Karriere-News

Dirk Landrock und Janine Zimmermann steigen in Logix-Vorstand ein

Köpfe 15.03.2022
Mit Dirk Landrock und Janine Zimmermann wächst der Vorstand der ehrenamtlichen Initiative für Logistikimmobilien Logix von sechs auf acht Mitglieder. Die Organisation will das Image von ... 

Mit Dirk Landrock und Janine Zimmermann wächst der Vorstand der ehrenamtlichen Initiative für Logistikimmobilien Logix von sechs auf acht Mitglieder. Die Organisation will das Image von Logistikimmobilien bei Marktteilnehmern verbessern.

Dirk Landrock und Janine Zimmermann verstärken ehrenamtlich den Vorstand der Initiative für Logistikimmobilien Logix. Damit wächst das Gremium auf insgesamt acht Mitglieder neben Claudia Boymanns (Messe München), Francisco J. Bähr (Four Parx), Uwe Brackmann (Goldbeck International), Andreas Fleischer (DFI Real Estate Management), Dr. Malte-Maria Münchow (Deka Immobilien) und Rainer Koepke (CBRE).

Landrock ist studierter Architekt und Mitgründer und Inhaber des Planungsbüros Phase 5 mit Sitz in Düsseldorf und Berlin, das auf Generalplanungen in den Bereichen Industrie, Logistik, Wohnen, Büro und Gewerbe spezialisiert ist. Die studierte Bauingenieurin Zimmermann trägt seit 2017 den Titel Head of Logistics bei Drees & Sommer Leipzig. 2021 war sie Mitautorin der Logix-Publikation "Logistik auf der letzten Meile. Real-Labor Stadt".

Janina Stadel

Andrea Gebhard wird Präsidentin der Bundesarchitektenkammer

Neue BAK-Präsidentin: Andrea Gebhard

Neue BAK-Präsidentin: Andrea Gebhard

Quelle: mahl gebhard konzepte, Urheber: Sonja Weber

Köpfe 31.05.2021

Weltfrauentag ist Gender-Pay-Gap-Tag

Architektinnen verdienen meistens weniger als vergleichbare männliche Pendants - wie man die Sache auch dreht und wendet.

Architektinnen verdienen meistens weniger als vergleichbare männliche Pendants - wie man die Sache auch dreht und wendet.

Quelle: Imago, Urheber: Westend61

Karriere 11.03.2021
Am Montag dieser Woche, am 8. März, war Weltfrauentag. Viele Organisationen nehmen diesen zum Anlass, die Lohnlücke zu beklagen, die zwischen Männern und Frauen klafft. In der ... 

Am Montag dieser Woche, am 8. März, war Weltfrauentag. Viele Organisationen nehmen diesen zum Anlass, die Lohnlücke zu beklagen, die zwischen Männern und Frauen klafft. In der Immobilienwirtschaft stoßen die Bundesarchitektenkammer, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und das Netzwerk Frauen in der Immobilienwirtschaft in dieses Horn. Dabei ist es nicht so ganz einfach, die Lücke konkret zu erfassen. Klar ist jedoch: Sie ist da.

Es sind 26% - so groß ist auf den ersten Blick der Unterschied der Jahresgehälter angestellter weiblicher und männlicher Architekten. Allerdings bleiben hier einige Faktoren außen vor. Das ist etwa die Berufserfahrung, beeinflusst auch durch Kinderauszeiten. Zudem die Art und Größe des Arbeitgebers, denn Frauen zieht es eher in Architekturbüros, Männer eher zu Immobilienunternehmen oder Projektentwicklern/Bauträger - und diese zahlen deutlich besser zahlen. Ebenfalls nicht berücksichtigt ist die Arbeitszeit - Frauen arbeiten viel öfter in Teilzeit, in Teilzeit ist der Stundenlohn aber niedriger -, sowie die Position im Unternehmen.

Werden besagte 26% um diese Faktoren bereinigt, wie es die Marktforscher von Reiß & Hommerich für die Bundesarchitektenkammer (BAK) getan haben, schrumpft die Lücke zusammen. Junge Frauen in leitender Tätigkeit in mittelgroßen Architektur- und Stadtplanungsbüros verdienen durchschnittlich sogar ca. 2% mehr als ihre männlichen Kollegen. Sonst behalten aber die Männer die Oberhand, teils sehr deutlich. Mit 13% am größten ist ihr Vorsprung bei Leitungspositionen in kleinen Büros sowie in Büros mit mehr als 50 Mitarbeitenden.

