Karriere-News

Früherer OB Stuttgarts wird Chefaufseher der Gerchgroup

Köpfe 26.04.2021
Der Aufsichtsrat des Düsseldorfer Projektentwicklers Gerchgroup steht nun unter der Führung von Prof. Dr. Wolfgang Schuster, dem früheren Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart. ... 

Der Aufsichtsrat des Düsseldorfer Projektentwicklers Gerchgroup steht nun unter der Führung von Prof. Dr. Wolfgang Schuster, dem früheren Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart.

Schuster war in den Jahren 1997 bis 2013 das Stadtoberhaupt Stuttgarts. Ebenso war er etwa Mitglied des Rats für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung. Beim Institut für Nachhaltige Stadtentwicklung hat er den Geschäftsführerposten inne.

Neben Schuster gehören zudem sein Stellvertreter Dr. Wolfgang Scholl, geschäftsführender Partner der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein, sowie Wolfgang Buchholz, Geschäftsführer von tax advice, dem Aufsichtsrat an.

Die einzige Aktionärin der AG ist die Marathon Beteiligungsgesellschaft, hinter der die Familien der Vorstände Mathias Düsterdick (CEO) und Christoph Hüttemann (CFO) stehen. Zum Vorstand zählen außerdem Dominique Gutsmann (Finanzierungen), Alexander Pauls (Development) und Marc K. Thiel (Transaction).

Anke Pipke

PwC: Thomas Veith folgt auf Susanne Eickermann-Riepe

Thomas Veith.

Thomas Veith.

Köpfe 01.07.2020
Harald Thomeczek

Bilfinger bittet Koch, Bodner, Keysberg & Co. zur Kasse

Ex-Vorstandsvorsitzender Roland Koch ist beileibe nicht das einzige ehemalige Bilfinger-Vorstandsmitglied, das demnächst unerwünschte Post bekommen dürfte.

Ex-Vorstandsvorsitzender Roland Koch ist beileibe nicht das einzige ehemalige Bilfinger-Vorstandsmitglied, das demnächst unerwünschte Post bekommen dürfte.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Frank Boxler

Karriere 21.02.2018
Zwölf ehemalige Vorstandsmitglieder des früheren Bau- und Immobiliendienstleisters Bilfinger bekommen voraussichtlich in den nächsten Wochen unangenehme Post: Ihnen sollen Schreiben mit ... 

Zwölf ehemalige Vorstandsmitglieder des früheren Bau- und Immobiliendienstleisters Bilfinger bekommen voraussichtlich in den nächsten Wochen unangenehme Post: Ihnen sollen Schreiben mit Schadensersatzansprüchen ihres ehemaligen Arbeitgebers zugehen. Der börsennotierte Konzern aus Mannheim, der heute nur noch Geschäfte als Industriedienstleister macht, hat gestern die Öffentlichkeit darüber informiert, Pflichtverletzungen bestimmter Ex-Vorstände u.a. in Sachen Compliance ausgemacht zu haben.

Unter den ehemaligen Vorständen, denen der Bilfinger-Aufsichtsrat bzw. die mit der Untersuchung beauftragte Kanzlei Linklaters Pflichtverletzungen bei der "Implementierung eines ordnungsgemäßen Compliance-Managment-Systems" bzw. im Kontekt von "M&A-Projekten" vorwirft, befinden sich zwei Ex-Vorstandsvorsitzende und zehn gewöhnliche Vorstandsmitglieder.

Nicht nur Koch und Bodner im Visier

Namentlich handelt es sich nach Informationen der Immobilien Zeitung um folgende zwölf Herren: die beiden Ex-Vorstandschefs Roland Koch, der von 2011 bis 2014 am Steuer saß, und Herbert Bodner (er amtierte von 1999 bis 2011 bzw. 2014/2015). Außerdem fallen in Marktkreisen mit Blick auf die angemeldeten Schadensersatzansprüche diese Namen: Helmut Schetter, Jürgen M. Schneider, Joachim Ott, Kenneth Dickson Reid, Klaus Raps, Joachim Müller, Thomas Töpfer, Joachim Enenkel, Pieter Koolen und Jochen Keysberg. Letzterer ist heute der Chef des mittlerweile von Bilfinger verkauften und umbenannten Immobiliendienstleisters Apleona.

Bilfinger selbst spricht in einer am gestrigen späten Nachmittag veröffentlichten Mitteilung nur von ehemaligen Vorstandsmitgliedern, die zwischen 2006 und 2015 im Amt waren, aber noch vor 2015 in den Vorstand eingetreten sind. Keine Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen haben die im März 2016 eingeleiteten Untersuchungen demnach bei den Ex-Vorständen Per Utnegaard (Vorstandschef 2015/2016), Axel Salzmann (er war 2015/2016 CFO) und Michael Bernhardt (seit 2015 im Vorstand) ergeben.

