Karriere-News

"Den ganz großen Homeoffice-Hype sehe ich nicht"

Viele Arbeitnehmer sind wegen Corona ins Homeoffice gewechselt. Ob sie auch dort bleiben, ist aber ungewiss.

Viele Arbeitnehmer sind wegen Corona ins Homeoffice gewechselt. Ob sie auch dort bleiben, ist aber ungewiss.

Quelle: imago images, Urheber: Skata

Karriere 28.05.2020
Die Corona-Pandemie hat die Art und Weise, wie und wo Menschen arbeiten, innerhalb kürzester Zeit massiv verändert. Welche dieser Veränderungen Bestand haben werden, muss sich aber noch ... 

Die Corona-Pandemie hat die Art und Weise, wie und wo Menschen arbeiten, innerhalb kürzester Zeit massiv verändert. Welche dieser Veränderungen Bestand haben werden, muss sich aber noch zeigen. Homeoffice könnte den Büroflächenbedarf reduzieren, die Angst vor Ansteckungen Einfluss auf die technische Ausstattung der Arbeitsplätze nehmen. Branchenexperten sehen der Entwicklung gelassen entgegen.

"Mitarbeiter freuen sich, ins Büro zu dürfen"

Die ersten Rückkehrer schlagen ihre Zelte wieder in ihren angestammten Büros auf. Der Papierstapel auf dem heimischen Schreibtisch wird kleiner, der im Büro wächst. In einer Umfrage des Digitalverbands bitkom gaben 49% der Befragten bereits zu Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland an, aufgrund der Einschränkungen ganz oder teilweise ins Homeoffice gewechselt zu sein. Jetzt kehren viele dieser Arbeitnehmer wieder zurück und auf den Bürofluren setzt wieder zaghaftes Leben ein. So auch bei der Helaba-Tochter OFB Projektentwicklung. "Unsere Mitarbeiter freuen sich darauf, wieder ins Büro zu dürfen. Die Kommunikation auf dem Flur fehlt einfach", berichtet Klaus Kirchberger, der Vorsitzende der Geschäftsführung.

Kirchberger rechnet nicht damit, dass die jüngsten Erfahrungen mit der Arbeit von zu Hause aus dazu führen werden, dass künftig deutlich mehr Arbeitnehmer dauerhaft im Homeoffice arbeiten werden. "Homeoffice kann in einigen Fällen durchaus sinnvoll sein und natürlich wächst das. Aber das war auch schon vor Corona der Fall. Den ganz großen Homeoffice-Hype sehe ich nicht." Entsprechend gehe er auch nicht davon aus, dass sich der Büroflächenbedarf durch ein Mehr an Homeoffice-Regelungen entscheidend verringern wird.

Das sehen Andreas Iding, Geschäftsführer von Goldbeck Services, und Norman Kustos, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens neotares, ganz ähnlich. "Einen Paradigmenwechsel bemerke ich nicht. Homeoffice kann für die Zukunft eine Ergänzung zum normalen Büroumfeld sein, aber es auf keinen Fall ersetzen", sagt Iding.

Inzwischen mehren sich allerdings auch die Wortmeldungen aus der Wirtschaft, die durchaus für die nahe Zukunft größere Umbrüche voraussehen. So hat etwa das Unternehmen Twitter angekündigt, allen seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit für die dauerhafte Heimarbeit einzuräumen. Facebook-Gründer Mark Zuckerberg prognostiziert, dass mittelfristig etwa 50% der Facebook-Angestellten von zu Hause aus arbeiten werden.

