlich sinnvoll sein. Das ist nicht immer ganz einfach", sagt Kustos.

Auch in Sachen intelligente Gebäudesteuerung, Automation und Nachverfolgung der Wege einzelner Personen in den Gebäuden könne die Krise Wirkung zeigen, glaubt Iding. "Corona muss kein Einzelfall bleiben, wir können in Zukunft immer wieder in solche Situationen geraten. Was wir jetzt gesehen haben, ist, dass vielfach eine ganze Etage dichtgemacht werden musste, weil es einen einzelnen Verdachtsfall gab. Da gibt es gute technische Möglichkeiten, mit denen für eine bessere Trennschärfe gesorgt werden kann", sagt er.

Robin Göckes

Bohle folgt auf Adler

Anne Katrin Bohle.

Anne Katrin Bohle.

Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Köpfe 21.03.2019
Anne Katrin Bohle, derzeit Abteilungsleiterin im Bauministerium von Nordrhein-Westfalen, soll die Nachfolgerin von Baustaatssekretär Gunther Adler im Bundesinnen- und -bauministerium von ... 

Anne Katrin Bohle, derzeit Abteilungsleiterin im Bauministerium von Nordrhein-Westfalen, soll die Nachfolgerin von Baustaatssekretär Gunther Adler im Bundesinnen- und -bauministerium von Horst Seehofer (CSU) werden.

Laut einer Mitteilung aus dem Ministerium Seehofers soll Bohle die Zuständigkeit für die Bereiche Stadtentwicklung, Wohnen und Bauwesen übernehmen, die bisher von Gunther Adler betreut wurden. Adler wechselt, wie berichtet, als Geschäftsführer Personal zur neuen Autobahngesellschaft des Bundes. Die 57-Jährige Bochumerin ist die erste Frau in Seehofers Staatssekretärenriege.

Horst Seehofer sagt über die Adler-Nachfolgerin: "Anne Katrin Bohle ist eine ausgewiesene Kennerin ihres Fachs. Ich bin überzeugt, dass wir mit ihr die vielfältigen Maßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum erfolgreich fortsetzen können. Gleichzeitig möchte ich Gunther Adler für seine hervorragenden Leistungen als Baustaatssekretär und die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit danken."

Bohle leitet die Abteilung für Stadtentwicklung und Denkmalpflege im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die zuständige Landesministerin ist Ina Scharrenbach (CDU). Anders als Adler ist Bohle kein SPD-Mitglied. Das Bundeskabinett muss allerdings noch über die Personalie entscheiden. Daher möchte das Ministerium auch nicht mehr als die Eckdaten zur Person preisgeben. Für die Immobilienverbände, die mit großer Spannung auf die Nachfolgerin des äußerst beliebten Adlers gewartet hatten, ist das etwas misslich. Denn die Wohnungsfachfrau ist überregional nicht sehr bekannt. Ihrem Facebook-Auftritt ist zu entnehmen, dass sie eine große Freundin des FC Bayern ist.

Vorsichtshalber und in der Hoffnung auf sehr engen Kontakt aber übermitteln schon mal alle Verbände eilig herzliche Grüße. "Wir gratulieren, wünschen viel Erfolg und freuen uns auf die Zusammenarbeit", sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen möchte sie sogleich für seinen Deutschen Immobilien-Kongress Ende März in Berlin gewinnen.

Jürgen Michael Schick, Präsident des Maklerverbands IVD, nennt Bohle "eine Frau aus der Praxis". Sie habe sich als Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen der Bauministerkonferenz länderübergreifend über viele Jahre als Fachpolitikerin etabliert. "Der Gunther" soll aber nicht zu schnell vergessen werden. Bei ihm bedankt Schick sich für die vertrauensvolle und stets ergebnisorientierte Zusammenarbeit.

Jutta Ochs

Beruf bleibt ohne Zugangshürden

Karriere 09.08.2012
Die Bundesregierung sieht mit Blick auf energetisch sanierende Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) keine Notwendigkeit, für Wohnungsverwalter Berufszugangsvoraussetzungen einzuführen oder ... 

Die Bundesregierung sieht mit Blick auf energetisch sanierende Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) keine Notwendigkeit, für Wohnungsverwalter Berufszugangsvoraussetzungen einzuführen oder von ihnen eine Zertifizierung zu fordern. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion hervor.

Der SPD-Fraktion zufolge spielen Verwalter eine "entscheidende Rolle" bei der Umsetzung von energetischen Sanierungen, weil sie "die entsprechenden Beschlüsse in der Eigentümerversammlung herbeiführen, informieren, beraten und begleiten" können. Zugleich seien damit die Anforderungen in Bereichen wie Finanzierung, Sanierung, Verkehrssicherung sowie Recht/Verordnungen gestiegen, heißt es.

Grundrecht auf Berufsfreiheit

Auch die Tatsache, dass Verwalter nach §5 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu ihrem Tätigkeitsfeld gehörende Rechtsdienstleistungen für Dritte erbringen können, bereitet der Fraktion offensichtlich Unbehagen. Sie verweist daher auf Österreich, Frankreich und Großbritannien, wo es "umfangreiche Zugangsvoraussetzungen und Prüfkriterien zur Zulassung von Immobilienverwaltern" gebe. Die Bundesregierung lehnt dies mit der Begründung ab, dass bislang keine "gravierenden Missstände" bekannt seien. Außerdem würden für einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hohe Hürden bestehen.

Christine Rose