6% in der Architektur, 24% auf dem Bau, 2,87% bei Immobilien

Insgesamt liegt der Gender-Pay-Gap zwischen Architektinnen und Architekten laut BAK etwa auf dem Niveau, das das Statistische Bundesamt im vergangenen Jahr branchenübergreifend errechnet hat - bei ca. 6%. Die BAK hält das für einen schwachen Trost. Sie sieht in dem verbleibenden Delta "ein Indiz mangelnder Gleichbehandlung", zumal Frauen deutlich seltener als Männer in leitender Funktion angestellt sind. Beim Vergleich ausschließlich vollzeittätiger Angestellter mit vergleichbarer Berufserfahrung in Büros ähnlicher Größe zeigt sich, dass Frauen überdurchschnittlich häufig in weisungsgebundenen Positionen arbeiten, während Männer überproportional oft leitende Tätigkeiten ausüben - die mit höheren Löhnen einhergehen.

Dabei kommen Architektinnen im Vergleich mit weiblichen Führungskräften aus der Bauwirtschaft noch gut weg. Zwar hat der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Frauen, die in der Baubranche eine leitende Position bekleiden, dank der guten Baukonjunktur in den vergangenen zehn Jahren um 46% zugelegt. Verdienten diese 2010 im Schnitt 4.347 Euro, waren es 2020 schon 6.335 Euro. Der Abstand zu ihren männlichen Pendants ist jedoch nicht kleiner geworden, wie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) anhand von Zahlen des Statistischen Bundesamts belegt. Mit besagten 6.335 Euro erreichen Frauen in leitender Stellung am Bau nur 76% des Gehaltsniveaus der Männer. Vor zehn Jahren waren es 77%.

Um dem Vorwurf zuvorzukommen, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, versieht der HDB diese Zahlen allerdings gleich mit dem Hinweis: "Die Statistik unterscheidet nicht nach Betriebszugehörigkeit, sondern vergleicht den Verdienst langjähriger männlicher Mitarbeiter mit relativ neu hinzugekommenen weiblichen." Eine Gehaltslücke zwischen Frauen und Männern bestehe aber gleichwohl - und "wir müssen dafür sorgen, dass sich diese Lücke schließt", fordert Tim Lorenz Vizepräsident Wirtschaft beim HDB, seine Mitgliedsunternehmen auf.

Auch das Netzwerk Frauen in der Immobilienwirtschaft nimmt den Weltfrauentag zum Anlass, auf Verdienstunterschiede aufmerksam zu machen. Diese fallen allerdings überraschend gering aus: Das bereinigte Delta in der Immobilienbranche beträgt nach Zahlen des Gehaltsportals Gehalt.de, auf das die Immobilienfrauen Bezug nehmen, nur 2,87%. Vergangenes Jahr hatte Gehalt.de noch bereinigte 12,8% ermittelt - womit die Immobilienwirtschaft im Branchenvergleich das unrühmliche Schlusslicht bildete. Im Vorjahresvergleich hat sich allerdings die Datenbasis verdoppelt, auch wurde das Bereinigungsverfahren verfeinert. Insofern ist ein Vergleich der aktuellen mit der Vorjahreszahl nicht ganz sauber. Die Gehaltslücke ist weit weniger stark als die bereinigte geschrumpft (von 16,5% auf 12%).

Harald Thomeczek

IDK Kleinjohann: Frank Grether ist Geschäftsführer in spe

Frank Grether.

Frank Grether.

Köpfe 16.02.2021
Das Ingenieurbüro IDK Kleinjohann hat Frank Grether zum 1. Februar 2021 für seinen Kölner Standort verpflichtet. ... 

Das Ingenieurbüro IDK Kleinjohann hat Frank Grether zum 1. Februar 2021 für seinen Kölner Standort verpflichtet.

Grether sei im Zuge der im vergangenen Jahr eingeleiteten Neuausrichtung als Prokurist an Bord gekommen, teilt IDK Kleinjohann mit. Zum 1. August 2021 soll Grether in die Geschäftsführung aufrücken und "auch akquisitorisch tätig" werden. Mit seiner Berufung zum Geschäftsführer werde die Neuausrichtung des Ingenieurbüros abgeschlossen. IDK Kleinjohann gehört zum Ingenieurverbund EDD (Engineering Digital Design).

