Karriere-News

Medzentrum bekommt zweiten Geschäftsführer von Apobank

Sawas Koutsidis.

Sawas Koutsidis.

Quelle: Medzentrum Netzwerk GmbH

Köpfe 26.07.2022
Sawas Koutsidis (37) ist am 1. Juli in die Geschäftsführung des Firmennetzwerks Medzentrum eingetreten. Dort wird er sich unter anderem um die Vermarktung eines neuen geschlossenen ... 

Sawas Koutsidis (37) ist am 1. Juli in die Geschäftsführung des Firmennetzwerks Medzentrum eingetreten. Dort wird er sich unter anderem um die Vermarktung eines neuen geschlossenen Spezial-AIF für Ärztezentren kümmern. 

Koutsidis kommt von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank), deren Frankfurter Filiale er als Direktor führte. Nun bildet er mit dem bisherigen Alleingeschäftsführer Dr. Uwe Natter die Spitze von Medzentrum Netzwerk. Der geplante Spezialfonds heißt Medzentrum Deutschland Unua und dient der Geldanlage in von Medzentrum entwickelte Ärzte- und Gesundheitszentren.

Unter der Marke Medzentrum werden Ärztehäuser entwickelt, die meisten Projekte befinden sich derzeit in Hessen. Hinter dem Netzwerk stehen federführend die Unternehmen der IWG Holding sowie die Kanzlei HFBP Rechtsanwälte und Notar. IWG bietet über die Immobilienholding IWG Medical Real Estate bereits Investments in Nachrangdarlehen und Kommanditbeteiligungen an Ärztehäuser-Projekten an.
Monika Leykam

EuGH kippt verbindliche Honorarsätze der HOAI

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Florian Bauer

Karriere 04.07.2019
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht. ... 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht.

Nach dem heute Morgen verkündeten Urteil verstößt Deutschland mit den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, nach der in einem freien europäischen Binnenmarkt Wettbewerb grundsätzlich auch über den Preis möglich sein soll. Der Argumentation Deutschlands, der feste Preisrahmen der HOAI sei unerlässlichlich für die Bauqualität und den Verbraucherschutz, folgten die Richter nicht. Sie hielten vielmehr dagegen: In allen anderen EU-Mitgliedsstaaten würden auch ohne verbindliche Honorarsätze qualitätsvolle Architektur- und Ingenieurleistungen erbracht.

Deutschland hat nun voraussichtlich bis zu einem Jahr Zeit, auf die Entscheidung des EuGH zu reagieren. Die Bundesarchitektenkammer forderte umgehend, "die Leistungsbilder und Honorarsätze der HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest als abgeprüften Referenzrahmen zu erhalten".

Erfolgsaussichten für Aufstockungsklagen gesunken

Unmittelbare Konsequenzen dürfte das EuGH-Urteil aber schon jetzt entfalten: Zum einen sind die Erfolgsaussichten für sogenannte Aufstockungsklagen gesunken. Es kommt immer wieder vor, dass z.B. ein Architekt, der mit seinem Auftraggeber zunächst vertraglich ein Pauschalhonorar unterhalb des HOAI-Mindestsatzes vereinbart hat, im Nachhinein ebendiesen Mindestsatz einzuklagen versucht. Bisher standen die Chancen gut, mit einer solchen Aufstockungsklage erfolgreich zu sein.

Eine zweite direkte Folge des heutigen Urteils: Ein Angebot in einem Vergabeverfahren der öffentlichen Hand auszuschließen, weil es die Mindestsätze der HOAI unterschreitet - oder, was aber seltener vorkommen dürfte - die Höchstsätze überschreitet, dürfte ab heute daher nicht mehr zulässig sein. Darauf weist u.a. die Kanzlei Kapellmann und Partner hin.

Die Entscheidung des EuGH kommt nicht überraschend: Bereits der für den Fall zuständige Generalanwalt hatte in seinen Schlussanträgen im Februar 2019 moniert, dass das bindende Preisrecht der HOAI Architekten und Ingenieure in unzulässiger Weise daran hindere, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren.

Interessant ist, dass die europäischen Richter Mindestsätze für Planungsleistungen mit Blick auf den deutschen Markt mit vielen kleinen und mittelgroßen Marktteilnehmern nicht grundsätzlich für das falsche Mittel halten, eine hohe Bauqualität sicherzustellen. Die deutsche Regelung sei jedoch inkohärent: Denn in Deutschland könnten Planungsleistungen nicht nur von Architekten und Ingenieuren, sondern auch von Dienstleistern erbracht werden, die keine entsprechende fachliche Eignung nachweisen müssen. Daraus schließen die Richter: Mindestsätze seien nicht geeignet, eine hohe Planungsqualität zu erreichen, wenn für die Erbringer dieser Leistungen, die ebendiesen Mindestsätzen unterliegen, nicht selbst auch Mindestanforderungen gälten.

Harald Thomeczek

Baubeginn für Palais am Oberanger

Köpfe 05.12.2002
In Münchens Zentrum rollen jetzt die Bagger an. Mit dem Abriss des fünfstöckigen Bestandsgebäudes am Oberanger 34 - 36 Ecke Schmidstraße beginnt der Bau neuer Büros und Geschäfte. Im ... 

In Münchens Zentrum rollen jetzt die Bagger an. Mit dem Abriss des fünfstöckigen Bestandsgebäudes am Oberanger 34 - 36 Ecke Schmidstraße beginnt der Bau neuer Büros und Geschäfte. Im künftigen Palais am Jakobsplatz entstehen auf sieben Geschossen rund 5.100 m2 exklusiver Retail-, Büro- und Wohnfläche sowie 22 Tiefgaragen-Parkplätze.

Bauherr ist die Bauwert Property Group, Berlin. Das Unternehmen investiert etwa 30 Mio. EUR in die Errichtung des Neubaus.

Die Planungen stammen vom Münchner Architekturbüro Hilmer & Sattler und Albrecht. Erste Mieter können ab Sommer 2004 in das Palais am Jakobsplatz einziehen. Sie finden neben Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss und Büros auf knapp 4.300 m2 Fläche zwei Penthousewohnungen mit Dachterrassen und Blick über Münchens Altstadt.

"Der Münchener Immobilienmarkt zeigt derzeit eine starke Segmentierung - aktuelle Vermietungen spiegeln vor allem eine Nachfrage nach topausgestatteten Objekten in guter Innenstadtlage zu vernünftigen Mietpreisen wider", so Patrick Reich, Geschäftsführer der Bauwert Property Group. Zusätzliche Bedeutung erhielt der Oberanger kürzlich mit der Ansiedelung der internationalen Anwaltskanzlei Shearman & Sterling, des englischen Spezialversicherers Hiscox und der Advanced Bank. (thk)

IZ