Rechtlicher Anspruch auf Homeoffice ist umstritten

Verschiebungen könnten sich in Zukunft ergeben, sollte der Gesetzgeber tatsächlich ein grundsätzliches Recht auf Homeoffice einführen. Der jüngste Vorstoß dazu stammt von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), der bis zum Herbst eine entsprechende Gesetzesvorlage erarbeiten will. Ähnliches hatte er allerdings schon einmal angekündigt, dann war die Initiative aber im Sande verlaufen. Doch auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wird das Thema angeschnitten. So haben die Fraktionen vereinbart, mobile Arbeit zu fördern und zu erleichtern und hierfür einen rechtlichen Rahmen zu schaffen. "Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Vorgaben des Koalitionsvertrags in dieser Legislaturperiode umzusetzen", heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Das muss zwar noch lange nicht bedeuten, dass es am Ende wirklich ein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice geben wird, es zeigt aber zumindest, dass gesetzliche Änderungen sehr wahrscheinlich sind. Kirchberger warnt jedoch davor, Arbeitnehmern pauschal die Wahlmöglichkeit für die Arbeit von zu Hause aus einzuräumen. "Das wäre schon ein wirklich großer Eingriff in die Freiheit der Unternehmen. Ich hoffe deshalb, dass dieser Plan nicht umgesetzt werden kann." Kustos führt darüber hinaus datenschutzrechtliche Bedenken ins Feld.

Davon abgesehen dürfe das Büro nicht allein auf seine Funktion als Arbeitsstätte reduziert werden. Es diene schließlich als Identifikationsort des Arbeitnehmers mit der Firma, für die er im Einsatz ist. "Die Identifikation mit dem eigenen Arbeitgeber wird künftig eine große Rolle spielen. Alleine schon, um die Arbeitskräfte an den Arbeitgeber zu binden. Dabei spielt das Büro eine wichtige Rolle, sonst wird der Arbeitgeber austauschbar." Gebremst sieht er durch die Pandemie-Erfahrungen der vergangenen Monate allerdings den Trend zu allzu offenen Bürolösungen. "Open Office ist jetzt natürlich nicht so stark angesagt."

Veränderungen könnten sich im Hinblick auf die Gebäudeausstattung ergeben. Vor allem die Lüftung spiele dabei eine Rolle. "Was eine coronasichere Lüftungstechnik angeht, gibt es derzeit eine große Nachfrage. In vielen Fällen ist so etwas machbar, etwa mit separaten Lüftungen für die einzelnen Büroräume. Aber es muss technisch und auch wirtschaftlich sinnvoll sein. Das ist nicht immer ganz einfach", sagt Kustos.

Auch in Sachen intelligente Gebäudesteuerung, Automation und Nachverfolgung der Wege einzelner Personen in den Gebäuden könne die Krise Wirkung zeigen, glaubt Iding. "Corona muss kein Einzelfall bleiben, wir können in Zukunft immer wieder in solche Situationen geraten. Was wir jetzt gesehen haben, ist, dass vielfach eine ganze Etage dichtgemacht werden musste, weil es einen einzelnen Verdachtsfall gab. Da gibt es gute technische Möglichkeiten, mit denen für eine bessere Trennschärfe gesorgt werden kann", sagt er.

Robin Göckes

IG Bau fordert Kurzarbeitergeld für Minijobber

Karriere 24.03.2020
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) fordert die Bundesregierung auf, auch Minijobbern in der Coronakrise den Zugang zu staatlicher Hilfe - sprich: Kurzarbeitergeld - zu ... 

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) fordert die Bundesregierung auf, auch Minijobbern in der Coronakrise den Zugang zu staatlicher Hilfe - sprich: Kurzarbeitergeld - zu gewähren. Im Blick hat die Gewerkschaft nicht zuletzt die rund 200.000 geringfügig Beschäftigten in der Gebäudereinigung.

Aktuell erhalten geringfügig Beschäftigte kein Kurzarbeitergeld, weil sie von der Arbeitslosenversicherung ausgenommen sind. Die Versicherungspflicht ist aber Voraussetzung für den Anspruch auf diese Leistung. Viele Minijobber in der Gebäudereinigung bangten daher um ihre Existenz, da "nur noch wenig gearbeitet" werde, so die IG Bau.

