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Hausverwalter auf dem Prüfstand

Hausverwalter müssen bald eine Zertifizierung nachweisen können.

Hausverwalter müssen bald eine Zertifizierung nachweisen können.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber: pressmaster

Karriere 22.08.2021
Noch vor der Einführung der Zertifizierungspflicht für Hausverwalter ist im Sommer ein Lehrgang gestartet, der auf die Prüfung vorbereiten soll. Zudem will der VDIV herausfinden, bei ... 

Noch vor der Einführung der Zertifizierungspflicht für Hausverwalter ist im Sommer ein Lehrgang gestartet, der auf die Prüfung vorbereiten soll. Zudem will der VDIV herausfinden, bei welchen Themen noch Weiterbildungsbedarf in der Branche besteht.

Sobald im Dezember 2022 die Übergangsfrist abläuft, die in der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) festgelegt ist, können Wohnungseigentümer einen zertifizierten Hausverwalter verlangen (siehe "Das WEG wird zum 1. Dezember angepasst", IZ 42/2020). Für Verwalter, die keine IHK-Prüfung abgelegt haben, bedeutet das, dass sie von einem einzelnen Eigentümer abgelehnt werden können, statt durch einen Mehrheitsbeschuss der Eigentümerversammlung. Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz betrifft diese Neuregelung rund 28.500 Angestellte bundesweit. Für sie erarbeitet das Ministerium derzeit eine entsprechende Rechtsverordnung, die den Ablauf und die Inhalte der Prüfung festlegt. Bisher gibt es nur einen Verordnungsentwurf.

Auf diesem basiert der Lehrgang "Fachmann/Fachfrau für Wohnimmobilienverwaltung", den die IHK Frankfurt seit Sommer zusammen mit der Akademie für Finanzberatung Going Public und dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) anbietet. "In der Kürze der Zeit hatten wir mit rund 45 Teilnehmern eine sehr hohe Anmeldequote", berichtet Timo Gasparini vom Bildungszentrum der IHK Frankfurt kurz nach Beginn des ersten Durchlaufs. "Rund ein Viertel der Teilnehmer stammt nicht aus dem direkten Einzugsgebiet der IHK Frankfurt", ergänzt Gasparini. Überraschend sei das für ihn nicht, es bestätige aber seine Vermutung, dass der Lehrgang bundesweit auf Interesse stößt. Doch: "Ob und ab wann der Kurs auch an anderen Standorten angeboten werden kann, steht derzeit noch nicht fest." Im Moment können ihn Interessierte bei der Frankfurter IHK und beim Partner Going Public in Berlin belegen, der Großteil des Lehrgangs findet online statt.

"Schon jetzt besteht eine Weiterbildungspflicht für Verwalter von 20 Stunden in drei Jahren", erinnert Gasparini, daran ändert sich auch nichts. Welche Themen dabei am meisten gefragt sind, kann er schwer abschätzen. "Oft werden ganze Blöcke gebucht, die mehrere Themen beinhalten", sagt der IHK-Vertreter. Beim VDIV hingegen zeichnet sich gerade der Trend ab, dass z.B. Informationen zur Installation von E-Ladestationen besonders nachgefragt sind, erklärt Geschäftsführer Martin Kaßler. Außerdem würden Onlineseminare zu Themen wie klimafreundliches Sanieren und zum CO2-Preis bei den Hausverwaltern immer beliebter. "Die Qualität der Weiterbildungsangebote ist dabei abhängig davon, inwieweit es gelingt, dem tatsächlichen Bedarf der Branche gerecht zu werden", betont Kaßler.

Um herauszufinden, welche Inhalte Hausverwaltern wichtig sind, hat der VDIV eine Online-Umfrage gestartet. Die Teilnehmer sollen unter anderem ihren Kenntnisstand zu Themen wie Sanierungen, kaufmännisches Wissen und Digitalisierung einschätzen und angeben, in welcher Form und wie oft sie bisher an Weiterbildungen teilgenommen haben. "Auf Basis der Umfrageergebnisse werden im Bedarfsfall die Lehrgangs- und entsprechend Prüfungsinhalte angepasst", erläutert Kaßler.