Vorwürfe reichen in Bauvergangenheit zurück

Die Vorwürfe an die Adresse der anderen zwölf Ex-Vorstände reichen auch in die Bauvergangenheit des Konzerns zurück und lassen sich dem Vernehmen nach etwa wie folgt zusammenfassen: Erst gab es gar kein Compliance-System - und später wurde (zunächst) kein effektives aufgebaut. Die Schatten der Vergangenheit verfolgen Bilfinger bis heute. Weil Bilfinger z.B. in Nigeria in einen Korruptionsfall verwickelt war, musste das Unternehmen 32 Mio. Dollar Strafe zahlen und wurde unter Aufsicht des US-Justizministeriums gestellt. Diese wurde später verlängert, weil Bilfinger die Auflagen nicht erfüllte. Schmiergeldvorwürfe im Zusammenhang mit der Vergabe eines Auftrags im Umfeld der Fußball-WM 2014 in Brasilien führten dazu, dass die Übernahme einer Firma später rückabgewickelt wurde. Dabei sei zum Zeitpunkt dieser Übernahme bereits ein Compliance-System installiert gewesen - nur habe dieses nicht gegriffen, heißt es.

Bilfinger will Schaden von ca. 100 Mio. Euro erlitten haben

Der "erstattungsfähige Schaden", den Bilfinger durch die Pflichtverstöße erlitten haben will, soll bei um die 100 Mio. Euro liegen. Wie groß er genau ist und ob sich die Schadensersatzansprüche auch durchsetzen lassen, stehe noch nicht fest, so Bilfinger. Auch steht noch eine Entscheidung darüber aus, welcher Ex-Vorstand in welcher konkreten Höhe zur Kasse gebeten wird. Diese Entscheidung soll jedoch bereits in den nächsten Wochen fallen, so ist zu hören. Die genannten Herren sollen dann direkt per Post erfahren, für wie groß ihr jeweiliger Anteil an dem ausgemachten Schaden befunden wird.

Roland Koch ist sich keiner Schuld bewusst

Der frühere hessische Ministerpräsident Roland Koch, der seit einem guten Jahr dem Stiftungsrat des Gebäudedienstleisters Dussmann Group angehört, hat bereits auf die Ankündigung seines Ex-Arbeitgebers geantwortet: "Mit Befremden" habe er auf den Beschluss des Bilfinger-Aufsichtsrats reagiert, "gegen ganze Generationen von früheren Bilfinger-Vorständen aktiv zu werden", ließ Koch durch seinen Sprecher Dirk Metz wissen. "Koch ist sich keinerlei Schuld bewusst und verweist darauf, dass das Unternehmen über dreieinhalb Jahre hinweg keinen einzigen konkreten Vorwurf erhoben habe", so sein Sprecher.

Harald Thomeczek

Damit Interimmanager keine Angestellten werden

Interimmanager werden oft geholt, um einen kurzfristigen Personalengpass zu überbrücken, auch in der Immobilienbranche. Unternehmer müssen aufpassen, dass die Berater auf Zeit, die längst nicht mehr nur auf der obersten Führungsebene eingesetzt werden, ni

Interimmanager werden oft geholt, um einen kurzfristigen Personalengpass zu überbrücken, auch in der Immobilienbranche. Unternehmer müssen aufpassen, dass die Berater auf Zeit, die längst nicht mehr nur auf der obersten Führungsebene eingesetzt werden, ni

Bild: Fotolia.de/Visionär

Karriere 21.11.2013
Der Markt für Interimmanagement wächst: Auf 640 Mio. Euro summierten sich die Honorare für Interimmanager im Jahr 2010 und dürften bis zum Ende dieses Jahres etwa 1,2 Mrd. Euro erreichen. So ... 

Der Markt für Interimmanagement wächst: Auf 640 Mio. Euro summierten sich die Honorare für Interimmanager im Jahr 2010 und dürften bis zum Ende dieses Jahres etwa 1,2 Mrd. Euro erreichen. So lautet die Prognose der Dachgesellschaft Deutsches Interim Management. Auch die Zahl der Interimmanager werde sich in diesem Jahr um rund 700 auf etwa 6.200 erhöhen, schätzt der Verband. Doch mit dem Instrument Interimmanagement kann nicht jeder kurzfristige Beschäftigungsengpass ausgeglichen werden. Welche arbeitsrechtlichen Vorgaben beachtet werden müssen, um Nachzahlungen zu verhindern, erläutert Sonja Riedemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Osborne Clarke.

Immobilien Zeitung: Frau Riedemann, Interimmanager gelten gemeinhin als Feuerwehrkräfte in Nadelstreifen, die als Sanierer oder Changemanager für eine kurze Zeit ins Unternehmen geholt werden und dann zum nächsten Auftrag weiterziehen. Für ihre Dienste stellen sie eine Rechnung. Was können da für arbeitsrechtliche Probleme auftauchen?

