Karriere-News

ACE wählt Ruth Schagemann zur Präsidentin

Ruth Schagemann.

Ruth Schagemann.

Quelle: Architektenkammer Baden-Württemberg, Urheber: Felix Kästle

Köpfe 01.11.2021
Zum Jahreswechsel tritt die deutsche Architektin das Amt an. Sie löst den Österreicher Georg Pendl ab. ... 

Zum Jahreswechsel tritt die deutsche Architektin das Amt an. Sie löst den Österreicher Georg Pendl ab.



Der Architects' Council of Europe (ACE) hat bei seiner Hauptversammlung in Brüssel Ruth Schagemann zur Präsidentin gewählt. Die Architektin aus Baden-Württemberg übernimmt das Amt im Januar von Georg Pendl.

Als das übergeordente Ziel des ACE in den kommen Jahren beschreibt Schagemann es, "alle europäischen Architektenorganisationen zu vereinen, um gemeinsam die Herausforderungen, die der Klimawandel an uns alle in Europa stellt, zu bewältigen." Derzeit gehören dem ACE als deutsche Mitglieder die Bundesarchitektenkammer (BAK), die Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands (VfA), der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure (BDB) und der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) an. Insgesamt zählt die europaweite Vereinigung 44 Mitgliedsorganisationen aus allen EU-Mitgliedsstaaten, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und Norwegen.

Schagemann ist seit 2013 berufspolitisch beim ACE aktiv. 2016 wurde sie Vorstandsmitglied und ist in dieser Position für den Bereich Berufsanerkennung zuständig. Seit 2013 leitet sie in der Architektenkammer Baden-Württemberg die Stabsstelle für nationale und internationale Berufspolitik und koordiniert das Europäische Netzwerk der für Architektinnen und Architekten zuständigen Behörden (ENACA).

Janina Stadel

Andrea Gebhard wird Präsidentin der Bundesarchitektenkammer

Neue BAK-Präsidentin: Andrea Gebhard

Neue BAK-Präsidentin: Andrea Gebhard

Quelle: mahl gebhard konzepte, Urheber: Sonja Weber

Köpfe 31.05.2021

Weltfrauentag ist Gender-Pay-Gap-Tag

Architektinnen verdienen meistens weniger als vergleichbare männliche Pendants - wie man die Sache auch dreht und wendet.

Architektinnen verdienen meistens weniger als vergleichbare männliche Pendants - wie man die Sache auch dreht und wendet.

Quelle: Imago, Urheber: Westend61

Karriere 11.03.2021
Am Montag dieser Woche, am 8. März, war Weltfrauentag. Viele Organisationen nehmen diesen zum Anlass, die Lohnlücke zu beklagen, die zwischen Männern und Frauen klafft. In der ... 

Am Montag dieser Woche, am 8. März, war Weltfrauentag. Viele Organisationen nehmen diesen zum Anlass, die Lohnlücke zu beklagen, die zwischen Männern und Frauen klafft. In der Immobilienwirtschaft stoßen die Bundesarchitektenkammer, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und das Netzwerk Frauen in der Immobilienwirtschaft in dieses Horn. Dabei ist es nicht so ganz einfach, die Lücke konkret zu erfassen. Klar ist jedoch: Sie ist da.

Es sind 26% - so groß ist auf den ersten Blick der Unterschied der Jahresgehälter angestellter weiblicher und männlicher Architekten. Allerdings bleiben hier einige Faktoren außen vor. Das ist etwa die Berufserfahrung, beeinflusst auch durch Kinderauszeiten. Zudem die Art und Größe des Arbeitgebers, denn Frauen zieht es eher in Architekturbüros, Männer eher zu Immobilienunternehmen oder Projektentwicklern/Bauträger - und diese zahlen deutlich besser zahlen. Ebenfalls nicht berücksichtigt ist die Arbeitszeit - Frauen arbeiten viel öfter in Teilzeit, in Teilzeit ist der Stundenlohn aber niedriger -, sowie die Position im Unternehmen.