"Wir fordern von der Bundesregierung umgehend eine Nachversicherung der Betroffenen, damit sie Kurzarbeitergeld erhalten können", sagt Ulrike Laux, Bundesvorstandsmitglied der IG Bau. Gleichzeitig fordert Laux von der Bundesregierung, das Kurzarbeitergeld auf 90% zu erhöhen. Die Arbeitgeber sollen das Kurzarbeitergeld dann bis zur vollen Höhe aufstocken.

Derzeit übernimmt die Arbeitsagentur 60% (bzw. 67% bei Beschäftigten mit Kind) des entgangenen Nettolohns. In der Gebäudereinigung beträgt der Mindestlohn im Westen 10,80 Euro die Stunde (im Osten gilt das ab dem 1. Dezember 2020). "Bei Kurzarbeit bleiben davon nur 6,48 Euro übrig – das ist zum Leben zu wenig", rechnet Laux vor.

Harald Thomeczek

Meisterpflicht würde Bauen weiter verteuern

Karriere 04.04.2019
Die Bundesregierung prüft eine Rückvermeisterung u.a. für Bauberufe. Das soll für weniger Pfusch am Bau sorgen. Teurer würde Bauen wohl auf jeden Fall. ... 

Die Bundesregierung prüft eine Rückvermeisterung u.a. für Bauberufe. Das soll für weniger Pfusch am Bau sorgen. Teurer würde Bauen wohl auf jeden Fall.

Der Bundesrat, der sich für eine Wiedereinführung der Meisterpflicht ausgesprochen hat, argumentiert u.a. mit Qualitätssicherung. In diese Kerbe schlagen auch Verbände. So hat die Fachgemeinschaft Bau Berlin Brandenburg mit Blick auf das Fliesenlegerhandwerk "mangelhafte Ausführungen, Schwarzarbeit und oft teure Nachbesserungen, die den Verbraucher zu Recht ärgern und zu einer Rufschädigung der gesamten Branche führen", als Folgen der 2004 abgeschafften Meisterpflicht ausgemacht. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) beruft sich auf Umfragen unter Sachverständigen. Demnach arbeite nur jeder fünfte Betrieb ohne Qualifikation mangelfrei. Dagegen sähen Sachverständige bei ca. 90% der Betriebe mit Gesellen- und/oder Meisterqualifikation eine Ausführung ohne Mängel.

Der Bundesregierung liegen jedoch keine Informationen dazu vor, ob und wie sich die Abschaffung der Meisterpflicht auf die Qualität der Arbeit ausgewirkt hat, wie sie Ende 2018 in einer Antwort auf eine Anfrage von Grünen-Abgeordneten schreibt. Sie verweist in diesem Zusammenhang auch auf die amtliche Statistik der Gerichtsverfahren. Im Werksvertragsrecht bei Baurechtsstreitigkeiten z.B. sei die Anzahl der abgeschlossenen Gerichtsverfahren deutlich zurückgegangen. So sank die Zahl der vor Amtsgerichten erledigten Zivilprozesssachen im Bau- und Architektenrecht laut Statistischem Bundesamt zwischen 2004 und 2016 trotz eines gewachsenen Bauvolumens von 26.094 auf 11.215 Verfahren.

Eine andere Frage ist, ob Bauen durch eine Rückvermeisterung nicht noch teurer werden würde, als es ohnehin schon ist. "Betriebe mit Meisterqualifikation erbringen hochwertige Arbeit. Die Preise mögen dabei zunächst etwas höher sein. Allerdings hält die Arbeit auch, was sie verspricht", hält Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, dagegen. Der ZDB macht sich für eine Wiedereinführung bei Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern, Betonstein- und Terrazzoherstellern sowie Estrich- und Parkettlegern stark. Ein anderer Punkt, auf den der Bundesrat abhebt, ist, dass viele Betriebe in zulassungsfreien Gewerken kaum oder gar nicht ausbilden. Pakleppa warnt: "Die Ausbildungsleistung ist bereits stark rückläufig. Sollte sich die Anzahl qualifizierter Betriebe weiter verringern, wird sich das langfristig auch auf die Preise auswirken."

