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IG Bau warnt vor langfristigen Personalfolgen bei Stellenabbau

Karriere 07.03.2023
Die sinkende Auftragslage im Wohnungsbau könnte bei vorübergehendem Personalabbau den Fachkräftemangel am Bau auch langfristig verstärken. Davor warnt die Gewerkschaft IG Bau und zieht ... 

Die sinkende Auftragslage im Wohnungsbau könnte bei vorübergehendem Personalabbau den Fachkräftemangel am Bau auch langfristig verstärken. Davor warnt die Gewerkschaft IG Bau und zieht Vergleiche zur Gastronomie, wo sich nach den Corona-Lockdowns viele Fachkräfte umorientiert haben.

Der Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr um 9,6% gesunken. Dabei sind es v.a. Aufträge im Wohnungsbau, die laut Carsten Burckhardt, zuständigem Mitglied für die Bauwirtschaft bei der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), zurückgegangen sind. Er beobachtet, dass sowohl börsennotierte Unternehmen als auch kommunale, kirchliche und genossenschaftliche Wohnungsgesellschaften trotz bundesweitem Wohnungsmangel zuletzt immer mehr Aufträge für Neubauten und Sanierungen auf Eis gelegt haben und sieht das als Alarmsignal für die Beschäftigten im Baugewerbe. 

„Einen Fehler dürfen wir jetzt nicht machen“, sagt er, „Wir dürfen keinen Bauarbeiter nach Hause schicken.“ Dadurch würden Personalkapazitäten, die in den letzten Jahren aufgebaut wurden, leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

Personalressourcen halten

Burckhardt warnt vor dem „Gastro-Effekt“, der sich während der Lockdowns in der Corona-Pandemie im Gastgewerbe gezeigt hat: „Wer einmal geht, der ist weg. Der kommt, wenn man ihn braucht, nicht zurück. Das haben die Pandemie-Lockdowns in der Gastronomie gezeigt“, erklärt er. 

Er ruft daher Bund und Länder auf, das Bauen zu fördern und Maßnahmen im Bestand zu erleichtern. „Notwendig ist ein konsequentes Durchforsten des Dickichts von Gesetzten und Verordnungen – ein Ausmisten bei den Vorschriften, die Neubau und Umbau verhindern“ und legt dabei den Fokus auf die Auswirkungen auf das Personal: „Manpower und Material sind da. Dieses Potential darf der Staat jetzt nicht verschenken.“

Janina Stadel

IG Bau warnt vor „Burnout“ für die Bauwirtschaft

Handwerker auf deutschen Baustellen sind voll ausgelastet.

Handwerker auf deutschen Baustellen sind voll ausgelastet.

Quelle: stock.adobe.com, Urheber: ilkercelik

Karriere 17.06.2022
Viermal mehr offene Stellen als 2010 hat das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im ersten Quartal 2022 im deutschen Baugewerbe gezählt. Die Gewerkschaft IG Bau ... 

Viermal mehr offene Stellen als 2010 hat das Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im ersten Quartal 2022 im deutschen Baugewerbe gezählt. Die Gewerkschaft IG Bau warnt vor einer Überlastung der vorhandenen Fachkräfte und sieht den Mangel an qualifizierten Arbeitern als hausgemachtes Problem der Branche.

Trotz steigender Gewinne haben Unternehmen der Baubranche in den vergangenen Jahren immer weniger Fachkräfte eingestellt. In diesem Kontext verweist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) auf Zahlen des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die 191.000 offene Stellen in der Bauwirtschaft im ersten Quartal 2022 aufzeigen. Das sind viermal so viele wie im Jahr 2010. Dabei sind die Umsätze im Bauhauptgewerbe laut Statistischem Bundesamt im ersten Jahresviertel 2022 um 26% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen.