Der Neuzugang wird der Geschäftsführung im August als zusätzliches Mitglied beitreten. Ab diesem Zeitpunkt werden ihr angehören: Oliver Kleinjohann, Torsten Wilde-Schröter und eben Grether. Letzterer besitzt Erfahrung in der Bauherrenberatung und beim Thema Planungs- und Kostenverantwortung für Hoch-und Spezialtiefbauprojekte. Auch BIM-Projekte sind ihm nicht fremd. Der Anspruch von EDD, "die Tragwerksplanung mit den digitalen Methoden zukunftsfähig zu übersetzen", sieht IDK Kleinjohann mit Grethers Unterstützung konsequent fortgeführt.

Diplom-Ingenieur Grether wirkte zuletzt bei der Ingenieurgesellschaft Schüßler-Plan in Düsseldorf als Abteilungs- und Gesamtprojektleiter in der Abteilung Hochbau. Verantwortung trug Grether bei Schüßler-Plan auch als Projektleiter Tragwerksplanung. Insgesamt hielt er seinem alten Arbeitgeber zwölf Jahre die Treue. Vorher arbeitete er als Senior Projektleiter Tragwerksplanung bei dem Baseler Ingenieur- und Planungsunternehmen Gruner.

Harald Thomeczek

Amandus Samsøe Sattler übernimmt DGNB-Präsidentenamt

Köpfe 21.09.2020
Seit 2015 gehört der Architekt Amandus Samsøe Sattler dem DGNB-Präsidium an, nun hat ihn das zehnköpfige Gremium zum Präsidenten gewählt. Er folgt auf Prof. Alexander Rudolphi und übernimmt ... 

Seit 2015 gehört der Architekt Amandus Samsøe Sattler dem DGNB-Präsidium an, nun hat ihn das zehnköpfige Gremium zum Präsidenten gewählt. Er folgt auf Prof. Alexander Rudolphi und übernimmt das Amt vorerst bis zur nächsten Mitgliederversammlung Mitte 2021.

Rudolphi war insgesamt acht Jahre lang Präsident - in zwei Etappen: als Gründungspräsident im ersten Vereinsjahr 2007 sowie seit 2013. Doch auch wenn er das Präsidentenamt nun abgibt, ist Rudolphi mit seiner Arbeit unter der Fahne der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) noch längst nicht fertig. "Die DGNB befindet sich seit vielen Jahren auf einem sehr guten Weg. Die Kernforderungen des Bewertungs- und Zertifizierungssystems sind heute richtiger und aktueller denn je", sagt Rudolphi. "Gleichzeitig bin ich zunehmend ungeduldig, dass es politisch und im Markt nicht schnell genug die notwendigen Fortschritte gibt. Hier möche ich mich in Zukunft noch stärker für unsere gemeinsamen Ziele einsetzen. Dafür wünsche ich mir mehr Freiräume - sowohl zeitlich als auch inhaltlich." Rudolphi wird also demnächst öfter im politischen Berlin und im noch recht DGNB-schwachen Nordosten Deutschlands anzutreffen sein.

Kein gravierender Kurswechsel zu erwarten

Samsøe Sattler, Gründer und Geschäftsführer des Münchner Büros Allmann Sattler Wappner Architekten, gibt derweil zu erkennen, dass er Rudolphis Kurs weitestgehend einhalten will. "Ich schätze die Zusammenarbeit mit der DGNB-Geschäftsstelle als sehr wertvoll ein und möchte den in den letzten Jahren eingeschlagenen Weg der DGNB weiter fortsetzen", sagt er. Er will derweil den Fokus darauf legen, das Thema Nachhaltigkeit noch stärker bei Architekten, Ingenieuren und Bauherren aus der Immobilienwirtschaft bewusst zu machen.

Neben Samsøe Sattler und Rudolphi zählen zum DGNB-Präsidium außerdem Barbara Ettinger-Brinckmann (Bundesarchitektenkammer), Martin Haas (haascookzemmrich - Studio 500), Hermann Horster (BNP Paribas Real Estate), Prof. Anett-Maud Joppien (TU Darmstadt), Prof. Anke Karmann-Woessner (Stadt Karlsruhe), Dr.-Ing. Peter Mösle (Drees & Sommer), Prof. Matthias Rudolph (Transsolar) und Prof. Josef Steretzeder (Lindner).

Anke Pipke

EuGH kippt verbindliche Honorarsätze der HOAI

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Florian Bauer

Karriere 04.07.2019
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht. ... 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht.

Nach dem heute Morgen verkündeten Urteil verstößt Deutschland mit den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, nach der in einem freien europäischen Binnenmarkt Wettbewerb grundsätzlich auch über den Preis möglich sein soll. Der Argumentation Deutschlands, der feste Preisrahmen der HOAI sei unerlässlichlich für die Bauqualität und den Verbraucherschutz, folgten die Richter nicht. Sie hielten vielmehr dagegen: In allen anderen EU-Mitgliedsstaaten würden auch ohne verbindliche Honorarsätze qualitätsvolle Architektur- und Ingenieurleistungen erbracht.

