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Endspurt im ersten dreijährigen Weiterbildungszeitraum

Karriere 09.12.2020
Die erste Dreijahresperiode für die verpflichtende Weiterbildung von Immobilienverwaltern und -maklern endet am 31. Dezember 2020. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) hat ... 

Die erste Dreijahresperiode für die verpflichtende Weiterbildung von Immobilienverwaltern und -maklern endet am 31. Dezember 2020. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) hat rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist seine "Online-Bibliothek für Wohnimmobilienverwalter", kurz VDIV-WBThek gelauncht. So können Verwalter auch auf den letzten Metern noch die geforderten 20 Stunden Fortbildung in 36 Monaten zusammenbekommen.

Der VDIV Deutschland hat die Onlinebibliothek gemeinsam mit seinen Landesverbänden und der Going Public! Akademie für Finanzberatung am 1. Oktober 2020 eröffnet. Die VDIV-WBThek wurde speziell für Haus- und Immobilienverwalter konzipiert. Der Hintergrund: Verwaltern, die bereits seit 2018 aktiv sind, drohen Geldbußen von 5.000 Euro bei Nichterfüllung der Fortbildungspflicht. "Daher galt es bereits für das Jahr 2020 mindestens 20 Stunden anrechenbaren Weiterbildungscontent über die VDIV-WBThek zur Verfügung zu stellen, um so allen Weiterbildungspflichtigen eine kurzfristige ortsungebundene und kontaktfreie Erfüllung der Weiterbildungspflicht zu ermöglichen", sagt Maren Herbst,
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim VDIV.

Die Behörde kann ab Anfang 2021 täglich anklopfen

Die Weiterbildungspflicht betrifft alle Beschäftigten, die unmittelbar an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit der Wohnimmobilienverwaltung mitwirken (§ 34c Abs. 2a GewO) - also alle Angestellten, die Kundenkontakt haben und selbstständig Kundenanliegen erledigen. Diese weiterbildungspflichtigen Mitarbeiter können von der jeweils zuständigen Behörde zu jedem beliebigen Zeitpunkt aufgefordert werden, den Nachweis zu erbringen, dass sie sich wie vorgeschrieben fortgebildet haben. Auch ihren Auftraggebern müssen Verwalter auf Nachfrage Informationen zu den in den vergangenen drei Jahren absolvierten Weiterbildungen zukommen lassen, beispielsweise über eine Verlinkung auf eine Webseite.

In der Onlinebibliothek des VDIV warten rund 90 WebBasedTrainings mit einer Gesamtzeit von mehr als 21 Stunden. Im Schnitt dauert eine Trainingseinheit keine Viertelstunde. Lerneinheiten zum neuen WEG werden aktuell produziert.

"Sichergestellt, dass die Web-Trainings auch tatsächlich bearbeitet werden"

Und was, wenn ein Verwalter das Lernprogramm im Hintergrund ablaufen lässt, ohne bei der Sache zu sein? "Es ist nicht möglich in den einzelnen Web-Based-Trainings vorzuspringen. Zudem sind Kontrollfragen integriert, die die Lernenden richtig beantworten müssen, um ein Training erfolgreich zu beenden. So wird sichergestellt, dass die Web-Based-Trainings auch tatsächlich bearbeitet werden", versichert Herbst.

Die gesetzlich geregelte Weiterbildungspflicht (§15b Makler- und Bauträgerverordnung) trat erst im August 2018 in Kraft. Doch der erste Dreijahreszeitraum, in dem die geforderten 20 Stunden Weiterbildung abgeleistet werden müssen, läuft schon seit Anfang 2018.

Harald Thomeczek

Fortbildungspflicht für Makler und Verwalter nimmt Formen an

Für Makler und Wohnungsverwalter wird es in puncto Fortbildungspflicht langsam ernst.

Für Makler und Wohnungsverwalter wird es in puncto Fortbildungspflicht langsam ernst.

Quelle: fotolia.com, Urheber: Monkey Business

Karriere 07.12.2017
Immobilienmakler und -verwalter müssen sich bekanntlich ab dem 1. August 2018 in schöner Regelmäßigkeit fortbilden. So sieht es das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung ... 

Immobilienmakler und -verwalter müssen sich bekanntlich ab dem 1. August 2018 in schöner Regelmäßigkeit fortbilden. So sieht es das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vor. Details dazu - wie zu anderen Gesetzesinhalten - wird eine Rechtsverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums regeln. Ein Referentenentwurf für die "Verordnung zur Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung" zeigt, wohin die Reise gehen soll.