Fachkräfte voll ausgelastet

Weil die vorhandenen Fachkräfte bereits voll ausgelastet seien, warnt die IG Bau vor einem „Burnout“, also einer Überlastung, die dem Bau drohe. Bundesvorstandsmitglied Carsten Burckhardt sieht den Fachkräftemangel als hausgemachtes Problem der Branche. Er sagt, viele Baufirmen hätten es in den letzten Jahren versäumt, die Arbeit in der Branche attraktiv zu machen und führt aus: „Über Jahre hinweg haben die Unternehmen der Bauwirtschaft, vor allem im Handwerk, die Einkommen ihrer Beschäftigten gedrückt. Sie haben sich kaum darum gekümmert, dass Tarifverträge eingehalten werden. Viele sind aus den Arbeitgeberverbänden ausgetreten. Dann haben sich die Firmen bei den Preisen unterboten und einen Dumping-Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen.“

Zielbranche Industrie

Die größte Abwanderung von Fachkräften beobachte die IG Bau in Betrieben des Bauhandwerks. Von zehn Berufseinsteigern arbeiten laut der Gewerkschaft fünf Jahre nach der Gesellenprüfung nur noch vier auf dem Bau. Von den restlichen wandere ein Großteil in die Industrie ab, um sich lange Anfahrten zu Baustellen zu sparen und Wind und Wetter nicht mehr ausgesetzt zu sein. Zudem erhoffen sie sich dort familienfreundlichere Arbeitszeiten.

Janina Stadel

Bautarifverhandlungen: IG Bau droht mit "Herbstblockade"

Für die Schlichtung bleiben 14 Tage Zeit. Danach endet die Friedenspflicht. Was, wenn die Bauarbeiter im Herbst die Füße hochlegen?

Für die Schlichtung bleiben 14 Tage Zeit. Danach endet die Friedenspflicht. Was, wenn die Bauarbeiter im Herbst die Füße hochlegen?

Quelle: imago images, Urheber: Mito

Karriere 21.08.2020
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) hat die Bautarifverhandlungen gestern offiziell für gescheitert erklärt. Nun soll es ein Schlichter richten. Die Schlichtung sei "die ... 

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) hat die Bautarifverhandlungen gestern offiziell für gescheitert erklärt. Nun soll es ein Schlichter richten. Die Schlichtung sei "die letzte Chance, um eine Herbstblockade auf dem Bau und damit einen Stillstand auf den Baustellen noch zu verhindern", gibt die Gewerkschaft zu bedenken.

Die Verbände der Bauwirtschaft und die IG Bau hatten ihre Verhandlungen eigentlich schon Ende Juni nach drei ergebnislosen Runden abgebrochen. Danach wurde in Gesprächsrunden noch ausgelotet, ob es nicht doch noch Möglichkeiten gibt, aufeinander zuzugehen - diese gab es aber nicht.

Nun muss es der Schlichter richten. Diese Rolle fällt Prof. Dr. Rainer Schlegel zu, dem Präsidenten des Bundessozialgerichts. Sein Job dürfte kein leichter werden, zu weit liegen die Vorstellungen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite auseinander.

IG Bau fordert 6,8% mehr Lohn

Die IG Bau verlangt für die rund 850.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe ein Lohnplus von 6,8%, mindestens aber 230 Euro mehr im Monat. Azubis aller Ausbildungsjahrgänge sollen monatlich 100 Euro mehr bekommen. Diese Forderungen hatte die IG Bau schon im Februar 2020 aufgestellt, vor der ersten, ursprünglich für März geplanten - und dann wegen der Coron-Pandemie verschobenen - Tarifrunde.

Ein weiteres Ziel der Gewerkschafter: Bauarbeiter sollen künftig die Wegezeit entschädigt bekommen, also die Fahrten zu den nicht immer nah gelegenen Baustellen und wieder zurück.

Die Gewerkschafter stellen aber nicht nur Forderungen auf, sie untermauern diese auch mit Zahlen: Das Bauhauptgewerbe habe von Januar bis Mai 2020 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ein Umsatzplus von 7,1% und ein Beschäftigungsplus von 4,1% in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten verbucht. Real sei der Umsatz der Branche um 3,9% gestiegen.

"Den Bauunternehmen kann es gar nicht schlecht gehen"

"Mit diesen Zahlen kann es Bauunternehmen gar nicht schlecht gehen. Und das in der Zeit der Corona-Pandemie", folgert Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG Bau. Bauhandwerk und Bauindustrie hätten kein Angebot vorgelegt, moniert die Gewerkschaft. Tatsächlich finden sich in einer gemeinsamen Mitteilung des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) keine Zahlen dazu, was die Arbeitgeberseite anbietet.

