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Die Meisterpflicht für Fliesenleger ist zurück

Karriere 19.09.2019
Die schwarz-rote Koalition im Bund treibt die Wiedereinführung der Meisterpflicht für u.a. Bauberufe, die seit 2004 zulassungsfrei sind, voran. Meisterlose Betriebe erhalten Bestandsschutz. ... 

Die schwarz-rote Koalition im Bund treibt die Wiedereinführung der Meisterpflicht für u.a. Bauberufe, die seit 2004 zulassungsfrei sind, voran. Meisterlose Betriebe erhalten Bestandsschutz.

Wir werden bei einigen Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen", teilten der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann, und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol, unisono mit. Sie sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief "die beste Garantie" unter anderem für "Qualitätsarbeit" und "Verbraucherschutz" ist. Außerdem soll die Rückvermeisterung zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses beitragen.

Für insgesamt zwölf Gewerke wird die 2004 weggefallene Meisterpflicht wieder eingeführt. Darunter befinden sich auch einige Bauberufe: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Betonstein- und Terrazzohersteller sowie Parkettleger. Den Laden dicht machen soll niemand müssen: Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen ihr Handwerk auch ohne Meisterbrief weiterhin selbstständig ausüben. Sie erhalten Bestandsschutz.

Linnemann und Bartol kündigten an, einer Koalitionsarbeitsgruppe die skizzierte Rückkehr zur Meisterpflicht vorzuschlagen. Danach solle das Bundeswirtschaftsministerium zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Nach dem Beschluss durch die Bundesregierung würden dann Beratungen im Bundesrat und Bundestag folgen. Erklärtes Ziel ist, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft tritt. Nach fünf Jahren soll eine Evaluierung zeigen, was die Neuregelung gebracht hat.

Das organisierte Baugewerbe lässt schon jetzt die Korken knallen: "Wir sind sehr erfreut darüber, dass das Bundeswirtschaftsministerium nach einer gründlichen Prüfung der verfassungs- und europapolitischen Aspekte auch und gerade in den Bauberufen die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die Anlage A (In Anlage A der Handwerksordnung sind die zulassungspflichtigen Handwerke aufgelistet; Anm. d. Red.) zurückzuführen", jubelte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Gerade im Baubereich komme es auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an - "das war bei den meisterfreien Gewerken in großen Teilen nicht mehr der Fall". Nur Meisterbetriebe könnten eine gute Ausbildung garantieren. Die Branche klagt schon lange über (illegale) Billigkonkurrenz im Ausbaugewerbe.

Harald Thomeczek

Rückkehr der Meisterpflicht für Fliesenleger & Co.

Die schwarz-rote Koalition will für Fliesenleger und andere seit 2004 zulassungsfreie Bauberufe wieder die Meisterpflicht einführen.

Die schwarz-rote Koalition will für Fliesenleger und andere seit 2004 zulassungsfreie Bauberufe wieder die Meisterpflicht einführen.

Quelle: iStock.com, Urheber: Petko Ninov

Karriere 10.09.2019
Die schwarz-rote Koalition im Bund hat sich im Prinzip auf eine Wiedereinführung der Meisterpflicht für unter anderem Bauberufe geeinigt, die seit 2004 zulassungsfrei sind. Die Änderung ... 

Die schwarz-rote Koalition im Bund hat sich im Prinzip auf eine Wiedereinführung der Meisterpflicht für unter anderem Bauberufe geeinigt, die seit 2004 zulassungsfrei sind. Die Änderung der Handwerksordnung soll schon ab Anfang 2020 in Kraft treten. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, erhalten Bestandsschutz.

"Wir werden bei einigen Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen", teilen der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann, und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol, unisono mit. Sie sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief "die beste Garantie" unter anderem für "Qualitätsarbeit" und "Verbraucherschutz" ist. Außerdem soll die Rückvermeisterung zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses beitragen.

Für insgesamt zwölf Gewerke wird die 2004 weggefallene Meisterpflicht wieder eingeführt. Darunter befinden sich auch einige Bauberufe: Fliesen-, Platten und Mosaikleger, Estrichleger, Betonstein- und Terrazzohersteller sowie Parkettleger. Den Laden dicht machen soll niemand müssen: Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen ihr Handwerk auch ohne Meisterbrief weiterhin selbstständig ausüben. Sie erhalten Bestandsschutz.

Fahrplan steht

Linnemann und Bartol werden einer Koalitionsarbeitsgruppe die skizzierte Rückkehr zur Meisterpflicht am morgigen 10. September vorschlagen. Dann wollen sie das Bundeswirtschaftsministerium bitten, zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Nach dem Beschluss durch die Bundesregierung folgen Beratungen im Bundesrat und Bundestag. Erklärtes Ziel ist, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft tritt. Nach fünf Jahren soll eine Evaluierung zeigen, was die Neuregelung gebracht hat.

Baugewerbe jubelt

Das organisierte Baugewerbe lässt schon jetzt die Korken knallen: "Wir sind sehr erfreut darüber, dass das Bundeswirtschaftsministerium nach gründlicher Prüfung der verfassungs- und europapolitischen Aspekte auch und gerade in den Bauberufen die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die Anlage A (In Anlage A der Handwerksordnung sind die zulassungspflichtigen Handwerke aufgelistet; Anm. d. Red.) zurückzuführen", jubelt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Gerade im Baubereich komme es auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an - "das war bei den meisterfreien Gewerken in großen Teil nicht mehr der Fall". Die Branche klagt schon lange über die (illegale) Billigkonkurrenz durch den Wegfall der Meisterpflicht im Ausbaugewerbe.