Dem Gesetz zufolge müssen sich Makler und gewerbliche Miet- und WEG-Verwalter ab dem 1. August 2018 alle drei Jahre 20 Stunden fortbilden. Betroffen sind der Gewerbetreibende und seine an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit beteiligten Mitarbeiter. Wer eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. zur Immobilienkauffrau oder eine Weiterbildung zum/zur Immobilienfachwirt(in) gemacht hat, für denjeningen/diejenige greift die Weiterbildungspflicht erst drei Jahre nach Aufnahme seiner bzw. ihrer Tätigkeit.

Im Referentenentwurf wird nun präzisiert, wie die gesetzlich geforderte Weiterbildung erbracht werden kann: nämlich "in Präsenzform, im Selbststudium, durch betriebsinterne Maßnahmen des Gewerbetreibenden oder in einer anderen geeigneten Form". In jedem Fall gelte jedoch: "Einer Weiterbildungsmaßnahme muss eine Planung zugrunde liegen, sie muss systematisch organisiert und die Qualität derjenigen, die die Weiterbildung durchführen, muss sichergestellt sein."

Was die Inhalte angeht, listet der Referentenentwurf einen ganzen Katalog auf, ohne ins Detail zu gehen. Makler sollen sich z.B. in puncto Kundenberatung, Verbraucherschutz oder Finanzierung und Steuern schulen, Verwalter ihr Wissen u.a. zu altersgerechten und barrierefreien Umbauten, zu energetischen Gebäudesanierungen und Modernisierungen sowie zur Beantragung von Fördermitteln und zum Einsatz derselben aufpolieren.

Makler und Verwalter können selbst entscheiden, ob sie die 20 Stunden am Stück oder scheibchenweise absolvieren. In jedem Fall müssen sie die zuständige Behörde zu Beginn eines jeden Kalenderjahres (konkret: immer bis zum 31. Januar) "unaufgefordert und in Textform" darüber informieren, ob und wenn ja, wie sie sich weitergebildet haben. Auch wenn der Betroffene sich in einem Jahr nicht weitergebildet hat, muss er dies also der Behörde melden. Erstmals wird eine solche Auskunft am 31. Januar 2020 fällig. Erfolgen soll sie grundsätzlich möglichst auf elektronischem Wege und über ein vorgefertigtes Formular, das im Referentenentwurf enthalten ist. Wer der jährlichen Anzeigepflicht nicht nachkommt, kann mit einem Bußgeld über 5.000 Euro belegt werden.

Nachweise müssen Makler, Verwalter und die von der Regelung betroffenen Beschäftigten jedoch nicht automatisch vorlegen, sondern nur auf ausdrücklichen Wunsch der Behörde. Sprich: "Die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme muss von dem zur Weiterbildung Verpflichteten dokumentiert werden, indem er die entsprechenden Nachweise wie Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikate sammelt." Die zuständigen Behörden könnten dann im Einzelfall die Erklärung des Verpflichteten auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.

Auch ihre Kunden müssen Verwalter und Makler über ihre Bildungsaktivitäten auf dem Laufenden halten. Gewerbetreibende seien verpflichtet, ihren Auftraggebern während der jeweiligen Vertragslaufzeit regelmäßig - ebenfalls spätestens zum 31. Januar eines jeden Kalenderjahres und erstmals zum 31. Januar 2020 - Angaben über die von ihnen im Vorjahr absolvierten Weiterbildungsmaßnahmen mitzuteilen, heißt es.

Doch damit nicht genug: Kunden von Maklern und Verwaltern müssen schon "beim ersten Geschäftskontakt" und - wie gehabt - "in Textform" Informationen über deren berufliche Qualifikationen erhalten. "Dies kann zum Beispiel in Form eines Informationsblattes oder einer Angabe auf der Visitenkarte erfolgen", auch eine "elektronische Mitteilung" sei zulässig, heißt es zu diesem Punkt weiter.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) sieht Licht und Schatten im Entwurf zur Rechtsverordnung. Er findet es zwar gut, "dass das Bundesministerium offenbar auf Eigenverantwortlichkeit setzt, da es den Gewerbetreibenden und ihren Beschäftigten weitgehend selbst überlassen wird, wie sie sich weiterbilden und wie sie ihre Auftraggeber hierüber informieren", wie es in einer Stellungnahme des Verbandes heißt. Das Verfahren, wie der Informationspflicht gegenüber der Behörde Genüge getan werden soll, würde der IVD jedoch gern verschlankt sehen.

So sei etwa besagte jährliche Erklärungspflicht "unverhältnismäßig". Schließlich impliziere der Gesetzeslaut, "dass man drei Jahre Zeit hat, bevor die Behörde einen Anspruch hat zu erfahren, ob der Weiterbildungsverpflichtung in ausreichendem Maß nachgekommen wurde". Der IVD fordert daher, auf die Verpflichtung zur jährlichen Abgabe einer Erklärung zu verzichten und stattdessen lediglich die Aufsichtsbehörde zu ermächtigen, Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen "stichprobenartig" einzufordern. Auch die Verpflichtung, den Auftraggeber alljährlich über absolvierte Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren, lehnt der Verband ab.