"Auch die Bauwirtschaft ist von Corona betroffen"

Ein Statement von Uwe Nostitz, Verhandlungsführer auf Arbeitgeberseite und ZDB-Vizepräsident, lässt aber darauf schließen, dass die Bauverbände keine großen Sprünge für die Beschäftigten sehen: "Die Tarifverhandlungen finden in einem äußerst schwierigen Umfeld statt. Denn entgegen anderslautenden Behauptungen ist auch die Bauwirtschaft durch Corona betroffen", beginnt das Nostiz-Statement. So sei während des Lockdowns nicht nur der Zugang zu Material und Behörden eingeschränkt gewesen, auch die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln habe einen entsprechenden Aufwand verursacht.

Doch damit nicht genug: Corona schlage sich auch ganz konkret in den Auftragsbüchern der Unternehmen nieder, beklagen die Bauverbände. "Die Auftragseingänge für die Monate Januar bis Mai 2020 liegen um 2% unter dem Vorjahreswert. Im wichtigen Wirtschaftshochbau sind die Order im Monat Mai um 35% und im Straßenbau um 5,5% eingebrochen", betont Nostiz. Und der Umsatz im Bauhauptgewerbe ist im Mai 2020, so darf man ergänzen, laut Destatis um 3% gesunken (verglichen mit Mai 2019).

"Hohe Lohnforderungen passen nicht in dieses Umfeld"

Fazit der Bauverbände: "Daher müssen wir davon ausgehen, dass wir bestenfalls ein Nullwachstum für den Umsatz der Branche in diesem Baujahr erreichen werden. Diese wirtschaftlichen Tatsachen muss die IG Bau endlich zur Kenntnis nehmen. Hohe Lohn- und Gehaltsforderungen passen ebenso wenig in dieses Umfeld wie die Drohung mit einer Herbstblockade auf deutschen Baustellen."

Tatsächlich warnt IG-Bau-Chef Robert Feiger die Bauunternehmen: Die Schlichtung sei "die letzte Chance, um eine Herbstblockade auf dem Bau und damit einen Stillstand auf den Baustellen noch zu verhindern".

Schlichtung startet am 26. August

Der Auftakt für die Schlichtung ist für den kommenden Mittwoch (26. August) geplant. Die Tarifparteien haben dann maximal 14 Tage Zeit, einen gemeinsamen Nenner zu finden. Danach endet die Friedenspflicht.

Harald Thomeczek

Meisterpflicht würde Bauen weiter verteuern

Karriere 04.04.2019
Die Bundesregierung prüft eine Rückvermeisterung u.a. für Bauberufe. Das soll für weniger Pfusch am Bau sorgen. Teurer würde Bauen wohl auf jeden Fall. ... 

Die Bundesregierung prüft eine Rückvermeisterung u.a. für Bauberufe. Das soll für weniger Pfusch am Bau sorgen. Teurer würde Bauen wohl auf jeden Fall.

Der Bundesrat, der sich für eine Wiedereinführung der Meisterpflicht ausgesprochen hat, argumentiert u.a. mit Qualitätssicherung. In diese Kerbe schlagen auch Verbände. So hat die Fachgemeinschaft Bau Berlin Brandenburg mit Blick auf das Fliesenlegerhandwerk "mangelhafte Ausführungen, Schwarzarbeit und oft teure Nachbesserungen, die den Verbraucher zu Recht ärgern und zu einer Rufschädigung der gesamten Branche führen", als Folgen der 2004 abgeschafften Meisterpflicht ausgemacht. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) beruft sich auf Umfragen unter Sachverständigen. Demnach arbeite nur jeder fünfte Betrieb ohne Qualifikation mangelfrei. Dagegen sähen Sachverständige bei ca. 90% der Betriebe mit Gesellen- und/oder Meisterqualifikation eine Ausführung ohne Mängel.

Der Bundesregierung liegen jedoch keine Informationen dazu vor, ob und wie sich die Abschaffung der Meisterpflicht auf die Qualität der Arbeit ausgewirkt hat, wie sie Ende 2018 in einer Antwort auf eine Anfrage von Grünen-Abgeordneten schreibt. Sie verweist in diesem Zusammenhang auch auf die amtliche Statistik der Gerichtsverfahren. Im Werksvertragsrecht bei Baurechtsstreitigkeiten z.B. sei die Anzahl der abgeschlossenen Gerichtsverfahren deutlich zurückgegangen. So sank die Zahl der vor Amtsgerichten erledigten Zivilprozesssachen im Bau- und Architektenrecht laut Statistischem Bundesamt zwischen 2004 und 2016 trotz eines gewachsenen Bauvolumens von 26.094 auf 11.215 Verfahren.

