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"Begrenzter Spielraum" für mehr Lohn

Gebäudereiniger verdienen über Mindestlohn - Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn vs. Tariflohn Gebäudereiniger

Gebäudereiniger verdienen über Mindestlohn - Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn vs. Tariflohn Gebäudereiniger

Karriere 04.06.2020
In der Corona-Krise haben Gebäudereiniger an Ansehen gewonnen. In Nordrhein-Westfalen gelten sie neuerdings sogar als systemrelevant. Großen Spielraum für Tariferhöhungen sieht eine ... 

In der Corona-Krise haben Gebäudereiniger an Ansehen gewonnen. In Nordrhein-Westfalen gelten sie neuerdings sogar als systemrelevant. Großen Spielraum für Tariferhöhungen sieht eine aktuelle Studie jedoch nicht.

Arnulf Piepenbrock, Chef des gleichnamigen Gebäudedienstleisters Piepenbrock aus Osnabrück, ärgert sich, wenn die Reinigungsbranche mit dem Mindestlohn in Verbindung gebracht wird: "Wahrscheinlich kennen Sie das Bild: In der medialen Berichterstattung steht einmal mehr das Thema gesetzlicher Mindestlohn auf der Agenda. Fast immer werden Aufnahmen von Reinigungskräften gezeigt, die in Büros, Schulen oder Toiletten ihren Tätigkeiten nachgehen", schreibt Piepenbrock im Vorwort einer gerade veröffentlichten Untersuchung zur Bezahlung von Gebäudereinigern. Diese Art der Darstellung ärgere ihn, trage sie doch maßgeblich dazu bei, "dass die Gebäudereinigungsbranche im kollektiven Gedächtnis eng mit dem gesetzlichen Mindestlohn verknüpft ist. Nur Branchenkenner wissen, dass die Löhne in unserem Handwerk bereits bei der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns 2015 auf oder über dessen Niveau lagen und bis heute teilweise deutlich über diesem liegen."

Besagte Untersuchung des Instituts für angewandte Innovationsforschung an der Ruhr-Universität Bochum ist in Zusammenarbeit mit der Piepenbrock-Gruppe entstanden. Sie trägt den Titel "Faktencheck zur Lohnentwicklung im Gebäudereinigerhandwerk" und räumt mit dem "Narrativ über vermeintlich schlechte Bezahlung", wie es an einer Stelle heißt, auf. In Zahlen: In der niedrigsten Lohngruppe wird der Mindesttariflohn der Gebäudereiniger Ende 2020 bundesweit - also in West wie Ost - um 15,51% und in der höchsten Lohngruppe sogar um 50,8% über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen.

Nicht nur, weil Gebäudereiniger schon längst mehr als den Mindestlohn verdienen, ist nicht mit großen Sprüngen zu rechnen. Der große Wettbewerbs- und Lohnkostendruck in der Branche setze dem Handlungsspielraum für Tariferhöhungen im Gebäudereinigerhandwerk enge Grenzen, sagt die Studie. Der Wettbewerb werde - bei stagnierenden Outsourcingquoten und einer steigenden Anzahl von Konkurrenten - nicht nur im Bereich der Gebäudereinigung, sondern auch in weiten Teilen integrierter FM-Services vorrangig über den Preis ausgetragen. Die Preisgestaltung aber basiere bei Reinigungsdienstleistungen maßgeblich auf den Lohnkosten und den lohngebundenen Kosten: Die Personalaufwandsquote (als Verhältnis von Personalaufwand zu Umsatz) sei mit 67% in der Reinigungsbranche im Branchenvergleich die zweithöchste, und der Anteil des Personalaufwands an den Gesamtaufwendungen der Reinigungsbetriebe sei mit gut 76% im Bundesvergleich am höchsten.

In diesem Jahr steht eine neue Lohntarifrunde an, bei der es u.a. um ein Weihnachtsgeld für Gebäudereiniger gehen dürfte. Die Verhandlungen beginnen laut IG Bau am 16. Juni 2020. "Die Forderung dazu stellen wir am 8. Juni in der Bundestarifkommission auf", so ein Sprecher der Gewerkschaft. Auf einen neuen Rahmentarifvertrag einigten sich Arbeitgebervertreter und Gewerkschafter im Oktober 2019 nach einem Marathon. Den alten Rahmentarif hatte die Arbeitgeberseite im Juli nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts gekündigt.

Harald Thomeczek