Die Privilegierung von bestimmten Abschlüssen - Immobilienkaufmann und -fachwirt - will der Verband am liebsten gestrichen sehen. U.a. deshalb, weil es nicht nachzuvollziehen sei, warum jemand mit einem Master-Abschluss mit Schwerpunkt Immobilienwirtschaft nicht in den Genuss eines solchen Privilegs kommen soll. Wenn die beiden genannten Abschlüsse schon privilegiert werden, soll doch bitte klargestellt werden, dass auch eine laufende Ausbildung zum Immobilienkaufmann bzw. eine Fortbildung zum Immobilienfachwirt - und nicht nur der bereits abgeschlossene Erwerb - ebenfalls einer Weiterbildung im Sinne des Gesetzes gleichgestellt werden. Zudem sollte die Befreiung auch für Personen greifen, die schon vor ihrer Aus- oder Weiterbildung im selben Unternehmen als Makler oder Verwalter gearbeitet haben (und nicht nur für diejenigen, die eine solche Tätigkeit erst nach einem Abschluss aufnehmen).

Für Gewerbetreibende, die sowohl als Makler wie als Verwalter unterwegs sind, fordert der IVD dies: Wahrgenommene Weiterbildungsangebote, die beide Tätigkeitsbereiche berühren, sollten auch für beide Bereiche angerechnet werden können.

Harald Thomeczek

Mehrheit der Verwalter will Vergütungssätze erhöhen

Mehr als 60% der Verwalter wollen ihre Vergütungssätze 2015 erhöhen. Besonders große Verwaltungen mit mehr als 3.000 verwalteten Einheiten sprechen sich dafür aus.

Mehr als 60% der Verwalter wollen ihre Vergütungssätze 2015 erhöhen. Besonders große Verwaltungen mit mehr als 3.000 verwalteten Einheiten sprechen sich dafür aus.

Bild: BilderBox.com

Karriere 23.04.2015
Mehr Umsatz und höhere Vergütungssätze - so lauten die Erwartungen der Verwalter in diesem Jahr, zeigt das dritte Branchenbarometer des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV). Die ... 

Mehr Umsatz und höhere Vergütungssätze - so lauten die Erwartungen der Verwalter in diesem Jahr, zeigt das dritte Branchenbarometer des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV). Die Branche wächst auch personell, doch neue Mitarbeiter sind immer schwieriger zu finden. Künftig müssen Verwalter ihre Fach- und Sachkunde nachweisen können.

Für viele Immobilienverwalter war 2014 ein gutes Jahr. 69% der Verwaltungen konnten ihre Gewinne im Vergleich zum Vorjahr steigern. Dieser Trend wird sich nach Meinung der Verwalter 2015 wiederholen. 69% von ihnen erwarten höhere Umsätze und 65% höhere Gewinne. Besonders optimistisch blicken mittlere (1.000 bis 2.999 verwaltete Einheiten) und große Unternehmen mit mehr als 3.000 verwalteten Einheiten in die Zukunft. Mit Mehreinnahmen rechnen die Verwalter vor allem durch die Wohneigentumsverwaltung (WEG-Verwaltung) und Sonderleistungen.

Zudem will die Mehrheit ihre Kunden in diesem Jahr stärker zur Kasse bitten. Die Verwalter planen, ihre Vergütungssätze zu erhöhen: bei einer Erstbestellung um durchschnittlich 7,7%, bei Bestandsobjekten um 5,3%. Das sind die Ergebnisse des dritten Branchenbarometers des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV). An der Umfrage beteiligten sich 391 Unternehmen. Davon waren jeweils rund 30% Kleinstverwaltungen (weniger als 400 verwaltete Einheiten), kleine Verwaltungen (401-999 Einheiten) und mittlere Verwaltungen. Großverwaltungen (ab 3.000 Einheiten) stellten rund 10%. Kerngeschäft der teilnehmenden Unternehmen ist mit einem Anteil von 75% die WEG-Verwaltung.

Für eine Erhöhung der Vergütungssätze bei einer Erstbetrauung als Verwalter sprachen sich 64% der Umfrageteilnehmer aus. Unter den großen Verwaltungen liegt die Quote sogar bei 80%. Nur die Kleinstverwaltungen mit bis zu 400 betreuten Wohneinheiten zeigen sich zurückhaltend. Von ihnen will nur jede Zweite ihre Vergütungssätze heraufsetzen.