Werden besagte 26% um diese Faktoren bereinigt, wie es die Marktforscher von Reiß & Hommerich für die Bundesarchitektenkammer (BAK) getan haben, schrumpft die Lücke zusammen. Junge Frauen in leitender Tätigkeit in mittelgroßen Architektur- und Stadtplanungsbüros verdienen durchschnittlich sogar ca. 2% mehr als ihre männlichen Kollegen. Sonst behalten aber die Männer die Oberhand, teils sehr deutlich. Mit 13% am größten ist ihr Vorsprung bei Leitungspositionen in kleinen Büros sowie in Büros mit mehr als 50 Mitarbeitenden.

6% in der Architektur, 24% auf dem Bau, 2,87% bei Immobilien

Insgesamt liegt der Gender-Pay-Gap zwischen Architektinnen und Architekten laut BAK etwa auf dem Niveau, das das Statistische Bundesamt im vergangenen Jahr branchenübergreifend errechnet hat - bei ca. 6%. Die BAK hält das für einen schwachen Trost. Sie sieht in dem verbleibenden Delta "ein Indiz mangelnder Gleichbehandlung", zumal Frauen deutlich seltener als Männer in leitender Funktion angestellt sind. Beim Vergleich ausschließlich vollzeittätiger Angestellter mit vergleichbarer Berufserfahrung in Büros ähnlicher Größe zeigt sich, dass Frauen überdurchschnittlich häufig in weisungsgebundenen Positionen arbeiten, während Männer überproportional oft leitende Tätigkeiten ausüben - die mit höheren Löhnen einhergehen.

Dabei kommen Architektinnen im Vergleich mit weiblichen Führungskräften aus der Bauwirtschaft noch gut weg. Zwar hat der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst von Frauen, die in der Baubranche eine leitende Position bekleiden, dank der guten Baukonjunktur in den vergangenen zehn Jahren um 46% zugelegt. Verdienten diese 2010 im Schnitt 4.347 Euro, waren es 2020 schon 6.335 Euro. Der Abstand zu ihren männlichen Pendants ist jedoch nicht kleiner geworden, wie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) anhand von Zahlen des Statistischen Bundesamts belegt. Mit besagten 6.335 Euro erreichen Frauen in leitender Stellung am Bau nur 76% des Gehaltsniveaus der Männer. Vor zehn Jahren waren es 77%.

Um dem Vorwurf zuvorzukommen, Äpfel mit Birnen zu vergleichen, versieht der HDB diese Zahlen allerdings gleich mit dem Hinweis: "Die Statistik unterscheidet nicht nach Betriebszugehörigkeit, sondern vergleicht den Verdienst langjähriger männlicher Mitarbeiter mit relativ neu hinzugekommenen weiblichen." Eine Gehaltslücke zwischen Frauen und Männern bestehe aber gleichwohl - und "wir müssen dafür sorgen, dass sich diese Lücke schließt", fordert Tim Lorenz Vizepräsident Wirtschaft beim HDB, seine Mitgliedsunternehmen auf.

Auch das Netzwerk Frauen in der Immobilienwirtschaft nimmt den Weltfrauentag zum Anlass, auf Verdienstunterschiede aufmerksam zu machen. Diese fallen allerdings überraschend gering aus: Das bereinigte Delta in der Immobilienbranche beträgt nach Zahlen des Gehaltsportals Gehalt.de, auf das die Immobilienfrauen Bezug nehmen, nur 2,87%. Vergangenes Jahr hatte Gehalt.de noch bereinigte 12,8% ermittelt - womit die Immobilienwirtschaft im Branchenvergleich das unrühmliche Schlusslicht bildete. Im Vorjahresvergleich hat sich allerdings die Datenbasis verdoppelt, auch wurde das Bereinigungsverfahren verfeinert. Insofern ist ein Vergleich der aktuellen mit der Vorjahreszahl nicht ganz sauber. Die Gehaltslücke ist weit weniger stark als die bereinigte geschrumpft (von 16,5% auf 12%).