Eine andere Frage ist, ob Bauen durch eine Rückvermeisterung nicht noch teurer werden würde, als es ohnehin schon ist. "Betriebe mit Meisterqualifikation erbringen hochwertige Arbeit. Die Preise mögen dabei zunächst etwas höher sein. Allerdings hält die Arbeit auch, was sie verspricht", hält Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, dagegen. Der ZDB macht sich für eine Wiedereinführung bei Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern, Betonstein- und Terrazzoherstellern sowie Estrich- und Parkettlegern stark. Ein anderer Punkt, auf den der Bundesrat abhebt, ist, dass viele Betriebe in zulassungsfreien Gewerken kaum oder gar nicht ausbilden. Pakleppa warnt: "Die Ausbildungsleistung ist bereits stark rückläufig. Sollte sich die Anzahl qualifizierter Betriebe weiter verringern, wird sich das langfristig auch auf die Preise auswirken."

Im zweiten Quartal 2019 findet eine Anhörung der zulassungsfreien Handwerke statt. "Im Sommer soll dann ein Gesetzentwurf erarbeitet werden", teilt eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mit.

Harald Thomeczek

Die Gebäudereiniger kämpfen weiter fürs Weihnachtsgeld

Reinigungskräfte mit Spaß bei der Arbeit.

Reinigungskräfte mit Spaß bei der Arbeit.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: Andrey Popov

Karriere 29.11.2018
Unternehmen aus dem Facility-Management liegen mit der IG Bau im Clinch. Die Gewerkschaft fordert ein Weihnachtsgeld für die Gebäudereiniger. Dabei haben die Arbeitgeber bereits für die ... 

Unternehmen aus dem Facility-Management liegen mit der IG Bau im Clinch. Die Gewerkschaft fordert ein Weihnachtsgeld für die Gebäudereiniger. Dabei haben die Arbeitgeber bereits für die jüngsten Lohnerhöhungen tiefer in die Tasche greifen müssen. Sie lehnen die zusätzliche Forderung nun ab.

Bald ist Weihnachten. Da ist Ende November bei vielen Arbeitnehmern das Lohnsäckchen besonders gut gefüllt. Weihnachtsgeld nennt sich das Plus am Jahresende. Das hätten auch gerne die Gebäudereiniger. Es soll aber nicht nur ein kleiner Obolus sein. Ein tariflich geregeltes Weihnachtsgeld wäre angebracht, fordern sie. Die Branche sei eine der wenigen, in der es so etwas noch gar nicht gebe. Tatsächlich hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in der aktuellen Weihnachtsgeldstudie herausgefunden, dass 77% aller Beschäftigten in Betrieben mit Tarifvertrag Weihnachtsgeld bekommen. Die Gebäudereinigerbranche mit ihren etwa 600.000 Beschäftigten fällt nicht darunter. Die Industriegewerkschaft Bauen - Agrar - Umwelt (IG Bau) will das nun ändern.

Der Kreis der Begünstigten würde allerdings nicht unmittelbar alle Gebäudereiniger umfassen. Denn die IG Bau kämpft zunächst nur für ihre Mitglieder. Auch eine Gewerkschaft muss eben schauen, dass sie mit exklusiven Vorteilen wie auch schon dem Urlaubsgeld Mitglieder aus der Branche bindet und weitere anwirbt. Eine Allgemeinverbindlichkeit von Zusatzzahlungen ist da nicht immer das höchste Ziel. Wie viele Gebäudereiniger in der IG Bau organisiert sind, will die Gewerkschaft nicht verraten.

Auch geringfügig entlohnte Beschäftigte, die in der Gebäudereinigung einen bedeutsamen Teil der Mitarbeiterschar ausmachen (siehe Tabelle "Der Umsatz pro Beschäftigtem steigt"), profitierten nur bedingt vom Weihnachtsgeld und Lohnerhöhungen. Um nicht über die 450-Euro-Grenze und damit in die Pflicht zu geraten, Sozialabgaben leisten zu müssen, gibt es für sie statt zusätzlichem Geld weniger Arbeitszeit.

