Karriere-News

Jürgen Michael Schick kandidiert nicht mehr als IVD-Präsident

Der Präsident in Aktion: Jürgen Michael Schick beim Immobilientag 2022 in Bochum.

Der Präsident in Aktion: Jürgen Michael Schick beim Immobilientag 2022 in Bochum.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Peter Dietz

Köpfe 10.05.2023
Jürgen Michael Schick wird Mitte Juni nicht mehr für das Amt des IVD-Präsidenten kandidieren. Grund: Er hat die maximale Amtszeit von acht Jahren erreicht. Wer ihm nachfolgen wird, ist ... 

Jürgen Michael Schick wird Mitte Juni nicht mehr für das Amt des IVD-Präsidenten kandidieren. Grund: Er hat die maximale Amtszeit von acht Jahren erreicht. Wer ihm nachfolgen wird, ist noch offen.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) ist mit rund 6.000 Mitgliedsunternehmen der zahlenmäßig stärkste Unternehmensbund der Immobilienwirtschaft und damit auch eine politische Macht. Auf der Mitgliederversammlung am 15. Juni wird im Rahmen des Deutschen Immobilientags das Präsidium neu gewählt. Schick indes darf nach zwei Amtsperioden nicht mehr antreten.

Der amtierende Präsident werde satzungsgemäß nicht erneut kandidieren, erklärte ein IVD-Sprecher auf Anfrage der Immobilien Zeitung. „Herr Schick hat die maximale Amtszeit von acht Jahren erreicht. Möglichen Kandidaturen möchte ich nicht vorweggreifen“, ergänzte der Sprecher. Amtierende Vizepräsidenten und damit potenzielle Nachfolger sind Björn Petersen, Markus Jugan, Dirk Wohltorf und Axel Quester, der auch Schatzmeister ist.

Scharfzüngiger Kritiker der Bundespolitik

§ 8 der IVD-Satzung regelt: „Präsident, Schatzmeister sowie die drei weiteren Vizepräsidenten werden einzeln von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt.“ In dieser Funktion dürfen sie „für maximal zwei zusammenhängende Amtsperioden“ gewählt werden. Schick ist seit Juni 2015 Präsident des IVD. Damit hat er sein Limit erreicht. Zuvor war Schick Vizepräsident und Sprecher des IVD gewesen.

2015 hatte der Immobilienökonom die Nachfolge von Jens-Ulrich Kießling angetreten, der seit 2007 an der Spitze des IVD gestanden hatte. Als Präsident hatte Schick immer wieder harte Kritik an der Politik der Bundesregierung geübt und den – aus seiner Sicht – „Regulierungswahn“ gegeißelt. Vor allem die Verschärfungen im Mietrecht und die Einführung eines Mietendeckels für den Wohnungsmarkt waren ihm ein Dorn im Auge. Den Verband sah Schick als „Brückenbauer für die Politik“, der alternative Lösungen aufzeigen sollte.

Schick ist seit 1990 in der Immobilienbranche aktiv. Anfang der 1990er Jahre gründete er in Berlin ein Investmentmaklerhaus, dem er auch heute noch als Geschäftsführer vorsitzt. Das Unternehmen ist in Berlin und weiteren bundesdeutschen Städten für nationale und internationale Anleger tätig. Schick hat sich 2005 zum Professionel Member der Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS) und somit zum internationalen Sachverständigen qualifiziert.

Peter Dietz

Studiengang der ISM Hamburg erhält Zertifikat von Rics

Karriere 23.03.2023

Stoneset Partners schafft vierköpfigen Beratungsbeirat

Köpfe 23.11.2021
Für ein erstmals geschaffenes Beratungsgremium hat der Personalberater Stoneset Partners Sandra Scholz, Bärbel Schomberg, Prof. Dr. Verena Rock und Dr. Rüdiger von Stengel verpflichtet. Der ... 

Für ein erstmals geschaffenes Beratungsgremium hat der Personalberater Stoneset Partners Sandra Scholz, Bärbel Schomberg, Prof. Dr. Verena Rock und Dr. Rüdiger von Stengel verpflichtet. Der Beirat soll bei strategischen Fragen unterstützen. 