Im zweiten Quartal 2019 findet eine Anhörung der zulassungsfreien Handwerke statt. "Im Sommer soll dann ein Gesetzentwurf erarbeitet werden", teilt eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mit.

Harald Thomeczek

Bohle folgt auf Adler

Anne Katrin Bohle.

Anne Katrin Bohle.

Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Köpfe 21.03.2019
Anne Katrin Bohle, derzeit Abteilungsleiterin im Bauministerium von Nordrhein-Westfalen, soll die Nachfolgerin von Baustaatssekretär Gunther Adler im Bundesinnen- und -bauministerium von ... 

Anne Katrin Bohle, derzeit Abteilungsleiterin im Bauministerium von Nordrhein-Westfalen, soll die Nachfolgerin von Baustaatssekretär Gunther Adler im Bundesinnen- und -bauministerium von Horst Seehofer (CSU) werden.

Laut einer Mitteilung aus dem Ministerium Seehofers soll Bohle die Zuständigkeit für die Bereiche Stadtentwicklung, Wohnen und Bauwesen übernehmen, die bisher von Gunther Adler betreut wurden. Adler wechselt, wie berichtet, als Geschäftsführer Personal zur neuen Autobahngesellschaft des Bundes. Die 57-Jährige Bochumerin ist die erste Frau in Seehofers Staatssekretärenriege.

Horst Seehofer sagt über die Adler-Nachfolgerin: "Anne Katrin Bohle ist eine ausgewiesene Kennerin ihres Fachs. Ich bin überzeugt, dass wir mit ihr die vielfältigen Maßnahmen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum erfolgreich fortsetzen können. Gleichzeitig möchte ich Gunther Adler für seine hervorragenden Leistungen als Baustaatssekretär und die stets vertrauensvolle Zusammenarbeit danken."

Bohle leitet die Abteilung für Stadtentwicklung und Denkmalpflege im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die zuständige Landesministerin ist Ina Scharrenbach (CDU). Anders als Adler ist Bohle kein SPD-Mitglied. Das Bundeskabinett muss allerdings noch über die Personalie entscheiden. Daher möchte das Ministerium auch nicht mehr als die Eckdaten zur Person preisgeben. Für die Immobilienverbände, die mit großer Spannung auf die Nachfolgerin des äußerst beliebten Adlers gewartet hatten, ist das etwas misslich. Denn die Wohnungsfachfrau ist überregional nicht sehr bekannt. Ihrem Facebook-Auftritt ist zu entnehmen, dass sie eine große Freundin des FC Bayern ist.

Vorsichtshalber und in der Hoffnung auf sehr engen Kontakt aber übermitteln schon mal alle Verbände eilig herzliche Grüße. "Wir gratulieren, wünschen viel Erfolg und freuen uns auf die Zusammenarbeit", sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen möchte sie sogleich für seinen Deutschen Immobilien-Kongress Ende März in Berlin gewinnen.

Jürgen Michael Schick, Präsident des Maklerverbands IVD, nennt Bohle "eine Frau aus der Praxis". Sie habe sich als Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen der Bauministerkonferenz länderübergreifend über viele Jahre als Fachpolitikerin etabliert. "Der Gunther" soll aber nicht zu schnell vergessen werden. Bei ihm bedankt Schick sich für die vertrauensvolle und stets ergebnisorientierte Zusammenarbeit.

Jutta Ochs

Generalanwalt beanstandet verbindliche Mindestsätze der HOAI

Im EU-Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI hilft Architekten wohl nur noch Beten.

Im EU-Vertragsverletzungsverfahren zur HOAI hilft Architekten wohl nur noch Beten.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Rui Vale de Sousa

Karriere 28.02.2019
Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat jetzt ... 

Im Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat jetzt der Generalanwalt gesprochen. Sein Votum lässt nichts Gutes hoffen.

Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind nicht mit EU-Recht vereinbar. Zu diesem Urteil kommt zumindest Generalanwalt Maciej Szpunar im Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, das die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt hat. Verbindliche Mindest- und Höchstsätze behinderten, argumentiert der Generalanwalt in seinen am heutigen Donnerstag veröffentlichten Schlussanträgen, in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit. Architekten und Ingenieure könnten sich nicht über niedrige Preise im Markt etablieren.

Generalanwälte am EuGH sind nicht mit einem Staatsanwalt, sondern mit einem Gutachter vergleichbar. Da das Gericht ihrem Urteil in den meisten Fällen folgt, gilt ihr Votum als Fingerzeig für das eigentliche Urteil. Dieses wird für das zweite oder dritte Quartal 2019 erwartet.

Architekten hoffen darauf, dass EuGH-Richter "Vernunft walten lassen"

"Die Schlussanträge von Generalanwalt Szpunar sind ein schwerer Rückschlag. Wir bedauern es außerordentlich, dass ihn die Argumente der Bundesregierung nicht überzeugt haben", zeigt sich Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, enttäuscht. Die Bundesregierung als Beklagte habe "ausführlich dargelegt, dass über ein gesellschaftlich so hohes Gut wie die Baukultur nicht im Preis-, sondern vielmehr im Qualitätswettbewerb entschieden werden muss".

Die Hoffnung freilich stirbt zuletzt: "Wir setzen darauf, dass die europäischen Richter, deren Entscheidung nun erst ansteht, gerade vor dem Hintergrund der kürzlich verabschiedeten europäischen Davoser Erklärung zur Baukultur Vernunft walten lassen und dem Votum des Generalanwaltes nicht folgen."

"Bestehende Verträge behalten ihre Gültigkeit"

Die Bundesingenieurkammer weist darauf hin, dass bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens gilt: "Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI sind derzeit geltendes Recht. Das laufende Gerichtsverfahren hat hierauf bis zum Abschluss keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen. Alle bestehenden Verträge, einschließlich der vereinbarten Honorarsätze der HOAI, behalten wie bisher Gültigkeit."

Harald Thomeczek

AHO wählt neuen Vorstand und wappnet sich für HOAI-Klage

Köpfe 12.05.2017
Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung hat ein paar neue Gesichter in seinem Vorstand. Der von der EU-Kommission angekündigten Klage ... 

Der AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung hat ein paar neue Gesichter in seinem Vorstand. Der von der EU-Kommission angekündigten Klage gegen die Bundesrepublik wegen der HOAI begegnet der AHO mit mehreren Gutachten.

Erich Rippert bleibt Vorsitzender des AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung. Die AHO-Mitgliederversammlung hat ihn am 11. Mai 2017 wiedergewählt. Neuer stellvertretender Vorsitzender ist Hans-Gerd Schmidt von der Architektenkammer Thüringen. Er löst Lutz Heese ab, der nach zwölf Jahren im Amt nicht mehr kandidierte. Als Schatzmeisterin wurde Sylvia Reyer bestätigt.

Die bisherigen Vorstände Klaus-Dieter Abraham, Wolfgang Heide, Marco Ilgeroth und Rainer Reimers bleiben ebenfalls in Amt und Würden. Neu im AHO-Vorstand sind Ralf Schelzke (Bayerische Ingenieurekammer-Bau) und Klaus Wehrle (Architektenkammer Baden-Württemberg). Eva Schlechtendahl und Ulf Begher, die beide seit 2005 an Bord waren, hatten sich wie Heese nicht mehr zur Wahl gestellt. Der neue Vorstand wird die Honorar- und Wettbewerbsinteressen der im AHO zusammengeschlossenen 42 Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten bis zum Jahr 2021 vertreten.