Seit Sommer 2018 wünscht sich die IG Bau das Weihnachtsgeld für ihre Mitglieder. "Wir fordern als Einstieg 80 Stundenlöhne, bei längerer Betriebszugehörigkeit mehr. Teilzeitbeschäftigte sollen anteilig ihrer Arbeitszeit berücksichtigt werden", sagt Ruprecht Hammerschmidt, Leiter Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der IG Bau. Doch die Arbeitgeber, vertreten durch den Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV), seien lange Zeit nicht einmal bereit gewesen, Verhandlungen zu diesem Thema auch nur aufzunehmen, und hatten die Arbeitnehmer nur per Pressemitteilung wissen lassen, dass es mit ihnen keinen Tarifvertrag über ein Weihnachtsgeld geben werde, moniert die Gewerkschaft.

Das ließ die IG Bau nicht auf sich sitzen und rief vergangene Woche zu Warnstreiks auf. Etwa 24 Stunden lang wurden rund 170 Objekte bestreikt - vom Flughafen Frankfurt, wo etwa 200 Reiniger den Lappen ruhen und die Putzeimer stehen ließen, über Industrieobjekte und Verwaltungen bis hin zu Krankenhäusern und Schulen. Mit dabei waren auch Kleinstobjekte mit zwei Beschäftigten. Selbst beim Innungsobermeister des Saarlands, Bernhard Weißhaupt, also einem Gegner des Weihnachtsgelds, wurde die Arbeit niedergelegt. Streikende Beschäftigte stammten auch aus zahlreichen namhaften Betrieben wie Piepenbrock, Dussmann, Wisag und Gegenbauer.

"Warnstreiks haben ins Schwarze getroffen", überschrieb die IG Bau nach dem Streikende am Dienstag ihre Pressemitteilung. Ja, es gebe Gespräche zwischen Gewerkschaft und BIV. Das sei zwar noch keine Tarifverhandlung, aber die IG Bau erwarte nun von den Arbeitgebern "eine zeitnahe Rückmeldung, wie es in diesem Punkt weitergehen soll", heißt es. Der BIV bestätigt, dass sich ihr Geschäftsführer Johannes Bungart mit IG-Bau-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Ulrike Laux unterhalten habe. Für alles Weitere bräuchte der BIV aber erst einmal ein Mandat der Mitglieder. Und das liege noch nicht vor.

Vielmehr verweist der BIV auch nach den Warnstreiks weiterhin auf seine Argumente gegen die Zahlung eines Weihnachtsgelds. So sei erst Ende vergangenen Jahres ein dreijähriger Lohntarifvertrag ausgehandelt worden, der eine "deutliche" und schrittweise Erhöhung der Tariflöhne mit einer Angleichung der Ostlöhne an das Westniveau verbinde. In der untersten Lohngruppe, also für die meisten Beschäftigten in der Innenreinigung, gelten ab Dezember 2020 in Ost und West jeweils 10,80 Euro die Stunde. Aktuell sieht die Lohntabelle noch 10,30 Euro für Beschäftigte im Westen und 9,55 Euro im Osten vor. In der Lohngruppe 6, z.B. für qualifizierte Glas- und Fassadenreiniger, erhöht sich der Stundenlohn von aktuell 13,55 Euro im Westen und 12,18 Euro im Osten auf dann bundesweit 14,10 Euro. Das sind aus Sicht des BIV "vernünftige Löhne". "Das geforderte 13. Monatsgehalt", wie die Innung das Weihnachtsgeld bezeichnet, wäre eine weitere Lohnerhöhung, die zurzeit "nicht umsetzbar" sei, sagt ihr Geschäftsführer Bungart. Auch die Dienstleister Piepenbrock mit 21.000 Mitarbeitern in der Gebäudereinigung und Wisag mit 19.000 Reinigungskräften unterstreichen diese Haltung und betonen, dass die vereinbarten Stundenlöhne deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde liegen. "Es war uns schon immer ein Anliegen, dass unsere Mitarbeiter fair entlohnt werden", sagt Jörg Tobollik, Geschäftsführer der Wisag Gebäudereinigung Holding. Das Unternehmen zahlt z.B. allen seinen Gebäudereinigern Urlaubsgeld, obwohl nur Gewerkschaftsmitglieder Anspruch darauf hätten. Bei der Forderung nach einem Weihnachtsgeld bleibt Wisag allerdings kritisch. Der aktuelle Lohntarifvertrag gebe allen Beteiligten Planungs- und Budgetsicherheit. "Für eine weitere Lohnerhöhung können wir unsere Kunden sicher nicht gewinnen", sagt Tobollik.