Die Online-Umfrage des VDIV läuft noch bis zum 10. September unter www.vdiv.de/weiterbildungsbedarf.

Janina Stadel

Endspurt im ersten dreijährigen Weiterbildungszeitraum

Karriere 09.12.2020
Die erste Dreijahresperiode für die verpflichtende Weiterbildung von Immobilienverwaltern und -maklern endet am 31. Dezember 2020. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) hat ... 

Die erste Dreijahresperiode für die verpflichtende Weiterbildung von Immobilienverwaltern und -maklern endet am 31. Dezember 2020. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) hat rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist seine "Online-Bibliothek für Wohnimmobilienverwalter", kurz VDIV-WBThek gelauncht. So können Verwalter auch auf den letzten Metern noch die geforderten 20 Stunden Fortbildung in 36 Monaten zusammenbekommen.

Der VDIV Deutschland hat die Onlinebibliothek gemeinsam mit seinen Landesverbänden und der Going Public! Akademie für Finanzberatung am 1. Oktober 2020 eröffnet. Die VDIV-WBThek wurde speziell für Haus- und Immobilienverwalter konzipiert. Der Hintergrund: Verwaltern, die bereits seit 2018 aktiv sind, drohen Geldbußen von 5.000 Euro bei Nichterfüllung der Fortbildungspflicht. "Daher galt es bereits für das Jahr 2020 mindestens 20 Stunden anrechenbaren Weiterbildungscontent über die VDIV-WBThek zur Verfügung zu stellen, um so allen Weiterbildungspflichtigen eine kurzfristige ortsungebundene und kontaktfreie Erfüllung der Weiterbildungspflicht zu ermöglichen", sagt Maren Herbst,
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim VDIV.

Die Behörde kann ab Anfang 2021 täglich anklopfen

Die Weiterbildungspflicht betrifft alle Beschäftigten, die unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit der Wohnimmobilienverwaltung mitwirken (§ 34c Abs. 2a GewO) - also alle Angestellten, die Kundenkontakt haben und selbstständig Kundenanliegen erledigen. Diese weiterbildungspflichtigen Mitarbeiter können von der jeweils zuständigen Behörde zu jedem beliebigen Zeitpunkt aufgefordert werden, den Nachweis zu erbringen, dass sie sich wie vorgeschrieben fortgebildet haben. Auch ihren Auftraggebern müssen Verwalter auf Nachfrage Informationen zu den in den vergangenen drei Jahren absolvierten Weiterbildungen zukommen lassen, beispielsweise über eine Verlinkung auf eine Webseite.

In der Onlinebibliothek des VDIV warten rund 90 WebBasedTrainings mit einer Gesamtzeit von mehr als 21 Stunden. Im Schnitt dauert eine Trainingseinheit keine Viertelstunde. Lerneinheiten zum neuen WEG werden aktuell produziert.

"Sichergestellt, dass die Web-Trainings auch tatsächlich bearbeitet werden"

Und was, wenn ein Verwalter das Lernprogramm im Hintergrund ablaufen lässt, ohne bei der Sache zu sein? "Es ist nicht möglich in den einzelnen Web-Based-Trainings vorzuspringen. Zudem sind Kontrollfragen integriert, die die Lernenden richtig beantworten müssen, um ein Training erfolgreich zu beenden. So wird sichergestellt, dass die Web-Based-Trainings auch tatsächlich bearbeitet werden", versichert Herbst.

Die gesetzlich geregelte Weiterbildungspflicht (§15b Makler- und Bauträgerverordnung) trat erst im August 2018 in Kraft. Doch der erste Dreijahreszeitraum, in dem die geforderten 20 Stunden Weiterbildung abgeleistet werden müssen, läuft schon seit Anfang 2018.

Harald Thomeczek