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Erfolgreicher ist, wer sie hat – Entscheiderinnen der Immobilienbranche

Karriere 02.03.2023
In allen Segmenten gibt es qualifizierte Frauen, die die Immobilienbranche erfolgreich mitgestalten und in ihren Unternehmen Verantwortung tragen. Umso wichtiger, dass sie sichtbar sind und ... 

In allen Segmenten gibt es qualifizierte Frauen, die die Immobilienbranche erfolgreich mitgestalten und in ihren Unternehmen Verantwortung tragen. Umso wichtiger, dass sie sichtbar sind und sichtbarer werden – trotz ihrer Unterzahl in Führungspositionen.

Am 8. März wird rund um den Globus Weltfrauentag gefeiert. Grund genug für die Immobilien Zeitung (IZ) eine Handvoll Branchenvertreterinnen zu fragen, welche "Sie" aus ihrer Sicht bemerkenswert ist. Herausgekommen ist eine Gruppe von zwanzig Entscheiderinnen der Branche, die sich in der IZ vorstellen. Stellvertretend und als Vorbilder für andere weibliche Immobilienprofis.

Wenn
Sie mehr zu Vita und Statement der Branchenvertreterinnen erfahren möchten, klicken Sie einfach den gewünschten Artikel an.
Tina Reuter
Head of Asset Services EMEA bei Cushman & Wakefield: „Ich genieße es, täglich mit Menschen aus unterschiedlichen Ländern und Hintergründen zusammenzuarbeiten.“
Sandra Wehrmann
Vorstandsmitglied bei Degewo: „Die Wohnungswirtschaft ist vielfältig und nah an den Menschen und an gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und auch technischen Entwicklungen.“
Anja Danelsing
Head of Corporate Finance, HR & Business Administration bei Gerchgroup: „Frauen benötigen Vorbilder, die zeigen, dass erfolgreiche Führung nichts mit dem Geschlecht zu tun hat.“

Tina Siebenhaar
Partnerin bei Bryan Cave Leighton Paisner: „Es sind noch immer vor allem Frauen, die sich für das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzen. Wenn unsere Branche High Potentials in den zukünftigen Generationen nicht verlieren will, muss sie dieses Thema mehr in den Blick nehmen und Lösungsansätze bieten.“
Beate Kleinewefers
Gründerin Reaworx: „Um vor allem Young Talents auf ihrem Werdegang zu begleiten, braucht es Nahbarkeit, den Dialog auf Augenhöhe und einen gewissen Weitblick. „Out-of-the-bubble“-Denken erfrischt und muss authentisch von einer Mentorin vorgelebt werden.“
Eva Weiß
Geschäftsführerin bei Buwog Bauträger: „Frauen sind ein wesentliches ausgleichendes Element in dieser immer noch männerdominierten Branche.“
Kristina Salamon
CEO bei Dr. Peters Group: „Die Branche braucht mehr Frauen in Führung, weil sie nicht nur andere Blickwinkel einnehmen, zulassen und integrieren, sondern auch meist nicht sich selbst, sondern die Sache in den Mittelpunkt stellen.“

Eva Welzenbach
Geschäftsführerin Advenis: „Frauen stellen 50 Prozent der Weltbevölkerung. Es ist ökonomisch betrachtet eine Verschwendung von Talenten und menschlichen Ressourcen und moralisch gesehen ungerecht und altmodisch, Frauen nicht zu berücksichtigen.“
Sabine Nass
CEO bei Deutsche Teilkauf: „Besonders eine männerdominierte Branche wie die Immobilien- und Finanzbranche braucht analytische sowie zielorientierte Frauen mit Tatendrang, die Themen neu denken und vorantreiben.“
Carolina von Groddeck
Head of Germany bei Savills Investment Management: „Vielfalt und Veränderungsbereitschaft generell – nicht nur durch Frauen – ebnen den Weg für neue Impulse und bereiten damit immer bessere Lösungen im Sinne der Investoren, der Unternehmen, der Gesellschaft, der Umwelt und aller Beteiligten.“
Sandra Stassinet
Abteilungsleiterin Corporate, ESG, Data & Contract Advisory bei Commerz Real: „Nur wenn Menschen Mut und Vertrauen haben, ihre eigene Komfortzone zu verlassen, können sie lernen und wachsen.“

Nadin Bozorgzadeh
Gründerin und Geschäftsführerin von Revicasa: „Wir müssen Sanierungsmaßnahmen nicht mehr als „Projekt“ sondern als „Produkt“ denken, ins Machen zu kommen – nicht nur über die Notwendigkeiten reden, sondern konkret vorangehen und umsetzen.“
Sarah Verheyen
COO/CIO bei Hamborner Reit: „Die Themenfelder unserer Branche sind vielschichtig, komplex und dabei hochspannend: Mir macht es Spaß, unser Unternehmen zu transformieren und zukunftsfähig auszurichten.“
Sabine Keulertz
Gründerin Rike Real Estate: „Ich habe immer in Teams mit einer ausgewogenen Frauen- und Männerquote gearbeitet und damit sehr gute Erfahrungen gemacht – und zum richtigen Mix gehört für mich auch ein Mix der Generationen und Kulturen in der Firma.“
Antje Lubitz
Geschäftsführerin 3PM Services: „Mich hat der Aufbau einer eigenen Firma nach meinen eigenen Wertvorstellungen gereizt. Zudem schätze ich an meinem Job das abwechslungsreiche Arbeitsumfeld und die immer neuen Projekte und Menschen.“