Harald Thomeczek

EuGH kippt verbindliche Honorarsätze der HOAI

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Den Europäischen Gerichtshof haben die Argumente Deutschlands nicht überzeugt.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Florian Bauer

Karriere 04.07.2019
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht. ... 

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bindende Preisrecht der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Fall gebracht.

Nach dem heute Morgen verkündeten Urteil verstößt Deutschland mit den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie, nach der in einem freien europäischen Binnenmarkt Wettbewerb grundsätzlich auch über den Preis möglich sein soll. Der Argumentation Deutschlands, der feste Preisrahmen der HOAI sei unerlässlichlich für die Bauqualität und den Verbraucherschutz, folgten die Richter nicht. Sie hielten vielmehr dagegen: In allen anderen EU-Mitgliedsstaaten würden auch ohne verbindliche Honorarsätze qualitätsvolle Architektur- und Ingenieurleistungen erbracht.

Deutschland hat nun voraussichtlich bis zu einem Jahr Zeit, auf die Entscheidung des EuGH zu reagieren. Die Bundesarchitektenkammer forderte umgehend, "die Leistungsbilder und Honorarsätze der HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest als abgeprüften Referenzrahmen zu erhalten".

Erfolgsaussichten für Aufstockungsklagen gesunken

Unmittelbare Konsequenzen dürfte das EuGH-Urteil aber schon jetzt entfalten: Zum einen sind die Erfolgsaussichten für sogenannte Aufstockungsklagen gesunken. Es kommt immer wieder vor, dass z.B. ein Architekt, der mit seinem Auftraggeber zunächst vertraglich ein Pauschalhonorar unterhalb des HOAI-Mindestsatzes vereinbart hat, im Nachhinein ebendiesen Mindestsatz einzuklagen versucht. Bisher standen die Chancen gut, mit einer solchen Aufstockungsklage erfolgreich zu sein.

Eine zweite direkte Folge des heutigen Urteils: Ein Angebot in einem Vergabeverfahren der öffentlichen Hand auszuschließen, weil es die Mindestsätze der HOAI unterschreitet - oder, was aber seltener vorkommen dürfte - die Höchstsätze überschreitet, dürfte ab heute daher nicht mehr zulässig sein. Darauf weist u.a. die Kanzlei Kapellmann und Partner hin.

Die Entscheidung des EuGH kommt nicht überraschend: Bereits der für den Fall zuständige Generalanwalt hatte in seinen Schlussanträgen im Februar 2019 moniert, dass das bindende Preisrecht der HOAI Architekten und Ingenieure in unzulässiger Weise daran hindere, sich über niedrige Preise im Markt zu etablieren.

Interessant ist, dass die europäischen Richter Mindestsätze für Planungsleistungen mit Blick auf den deutschen Markt mit vielen kleinen und mittelgroßen Marktteilnehmern nicht grundsätzlich für das falsche Mittel halten, eine hohe Bauqualität sicherzustellen. Die deutsche Regelung sei jedoch inkohärent: Denn in Deutschland könnten Planungsleistungen nicht nur von Architekten und Ingenieuren, sondern auch von Dienstleistern erbracht werden, die keine entsprechende fachliche Eignung nachweisen müssen. Daraus schließen die Richter: Mindestsätze seien nicht geeignet, eine hohe Planungsqualität zu erreichen, wenn für die Erbringer dieser Leistungen, die ebendiesen Mindestsätzen unterliegen, nicht selbst auch Mindestanforderungen gälten.

Harald Thomeczek

Generalanwalt beanstandet verbindliche Mindestsätze der HOAI

Im EU-Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI hilft Architekten wohl nur noch Beten.

Im EU-Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI hilft Architekten wohl nur noch Beten.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Rui Vale de Sousa

Karriere 28.02.2019
Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat jetzt ... 

Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat jetzt der Generalanwalt gesprochen. Sein Votum lässt nichts Gutes hoffen.

Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind nicht mit EU-Recht vereinbar. Zu diesem Urteil kommt zumindest Generalanwalt Maciej Szpunar im Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, das die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt hat. Verbindliche Mindest- und Höchstsätze behinderten, argumentiert der Generalanwalt in seinen am heutigen Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen, in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit. Architekten und Ingenieure könnten sich nicht über niedrige Preise im Markt etablieren.

Generalanwälte am EuGH sind nicht mit einem Staatsanwalt, sondern mit einem Gutachter vergleichbar. Da das Gericht ihrem Urteil in den meisten Fällen folgt, gilt ihr Votum als Fingerzeig für das eigentliche Urteil. Dieses wird für das zweite oder dritte Quartal 2019 erwartet.

Architekten hoffen darauf, dass EuGH-Richter "Vernunft walten lassen"

"Die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar sind ein schwerer Rückschlag. Wir bedauern es außerordentlich, dass ihn die Argumente der Bundesregierung nicht überzeugt haben", zeigt sich Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, enttäuscht. Die Bundesregierung als Beklagte habe "ausführlich dargelegt, dass über ein gesellschaftlich so hohes Gut wie die Baukultur nicht im Preis-, sondern vielmehr im Qualitätswettbewerb entschieden werden muss".

Die Hoffnung freilich stirbt zuletzt: "Wir setzen darauf, dass die europäischen Richter, deren Entscheidung nun erst ansteht, gerade vor dem Hintergrund der kürzlich verabschiedeten europäischen Davoser Erklärung zur Baukultur Vernunft walten lassen und dem Votum des Generalanwaltes nicht folgen."

"Bestehende Verträge behalten ihre Gültigkeit"

Die Bundesingenieurkammer weist darauf hin, dass bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens gilt: "Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind derzeit geltendes Recht. Das laufende Gerichtsverfahren hat hierauf bis zum Abschluss keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen. Alle bestehenden Verträge, einschließlich der vereinbarten Honorarsätze der HOAI, behalten wie bisher Gültigkeit."

Harald Thomeczek

AHO wählt neuen Vorstand und wappnet sich für HOAI-Klage

Köpfe 12.05.2017
Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung hat ein paar neue Gesichter in seinem Vorstand. Der von der EU-Kommission angekündigten Klage ... 

Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung hat ein paar neue Gesichter in seinem Vorstand. Der von der EU-Kommission angekündigten Klage gegen die Bundesrepublik wegen der HOAI begegnet der AHO mit mehreren Gutachten.

Erich Rippert bleibt Vorsitzender des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung. Die AHO-Mitgliederversammlung hat ihn am 11. Mai 2017 wiedergewählt. Neuer stellvertretender Vorsitzender ist Hans-Gerd Schmidt von der Architektenkammer Thüringen. Er löst Lutz Heese ab, der nach zwölf Jahren im Amt nicht mehr kandidierte. Als Schatzmeisterin wurde Sylvia Reyer bestätigt.

Die bisherigen Vorstände Klaus-Dieter Abraham, Wolfgang Heide, Marco Ilgeroth und Rainer Reimers bleiben ebenfalls in Amt und Würden. Neu im AHO-Vorstand sind Ralf Schelzke (Bayerische Ingenieurekammer-Bau) und Klaus Wehrle (Architektenkammer Baden-Württemberg). Eva Schlechtendahl und Ulf Begher, die beide seit 2005 an Bord waren, hatten sich wie Heese nicht mehr zur Wahl gestellt. Der neue Vorstand wird die Honorar- und Wettbewerbsinteressen der im AHO zusammengeschlossenen 42 Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten bis zum Jahr 2021 vertreten.