IG-Bau-Vertreterin Laux hält dagegen: "Die Beschäftigten in der Gebäudereinigung sind sauer. Sie wollen endlich die Anerkennung, die sie sich verdient haben, und nicht länger als Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt werden. Die meisten arbeiten in der untersten Lohngruppe. Sie arbeiten zuverlässig und hart. Reichtümer scheffeln sie dabei nun wirklich nicht." Die Attraktivität der Gebäudereinigerbranche wachse "ganz sicher nicht mit Dumpingmethoden". Damit die Arbeitgeber aus der Branche für Beschäftigte attraktiver würden, "brauchen wir sichtbare Signale für mehr Wertschätzung und Anerkennung". Das Weihnachtsgeld, findet Laux, wäre "dafür ein gutes Beispiel".

Ein Blick auf die Daten aus der Handwerkszählung des Statistischen Bundesamts legt derweil nahe, dass es der Gebäudereinigerbranche recht gut geht. Die Umsatzzahlen stiegen bis 2016 stetig, der Umsatz mit jedem Mitarbeiter ebenfalls (siehe Tabelle "Der Umsatz pro Beschäftigtem steigt"), die angesprochenen Lohnerhöhungen für die Reiniger wurden Ende 2017 vereinbart. Der BIV spricht zudem von einem akut hohen Bedarf an Personal. Ihn mittels eines zusätzlichen Weihnachtsgelds decken zu können, sieht er allerdings nicht.

Ob und wann die Verhandlungen zum Weihnachtsgeld weitergehen, ist noch nicht absehbar. Die IG Bau behält sich nach eigenen Angaben weitere Aktionen vor.

Währenddessen ruhen die Gespräche zwischen der IG Bau und dem BIV zum Rahmentarifvertrag, die im Frühjahr 2018 begonnen haben. Nach mehreren Gesprächsrunden gibt es auch dort kein Vorankommen. Strittige Fragen werden nun in mehreren kleinen Gruppen diskutiert. Bei den Gesprächen geht es u.a. um die Eingruppierung von Fachkräften, einen Branchentreue-Bonus von Beschäftigten, um den Erhalt von Urlaubstagen bei Arbeitgeberwechseln und die Einführung gewerkschaftlicher Vertrauensleute.

Anke Pipke

Neue Spielregeln für Makler und Verwalter

Makler und Verwalter müssen immer noch keine Grundqualifikation erwerben.

Makler und Verwalter müssen immer noch keine Grundqualifikation erwerben.

Quelle: Fotolia.com, Urheber: goodluz

Karriere 09.08.2018
Seit dem 1. August 2018 gelten neue Berufszulassungsregeln für WEG- und Mietwohnungsverwalter. Zudem ist nun auch die Weiterbildungspflicht in Kraft - sowohl für Wohnimmobilienverwalter ... 

Seit dem 1. August 2018 gelten neue Berufszulassungsregeln für WEG- und Mietwohnungsverwalter. Zudem ist nun auch die Weiterbildungspflicht in Kraft - sowohl für Wohnimmobilienverwalter als auch für Immobilienmakler. Die Verbände wollen sich nicht auf diesen minimalen Anforderungen ausruhen.

Die neue Berufszulassungsregelung sieht vor, dass WEG- und Miethausverwalter ab dem 1. August eine Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung beantragen müssen, wollen sie ihrer Tätigkeit (weiter) nachgehen. Immobilienmakler waren dazu schon in der Vergangenheit verpflichtet. Immobilienverwalter, die schon am Werk sind, haben bis zum 1. März 2019 Zeit. Erteilt wird die Erlaubnis nur, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er zuverlässig ist, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und eine Berufshaftpflicht gegen Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von jährlich 500.000 Euro vorweisen können. Eine Berufshaftpflichtversicherung müssen Makler im Gegensatz zum Verwalter nicht abschließen, da sie keine treuhänderische Tätigkeit ausüben.

Was unter "Zuverlässigkeit" zu verstehen ist - bzw. was nicht -, erläutert z.B. die Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt am Main auf ihrer Internetseite: Demnach besitzt die erforderliche Zuverlässigkeit "in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrags wegen eines Verbrechens (im Mindestmaß: Strafandrohung von einem Jahr oder mehr) oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist".

Was den Aspekt "geordnete Vermögensverhältnisse" angeht, disqualifiziert sich laut IHK Frankfurt in aller Regel derjenige Antragsteller, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder wenn er in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozessordnung) eingetragen ist.