Um die geschäftsführende Gesellschafterin Sandra Günther und Chairman Paul Jörg Feldhoff bei der strategischen Weiterentwicklung der Personalberatungsboutique Stoneset Partners zu unterstützen, hat das Unternehmen einen Beirat gegründet. Den Vorsitz über das vierköpfige Gremium übernimmt die ehemalige Commerz-Real-Vorständin Sandra Scholz, die inzwischen Head of HR bei 1&1 ist. 

Zu den weiteren Mitgliedern zählt Bärbel Schomberg, die zusammen mit ihren Söhnen Gründerin und Managing Partner bei Kingstone Investment Management ist und früher Vizepräsidentin beim Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) war. Sie bekleidet außerdem verschiedene Aufsichtsrats- und Beiratsmandate in mehreren Gesellschaften. 

Dritte im Bunde ist Prof. Dr. Verena Rock. Sie ist Professorin für Immobilienmanagement an der TH Aschaffenburg, Vizepräsidentin der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung (gif), im Vorstand von RICS Deutschland aktiv und Gastdozentin an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht. Den vierten Platz im Beirat besetzt Dr. Rüdiger von Stengel, Mitgründer und Gesellschafter bei Art-Invest Estate Management und Mitglied in den Aufsichtsräten der Deutschen Immobilien Holding (DIH) und der Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Janina Stadel

Sabine Georgi folgt beim ULI Deutschland auf Stephanie Baden

Köpfe 06.04.2021

Generalanwalt beanstandet verbindliche Mindestsätze der HOAI

Im EU-Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI hilft Architekten wohl nur noch Beten.

Im EU-Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI hilft Architekten wohl nur noch Beten.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Rui Vale de Sousa

Karriere 28.02.2019
Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat jetzt ... 

Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat jetzt der Generalanwalt gesprochen. Sein Votum lässt nichts Gutes hoffen.

Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind nicht mit EU-Recht vereinbar. Zu diesem Urteil kommt zumindest Generalanwalt Maciej Szpunar im Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, das die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt hat. Verbindliche Mindest- und Höchstsätze behinderten, argumentiert der Generalanwalt in seinen am heutigen Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen, in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit. Architekten und Ingenieure könnten sich nicht über niedrige Preise im Markt etablieren.

Generalanwälte am EuGH sind nicht mit einem Staatsanwalt, sondern mit einem Gutachter vergleichbar. Da das Gericht ihrem Urteil in den meisten Fällen folgt, gilt ihr Votum als Fingerzeig für das eigentliche Urteil. Dieses wird für das zweite oder dritte Quartal 2019 erwartet.

Architekten hoffen darauf, dass EuGH-Richter "Vernunft walten lassen"

"Die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar sind ein schwerer Rückschlag. Wir bedauern es außerordentlich, dass ihn die Argumente der Bundesregierung nicht überzeugt haben", zeigt sich Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, enttäuscht. Die Bundesregierung als Beklagte habe "ausführlich dargelegt, dass über ein gesellschaftlich so hohes Gut wie die Baukultur nicht im Preis-, sondern vielmehr im Qualitätswettbewerb entschieden werden muss".

Die Hoffnung freilich stirbt zuletzt: "Wir setzen darauf, dass die europäischen Richter, deren Entscheidung nun erst ansteht, gerade vor dem Hintergrund der kürzlich verabschiedeten europäischen Davoser Erklärung zur Baukultur Vernunft walten lassen und dem Votum des Generalanwaltes nicht folgen."

"Bestehende Verträge behalten ihre Gültigkeit"

Die Bundesingenieurkammer weist darauf hin, dass bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens gilt: "Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind derzeit geltendes Recht. Das laufende Gerichtsverfahren hat hierauf bis zum Abschluss keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen. Alle bestehenden Verträge, einschließlich der vereinbarten Honorarsätze der HOAI, behalten wie bisher Gültigkeit."

Harald Thomeczek