Karriere-News

Kanzlei Advant Beiten wächst um vier Partner

Köpfe 29.01.2024
Zum Jahreswechsel hat die Wirtschaftskanzlei Advant Beiten vier zusätzliche Partner geholt. Sie werden von Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und Hamburg aus tätig. ... 

Zum Jahreswechsel hat die Wirtschaftskanzlei Advant Beiten vier zusätzliche Partner geholt. Sie werden von Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und Hamburg aus tätig.

Von Becker Büttner Held ist Dr. Malaika Ahlens zur Wirtschaftskanzlei Advant Beiten gewechselt. Als Local Partnerin berät die 54-Jährige Mandanten der Praxisgruppe Public Sector am Standort Berlin. Ihre Schwerpunkte liegen auf den Themen Projektierung, Umsetzung und vertragliche Ausgestaltung von Energieerzeugungs- und Versorgungskonzepten im Sektor Quartiersversorgung und in der Immobilienwirtschaft. Zusammen mit ihr wechselt Associate Anton Buro. In Düsseldorf kommt außerdem Dr. Andreas Imping zu Advant Beiten. Der 58-Jährige ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und wird ebenfalls Local Partner.

Von Arnecke Sibeth Dabelstein wechselt Dr. Nadeja Kysel in die Wirtschaftskanzlei. Die 47-jährige Rechtsanwältin und Notarin wird von Frankfurt aus tätig und berät vor allem Banken, Unternehmen und Investoren bei der Finanzierung von Immobilien- und Unternehmenstransaktionen sowie bei der Restrukturierung und Verwertung. Zudem steigt Theofanis Tacou am Hamburger Standort der Kanzlei als Salary Partner ein. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat einen Branchenfokus auf Finanzdienstleistungen.

Janina Stadel

Sven Ludwig und Yvonne Spatz schließen sich der ASD-Kanzlei an

Köpfe 20.10.2021
Als Salary Partner und als Counsel haben sich die beiden Anwälte Sven Ludwig und Yvonne Spatz der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein angeschlossen. Ihre Schwerpunkte liegen unter anderem im ... 

Als Salary Partner und als Counsel haben sich die beiden Anwälte Sven Ludwig und Yvonne Spatz der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein angeschlossen. Ihre Schwerpunkte liegen unter anderem im Baurecht, bei Immobilientransaktionen und im Verwaltungsrecht.



Die Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein (ASD) verstärkt ihre Praxisgruppe Real Estate am Standort Frankfurt. Sven Ludwig steigt als Salary Partner ein, Yvonne Spatz kehrt nach fast zweijähriger Pause als Counsel zurück.

Die Beratungsschwerpunkte von Ludwig liegen in den Bereichen öffentliches Immobilien- und Baurecht sowie im Verwaltungsrecht. Der 49-Jährige verwaltet seit 2017 die Professur Recht in der Immobilienwirtschaft an der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen und war seit 2012 in eigener Kanzlei tätig. Davor war er Leiter des Rechtsamts der Stadt Marburg.

Spatz bringt rund 13 Jahre Erfahrung im Real Estate-Bereich mit. Die 48-Jährige war bereits von 2015 bis 2020 für ASD tätig und wechselte dann zur Großkanzlei Herbert Smith Freehills. Zurück bei ASD liegt ihr Fokus auf Immobilientransaktionen. Außerdem berät sie Mandanten im öffentlichen Baurecht und bei Nachbarvereinbarungen.

Janina Stadel

Rittershaus übernimmt Team von Arnecke Sibeth Dabelstein

Köpfe 16.09.2021

Früherer OB Stuttgarts wird Chefaufseher der Gerchgroup

Köpfe 26.04.2021
Der Aufsichtsrat des Düsseldorfer Projektentwicklers Gerchgroup steht nun unter der Führung von Prof. Dr. Wolfgang Schuster, dem früheren Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart. ... 

Der Aufsichtsrat des Düsseldorfer Projektentwicklers Gerchgroup steht nun unter der Führung von Prof. Dr. Wolfgang Schuster, dem früheren Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart.

Schuster war in den Jahren 1997 bis 2013 das Stadtoberhaupt Stuttgarts. Ebenso war er etwa Mitglied des Rats für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung. Beim Institut für Nachhaltige Stadtentwicklung hat er den Geschäftsführerposten inne.

Neben Schuster gehören zudem sein Stellvertreter Dr. Wolfgang Scholl, geschäftsführender Partner der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein, sowie Wolfgang Buchholz, Geschäftsführer von tax advice, dem Aufsichtsrat an.

Die einzige Aktionärin der AG ist die Marathon Beteiligungsgesellschaft, hinter der die Familien der Vorstände Mathias Düsterdick (CEO) und Christoph Hüttemann (CFO) stehen. Zum Vorstand zählen außerdem Dominique Gutsmann (Finanzierungen), Alexander Pauls (Development) und Marc K. Thiel (Transaction).