Beide Berufsgruppen sind jetzt außerdem dazu verpflichtet, sich weiterzubilden, allerdings nur in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Diese Pflicht gilt sowohl für den Geschäftsinhaber als auch für alle Beschäftigten, die direkt an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit - also an der Immobilienvermittlung oder -verwaltung - mitwirken. Makler und Verwalter müssen allerdings nicht automatisch, sondern erst auf Anfrage ihres Auftraggebers oder der zuständigen Behörde darüber Auskunft geben.

Nach Schätzungen des IVD gibt es ca. 30.000 Immobilienmakler in Deutschland, davon rund 12.000 im Vollerwerb. "Alle Makler, denen eine Gewerbezulassung gemäß § 34c GewO erteilt wurde, unterliegen der Fortbildungsverpflichtung. Nach unserem Kenntnisstand gibt es innerhalb des Gesetzes keine Unterscheidungen", teilt Johannes Engel, Geschäftsführer und Syndikus des IVD Mitte, mit. Was die Verwalter angeht, sind laut Umsatzsteuerstatistik des Statistischen Bundesamts (für 2016 - neuere Zahlen liegen noch nicht vor) exakt 23.610 Unternehmen registriert, die Grundstücke, Gebäude und Wohnungen für Dritte verwalten.

Auf dem Weg hin zu einer größeren Professionalisierung sind die neuen Regeln nur ein erster Schritt: "Angesichts der Tatsache, dass der Behörde lediglich 20 Stunden in drei Jahren nachzuweisen sind, ist das Gesetz keine wirkliche Hürde für sogenannte Gelegenheitsmakler", glaubt Engel. Der IVD hält daher seine Forderung nach einem qualifizierten Sachkundenachweis, der im Gesetzgebungsverfahren für die neuen Spielregeln für Makler und Verwalter auf der Strecke blieb, fest. In das gleiche Horn stößt der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV): "Ohne eine Grundqualifikation, die ein Sachkundenachweis belegen würde, ist eine Weiterbildungspflicht systemwidrig."

Harald Thomeczek

Baugewerbe mit Order- und Umsatzplus im Januar

Karriere 26.03.2018
Das deutsche Bauhauptgewerbe ist mit einem deutlichen Plus beim Umsatz und den Auftragseingängen ins neue Jahr gestartet. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts verzeichneten Baubetriebe mit ... 

Das deutsche Bauhauptgewerbe ist mit einem deutlichen Plus beim Umsatz und den Auftragseingängen ins neue Jahr gestartet. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts verzeichneten Baubetriebe mit mehr als 20 Beschäftigten im Januar 2018, verglichen mit dem gleichen Monat im Vorjahr, einen Orderanstieg von nominal rund 10% auf knapp 5 Mrd. Euro.

Der Wohnungsbau legte bei den Auftragseingängen um 10,8% auf gut 1,1 Mrd. Euro zu, der Wirtschaftsbau um 5,7% auf 2,2 Mrd. Euro und der öffentliche Bau um 15,6% auf 1,6 Mrd. Euro. Arbeitstäglich- und preisbereinigt steht für alle drei Bereiche zusammen ein Orderplus von (nur) 4,4% im Vorjahresvergleich zu Buche.

Der Umsatz kletterte im Vorjahresvergleich im gesamten Bauhauptgewerbe um 21,3% auf 3,86 Mrd. Euro. Der Wohnungsbau erzielte ein Umsatzplus von 41,2% auf 1,1 Mrd. Euro., der Wirtschaftsbau erreichte einen Umsatz von 1,7 Mrd. Euro (plus 17,5%) und der öffentliche Bau legte um 10,5% auf 1 Mrd. Euro zu.

Bauverbände wie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) oder der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) freuen sich über die schönen Zahlen bzw. die "weiterhin lebhafte Nachfrage" (HDB), wissen die Statistik aber auch einzuordnen: Der Januar 2018 habe einen Arbeitstag mehr gehabt als der Januar 2017, und auch das Wetter habe den Bauunternehmen Anfang dieses Jahres in die Karten gespielt, so der ZDB. Die Signale seien zwar positiv, "entscheidend für den weiteren Konjunkturverlauf im Bauhauptgewerbe 2018 wird aber die Nachfrage in den kommenden Monaten sein", lässt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa verlauten.

Harald Thomeczek