Deutschland hat nun voraussichtlich bis zu einem Jahr Zeit, auf die Entscheidung des EuGH zu reagieren. Die Bundesarchitektenkammer forderte umgehend, "die Leistungsbilder und Honorarsätze der HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest als abgeprüften Referenzrahmen zu erhalten".

Erfolgsaussichten für Aufstockungsklagen gesunken

Unmittelbare Konsequenzen dürfte das EuGH-Urteil aber schon jetzt entfalten: Zum einen sind die Erfolgsaussichten für sogenannte Aufstockungsklagen gesunken. Es kommt immer wieder vor, dass z.B. ein Architekt, der mit seinem Auftraggeber zunächst vertraglich ein Pauschalhonorar unterhalb des HOAI-Mindestsatzes vereinbart hat, im Nachhinein ebendiesen Mindestsatz einzuklagen versucht. Bisher standen die Chancen gut, mit einer solchen Aufstockungsklage erfolgreich zu sein.

Eine zweite direkte Folge des heutigen Urteils: Ein Angebot in einem Vergabeverfahren der öffentlichen Hand auszuschließen, weil es die Mindestsätze der HOAI unterschreitet - oder, was aber seltener vorkommen dürfte - die Höchstsätze überschreitet, dürfte ab heute daher nicht mehr zulässig sein. Darauf weist u.a. die Kanzlei Kapellmann und Partner hin.

Die Entscheidung des EuGH kommt nicht überraschend: Bereits der für den Fall zuständige Generalanwalt hatte in seinen Schlussanträgen im Februar 2019 moniert, dass das bindende Preisrecht der HOAI Architekten und Ingenieure in unzulässiger Weise daran hindere, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren.

Interessant ist, dass die europäischen Richter Mindestsätze für Planungsleistungen mit Blick auf den deutschen Markt mit vielen kleinen und mittelgroßen Marktteilnehmern nicht grundsätzlich für das falsche Mittel halten, eine hohe Bauqualität sicherzustellen. Die deutsche Regelung sei jedoch inkohärent: Denn in Deutschland könnten Planungsleistungen nicht nur von Architekten und Ingenieuren, sondern auch von Dienstleistern erbracht werden, die keine entsprechende fachliche Eignung nachweisen müssen. Daraus schließen die Richter: Mindestsätze seien nicht geeignet, eine hohe Planungsqualität zu erreichen, wenn für die Erbringer dieser Leistungen, die ebendiesen Mindestsätzen unterliegen, nicht selbst auch Mindestanforderungen gälten.

Harald Thomeczek

Christian Wetzel führt den Branchenverband BfSW

Christian Wetzel.

Christian Wetzel.

Quelle: Christian Wetzel

Köpfe 29.03.2019
Christian Wetzel nimmt den Platz des Vorsitzenden im Bundesverband für Studentisches Wohnen (BfSW) ein. Er folgt auf Rainer Nonnengässer, der aufgrund seines Jobwechsels zu International Campus ... 

Christian Wetzel nimmt den Platz des Vorsitzenden im Bundesverband für Studentisches Wohnen (BfSW) ein. Er folgt auf Rainer Nonnengässer, der aufgrund seines Jobwechsels zu International Campus (IC) zu Jahresbeginn sein Amt niedergelegt hat. Wetzel gehört seit dem vergangenen Jahr zum Vorstand und ist seit 2017 hauptberuflich Acquisition Director bei Global Student Accommodation (GSA) Germany. Zuvor war er bei IC als Leiter Acquisition und kaufmännische Projektentwicklung Deutschland tätig. "Die Stärkung unserer Mitgliederbasis genießt oberste Priorität", beschreibt der Diplom-Kaufmann seine künftige Marschrichtung.

Weitere Vorstandsmitglieder des Branchenverbands sind Jan-D. Müller-Seidler, Geschäftsführer der IHT Planungsgesellschaft, und Lutz Dammaschk, Geschäftsführer der Vegis Immobilien Verwaltungs- und Vertriebsgesellschaft. Dammaschk hatte zuletzt den Vorsitz kommissarisch inne. Er konzentriert sich nun wieder auf seine Aufgaben als Schatzmeister des Verbands.

Anke Pipke

Generalanwalt beanstandet verbindliche Mindestsätze der HOAI

Im EU-Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI hilft Architekten wohl nur noch Beten.