Harald Thomeczek

Meisterpflicht würde Bauen weiter verteuern

Karriere 04.04.2019
Die Bundesregierung prüft eine Rückvermeisterung u.a. für Bauberufe. Das soll für weniger Pfusch am Bau sorgen. Teurer würde Bauen wohl auf jeden Fall. ... 

Die Bundesregierung prüft eine Rückvermeisterung u.a. für Bauberufe. Das soll für weniger Pfusch am Bau sorgen. Teurer würde Bauen wohl auf jeden Fall.

Der Bundesrat, der sich für eine Wiedereinführung der Meisterpflicht ausgesprochen hat, argumentiert u.a. mit Qualitätssicherung. In diese Kerbe schlagen auch Verbände. So hat die Fachgemeinschaft Bau Berlin Brandenburg mit Blick auf das Fliesenlegerhandwerk "mangelhafte Ausführungen, Schwarzarbeit und oft teure Nachbesserungen, die den Verbraucher zu Recht ärgern und zu einer Rufschädigung der gesamten Branche führen", als Folgen der 2004 abgeschafften Meisterpflicht ausgemacht. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) beruft sich auf Umfragen unter Sachverständigen. Demnach arbeite nur jeder fünfte Betrieb ohne Qualifikation mangelfrei. Dagegen sähen Sachverständige bei ca. 90% der Betriebe mit Gesellen- und/oder Meisterqualifikation eine Ausführung ohne Mängel.

Der Bundesregierung liegen jedoch keine Informationen dazu vor, ob und wie sich die Abschaffung der Meisterpflicht auf die Qualität der Arbeit ausgewirkt hat, wie sie Ende 2018 in einer Antwort auf eine Anfrage von Grünen-Abgeordneten schreibt. Sie verweist in diesem Zusammenhang auch auf die amtliche Statistik der Gerichtsverfahren. Im Werksvertragsrecht bei Baurechtsstreitigkeiten z.B. sei die Anzahl der abgeschlossenen Gerichtsverfahren deutlich zurückgegangen. So sank die Zahl der vor Amtsgerichten erledigten Zivilprozesssachen im Bau- und Architektenrecht laut Statistischem Bundesamt zwischen 2004 und 2016 trotz eines gewachsenen Bauvolumens von 26.094 auf 11.215 Verfahren.

Eine andere Frage ist, ob Bauen durch eine Rückvermeisterung nicht noch teurer werden würde, als es ohnehin schon ist. "Betriebe mit Meisterqualifikation erbringen hochwertige Arbeit. Die Preise mögen dabei zunächst etwas höher sein. Allerdings hält die Arbeit auch, was sie verspricht", hält Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, dagegen. Der ZDB macht sich für eine Wiedereinführung bei Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern, Betonstein- und Terrazzoherstellern sowie Estrich- und Parkettlegern stark. Ein anderer Punkt, auf den der Bundesrat abhebt, ist, dass viele Betriebe in zulassungsfreien Gewerken kaum oder gar nicht ausbilden. Pakleppa warnt: "Die Ausbildungsleistung ist bereits stark rückläufig. Sollte sich die Anzahl qualifizierter Betriebe weiter verringern, wird sich das langfristig auch auf die Preise auswirken."

Im zweiten Quartal 2019 findet eine Anhörung der zulassungsfreien Handwerke statt. "Im Sommer soll dann ein Gesetzentwurf erarbeitet werden", teilt eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mit.

Harald Thomeczek

Baugewerbe mit Order- und Umsatzplus im Januar

Karriere 26.03.2018
Das deutsche Bauhauptgewerbe ist mit einem deutlichen Plus beim Umsatz und den Auftragseingängen ins neue Jahr gestartet. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts verzeichneten Baubetriebe mit ... 

Das deutsche Bauhauptgewerbe ist mit einem deutlichen Plus beim Umsatz und den Auftragseingängen ins neue Jahr gestartet. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts verzeichneten Baubetriebe mit mehr als 20 Beschäftigten im Januar 2018, verglichen mit dem gleichen Monat im Vorjahr, einen Orderanstieg von nominal rund 10% auf knapp 5 Mrd. Euro.

Der Wohnungsbau legte bei den Auftragseingängen um 10,8% auf gut 1,1 Mrd. Euro zu, der Wirtschaftsbau um 5,7% auf 2,2 Mrd. Euro und der öffentliche Bau um 15,6% auf 1,6 Mrd. Euro. Arbeitstäglich- und preisbereinigt steht für alle drei Bereiche zusammen ein Orderplus von (nur) 4,4% im Vorjahresvergleich zu Buche.

Der Umsatz kletterte im Vorjahresvergleich im gesamten Bauhauptgewerbe um 21,3% auf 3,86 Mrd. Euro. Der Wohnungsbau erzielte ein Umsatzplus von 41,2% auf 1,1 Mrd. Euro., der Wirtschaftsbau erreichte einen Umsatz von 1,7 Mrd. Euro (plus 17,5%) und der öffentliche Bau legte um 10,5% auf 1 Mrd. Euro zu.

Bauverbände wie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) oder der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) freuen sich über die schönen Zahlen bzw. die "weiterhin lebhafte Nachfrage" (HDB), wissen die Statistik aber auch einzuordnen: Der Januar 2018 habe einen Arbeitstag mehr gehabt als der Januar 2017, und auch das Wetter habe den Bauunternehmen Anfang dieses Jahres in die Karten gespielt, so der ZDB. Die Signale seien zwar positiv, "entscheidend für den weiteren Konjunkturverlauf im Bauhauptgewerbe 2018 wird aber die Nachfrage in den kommenden Monaten sein", lässt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa verlauten.

Harald Thomeczek

7,4% mehr Azubis auf dem Bau

Karriere 24.01.2018