Anke Pipke

Arbeitsschutzvorgaben sind löchrig

Karriere 07.05.2020
Die neuen Corona-Arbeitsschutzvorgaben geben Firmen Orientierung, mehr aber nicht, sagt die Arbeitsrechtlerin Annette Knoth aus der Kanzlei von Arnecke Siebeth Dabelstein. ... 

Die neuen Corona-Arbeitsschutzvorgaben geben Firmen Orientierung, mehr aber nicht, sagt die Arbeitsrechtlerin Annette Knoth aus der Kanzlei von Arnecke Siebeth Dabelstein.

Immobilien Zeitung: Seit Mitte April gilt der vom Bundesarbeitsministerium veröffentlichte Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Er sieht für Beschäftigte auch der Immobilienbranche am Arbeitsplatz unter anderem einen Mindestabstand von 1,50 m, ggf. Schutzmasken, das Einhalten von Hygieneregeln vor. In diesen Tagen kehren erste Mitarbeiter in Büros und Läden zurück. Dürfen sie wieder nach Hause gehen, wenn ihr Arbeitgeber den Standard nicht beachtet?

Annette Knoth: Die Antwort ist wie oft in rechtlichen Dingen: Es kommt auf den Einzelfall an. Generell hat ein Arbeitnehmer erst einmal kein Recht, nach Hause zu gehen.

IZ: Warum denn nicht? Sein Arbeitgeber verstößt doch gegen die Vorschrift und gefährdet die Gesundheit der Mitarbeiter.

Knoth: Der Standard ist eine Richtlinie und hat keinen verbindlichen Charakter.

IZ: Moment, verstehe ich das richtig? Der Arbeitgeber kann sich daran halten oder es lassen?

Knoth: Die Vorgaben dienen als Entscheidungshilfe für das, was Arbeitgeber tun sollen. Es ist ein Appell und ja, aus dem Standard ergibt sich keine Pflicht wie zum Beispiel aus einem Gesetz, alle Maßnahmen umzusetzen. Ich verstehe das jedoch als eine dem gesellschaftlichen Konsens geschuldete moralisch-psychologische Verpflichtung.

IZ: Welche Sanktionen drohen einem Unternehmen bei Nichteinhalten?

Knoth: Keine. Sanktionen gingen nur, wenn sie drin stünden. Wir kennen das aus anderen Bereichen. Geldbuße, Punkt in Flensburg, Betriebsschließung. So etwas fehlt jedoch im Arbeitsschutzstandard Covid-19.

IZ: Was muss bzw. sollte ein Arbeitgeber nun tun?

Knoth: Die Richtlinie lässt ihm jede Menge Spielraum, insbesondere aufgrund der sehr schwammigen Formulierung. Der eine stellt Desinfektionsmittel auf den Schreibtisch, der andere hängt Seifenspender in die Toiletten. Die konkreteste Maßnahme ist der Mindestabstand von 1,50 m. Aber selbst wenn Firmen den nicht einhalten, dürfen sie weiterarbeiten. Der Mindestabstand ist auch das einzig Überprüfbare, falls es zum Streit käme. Insgesamt betrachtet ist der Arbeitsschutzstandard eine Käseloch-Verordnung, die rechtlich faktisch wirkungslos in Kraft ist.

IZ: Und warum hat der Bundesarbeitsminister die Vorgaben so löchrig gefasst?

Knoth: Er hätte sie in eine stabilere Form gießen können, hat es aber bewusst nicht getan, weil in einer rechtlich verbindlichen Verordnung jedes Detail hätte genau beschrieben sein müssen. Das ist nicht machbar, weil die Branchen zu unterschiedlich sind. Zum Beispiel sind in der Immobilienbranche, am Bau oder im Handel die Voraussetzungen jeweils andere. Außerdem hätten sonst die Unternehmerverbände heftig gegen die Vorgaben protestiert.

IZ: Noch einmal zurück zum Mindestabstand. Angenommen, Mitarbeiter verstoßen gegen die 1,50-m-Regel. Was passiert dann?

Knoth: Wenn ein Mitarbeiter die Abstandsregel permanent verletzt, wäre das aus meiner Sicht abmahnfähig. Vergessenes Händewaschen wäre es nicht.

IZ: Gucken wir mal in die Zukunft. Werden wir dauerhaft mit Mund-Nase-Schutz und Mindestabstand arbeiten?

Knoth: Es ist gut vorstellbar, dass der Mindestabstand in die Arbeitsstättenverordnung aufgenommen und so in Zukunft verpflichtend wird. Andere Maßnahmen könnten zum Beispiel über Betriebsvereinbarungen verbindlich werden.

IZ: Frau Knoth, vielen Dank für das Gespräch.

Die Fragen stellte Monika Hillemacher.

Monika Hillemacher