Eva Bujalka
Head of Legal & Compliance bei Caverion: „Frauen in Führungspositionen begünstigen den Dialog zwischen verschiedenen Spielern in der Branche und fördern so spannende Kollaborationen – miteinander, nicht gegeneinander.“
Susan Winter
Geschäftsführerin/Chief Operating Officer bei Quest Funds: „Ich fand es schon immer spannend, etwas neu aufzubauen, Prozesse zu durchdenken und neu zu gestalten.“
Dr. Christine Sasse
Vorstandsmitglied von Dr. Sasse: „Die Branche braucht mehr Frauen in Führung, weil auch Frauen Gebäude nutzen und wir es uns gar nicht leisten können, dass der Arbeitsmarkt die weiblichen Talente nach einer qualifizierten Ausbildung verliert.“
Andrea Gebhard
Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Die junge Generation macht Hoffnung. Sie ist sehr gut ausgebildet, anspruchsvoll und ungeduldig. Gelebte Chancengleichheit ist längst ein Wirtschaftsfaktor für moderne Gesellschaften.“
Benita Schneider
Geschäftsführerin, Head of Real Estate Asset Management, Europe bei DWS: „Die Branche braucht mehr Frauen in Führung, denn die Mischung macht’s!“

Janina Stadel

EuGH kippt verbindliche Honorarsätze der HOAI

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Florian Bauer

Karriere 04.07.2019
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht. ... 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht.

Nach dem heute Morgen verkündeten Urteil verstößt Deutschland mit den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, nach der in einem freien europäischen Binnenmarkt Wettbewerb grundsätzlich auch über den Preis möglich sein soll. Der Argumentation Deutschlands, der feste Preisrahmen der HOAI sei unerlässlichlich für die Bauqualität und den Verbraucherschutz, folgten die Richter nicht. Sie hielten vielmehr dagegen: In allen anderen EU-Mitgliedsstaaten würden auch ohne verbindliche Honorarsätze qualitätsvolle Architektur- und Ingenieurleistungen erbracht.

Deutschland hat nun voraussichtlich bis zu einem Jahr Zeit, auf die Entscheidung des EuGH zu reagieren. Die Bundesarchitektenkammer forderte umgehend, "die Leistungsbilder und Honorarsätze der HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest als abgeprüften Referenzrahmen zu erhalten".

Erfolgsaussichten für Aufstockungsklagen gesunken

Unmittelbare Konsequenzen dürfte das EuGH-Urteil aber schon jetzt entfalten: Zum einen sind die Erfolgsaussichten für sogenannte Aufstockungsklagen gesunken. Es kommt immer wieder vor, dass z.B. ein Architekt, der mit seinem Auftraggeber zunächst vertraglich ein Pauschalhonorar unterhalb des HOAI-Mindestsatzes vereinbart hat, im Nachhinein ebendiesen Mindestsatz einzuklagen versucht. Bisher standen die Chancen gut, mit einer solchen Aufstockungsklage erfolgreich zu sein.

Eine zweite direkte Folge des heutigen Urteils: Ein Angebot in einem Vergabeverfahren der öffentlichen Hand auszuschließen, weil es die Mindestsätze der HOAI unterschreitet - oder, was aber seltener vorkommen dürfte - die Höchstsätze überschreitet, dürfte ab heute daher nicht mehr zulässig sein. Darauf weist u.a. die Kanzlei Kapellmann und Partner hin.

Die Entscheidung des EuGH kommt nicht überraschend: Bereits der für den Fall zuständige Generalanwalt hatte in seinen Schlussanträgen im Februar 2019 moniert, dass das bindende Preisrecht der HOAI Architekten und Ingenieure in unzulässiger Weise daran hindere, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren.

Interessant ist, dass die europäischen Richter Mindestsätze für Planungsleistungen mit Blick auf den deutschen Markt mit vielen kleinen und mittelgroßen Marktteilnehmern nicht grundsätzlich für das falsche Mittel halten, eine hohe Bauqualität sicherzustellen. Die deutsche Regelung sei jedoch inkohärent: Denn in Deutschland könnten Planungsleistungen nicht nur von Architekten und Ingenieuren, sondern auch von Dienstleistern erbracht werden, die keine entsprechende fachliche Eignung nachweisen müssen. Daraus schließen die Richter: Mindestsätze seien nicht geeignet, eine hohe Planungsqualität zu erreichen, wenn für die Erbringer dieser Leistungen, die ebendiesen Mindestsätzen unterliegen, nicht selbst auch Mindestanforderungen gälten.

Harald Thomeczek