Gutachten kommen zu "eindeutigem" Ergebnis

Apropos Interessen: Angesichts des aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission wegen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der angekündigten Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union hat der AHO zusammen mit der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Diese kämen sowohl unter rechtlichen als auch unter ökonomischen Aspekten zu dem "eindeutigen" Ergebnis, dass die HOAI mit dem Europarecht vereinbar ist und den Besonderheiten des deutschen Planungsmarktes Rechnung trägt, ohne zugleich ausländische Büros zu benachteiligen, teilt der AHO mit.

Dies bestätige auch ein aktuelles Wirtschaftsgutachten von Clemens Schramm, Professor für Planungs- und Baumanagement an der Jade Hochschule. Dieses Gutachten zeige einen "signifikanten" Zusammenhang zwischen Qualität und verbindlichem Preisrecht auf. Die EU-Kommission sieht die Niederlassungsfreiheit von Architekten und Ingenieuren und den freien (Preis-)Wettbewerb durch die verbindlichen Mindestsätze der Honorarordnung behindert.

Harald Thomeczek

HOAI: Showdown vor dem EuGH?

Müssen bzw. dürfen all jene, die hierzulande Architekten- und Ingenieurleistungen erbringen, ihre Honorierung künftig mit dem Bauherrn frei verhandeln?

Müssen bzw. dürfen all jene, die hierzulande Architekten- und Ingenieurleistungen erbringen, ihre Honorierung künftig mit dem Bauherrn frei verhandeln?

Bild: Fotolia.de/endostock

Karriere 14.03.2016
Die EU-Kommission lässt in puncto HOAI nicht locker: Die Bundesregierung konnte sie nicht von der Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze überzeugen. ... 

Die EU-Kommission lässt in puncto HOAI nicht locker: Die Bundesregierung konnte sie nicht von der Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze überzeugen.

Die EU-Kommission sieht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ein unnötiges Hindernis für die Niederlassungsfreiheit und eine freie Preisbildung. "Auf dem Papier geht es zwar nicht darum, die HOAI zu Fall zu bringen, sondern darum, dass sie vertraglich ausgeschlossen werden kann", erklärt Tillman Prinz, Bundesgeschäftsführer der Bundesarchitektenkammer (BAK). Aber: "De facto würde das einer Abschaffung gleichkommen, dem reinen Preiswettbewerb wären Tür und Tor geöffnet."

Seit der HOAI-Novellierung 2009 beschränkt sich diese auf hierzulande niedergelassene Büros. "Das hat den Dienstleistungsverkehr aber kaum angekurbelt. Darum zündet die EU-Kommission jetzt die zweite Stufe im Vertragsverletzungsverfahren", sagt Prinz.

Deutschland hat nach der Antwort aus Brüssel Ende Februar zwei Monate Zeit, seine Stellungnahme so nachzubessern, dass die Kommission eine Rechtfertigbarkeit festgeschriebener Vergütungssätze erkennt - oder dem vermeintlichen Missstand abzuhelfen. Weil nach Einschätzung der BAK beides eher unwahrscheinlich ist ("Wir gehen davon aus, dass die Bundesregierung bei ihrem Wort bleibt"), könnte es auf einen Showdown vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinauslaufen.

Schlechtere Qualität - und das auch noch zu höheren Preisen?

Die BAK fände das sogar gut: "Dann hätten wir endlich Klarheit." Wie groß im Falle einer Klage vor dem EuGH die Wahrscheinlichkeit ist, dass alles bleibt, wie es ist? "Die Chancen stehen 70:30, dass sich die Bundesregierung durchsetzt", schätzt Prinz. Käme die HOAI doch zu Fall, drohten ihm zufolge womöglich nicht nur ein Qualitätsverlust bei Planungsleistungen, sondern möglicherweise auch langfristig steigende - und nicht etwa sinkende - Preise: "In Frankreich sind die Preise laut den dortigen Architektenkammern nach der Abschaffung einer verbindlichen Honorarordnung nach oben gegangen. Große Büros können nach einem Konzentrationsprozess leichter Preise diktieren", sagt Prinz.

Harald Thomeczek