Gutachten kommen zu "eindeutigem" Ergebnis

Apropos Interessen: Angesichts des aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der angekündigten Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union hat der AHO zusammen mit der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Diese kämen sowohl unter rechtlichen als auch unter ökonomischen Aspekten zu dem "eindeutigen" Ergebnis, dass die HOAI mit dem Europarecht vereinbar ist und den Besonderheiten des deutschen Planungsmarktes Rechnung trägt, ohne zugleich ausländische Büros zu benachteiligen, teilt der AHO mit.

Dies bestätige auch ein aktuelles Wirtschaftsgutachten von Clemens Schramm, Professor für Planungs- und Baumanagement an der Jade Hochschule. Dieses Gutachten zeige einen "signifikanten" Zusammenhang zwischen Qualität und verbindlichem Preisrecht auf. Die EU-Kommission sieht die Niederlassungsfreiheit von Architekten und Ingenieuren und den freien (Preis-)Wettbewerb durch die verbindlichen Mindestsätze der Honorarordnung behindert.

Harald Thomeczek

HOAI: Showdown vor dem EuGH?

Müssen bzw. dürfen all jene, die hierzulande Architekten- und Ingenieurleistungen erbringen, ihre Honorierung künftig mit dem Bauherrn frei verhandeln?

Müssen bzw. dürfen all jene, die hierzulande Architekten- und Ingenieurleistungen erbringen, ihre Honorierung künftig mit dem Bauherrn frei verhandeln?

Bild: Fotolia.de/endostock

Karriere 14.03.2016
Die EU-Kommission lässt in puncto HOAI nicht locker: Die Bundesregierung konnte sie nicht von der Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze überzeugen. ... 

Die EU-Kommission lässt in puncto HOAI nicht locker: Die Bundesregierung konnte sie nicht von der Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze überzeugen.

Die EU-Kommission sieht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ein unnötiges Hindernis für die Niederlassungsfreiheit und eine freie Preisbildung. "Auf dem Papier geht es zwar nicht darum, die HOAI zu Fall zu bringen, sondern darum, dass sie vertraglich ausgeschlossen werden kann", erklärt Tillman Prinz, Bundesgeschäftsführer der Bundesarchitektenkammer (BAK). Aber: "De facto würde das einer Abschaffung gleichkommen, dem reinen Preiswettbewerb wären Tür und Tor geöffnet."

Seit der HOAI-Novellierung 2009 beschränkt sich diese auf hierzulande niedergelassene Büros. "Das hat den Dienstleistungsverkehr aber kaum angekurbelt. Darum zündet die EU-Kommission jetzt die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren", sagt Prinz.

Deutschland hat nach der Antwort aus Brüssel Ende Februar zwei Monate Zeit, seine Stellungnahme so nachzubessern, dass die Kommission eine Rechtfertigbarkeit festgeschriebener Vergütungssätze erkennt - oder dem vermeintlichen Missstand abzuhelfen. Weil nach Einschätzung der BAK beides eher unwahrscheinlich ist ("Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung bei ihrem Wort bleibt"), könnte es auf einen Showdown vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinauslaufen.

Schlechtere Qualität - und das auch noch zu höheren Preisen?

Die BAK fände das sogar gut: "Dann hätten wir endlich Klarheit." Wie groß im Falle einer Klage vor dem EuGH die Wahrscheinlichkeit ist, dass alles bleibt, wie es ist? "Die Chancen stehen 70:30, dass sich die Bundesregierung durchsetzt", schätzt Prinz. Käme die HOAI doch zu Fall, drohten ihm zufolge womöglich nicht nur ein Qualitätsverlust bei Planungsleistungen, sondern möglicherweise auch langfristig steigende - und nicht etwa sinkende - Preise: "In Frankreich sind die Preise laut den dortigen Architektenkammern nach der Abschaffung einer verbindlichen Honorarordnung nach oben gegangen. Große Büros können nach einem Konzentrationsprozess leichter Preise diktieren", sagt Prinz.

Harald Thomeczek