Im EU-Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI hilft Architekten wohl nur noch Beten.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Rui Vale de Sousa

Karriere 28.02.2019
Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat jetzt ... 

Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat jetzt der Generalanwalt gesprochen. Sein Votum lässt nichts Gutes hoffen.

Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind nicht mit EU-Recht vereinbar. Zu diesem Urteil kommt zumindest Generalanwalt Maciej Szpunar im Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, das die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt hat. Verbindliche Mindest- und Höchstsätze behinderten, argumentiert der Generalanwalt in seinen am heutigen Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen, in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit. Architekten und Ingenieure könnten sich nicht über niedrige Preise im Markt etablieren.

Generalanwälte am EuGH sind nicht mit einem Staatsanwalt, sondern mit einem Gutachter vergleichbar. Da das Gericht ihrem Urteil in den meisten Fällen folgt, gilt ihr Votum als Fingerzeig für das eigentliche Urteil. Dieses wird für das zweite oder dritte Quartal 2019 erwartet.

Architekten hoffen darauf, dass EuGH-Richter "Vernunft walten lassen"

"Die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar sind ein schwerer Rückschlag. Wir bedauern es außerordentlich, dass ihn die Argumente der Bundesregierung nicht überzeugt haben", zeigt sich Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, enttäuscht. Die Bundesregierung als Beklagte habe "ausführlich dargelegt, dass über ein gesellschaftlich so hohes Gut wie die Baukultur nicht im Preis-, sondern vielmehr im Qualitätswettbewerb entschieden werden muss".

Die Hoffnung freilich stirbt zuletzt: "Wir setzen darauf, dass die europäischen Richter, deren Entscheidung nun erst ansteht, gerade vor dem Hintergrund der kürzlich verabschiedeten europäischen Davoser Erklärung zur Baukultur Vernunft walten lassen und dem Votum des Generalanwaltes nicht folgen."

"Bestehende Verträge behalten ihre Gültigkeit"

Die Bundesingenieurkammer weist darauf hin, dass bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens gilt: "Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind derzeit geltendes Recht. Das laufende Gerichtsverfahren hat hierauf bis zum Abschluss keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen. Alle bestehenden Verträge, einschließlich der vereinbarten Honorarsätze der HOAI, behalten wie bisher Gültigkeit."

Harald Thomeczek

Ingenieurbüros beklagen schwierige Personalsuche

Karriere 25.02.2019
Die Auftragsbücher sind voll, doch Personal zum erledigen der ganzen Arbeit ist immer schwerer zu bekommen: Dieses Meinungsbild hat der Verband beratender Ingenieure in einer Mitgliederumfrage ... 

Die Auftragsbücher sind voll, doch Personal zum erledigen der ganzen Arbeit ist immer schwerer zu bekommen: Dieses Meinungsbild hat der Verband beratender Ingenieure in einer Mitgliederumfrage ermittelt.

Mehr als 90 % der Ingenieurbüros beurteilen ihre wirtschaftliche Lage als gut oder sogar sehr gut. Sorgen macht ihnen allerdings der Arbeitsmarkt. So beklagen mittlerweile 87% der Ingenieurunternehmen die immer schwierigere und langwierigere Suche nach qualifiziertem Personal. Das geht aus der heute in Berlin vorgestellten Konjunkturumfrage 2019 des Verbands beratender Ingenieure (VBI) hervor.

Gut die Hälfte verzeichnet Umsatzzuwächse

Die positive Grundstimmung in den Bauplanungsbüros basiere auf der anhaltend guten Nachfrage nach Planungs- und Beratungsleistungen und einem soliden Auftragsbestand, so der VBI. Ausdruck der anhaltend guten Planerkonjunktur sei, dass die Umsätze bei 55% der Umfrageteilnehmer 2018 gestiegen seien. "Das ist erfreulich. Der Fachkräftemangel entwickelt sich allerdings zunehmend zur Wachstumsbremse für unsere Büros", sagt VBI-Präsident Jörg Thiel.

An der VBI-Konjunkturumfrage beteiligten sich 417 Ingenieurbüros. Zu einem Drittel (33%) sind diese überwiegend im Hoch- und Ingenieurbau tätig, weitere 18% im Bereich Gebäudetechnik. Jedes zehnte Büro ist multidisziplinär unterwegs. Vier von zehn Umfrageteilnehmern (41%) haben den Personalbestand im vergangenen Jahr ausgebaut, fast niemand hat ihn abgebaut. Dieses Jahr wollen 36% der Ingenieurbüros ihre Mannschaft vergrößern.

Harald Thomeczek