Sonja Riedemann: Interimmanager finden sich inzwischen nicht mehr nur auf der ersten Führungsebene, sondern auch im mittleren Management. Und damit ist diese Tätigkeitsform auf einer Hierarchieebene angekommen, auf der eher weisungsabhängig gearbeitet wird und die in den Betrieb eingegliedert ist. Und wegen dieser beiden Punkte ist häufig doch Arbeitsrecht anwendbar und müssten sie als Arbeitnehmer beschäftigt sein.

IZ: Das heißt, die Person läuft Gefahr, scheinselbstständig zu sein?

Riedemann: Genau. Denn Scheinselbstständigkeit definiert sich anders, als gemeinhin angenommen, nicht über die Zahl der Auftraggeber. Entscheidendes Kriterium ist, ob die erwerbstätige Person wirklich als selbstständiger Unternehmer agiert oder tatsächlich eher wie ein Angestellter "abhängig beschäftigt" ist bei einem Unternehmen.

Ein freier Dienstvertrag muss geschlossen und gelebt werden

IZ: Wie äußert sich das in der Praxis?

Riedemann: Ein kritischer Fall ist zum Beispiel, wenn der Interimmanager in der Position eines Leiters Finanzen zeichnungsberechtigt ist. Damit wäre er Teil der Organisation und es handelt sich arbeitsrechtlich nicht mehr um einen freien Dienstvertrag. Für das Einsatzunternehmen bedeutet das, dass es sozialabgabenpflichtig ist. Der Interimmanager darf also grundsätzlich nicht in das Unternehmen eingegliedert sein. Dabei ist es nicht wichtig, was im Vertrag steht, sondern was gelebt wird.

IZ: Was sollte das Einsatzunternehmen im Alltag also beachten?

Riedemann: Dem Interimmanager dürfen vor allem keine Vorgaben zu Arbeitszeit und Arbeitsort gemacht werden. Hinzu kommen viele vermeintlich kleine Dinge. Der Interimmanager sollte keine Visitenkarte und keinen E-Mail-Account des Unternehmens bekommen. Auch sollte seine feste Durchwahl nicht auf der hausinternen Telefonliste auftauchen oder nur mit dem Hinweis "wenn im Hause tätig". Stattdessen sollte dort seine Mobilfunknummer bzw. die Nummer seines eigenen Beratungsbüros aufgeführt sein. Einen Urlaubsantrag müssen diese weiterhin selbstständig tätigen Berater ebenfalls nicht einreichen.

IZ: Das sind in der Tat viele Kleinigkeiten, die wahrscheinlich allein aus praktischen Gründen gern anders gehandhabt werden.

Riedemann: Um nicht in diese Falle zu tappen, hilft eine gedankliche Eselsbrücke. Das Unternehmen sollte sich die Frage stellen: Würde ich dieses oder jenes auch dem externen IT-Dienstleister anbieten, der ebenso auf Rechnung für das Unternehmen tätig ist? Letztendlich muss aber immer der Einzelfall betrachtet werden.

Interimmanagement nicht mit Zeitarbeit verwechseln

IZ: Wenn bei einer Betriebsprüfung festgestellt wird, dass der Interimmanager wie ein Angestellter tätig war, welche Folgen hat das für das Unternehmen?

Riedemann: Dann drohen neben der Nachzahlung der Sozialabgaben, und zwar sowohl Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, noch Verspätungszuschläge sowie Bußgelder. Es gibt jedoch noch eine andere Variante des Interimmanagements, bei der ebenfalls Risiken bestehen.

IZ: Und welche?

Riedemann: Häufig werden Interimmanager über Agenturen an die Unternehmen vermittelt. Haben diese Manager einen Vertrag mit der Agentur und werden für diese bei dem Einsatzunternehmen tätig, dann sind sie rechtlich gesehen Subunternehmer. Wenn dieser Subunternehmer entgegen der ursprünglichen Planung dann doch wie ein Arbeitnehmer eingegliedert wird, geht es um Arbeitnehmerüberlassung, also die klassische Zeitarbeit. Das dürfen aber nur Agenturen mit einer bestimmten Lizenz anbieten. Verfügt die Interimmanagement-Agentur nicht über diese Lizenz, hat das Kundenunternehmen wieder alle finanziellen und rechtlichen Risiken selbst zu tragen, z.B. die Sozialabgaben. Interimmanagement kann für das Unternehmen eine gute Alternative sein, um kurzfristig einen Personalengpass zu überbrücken. Doch das geht nur für Aufgaben, die tatsächlich von einem Selbstständigen ausgeübt werden können.

IZ: Frau Riedemann, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Sonja Smalian.

IZ