Noch zurückhaltender zeigen sich die Kleinstverwaltungen bei Bestandsobjekten. Nur jede Dritte will dort ihre Vergütungssätze erhöhen. Auch hier sind es vor allem wieder die großen Verwalter mit mehr als 3.000 Einheiten, die ihre Erträge durch Preissteigerungen erhöhen wollen (85%). Im Durchschnitt soll es 5,3% mehr geben. Während große Verwaltungen planen, die Sätze um rund 4% anzuheben, spekulieren die Kleinstverwaltungen auf rund 7%. Das sei fast die einzige Möglichkeit, höhere Betriebsausgaben zu kompensieren, heißt es dazu im aktuellen Branchenbarometer.

Die Grundvergütung der Verwalter betrug im vergangenen Jahr je Einheit und Monat (Nettobeträge) zwischen 15,91 Euro bei einer Wohneigentumsverwaltung mit mehr als 100 verwalteten Einheiten bis zu 25,87 Euro bei der Gewerbeverwaltung mit weniger als zehn Einheiten (siehe Tabelle: "So viel verdienten Verwalter 2014"). Doch es gibt große regionale Unterschiede. In Ballungsgebieten und im Westen der Republik liegen die Pauschalbeträge pro verwalteter Einheit deutlich höher. Zudem bieten die Verwalter unterschiedliche Leistungen in der Grundvergütung an. Größere Instandsetzungen oder zusätzliche Eigentümerversammlungen werden oftmals gesondert abgerechnet. 2014 erwirtschafteten die Umfrageteilnehmer durchschnittlich 533.000 Euro. Verwalter, die weniger als 150 Einheiten betreuten, kamen hingegen auf einen Jahresumsatz von 67.141 Euro.

Die Umsätze übersetzen sich in Stundensätze zwischen 64,49 Euro für einen Ingenieur und 38,39 Euro für eine Position im Sekretatriat. Insbesondere bei den Technikern schwanken die Stundensätze erheblich. Sie verdienen in den neuen Bundesländern rund 40% weniger als in den alten und erhalten im Schnitt rund 47 Euro pro Stunde. Ingenieure müssen im Osten Einbußen von etwa 20% hinnehmen. Sie erhalten mit 64,49 Euro/Stunde im Schnitt sogar etwas mehr als Geschäftsführer bzw. Inhaber (63,79 Euro).

Die Branche rechnet in diesem Jahr nicht nur weiterhin mit steigenden Umsätzen und Gewinnen, sondern will den Personalaufbau fortsetzen. Ein Viertel der Verwalter will zusätzliche Mitarbeiter einstellen, unter den großen Verwaltungen sogar jede Zweite. Im vergangenen Jahr hatte sich jedes Dritte Unternehmen personell vergrößert. Nur bei 3% der Befragten waren die Beschäftigtenzahlen 2014 gesunken. Doch die Personalsuche gestaltete sich nicht so einfach. Obwohl durchschnittlich jede fünfte Verwaltung ausbildet, könne der Bedarf an Mitarbeitern dadurch nicht gedeckt werden, sagt DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Zudem finden es 79% der Unternehmen schwierig, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Im vergangenen Jahr waren es "nur" 62% gewesen. Damit schätzen die Verwalter ihre Lage auf dem Rekrutierungsmarkt deutlich schlechter ein als die Immobilienbranche insgesamt: Denn nur 47% der Immobilienunternehmen bemängelten zu wenig Bewerbungen zu erhalten, wie die Umfrage der Immobilien Zeitung zur Joboffensive 2014 zeigte. Mit der Qualität der Bewerbungen waren hingegen fast alle der 115 Umfrageteilnehmer zufrieden gewesen.

Die Verwaltungen suchen vor allem WEG-Verwalter. Fast zwei Drittel der Verwalter benötigen Mitarbeiter mit dieser Qualifikation und ein Drittel braucht Mietverwalter. Um den vielfältigen Aufgaben von Legionellenprüfung bis zu energetischer Sanierung gerecht zu werden, investieren die Unternehmen rund 650 Euro pro Jahr in die Fortbildung ihrer Mitarbeiter. Drei Viertel befürworten sogar eine gesetzliche Weiterbildungspflicht für ihren Berufsstand. Fast jeder Befragte spricht sich dafür aus, dass Verwalter Mindestanforderungen erfüllen müssen. Dazu zählen vor allem die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (90%), die Betriebshaftpflichtversicherung (82%), der Fachkundenachweis (78%), eine Ausbildung (73%) oder Fortbildungen (72%). Zumindest die Diskussion um den Sach- und Fachkundenachweis dürfte bald beendet sein. Klaßner rechnet damit, dass das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2015 abgeschlossen sein wird und eine entsprechende Regelung zum Jahresanfang 2016 in Kraft trete. Es wird jedoch eine Übergangsfrist sowie eine "Alte-Hasen-Regel" für Verwalter mit mehrjähriger Praxis- und Berufserfahrung geben.

Sonja Smalian